Die Erfindung betrifft eine Luftzuführvorrichtung z.B. für
ein Radialgebläse, insbesondere für Heiz-Klima-Geräte eines Kraftfahrzeuges
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekannte Heiz-Klima-Geräte zur Belüftung und Temperierung
von Kraftfahrzeuginnenräumen weisen üblicherweise eine Gebläseeinrichtung,
z.B. ein Radialgebläse auf, welches einen Luftstrom erzeugt. Der vom Gebläse
erzeugte Luftstrom wird wahlweise durch Kühleinrichtungen, z.B. Verdampfer
und/oder durch Heizeinrichtungen, z.B. Abwärmetauscher geleitet. Die beiden
Luftströme werden gegebenenfalls in einem Luftverteilergehäuse zu einem
Luftstrom gewisser Temperatur vermischt und über definerte Auslaßöffnungen
des Luftverteilergehäuses und nachgeschalteten Leitungselementen unterschiedlichen
Austrittsdüsen zugeleitet, welche die klimatisierte/temperierte Luft beispielsweise
an die Frontscheibe eines Kfz oder im Bereich des Fußraums eines Fahrzeuges
ausströmen lassen. Die Versorgung des Radialgebläses mit frischer Ansaugluft
erfolgt bekannterweise derart, daß Außenluft über einen ersten Ansaugweg
oder Innenraumluft über einen zweiten Ansaugweg dem Radialgebläse zugeführt
wird. Üblicherweise erfolgt die Wahl, ob Außen- oder Innenraumluft dem
Gebläse zugefügt werden soll, mittels einer Klappenelemente aufweisenden
Verteilereinrichtung, mit dem je nach Stellung der Klappen ein Strömungsweg
für Außenluft zum Radialgebläse oder ein Strömungsweg für
Innenraumluft für das Radialgebläse (Umluftbetrieb) freigegeben wird.
Derartige Luftzuführeinrichtungen aufweisende Klappen haben den
Nachteil, daß der zugeführte Luftstrom im Frischluftbetrieb abhängig
ist von der Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeuges, da sich im Ansaugbereich mit
steigender Geschwindigkeit ein Überdruck durch Fahrtwind bildet, so daß
mit steigender Geschwindigkeit mehr Luft dem Heiz-Klima-Gerät zugeführt
wird. Dies ist nachteilig, da ein variierender Luftmassenstrom auf die Temperaturkonstanz
der im Innenraum austretenden Luft direkten Einfluß hat, so daß eine gewünschte
Temperatur der Luft verändert wird. Weiterhin besteht nachteiligerweise die
Möglichkeit, daß trotz ausgeschaltetem Gebläse durch den Staudruck
bei Fahrtwind Außenraumluft in den Innenraum gedrückt wird, obwohl dies
vom Fahrzeuginsassen nicht gewünscht wird. Zur Unterbindung eines ungewollten
Außenlufteintritts sind zusätzliche Klappenelemente in Zulaufleitungen
vorzusehen, welche ein Absperren des Luftzutritts zum Gebläse ermöglichen.
Hierbei ist jedoch nachteilig, daß es einen erheblichen Bauaufwand
bedeutet, zusätzliche Klappenelemente zu installieren und zudem jedes Klappenelement
in unerwünschter Weise eine Geräuschquelle für störende Strömungs-
und/oder Klappergeräusche darstellen kann. Weiterhin wird durch ein Klappenelement
ein unerwünschter Druckabfall erzeugt.
In der DE 199 03 518 A1
wird eine Mischdüse für eine motorunabhängige Heizung offenbart,
die jedoch komplex, aufwendig und daraus resultierend auch unzuverlässig ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Luftzuführeinrichtung, z.B.
für ein Radialgebläse eines Heiz-Klima-Geräts eines Kraftfahrzeugs
anzugeben, welches einfach und platzsparend aufgebaut ist und zudem einen konstanten
Luftzutrittsstrom auch bei variierendem Außendruck ermöglicht. Weiterhin
soll die Luftzuführvorrichtung geräuscharm arbeiten und einen Mischbetrieb
ermöglichen, derart, daß dem Gebläse des Heiz-Klima-Gerätes
sowohl Außenluft als auch Innenraumluft gleichzeitig zugeführt werden
kann.
Diese Aufgaben werden mit einer Luftzuführeinrichtung mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind
in den Unteransprüchen angegeben.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft
näher erläutert. Es zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Luftzuführvorrichtung
in einer Explosionsdarstellung in Schließposition;
2 die Vorrichtung gemäß 1
in Explosionsdarstellung im Frischluftbetrieb;
3 die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß
1 in Explosionsdarstellung in einer Umluftbetriebsstellung.
Erfindungsgemäß ist eine Luftzuführvorrichtung
1 nach dem Drehschieberprinzip ausgebildet und weist ein im wesentlichen
hohlzylinderförmiges Drehschiebergehäuse 2 und als Regulierelement
einen Drehschieber 3 auf. Das Drehschiebergehäuse 2 und der
Drehschieber 3 haben eine gemeinsame Mittelachse 4.
Das Drehschiebergehäuse 2 weist eine rohrzylinderförmige
Mantelwandung 5 auf, welche einendig durch eine ebene Bodenwandung
6 abgeschlossen ist. Auf dem der Bodenwandung 6 gegenüberliegenden
Ende des Drehschiebergehäuses 2 sind außenseitig auf der Mantelwandung
5 Befestigungseinrichtungen 7 zur Befestigung des Drehschiebergehäuses
2 beispielsweise am Einlaß eines Radialgebläses angeformt.
Die Bodenwandung 6 weist koaxial zur Achse 4 eine
Öffnung 8 auf.
Die Mantelwandung 5 weist über deren Umfang betrachtet
im wesentlichen drei Funktionsbereiche auf. In einem ersten Funktionsbereich
10 ist die Mantelwandung 5 geschlossen ausgebildet. In einem zweiten
Funktionsbereich 11 weist die Mantelwandung 5 eine Vielzahl von
Durchbrüchen 12 auf, welche jeweils durch gitterartig ausgebildete
Trennstege voneinander getrennt sind. In einem dritten Funktionsbereich
13 weist die Mantelwandung eine in der Draufsicht etwa rechteckige Öffnung
14 auf, welche sich über nahezu die gesamte Längserstreckung
des Drehschiebergehäuses 2 bezüglich der Achse 4 und
über ca. ein Drittel des Umfangs der Mantelwandung 5 erstreckt. Von
den Begrenzungsrändern der Öffnung 14 aus erstrecken sich von
der Außenseite der Mantelwandung 5 weg Stege 16, welche einen
Ansaugschacht 17 mit in der Draufsicht rechteckigem Querschnitt bilden.
An den freien Enden der Stege 16 sind jeweils Kragenstege
18 angeformt, welche sich von den Stegen 16 bezüglich der
Ansaugöffnung 14 nach außen weg erstrecken und somit einen Anlagekragen
19 bilden.
Die Funktionsbereiche 10, 11, 13 sind umfänglich
vorzugsweise derart verteilt, daß jeder der Funktionsbereiche 10,
11, 13 etwa ein Drittel des Umfangs des Drehschiebergehäuses
2 in Anspruch nimmt.
Der Drehschieber 3 ist im wesentlichen hohlzylinderförmig
mit einer rohrzylinderförmigen Mantelwandung 20 ausgebildet, deren
Außendurchmesser etwas kleiner ist als der Innendurchmesser der Mantelwandung
5 des Drehschiebergehäuses 2.
Der Drehschieber 3 ist um die Achse 4 drehbar im
Inneren des Drehschiebergehäuses 2 gelagert, z.B. mittels eines Achszapfens
8 (nicht gezeigt), welcher die Öffnung 8 durchgreift.
Der Drehschieber 3 ist vorzugsweise von außerhalb des
Drehschiebergehäuses 2 um die Achse 4 in einer Doppelpfeilrichtung
21 drehbar antreibbar. An dem der Bodenwandung 6 des Drehschiebergehäuses
2 zugewandten Seite der Mantelwandung 20 weist diese eine ebene
Bodenwandung 22 auf, welche den Drehschieberhohlzylinder bodenseitig abschließt.
Über fast die gesamte Längserstreckung des Drehschiebers
3 weist die Mantelwandung 20 über etwa ein Drittel Ihres
Umfanges eine in der Draufsicht rechteckförmige Ausnehmung 23 auf,
welche durch die Bodenwandung 22 und Längskanten 24 sowie
der Bodenwandung 22 gegenüberliegend durch einen Bogensteg
25 begrenzt ist.
Auf der der Bodenwandung 22 gegenüberliegenden Seite
des Drehschiebers 3 ist der Drehschieber 3 stirnseitig offen ausgebildet.
Von den Eckbereichen zwischen den Längskanten 24 und
der Bodenwandung 22 erstreckt sich von der Bodenwandung 22 hin
zum offenen Ende des Drehschiebers 3 im Inneren der Mantelwandung
20 eine Schrägfläche 26, welche beispielsweise eine
ebene Raumform hat, so daß sie mit der Innenseite der Mantelwandung
20 eine im wesentlichen parabelförmige Verschnittkante 27
aufweist. Im Bereich der Verschnittkante 27 ist zwischen der Fläche
26 und der Innenseite der Mantelwandung 20 eine Verrundung mit
einem Verrundungsradius eingeformt.
Im eingebauten Zustand der erfindungsgemäßen Luftzuführvorrichtung
steht der dritte Funktionsbereich 13, insbesondere die Öffnung
14 mit der Außenluft, die das Fahrzeug umgibt, in Verbindung. Der
zweite Funktionsbereich 11 steht mit dem Innenraum des Fahrzeugs in Verbindung,
so daß jeweils über die Öffnung 14 Außenluft und über
die Durchbrüche 12 Innenraumluft in das Innere des Drehschiebergehäuses
2 gelangen kann.
Im folgenden wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen
Luftzuführvorrichtung näher erläutert.
In einer ersten verschlossenen Stellung ist der Drehschieber
3 derart positioniert, daß dessen Öffnung 23 vollständig
im Bereich des ersten Funktionsbereichs 10 des Drehschiebergehäuses
2 angeordnet ist, so daß die Wandung 20 sowohl den zweiten
Funktionsbereich 11 als auch den dritten Funktionsbereich 13 vollständig
überdeckt. In dieser Stellung kann weder durch die Öffnung 14
noch durch die Durchbrüche 12 Luft ins Innere des Drehschiebergehäuses
2 gelangen, so daß der Einlaß des nachfolgenden Gebläses,
z.B. des Radialgebläses verschlossen ist.
In einer zweiten Stellung (Frischluftzufuhrstellung) ist der Drehschieber
3 gegenüber der Ausgangsstellung in 1
verdreht angeordnet, derart, daß die Öffnung 23 mit der Öffnung
14 kommuniziert, wobei die Mantelwandung 20 den ersten Funktionsbereich
10 und den zweiten Funktionsbereich 11 überdeckt. In dieser
Stellung kann Außenluft durch die Öffnung 14 ins Innere des Drehschiebergehäuses
2 und durch die mit der Öffnung 14 korrespondierende Öffnung
23 in das Innere des Drehschiebers 3 gelangen. Vom Inneren des
Drehschiebers 3 aus gelangt die Luft durch dessen der Bodenwandung
22 gegenüberliegendes offenes Ende in den Einlaßbereich des nachfolgenden
Radialgebläses.
In dieser Stellung (Frischluftzufuhrstellung) gelangt somit lediglich
Außenluft in das Heiz-Klima-Gerät.
In einer dritten Funktionsstellung (3)
ist die Öffnung 23 des Drehschiebers 3 im Bereich des zweiten
Funktionsbereichs 11 angeordnet, wobei die Mantelwandung 20 den
ersten Funktionsbereich 10 und den zweiten Funktionsbereich 11
überdeckt. In dieser Stellung (Umluftstellung) kann vom Innenraum des Fahrzeuges
über die Durchbrüche 12 Innenraumluft in das Innere des Drehschiebergehäuses
2 und über die Öffnung 23 des Drehschiebers
3 in das Innere des Drehschiebers 3 gelangen. Von dort aus kann
die angesaugte Innenluft über die offene Stirnseite des Drehschiebers
3 wiederum zum Gebläse des Heiz-Klima-Gerätes gelangen.
In dieser Stellung gelangt somit lediglich Innenraumluft zum Gebläse.
Zweckmäßigerweise kann der Drehschieber 3 durch
stufenloses Verdrehen in Pfeilrichtung 21 in jeder beliebigen Zwischenlage
positioniert werden, so daß die Öffnung 23 mehrere Funktionsbereiche
10, 11, 13 zumindest teilweise überdeckt. Hierdurch
kann in einfacher Art und Weise durch Verdrehen des Drehschiebers 3 beispielsweise
der Durchströmquerschnitt der Öffnung 14 verringert werden. Außerdem
ist es möglich, bei einer gleichzeitigen Teilüberdeckung des Funktionsbereichs
10 und des Funktionsbereichs 13 sowohl Frischluft als auch Innenraumluft
dem Gebläse des Heiz-Klima-Gerätes zuzuführen. Somit ist ein einfacher
Art und Weise auch ein Mischbetrieb möglich. Durch einfaches Verdrehen des
Drehschiebers 3 ist es außerdem in einfacher Art und Weise möglich,
bei ansteigendem Staudruck der Außenluft in der Öffnung 14 beispielsweise
bei steigender Fahrzeuggeschwindigkeit den offenen Durchtritt in das Innere des
Drehschiebers 3 zu verringern, so daß das Gebläse des Heiz-Klima-Gerätes
stets mit einem konstanten Luftmassenstrom beaufschlagt wird.
Besonders vorteilhaft an der Erfindung ist, daß diese lediglich
aus zwei Bauteilen besteht, welche in einfacher Art und Weise montiert und hergestellt
werden können. Außerdem sind bei der Erfindung jegliche Klappeneinrichtungen
überflüssig, so daß diese als Geräuschquelle für Klappergeräusche
oder Strömungsgeräusche wegfallen.