Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verzweigungseinheit
in einem Telekommunikations-Unterwassersystem.
Unterwassersysteme wurden ursprünglich zur Verbindung zwischen
zwei terrestrischen und optischen Stromversorgungsterminals (Power Feed Equipment
oder PFE auf Englisch) eingesetzt, die beispielsweise auf beiden Seiten des Atlantiks
angeordnet sind. Die spätere Weiterentwicklung bestand aus drei terrestrischen
elektrischen und optischen Terminals, die über eine Verzweigungseinheit verbunden
wurden. Für seine elektrische Funktion ist jedes Terminal an ein Ende eines
elektrischen Leiters angeschlossen, dessen anderes Ende an einen der drei Anschlüsse
der Verzweigungseinheit angeschlossen ist.
Als Erweiterung können mehr als drei terrestrische Terminals
vorhanden sein, die über die entsprechende Anzahl an Leitungsabschnitten und
Verzweigungseinheiten miteinander verbunden sind, wobei jede dieser Letztgenannten
immer drei Anschlüsse aufweist.
Während des Betriebs und zu einem gegebenen Zeitpunkt fließt
ein so genannter Stammstrom, typischerweise von 1A, zwischen zwei dieser
drei Terminals, die auf diese Weise mit Strom versorgte erste Verbindung wird als
Stamm bezeichnet. Und ein so genannter Zweigstrom fließt zwischen einer Unterwassermasse,
die fest mit der Verzweigungseinheit verbunden ist, und das letzte der drei Terminals
dieser derart mit Strom versorgten Verbindung, das vom Stamm isoliert ist, wird
als Zweig bezeichnet.
Es gibt also drei mögliche Konfigurationen, je nach dem für
den Zweig gewählten terrestrischen Terminal. Die grundlegende elektrische Funktion
einer Verzweigungseinheit besteht darin, die Auswahl aus diesen drei Konfigurationen
zu ermöglichen.
Eine herkömmliche Verzweigungseinheit besteht aus drei Relais,
die jeweils einen Kontakt und eine Wicklung umfassen, die den zugeordneten Kontakt
öffnet, wenn sie mit Strom versorgt wird.
Im Ruhezustand sind die Kontakte geschlossen: Die drei Anschlüsse
sind zusammengeführt und es fließt kein Strom. Wenn der Stammstrom von
einem der Stammterminals geschickt wird, fließt dieser durch die Wicklung,
die den dem «Zweiganschluss» zugeordneten Kontakt steuert und ihn mit
dem letztgenannten Terminal verbindet. Die Öffnung des Kontakts isoliert den
Zweig vom Stamm. Wenn der Stammstrom einen ausreichenden Wert erreicht, wird dieses
dritte Terminal mit der Unterwassermasse verbunden.
Derzeit wird eine Rekonfiguration, d.h. eine Änderung von Stamm
und Zweig, von den Nutzern der Terminals ausgelöst, die den Relais der Verzweigungseinheit
geeignete Ströme für die entsprechenden Schaltvorgänge schicken.
Ein menschlicher Fehler kann daher eine unerwünschte Rekonfiguration
verursachen, ebenso wie eine vorübergehende Störung den Stammstrom reduzieren
und eine zufällige Rekonfiguration auslösen kann.
Es wurde vorgeschlagen, zusätzliche Relais mit optischer Steuerung
in die Verzweigungseinheit zu integrieren, die zur Sperrung oder Entsperrung der
bestehenden Konfiguration dienen sollen, indem sie die Isolierung des Zweigs steuern.
Eine solche Verzweigungseinheit wird im Dokument US-A-6 005 996 beschrieben.
Die Verzweigungseinheit wird dadurch jedoch sowohl im Hinblick auf
ihren Aufbau als auch auf ihre Nutzung komplexer. Es werden neue Zustände beim
Übergang von einer Konfiguration zur anderen geschaffen. Das Verfahren zur
Rekonfiguration ist daher schwer umzusetzen. Außerdem sind die Funktionen zum
Sperren/Entsperren nicht für die dem Stamm zugeordneten Kontakte vorgesehen.
Zudem bewahrt die Verzweigungseinheit das System mit diesem neuen
Relais nicht vor einem menschlichen Fehler, der einen harten Schaltvorgang (Hot
Switching auf Englisch) oder das Schließen eines Relais unter Spannung verursacht,
einem Vorgang, der das Relais beschädigen kann.
Der Gegenstand der Erfindung besteht darin, sowohl Schutz vor versehentlichen
Rekonfigurationen und harten Schaltvorgängen zu bieten, und dabei gleichzeitig
die Verfahren zur Rekonfiguration zu vereinfachen.
Die vorliegende Erfindung bietet zu diesem Zweck eine Verzweigungseinheit,
die in ein Telekommunikations-Unterwassersystem integrierbar ist, und mindestens
drei Kabel mit optischen und elektrischen Übertragungselementen beinhaltet,
wobei die Einheit Folgendes umfasst:
- – drei Anschlüsse, die mit den elektrischen Übertragungselementen
der Kabel verbunden sind,
- – drei Eingangspunkte,
- – drei elektrische Kontakte, wobei jeder zwischen einem der Anschlüsse
und einem der Eingangspunkte angeordnet ist,
in einer Betriebskonfiguration, bei der zu einem gegebenen Zeitpunkt ein erster
und ein zweiter der Anschlüsse elektrisch miteinander verbunden sind
und einen Stammabschnitt bilden, der in der Lage ist, einen Stammstrom zu transportieren,
wobei ein dritter Anschluss elektrisch mit einer Unterwassermasse verbunden wird,
um einen Zweigabschnitt zu bilden, der in der Lage ist, einen Zweigstrom zu transportieren,
- – Vorrichtungen zur Rekonfiguration, die in der Lage sind, die elektrischen
Kontakte für Schaltungen zu steuern,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Folgendes umfasst:
- – Vorrichtungen zur Spannungsmessung, die entsprechend angeordnet sind,
um eine Spannung zu messen, die für das Potenzial eines Punktes im Stammabschnitt
repräsentativ ist,
- – und wobei jede, so genannte optische Rekonfigurationsanforderung mit
Hilfe eines so genannten optischen Rekonfigurationssignals der Empfangs- und Verarbeitungsvorrichtungen
für optische Rekonfigurationssignale durchgeführt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass sie Vorrichtungen zur Validierung der Rekonfiguration
umfasst, die mit den genannten Vorrichtungen zur Spannungsmessung und mit den genannten
Empfangs- und Verarbeitungsvorrichtungen gekoppelt sind, die in der Lage sind, die
genannten Rekonfigurationsvorrichtungen entsprechend dem genannten optischen Rekonfigurationssignal
nur zu aktivieren, wenn der absolute Wert des genannten Potenzials unter einem Grenzwert
liegt.
Die Erfindung löst die Probleme einer Steuerung anhand des Stroms
auf einfache Weise und vermeidet gleichzeitig eine versehentliche Rekonfiguration
sowie harte Schaltvorgänge, und zwar mit Hilfe einer doppelten Autorisierungsstufe:
Die entsprechende optische Anforderung wird unter dem Vorbehalt des Wertes für
das Potenzial im Bereich des Stammabschnitts umgesetzt.
Außerdem kann das Potenzial im Bereich des Stammabschnitts, das
von seiner Position in Bezug auf die beiden terrestrischen Terminals und von deren
jeweiligen Potenzialen abhängig ist, mehrere kV erreichen. Beim früheren
Stand der Technik bestand bei jeder zufälligen Schaltung auf diesem Potenzialniveau
die Gefahr, die Kontakte zu beschädigen.
Der Grenzwert wird daher möglichst klein gewählt, und zwar
um zu vermeiden, dass die Kontakte bei hoher Spannung geschlossen werden, wodurch
sie beschädigt werden könnten.
Die Verzweigungseinheit gemäß der Erfindung ist dabei selbst
geschützt und bleibt gleichzeitig einsatzfähig.
Vorteilhafterweise können die Vorrichtungen zur Spannungsmessung
mit einem Spannungsteiler verbunden werden, der zwischen dem genannten Punkt im
Stammabschnitt und einem Punkt im Zweigabschnitt angeordnet wird.
Auf diese Weise misst man eine geringe Spannung, die proportional
zur Spannung zwischen den beiden Abschnitten ist, um die Komponenten der Messvorrichtungen
zu schützen.
Der Spannungsteiler kann resistiven Typs sein und mindestens einen
ersten Widerstand umfassen, der an einem Ende mit einem der genannten Punkte im
Stammabschnitt und im Zweigabschnitt und am anderen Ende mit einem zweiten Widerstand
verbunden ist, der einen größeren Wert aufweist als der erste Widerstand,
der mit dem anderen der genannten Punkte im Stammabschnitt und im Zweigabschnitt
verbunden ist.
Ein resistiver Spannungsteiler hat aufgrund seiner längeren Lebensdauer
Vorzug vor einem kapazitiven Spannungsteiler.
Vorzugsweise kann der Grenzwert unter oder gleich 100 V betragen.
In einer bevorzugten Ausführungsvariante sind die elektrischen
Kontakte, die als Gleitkontakte bezeichnet werden, elektromagnetisch.
Und jeder elektrische Kontakt wird aus einem ersten beweglichen, leitfähigen
Teil und einem zweiten leitfähigen Teil gebildet, wobei die ersten beweglichen
Teile in der Betriebskonfiguration an die zweiten Teile angefügt sind und verschoben
werden können, indem sie für die Schaltvorgängen auf den zweiten
Teilen entlang gleiten.
Diese besondere Struktur der Gleitkontakte weist im Vergleich zu Relaiskontakten
den Vorteil auf, dass sie unempfindlich gegenüber Stromschwankungen ist und
die Architektur der Verzweigungseinheit vereinfacht, da keine Wicklungen mehr benötigt
werden.
In einer bevorzugten Ausführungsvariante sind die beweglichen,
leitfähigen Teile zur gleichzeitigen Schaltung fest mit dem gleichen beweglichen
Träger verbunden, um die Anzahl der durchzuführenden Schaltvorgänge
zu reduzieren.
Vorzugsweise sind die Schaltvorgänge gekoppelt und die Länge
der beweglichen, leitfähigen Teile ist größer als der Abstand zwischen
den zweiten Teilen.
Für die drei möglichen Betriebskonfigurationen fließt
der Strom durch die gleiche elektrische Leitung, die zwischen den ersten und den
zweiten Eingangspunkten angeordnet ist, und der Zweigstrom fließt
immer durch eine andere elektrische Leitung, die zwischen dem dritten Eingangspunkt
und der Unterwassermasse angeordnet ist. Auf diese Weise werden die Vorrichtungen
gemäß der Erfindung für jede der drei möglichen Konfigurationen
genutzt.
Die Eingangsanschlüsse sind somit der elektrischen Leitung zugeordnet,
die durch die gewünschte Betriebskonfiguration festgelegt wird. Diese Zuordnung
wird durch die Einstellung von Kontaktpositionen mit Hilfe der beweglichen ersten
Teile erreicht.
Außerdem bietet die Auswahl der Länge Schutz vor allen Positionen
mit offenen Schaltungen: bei Schaltvorgängen besteht vorübergehend doppelter
Kontakt. Die Kontakte sind vor Lichtbogenphänomenen geschützt, die auftreten,
wenn man Kontakte öffnet, durch die Strom fließt.
Die vorübergehenden doppelten Kontakte stellen außerdem
kein Problem dar: Durch die doppelte Kontaktposition werden die Anschlüsse
geerdet, was keine Beeinträchtigung darstellt, insbesondere, wenn der Stammabschnitt
und der Zweigabschnitt Potenziale von etwa 0 V aufweisen.
Auf vorteilhafte Weise können die Gleitkontakte unter Kontakten
mit geradliniger Verschiebung und Kontakten mit Verschiebung in einer Drehachse
gewählt werden.
Vorzugsweise kann die Verzweigungseinheit gemäß der Erfindung
Vorrichtungen zur Feststellung des Vorhandenseins und des Vorzeichens des Stammstroms
am ersten und zweiten Anschluss sowie für das Vorhandensein und das Vorzeichen
des Zweigstroms am dritten Anschluss umfassen.
Außerdem sind die Vorrichtungen zur Validierung der Rekonfiguration
in der Lage, da die genannte optische Anforderung zwei der drei Anschlüsse
zur Bildung eines so genannten rekonfigurierten Stamms definiert, die optische Anforderung
nur dann freizugeben, wenn der Strom an den für den rekonfigurierten Stamm
definierten Anschlüssen in der Betriebskonfiguration umgekehrte Vorzeichen
aufweist oder gleich Null ist.
Vorzugsweise kann die Verzweigungseinheit Vorrichtungen zur Speicherung
des optischen Konfigurationssignals umfassen, zur Speicherung beispielsweise über
einen gegebenen Zeitraum und/oder bis zur Validierung der Rekonfiguration.
In einer vorteilhaften Ausführungsvariante umfasst die Verzweigungseinheit
mindestens eine erste elektronische Steuerungskarte, die von einem der Stamm- und
Zweigströme versorgt wird und die alle genannten Vorrichtungen beinhaltet.
Vorzugsweise umfasst sie eine zweite elektronische Steuerungskarte,
die von dem verbleibenden Stamm- oder Zweigstrom versorgt wird und ähnliche
Vorrichtungen wie die Vorrichtungen der ersten Karte beinhaltet.
Wenn z.B. eine Störung im Zweig einen Kurzschluss mit dem Meer
verursacht, wird eine der beiden Karten nicht mehr mit Strom versorgt und kann daher
keine Validierung der Rekonfiguration mehr steuern. Der Einsatz von zwei Karten
verstärkt außerdem den Schutz der Verzweigungseinheit, selbst im Fall
von Problemen im Netz und verhindert eine versehentliche Rekonfiguration.
Die Erfindung bezieht sich natürlich auch auf Telekommunikations-Unterwassersysteme,
die Folgendes umfassen:
- – mindestens drei Geräte, die aus terrestrischen Terminals und Verzweigungseinheiten
ausgewählt werden und mit den genannten Kabeln verbunden sind, wobei mindestens
eines der Geräte mit einem terrestrischen Terminal verbunden ist oder diesem
entspricht, das Vorrichtungen zum Versand von optischen Konfigurationssignalen beinhaltet,
- – mindestens eine Verzweigungseinheit gemäß der oben stehenden
Definition.
Die Erfindung bezieht sich außerdem auf ein Verfahren zur Rekonfiguration
eines Telekommunikations-Unterwassersystems gemäß der oben stehenden Beschreibung,
das Folgendes umfasst:
- – einen Schritt zum Versand des genannten optischen Rekonfigurationssignals
an die genannte Verzweigungseinheit,
- – einen Schritt zur Messung der Spannung durch die genannten Vorrichtungen
zur Spannungsmessung,
- – einen Schritt zur Validierung der Rekonfiguration entsprechend dem
genannten optischen Rekonfigurationssignal, wenn der absolute Wert des genannten
Potenzials unter dem genannten Grenzwert liegt,
- – einen Schritt zur Rekonfiguration, der aus Schaltvorgängen der
genannten elektrischen Kontakte besteht.
Vorzugsweise können die Schaltvorgänge anhand von gleichzeitigen
und gekoppelten Verschiebungen der ersten Teile der Gleitkontakte durchgeführt
werden.
In einer ersten Ausführungsvariante kann das Verfahren vor dem
genannten Schritt zum Versand einen Schritt zur Anpassung der Spannungen der dem
Stammstrom zugeordneten terrestrischen Terminals umfassen, um den genannten Grenzwert
unter Beibehaltung des Stammstroms zu erreichen.
In einer zweiten Ausführungsvariante kann das Verfahren nach
dem genannten Schritt zum Versand einen Schritt zur schrittweisen Spannungskorrektur
der dem Stammstrom zugeordneten terrestrischen Stromversorgungserminals umfassen,
um den genannten Grenzwert unter Beibehaltung des Stammstroms zu erhalten.
Die Besonderheiten und Vorteile der Erfindung werden beim Durchlesen
der folgenden Beschreibung deutlich, die als Beispiel dient und keinerlei einschränkenden
Charakter aufweist und anhand der beiliegenden Zeichnungen erfolgt, wobei:
eine schematische Darstellung eines Telekommunikations-Unterwassersystems
ist, in das eine Verzweigungseinheit gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante
der Erfindung integriert wurde,
eine schematische Darstellung der Verzweigungseinheit
aus ist.
In ist ein Telekommunikations-Unterwassersystem
100 dargestellt, in das eine Verzweigungseinheit 10 gemäß
einer bevorzugten Ausführungsvariante der Erfindung integriert ist.
Das Telekommunikations-Unterwassersystem 100 umfasst drei
terrestrische elektrische und optische Stromversorgungsterminals 1A,
1B, 1C, die jeweils mit einem der Enden der drei Kabel
2A, 2B, 2C verbunden sind, die jeweils einen Lichtwellenleiter
3A, 3B, 3C zur Übertragung von optischen Signalen
S und einen elektrischen Leiter 4A, 4B, 4C umfassen.
Jeder elektrische Leiter 4A, 4B, 4C ist
außerdem jeweils mit einem Anschluss A, B, C der Verzweigungseinheit
10 verbunden.
In einer ersten Betriebskonfiguration, die als Beispiel gewählt
wurde, entspricht der Stamm der Verbindung zwischen dem ersten und zweiten Terminal
1A, 1B mit einstellbarer Spannung Va, VB, die z.B. bei +6 kV bzw.
–4 kV liegt.
Der erste Anschluss A und der zweite Anschluss B sind elektrisch verbunden
und bilden einen Stammabschnitt (gestrichelte Linie) mit einem Potenzial von beispielsweise
+3 kV. Somit fließt ein Stammstrom i1 vom ersten Terminal 1A bis zum
zweiten Terminal 1B, wobei es sich bei dem ersten Anschluss A um den Eingangsanschluss
des Stammstroms und bei dem zweiten Anschluss B um den Ausgangsanschluss des Stammstroms
handelt.
Im Übrigen stellt der Zweig die Verbindung zwischen dem dritten
Terminal 1C mit einstellbarer Spannung VC, beispielsweise gleich +10 kV,
und einer Unterwassermasse M der Verzweigungseinheit 10 dar. Ein Zweigstrom
i2 fließt dann von dem dritten Terminal 1C bis zur Unterwassermasse
M, wobei es sich bei dem dritten Anschluss C um den Eingangsanschluss des Zweigstroms
i2 handelt, der einen Zweigabschnitt (gestrichelte Linie) mit der Unterwassermasse
mit einem Potenzial von etwa 0 V bildet.
Gemäß der Erfindung erfolgt die Anforderung zur Rekonfiguration
auf optischem Weg und wird durch den Versand eines optischen Rekonfigurationssignals,
das die Rekonfigurationsinformationen enthält, ausgeführt.
Ein optisches Rekonfigurationssignal SrB wird beispielsweise
über einen Koppler 5B im Lichtwellenleiter 3B an erste Empfangs-
und Verarbeitungsvorrichtungen 21 für optische Rekonfigurationssignale
übermittelt, die vorzugsweise anhand von zweiten, ähnlichen Vorrichtungen
21' doppelt bzw. dreifach vorhanden sind. Diese Vorrichtungen
21, 21' sind vorzugsweise in der Lage, jedes optische Rekonfigurationssignal
SrA, SrB, SrC zu empfangen und zu decodieren, das
von einem beliebigen der Terminals 1A, 1B, 1C stammt,
die mit entsprechenden Übertragungsvorrichtungen (nicht abgebildet) ausgerüstet
sind.
ist eine schematische Darstellung der Verzweigungseinheit
10, deren Architektur hauptsächlich in Verbindung mit ihrer elektrischen
Anschlussfunktion erläutert wird.
Die Verzweigungseinheit 10 umfasst drei Eingangspunkte E1,
E2, E3, die in der ersten, in dargestellten
Betriebskonfiguration elektrischen Kontakt mit den Anschlüssen A, B bzw. C
aufweisen, und zwar mit Hilfe von drei elektromagnetischen Kontakten 7,
7', 7'', vorzugsweise vom Typ Gleitkontakt. Die Anschlüsse
A und B sind somit verbunden, um den Stammabschnitt zu bilden, der den Stromkreis
T12 umfasst, und Anschluss C und die Masse M sind verbunden, um den Zweigabschnitt
zu bilden, der den Stromkreis T3 umfasst.
In allen Konfigurationen ist der Stromkreis T12 für den Durchgang
des Stammstroms bestimmt und der Stromkreis T3 ist für den Durchgang des Zweigstroms
bestimmt.
Jeder Gleitkontakt 7, 7', 7'' besteht aus
einem ersten beweglichen, leitfähigen Teil 71, 71',
71'' (fett gedruckt dargestellt) und einem zweiten festen, leitfähigen
Teil 72, 72', 72'' (fett gedruckt dargestellt). Die ersten
beweglichen Teile 71, 71', 71'' sind in der ersten Betriebskonfiguration
an die zweiten Teile 72, 72' bzw. 72'' angefügt.
Die beweglichen Teile 71, 71', 71'' sind
zur gleichzeitigen Schaltung fest mit dem gleichen beweglichen Träger
8 verbunden und vorzugsweise miteinander gekoppelt.
Die Länge der beweglichen Teile 71, 71',
71'' ist größer als der Abstand d7 zwischen den beiden zweiten
Teilen 72, 72', 72'', damit während den drei gleichzeitigen
Schaltvorgängen vorübergehend doppelte Kontakte gebildet werden.
Die Verzweigungseinheit 10 umfasst außerdem eine erste
elektronische Steuerungskarte 20, die vom Stammstrom i1 versorgt wird und
Folgendes umfasst:
- – die ersten Empfangs- und Verarbeitungsvorrichtungen 21 für
optische Rekonfigurationssignale SrB,
- – vorzugsweise erste Vorrichtungen zum Speichern 22 von optischen
Rekonfigurationssignalen,
- – erste Vorrichtungen zur Messung der Spannung 23, die entsprechend
angeordnet sind, um eine Spannung U1 zu messen, die Auskunft über
das Potenzial eines beliebigen Punktes im Stammabschnitt P12 gibt, beispielsweise
auf Eingangsseite des Stammstroms,
- – vorzugsweise erste Vorrichtungen zur Feststellung 24a von
Vorhandensein und Vorzeichen des Strammstroms und erste Vorrichtungen zur Feststellung
24b von Vorhandensein und Vorzeichen des Zweigstroms,
- – erste Vorrichtungen zur Validierung der Rekonfiguration 25,
die mit den Vorrichtungen 21 bis 24 gekoppelt und in der Lage
sind, die Konfiguration freizugeben oder zu sperren,
- – erste Vorrichtungen zur Rekonfiguration 26, die mit den Vorrichtungen
zur Validierung der Rekonfiguration 25 gekoppelt und in der Lage sind,
die Schaltung der Kontakte 7, 7', 7'' nach der Validierung
zu steuern.
Die Verzweigungseinheit 10 umfasst vorzugsweise eine zweite
elektronische Steuerungskarte 20', die vom Zweigstrom i2 versorgt wird
und die zweite Vorrichtungen 21' bis 26' umfasst, die den ersten
Vorrichtungen 21 bis 26 ähnlich sind.
Die Rekonfiguration erfolgt also, wenn mindestens zwei Bedingungen
erfüllt sind:
- – wenn ein optisches Rekonfigurationssignal empfangen wird und eine Decodierung
zur Auslesung der Rekonfigurationsinformationen möglich ist,
- – wenn das Potenzial im Stammabschnitt einen absoluten Wert unter einem
Grenzwert aufweist, der vorzugsweise unter oder gleich 100 V beträgt.
Da die optische Anfrage zwei der drei Anschlüsse zur Bildung
eines Stamms definiert, wird die Rekonfiguration zudem vorzugsweise freigegeben,
wenn die Ströme an den für diesen Stamm gewählten Anschlüssen
in der ersten Konfiguration gleich Null sind oder entgegengesetzte Vorzeichen aufweisen.
Als Beispiel ausgehend von der ersten Konfiguration ist eine Rekonfiguration,
die Anschluss B in einem Zweig definiert und die Anschlüsse A und C in einem
als rekonfiguriert bezeichneten Stamm definiert, unzulässig, während eine
Rekonfiguration zulässig ist, indem Anschluss A in einem Zweig und die Anschlüsse
C und B in einem rekonfigurierten Stamm definiert werden.
Die ersten und zweiten Vorrichtungen zur Messung der Spannung
21, 21' sind einem herkömmlichen Spannungsteiler
9 zugeordnet, der zwischen dem Punkt im Stammabschnitt P12 und
einem beliebigen Punkt im Zweigabschnitt P3 angeordnet ist, beispielsweise
auf Eingangsseite des Zweigstroms i2.
Der Spannungsteiler 9 ist vorzugsweise resistiven Typs und
umfasst einen ersten Widerstand R1, der an einem Ende mit dem Punkt im Stammabschnitt
P12 und in Reihe mit einem zweiten Widerstand R2 verbunden ist, der einen
deutlich höheren Wert als der Wert des ersten Widerstands aufweist, der wiederum
in Reihe mit einem dritten Widerstand R3 verbunden ist, der dem ersten Widerstand
R1 ähnelt und am Punkt P3 des Zweigabschnitts angeschlossen ist.
Wird die Rekonfiguration freigegeben, erfolgen drei Schaltvorgänge:
Die beweglichen Teile 71, 71', 71'' verschieben sich
durch Gleiten in einer Drehachse Z durch einfaches Drehen auf dem beweglichen Träger
8 auf die zweiten Teile 72, 72', 72''.
Zur Rekonfiguration mit Anschluss A in einem Zweig führt der
bewegliche Träger 8 beispielsweise eine Drehung um 120° im Uhrzeigersinn
durch. Während der Schaltphase gelangen die beweglichen Teile 71,
71', 71'' mit den zweiten Teilen 72, 72',
72'' bzw. mit weiteren zweiten Teilen 72', 72'',
72 in Kontakt.
Natürlich achtet man darauf, dass die parallele Funktion der
ersten und zweiten Rekonfigurationsvorrichtungen 26, 26' nur zu
den gewünschten Schaltvorgängen führt, indem man die Steuerlogik
zur Verschiebung des beweglichen Trägers 8 entsprechend anpasst.
Das Verfahren zur Rekonfiguration gemäß der Erfindung umfasst
somit:
- – einen Schritt zur Übertragung eines optischen Rekonfigurationssignals
SrB an die Verzweigungseinheit 10,
- – einen Schritt zur Messung der Spannung durch die ersten und/oder zweiten
Vorrichtungen zur Spannungsmessung 23, 23',
- – einen Schritt zur Validierung der Rekonfiguration durch
die ersten und/oder zweiten Vorrichtungen zur Validierung der Rekonfiguration
25, 25' entsprechend dem optischen Rekonfigurationssignal, wenn
der absolute Wert des Potenzials im Stammabschnitt P12 unter einem Grenzwert
liegt,
- – einen Schritt zur Rekonfiguration, der Schaltvorgänge der elektrischen
Kontakte 7, 7', 7'' umfasst, die von den ersten und/oder
zweiten Vorrichtungen zur Rekonfiguration 26, 26' gesteuert werden.
In einer ersten Methode zur Durchführung der Validierung erfolgt
vor dem Übermittlungsschritt ein Schritt zur Anpassung der einstellbaren Spannungen
VA, VB der terrestrischen Stammterminals 1A, 1B, um den Grenzwert
unter Beibehaltung des Stammstroms zu erhalten.
In einer zweiten Methode zur Durchführung der Validierung erfolgt
nach dem Übermittlungsschritt ein Schritt zur stufenweisen Korrektur der einstellbaren
Spannungen VA, VB der terrestrischen Stammterminals 1A, 1B, um
den Grenzwert unter Beibehaltung des Stammstroms zu erhalten.
Wenn die Spannung VA in dem gewählten Beispiel gleich +3 kV und
die Spannung VB gleich –7 kV erreicht, beträgt das Potenzial im Stammabschnitt
P12 gleich 0 V. Die gemessene Spannung U1 liegt damit unter dem Grenzwert:
Eine Rekonfiguration entsprechend einem optischen Rekonfigurationssignal ist möglich.
In einer Variante der bevorzugten Ausführungsweise werden die
Kontakte geradlinig verschoben.
Natürlich hat die vorstehende Beschreibung lediglich Beispielcharakter.
Jede Vorrichtung kann darin durch eine gleichwertige Vorrichtung ersetzt werden,
ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.