GRUNDLAGEN DER ERFINDUNG
Bereich der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bilderzeugungsvorrichtung
wie ein Kopiergerät, einen Drucker und dergleichen eines elektronischen Fotografiersystems
und ein elektrostatisches Aufzeichnungssystem zum Entwickeln eines elektrostatischen
Bilds auf einem Bildträger mittels Toner.
Zugehöriger Stand der Technik
Im Allgemeinen umfasst eine Bilderzeugungsvorrichtung (ein Bilderzeugungsgerät)
in einem elektronischen Fotografiersystem und einem elektronischen Aufzeichnungssystem
einen Tonerbehälter (Schüttgutbehälter) zum Speichern des Toners
als ein Teil einer Entwicklungseinrichtung. Dieser Tonerbehälter besteht typischer
Weise aus einer Zuführungseinrichtung wie einer Schraube bzw. einer Schnecke
zum Zuführen des Toners zu einer Entwicklungseinheit, einer Rühreinrichtung
zum Lockern und Verteilen des Toners innerhalb des Containers, und einem Restmengenerfassungssensor
zur Erfassung, dass eine Restmenge (verbleibende Menge) des Toners innerhalb des
Behälters klein wird. Arbeitet der Restmengenerfassungssensor in Verbindung
mit einem Absinken der Pulveroberflächenhöhe des Toners infolge des Verbrauchens
des Toners bzw. spricht der Restmengenerfassungssensor an, dann wird „kein
Toner" angezeigt und es wird eine nachfolgende Kopie nicht angenommen.
Füllt der Benutzer Toner in den Behälter aus einer Tonerflasche
oder dergleichen wieder auf, dann wird es möglich, das Kopieren wieder aufzunehmen.
Spricht der Restmengenerfassungssensor während des kontinuierlichen Kopierens
an, dann gibt es zwei Möglichkeiten der Angabe „kein Toner": einerseits
durch zeitweiliges Unterbrechen des Kopiervorgangs, und andererseits durch die Anzeige
„kein Toner" nach dem Beenden des kontinuierlichen Kopiervorgangs. Die letzte
Möglichkeit dieser Verfahren ist selbstverständlich für den Benutzer
wünschenswert. Die Durchführung dieser Maßnahme umfasst das Sicherstellen
einer vorbestimmten Tonermenge, die wieder aufgefüllt werden kann nach der
Erfassung in einem unteren Teil durch den Restmengenerfassungssensor. Diese vorbestimmte
Menge ist ein Wert, der erhalten wird durch Multiplizieren einer geschätzten
maximalen Toneranwendungsmenge (eine maximale Tonermenge zur Anwendung bei einem
Blatt) durch eine maximale bestimmte Blattanzahl. Im Falle beispielsweise einer
Vollfarbenkopiermaschine wird die maximale Toneranwendungsmenge etwa zu 1 g berechnet,
wenn ein Blatt im Format A3 mit einem eingestellten Festbild kopiert wird (schwarz
über die gesamte Bildfläche, usw.), und es wird ungefähr ein Wert
von 100 g berechnet, wenn die maximale bestimmte Blattanzahl auf 99 Blätter
gesetzt wird.
Falls nun etwa 100 g des Toners in dem unteren Teil des Restmengenerfassungssensors
gespeichert sind, dann kann eine Unterbrechung des Kopierens während des Kopiervorgangs
vermieden werden. Wird die maximale bestimmte Blattanzahl auf beispielsweise 999
Blätter durch Verbinden eines Sorters mit diesem Kopierer und Vergrößern
der Ausgabeblattstapelkapazität eingestellt, dann sind ungefähr 1000 g
des Toners erforderlich, die gespeichert werden müssen. Wird diese Menge in
ein Volumen umgewandelt, dann ergibt sich ein Volumen von etwa 2500 cm3.
Wird angenommen, dass das Volumen des Behälters (Schüttgutbehälter)
über dem Restmengenerfassungssensor auf 2500 cm3 eingestellt ist,
dann liegt das Behältervolumen bei 5000 cm3 = 5 l (woraus sich 20
l für vier Farben ergeben) für jede Farbe. Dies würde eine erhebliche
Größe des Kopierers bzw. des Geräts bedeuten.
Falls der Restmengenerfassungssensor während des kontinuierlichen
Kopierens anspricht, dann ist es zur Vermeidung dieses Nachteils eine allgemeine
Vorgehensweise, dass das Zählen einer Kopierblattanzahl nach der Erfassung
gestartet wird, und es wird der Kopiervorgang unterbrochen, wenn gerade eine vorbestimmte
Anzahl von Blättern erreicht ist.
Wird gemäß der vorstehenden Beschreibung eine vorbestimmte
Anzahl x (Blätter) derart eingestellt, dass die Beziehung gilt x = z/y, wobei
z die unter dem Restmengenerfassungssensor gespeicherte Tonermenge (g) ist, und
y die Verbrauchsmenge ist (g/Blatt). Die Verbrauchsmenge y nimmt den höchsten
Schätzwert an, und es tritt dabei ein Nachteil infolge einer derartigen Situation
auf, dass das Kopieren in Abhängigkeit von der Blattzahl unterbrochen wurde,
auch in dem Fall, dass noch kein Erfordernis für das Unterbrechen desselben
besteht, da noch eine beachtliche Menge an verbleibendem Toner nach dem Kopieren
eines Bilds, das eine kleine Verbrauchsmenge an Toner erfordert, verbleibt.
Beispielsweise beträgt ein Bildverhältnis 10 %, und die
Blattgröße die Größe A3. In diesem Fall beträgt die Tonerverbrauchsmenge
etwa 0,1 g/Blatt. Wird die Tonermenge unterhalb des Sensors zu 100 g angenommen,
dann können 1000 Seiten kopiert werden, und ist nun die maximale bestimmte
Blattanzahl 999 Blätter, dann ist die Wahrscheinlichkeit des Unterbrechens
der Kopie bei 0 % in diesem Fall. Da in diesem Fall jedoch die Tonermenge unterhalb
des Sensors 100 g beträgt und die vorbestimmte Blattanzahl auf 100 Blätter
eingestellt ist, und überschreitet eine nicht kopierte Blattanzahl die Anzahl
von 100 Blättern gerade dann, wenn der Restmengenerfassungssensor
anspricht, wird das Kopieren ungeachtet dessen unterbrochen, dass noch eine Tonermenge
von etwa 90 g verbleibt. Tatsächlich gibt es viele Originale mit einem vergleichsweise
geringen Bildverhältnis, und beträgt beispielsweise das Verhältnis
10 %, dann ist die für ein Kopieren mögliche Blattanzahl (im Hinblick
bzw. in Ausdrücken der Tonermenge) nach der Erfassung 10mal größer
als die vorbestimmte Blattanzahl. Beträgt in ähnlicher Form das Verhältnis
20 %, dann ist die mögliche zu kopierende Blattanzahl 5mal größer.
Dieses Verfahren führt zu einem Ergebnis der Vergrößerung der Möglichkeit
bei einem vergleichsweise hohen Verhältnis.
Die Druckschrift US-A-5 160 966 offenbart eine Bilderzeugungseinrichtung,
wobei der Betrieb einer Aufzeichnungseinrichtung in dem Fall angehalten wird, dass
eine angesammelte bzw. aufgelaufene Anzahl durch das Aufzeichnen des Bilddruckzählers
ausgehend von einer Zeit, wenn ein Mangel an Toner in der Entwicklungseinrichtung
ermittelt wird, einen vorbestimmten Wert erreicht.
Die Druckschrift US-A-5 532 791 offenbart eine Bilderzeugungseinrichtung,
bei der der Betrieb der Vorrichtung angehalten wird, wenn eine Anzahl von erzeugten
Bildern eine vorbestimmte Anzahl überschreitet, entweder wenn, infolge eines
Fehlers, ein Toner-Vorhanden-Signal kontinuierlich ermittelt wird, oder wenn ein
Toner-Mangel-Signal kontinuierlich ermittelt wird.
Die Druckschrift JP-A-05 107 920 offenbart die Berechnung einer Länge
oder eines Bereichs in einem latenten Bild oder eines Originals, nachdem eine Tonermenge
einen vorbestimmten Wert erreicht hat, und die Aufhebung oder die Fortsetzung des
Betriebs auf der Basis der Berechnung.
Die Druckschrift JP-A-62 222279 offenbart eine Bilderzeugungseinrichtung,
bei der die Anzahl (Häufigkeit), mit der der Toner von einem Tonerspeicherbehälter
zu einer Entwicklungseinrichtung wieder gefüllt wird, gezählt wird, und
wobei ein Signal erzeugt wird zur Angabe, dass der Tonerbehälter leer ist,
wenn die Anzahl einen vorbestimmten Wert erreicht.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Der vorliegenden Erfindung liegt die Hauptaufgabe zugrunde, eine Bilderzeugungsvorrichtung
bereitzustellen, die vorgesehen ist zum Vermindern der Möglichkeit einer Unterbrechung
des Kopierens während eines kontinuierlichen Bilderzeugungsvorgangs.
Der vorliegenden Erfindung liegt die weitere Aufgabe zugrunde, eine
Bilderzeugungsvorrichtung bereitzustellen, die in der Lage ist, Bilder auf einer
großen Anzahl von Blättern unter Verwendung eines Behälters mit einer
relativ kleinen Kapazität zu erzeugen.
Zur Lösung dieser vorstehenden Aufgaben ist gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung eine Bilderzeugungsvorrichtung vorgesehen; wie
sie in Patentanspruch 1 definiert ist.
Weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden
Diskussion verständlich.
KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
Es zeigen:
1 ein Ablaufdiagramm zur Veranschaulichung des ersten
Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung,
2 eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines Tonerbehälters,
3 eine grafische Darstellung zur Veranschaulichung
der Grundzüge einer Bilderzeugungsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung, und
4 eine grafische Darstellung zur Veranschaulichung
des Aufbaus der Bilderzeugungsvorrichtung gemäß dem Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachstehend
unter Bezugnahme auf die zugehörigen Figuren beschrieben.
3 zeigt eine grafische Darstellung eines Aufbaus einer
Bilderzeugungsvorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung.
Gemäß 3 wird eine fotoempfindliche
Trommel 1, die ein Bildträgerteil zur Erzeugung eines elektrostatischen
Bilds darstellt, einheitlich durch eine Belichtungseinheit 2 entladen und
wird, beispielsweise negativ durch einen Primärlader 3, einheitlich
aufgeladen. Danach wird ein elektrostatisches Latentbild entsprechend eines Bildsignals
erzeugt, in dem die abgestrahlten Laserstrahlen L aufgenommen werden. Dieses elektrostatische
Latentbild wird in ein sichtbares Bild (Tonerbild) mittels der Entwicklungseinheit
4 entwickelt. Dieses Tonerbild wird mittels der Funktion eines Übertragungsladers
54 auf ein Transfermaterial T übertragen, das auf einem Transfermaterialträgerband
53 gehalten wird, und das zwischen zwei Rollen
51 und 52 gestreckt (gespannt) und endlos in einer mittels Pfeile
angegebenen Richtung angetrieben wird. Ferner wird ein auf der fotoempfindlichen
Trommel 1 verbleibender Toner mittels eines Reinigers danach abgenommen.
Ferner ist eine Entwicklerdichtesteuerungseinrichtung vorgesehen zum
Kompensieren einer Tonerdichte, die sich innerhalb der Entwicklungseinheit
4 infolge der Entwicklung des elektrostatischen Latentbilds verändert
hat. Insbesondere umfasst die Entwicklungseinheit 4 einen Entwicklerdichtesensor
41, beispielsweise entsprechend eines optischen Typs. Der Entwicklerdichtesensor
41 erfasst ein Träger/Toner-Mischungsverhältnis eines Zwei-Komponenten-Entwicklers
D. Ein Erfassungssignal wird zu einer Zentraleinheit CPU 94 übertragen.
Die Zentraleinheit CPU 94 berechnet eine Tonernachfüllmenge (Zuführungsmenge),
die auf der Basis des Erfassungssignals erforderlich ist, um auf diese Weise eine
Schneckenantriebskupplung 75 für eine hierzu entsprechende Zeit anzutreiben
bzw. anzusteuern. Eine Tonerzuführungsschnecke (Schraube) 72, die
als eine Tonerzuführungseinrichtung innerhalb eines Tonerbehälters
7 dient, der seinerseits als Tonerspeichereinheit dient, wird mittels eines
Motors M über eine Kupplung 75 angetrieben. Die Tonerzuführungsschnecke
72 wird drehend entsprechend einer Zeitperiode angetrieben, die exakt einer
Betriebszeit der Kupplung entspricht, wodurch ein innerer Bereich der Entwicklungseinheit
4 mit dem in dem Tonerbehälter befindlichen Toner T versorgt wird.
Die Tonerdichte innerhalb der Entwicklungseinheit 4 wird auf diese Weise
konstant gehalten.
2 zeigt eine Schnittansicht zur Veranschaulichung des
Tonerbehälters (Schüttgutbehälter). Der Tonerbehälter
7 besteht aus einem Behälter 71 zum Aufnehmen des Toners
T, der vorstehend beschriebenen Tonerzuführungsschnecke 72 zum Versorgen
der Entwicklungseinheit mit dem Toner, einer Rühreinrichtung 73 zum
Verteilen und Lockern und durch Mischen des Toners und Zuführen des Toners
zu einer Tonerzuführungsschnecke auf der stromaufliegenden Seite, und einen
Tonersensor 74, der als ein Tonererfassungselement zur Erfassung einer
Pulveroberfläche des Toners dient.
Eine Linie A ist ein Pegel der Tonerpulveroberfläche innerhalb
des Tonerbehälters, wenn der Tonersensor 4 anspricht (eine Erfassung
durchführt). Eine Linie B ist ein Pegel (Höhe) zur Angabe einer Grenze
bezüglich dessen, ob der Toner zu der Entwicklungseinheit von dem Behälter
ohne Probleme zugeführt werden kann. Sinkt die Pulveroberflächenhöhe
bis zu dieser Linie B ab, dann kann der Toner nicht in stabiler Weise zu einem oberen
Bereich der Schnecke von einer Rühreinrichtung (einem drehenden Teil der Rühreinrichtung
73) zugeführt werden. Im Ergebnis führt dies zu einer Situation,
dass die Dichte des Entwicklers innerhalb der Entwicklungseinheit vermindert wird
ohne Zuführung einer erforderlichen Tonermenge zu der Entwicklungseinheit,
ungeachtet dessen, dass die Schnecke (Schraube) betrieben wird.
Somit muss der Behälter wieder mit Toner befüllt werden,
bevor die Pulveroberfläche die Linie B erreicht.
In Verbindung mit diesem Ausführungsbeispiel wird eine Position
(Höhe) des Tonersensors derart eingestellt, dass die Tonermenge gemäß
der Linie A (Erfassungsoberflächenhöhe) zu der Linie B (Zuführungsmöglichkeit
– Oberflächenpegel bezüglich der Entwicklungseinheit) etwa 120
g entspricht. Nachdem der Tonersensor tatsächlich die Pulveroberflächenhöhe
ermittelt hat, können 100 g des Toners noch immer der Entwicklungseinheit zugeführt
werden. Um dies zu realisieren und wenn der Tonersensor anspricht für eine
Erfassung während des kontinuierlichen Kopierens, beginnt ein Start zum Integrieren
der EIN-Zeit des Antreibens (Ansteuerns) der Kupplung der Behälterschnecke.
Das kontinuierliche Kopieren bezeichnet den Fall, bei dem das Bild mit einer höheren
Anzahl durch eine Übertragung eines Bilderzeugungsstartsignals (Kopiertaste
und dergleichen) gebildet wird. Beträgt die Zuführungskapazität der
Behälterschnecke 0,5 g/sec, dann erfordert dies 200 Sekunden, um 100 g des
Toners zuzuführen bzw. zu befördern. Erreicht das kontinuierliche Kopieren
das Ende, bevor der EIN-Zeitintegralwert (Zeit) der Kupplung einen vorbestimmten
Wert von 200 sec erreicht, dann wird eine Angabe „kein Toner" an eine Betriebseinheit
(wie auf einer Anzeigefläche) nach dem Ende des Kopierens ausgegeben, wodurch
der Benutzer aufgefordert wird, den Behälter mit Toner aus einer Tonerflasche
wieder zu befüllen. Erreicht die integrierte Zeit 200 Sekunden vor dem Ende
des Kopierens, dann wird das kontinuierliche Kopieren zeitweilig unterbrochen, und
es wird der Benutzer aufgefordert, den Behälter mit dem Toner wieder zu befüllen
und danach das Kopieren erneut zu starten.
Ein tatsächlicher Betrieb des vorstehend beschriebenen Inhalts
wird nachstehend unter Bezugnahme auf ein Ablaufdiagramm von 1
beschrieben. Der Benutzer gibt eine Anzahl von Kopien (eine bestimmte Blattanzahl)
N ein und startet das Kopieren durch Betätigen (Drücken) einer Kopierstarttaste.
Jedes Mal dann, wenn ein Bild auf einem Blatt erzeugt wird, wird das Signal des
Tonersensors bestätigt. Liegt Toner vor bis zu dem Pegel (Höhe) der Linie
A, dann wird überprüft, ob eine Zählerblattanzahl I der Kopien die
bestimmte Blattanzahl N erreicht. Wird sie nicht erreicht, dann wird die Zählerblattnummer
I um 1 hoch gezählt, und es erfolgt ein Eintreten in einen nächsten Bilderzeugungsablauf.
Ermittelt der Tonersensor, dass Toner fehlt, d.h. dass der Toner nicht mehr bei
dem Pegel (bei der Höhe) der Linie A liegt, dann wird das
Integrieren der Behälterkupplung gestartet. Eine Integrationsgröße
S (ein Anfangswert ist 0 s), die definiert ist als eine Schneckenantriebszeit entsprechend
der Tonermenge, die der Entwicklungseinheit zugeführt wird, umfasst eine Addition
einer EIN-Zeit &Dgr;S der Kupplung, so dass hieraus ein neuer Integrationswert
gebildet wird. Danach wird überprüft, ob der integrierte Wert S den Wert
200 sec erreicht.
Erreicht der integrierte Wert 200 sec, dann wird der Kopierablauf
unterbrochen. Danach wird die Angabe „kein Toner" zu der Betriebseinheit
gegeben, und es wird die Vorrichtung in einen Kopiesperrzustand versetzt (einen
Neustartsperrzustand und einen Zustand, bei dem eine neue Kopie nicht akzeptiert
wird). Danach wird der Toner wieder zugeführt, wobei sich das Tonersensorsignal
ändert von „fehlt" zu „vorhanden". Danach wird der Integrationswert
rückgesetzt (S wird auf 0 s rückgesetzt), und es wird er Kopiersperrzustand
wieder aufgehoben. Nach dem Neustart durch das Betätigen der Starttaste (Kopiertaste)
durch den Benutzer wird der Bilderzeugungsablauf erneut gestartet.
Falls der Integrationswert S nicht 200 sec erreicht, wird überprüft,
ob die Zählerblattanzahl I die Anzahl N erreicht. Wird dies nicht erreicht,
dann werden der Bilderzeugungsablauf und der Integrationsablauf für den Integrationswert
S wiederholt.
Erreicht die Zählerblattanzahl I die vorbestimmte Anzahl N, dann
geht der Ablauf über zu dem nächsten Schritt. Hierbei wird das Tonersensorsignal
erneut identifiziert bzw. geprüft. Befindet sich der Toner noch immer bis zu
der Höhe der Linie A, dann wird ein Ablauf des aufeinander folgenden Ablaufs
beendet, und es wird die Vorrichtung in einen Bereitschaftszustand bzw. einen Standby-Zustand
versetzt (einen Kopieannahmezustand).
Befindet sich der Toner unterhalb der Höhe (Pegel) der Linie
A, dann wird eine Anzeige „kein Toner" ausgegeben, und es wird die Vorrichtung
in den Kopiersperrzustand versetzt. Wie in dem vorstehend beschriebenen Fall ändert
sich das Sensorsignal von „Toner fehlt" zu „Toner vorhanden" durch
Wiedereinfüllen des Toners. Danach wird der Integrationswert rückgesetzt,
und es nimmt die Vorrichtung den Bereitschaftszustand an, wodurch der Betriebsablauf
beendet wird.
Dabei ist zu beachten, dass eine lineare Beziehung zwischen der Kupplungs-EIN-Zeit
(der Schneckenantriebszeit) und der Schneckenzuführungsmenge besteht, wobei
jedoch auch eine geringe Streuung in diesem Zusammenhang tatsächlich vorliegt.
Wird dies berücksichtigt, dann wird ein Spielraum von 20 g zu einem Zuführungsmöglichkeitsziel
von 100 g nach der Erfassung der Pulveroberflächenhöhe addiert, und die
Tonermenge zwischen der Linie A und der Linie B wird gemäß den vorstehenden
Angaben auf 120 g gesetzt.
Gemäß der vorstehenden Beschreibung wird die Schneckenantriebszeit
nach der Erfassung integriert, und es wird auf der Basis des Integrationswerts bestimmt,
ob das Kopieren fortgesetzt werden kann oder nicht. Auf der Basis dieses Verfahrens
ist es möglich, eine Situation zu vermeiden, bei der eine erlaubte Kopierblattanzahl
nach der Erfassung einheitlich auf der Annahme einer Betriebsart mit einer großen
Tonerverbrauchsmenge vermindert wird, mit dem Ergebnis, dass der Toner innerhalb
des Behälters so effektiv wie möglich verbraucht wird. Im Ergebnis wird
die Häufigkeit, mit der der Behälter mit Toner wieder befüllt werden
muss, vermindert. Im Falle des kontinuierlichen Kopierens ist es möglich, die
Wahrscheinlichkeit zu vermindern, bei dem ein aufeinander folgender Kopiervorgang
unterbrochen wird.
4 zeigt eine grafische Darstellung eines Aufbaus der
Bilderzeugungsvorrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung. Zuerst liest gemäß der Darstellung in
4 eine Ladungskopplungseinheit CCD 81 ein
Bild eines Originals 80. Ein erhaltenes analoges Bildsignal wird bis zu
einem Pegel mittels eines Verstärkers 82 verstärkt und sodann
beispielsweise in ein 8-Bit-Digitalbildsignal (0–255 Abstufungen) mittels
eines Analog/Digitalwandlers (A/D-Wandler) umgewandelt. Danach wird das digitale
Bildsignal einem &ggr;-Wandler 84 zugeführt (der in dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel aus einem 256-Byte RAM besteht und ein Konverter zur Durchführung
einer Dichteumwandlung in einem Suchtabellensystem ist), wobei hierin das Signal
eine &ggr;-Kompensation erfährt. Das &ggr;-kompensierte Signal wird sodann
einem Digital/Analogwandler (D/A-Wandler) 85 zugeführt bzw. in diesen
eingegeben. Das digitale Bildsignal wird erneut in ein analoges Bildsignal umgewandelt
und sodann in einen Komparator 87 eingegeben. An einem weiteren Eingang
des Komparators 87 wird ein Dreieckssignal (Dreieckswellensignal) mit einer
vorbestimmten Frequenz eingegeben, das mittels einer Dreieckssignalerzeugungsschaltung
86 erzeugt wird. Das dem einen Eingang des Komparators 87 zugeführte
analoge Bildsignal wird sodann mit dem Dreieckssignal verglichen und danach einer
Pulsbreitenmodulation unterworfen. Dieses binäre und pulsbreiten-modulierte
Bildsignal wird direkt einer Laseransteuerungsschaltung 88 zugeführt
und wird auch als ein EIN/AUS-Steuerungssignal für die Lichtabgabe einer Laserdiode
89 verwendet. Mittels eines bekannten Polygenspiegels 90 in einer
Hauptabtastrichtung werden von der Laserdiode 89 erzeugte Laserstrahlen
zur Abtastung verwendet. Die Laserstrahlen werden sodann auf eine fotoempfindliche
Trommel 1, die gemäß der Pfeilrichtung gedreht wird, mittels
einer f/&thgr;-Linse 91 und einem Reflektionsspiegel 92 abgestrahlt,
um auf diese Weise das elektrostatische Latentbild zu erzeugen.
Eine Entwicklerdichtesteuerungseinrichtung eines Videozählsystems
ist vorgesehen zum Kompensieren einer Tonerdichte, die innerhalb der Entwicklungseinheit
4 infolge der Entwicklung des Latentbilds variabel ist, wobei ein Ausgangspegel
des digitalen Bildsignals je Pixel integriert wird, und es wird eine Menge des verbrauchten
Toners entsprechend einer Abschätzung zugeführt. Der Ausgangspegel des
in ein digitales Signal mittels des A/D-Wandlers 83 umgewandelten Bildsignals
wird je Pixel integriert. Der integrierte Ausgangspegel wird sodann in eine Videozählnummer
mittels eines Videozählers 93 umgewandelt und sodann zu einer Zentraleinheit
CPU 94 übertragen. Die Zentraleinheit CPU 94 wandelt die
Videozählanzahl in eine Zuführungsmenge und betreibt eine Antriebskupplung
75 der Behälterschnecke während einer entsprechenden Zeit. Eine
angemessene Menge des Toners wird sodann der Entwicklungseinheit 4 aus
dem Tonerbehälter 7 zugeführt, wodurch die Tonerdichte innerhalb
der Entwicklungseinheit 4 aufrecht erhalten wird. Gemäß der vorstehenden
Beschreibung entspricht der Videozählwert einem Wert entsprechend der Menge
an Toner, die der Entwicklungseinheit zugeführt wird.
In Verbindung mit dem zweiten Ausführungsbeispiel wird der in
2 gezeigte Tonerbehälter wie in dem ersten Ausführungsbeispiel
verwendet.
Erreicht die Videozählnummer, da der Tonersensor den Zustand
„Toner fehlt" ermittelt, einen vorbestimmten Wert, dann erfolgt die Durchführung
der Unterbrechung und die Sperre des Kopierens sowie die Anzeige „Toner fehlt".
Dabei ist zu beachten, dass die Betriebsvorgänge die gleichen
sind wie diejenigen des ersten Ausführungsbeispiels mit Ausnahme der Verwendung
der Videozählnummer als ein Integrationswert.
Wird der Toner mit der auf der Basis der Videozählnummer berechneten
Menge gemäß der vorstehenden Beschreibung zugeführt, besteht kein
Erfordernis zur Bereitstellung eines besonderen Zählers, da die Videozählnummer
als eine Größe verwendet wird, die integriert wird, nachdem der Tonersensor
ein Mangel an Toner ermittelt hat, und es muss auf diese Weise die Anzahl der Komponenten
nicht vergrößert werden.
Ferner wird die Zuführungsschnecke auf der Basis der Videozählnummer
angetrieben, so dass daher das Kopieren nach dem Integrieren der Videozählnummer
unterbrochen wird. Die Vorrichtung kann daher einer Behälterkapazität
mit höherer Genauigkeit entsprechen.