Die vorliegende Erfindung betrifft eine Antenne zur Verwendung in
einem Fahrzeug-Funkkommunikationssystem zur Übermittlung von Positionsdaten
oder anderen Daten an ein und/oder von einem Fahrzeug weg, vorzugsweise, aber nicht
notwendigerweise, unter Verwendung von Funkwellen im Bereich einer Frequenz von
900 MHz oder mehr. In dieser Beschreibung wird der Terminus „Fahrzeug" zur
Bezeichnung eines motorisierten Fahrzeugs mit Rädern zur Verwendung auf öffentlichen
Straßen oder, als Alternative dazu, von mit Rädern und/oder einem Raupenlaufwerk
ausgestatteten Baustellengeräten verwendet.
Derzeit geht die Tendenz der Fahrzeug-Datenkommunikationssysteme in
Richtung der Verwendung einer Viertelwellen-Peitschenantenne, die oberhalb einer
Grundebene angebracht ist, welche durch eine Oberfläche des Körpers des
betroffenen Fahrzeugs bereitgestellt ist. Diese Anordnung ist für unfallbedingt
oder absichtlich zugefügte Schäden anfällig und macht in einem großen
Ausmaß den Wert eines solchen Funkkommunikationssystems als Sicherheitshilfsmittel
zunichte, da eine Person, die versucht ein Fahrzeug zu stehlen, lediglich für
die Funktionsunfähigkeit der Antenne zu sorgen hat, um die Kommunikation zwischen
dem Fahrzeug und der Basisverfolgungsstation zu unterbrechen. Die Funktionsunfähigkeit
der Antenne kann physisch durch Abbrechen derselben, durch Verdrehen oder Deformieren,
so dass die Antenne nicht mehr länger funktioniert, oder durch elektrisches
Abschirmen der Antenne erzielt werden.
Die Verwendung einer verborgenen Antenne ist eine mögliche Lösung
zur Behebung des oben erläuterten Problems. Die Anmeldung GB-2.352.334 des
Anmelders offenbart eine zum Verbergen im Inneren eines Fahrzeugs geeignete Schlitzantenne.
Dieser Ansatz weist jedoch einige erhebliche Einschränkungen auf. Verbrecher
würden schnell die mögliche Position der verborgenen Antenne entdecken
und, im Falle der Schlitzantenne, könnte Metallfolie über den Antennenbereich
positioniert werden, wodurch diese nicht mehr funktioniert.
Das Dokument GB-2.341.504 des Anmelders beschreibt ein Fahrzeugverfolgungssystem
mit einer Vielzahl an Funkkommunikationsantennen, die im Inneren des Fahrzeugs befestigt
und so angeordnet sind, dass, wenn eine Antenne funktionsunfähig ist, die anderen
oder die verbleibenden imstande sind, die Funktionsfähigkeit fortzuführen.
Das Problem der Entdeckung der Antennen und die Herbeiführung ihrer Funktionsunfähigkeit
ist jedoch noch immer nicht behoben.
Das Dokument WO99/21247 offenbart eine direktionale Antennenanordnung
zur Verwendung in Fahrzeugen. Die Antenne ist eine Halbwellen-Dipolantenne, die
in einem Rückspiegel oder in einer Bremslichtanordnung befestigt ist.
Das Dokument EP-0 343 813 offenbart eine Struktur zum Reflektieren
von sichtbarem Licht, welche eine elektrisch leitende Materialschicht umfasst, die
eine Anordnung an Schlitzen darin aufweist, um für die Mikrowellenstrahlung
im Wesentlichen durchlässig zu sein, während sie Licht reflektiert.
In Versuchen hat der Erfinder das Verbergen einer Antenne in einer
der Lampeneinheiten eines Fahrzeugs erprobt. Tatsächlich ist es möglich,
mehr als eine Antenne zu haben, wobei sich jede Antenne in einer anderen Lampeneinheit
befindet. Daher hat der potentielle Dieb zuerst alle möglichen Antenneneinkapselungen
mit leitender Folie abzudecken und folglich wären für ein Fahrzeug fünf
Abdeckungen notwendig – für die vorderen Scheinwerfer, die Rückfahrscheinwerfer
und die Schlussleuchte. Ein Abdecken dieses Typs würde das Fahrzeug am Tage
verdächtig aussehen lassen und in der Nacht das Fahren des Fahrzeugs unmöglich
machen.
Das Verbergen einer Antenne in der Lampeneinheit eines Fahrzeugs ist
jedoch kein einfaches Unterfangen. Es ist notwendig sicherzustellen, dass die Antenne
die Lichtquelle nicht behindert und auch, dass in der Lampeneinheit vorhandenes
Metall das effektive Senden und Empfangen der Funkwellen nicht verhindert. Es ist
ebenfalls erwünscht, dass die Lampeneinheit so gestaltet ist, dass sie kompakt
ist und sich in ihrer Erscheinung nicht von einer herkömmlichen Lampeneinheit
ohne Antenne unterscheidet.
Demgemäß stellt ein Aspekt der vorliegenden Erfindung, in
seiner allgemeinsten Art, eine Lampeneinheit für ein Fahrzeug, umfassend eine
Antenne zum Senden und/oder Empfangen von Funkwellen und einen optischen Reflektor
zum Reflektieren von Licht bereit, worin der optische Reflektor Abschnitte elektrisch
leitenden Materials umfasst, die voneinander elektrisch isoliert sind, um die Leitung
der elektrischen Ströme im optischen Reflektor zu begrenzen.
Daher kann ein erster Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Lampeneinheit
für ein Fahrzeug bereitstellen, umfassend einen gekrümmten optischen Reflektor
mit einer konvexen Seite und einer konkaven Seite zum Reflektieren von Licht aus
der Lampeneinheit, eine Lichtquelle, die angrenzend an die konkave Seite des Reflektors
angeordnet ist, und eine Schlitzantenne, die der konvexen Seite des optischen Reflektors
zum Senden und/oder Empfangen von Funkwellen gegenüberliegend angeordnet ist,
wobei die konkave Seite des optischen Reflektors Abschnitte aus
elektrisch leitendem Material zum Reflektieren von Licht aus der Lampeneinheit umfasst,
welche Abschnitte aus elektrisch leitendem Material voneinander isoliert sind, um
so die Induktion von elektrischen Strömen im Reflektor zu begrenzen, wobei
der optische Reflektor ferner ein elektrisch nichtleitendes Material zum Tragen
oder Zusammenhalten der Abschnitte aus elektrisch leitendem Material umfasst.
Herkömmliche optische Reflektoren in modernen Scheinwerfersystemen
umfassen einen Isolierkörper, der mit einem reflektierenden Metallfilm beschichtet
ist. Wenn dieser herkömmliche Typ eines optischen Reflektors in der vorliegenden
Erfindung verwendet werden würde, dann würde ein Signal von der Antenne
die Induktion von Strömen in der Metallbeschichtung des optischen Reflektors
bewirken. In der oben genannten Konfiguration kann dieses Problem jedoch durch das
gegenseitige Isolieren der Abschnitte elektrisch leitenden Materials im Reflektor
verhindert werden und die Abschnitte können klein genug gemacht werden, sodass
die induzierten Ströme auf ein Minimum reduziert werden. Besonders zirkulierende
Ströme und ein senkrecht zur Längslänge des Schlitzes der Schlitzantenne
verlaufender Strom werden im Wesentlichen verringert oder verhindert. Die Abschwächung
des ausgestrahlten Signals kann daher reduziert und auf einem vernachlässigbaren
Pegel gehalten werden.
Da der optische Reflektor das ausgestrahlte Signal nicht erheblich
abschwächt, ist ferner die Positionierung der Schlitzantenne hinter der Lichtquelle
möglich (wenn erhebliche Abschwächung aufträte, wäre die Antenne
vor der Lichtquelle zu positionieren). Wenn sie hinter der Lichtquelle positioniert
wird, kann die Sichtbarkeit der Antenne verhindert werden und die Lichtprojektion
aus der Lampeneinheit wird dabei nicht gestört.
Daher sollten die Funkwellen imstande sein, durch den optischen Reflektor
ohne erhebliche Abschwächung hinauszutreten, sicherlich aber mit verringerter
Abschwächung verglichen mit einem Fall, wenn ein herkömmlicher Reflektor
verwendet wird. Wenn das System ein 900MHz-System verwendet, dann sind die einzelnen
Abschnitte des elektrisch leitenden Materials vorzugsweise nicht größer
als 150 mm2 (beispielsweise 10 × 15 mm Platten), sonst wird das
gesendete Signal etwas abgeschwächt werden. Natürlich können die
Abschnitte des elektrisch leitenden Materials viel kleiner sein. Bei höheren
Frequenzen wird die Größe der Abschnitte des elektrisch leitenden Materials
dementsprechend kleiner sein.
Vorzugsweise liegt das elektrisch nichtleitende Material in Form eines
Substrats vor, auf dem die Abschnitte des elektrisch leitenden Materials angebracht
sind. Jedes geeignete elektrisch nichtleitende Material kann verwendet werden, beispielsweise
Kunststoffmaterialien, vorzugsweise Kunststoff mit sehr geringem Leistungsverlust
bei Antennenfrequenz.
Das elektrisch leitende Material ist üblicherweise ein Metall.
Die Abschnitte elektrisch leitenden Materials können durch Platten
aus elektrisch leitendem Material bereitgestellt sein, welche voneinander elektrisch
isoliert sind. Üblicherweise werden die Platten auf einem Isoliersubstrat aus
elektrisch nichtleitendem Material befestigt. Die Platten übernehmen die Funktion
der Lichtreflektion von der Lichtquelle, um das Licht aus der Lampeneinheit hinaus
zu projizieren. Das Substrat dient als Plattenträger.
Die Platten, können in einer Matrix angeordnet sein, etwa einer
Vielzahl an quadratischen oder rechteckigen, in einem Gitter angeordneten Platten.
Als Alternative dazu können die Matrixplatten dreieckig, pentagonal, hexagonal
oder andere Formen annehmen. Der Grund für die Plattenanordnung in einer sogenannten
„Matrix" ist, dass, wenn die konkave Oberfläche des optisch reflektierenden
Materials in eine Vielzahl an sowohl der Länge als auch der Breite nach verlaufenden
Segmenten unterteilt ist, dann die Zirkulation im optischen Reflektor für große
Ströme nicht möglich ist. Wenn längere, sich entlang der Gesamtbreite
oder Gesamtlänge des optischen Reflektors erstreckende Platten verwendet werden,
dann würde ein größeres Risiko bestehen, dass die zirkulierenden
Ströme Leistung aus den Funksignalen ableiten, wenn diese durch den optischen
Reflektor hindurchtreten.
Im Allgemeinen sollten die Platten in einer geometrischen Anordnung
angeordnet sein, die ausgebildet ist, um die Zirkulation der Ströme im Inneren
des optischen Reflektors zu verhindern. Beispielsweise anhand einer Matrix oder
durch eine parallele Ausrichtung der Streifen zur Längsausdehnung des Antennenschlitzes,
um die Streifen normal zum E-Vektor, wie oben beschrieben, zu halten. Der Bereich
und die Ausrichtung der Platten ist derart, dass die Abschwächung minimiert
wird. Die Spalte zwischen den Platten (welche voneinander elektrisch isoliert sind)
können klein genug gehalten werden, sodass die optische Leistung des Reflektors
im Wesentlichen unbeeinträchtigt bleibt.
Obwohl die Spalte zwischen den Platten klein gehalten werden können,
kann es doch möglich sein, dass ein interessierter Beobachter die Trennlinien
auf der konkaven Oberfläche des optischen Reflektors entdeckt. Daher wird bevorzugt,
dass ein vorderes Fenster der Lampeneinheit (welches den Eintritt von Licht in die
Einheit erlaubt) ein Muster aufweist, welches die Trennlinien zwischen den Platten des
optischen Reflektors undeutlich werden lässt.
Eine Möglichkeit ist ein Fenster oder eine Linse mit einer Reihe
von Rippen oder Prismen (z.B. eine Fresnel-Linse) bereitzustellen. Eine solche Anordnung
lenkt im Allgemeinen das durch diese hindurchtretende Licht ab, so dass eine Überprüfung
der Oberfläche des optischen Detektors nicht möglich ist. Die Rippen oder
Prismen fokussieren oder konzentrieren also üblicherweise das Licht in einer
bestimmten Richtung.
Es wäre ebenfalls möglich, dass die Platten eine Vielzahl
an dünnen länglichen Streifen aus leitendem Material sind, wobei sich
jeder Streifen über den gesamten Reflektor erstreckt; diese Anordnung ist wirksam,
wenn der E-Vektor der Funkwellen normal zur Längsrichtung der Streifen ist.
Dies ist jedoch in unmittelbarer Nähe zur Antenne nicht immer der Fall und
die konkave Form des Reflektors bedeutet, dass der E-Vektor auf diesen an verschiedenen
Winkeln wirken wird. Daher ist diese Konfiguration nicht so wirksam wie die oben
beschriebene Plattenmatrix.
Die Platten können einzeln auf dem Substrat angebracht werden
oder sie können durch Riefenbildung einer optisch reflektierenden Leiterschicht
ausgebildet werden, die auf einem nichtleitenden Substrat befestigt ist. Solange
die Schnitte tief genug sind, sich zum nichtleitenden Substrat nach unten zu erstrecken,
werden die durch das letztgenannte Verfahren ausgebildeten einzelnen Platten aus
leitendem Material voneinander elektrisch isoliert. Ein Plattengitter kann durch
Erzeugen vertikaler und horizontaler Riefen über die Leiterschicht ausgebildet
werden. Längliche Streifenplatten können durch Riefenbildung der Leiterschicht
in nur einer Richtung, etwa horizontal, ausgebildet werden.
Als Alternative zu den elektrisch leitenden Platten kann der Reflektor
eine Schicht aus Metall-Lack, bestehend aus Metallpartikeln in einem elektrisch
nichtleitendem Bindemittel (etwa einer Lösung für Metallpartikel) umfassen.
Die Metallpartikel sind dann voneinander durch das Bindemittel elektrisch isoliert,
wenn der Lack getrocknet ist. Üblicherweise wird der Metall-Lack auf einem
elektrisch nichtleitenden Substrat aufgetragen, das ein Teil des optischen Reflektors
ist.
Vorzugsweise umfasst die Lampeneinheit eine Einkapselung, welche die
Lichtquelle, den Reflektor und die Schlitzantenne ummantelt. Die Einkapselung wird
an einer Seite, welche der konkaven Seite des optischen Reflektors gegenüberliegt,
ein Fenster aufweisen, so dass das durch den optischen Reflektor reflektierte Licht
durch das Fenster austreten kann.
Vorzugsweise sind die anderen Wände der Einkapselung mit einer
Leiterschicht beschichtet. Diese Leiterschicht dient dann als ein Schirmleiter,
welcher die ausgestrahlten Funksignale in der gewünschten Richtung aus der
Lampeneinheit hinaus lenkt, wenn die Antenne sendet, und die Außeninterferenz
reduziert, wenn die Antenne empfängt.
Vorzugsweise sind die Außenwände der Einkapselung aus einem
nichtleitendem Material ausgebildet und die Außenoberflächen dieser Wände
sind mit einem leitenden Material beschichtet. Auf diese Weise ist der durch das
leitende Material auf den Außenoberflächen bereitgestellte Schirmleiter
praktischerweise von der Schlitzantenne elektrisch isoliert, welche dann gegen die
Innenoberflächen der Wände anstößt.
Als Alternative dazu können die Wände der Einkapselung aus
einem nichtleitenden Material ausgebildet sein, aber nicht mit einem leitenden Material
beschichtet sein, d.h. nicht abgeschirmt sein. Dies ermöglicht es der Strahlung,
durch die Wände der Einkapselung hindurchzutreten. Während dies in Fahrzeugen
mit Metallkörperplatten nicht erwünscht ist, werden heutzutage eine wachsende
Anzahl an Fahrzeugen teilweise aus Kunststoffen hergestellt. Werden die Fahrzeugplatten
(beispielsweise Flügel oder Stoßstange) aus einem Metall hergestellt,
dann wird die durch diese hindurchtretende Strahlung großteils absorbiert.
In dem Fall ist der einzig mögliche Pfad zum Eintritt und Austritt des Funksignals
durch das Fenster der Lampeneinheit. Wenn jedoch die Fahrzeugkörperteile aus
Kunststoff sind, dann ist es möglich, dass die Strahlung durch diese Platten
hindurchtritt und es kann von Vorteil sein, eine nichtabgeschirmte Scheinwerfereinkapselung
zu verwenden, um das Senden und Empfangen der Strahlung zu maximieren.
Vorzugsweise liegen alle Leiter in der Lampeneinheit, besonders die
leitenden Kabel (beispielsweise der Mantel eines koaxialen, mit der Antenne verbundenen
Kabels oder eines mit der Lichtquelle verbundenen Zuleitungskabels) im Wesentlichen
vollständig in der Ebene, in der die Längsachse des Schlitzes der Schlitzantenne
liegt, oder in einer dazu parallelen Ebene. Dies verringert oder verhindert die
Leistungsreduktion durch Induktion der Ströme in den Komponenten der Lampeneinheit.
Vorzugsweise werden alle Kabel zur Versorgung der Lichtquelle mit
Drosselspulen, wie etwa schraubenförmig gewickelten Spulen, bereitgestellt.
Dies hilft bei der Reduktion des Signalverlusts aufgrund des Sendens der Leistung
aus der Einkapselung über die Lichtquellen-Versorgungskabel hinaus.
Vorzugsweise umfasst die Schlitzantenne eine elektrisch leitende Platte
mit einem länglichen Schlitz darin, wobei die effektive Länge des Schlitzes etwa
ein ganzzahliger Teil der Wellenlänge der Strahlung ist, die für die Antenne
verwendet wird. Der Schlitz kann ein Hohlraum sein oder, als Alternative, mit einem
elektrisch nichtleitenden Material gefüllt sein; in jedem Fall ist es wichtig,
dass er nichtleitendend ist.
Die Schlitzantenne kann praktischerweise in Form einer Substratplatte
eines nicht-elektrischen Leitermaterials und einer Schicht aus elektrisch leitendem
Material vorliegen, welche auf einer Seite des Substrats beschichtet oder angebracht
ist, wobei ein länglicher Schlitz in der Leiterschicht ausgebildet ist.
Das nichtelektrische Leitermaterial der Substratplatte sollte einen
niedrigen Leistungsfaktor (interner Leistungsverlust) bei Antennenfrequenz haben.
Sie kann einen Schlitz haben, der an einer dem länglichen Schlitz der Leiterschicht
entsprechenden Position weggeschnitten wurde. Wenn die Substratplatte einen auf
diese Weise entstandenen Schlitz hat, dann ist es wahrscheinlich, dass die Antenne
noch effektiver ist und eine bessere Abstimmung hat, als dies der Fall wäre,
wenn sie darüber nicht verfügt. In Abhängigkeit vom Frequenzbereich
der verwendeten Sendungen, kann ausgewählt werden, ob die Substratplatte einen
dem Schlitz der elektrischen Leiterschicht entsprechenden Schlitz hat oder nicht.
Vorzugsweise hat die Schlitzantenne ein koaxiales Speisekabel, dessen
Mittelleiter mit einer Längskante des Schlitzes der Antenne verbunden ist und
dessen Schirmleiter mit der anderen Längskante des der ersten Verbindung gegenüberliegenden
Schlitzes verbunden ist.
Vorzugsweise ist die Verbindung des Speisekabels mit dem Schlitz auf
eine solche Weise hergestellt, dass die Speiseleitung bei Betriebsfrequenz nicht
resonant ist und, unabhängig von der Länge des Speisekabels, an die Impedanz
der Antenne angepasst ist.
Vorzugsweise weist die Antenne Mittel zum Befestigen ihrer leitenden
Platten an der Struktur des Fahrzeugs (etwa der Lampeneinheit) in einer solchen
Weise auf, dass die vertikale Polarisation des elektrischen Vektors der Strahlung
erzielt wird, wenn die Längsachse des nichtleitenden Bereichs (des Schlitzes)
im Wesentlichen horizontal ist.
Vorzugsweise liegt der Schlitz der Substratplatte in Form eines parallelseitigen
Schlitzes, eines Hantelschlitzes oder einer rechteckigen, in die Kante der Substratplatte
geschnittenen Vertiefung vor.
Vorzugsweise ist die Substratplatte der Antenne in der Form eines
gefalteten rechteckigen Schlitzes ausgebildet.
Die Lampeneinheit kann ebenfalls ein Funkwellen-Reflektorelement umfassen,
das an die Seite der Schlitzantenne, welche von der konvexen Seite des optischen
Reflektors weg orientiert ist, angrenzend positioniert ist. Das Funkwellen-Reflektorelement
dient dann zur Reflektion des auf der Seite der Schlitzantenne ausgestrahlten Signals,
wodurch das in eine gewünschte Richtung (etwa durch das Fenster der Lampeneinheit)
ausgestrahlte Signal erhöht wird. Das reflektierte Signal kann dann durch den
Antennenschlitz hindurchtreten und, in einigen Fällen, auch rund um die Kanten
der Antennenplatte und die optische Reflektoranordnung herum. Das Funkwellen-Reflektorelement
kann von der Antenne mithilfe von Isolierstützelementen, Isolierwänden
der Lampeneinheiteinkapselung oder anderen Mittel isoliert werden.
Das Funkwellen-Reflektorelement kann die Form einer leitenden Platte
annehmen und ist vorzugsweise zumindest eine Größe größer als
die leitende Platte der Schlitzantenne. Wenn eine feste leitenden Platte als Funkwellen-Reflektorelement
verwendet wird, dann wird dieses am besten in einem Abstand in der Größenordnung
von einem Viertel der Wellenlänge des durch die Antenne ausgestrahlten Signals
von der Antenne entfernt positioniert. Dies stellt sicher, dass eine erhebliche
Menge der Strahlung reflektiert wird. Wenn anstelle einer festen Platte jedoch ein
abgestimmter Resonator, etwa eine leitende Platte mit einem Schlitz in dieser, stattdessen
verwendet wird, dann kann diese näher an der Schlitzantenne positioniert werden
und die Lampeneinheit kann kompakter gemacht werden. Dieser Ansatz wird weiter unten
im zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung näher erläutert. Vorzugsweise
ist die leitende Platte planar.
Vorzugsweise ist die Lampeneinheit Teil eines Fahrzeugverfolgungssystems.
Vorzugsweise umfasst das System Mittel zum Bestimmen der Position des Fahrzeugs
anhand der empfangenen Funkwellen (etwa GPS-Signale, die durch eine am Fahrzeug
befestigte GPS-Antenne empfangen werden können), Mittel zum Erzeugen von Fahrzeugpositions-Datensignalen,
die auf den empfangenen Funkwellen beruhen, und Mittel (etwa eine Schlitzantenne)
zur Übertragung der Fahrzeugpositions-Datensignale an eine Basisverfolgungsstation.
Vorzugsweise umfasst das System eine Vielzahl an Antennen (wobei jede
in einer anderen Lampeneinheit positioniert werden kann) und die Antennen sind elektrisch
phasengleich und so abgestimmt, dass im Falle einer nicht funktionierenden Antenne
die andere Antenne oder die verbleibenden Antennen in der Lage sind, die Funktion
weiterzuführen.
Im Allgemeinen hat sich die Verwendung von Schlitzantennen in Fahrzeugverfolgungssystemen als
praktisch herausgestellt. Und zwar deswegen, weil Schlitzantennen einfach in ein
vorhandenes Gestell des Fahrzeugs eingebaut werden können, sie einfach zu verbergen
sind und ihre Herstellung kostengünstig sein kann. Wenn eine Schlitzantenne
verwendet wird, ist die Verwendung eines Funkwellen-Reflektorelements auf einer
der Schlitzantenne gegenüberliegenden Seite erwünscht, um die Strahlung
in die gewünschte Richtung zu leiten (und um im Empfangszustand die Hintergrundstrahlung
abzuschirmen).
Eine mögliche Lösung ist die Verwendung einer leitenden
Platte als Funkwellen-Reflektorelement. Dies weist jedoch den Nachteil auf, dass
eine solche Platte bei etwa einer Viertelwellenlänge der Frequenz der Funkwellen
positioniert werden muss, um von der Schlitzantenne entfernt verwendet werden zu
können, wenn diese am besten funktionieren soll. Dies kann bewirken, dass das
Antennensystem viel Platz benötigt. Der benötigte Platz ist ein wichtiger
zu bedenkender Aspekt, wenn die Schlitzantenne in einer Lampeneinheit verborgen
ist, aber auch in anderen Situationen, wenn die Schlitzantenne in einem anderen
Teil des Fahrzeugs positioniert wird. Im Allgemeinen gilt: je kleiner das Antennensystem,
umso leichter ist es dieses zu verbergen.
Daher ist das Funkwellen-Reflektorelement vorzugsweise ein abgestimmter
Resonator in Form einer leitenden Platte mit einem länglichen Schlitz. Der
abgestimmte Resonator kann auf etwa die Resonanzfrequenz der Schlitzantenne abgestimmt
sein; tatsächlich kann er dieselben physischen Abmessungen haben und aus demselben
Material wie die Schlitzantenne sein, aber er unterscheidet sich darin, dass er
nicht mit einer der leitenden Zuleitungen zum Senden/Empfangen eines Signals verbunden
ist. Wenn ein abgestimmter Resonator als Funkwellen-Reflektorelement verwendet wird,
kann er näher an der Schlitzantenne positioniert werden. Dies ist möglich,
da die Phase des im abgestimmten Resonator induzierten Stroms verglichen mit einer
festen Leiterreflektorplatte durch Auswählen oder Anpassen der Abstimmung des
Resonators in geeigneter Weise verändert werden kann. Im Allgemeinen wird sich
die Resonanzfrequenz des abgestimmten Resonators von der Signalfrequenz (oder der
Resonanzfrequenz der Schlitzantenne) um nicht mehr als 20% unterscheiden. In diesem
Fall kann der abgestimmte Resonator in einem Abstand von weniger als einer Viertelwellenlänge
der Resonanzfrequenz der Schlitzantenne hinter der Schlitzantenne positioniert werden.
Vorzugsweise sind die Schlitzantenne und der abgestimmte Resonator zueinander parallel.
Vorzugsweise sind sie in einem Abstand voneinander beabstandet, so dass, bei Verwendung,
ein von der Schlitzantenne gesendetes Signal konstruktiv am Fenster der Lampeneinheit
mit durch die Schlitzantenne zurück und um diese herum durch den abgestimmten
Resonator reflektierter Strahlung interferiert.
Ein zweiter Aspekt der vorliegenden Erfindung stellt ein Schlitzantennensystem
zur Verwendung in einem Fahrzeug-Funkkommunikationssystem bereit, umfassend eine
elektrisch leitende Platte, die zum Tragen von oder als Teil einer Struktur des
Fahrzeugs ausgebildet ist, wobei die Platte einen länglichen Schlitz in ihr
hat, dessen effektive Länge etwa ein ganzzahliger Teil der Wellenlänge
der Strahlung ist, mit der das Antennensystem verwendet wird, sowie ein koaxiales
Speisekabel, dessen Mittelleiter vorzugsweise mit einer Längskante des Schlitzes
verbunden ist und dessen Schirmleiter vorzugsweise mit der anderen Längskante
des der ersten Verbindung gegenüberliegenden Schlitzes verbunden ist, wobei
die Speisekabelverbindung zum Schlitz vorzugsweise so ausgebildet ist, dass die
Speiseleitung bei Betriebsfrequenz nicht resonant ist und an die Impedanz der Antenne,
unabhängig von der Länge des Speisekabels, angepasst ist, wobei ein elektrisch
leitendes Funkwellen-Reflektorelement zum Reflektieren der Funkwellen nahe an eine
Seite der leitenden Platte angrenzend positioniert ist und von der leitenden Platte
so beabstandet ist, dass das Reflektorelement zur Reflektion des auf der Seite der
leitenden Platte dient, um das in einer gewünschten Richtung ausgestrahlte
Signal zu erhöhen; wobei das Funkwellen-Reflektorelement die Form einer leitenden
Platte mit darin befindlichem Schlitz (d.h. einer Öffnung) hat.
Vorzugsweise weist der Schlitz solche Abmessungen auf, dass das Reflektorelement
abgestimmt ist, um eine starke Reflektion in Richtung der Schlitzantenne bei Frequenzen
zu erzeugen, welche durch die Schlitzantenne zum Senden und/oder Reflektieren der
Signale verwendet werden.
Mit anderen Worten, das Funkwellen-Reflektorelement ist ein abgestimmter
Resonator, der (innerhalb von 20%) auf etwa die Resonanzfrequenz der Schlitzantenne
abgestimmtist.
Da das Funkwellen-Reflektorelement ein abgestimmter Resonator ist,
kann es näher als eine Viertelwellenlänge der ausgestrahlten Funkwellen
zur Schlitzantenne positioniert werden und immer noch einen erheblichen Teil der
Funkwellen reflektieren. Daher ermöglicht der abgestimmte Resonator die Herstellung
eines kompakten Antennensystems. Vorzugsweise ist der abgestimmte Resonator näher
als eine Viertelwellenlänge der ausgestrahlten Funkwellen der Schlitzantenne
positioniert.
Das Funkwellen-Reflektorelement ist von der Schlitzantenne vorzugsweise
in einem solchen Abstand beabstandet, dass ein von der Schlitzantenne gesendetes
Funksignal mit einem mithilfe des Funkwellen-Reflektorelements durch die Schlitzantenne zurück
oder um diese herum reflektierten Signal an einem Fenster einer Lampeneinheit, in
der diese eingeschlossen sind, konstruktiv interferiert.
Das Funkwellen-Reflektorelement umfasst vorzugsweise eine leitende
Platte mit einem Schlitz. Der Schlitz kann ein Hohlraum sein oder mit einem nichtleitenden
Material gefüllt sein. Vorzugsweise wird die leitende Platte auf einer nichtleitenden
Platte befestigt. Die leitende Platte kann beispielsweise aus Metallfolie und die
nichtleitende Platte aus Kunststoff sein.
Das System des zweiten Aspekts der Erfindung bildet vorzugsweise einen
Teil eines Fahrzeugverfolgungssystems.
Die Anordnung gemäß des zweiten Aspekts der Erfindung kann
im ersten Aspekt der Erfindung, wie oben erwähnt, verwendet werden. In dem
Fall der Verwendung eines abgestimmten Resonators als Funkwellen-Reflektorelement
hinter der konvexen Seite des optischen Reflektors ermöglicht es der Lampeneinheit
kompakt zu sein, während die Funkwellen effektiv in die gewünschte Richtung
geleitet werden.
In den oben genannten Aspekten der Erfindung können Mittel zum
Ändern der Resonanzfrequenz der Antenne und/oder des Funkwellen-Reflektorelements
bereitgestellt sein.
Im Allgemeinen weist der Schlitz einer Schlitzantenne eine Länge
von etwa der Hälfte einer Wellenlänge des Signals auf, welches von diesem
gesendet wird. Die Abstimmung einer Schlitzantenne kann durch die Anpassung der
Schlitzlänge und, in geringerem Ausmaße, durch die Anpassung der Schlitzbreite
durchgeführt werden. Wird eine Schlitzantenne zusammen mit einem abgestimmten
Resonator (als Funkwellen-Reflektorelement) verwendet, dann ist der abgestimmte
Resonator im Allgemeinen in Bezug auf die Schlitzantenne etwas verstimmt und daraus
ergibt sich, dass ein Phasenverhältnis zwischen den beiden verändert werden
kann. Diese Phasendifferenz ermöglicht es, die Trennung zwischen der Schlitzantenne
und dem abgestimmten Resonator zu verändern. Wenn eine feste leitende Folie
als Funkwellen-Reflektorelement anstelle eines abgestimmten Resonators verwendet
wird, dann tritt eine 180°-Phasenänderung bei der Reflexion auf und die
Trennung zwischen der Schlitzantenne und der festen leitende Folie sollte zur optimalen
Verstärkung des ausgestrahlten Signals in der Vorwärtsrichtung üblicherweise
eine Viertelwellenlänge sein.
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden im Folgenden
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen:
1 eine schematische Darstellung eines Antennensystems
ist;
2 eine schematische Vorderansicht einer Schlitzantenne
zur Verwendung in einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
3 eine Querschnittsansicht einer Lampeneinheit gemäß
einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
4 eine Vorderansicht eines optischen Reflektors ist,
umfassend eine Vielzahl an elektrisch leitenden Platten zur Verwendung in der ersten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
5 eine Vorderansicht eines abgestimmten Resonators
zur Verwendung in der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist;
6 eine Vorderansicht eines weiteren Beispiels ist;
7 eine Querschnittsansicht des Beispiels von
6 ist;
8 eine Vorderansicht eines abgestimmten Resonators
zur Verwendung in dem Beispiel von 6 ist;
9 eine schematische Darstellung eines Antennensystems
zur Verwendung in einem großen Transportfahrzeug ist;
10 eine schematische Darstellung eines Antennensystems
zur Verwendung in einem Gelenktransportfahrzeug ist; und
11 eine schematische Abbildung einer Scheinwerfereinheit
ist, die keinen Strahlungsschirmleiter um ihre Außenwände herum hat.
Das vorgeschlagene Fahrzeug-Funkkommunikationssystem umfasst die Verwendung
von zwei Antennen, wobei jede im Inneren einer Scheinwerfer-, einer Rücklicht-
oder einer Schlusslichteinheit eines Fahrzeugs enthalten ist. Damit sichergestellt
werden kann, dass alle Übertragungen unterdrückt werden, müsste ein
Dieb alle möglichen Antenneneinkapselungen mit leitender Folie abdecken und
folglich wären fünf Abschirmungen notwendig. Das Abschirmen auf diese
Weise würde das Fahrzeug am Tage verdächtig aussehen lassen und in der
Nacht wäre es nicht möglich, mit dem Fahrzeug zu fahren.
1 ist eine schematische Ansicht eines Fahrzeug-Funkkommunikationssystems
zum Empfangen und Senden von Funkwellen, die Informationen bezüglich der Fahrzeugposition
enthalten. Eine mobile Steuereinheit 1 empfängt ein Positionssignal von
einer GPS-Antenne 2 und gibt diese Details an eine Basisverfolgungsstation
über Schlitzantennen 4 und 5 weiter, wobei jede dieser Antennen
in einer entsprechenden Lampeneinheit des Fahrzeugs positioniert ist. Die Antennen
4 und 5 werden von derselben Quelle über eine T-Abzweigungs-Einheit
3 mit geeigneter Impedanzanpassung gespeist. 1
zeigt die Anordnung der Verbindungen der Antennen 4 und 5 von
der T-Abzweigung 3. Die koaxialen Speisekabel 6 und
7 von der T-Abzweigung zu den Antennen müssen einander in der Länge
gleichen und auch einem ganzzahligen Vielfachen an halben Wellenlängen der
Betriebssignale innerhalb des koaxialen Speisekabel 6 und 7 gleich
sind.
Das erste Kriterium stellt sicher, dass die von den Antennen
4 und 5 ausgestrahlten modulierten Signale phasengleich sind,
das zweite Kriterium stellt sicher, dass jede Länge der koaxialen Speisekabel
6 und 7 als 1:1-Umwandler dient und dass die durch die jeweilige
Länge des Kabels an der T-Abzweigung dargestellte Impedanz gleich der Impedanz
der entsprechenden Antennen 4 und 5 ist. Wenn die Verbindung einer
Antenne getrennt wird, entweder unfallbedingt oder als Ergebnis eines absichtlichen
Versuchs Schaden herbeizuführen, dann wird die Impedanz der abgetrennten Verbindung
unendlich.
Folglich wird die durch das gegenüberliegende Ende des beschädigten
Kabels an der T-Abzweigung dargestellte Impedanz ebenfalls unendlich und die verbleibende
Hälfte des Systems wird, wenn auch mit einigen Fehlanpassungen, an der T-Abzweigung
weiter arbeiten. Wenn das zweite Kriterium nicht erfüllt wird, könnte
eine unendliche Impedanz an der Verbindung mit der Antenne, welche durch Trennen
des Kabels entstanden ist, zu einer vernachlässigbaren Impedanz an der T-Abzweigung
führen und die zweite Antenne ebenfalls funktionsunfähig machen.
Idealerweise sollte die charakteristische Impedanz der Kabel
6 und 7 doppelt so groß sein, wie die Impedanz des Kabels
1a zwischen der mobilen Steuereinheit 1 und der Abzweigungs-Einheit
3.
Was die jeweiligen Lampeneinheiten anbetrifft, so ist eine Schlitzantenne
zum Senden und/oder Empfangen der Funkwellen im Inneren des Körpers jeder Lampeneinkapselung
positioniert. Der Aufbau der Schlitzantenne ist in 2
veranschaulicht.
Die Schlitzantenne ist durch Schneiden eines Schlitzes 8
in eine Isolierplatte 9 ausgebildet, das Material derselben weist einen
niedrigen Leistungsfaktor bei Sendefrequenz auf. In dieser Ausführungsform
ist der Schlitz 8 ein leerer Hohlraum und dies stellt sicher, dass sich
das Feld des E-Vektors der ausgestrahlten Welle durch den freien Raum bewegt und
nicht durch das Vorhandensein von Isoliermaterial mit einer relativ hohen Permittivität
zwischen der oberen und der unteren Kante des Schlitzes vermindert wird. Der Schlitz
8 hat eine effektive Länge, welche etwa ein ganzzahliger Teil der
Wellenlänge der Strahlung ist, bei der das Antennensystem verwendet werden
sollte.
Eine leitende Folie 10 ist auf der gesamten Fläche der
Platte 9, mit Ausnahme des Schlitzes 8, angebracht. Das zu sendende
Signal wird der Schlitzantenne über ein Speisekabel zugeführt: ein koaxiales
Kabel 11, welches in zwei separaten Zuleitungen 12 endet. Die
Zuleitungen 12 verzweigen sich und sind an der oberen bzw. unteren Kante
des Schlitzes angebracht, wie in 2 dargestellt. Auf
diese Weise ist der Mittelleiter des koaxialen Speisekabels mit einer Längskante
des Schlitzes 8 verbunden und der Schirmleiter des koaxialen Speisekabels
ist mit der anderen Längskante des Schlitzes 8 an einer der ersten
Verbindung gegenüberliegenden Position verbunden.
Damit stehende Wellen im koaxialen Kabel vermieden werden können,
wird die Antennenimpedanz an die Impedanz des koaxialen Kabels angepasst. Die Anpassung
kann durch eine Justierung von „X", dem Abstand zwischen dem Ende des Schlitzes
8 und den Verbindungspunkten 13 der Zuleitungen 12 zum
Schlitz 8, und durch Änderung der Länge „d" der sich verzweigenden
Zuleitungen 12 erzielt werden. Die Antennenimpedanz ändert sich mit
dem für die Verbindung ausgewählten Punkt 13 und die sich verzweigenden
Zuleitungen dienen als Impedanzumwandler. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass
die Speiseleitung nicht resonant ist und an die Impedanz der Antenne, unabhängig
von der Länge des Speisekabels, angepasst ist.
3 stellt eine Querschnitts-Seitenansicht einer Scheinwerfereinheit
gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dar.
Die Scheinwerfereinheit umfasst eine Lichtquelle in Form einer elektrischen Lampe
50 und eine Schlitzantenne 8, 9, 10, die beide
in einer Einkapselung 15, 16, 55 eingeschlossen sind.
Ein gekrümmter optischer Reflektor 14 ist zwischen der Lichtquelle
50 und der Schlitzantenne 8, 9, 10 positioniert;
er hat eine an die Lichtquelle angrenzende konkave Seite zum Reflektieren des Lichts
aus einem Fenster 55 am vorderen Ende der Einkapselung hinaus und eine
konvexe Seite, hinter der die Schlitzantenne 8, 9, 10
positioniert ist. Auf diese Weise ist die Schlitzantenne verborgen.
Die Schlitzantenne umfasst eine Isolierplatte 9 mit einem
Antennenschlitz 8 und einer elektrisch leitenden Metallfolie
10, die auf der Seite der Isolierplatte 9 angebracht ist und diese,
mit Ausnahme des Schlitzes 8, abdeckt, wie oben beschrieben. Ein koaxiales
Speisekabel (B) ist mit der Antenne verbunden, wie oben für das Senden und/oder
Empfangen eines Signals von oder zur Schlitzantenne beschrieben.
Das koaxiale Speisekabel (B) liegt in einer horizontalen Ebene, die die Mittelachse
der Lampeneinheit-Antennenanordnung umschließt. Diese horizontale Ebene enthält
ebenfalls die Achse des Schlitzes der Schlitzantenne.
In einem herkömmlichen modernen Scheinwerfersystem besteht der
Reflektor aus einem Isolierkörper mit einem reflektierenden Metallfilm. Wenn
ein nicht modifizierter Reflektor dieses Typs in einer derzeit gebräuchlichen
Anordnung verwendet werden würde, würde das Signal von der Antenne zu
induzierende Ströme in der Metallbeschichtung des optischen Reflektors hervorrufen.
Als Resultat würde eine starke Abschwächung des gesendeten Signals von
der Antenne auftreten. Folglich ist es notwendig, den optischen Reflektor zu modifizieren,
um die vernachlässigbare Abschwächung eines ausgestrahlten Signals zu
bewirken, das durch diesen hindurchtritt, ohne den Betrieb des optischen Systems
zu beeinträchtigen.
Dies wird durch Unterteilen des Oberflächenbereichs des optischen
Reflektors 14 in eine Vielzahl an Abschnitten des elektrisch leitenden
Materials zum Reflektieren des Lichts aus einer Lichtquelle 50 aus der
Lampeneinheit erreicht. Die Abschnitte des elektrisch leitenden Materials sind voneinander
elektrisch isoliert und die Induktion von elektrischen Strömen im Reflektor
ist daher begrenzt oder wird verhindert.
In der vorliegenden Ausführungsform umfasst der optische Reflektor
14 eine elektrisch leitende Oberflächenschicht (aus Metall), die auf
einem elektrischen (nichtleitenden) Isoliersubstrat angebracht ist. Die Metallschicht
ist in eine Vielzahl an recheckigen Platten 60 unterteilt, die etwa 1 cm
Höhe × 2 cm Breite aufweisen und so angeordnet sind, dass sie ein Gitter
bilden, wie in 4 dargestellt. Die Platten
60 sind voneinander durch Unterteilungen (Spalte) zwischen diesen elektrisch
isoliert und werden von dem Isoliersubstrat getragen. Die Funktion der Unterteilungen
zwischen den Platten ist es, den vertikalen elektrischen Vektor der elektromagnetischen
Welle am Induzieren eines Stroms im optischen Reflektor zu hindern. Ein Kratzer
auf der reflektierenden Metalloberfläche, vorausgesetzt er ist tief genug,
um das Isoliersubstrat zu erreichen, reich aus, um die Induktion der Ströme
im Reflektor zu verhindern. Der optische Reflektor 14 bewirkt daher eine
vernachlässigbare Abschwächung einer durch diesen hindurch gesendeten
elektromagnetischen Welle. Das durch die Unterteilungen zwischen den Platten
60 ausgebildete Muster des optischen Reflektors 14 kann durch
eine gerippte Struktur im Fenster 55 der Lampeneinheit verborgen werden.
Die Kreise C und D in 4 stellen die Position der Glühbirnen
der Scheinwerfer dar.
Die Leiter im Inneren der Lampeneinheit, beispielsweise der Mantel
eines koaxialen Kabels (B) im Inneren der Lampeneinkapselung und das Speisekabel
(A) für die Glühbirne 50 des Scheinwerfers, liegen vollständig
in einer horizontalen Ebene. Wenn dieser Zustand nicht erfüllt werden würde,
würde das vertikale E-Feld der elektromagnetischen Welle einen Strom im Leiter
induzieren und die ausgestrahlte Leistung würde verringert werden.
Der Leistungsverlust von der Lampeneinkapselung über die Lampen-Speiseleitung
kann durch die Bereitstellung der Drosselspulen (nicht abgebildet), bestehend aus
schraubenförmig gewickelten Spulen, in den Speiseleitungen (A) an einem Eintrittspunkt
in die Einkapselung verringert werden.
Die Scheinwerfereinkapselung von 3 hat
nichtleitende (etwa aus einem Kunststoff bestehende) Wände 15,
16, wobei deren Außenoberflächen mit einer leitenden Schicht
(etwa einer Metallschicht) beschichtet sind, um die ausgestrahteln Funkwellensignale
in die gewünschte Richtung zu lenken; in diesem Fall in Richtung der Mittelachse.
Tatsächlich bildet die äußere leitende Schicht einen Schirmleiter
und dieser Schirmleiter ist von der Schlitzantenne 8, 9,
10 durch das Isoliermaterial der einschließenden Wände
15, 16 isoliert.
Etwa die Hälfte der (Funkwellen-)Energie, die durch die Schlitzantenne
8, 9, 10 ausgestrahlt wird, wird in Richtung der Rückseite
der Scheinwerfereinkapselung (d.h. in Richtung der Wand 15) gelenkt. Ein
erheblicher Teil der Energie wird zur Vorderseite des Scheinwerfers durch ein Funkwellen-Reflektorelement
in Form eines abgestimmten Resonators 17, welcher zwischen der Schlitzantenne
und der Rückwand 15 der Lampeneinheit positioniert ist, zurückreflektiert.
In 3 lenkt die leitende Einkapselung
auf den Außenoberflächen der Wände 15, 16 das ausgestrahlte
Signal in Richtung der Mittelachse. Dies verhindert, dass Strahlung in die leitende
Einkapselung, welche durch die Innenoberfläche des Fahrzeug-Flügels aus
Metall ausgebildet ist, eintritt; da solche Strahlung in hohem Maße im Fahrzeuginneren
eingeschlossen sein würde. Diese Strahlung würde in der Kommunikation
mit der entfernten Empfangsantenne keine Rolle spielen und wäre folglich vergeudet.
Der durch die leitenden Schichten ausgebildete Schirmleiter weist den zusätzlichen
Vorteil auf, dass das Empfangssignal von der entfernten Sendeantenne von fokal erzeugter
Interferenz geschützt wäre, wie etwa dem Zündungssystem des Motors
und irgendwelchen unterhalb der Straßenoberfläche verlegten Kabeln. Es
wird jedoch immer mehr üblich, dass Fahrzeuge Körperplatten aufweisen,
die aus Kunststoffmaterial ausgebildet sind. In diesem Fall ist es wünschenswert,
dass die Lampe nicht abgeschirmt ist, also es ist besser, die
Außenoberflächen der Lampeneinheit-Einkapselung nicht mit einer leitenden
Schicht abzudecken. Wenn kein externer Schirmleiter vorhanden ist, kann die Strahlung
durch die Seiten der Lampeneinkapselung eintreten und trägt zu dem in Richtung
des entfernten Empfängers ausgestrahlten Signals bei, da sie imstande ist,
durch die aus Kunststoffmaterial bestehenden Flügel des Fahrzeugs hindurchzutreten.
Als Alternative wäre es möglich, einen externen Schirmleiter bereitzustellen,
der lediglich einen Teil der Außenoberfläche der Lampeneinkapselung abdeckt.
Die modifizierte Lampe, ohne externen Schirmleiter oder nur einen begrenzten Bereich
ihrer Außenoberflächen abdeckenden Teilschirmleiter, weist beispielsweise
die folgenden Anwendungen auf:
- (a) einen in einem Fahrzeug mit Flügeln aus Kunststoff angebrachten Scheinwerfer;
- (b) einen im Inneren der Kunststoffstoßstange eines Fahrzeugs angebrachten
Nebelscheinwerfer;
- (c) einen auf einer Stange oberhalb der Stoßstange eines Fahrzeugs angebrachten
Nebelscheinwerfer;
- (d) einen an der Rückseite des Fahrzeugs als zusätzliches Rücklicht
im Inneren einer hinteren Stoßstange aus Kunststoff angebrachten roten Nebelscheinwerfer.
Die Auswirkung lokal erzeugter Interferenzen könnte durch Anbringen
eines Teilschirmleiters an der Außenoberfläche des Lampeneinkapselung
oder, als Alternative, durch Befestigen eines Schirmleiters in einem Abstand von
der Lampeneinkapselung verringert werden.
Eine alternative Anordnung einer Lampeneinkapselung und Schlitzantenne
ohne einen Schirmleiter ist in 11 abgebildet. Die Zeichnung
stellt eine Seitenansicht der Lampe mit der Achse der Schlitzantenne 3
in senkrechter Ausrichtung zur Papierebene dar.
Das Lampenfenster ist mit 55 bezeichnet.
Die Kunststoffwände der Lampeneinkapselung sind für Strahlung
aus der Antenne durchlässig und mit 200 gekennzeichnet. Die Schlitzantenne
ist mit 9 bezeichnet.
Ein Funkwellen-Reflektorelement zum Reflektieren der Strahlung in
Richtung des Lampenfenster ist mit 17 bezeichnet. Das Element
17 könnte eine planare leitende Folie sein, die parallel zur Ebene
der Antenne in einem Abstand von einer Viertelwellenlänge von dieser angebracht
ist. In diesem Fall ist das virtuelle Bild 700 der Schlitzantenne so weit
hinter dem Funkwellen-RefÍektorelement, wie die Schlitzantenne vor, diesem
ist, wie anhand der Darstellung ersichtlich. Als Alternative könnte das Funkwellen-Reflektorelement
in Form eines abgestimmten Resonators vorliegen.
Ein Teil der reflektierten Strahlung wird durch die Wände der
Einkapselung hindurchtreten, wie durch die Pfeile 500 gekennzeichnet.
Ein Teil der Strahlung von der Antenne wird durch die Wände der
Einkapselung, wie durch die Pfeile 600 dargestellt, hindurchtreten.
Eine Vorderansicht eines abgestimmten Resonators ist in
5 dargestellt. Der abgestimmte Resonator in dieser
Ausführungsform umfasst eine Metallfolie 17, die an einer nichtleitenden
Platte 17a (nicht in 5 abgebildet) befestigt
ist, die einen niedrigen Leistungsfaktor bei der Frequenz während der Verwendung
aufweist, und die Metallfolie 17 weist einen einen Bereich 18
der Platte umschließenden Schlitz auf. Dieser entspricht einer auf eine durch
die Abmessungen des Bereichs 18 bestimmte Frequenz abgestimmten Schlitzantenne,
die so angepasst ist, dass sie eine starke Reflektion in Richtung der Vorderseite
(also in Richtung des Fensters 55) der Scheinwerfereinkapselung aufweist.
Während ein Funkwellen-Reflektorelement, einfach bestehend aus
einer rechteckigen leitenden Folie, anstelle eines abgestimmten Resonators verwendet
werden könnte, wenn eine einfache reflektierende Folie verwendet werden würde,
würde der Abstand von der Schlitzantenne zum Funkwellen-Reflektorelement notwendigerweise
etwa eine Viertelwellenlänge der gesendeten Strahlung betragen. Die Verwendung
eines abgestimmten Resonators ermöglicht die Reduktion dieser Trennung. Der
abgestimmte Resonator ist in seiner Antwort ebenfalls selektiv und folglich ist
das Antennensystem für Interferenzen weniger anfällig, wenn es als ein
Empfänger verwendet wird.
Die Verwendung eines abgestimmten Resonators, so hat sich herausgestellt,
erhöht das Ausgangssignal der Schlitzantenne. In einem Versuch hat sich gezeigt,
dass das Schlitzantennenausgangssignal um 130% erhöht ist, im Vergleich zum
Ausgangssignal während des Nicht-Vorhandenseins des abgestimmten Resonators.
Die Details dieses Versuchs lauten wie folgt:
Frequenz des Senders: 911,6 MHz
Abmessungen des Antennenschlitzes: 15,3 cm × 1,65 cm
Abmessungen des Resonatorschlitzes: 9,1 cm × 6,4 cm
Abstand der Schlitzantenne und des Resonators: 6,5 cm oder 0,2 × Wellenlänge
Die oben erwähnten Abmessungen des Antennenschlitzes liefern,
so hat sich gezeigt, gute Ergebnisse. Ein breiter Schlitz tendiert dazu, Probleme
mit der Beabstandung der sich verjüngenden Sendeleitung zu
bereiten. Der abgestimmte Resonator entspricht einer strahlungsgekoppelten Antenne,
deren Leistung von der direkt gespeisten Antenne (der Schlitzantenne) stammt und
die keine Art der Verbindung mithilfe eines koaxialen Kabels benötigt. Im Allgemeinen
ist ein erheblicher Anpassungsbereich als Folge der vielen in der Dimensionierung
beinhaltenden Variablen möglich.
Während in der oben erwähnten Ausführungsform der optische
Reflektor in eine Vielzahl an elektrisch leitende Abschnitte durch Befestigen von
Metallplatten oder durch Riefenbildung in einer auf einem Isoliersubstrat befestigten
Metallschicht unterteilt ist, könnte ein ähnliches Ergebnis stattdessen
durch Aufbringen eines Metall-Lacks auf die nichtleitende Oberfläche des Isoliersubstrats
erzielt werden. Metall-Lack besteht aus leitenden Metallpartikeln in einem Bindemittel.
Wenn der Lack getrocknet ist, sind die Metallpartikel voneinander isoliert und folglich
treten zirkulierende Ströme nicht in der Reflektoroberfläche auf.
Ein weiteres Beispiel wird im Folgenden beschrieben. Viele Motorfahrzeuge
verfügen über eine Bremslichteinheit, bestehend aus einer Reihe von lichtemittierenden
Dioden, die in einer horizontalen Linie angeordnet sind und hinter einem Rückfenster
der Einheit angebracht sind.
6 ist eine Vorderansicht einer Lampeneinheit des oben
genannte Typs, welche so modifiziert ist, dass sie auch als eine Schlitzantenne
zur Verwendung in dem oben beschriebenen Fahrzeug-Funkkommunikationssystem dient.
Eine Anordnung an lichtemittierenden Dioden 21 ist direkt hinter einem
Antennenschlitz 19 einer Schlitzantenne angebracht. Die lichtemittierenden
Dioden (LEDs) sind mit dem Schlitz 19 der Schlitzantenne so ausgerichtet,
dass das Licht der LEDs durch den Schlitz 19 geleitet wird. Der Schlitz
19 ist in eine Platte aus nichtleitendem Material geschnitten und die leitende
Metallfolie 20 ist an dem Bereich der Platte, der den Schlitz
19 umgibt, angebracht. Die Schlitzantenne wird gespeist und die Impedanz
ist in der für die erste Ausführungsform oben beschriebenen Weise angepasst.
7 zeigt eine Seitenansicht der Lampeneinheit des Beispiels
von 6. Eine aus Isoliermaterial ausgebildete Einkapselung
23 umschließt die Reihe lichtemittierender Dioden 21, die
auf einem nichtleitenden Streifen 22, der direkt hinter dem Schlitz
19 einer Schlitzantenne befestigt ist, getragen werden. Die Schlitzantenne
ist im Inneren einer Wand der Einkapselung 23 ausgebildet. Das Versorgungskabel
(A) für die Dioden und das koaxiale Speisekabel (B) für die Antenne liegen
in einer horizontalen Ebene, die durch die Mittelachse der Lampeneinheiteinkapselung
23 hindurchtritt.
Funkwellen von der Schlitzantenne, welche sich in Richtung der Rückseite
der Einkapselung (also in Richtung der Rückwand 70) bewegen, werden
durch einen abgestimmten Resonator 24, wie oben für die erste Ausführungsform
beschrieben, reflektiert. Der abgestimmte Resonator 24 ist zwischen der
Schlitzantenne und der Rückwand 70 der Einkapselung 23 positioniert,
wie oben für die erste Ausführungsform beschrieben. Dessen Beabstandung
von der Schlitzantenne beträgt vorzugsweise weniger als R der Wellenlänge
der von der Antenne verwendeten Strahlungsfrequenz.
Die Außenoberfläche der Isoliereinkapselung 23
wird durch eine leitende Schicht 101 abgedeckt, um die Strahlung in Richtung
der Lampenachse zu begrenzen.
8 veranschaulicht die Konstruktion des abgestimmten
Resonators. Eine Metallfolie 25 ist an einer Isolierplatte 25a
(in 8 nicht zu sehen, welche eine Vorderansicht darstellt)
mit Ausnahme des Schlitzbereiches 26, an dem keine Folie ist, angebracht.
Der Resonator dient daher als eine Schlitzantenne und ist abgestimmt, um eine starke
Reflektion bei Sendefrequenz auszugeben. Als Alternative könnte ein Isoliermaterial
vom Schlitzbereich 26 zur Erstellung eines Hohlraums entfernt werden. Dies
würde einen Resonator mit einem höheren „Q" mit genauerer Abstimmung
als in der vorherigen Anordnung ergeben.
In den oben dargelegten Ausführungsformen sind die zur Verbindung
der Antennen mit den Sendern verwendeten koaxialen Leitungen unsymmetrische Leitungen.
Die oben beschriebenen Antennen würden dazu tendieren, als eine symmetrische
Last zu dienen und die oben beschriebenen Anordnungen sollten daher, wo es nötig
ist, das Einsetzen eines Symmetrieübertragers oder Baluns zwischen die koaxialen
Leitungen und die Antenne umfassen.
Die oben beschriebenen Anordnungen sind für die Anwendung in
Motorfahrzeugen und etwas größeren Fahrzeugen geeignet. Das Antennensystem
könnte jedoch auch an große Transportfahrzeuge, einschließlich Gelenktransportfahrzeuge,
bestehend aus einem Zugfahrzeug und einem angekuppelten Anhänger, angepasst
werden. Während die Antenne(n) in der Lampeneinheit (den Lampeneinheiten),
wie oben beschrieben, befestigt werden würde(n), könnten die Verbindung
der Antenne und die Konfiguration des Systems einige Anpassungen aufgrund der größeren,
auftretenden Abstände benötigen. In diesen Fällen würde beispielsweise
die Brems-Lampeneinheit wahrscheinlich an dem höchsten Punkt des Lastkraftwagens
oder Anhängers befestigt werden.
Diese Anordnung würde ein hinteres koaxiales
Verbindungskabel von beträchtlicher Länge benötigen und dies würde
zu einer erheblichen Abschwächung des von der Rückseite des Fahrzeugs
ausgestrahlten Signals führen. In diesen Anwendungen würde die Lampeneinheit
einen Funkfrequenzverstärker zur Aufrechterhaltung der ausgestrahlten Signalstärke
umfassen. Der Verstärker würde seine Leistung von der Niederspannungs-Gleichstromversorgung
des Fahrzeugs erhalten und, durch Verwendung der entsprechenden Funkfrequenzfilter,
könnte die Gleichstromversorgung zum Verstärker über das koaxiale
Verbindungssystem geleitet werden.
Die allgemeine Anordnung für ein großes Transportfahrzeugssystem
ist in 9 veranschaulicht.
Die vordere Scheinwerferantenne 4 ist mit der Abzweigungs-Einheit
3, in der zuvor beschriebenen Weise, über ein koaxiales Kabel
6 verbunden. Das zweite koaxiale Kabel 30 führt zu einer
hinteren Bremslichtanordnung des Fahrzeugs 33, welche den Verstärker
umfasst, um die Abschwächung des gesendeten Signals entlang des Kabels
30 zu kompensieren.
Das folgende Kriterium sollte in dieser Modifikation des Originalsystems
angewendet werden: Die Leitungen 6 und 30 sollten eine solche
Länge aufweisen, dass sie ein ganzzahliges Vielfaches an Halbwellenlängen
des Betriebssignals innerhalb des Sendeleitungen umfassen. Diese Anforderung, welche
im GB-Patent Nr. 2.341.504 beschrieben ist, stellt sicher, dass eine Antenne weiter
arbeiten würde, wenn das koaxiale Kabel zu einer der Antennen an der Lampenanordnung
durchgeschnitten wäre.
10 stellt die Anordnung für ein Gelenkfahrzeug,
bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem angekuppelten Anhänger, dar.
Die Antenne des vorderen Scheinwerfers ist mit der Abzweigungs-Einheit
3 über ein koaxiales Kabel 6 verbunden. Das zweite koaxiale
Kabel 31 führt zu einer koaxialen Verbindungsleitung 27 zwischen
dem Zugfahrzeug und dem Anhänger des Gelenkfahrzeugs. Das koaxiale Kabel
32 ist entlang des Anhängers zur Rücklichtanordnung und zur Verstärkereinheit
33 geführt.
Das folgende Kriterium sollte in dieser Modifikation des Originalsystems
angewendet werden:
Die Leitungen 6 und 30 sollten eine solche Länge aufweisen,
dass sie ein ganzzahliges Vielfaches an Halbwellenlängen des Betriebssignals
innerhalb des Sendeleitungen aufweisen. Diese Anforderung, welche im GB-Patent Nr.
2.341.504 beschrieben ist, stellt sicher, dass die vordere Scheinwerferantenne weiter
arbeiten würde, wenn die Verbindung zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger
an einem Punkt 27 unterbrochen wäre, um das Zugfahrzeug ohne seinen
dazugehörigen Anhänger zu bewegen.
Das koaxiale Kabel 32 zwischen dem Verbinder 27
und der Rücklichtanordnung sollte eine ganzzahliges Vielfaches an Halbwellenlängen
des Betriebssignals enthalten, um sicherzustellen, dass die Scheinwerferantenne
weiter arbeiten wird, wenn das koaxiale Kabel an der Bremslichtanordnung getrennt
wird.
Die koaxiale Kabelverbindungsleitung zwischen dem Zugfahrzeug und
dem Anhänger sollte Teil eines mehrfachen Verbinders sein, der die Leistungsversorgung
für den Anhänger bereitstellt. Diese Anordnung wird sicherstellen, dass
ein Unterbrechen der Antennenverbindung nicht möglich ist, ohne dabei alle
Anhängererstromversorgungen zu unterbrechen.
Beide oben beschriebenen Anordnungen werden zu einer Zeitverzögerung
zwischen den von der vorderen und hinteren Antenne ausgestrahlten Signalen führen.
Aufgrund der auftretenden Kabellängen ist die Zeitverzögerung sehr kurz.
Es ist zwar unwahrscheinlich, aber wenn die Verzögerung doch Probleme beim
Senden auf einem zellularem Netz verursacht, dann können die Kabel von der
Abzweigungs-Einheit zu beiden Antennen in der Länge aneinander angeglichen
werden, wobei sowohl für die vordere als auch die hintere Antenne dann eine
geeignete Verstärkung nötig wäre.
In allen oben erwähnten Ausführungsformen werden Schlitzantennen
verwendet. Im Allgemeinen umfasst eine Schlitzantenne einen in eine (vorzugsweise
rechteckige) leitende Platte geschnittenen Schlitz. Üblicherweise ist der den
Schlitz (welcher ein leerer oder ein mit nichtleitendem Material gefüllter
Hohlraum ist) umgebende leitende Bereich größenordnungsmäßig
zehnmal so groß wie der Bereich des Schlitzes. Damit eine vertikal polarisierte
Strahlung erzeugt werden kann, sollte die Antenne mit dem Schlitz in einer im Wesentlichen
horizontalen Ausrichtung positioniert sein.