Die Erfindung betrifft einen Blitzschutz für Antennenanlagen
nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Um derartige Antennenanlagen vor Witterungs- und Umwelteinflüssen
zu schützen, werden sie üblicherweise in einem die Strahler und Strahlerstrukturen
umgebenden zylinderförmigen Schutzgehäuse untergebracht. Es handelt sich
dabei um ein für elektromagnetische Strahlen durchlässiges Gehäuse,
welches üblicherweise aus einem mit Glasfasern verstärktem Kunststoff
(GFK) gebildet ist.
Typische Abmessungen solcher Zylinder für Rundfunksendeantennen
betragen einen Durchmesser von 0,3 m bis 4 m und mehr. Die Höhe derartiger
zylinderförmiger Schutzgehäuse kann durchaus Werte von 20 m bis 30 m aufweisen.
Im Allgemeinen besteht der Blitzschutz aus einem Blitzfangkorb
am oberen Ende des zylinderförmigen Schutzgehäuses. Häufig sind dazu
mehrere Blitzfangstangen oder allgemein Blitzfangeinrichtungen in Umfangsrichtung
versetzt angeordnet, z.B. in Form gerade verlaufender Leitungsenden, die mit radial
und vertikal nach oben gerichteter Komponente nach außen vorstehen und frei
enden. Möglich sind aber auch sogenannte Blitzfangkörbe, bei denen jeweils
zwei diametral gegenüberliegende und nach außen verlaufende, an sich freien
Enden von metallischen Stäben über eine halbkreisförmige elektrische
Verbindungsleitung oder Metallstab miteinander verbunden sind, wodurch sich eine
korbartige Gestaltung ergibt.
Der so gebildete Blitzfangkorb ist dann mit mehreren in
Umfangsrichtung versetzt angeordneten Blitzableitungen verbunden, die am Außenumfang
des Zylinders in Vertikalrichtung nach unten zum Zylinderfuß verlaufen, wo
sie mit dem Massepotential verbunden werden. Durch so gebildete Blitzableiter kann
der Blitzstrom vom Blitzfangkorb auf Masse abgeleitet werden. Gleichzeitig sind
derartige Blitzableiter auch geeignet, die gesamte Antennenanordnung gegen seitliche
Einschläge zu schützen.
Allerdings beeinflussen alle metallischen Gebilde inner-
und außerhalb des Schutz-Zylinders die elektrischen Eigenschaften der Antennenanordnung.
Umfasst beispielsweise die Antennenanlage Sendeantennen
mit horizontal polarisierten Strahlern (beispielsweise horizontal polarisierte Dipolstrahler
oder Schlitz-Strahler etc.), so ist der Einfluss des Blitzableiters im Allgemeinen
durch die Polarisationsentkopplung sehr gering.
Demgegenüber wird jedoch das Strahlungsdiagramm vertikal
polarisierter Sendeantennen durch einen Blitzableiter stark beeinflusst. Dies gilt
grundsätzlich auch dann, wenn alternativ und ergänzend Empfangsantennen
vorgesehen sind.
Von daher ist bereits vorgeschlagen worden, auf einen derartigen
vorstehend geschilderten Blitzableiter im Strahlungsfeld der Antenne zu verzichten.
Dies erfordert dann jedoch, dass der gegebenenfalls über den Blitzfangkorb
eingefangene Blitzstrom innerhalb der Antennenstruktur im Zylinder abgeleitet wird,
indem beispielsweise Blitzableiter-Leitungen durch eine Bohrung im Schutzzylinder
in das Innere der Antennenanordnung hineingeführt werden, um dort mit elektrisch
leitenden Tragsystemen verbunden zu werden. Darüber kann beim Blitzeinschlag
der Strom nach unten auf Massepotential geführt werden.
Eine Antennenanordnung mit einem Radom und einer Blitzschutzeinrichtung
ist auch aus dem
Patent Abstract of Japan Bd. 2002, Nr. 05, 3. Mai 2002 (2002-05-03
) &
JP 2002 016420 A
(Mitsubishi Electric Corp.; NTT Docomo Inc.), 18. Januar 2002 (2002-01-18)
bekannt geworden. Es ist ein kappenförmiges Radom vorgesehen, bei welchem in
Umfangsrichtung versetzt liegend von oben nach unten verlaufende Blitzableitungen
vorgesehen sind.
Eine Blitzschutzeinrichtung mit einem derartigen kappenförmigen
Radom für eine Antenneneinrichtung kann beispielsweise auch im Zusammenhang
mit einem Flugzeug verwendet werden, wenn nämlich die "vorlaufende Nase" des
Flugzeuges als kappenförmiges Random ausgestaltet ist, unterhalb dessen die
Antenneneinrichtung vorgesehen ist. Die Blitzschutzeinrichtung läuft dann dabei
von einem vorlaufenden Abschnitt an der Außenhülle des Radoms entlang,
und zwar jeweils in verschiedenen Ebenen, die sich in einer durch das Flugzeug in
Längsrichtung durchlaufenden Längsachse schneiden.
Eine Antennenanordnung bestehend aus je einer Antenne für
horizontal und vertikal polarisierte Abstrahlung ist auch aus der
DE 12 97 707 B
bekannt geworden, wobei die Antenne innerhalb einer rohrförmigen
Mastverkleidung aus Isolierstoff angeordnet ist. Am Umfang der Zylinderverkleidung
sind unmittelbar auf dem Kunststoffzylinder aufliegende oder in einem gewissen Abstand
vor diesen angeordnete Blitzbänder in Form von Metallbändern, -drähten
oder -stäben vorgesehen, die in Vertikalrichtung verlaufen und geebenenfalls
auch als zusätzliche vertikal polarisierte Antenne wirken können. In diesem
Falle werden die Blitzbänder jeweils in &lgr;/4 bis &lgr;/2 lange Abschnitte
aufgeteilt und entsprechend über Koaxialkabel gespeist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demgegenüber,
einen verbesserten und gleichwohl einfach aufgebauten Blitzschutz für Antennenanlagen
zu schaffen, die in der Regel von einem für elektromagnetische Strahlen durchlässigen
Schutzgehäuse umgeben sind.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß entsprechend
den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Eine deutliche Verbesserung der Strahlungscharakteristik
insbesondere für vertikal polarisierte Antennen und Sendeantennen lässt
sich dadurch realisieren, dass die Blitzableiter bzw. die Blitzableiterstruktur
so gestaltet ist, dass die zumindest eine vorgesehene Blitzableitung oder einzelne
Abschnitte davon helix-, wendel-, schrauben-, zickzack- und/oder sinusförmig
verlaufen.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass die zumindest eine
Blitzableitung oder Abschnitte davon in einem Steigungswinkel &agr; angeordnet
ist bzw. sind, der größer als 20° und kleiner als 87° verglichen
mit der Vertikalen ist. Diese Blitzableitung umgibt die Strahler und Strahlerstrukturen
der Antennenanlage. Bevorzugt sind dabei zumindest zwei um 180° versetzt zueinander
liegende Wendel oder Wendelabschnitte vorgesehen, die bevorzugt auf dem GFK-Zylinder
angebracht sind. Durch die von der Vertikalrichtung abweichende Ausrichtung der
Blitzableiter-Bahnen oder Blitzableiter-Leitungen kann eine Verschlechterung der
elektrischen Eigenschaft der Sendeantenne vermieden werden, wenn diese insbesondere
Strahler und Strahlerstrukturen mit vertikaler Polarisation umfassen. Die Blitzableiter-Einrichtungen
dienen dabei gleichzeitig als Blitzfangeinrichtungen.
Eine so gebildete Blitzableiter-Struktur kann aber von
Hause aus auch bei Strahler oder Strahlerelementen verwendet werden, die beispielsweise
in horizontaler Polarisation senden oder empfangen. Mit anderen Worten weist eine
derartige Blitzableiter-Struktur Vorteile auch dann auf, wenn die Sendeanlage zunächst
nur Strahler oder Strahlerstrukturen mit horizontaler Polarisation umfassen sollte.
Denn auch bei einem nachträglichen Nachrüsten der Antennenanlage mit vertikalen
Strahlern oder Strahlerstrukturen hat dies den Vorteil, dass die Blitzableiter-Struktur
unverändert belassen werden kann, da bei Verwendung der erfindungsgemäßen
Blitzableiter-Struktur die gegebenenfalls nachgerüsteten vertikal polarisierten
Antennenelemente bezüglich ihrer elektrischen charakteristischen Sende- und
Empfangseigenschaften nicht nachteilig beeinflusst werden.
Die Steigung der helix- oder wendelförmig im Abstand
zur Antenne um diese herum verlaufenden Blitzableiterstrukturen können bezüglich
der Steigung und/oder der Anzahl der Wendeln stark variieren. Bevorzugt ist die
Ausbildung derart, dass zumindest jeder vertikale Streifen auf der in der Regel
vorgesehenen zylinderförmigen Schutzumhüllung der Antennenmastanlage zumindest
einmal von der helix-, wendel- bzw. diagonalförmig verlaufenden Blitzableiter-Struktur
oder Blitzableiter-Leitung gekreuzt wird. Mit anderen Worten kann die Steigung der
Wendelstruktur in weiten Bereichen schwanken und beispielsweise bevorzugt mehr als
20° und weniger als 87° aufweisen. Bevorzugt sind Winkelbereiche zwischen
40° bis 70°. Dabei ist die Steigung der Wendel im Verhältnis zur
Anzahl der in Umfangsrichtung versetzt liegenden Wendelanordnung zu sehen, da bei
zunehmend dichterer Blitzableiter-Struktur letztlich eine zunehmende Abschirmung
der Strahler und Strahlerelemente am Antennenmast verursacht werden könnte
(faradayischer Effekt). Letztlich ist ein Optimum zu wählen, welches berücksichtigt,
dass die Blitzableitung einerseits möglichst kurz von oben nach unten zum Massepotential
verlaufen soll (also möglichst senkrecht), und andererseits die Masseableitung
ausreichend gegenüber der Vertikalen geneigt ausgerichtet sein soll, um ein
möglichst gutes Strahlungsdiagramm zu erhalten.
Der Vollständigkeit halber wird auch angemerkt, dass
die gegenüber der Vertikalen geneigt verlaufenden Blitzableiter-Ableitungen,
die nicht nur mit einer Vertikalkomponente sondern auch mit einer überlagerten
Horizontalkomponente ausgerichtet sind, nicht im Sinne einer fortlaufenden Wendel
oder Helix von oben nach unten verlaufend angeordnet sein müssen. Vielmehr
ist es möglich, dass die Blitzableiter-Leitungen beispielsweise in Seitenansicht
auf den Antennenmast bzw. in Seitenansicht auf die den Antennenmast und die Strahler
umgebenden bevorzugt zylinderförmigen Schutzumhüllung, beispielsweise
zickzack-förmig von oben nach unten verlaufend angeordnet sind. Entscheidend
im Sinne der Erfindung ist lediglich, dass einzelne, zur Blitzableiter-Struktur
gehörende elektrische Leitungen und Ableitungen nicht exakt vertikal ausgerichtet
sind, sondern bei Seitenbetrachtung so ausgerichtet sind, dass sich deren Positionierung
als Überlagerung einer vertikalen und horizontalen Komponente ergibt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Dabei zeigen im Einzelnen:
- Figur 1:
- eine schematische Seitenansicht einer Antennenanlage mit einem Antennenmast
und einem zylinderförmigen GFK-Schutzgehäuse mit oben angeordnetem Blitzfangkorb
und zwei helixförmigen Blitzableitungen;
- Figur 2:
- eine perspektivische Darstellung der Blitzableiter-Strukturen in dreidimensionaler
Wiedergabe mit zwei wendelförmigen Blitzableitern;
- Figur 3:
- eine Abwicklung des in Figur 1 und 2 wiedergegebenen zylinderförmigen Schutzmantels
lediglich in einer Teilhöhe mit den darauf befindlichen Blitzableitungen entsprechend
dem Ausführungsbeispiel nach Figur 2;
- Figur 4:
- ein zu Figur 3 abgewandeltes Ausführungsbeispiel in abgewickelter Seitendarstellung
im Falle von drei versetzt zueinander angeordneten helixförmigen Blitzableitungen;
- Figur 5:
- ein zu Figur 4 abgewandeltes Ausführungsbeispiel in abgewickelter Seitenansicht,
bei welchem vier Ableitungen mit größerem Steigungswinkel verwendet werden;
- Figur 6:
- ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel mit zickzackförmig von oben
nach unten verlaufenden Blitzableitungen, wo jeweils benachbarte Blitzableitungen
symmetrisch zueinander angeordnet sind; und
- Figur 7:
- ein zu Figur 6 abgewandeltes Ausführungsbeispiel in Seitenansicht bei abgewickelter
Schutzumhüllung mit darauf verlaufenden Blitzableitungen, wobei die Blitzableitungen
ebenfalls zickzackförmig vorgesehen sind, allerdings dabei gleich ausgerichtet
sind (also in gleicher Höhenlage gleich ausgerichtet sind).
In Figur 1 ist in schematischer Seitenansicht eine Antennenanlage
mit einer Blitzschutzeinrichtung gezeigt.
Die Antennenanlage umfasst eine vertikal ausgerichtete
tragende Struktur 1, an welchem in Vertikalrichtung übereinander und in Umfangsrichtung
versetzt liegend eine Vielzahl von Strahlern 3 und Strahlerstrukturen 3 zum Senden
und/oder Empfangen angeordnet sind. Eine derartige Antennenanlage kann beispielsweise
als Fernseh- und/oder Rundfunkantennenanlage dienen, die beispielsweise im sogenannten
Band III arbeitet (174 MHz bis 230 MHz) und/oder beispielsweise im Band IV und V
(470 MHz bis 860 MHz). Zusätzlich oder alternativ kann die Sendeanlage im FM-Bereich
senden und empfangen, also beispielsweise im 88 bis 108 MHz-Bereich.
Die gesamte tragende Struktur 1 mit den Strahlern und Strahlerstrukturen
3 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel in einem zylinderförmigen Schutzgehäuse
5 angeordnet und dadurch vor Umwelteinflüssen geschützt. Es handelt sich
dabei um ein für elektromagnetische Strahlen durchlässiges Schutzgehäuse,
in der Regel um ein GFK-Gehäuse. Die tragende Struktur 1 kann dabei im Wesentlichen
durch das zylinderförmige Schutzgehäuse 5 gebildet sein, welches im Vertikalabstand
Quertraversen im Inneren umfasst. An der Schutzumhüllung können dann nach
innen vorstehend die Strahler und Strahlerstrukturen befestigt sein. Alternativ
oder ergänzend können aber auch im Inneren der Schutzumhüllung 5
mastförmige zur Tragstruktur gehörende.Einrichtungen vorgesehen sein,
beispielsweise Stahlträger, an denen dann die Strahler und Strahlerstrukturen
wie aber auch die Schutzumhüllung ergänzend mit angebracht bzw. damit
verbunden ist.
Im oberen Stirnende 5' des Schutzgehäuses ist ein
sogenannter Blitzfangkorb 9 vorgesehen. Dieser umfasst einen leitenden, auf das
Stirnende 5' des Schutzgehäuses 5 aufgesetzten Abschlussdeckel 11, auf welchem
in Umfangsrichtung versetzt liegend mit vertikaler und horizontaler Komponente nach
außen radial vorstehende Blitzfangstäbe 11a angeordnet sind, die über
eine oder mehrere sie verbindende ringförmige Leitungen 11b elektrisch leitend
verbunden sind, wodurch auch eine mechanische Abstützung der Blitzfangstäbe
11a gewährleistet wird. Bevorzugt sind jeweils zwei diagonal gegenüberliegende
Enden der erwähnten Blitzfangstäbe 11a mittels konvex nach oben vorstehenden
halbkreisförmigen Leitungsabschnitten 11c verbunden, wodurch sich eine nach
Art eines umgekehrten Korbes gebildete Struktur ergibt, weshalb diese Anordnung
auch Blitzfangkorb genannt wird.
Gemäß Ausführungsbeispiel nach Figur 1 und
2 sind am Au-ßenumfang des Schutzgehäuses 5 den Blitzfangkorb 9 mit einem
Massepotential 15 am Antennenfuß 1' verbindende Blitzableitungen 17 vorgesehen.
Diese Blitzableitungen 17 bestehen bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 1
aus zwei um 180° versetzt zueinander liegenden helix- oder wendelförmigen
Blitzableitungen 17, die im gezeigten Ausführungsbeispiel nach Figur 1 das
zylinderförmige Schutzgehäuse 5 beispielsweise zumindest einmal von oben
nach unten umlaufen.
In Figur 2 ist in perspektivischer Darstellung diese Blitzableiter-Struktur
ohne Antennenmast und Strahler bzw. Strahlerstrukturen und ohne Blitzfangkorb 9
wiedergegeben.
In Figur 3 ist dabei die Seitenansicht des zylinderförmigen
Schutzgehäuses 5 in abgewickelter Darstellung wiedergegeben.
Daraus ist zu ersehen, dass die einzelnen Blitzableitungen
einen Steigungswinkel &agr; gegenüber der Horizontalen einschließen.
Die Steigungen der einzelnen Blitzableitungen können dabei durchaus in der
Größenordnung von einigen Metern liegen. Der Steigungswinkel &agr; kann
von daher bevorzugt Werte zwischen 20° bis 87° gegenüber der Horizontalen
aufweisen, insbesondere Werte zwischen vorzugsweise 40° bis 70°.
Grundsätzlich kann auch eine einwendlige Blitzableiter-Struktur
gewählt werden. Dabei sollte bezogen auf die Gesamthöhe des Schutzgehäuses
die Anordnung derart sein, dass die zumindest eine spiralförmige Ausbildung
der Ableitung 17 über die Gesamtlänge des Schutzgehäuses 5 den Antennenmast
mit den Strahler und Strahlerstrukturen zumindest einmal umläuft, vorzugsweise
mehrfach.
Anhand von Figur 4 ist lediglich gezeigt, dass beispielsweise
auch drei um 120° versetzt zueinander liegende, insgesamt wendelförmig
angeordnete Blitzableitungen 17 vorgesehen sein können. Die Anzahl kann grundsätzlich
beliebig sein, wobei lediglich darauf zu achten ist, dass bei zunehmend höherer
Anzahl der Blitzableitungen in der Regel der Steigungswinkel gegenüber der
Horizontalen größer gewählt werden sollte, um nicht eine zu dichte
Gesamtbelegung des Außenumfanges des Schutzgehäuses 5 mit Blitzableitungen
zu erhalten, so dass dann bei zunehmend stärkerer Belegungsdichte eine Abschirmung
der Antennenstrahler durch den sogenannten faradayischen Effekt verursacht wird.
Von daher ist in Figur 5 eine Blitzableiter-Struktur mit vier in Umfangsrichtung
versetzt liegenden Blitzableitungen 17 gezeigt, deren Steigungswinkel &agr; beispielsweise
steiler ist als bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 3 und 4 und etwa 45°
beträgt.
Ob die Wendel oder die Wendeln 17 links oder rechts herum
verlaufend ausgebildet sind, kann beliebig gewählt werden.
Anhand von Figur 6 ist bezüglich des in Seitenbetrachtung
nach Art einer Abwicklung wiedergegebenen Schutzgehäuses dargestellt, dass
die Blitzableitungen 17 grundsätzlich nicht über die gesamte Höhe
wendel- oder helixförmig oder dergleichen verlaufend ausgebildet sein müssen,
sondern nur abschnittsweise so gestaltet sein sollten. Von daher kann sich in Seitenbetrachtung
auch eine mehr zickzackförmige Ableitungsstruktur ergeben. Im Sinne der Erfindung
ist vor allem wichtig, dass über längere Wegstrecken exakt vertikal verlaufende
Leitungsabschnitte für die Blitzableitung vermieden werden, da hierdurch die
Sende- und Empfangseigenschaften von vertikal polarisierten Strahlern und Strahlerelementen
verschlechtert werden.
Ebenso ist es möglich, dass die Blitzableitung beispielsweise
rechtsdrehend, vorzugsweise auf dem Schutzgehäuse 5 umlaufend angeordnet ist
und dann in einer bestimmten Höhe in eine gegensinnige Helix- oder Wendelstruktur
übergeht. Erfolgt ein derartiger Wechsel häufiger, so kann von einer Zickzack-Struktur
gesprochen werden, wie dies beispielsweise anhand von Figur 6 und 7 erläutert
ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Figur 6 ist dabei
die erste Blitzableitung 17a von oben nach unten zickzackförmig gestaltet.
Das Gleiche gilt für die Blitzableitung 17b, 17c und 17d.
Dabei sind in dem Ausführungsbeispiel gemäß
Figur 6 vier von oben nach unten führende Ableitungen 17a bis 17d gezeigt,
die jeweils paarweise gegensinnig ausgerichtet sind, wobei sie sich an ihren aufeinander
zu weisenden Koppelstellen 107 berühren. Das Ausführungsbeispiel ist also
so gewählt, als ob eine rechtsdrehende und eine linksdrehende Wendel (hier
mit gleicher Steigung) vorgesehen sind, die sich jeweils an den Koppelstellen 107
berühren.
Grundsätzlich ergibt sich dadurch auch eine Blitzableitung,
die von oben nach unten verlaufend zickzackförmig beschrieben werden könnte.
Dabei könnten die zickzackförmigen Ableitungen an ihren Koppelstellen
auch getrennt und seitlich weiter auseinander liegend angeordnet werden.
Dies ist vom Prinzip her anhand von Figur 7 erläutert,
bei welchem jedoch abweichend von Figur 6 die Anordnungen gleichsinnig ausgerichtet
sind. Insbesondere bietet sich dann auch an, wie dies anhand von Figur 7 gezeigt
ist, dass sich die einzelnen Strukturen 17a bis 17d nicht überlappen, so dass
in einem gedachten Vertikalstreifen 105 jeweils ein Abschnitt zu liegen kommt, in
welchem keine Blitzableitungsstrukturen vorgesehen sind.
Abweichend von der Darstellung gemäß Figur 7
könnten die Blitzableiter aber auch von oben nach unten sinusförmig verlaufend
ausgebildet sein. Auch Mischformen zwischen einer sinusförmigen und einer zickzackförmigen
Struktur sind denkbar. Dabei haben die Blitzableiter eine Doppelfunktion. Sie dienen
zum einen der Blitzableitung und sollen zum anderen einen Schutz vor seitlichen
Einschlägen bieten. Sie werden von daher in der Literatur häufig auch
als Fangleiter bezeichnet.
In der Praxis werden bei einer Ausführungsform entsprechend
Figur 7 oder beispielsweise mit sinusförmigen oder eher sinusförmigen
Blitzableitungen in der Regel bevorzugt nicht nur zwei, sondern drei oder vier derartiger
Ableitungen vorgesehen sein. Durch die entsprechende Ausgestaltung erhöht sich
der Schutzbereich. Der kleinste Abstand zwischen zwei benachbarten Fangleitungen
sollte dabei bevorzugt kleiner als 4 m sein.