Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von
1,6-Hexandiol in einer Reinheit von >99,5 % aus Adipinsäuredialkylester,
6-Hydroxycapronsäurealkylester, 1,4-Cyciohexandion und 4-Hydroxycyclohexan-1-on
enthaltenden Gemischen.
1,6-Hexandiol stellt einen gesuchten Monomerbaustein dar,
der überwiegend auf dem Polyester- und Polyurethansektor eingesetzt wird. Bei
diesen Anwendungen ist 1,4-Cyclohexandiol im 1,6-Hexandiol unerwünscht.
Geeignete Verfahren zur Herstellung von 1,6-Hexandiol sind
in der
DE-A 196 07 954
und
DE-A 196 07 955
beschrieben. Hierbei wird Dicarbonsäurelbsung (DCS) zunächst
mit einem C1-C10-Alkanol verestert und das erhaltene Veresterungsgemisch
wird nach Entfernung überschüssigen Alkohols und anderer Leichtsieder
durch Destillation aufgetrennt. Man erhält eine Esterfraktion, die im Wesentlichen
frei ist von 1,4-Cyclohexandiolen.
Aus dieser Esterfraktion wird durch abschließende Hydrierung (Esterhydrierung)
1,6-Hexandiol mit einer Reinheit von mindestens 99 % hergestellt.
Obwohl das nach diesem Verfahren hergestellte C6-Estergemisch
weitgehend frei ist von 1,4-Cyclohexandiolen, findet man im Hydrieraustrag je nach
Qualität der eingesetzten Dicarbonsäurelösung 1,4-Cyclohexandiole,
die destillativ nicht vollständig abgetrennt werden können und damit im
Rein-1,6-Hexandiol mit 0,05-0,5% auftauchen.
Edukte für die in
DE-A 196 07 954
und
DE-A 196 07 955
sowie
WO 97/31882
beschriebenen Verfahren zur Herstellung von 1,6-Hexandiol sind die wässrigen
Lösungen von Carbonsäuren, die bei der Oxidation von Cyclohexan zu Cyclohexanol
und Cyclohexanon (vgl. Ullmann's Encyclopedia of Industrial Chemistry, 5. Ed., 1987,
Vol. A8, S. 49) als Nebenprodukte entstehen, im Folgenden Dicarbonsäurelösung
(DCL) genannt. Diese Dicarbonsäurelösungen enthalten (berechnet wasserfrei
in Gew.-%) im Allgemeinen zwischen 10 und 40 % Adipinsäure, zwischen 10 und
40 % 6-Hydroxy-capronsäure, zwischen 1 und 10 % Glutarsäure, zwischen
1 und 10 % 5-Hydroxyvaleriansäure, zwischen 1 und 5 % 1,2-Cyclohexandiole,
zwischen 1 und 5 % 1,4-Cyclohexandiole, zwischen2 und 10 % Ameisensäure sowie
eine Vielzahl weiterer Mono- und Dicarbonsäuren, Ester, Oxo- und Oxa-Verbindungen,
deren Einzelgehalte im Allgemeinen 5 % nicht übersteigen. Beispielsweise seien
Essigsäure, Propionsäure, Buttersäure, Valeriansäure, Capronsäure,
Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, 4-Hydroxybuttersäure
und &ggr;-Butyrolacton genannt.
Eine genauere Analyse der Dicarbonsäurelösung
ergab als weitere Inhaltsstoffe 1,4-Cyclohexandion und 4-Hydroxycyclohexan-1-on
in 0,01 bis 2 Gew.-%.
Beide Substanzen werden nach Veresterung und destillativer Aufreinigung der Ester
nur unzureichend abgetrennt. In die abschließende Hydrierung des Estergemischs
zu Hexandiol (Esterhydrierung) gelangendes 1,4-Cyclo-hexandion und 4-Hydroxycyclohexanon
wird dort unter den Bedingungen der Esterhydrierung zu 1,4-Cyclohexandiol hydriert
und führt zu einer nur unter hohen Ausbeuteverlusten des Hexandiol-Produktes
abtrennbaren Verunreinigung.
Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde,
Ein einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Verfügung zu stellen,
das aus 1,4-Cyclohexandion- und 4-Hydroxycyclohexan-1-on-haltiger Dicarbonsäurelösung
1,6-Hexandiol In reinerer Form liefert, ohne dass die Ausbeute an 1,6-Hexandiol
sinkt.
Überraschenderweise wurde nun gefunden, dass diese
Aufgabe gelöst wird, wenn das Estergemisch vor einer Destillation einer Hydrierung
unterworfen wird.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren
zur Herstellung von 1,6-Hexandiol mit einer Reinheit von >99,5 % durch Hydrierung
von Adipinsäuredialkylester, 6-Hydroxycapronsäurealkylester und 1,4-Cyclohexandion
und 4-Hydroxycyclohexan-1-on als Verunreinigungen enthaltenden Estergemischen, bei
dem man
- a) das erhaltene Veresterungsgemisch in einer ersten Destillationsstufe von
überschüssigem Alkohol und Leichtsiedem befreit (im folgenden "Alkoholabtrennung),
- b) aus dem Sumpfprodukt in einer zweiten Destillationsstufe eine Auftrennung
in eine von 1,4-Cyclohexandiolen im wesentlichen freie Estertraktion und eine zumindest
den größeren Teil der 1,4-Cyclohexandiole enthaltende Fraktion durchführt,
- c) die im wesentlichen von 1,4-Cyclohexandiolen freie Esterfraktion katalytisch
hydriert (im folgenden "Esterhydrierung") und
- d) in einer Reindestillationsstufe aus dem Hydrieraustrag in an sich bekannter
Weise Hexandiol-1,6 gewinnt,
dadurch gekennzeichnet, dass man vor Stufe a) und/oder vor Stufe b) das Estergemisch
selektiv hydriert (im folgenden "Reinigungshydrierung"), bevorzugt jedoch vor Stufe
b), der Destillation zur 1,4-Cyclohexandiolabtrennung.
Während der erfindungsgemäßen selektiven
Reinigungshydrierung des in dem Estergemisch vorhandenen 1,4-Cyclohexandions und
4-Hydroxycyclohexan-1-ons werden die ebenfalls enthaltenen Adipinsäure und
6-Hydroxycapronsäurealkylester nicht zu Alkoholen hydriert. Dadurch wird vermieden,
dass diese in der Reinigungshydrierung bevorzugt folgenden Destillation (Stufe b))
als Sumpfprodukt verloren gehen und die Hexandiolausbeute drastisch sinkt.
Überraschenderweise ist die gefundene Menge an 1,6-Hexandiol
nicht abtrennbaren 1,4-Cyclohexandiolen nach der Hydrierung deutlich reduziert oder
gar nicht mehr vorhanden, ohne dass die 1,8-Hexandiolausbeute gesunken ist.
Erfindungsgemäß zu verwendende Adipinsäuredialkylester
sind insbesondere Ester der Adipinsäure mit niedermolekularen Alkoholen z.B.
mit Alkoholen mit 1 bis 4 C-Atomen, oder diese enthaltende Estergemische kommen
Edukte beliebiger Herkunft in Betracht, die aufgrund ihrer Herstellungsmethode 1,4-Cyclohexandion
und 4-Hydroxycyclohexan-1-on als Verunreinigungen enthalten.
Bevorzugt verwendet man für das erfindungsgemäße
Verfahren ein Estergemisch, wie es erhalten wird durch Veresterung eines Dicarbonsäuregemisches,
das Adipinsäure, 6-Hydroxycapronsäure, 1,4-Cyclohexandiole, 1,4-Cyclohexandion
und 4-Hydroxycyclohexan-1-on enthält und das als Nebenprodukt der Oxidation
von Cyclohexan zu Cyclohexanon/Cyclohexanol mit Sauerstoff oder Sauerstoff enthaltenen
Gasen durch Extraktion des Reaktionsgemisches mit Wasser anfällt, mit einem
niedermolekularen Alkohol, bevorzugt n- oder i-Butanol, besonders bevorzugt Methanol
(Esterfraktion a)).
Die Herstellung des Dicarbonsäuregemisches, der Esterfraktion
(vorstehend als Stufen a) und b) bezeichnet) sowie das Verfahren zur Herstellung
von 1,6-Hexandiol(Stufen c) und d)) ist bekannt und detailliert in
DE-A 196 07 954
A und
DE-A 196 07 955
beschrieben. Der gesamte Inhalt dieser Schriften wird daher durch Bezugnahme
in die vorliegende Anmeldung aufgenommen.
Besonders bevorzugt wird ein Gemisch in der Reinigungshydrierung
eingesetzt, das durch Entfernung des überschüssigen Veresterungsalkohols
und/oder Leichtsiedem in einer ersten Destillationsstufe gewonnen wird (Alkoholabtrennung).
Unter Leichtsiedem werden dabei Nebenprodukte verstanden, die niedriger sieden als
die gewünschten Ester, insbesondere 1,2-Cyclohexandiole, Valerolacton, 5-Hydroxyvateriansäuremethylester,
Glutarsäuredimethylester, Bernsteinsäuredimethylester. Die Alkoholabtrennung
ist als Stufe 3 aus
DE-A 196 07 955
und
DE-A 196 07 954
bekannt, auf die hier ausdrücklich verwiesen wird.
Das nach der sogenannten Reinigungshydrierung erhaltene
Estergemisch wird durch Auftrennung in einer weiteren Destillationsstufe (Stufe
b) des erfindungsgemäßen Verfahrens), die an sich bekannt und z.B. in
DE-A 196 07 954
als Stufe 4 beschrieben ist, in eine von 1,4-Cyclohexandiolen im Wesentlichen
freie Esterfraktion und eine zumindest den größeren Teil der 1,4-Cyclohexandiole
enthaltende Fraktion geteilt. Die von 1,4-Cyclohexandiolen im Wesentlichen freie
Esterfraktion wird zum Hexandiol hydriert.
Die Reinigungshydrierung kann im erfindungsgemäßen
Verfahren sowie in den
DE-A 196 07 954
und
DE-A 196 07 955
offenbarten Verfahren direkt nach der Veresterung d.h. vor der Alkoholabtrennung
oder nach der Alkoholabtrennung, besonders bevorzugt nach der Alkoholabtrennung,
durchgeführt werden.
Die Reinigungshydrierung erfolgt bei 20 bis 300°C,
bevorzugt bei 50 bis 200°C, besonders bevorzugt bei 100 bis 160°C und
bei einem Wasserstoffdruck von 1 bis 200 bar, bevorzugt bei 1 bis 100 bar H2,
besonders bevorzugt bei 10 bis 50 bar H2 mit fest angeordneten, suspendierten
Katalysator oder homogenen Katalysatoren.
Als Katalysatoren für die Reinigungshydrierung dienen
in dem erfindungsgemäßen Verfahren bevorzugt heterogene Katalysatoren,
die mindestens ein Metall der 8. bis 12. Gruppe des Periodensystems, beispielsweise
Ruthenium, Osmium, Iridium, Platin, Palladium, Rhodium, Eisen, Kupfer, Kobalt, Nickel
und Zink sowie Kombinationen dieser Metalle, enthalten. Diese Metalle können
sowohl in Form der reinen Metalle als auch von deren Verbindungen, beispielsweise
Oxyden oder Sulfiden, eingesetzt werden. Vorzugsweise werden Kupfer-, Nickel-, Kobalt-,
Ruthenium- oder Palladiumkatalysatoren verwendet. Diese Katalysatoren können
auf den üblichen Trägem, beispielsweise TiO2, Al2O3,
ZrO2, SiO2, Kohle oder deren Gemischen, aufgebracht sein.
Die so erhaltenen, geträgerten Katalysatoren können in allen bekannten
Konfektionierungsformen vorliegen. Beispiele sind Stränge oder Tabletten.
Die Verwendung geträgerter Palladium, Ruthenium und/oder
Kupfer enthaltender Katalysatoren ist bevorzugt.
Für die Verwendung im Verfahren gemäß der
vorliegenden Erfindung sind Raney-Kupfer, Raney-Nickel und Raney-Cobalt-Katalysatoren
geeignet. Diese Raney-Katalysator können in allen bekannten Konfektionierungsformen,
beispielsweise als Tabletten, Stränge oder Granulat vorliegen. Geeignete Raney-Kupfer
Katalysatoren sind beispielsweise die Raney-Kupfer-Katalysatoren in Form von Nuggets,
die aus der
WO 99/03801
bekannt sind, auf die hier ausdrücklich Bezug genommen wird. Diese
Katalysatoren weisen eine Korngröße der Nuggets von 2 bis 7 mm, ein Kupfergehalt
von 40 bis 90 Gew.-%, eine Oberfläche nach Langmuir von-5 bis 50 m2/g,
eine Kupferoberfläche von 0,5 bis 7m2/g, ein Hg-Porenvolumen von
0,01 bis 0,12 ml/g und einen mittleren Porendurchmesser von 50 bis 300 nm auf.
Besonders geeignet für die Verwendung in dem erfindungsgemäßen
Verfahren ist weiterhin ein Katalysator, enthaltend auf Titandioxid-Formkörpern
geträgertes Ruthenium, wobei die Titandioxid-Formkörper durch Behandeln
von marktüblichem Titandioxid vor oder nach dem Formen mit 0,1 bis 30 Gew.-%
einer Säure, in der Titandioxid schwer löslich ist, erhalten werden, der
in dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendet wird. Ruthenium kann dabei
sowohl in Form des reinen Metalls als auch als dessen Verbindung, beispielsweise
Oxyd oder Sulfid, eingesetzt werden.
Das katalytisch aktive Ruthenium wird nach an sich bekannten
Verfahren, bevorzugt auf vorgefertigtes TiO2 als Trägermaterial
aufgebracht.
Ein für die Verwendung in dem Ruthenium enthaltenden
Katalysator bevorzugt geeigneter Titandioxid-Träger kann entsprechend
DE 197 38 464
durch Behandeln von marktüblichem Titandioxid vor oder nach dem Formen
mit 0,1 bis 30 Gew.-% einer Säure, bezogen auf Titandioxid, in der das Titandioxid
schwer löslich ist, erhalten werden. Bevorzugt wird Titandioxid in der Anatas-Modifikation
verwendet. Als derartige Säure sind beispielsweise Ameisensäure, Phosphorsäure,
Salpetersäure, Essigsäure oder Stearinsäure geeignet.
Die Aktivkomponente Ruthenium kann in Form einer Rutheniumsalzlösung
auf den so erhaltenen Titandioxidträger in einer oder mehreren Tränkstufen
aufgebracht werden. Anschließend wird der getränkte Träger getrocknet
und gegebenenfalls calciniert. Es ist jedoch auch möglich Ruthenium aus einer
Rutheniumsalzlösung, bevorzugt mit Natriumcarbonat, auf einen als Pulver in
wässriger Suspension vorliegendes Titandioxids zu fällen. Die ausgefällten
Niederschläge werden gewaschen, getrocknet, gegebenenfalls calciniert und verformt.
Weiterhin können flüchtige Rutheniumverbindungen, wie beispielsweise Rutheniumacetylacetonat
oder Rutheniumcarbonyl, in die Gasphase überführt werden und in an sich
bekannter Weise auf den Träger aufgebracht werden (Chemical vapor deposition).
Die so erhaltenen, geträgerten Katalysatoren können
in allen bekannten Konfektionierungsformen vorliegen. Beispiele sind Stränge,
Tabletten oder Granulate. Vor ihrer Verwendung werden die Rutheniumkatalysatorvorläufer
durch Behandlung mit Wasserstoffhaltigem Gas, bevorzugt bei Temperaturen über
100°C reduziert. Bevorzugt werden die Katalysatoren vor ihrem Einsatz im erfindungsgemäßen
Verfahren bei Temperaturen von 0 bis 50°C, bevorzugt bei Raumtemperatur, mit
sauerstoffhaltigen Gasgemischen, bevorzugt mit Luft-Stickstoffgemischen, passiviert.
Es ist auch möglich, den Katalysator in oxidischer Form in den Hydrierreaktor
einzubauen und unter Reaktionsbedingungen zu reduzieren.
Der erfindungsgemäß besonders bevorzugte Katalysator
weist einen Rutheniumgehalt von 0,1 bis 10 Gew.-%, bevorzugt von 2 bis 6, bezogen
auf das Gesamtgewicht des Katalysators aus katalytisch aktivem Metall und Träger,
auf. Der erfindungsgemäße Katalysator kann einen Schwefelgehalt von 0,01
bis 1 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Katalysators, aufweisen (Schwefel-Bestimmung:
coulometrisch).
Die Rutheniumoberfläche beträgt dabei von 1 bis
20 m2/g, bevorzugt von 5 bis 15 und die BET-Oberfläche (bestimmt
nach DIN 66 131) von 5 bis 500 m2/g, bevorzugt von 50 bis 200 m2/g.
Die erfindungsgemäßen Katalysatoren weisen ein
Porenvolumen von 0,1 bis 1 ml/g auf. Weiterhin zeichnen sich die Katalysatoren durch
einen Schneidhärte von 1 bis 100 N aus.
Falls die Aktivität und/oder Selektivität des
Katalysators im Laufe der Betriebstätigkeit sinken sollte, kann der erfindungsgemäß
verwendete Katalysator durch dem Fachmann bekannte Maßnahmen regeneriert werden.
Hierzu zählt vorzugsweise eine reduktive Behandlung des Katalysators im Wasserstoffstrom
bei erhöhter Temperatur. Gegebenenfalls kann der reduktiven Behandlung eine
oxidative vorausgehen. Hierbei wird die Katalysatorschüttung mit einem molekularen
Sauerstoff enthaltenem Gasgemisch, beispielsweise Luft, bei erhöhter Temperatur
durchströmt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Katalysator mit einem
geeignetem Lösungsmittel, beispielsweise Ethanol oder THF, zu waschen und anschließend
in einem Gasstrom zu trocknen.
Außerdem kann die Hydrierung durch literaturbekannte
Hydrierreagenzien wie NaBH4, LiAIH4, etc. erfolgen bei 20
bis 200°C, bevorzugt bei 50 bis 200°C, besonders bevorzugt bei 100 bis
160°C erfolgen. Die Hydrierung kann kontinuierlich und diskontinuierlich, bevorzugt
kontinuierlich durchgeführt werden.
Die anschließende Aufarbeitung des nach der Reinigungshydrierung
erhaltenen-Estergemisches erfolgt wie in
DE-A 196 07 954 A
und
DE-A 196 07 955
für den Esterstrom, der keiner Reinigungshydrierung unterworfen wurde,
beschrieben.
Die Hydrierung der Ester (Esterhydrierung) zu Hexandiol
erfolgt in an sich bekannter Weise wie in der
DE-A 196 07 954
beschrieben, insbesondere bei 20 bis 300°C und bei einem Druck von
1 bis 50 bar (bei Hydrierungen in der Gasphase über einem fest angeordneten
Katalysator) oder bei einem Druck im Bereich von 30 bis 350 bar (bei Hydrierungen
in der Flüssigphase mit fest angeordnetem oder suspendiertem Katalysator).
Die Hydrierung kann diskontinuierlich, bevorzugt kontinuierlich erfolgen.
Der Hydrieraustrag der Esterhydrierung besteht im Wesentlichen
aus 1,6-Hexandiol und dem Veresterungsalkohol. Weitere Bestandteile sind 1,5-Pentandiol,
1,4-Butandiol, 1,2-Cyclohexandiole sowie kleine Mengen an Monoalkoholen mit 1 bis
6 C-Atomen und Wasser.
Der Hydrieraustrag der Esterhydrierung wird in der nächsten
Stufe in z.B. ein Membransystem oder bevorzugt eine Destillationskolonne eingespeist
und in den Veresterungsalkohol, der zusätzlich den größten Teil der
weiteren leichtsiedenden Komponenten enthält und einen Strom, der überwiegend
16-Hexandiol neben 1,5-Pentandiol, aufgetrennt Dabei werden bei einem Druck von
10 bis 1 500 mbar, bevorzugt 30 bis 1 200 mbar, besonders bevorzugt 50 bis 1 000
mbar Kopftemperaturen von 0 bis 120°C, bevorzugt 20 bis 100°C, besonders
bevorzugt 30 bis 90°C sowie Sumpftemperaturen von 100 bis 270°C, bevorzugt
140 bis 260°C, besonders bevorzugt 160 bis 250°C eingestellt
Der 1,6-Hexandiol enthaltende Stoffstrom wird in einer
Kolonne gereinigt. Dabei werden 1,5-Pentandiol, die 1,2-Cyclohexandiole sowie weitere
eventuell vorhandene Leichtsieder über Kopf abgetrennt. Sollen die 1,2-Cyclohexandiole
und/oder 1,5-Pentandiol als zusätzliche Wertprodukte gewonnen werden, so können
diese in einer weiteren Kolonne aufgetrennt werden. Über den Sumpf werden eventuell
vorhandene Hochsieder ausgeschleust.
1,6-Hexandiol wird mit deutlich reduziertem 1,4-Cyclohexandiolgehalt
von 0,005 bis 0,1 Gew.-% mit einer Reinheit > 99,5 % aus einem Seitenstrom der
Kolonne entnommen.
Dabei werden bei Drücken von 1 bis 1 000 bar, bevorzugt
5 bis 800 mbar, besonders bevorzugt 20 bis 500 mbar Kopftemperaturen von 50 bis
200°C, bevorzugt 60 bis 150°C und Sumpftemperaturen von 130 bis 270°C,
bevorzugt 150 bis 250°C eingestellt.
Sollen nur kleinere Mengen 1,6-Hexandiol hergestellt werden,
so können die Stufen auch in einer diskontinuierlichen fraktionierten Destillation
zusammengefasst werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren stellt somit eine
einfache und kostengünstige Vorgehensweise zur Gewinnung von hochreinem 1,6-Hexandiol
mit minimalen Mengen 1,4-Cyclohexandiolen dar.
Die nachfolgenden Beispiele erläutern die Erfindung
ohne sie zu begrenzen.
Beispiel 1: Reinigungshydrierung diskontinuierlich
Beispiel 1a:
0,15 kg Estergemisch (ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester
und 10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester), das etwa 1500 ppm 1,4-Cyclohexandion
enthielt, wurden mit 10 g eines Pd/Al2O3 Katalysators bei
130 °C und 30 bar Wasserstoff 180 min. umgesetzt. Der Austrag enthielt ca.
10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester, ca. 90% Adipinsäuredimethylester,
380 ppm 1,4-Cyclohexandiol, 200 ppm 1,4-Cyclohexandion und 1050 ppm 4-Hydroxycyclohexanon.
Beispiel 1b:
0,15 kg Estergemisch (ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester
und 10-Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester), das etwa 1500 ppm 1,4-Cyclohexandion
enthielt, wurden mit 10 g eines 2 % Ru/Al2O3 Katalysators
bei 130 °C und 30 bar Wasserstoff 180 min umgesetzt. Der Austrag enthielt ca.
10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester, ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester,
1490 ppm 1,4-Cyclohexandiol, 0 ppm 1,4-Cyclohexandion und 0 ppm 4-Hydroxycyclohexanon.
Beispiel 1c:
0,15 kg Estergemisch (ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester
und 10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester), das etwa 1500 ppm 1,4-Cyclohexandion
enthielt, wurden mit 10 g eines 5% Ru/SiO2 Katalysators bei 130°C
und 30 bar Wasserstoff 150min umgesetzt. Der Austrag enthielt ca. 10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester,
ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester, 1720 ppm 1,4-Cyclohexandiol, 0 ppm
1,4-Cyclohexandion und 0 ppm 4-Hydroxycyclohexanon.
Beispiel 1d:
0,15 kg Estergemisch (ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester
und 10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester), das etwa 1500 ppm 1,4-Cyclohexandion
enthielt, wurden mit 10 g eines 5 % Ru/TiO2 Katalysators bei 130°C
und 30 bar Wasserstoff 150min umgesetzt. Der Austrag enthielt ca. 10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester,
ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester, 1560 ppm 1,4-Cyclohexandiol, 0 ppm
1,4-Cyclohexandion und 0 ppm 4-Hydroxycyclohexanon.
Beispiel 1e:
0,15 kg Estergemisch (ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester
und 10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester), das etwa 1500 ppm 1,4-Cyclohexandion
enthielt, wurden mit 10 g eines 2 % Ru/C Katalysators bei 130 °C und 30 bar
Wasserstoff 150min umgesetzt. Der Austrag enthielt ca. 10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester,
ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester, 1800 ppm 1;4-Cyclohexandiol, 0 ppm
1,4-Cyclohexandion und 0 ppm 4-Hydroxycyclohexanon.
Beispiel 1f:
0,15 kg Estergemisch (ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester
und 10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester), das etwa 1500 ppm 1,4-Cyclohexandion
enthielt, wurden mit 10 g eines 1 % Ru/&agr;Al2O3 Katalysators
bei 130°C und 30 bar Wasserstoff 180 min umgesetzt. Der Austrag enthielt ca.
10 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester, ca. 90 Gew.-% Adipinsäuredimethylester,
2400ppm 1,4-Cyclohexandiol, 0 ppm 1,4-Cyclohexandiol und 0 ppm 4-Hydroxycyclohexanon.
Beispiel 1e:
0,15 kg Estergemisch hergestellt nach
DE-A 196 07 954
(nach Stufe a); ca. 5 Gew.-% Adipinsäuredimethylester und 16 Gew.-%
Hydroxycapronsäuremethylester), das etwa 0,07 Gew.-% 1,4-Cyclohexandion und
0,4 Gew.-% 4-Hydroxycyclohexanon enthielt wurde mit 10 g eines 5 % Ru/TiO2
Katalysators bei 150°C und 30 bar Wasserstoff 150 min umgesetzt. Der Austrag
enthielt ca. 16 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester, ca. 25 % Adipinsäuredimethylester,
0 ppm 1,4-Cyclohexandion und 0 ppm 4-Hydroxycyclohexanon.
Beispiel 2: kontinuierliche Hydrierung, vor Stufe b)
Ein C6-Estergemisch hergestellt nach
DE-A 196 07 954
(nach Alkohol und Leichtsiederabtrennung vor Stufe b)); ca. 25 Gew.-%
Adipinsäuredimethylester und 16 Gew.-% Hydroxycapronsäuremethylester),
das etwa 0,07 Gew.-% 1,4-Cyclohexandion und 0,4 Gew.-% 4-Hydroxycyclohexanon enthielt,
wurde kontinuierlich in einem Festbettreaktor an einem 2 % Ru/TiO2 Katalysator,
der zuvor im Wasserstoffstrom bei 180°C aktiviert wurde, umgesetzt. Hydrierbedingungen:
Rieselbett, 250 ml Katalysator, 1,5 mm Stänglinge, Zulauf 750-1500 g/h, kein
Umlauf, 30 bar, 150°C). Der Austrag enthielt ca. 16 % Hydroxycapronsäuremethylester,
ca. 25 Gew.-% Adipinsäuredimethylester, <20 ppm 1,4-Cyclohexandion und 0
ppm 4-Hydroxycyclohexanon.
Beispiele 3: Herstellung von 1,6-Hexandiol (siehe Zeichnung
1)
Stufe 1: (Entwässerung)
0,1 kg Dicarbonsäurelösung (Adipinsäure
ca.17 Gew.-%, ca. 13 % 6-Hydroxycapronsäure, ca. 1,5 Gew.-% 1,4-Cyclohexandiole,
ca. 0,08 Gew.-% 1,4 Cyclohexandion, ca. 45 % Wasser) wurden kontinuierlich in einer
Destillationsapparatur (dreibödige Glockenbodenkolonne mit außenliegendem
Öl-Heizkreislauf, Öltemperatur 150°C, Bodenvolumen je ca. 25 ml,
Zulauf über den Glockenböden) mit aufgesetzter Füllkörperkolonne
(ca. 4 theoretische Trennstufen, kein Rücklauf am Kopf) destilliert. Als Kopfprodukt
wurden 0,045 kg erhalten mit einem Ameisensäuregehalt im Wasser von ca. 3 %.
Im Sumpfstrom (5,5 kg) betrug der Wassergehalt ca. 0,4 %.
Stufe 2: (Veresterung)
5,5 kg des Sumpfstroms aus Stufe 1 wurde mit 8,3 kg Methanol
und 14 g Schwefelsäure umgesetzt. Die Säurezahl des Austrags abzüglich
Schwefelsäure betrug ca.10 mg KOH/g.
Stufe 3: (Alkoholabtrennung)
In einer Kolonne wurden der Veresterungsstrom aus Stufe
2 destilliert (1015 mbar, 65°C Kopftemperatur, bis 125°C Sumpftemperatur).
Über Kopf wurden 7,0 kg abgezogen. Als Sumpfprodukt wurden 6,8 kg erhalten.
Stufe 3a:
Das Sumpfprodukt aus Stufe 3 wurde kontinuierlich in einem
Festbettreaktor an einem 2 % Ru/TiO2 Katalysator, der zuvor im Wasserstoffstrom
bei 180°C aktiviert wurde, umgesetzt. (Hydrierbedingungen: Rieselbett, 250
ml Katalysator, 1,5 mm Stänglinge, Zulauf 750 g/h, kein Umlauf, 30 bar, 150°C).
Der Austrag enthielt ca. 16 % Hydroxycapronsäuremethylester, ca. 25 % Adipinsäuredimethylester,
<20 ppm 1,4 -Cyclohexandion und 0 ppm 4-Hydroxycyclohexanon.
Stufe 4: (1,4-Cyclohexandiolabtrennung)
In einer 50 cm Füllkörperkolonne wurde der Strom
aus Stufe 3a fraktioniert destilliert (1 mbar, 70 bis 90°C Kopftemperatur,
bis 180°C Sumpftemperatur). Im Sumpf fanden sich die 1,4-Cyclohexandiole.
Als Leichsieder wurden 0,6 kg abdestilliert-(1,2-Cyclohexandiole,
Valerolacton, 5-Hydroxy-valeriansäuremethylester, Glutarsäuredimethylester,
Bernsteinsäuredimethylester u.a.); als überwiegend Adipinsäuredimethylester
und 6-Hydroxycapronsäuremethylester enthaltende fraktion wurden 4,3 kg erhalten.
Stufe 5: (kontinuierliche Hydrierung, Teilstrom)
2,7 kg C6-Estergemisch aus Stufe 4 wurden kontinuierlich
in einem 25 ml Reaktor an einem Katalysator hydriert (Katalysator, 60 % CuO, 30
% Al2O3, 10 % Mn2O3), der zuvor im Wasserstoffstrom
bei 180°C aktiviert worden ist. Hydrierbedingungen: Zulauf 20 g/h, kein Umlauf,
220 bar, 220°C). Der Ester-Umsatz betrug 99,5 %, die 1,6-Hexandiolselektivität
betrug über 99 %. Im Hydrieraustrag befinden sich ca. 150 bis 250 ppm 1,4-Cyclohexandiole.
Stufe 6 und 7: (Hexandiolreinigung)
2,5 kg des Hydrieraustrags aus Stufe 5 wurden fraktioniert
destilliert (Destillationsblase mit aufgesetzter 70 cm füllkörperkolonne,
Rücklaufverhältnis 2). Bei 1013 mbar wurden 0,5 kg Methanol abdestilliert
und nach Anlegen von Vakuum (20 mbar Stufe 7) destillierten überwiegend die
1,2-Cyclohexandiole und 1,5-Pentandiol ab. Danach (Sdp. 146°C) destillierte
1,6-Hexandiol mit einer Reinheit von >99,7 % ab. Hauptnebenprodukt sind ca. 200-300
ppm 1,4-Cyclohexandiol.
Stufe 8:
2,9 kg des Sumpfaustrages der Stufe 4 wurden mit 3,8 kg
Methanol und 3,8 g Tetra-i-propyl-titanat versetzt und kontinuierlich in einem 1
m langen, 440 ml fassenden Rohrreaktor, der mit 3 mm V2A-Ringen gefüllt war,
umgesetzt. Die mittlere Verweilzeit betrug ca. 2 h.
Stufe 9:
Der Austrag aus Stufe 8 wurde analog der in Stufe 3 beschriebenen
Apparatur fraktioniert destilliert. Bei 65°C Kopftemperatur wurden 3,5 kg abdestilliert
(überwiegend Methanol). Im Sumpf verblieben 2,2 kg.
Stufe 10:
Der Sumpf aus Stufe 9 wurde analog Stufe 4 bis zu einer
Sumpftemperatur von 160°C fraktioniert destilliert. Als Destillat wurden 1,3
kg erhalten, das direkt hydriert oder in die 4. Stufe zurückgeführt werden
kann. (Zusammensetzung: 52 Gew.-% 6-Hydroxycapronsäuremethylester, 31 Gew.-%
Adipinsäuredimethylester, 5 Gew.-% Glutarsäuredimethylester, 4 Gew.-%
5-Hydroxycapronsäuremethylester sowie eine Vielzahl weiterer, mengenmäßig
unbedeutender Komponenten).
Stufe 11:
7 kg des Kopfproduktes der Stufe 3 wurden an einer 20 cm
Füllkörperkolonne bei 1015 mbar fraktioniert destilliert. Es wurden 0,8
kg Vorlauffraktion bei 59 bis 65°C Kopftemperatur erhalten, die neben vorwiegend
Methanol, C1- C4-Monoethylester enthielt. Bei 65°C Kopftemperatur
wurden 5,6 kg Methanol mit einer Reinheit > 99,5 % erhalten. Der Sumpf (0,6 kg)
bestand überwiegend aus Wasser.