Die Erfindung betrifft eine Plakathalteeinrichtung nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1. Mit der Plakathalteeinrichtung können Plakate ein- oder
beidseitig hinter einer transparenten Platte beleuchtet oder unbeleuchtet gezeigt
werden.
Es ist beispielsweise bekannt, an Seitenwänden von Bushaltestellen
Plakate zwischen zwei durchsichtigen, im Abstand zueinander angeordneten Scheiben
anzubringen, die jeweils in einem Rahmen gehalten und beleuchtet werden. Zum Auswechseln
der Plakate wird ein Rahmen geöffnet, um das alte Plakat durch ein neues zu
ersetzen und der Rahmen wieder geschlossen.
Die Konstruktion mit dem Rahmen wirkt insgesamt optisch schwerfällig.
Das Auswechseln der Plakate erfordert eine gewisse Geschicklichkeit. Der Hohlraum
zwischen den beiden Scheiben neigt darüber hinaus bei Temperaturschwankungen
zur Kondensatbildung, wodurch eine Durchfeuchtung des Plakates gefördert wird.
Aus der DE 202 06 483 U1
ist eine Plakathaltevorrichtung bekannt, die zwei Außenplatten in Form von
Türen mit transparenten Scheiben aufweist. Die Plakate werden zwischen den
Außenplatten angeordnet. Die Außenplatten sind zueinander in einer horizontalen
oder vertikalen Schwenkebene beweglich.
Die DE 94 21 183 U1
offenbart einen Schaukasten für Plakate mit einer transparenten Außenplatte
in Form einer durchsichtigen Scheibe, die um ein Scharnierelement verschwenkbar
ist. Eine Rückwand dient als Plakatträger.
Die DE 299 19 749 U1
beschreibt einen Wechselrahmen für Plakate mit einer Außenplatte in Form
einer flexiblen, um eine Profilleiste schwenkbaren Abdeckplatte, wobei der Plakatträger
von einer Auflageplatte gebildet wird.
In der DE 298 21 503 U1
ist eine Vitrine beschrieben, die eine mit einer durchsichtigen Scheibe versehene
Tür aufweist, hinter der ein hinterleuchtetes Plakat angeordnet ist. Das Plakat
ist mit seinen senkrechten Rändern durch Klemmvorrichtungen an senkrechten
Rändern einer Lichtstreuscheibe befestigt, die einen teilkreisförmigen
Querschnitt aufweist.
In der DE 201 07 442 ist
eine beleuchtete Anzeigeeinrichtung offenbart, die ein Gehäuse aufweist, in
dem mindestens eine LED angeordnet ist. Ein Sichtfenster zur Aufnahme eines Plakates
weist eine zu einem Rand des Gehäuses hin gekrümmte Oberfläche auf,
wobei im Querschnitt eine Höhe von einer als Teil des Gehäuses gebildeten
Rückseite zu der Oberfläche des Sichtfensters von dem Beleuchtungsmittel
wegführend abnimmt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit konstruktiv einfachen
Mitteln eine optisch ansprechende Plakathaltevorrichtung zu schaffen, bei der die
Plakate einfach angebracht oder ausgewechselt werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Plakathaltevorrichtung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfinderische Ausgestaltung der Plakathaltevorrichtung ermöglicht
eine freiragende und transparente Konstruktion ohne Rahmen und vermittelt somit
einen optisch sehr ansprechenden Eindruck. Das Einlegen oder der Austausch von Plakaten
ist auch für handwerklich ungeschickte Personen auf einfache Weise möglich,
indem die erste Außenplatte bezüglich der zweiten Außenplatte in
die Klappstellung verschwenkt wird und das entsprechende Plakat an dem Plakatträger
angebracht wird. Anschließend wird die erste Außenplatte wieder in Richtung
der zweiten Außenplatte verschwenkt, so dass die Außenplatten an dem Plakatträger
anliegen. Die Plakate lassen sich ohne optisch störende Befestigungsteile fixieren.
Die Schwenkmechanik kann unsichtbar unter die Einbauoberfläche, z.B. die Erdoberfläche
eingebracht werden Durch die eng anliegenden Platten entsteht kein Luftraum, so
dass die Feuchtigkeitsaufnahme von Papierplakaten und eine Beeinträchtigung
der Lesbarkeit durch Kondensatbildung auf der Innenseite minimiert werden.
Wenn zusätzlich der zweite Plakatträger als dritte Platte
verschwenkbar gelagert ist, können auf der Rückseite und auf der Vorderseite
des Plakatträgers Plakate auf einfache Weise angebracht werden.
Eine ausgezeichnete Beleuchtung des Plakatträgers wird erreicht,
wenn er von einer Lichtleitplatte, vorzugsweise aus Acryl gebildet wird, in deren
obere und untere Stirnseite LEDs eingebaut sind. Hierdurch wird eine gleichmäßige
Ausleuchtung der Plakate und eine beidseitige Lesbarkeit der Information bei Dämmerung
und Dunkelheit erreicht.
Für eine Fixierung der Außenplatten und des Plakatträgers
in der Funktionsstellung sorgt vorzugsweise eine Abschlusskappeneinrichtung, die
die oberen Enden der Außenplatten und des dazwischen angeordneten Plakatträgers
umgibt und an den Stirnseiten und an den Außenseiten der Außenplatten
anliegt.
Um ein Eindringen von Schmutz oder Feuchtigkeit in den Plakatträger
zu vermeiden, wird vorzugsweise entlang der Längsseiten des Plakatträgers
jeweils ein Dichtungselement angeordnet, das sich in der Funktionsstellung
abdichtend zwischen den zwei Außenplatten erstreckt.
Um Lichtquellen, vorzugsweise LEDs an der oberen Stirnseite des Plakatträgers
mit Strom versorgen zu können, ist es vorteilhaft, ein hohles Dichtelement
zu verwenden und Kabel innerhalb des Hohlraums des Dichtelementes anzuordnen. Auf
diese Weise wird die Stromzuführung unsichtbar.
Durch Einsatz einer Niedervoltschutzspannung bei der Energiezuleitung
ist die elektrische Sicherheit gewährleistet. In diesem Fall erfüllt die
Plakathaltevorrichtung die Anforderungen der Schutzklasse III.
Um zu verhindern, dass die erste Außenplatte bei zu schnellem
Öffnen bricht, wird die Bewegung der Außenplatte in die Klappstellung
zweckmäßigerweise durch einen elastischen Anschlag begrenzt. Beim Schließen
verhindert das zwischen den Platten vorhandende Luftpolster ein zu hartes Zuschlagen
und auch eine Verletzungsgefahr bei der Einklemmung von Körperteilen.
Die erfindungsgemäße Plakathaltevorrichtung kann sowohl
im Außenbereich als auch im Innenbereich verwendet werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand
von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
1 einen Querschnitt durch eine Plakathaltevorrichtung
im Bereich eines Fußteils, wobei sich eine erste Außenplatte in einer
Funktionsstellung befindet;
2 die Plakatvorrichtung von 1,
wobei sich die erste Außenplatte in einer Klappstellung befindet;
3 das obere Ende der Plakathaltevorrichtung von
1 und 2,
4 eine alternative Ausführungsform eines Kipplagers,
5 einen Plakatträger,
6 einen Querschnitt durch einen unteren Bereich von
zwei Außenplatten und dem Plakatträger, während sie sich in ihrer
Funktionsstellung befinden,
7 einen Querschnitt durch die zwei Außenplatten
und den Plakatträger im Bereich eines Befestigungsstiftes, während sie
sich in ihrer Funktionsstellung befinden,
Die Plakathaltevorrichtung 10 umfasst ein Fußelement
11, das zwei im Abstand zueinander angeordnete Seitenwände
12 aufweist, von denen in 2 wegen der Querschnittsdarstellung
nur eine gezeigt ist. Das obere Ende der Seitenwand 12 schließt mit
einer Einbauoberfläche ab, z.B. der Erdoberfläche, so dass das Fußelement
11 einschließlich der in ihm angeordneten Mechanik nach dem Einbau
nicht sichtbar ist.
Zwischen den beiden Seitenwänden 12 erstreckt sich ein
L-förmiger Querträger 14, dessen unterer Schenkel 18
sich nach außen bündig zu der Unterkante der Seitenwand 12 erstreckt,
und dessen anderer Schenkel 16 sich im rechten Winkel zu dem Schenkel
18 nach oben erstreckt. Auf der dem Schenkel 18 abgewandten Seite
des Schenkels 16 ist eine sich vertikal nach oben erstreckende Glasplatte
20 durch mehrere Schraubverbindungen 26 befestigt. Zwischen dem
Schenkel 16 und der Glasplatte 20 ist eine mit einer Schutzlage
versehene Distanzplatte 22 angeordnet. Auf der gegenüberliegenden
Seite der Glasplatte 20 liegt eine Scharnierplatte 24 an. Die
Scharnierplatte 24, die Glasplatte 20 und die Distanzplatte
22 werden durch die mehrere Schraubverbindungen 26 an dem Schenkel
16 des Querträgers 14 befestigt, die jeweils durch eine in
der Glasplatte 20 angeordnete Distanzhülse 28 hindurchgehen.
An den Seitenwänden 12 ist jeweils ein Lagerbock
60 befestigt, an dem ein Ende eines Schwenkträgers 40 um
eine Schwenkachse 58 verschwenkbar gelagert ist, die sich unterhalb des
Schwenkträgers 40 befindet. Der Schwenkträger 40 ist
im Wesentliche U-förmig ausgebildet, wobei in der in 1
gezeigten Funktionsstellung die beiden Schenkel 50, 54 horizontal
und der Steg 52 vertikal angeordnet sind. Von der Unterseite des unteren
Schenkels 50 erstreckt sich eine Schwenklasche 48, über die
der Schwenkträger 40 schwenkbar an dem Lagerbock 60 gelagert
ist. Auf der den Schenkeln 50, 54 abgewandten Seite des Schenkels
52 ist eine Glasplatte 38 mittels eines handelsüblichen Glashalters
angebracht. Auf der dem Schenkel 54 zugeordneten Seite der Glasplatte
38 liegt eine Distanzplatte 42 mit einer Schutzlage an.
Wie es in 1 zu erkennen ist, ist der
Abstand des Schwenkträgers 40 zur Glasplatte 20 so gewählt,
dass sich die Glasplatte 38 in der in 1 gezeigten
Funktionsstellung in einem vorher bestimmten Abstand zur Glasplatte 20
befindet und sich parallel zur Glasplatte 20 vertikal erstreckt.
Zwischen den Glasplatten 20, 38 ist ein plattenförmiger
Plakatträger 34 aus lichtleitendem Acryl angeordnet. Das untere Ende
des Plakatträgers 34 ist an einem oder mehreren L-förmigen Scharnierwinkeln
30 befestigt, die um eine Scharnierachse 32
verschwenkbar sind, welche an dem oberen Ende der Scharnierplatte
24 angrenzend an die der Glasplatte 20 abgewandte Seite angebracht
ist.
Alternativ kann auch die in 4 gezeigte
Form eines Kipplagers verwendet werden. Bei dieser Ausführungsform ist auf
der der Außenplatte 20 abgewandten Seite ein Blech 80 mittels
der Schraubverbindung 26 befestigt, das nach oben über die Scharnierplatte
24 hinaussteht, so dass eine Kippausnehmung 81 gebildet wird,
in die das untere Ende des Plakatträgers 34 eingreift, ohne befestigt
zu werden. Der Plakatträger 34 kann somit auf einfache Weise entnommen
werden.
In der Unterseite des Plakatträgers 34 sind Bohrungen
94 (6) angebracht, in die LEDs 36
zur Beleuchtung des Plakatträgers 34 eingelassen sind. Wie es in
2 gezeigt ist, kann die Glasplatte 38 bezüglich
der Glasplatte 20 um einen Winkel &agr; (vorzugsweise 10°) um die
Schwenkachse 58 verschwenkt werden, bis der Längsträger
40 im Bereich des Übergangs wischen dem Schenkel 54 und dem
Steg 52 an einen Anschlag 56 mit rundem Querschnitt anschlägt.
Der Anschlag 56 besteht aus einem elastischen Material, um den Stoss beim
Auftreffen auf den Anschlag 56 zu dämpfen.
Der Plakatträger 34 kann dann unabhängig von der
Glasplatte 38 um die Scharnierachse 32 bzw. in der Kippausnehmung
81 verschwenkt werden, um ein Plakat sowohl auf der Vorderseite als auch
auf der Rückseite des Plakatträgers 34 anzubringen.
5 zeigt ein rechteckiges Feld auf dem Plakatträger
34 auf dem die Plakate auf beiden Seiten des Plakatträgers
34 angebracht werden. Angrenzend an das obere Ende des Feldes
86 sind zwei Befestigungsstifte 82, 84 im Abstand zueinander
angeordnet.
Wie 7 zeigt, gehen die Befestigungsstifte
82, 84 durch Bohrungen in dem Plakatträger hindurch und stehen
beidseitig über die Oberfläche des Plakatträgers 34 vor.
Wenn die Außenplatten 20, 38 an dem Plakatträger
34 anliegen, greifen die Enden der Befestigungsstifte in entsprechende
Ausnehmungen 90, 92 in den Außenplatten 20,
38 ein. Die Ausnehmungen werden vorzugsweise durch Sandstrahlen ausgebildet.
Der Abstand der Befestigungsstifte 82, 84 entspricht bevorzugt
dem Lochabstand eines gängigen Bürolochers.
Auf dem Feld 86 sind weiße Rasterpunkt durch Siebdruck
angebracht, die durch die Lichtbrechung leuchten, während die übrigen
glasklaren Plattenbereiche unbeleuchtet bleiben. Ein weitere Vorteil der Rasterpunkte
liegt darin, dass das Licht besser verteilt wird und eine gewisse Transparenz erhalten
bleibt, wenn kein Plakat eingelegt ist.
Sobald das Plakat bzw. die Plakate auf dem Plakatträger
34 angebracht sind, wird die Glasplatte 38 wieder in Richtung
der Glasplatte 20 in die in 1 gezeigte Funktionsstellung
bewegt.
Damit die Glasplatten 20, 38 in der Funktionsstellung
fixiert werden können, ist die in 3 gezeigte,
quaderförmige Abschlusskappe 74 vorgesehen, die von oben auf die Glasplatten
20 und 38 aufgeschoben wird und an den Längsseiten
68, 70 und den Seitenflächen 72 der Glasplatten
20, 38 anliegt. An den Längsseiten 66 des Plakatträgers
34 ist jeweils ein Dichtungselement 64 aus Hohlgummi angebracht,
das sich zwischen den Glasplatten 20, 38 dichtend erstreckt, um
ein Eindringen von Schmutz bzw. Feuchtigkeit zu verhindern. Auch wenn es nicht gezeigt
ist, sind in die obere Stirnseite 76 des Plakatträgers 34
LEDs 36 auf die gleiche Weise eingelassen, wie in die untere Stirnseite.
Wie 6 zeigt wird die Energieversorgung wird durch Kabel
88 gewährleistet, die in dem Hohlraum des Dichtungselements
64 geführt und deshalb undurchsichtig sind. Die Längsseiten
66 des Plakatträgers werden vor dem Aufbringen des Dichtungselementes
64 mit einer hellen, lichtreflektierenden Beschichtung versehen, um Streuverluste
zu reduzieren.
Wie es in 3 zu erkennen ist, erstrecken
sich die Glasplatten 20, 38 weiter nach oben als der Plakatträger
34, um Platz für den elektrischen Anschluss der LEDs 36 zu
schaffen. Innerhalb der Abschlusskappe 74 ist ein Deckblech 78
im Abstand zur Oberseite der Abschlusskappe 74 befestigt, das nach Aufschieben
der Abschlusskappe 74 an den oberen Stirnseiten der Glasplatten
20, 38 anliegt.
Alternativ kann auch der Plakatträger 34 nach oben überstehen,
damit noch ein Abdeckprofil auf die Led-Beleuchtung aufgesteckt werden kann.