Die vorliegende Erfindung betrifft eine neue Verwendung von N-Piperidino-5-(4-Chlorphenyl)-1-(2,4-Dichlorphenyl)-4-Methylpyrazol-3-Carboxamid,
seiner pharmazeutisch verträglichen Salze und deren Solvate, welche Antagonisten
der zentralen Rezeptoren der Cannabinoide sind, genannt CB1-Rezeptoren.
Spezieller betrifft die Erfindung die Verwendung dieser Antagonisten
der CB1-Rezeptoren für die Herstellung von Medikamenten, die zum Behandeln
von Konsumierverhaltensproblemen hinsichtlich schmackhafter Substanzen, die unter
Zuckern, Kohlenhydraten und Alkohol gewählt sind.
Delta-9-Tetrahydrocannabiol oder &Dgr;9-THC ist der Hauptwirkbestandteilextrakt
von Cannabis Sativa (Tuner, 1985; In Marijuana 84, Ed. Harvey, DY, IRL Press, Oxford).
Die Wirkungen der Cannabinoide sind einer Wechselwirkung mit spezifischen
Rezeptoren hoher Affinität zuzuschreiben, die mit G-Proteinen gekoppelt sind.
Zwei Rezeptortypen werden aktuell beschrieben: Die CB1-Rezeptoren, die mehrheitlich
auf der Ebene des zentralen Nervensystems vorliegen (Devane et al., Molecular Pharmacology,
1988, 34, 605–613) und die CB2-Rezeptoren, die im Immunsystem vorliegen (Nye
et al., The Journal of Pharmacology and Experimental Therapeutics, 1985, 234, 784–791;
Kaminski et al., 1992, Molecular Pharmacology, 42, 736–742; Munro et al.,
Nature, 1993, 365, 61–65). Die Charakterisierung dieser Rezeptoren ist möglich
gemacht worden durch Optimierung synthetischer Liganden wie CP 55,940 (J. Pharmacol.
Exp. Ther., 1988, 247, 1046–1051), WIN 55212-2 (J. Pharmacol. Exp. Ther.,
1993, 264, 1352–1363) und vor kurzem durch die Entdeckung eines selektiven
Antagonisten der CB1-Rezeptoren: SR 141716 A (M. Rinaldi-Carmona et al., FEBS Lett.,
1994, 350, 240–244).
Die Familien von Verbindungen mit einer Aktivität für die
Rezeptoren der Cannabinoide sind in mehreren Patenten oder Patentanmeldungen beschrieben
worden, insbesondere der europäischen Anmeldung EP-576 357, die Pyrazolderivate
beschreibt, und der Anmeldung WO 96/02248, die insbesondere Benzofuranderivate beschreibt.
Spezieller sind N-Piperidino-5-(4-Chlorphenyl)-1-(2,4-Dichlorphenyl)-4-Methylpyrazol-3-Carboxamid,
auch SR 141716 genannt, mit Formel:
seine pharmazeutisch verträglichen Salze und deren Solvate, beschrieben in
der europäischen Patentanmeldung EP-656 354 als Antagonisten der zentralen
CB1-Rezeptoren.
SR 141716 A ist das Chlorhydrat von SR 141716.
Es ist bekannt, daß Delta-9-Tetrahydrocannabiol, dessen allgemeine
internationale Bezeichnung Dronabiol ist, verwendet wird für die Behandlung
von Anorexie, insbesondere bei Patienten, die unter AIDS (J. Pain Symptom Manage,
1995, 10, (2), 89–97) oder unter Krebs leiden (J. Palliat. Care., 1994, 10
(1), 14–18).
Weiterhin wird beschrieben, daß SR 141716 und seine Salze, die
Antagonisten der zentralen Rezeptoren der Cannabinoide sind, verwendet werden können
für die Behandlung von Eßstörungen, insbesondere als Anorexigen und
bei der Behandlung von Problemen, die mit der Verwendung von psychotropen Substanzen
verbunden sind.
Die klassischen Anorexien rufen eine Verminderung des Appetits hervor,
was allgemein unabhängig von den zu konsumierenden Nahrungsmittelsubstanzen
ist.
In überraschender Weise hat man nun gefunden, daß die Verbindung
mit Formel (I), ihre pharmazeutisch verträglichen Salze und
ihrer Solvate, eine spezifische Eigenschaft unter elektiver Einwirkung auf die Konsumierverhaltensstörungen
gegenüber appetitmachenden Substanzen haben.
So erlaubt die Verabreichung dieser Antagonisten der CB1-Rezeptoren
es, das Konsumierverlangen für nicht essentielle Elemente der Ernährung
zu regulieren, wie überschüssige Zucker, überschüssige Kohlehydrate
oder Alkohol.
Nachdem man Versuche am Tier durchgeführt hat, hat man tatsächlich
ein bei jenem neues Verhalten beobachtet: Das Tier zeigte nicht mehr spontanes Verlangen
nach dem Inhaltsstoff, der ihm gewöhnlich Freude bereitet, wie zum Beispiel
Zucker oder Alkohol. Dieser Appetitmangel zeigt sich auch, wenn das Tier durch ein
Neuropeptid vorbehandelt wurde, das bekannt ist, den Appetit zu verstärken
wie zum Beispiel Y-Neuropeptid (NPY).
Für ihre Verwendung als Medikament muß die Verbindung mit
Formel (I), ihrer pharmazeutisch verträglichen Salze und deren Solvate als
pharmazeutische Zusammensetzung formuliert werden.
In den pharmazeutischen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
zur oralen, sublingualen, subkutanen, intramuskulären, intravenösen, transdermalen,
lokalen oder rektalen Verabreichung kann der Wirkstoff in einheitlicher Verabreichungsform,
im Gemisch mit klassischen pharmazeutischen Trägern, Tieren und Menschen verabreicht
werden. Die einheitlichen geeigneten Verabreichungsformen umfassen die Formen über
oralen Weg, wie Tablette, Kapsel, Pulver, Granulate und die oralen Lösungen
oder Suspensionen, die sublingualen und bukkalen Verabreichungsformen, die Aerosole,
Implantate, subkutane, intramuskuläre, intravenöse, intranasale oder intraokulare
Verabreichungsformen und rektale Verabreichungsformen.
Bei den pharmazeutischen Zusammensetzungen der vorliegenden Erfindung
ist der Wirkstoff allgemein in Dosiereinheiten formuliert. Die Dosiereinheit enthält
0,5 bis 1000 mg, vorteilhafter 1 bis 500 mg, vorzugsweise 2 bis 200 mg Antagonisten
der CB1-Rezeptoren pro Dosiereinheit für die täglichen Verabreichungen.
Wenn man eine Feststoffzusammensetzung in Form von Tabletten herstellt,
kann man dem gegebenenfalls mikronisierten Wirkstoff ein Benetzungsmittel wie Natriumlaurylsulfat
zusetzen oder man mischt das ganze mit einem pharmazeutischen Vehikel wie Siliziumoxid,
Stärke, Lactose, Magnesiumstearat, Talg oder dergleichen. Man kann die Tabletten
mit Saccharose, verschiedenen Polymeren oder anderen geeigneten Materialien umhüllen
oder sie auch derart behandeln, daß sie eine verlängerte oder verzögerte
Wirkung haben und daß sie in kontinuierlicher Weise eine vorbestimmte Wirkstoffmenge
freisetzen.
Man erhält eine Herstellung in Kapseln, indem man den Wirkstoff
mit einem Verdünnungsmittel wie einem Glycol oder einem Glycerinester verdünnt
und unter Einverleiben des erhaltenen Gemisches in weiche oder feste Kapseln.
Eine Herstellung in Form von Sirup oder Elixier kann den Wirkstoff
zusammen mit vorzugsweise acalorischem Süßstoff, Methylparaben und Propylparaben
als Antiseptika, sowie einem Mittel, das Geschmack verleiht, und einem geeigneten
Farbstoff enthalten.
Die Pulver oder die Granulate, die in Wasser dispergierbar sind, können
den Wirkstoff im Gemisch mit Dispersionsmittel oder Benetzungsmitteln oder Suspendiermitteln
enthalten, wie Polyvinylpyrrolidon oder Polyvidon, selbst mit Süßstoffen
oder Geschmackskorrektoren.
Für eine rektale Verabreichung greift man auf Zäpfchen zurück,
die mit Bindemitteln hergestellt werden, die bei Rektaltemperatur schmelzen, zum
Beispiel Kakaobutter oder Polyethylenglycole.
Für eine parenterale Verabreichung verwendet man wäßrige
Suspensionen, isotonische Salzlösungen oder sterile und injizierbare Lösungen,
die Dispersionsmittel und/oder Solubilisiermittel enthalten, die pharmakologisch
verträglich sind, zum Beispiel Propylenglycol oder Butylenglycol.
Um eine auf intravenösem Wege injizierbare Lösung herzustellen,
kann man so ein Co-Lösungsmittel verwenden, zum Beispiel ein Alkohol wie Ethanol
oder ein Glycol wie Polyethylenglycol oder Propylenglycol und ein hydrophiles Tensid
wie Tween® 80. Um eine ölige Lösung herzustellen, die
auf intramuskularem Wege injizierbar ist, kann man den Wirkstoff durch ein Triglycerid
oder ein Glycerinester solubilisieren.
Zur transdermalen Verabreichung kann man Pflaster in mehrlagiger Form
verwenden oder mit Speicher, in dem der Wirkstoff in alkoholischer Lösung ist.
Der Wirkstoff kann auch in Form von Mikrokapseln oder Mikrokugeln,
gegebenenfalls mit einem oder mehreren Trägern oder Zusätzen formuliert
werden.
Der Wirkstoff kann auch in Komplexform mit einem Cyclodextrin, zum
Beispiel &agr;-, &bgr;- oder &ggr;-Cyclodextrin, 2-Hydroxyl-&bgr;-Cyclodextrin
oder &bgr;-Methylcyclodextrin formuliert werden.
Unter den Formen mit verlängerter Freisetzung, die in Fällen
chronischer Behandlungen verwendbar sind, kann man Implantate verwenden. Jene können
hergestellt werden in Form einer öligen Lösung in Form einer Mikrokugelsuspension
im isotonischen Medium.
Versuch Nr. 1: Wirkung von SR 141716 A auf die Aufnahme einer Sucroselösung
bei der Ratte.
Das Experiment wird durchgeführt gemäß W.C. Lynch et
al., Physiol. Behav., 1993, 54, 877–880.
Die männlichen Sprague-Dawley-Ratten, welche 190 bis 210 g wiegen,
sind bei einem normalen Lichtzyklus (7 Uhr morgens bis 19 Uhr) und erhalten nach
Belieben Wasser und Nahrung.
Für 6 Tage, zwischen 11 Uhr und 15 Uhr werden die Nahrung und
Wasserflaschen entnommen und sie werden daran gewöhnt, eine 5% Sucroselösung
zu trinken.
Die Ratten, die weniger als 3 g Sucroselösung trinken, werden
entfernt.
Am siebten Tag führt man den Versuch durch, indem man in folgender
Weise vorgeht:
9 Stunden: Entzug der Nahrung,
10 Stunden: Verabreichung von SR 141716 A auf oralem Wege,
11 Stunden = T0: Plazieren von Saugflaschen, die sucroseangereicherte Lösung
enthalten,
T0 + 1 Stunde, T0 + 2 Stunden, T0 + 3 Stunden, T0 + 4 Stunden:
Messung des Sucroseverbrauchs pro Gewicht der Saugflaschen.
Tabelle 1
* p < 0,05; ** p < 0,01, Dunnett-Test.
Nach den in Tabelle 1 angegebenen Ergebnissen stellt man fest, daß
die Verabreichung von SR 141716 A sehr deutlich die Zuckerwasseraufnahme ab der
Dosis von 0,3 mg/kg verminderte.
Versuch Nr. 2: Wirkung von SR 141716 A auf die Aufnahme einer Alkohollösung
bei der Maus.
Männliche Mäuse C 57 BL 6 (Iffa-Credo) wurden für einen
Tag nach deren Ankunft im Tierstall im inversen Zyklus (Nacht 10 Uhr bis 22 Uhr)
mit zwei mit Wasser gefüllten Saugflaschen isoliert. Nach einer Woche wurde
eine der Wassersaugflaschen durch eine mit einer 10%-Alkohol gefüllten Saugflaschen
für sechs Teststunden ersetzt. Jeden Tag, 30 Minuten vor Kontaktieren mit der
Alkoholsaugflaschen, werden die Mäuse auf subkutanem Weg mit
SR 141716 A behandelt. Die getrunkenen Alkohol- und Wassermengen werden nach 6 Stunden
gemessen. Der Test wird für 4 Tage wiederholt.
Tabelle 2
** p < 0,01, Dunnet-Test.
Die Ergebnisse zeigen, daß für die behandelten Tiere der
Alkoholkonsum in sehr merklicher Weise vermindert war: 1,9 ± 0,1 g für
ein nicht behandeltes Tier gegenüber 1,0 ± 0,2 g für ein Tier, das
3 mg/kg SR 141716 A erhalten hat; parallel ist die Wasserkonsum erhöht: 1,1
± 0,1 auf 1,6 ± 0,3 g.
Beispiel 1: Zu 1 mg Antagonist der CB1-Rezeptoren dosierte Kapsel.
SR 141716 mikronisiert1,00 mgMaisstärke51,00 mgLactosemonohydrat103,33 mgPolyvidon4,30 mgNatriumlaurylsulfat0,17 mgCarboxymethylcellulose von Natrium, vernetzt8,50 mgGereinigtes Wasser: qs für eine feuchte GranulierungMagnesiumstearat1,70 mg
Für eine weiße opake Kapsel Nr. 3, aufgefüllt auf 170
mg
BEISPIEL 2: Zu 10mg Antagonist der CB1-Rezeptoren dosierte Kapsel
SR 141716 A mikronisiert10,00 mgMaisstärke51,00 mg
Lactosemonohydrat94,33 mgPolyvidon4,30 mgNatriumlaurylsulfat0,17 mgCarboxymethylcellulose von Natrium, vernetzt8,50 mgGereinigtes Wasser: qs für eine feuchte GranulierungMagnesiumstearat1,70 mg
Für eine weiße opake Kapsel Nr. 3, aufgefüllt auf 170
mg
BEISPIEL 3: Zu 30mg Antagonist der CB1-Rezeptoren dosierte Kapsel
SR 141716 mikronisiert30,00 mgMaisstärke51,00 mgLactosemonohydrat74,33 mgPolyvidon4,30 mgNatriumlaurylsulfat0,17 mgCarboxymethylcellulose von Natrium, vernetzt8,50 mgGereinigtes Wasser: qs für eine feuchte GranulierungMagnesiumstearat1,70 mg
Für eine weiße opake Kapsel Nr. 3, aufgefüllt auf 170
mg
BEISPIEL 4: Zu 30mg Antagonist der CB1-Rezeptoren dosierte Tablette
SR 141716 mikronisiert30,00 mgLactosemonohydratqsMaisstärke40,00 mgHydroxypropylmethylcellulose 6cP5,00 mgGereinigtes Wasser: qs für eine feuchte GranulierungCarboxymethylcellulose von Natrium, vernetzt10,00 mgMagnesiumstearat2,00 mg
Für eine Tablette auf 200 mg fertig gemacht.
Anspruch[de]
Verwendung des N-Piperidino-5-(4-Chlorphenyl)-1-(2,4-Dichlorphenyl)-4-Methylpyrazol-3-Carboxamid,
eines seiner pharmazeutisch verträglichen Salze oder eines ihrer Solvate zur
Herstellung von Medikamenten, die verwendbar sind zum Behandeln von Konsumierverhaltensproblemen
hinsichtlich appetitanregender Substanzen, die unter den Zuckern, den Kohlenhydraten
und Alkohol gewählt sind.Verwendung nach Anspruch 1, wobei die appetitanregenden Substanzen die
Zucker oder die Kohlenhydrate sind.Verwendung nach Anspruch 1, wobei die appetitanregenden Substanzen die
Zucker sind.Verwendung nach Anspruch 1, wobei die appetitanregenden Substanzen Alkohol
sind.