Die Erfindung betrifft ein Überrollschutzsystem für ein
Kraftfahrzeug, insbesondere für ein Cabriolet-Fahrzeug, gemäß der
im Oberbegriff des Patentanspruches 1 näher definierten Art.
Aus der DE 43 14 538 C3
ist eine Überrollschutz-Vorrichtung für ein Kraftfahrzeug, insbesondere
für ein Cabriolet-Fahrzeug, mit einem zumindest annähernd translatorisch
aus einer abgesenkten Ruhelage in eine über eine Fahrzeugbrüstung nach
oben überstehende Stützlage und zurück verlagerbaren, etwa U-förmigen
Überrollbügel eines gegenüber einem karosseriefesten ersten Modul
von der Ruhelage in die Stützlage verfahrbar ausgebildeten zweiten Moduls bekannt.
Der Überrollbügel ist mit nach unten gerichteten Schenkeln
durch in einem Gehäuse angeordnete Führungselemente geführt, in Ruhelage
durch eine lösbare Haltevorrichtung gehalten, aus der Ruhelage durch Federkraft
eines Federspeichers schlagartig nach oben in die Fahrzeuginsassen schützende
Stützlage verlagerbar und in der Stützlage durch eine Verriegelungsvorrichtung
festlegbar. Die Schenkel des Überrollbügels des zweiten Moduls, die Führungselemente
und das an einer annähernd lotrechten Fahrzeugwand befestigbare Gehäuse
des ersten Moduls bestehen aus Strangpressprofilen.
Mit dem Gehäuse des ersten Moduls ist eine gezahnte Rastleiste
einer ersten Rasteinrichtung verschraubt, die zum sicheren Halten des zweiten Moduls
in einer von der Ruhelage des zweiten Moduls abweichenden Position mit einer am
Überrollbügel drehbar gelagerten und in Sperrlage federbelasteten Sperrklinke
einer zweiten Rasteinrichtung zusammenwirkt.
Ungünstig dabei ist jedoch, dass sowohl die gezahnte Rastleiste
als auch die Sperrklinke jeweils mit miteinander korrespondierenden Zahnprofilen
ausgebildet sind, welche zur Gewährleistung der Verriegelungsfunktion der Verriegelungsvorrichtung
im Bedarfsfall nur unter Einhaltung von die Herstellkosten in unerwünschter
Art und Weise erhöhenden Anforderungen an die Fertigungstoleranzen mit der
erforderlichen Güte herstellbar sind.
Des Weiteren ist der Dreheingriff des Zahnprofils der Sperrklinke
in das Zahnprofil der Rastleiste ungünstig, da eine derartige Ausführung
einer Verriegelungsvorrichtung zu einer weiteren Erhöhung der Anforderung an
die Fertigungsgenauigkeit und damit auch zu einem Anstieg der Herstellkosten führt,
um einen Überrollbügel mit der für den Insassenschutz erforderlichen
hohen Sicherheit im Bedarfsfall in seiner oberen Stützlage verriegeln zu können.
Die DE 101 03 247 C1
beschreibt ein Überrollschutzsystem für Kraftfahrzeuge mit einem U-förmigen
Überrollbügel, der über seine Schenkelrohre in einer fahrzeugfesten
Führungseinheit geführt aufgenommen ist und der im Normalzustand gegen
die Kraft von mindestens einer vorgespannten Antriebsdruckfeder durch eine Haltevorrichtung
in einer unteren, eingefahrenen Ruhelage haltbar ist und unter Lösen der Haltevorrichtung
durch die Federkraft der Antriebsdruckfeder in eine obere, schützende Stellung
bzw. Stützlage bringbar ist.
Ferner ist eine Verriegelungsvorrichtung für das Verriegeln des
Überrollbügels in seiner oberen Stützlage vorgesehen, die aus zwei
Verriegelungskomponenten bzw. Rasteinrichtungen besteht. Eine der Rasteinrichtungen
ist fahrzeugfest angebracht, während die andere mit dem verfahrbaren Überrollbügel
verbunden ist. Die Verriegelungskomponenten besitzen Rastelemente, die in der ausgefahrenen
Stellung bzw. in Stützlage des Überrollbügels in einem den Überrollbügel
in Stützlage verriegelnden Wirkeingriff stehen.
Zur Gewährleistung einer hochwirksamen und gleichmäßigen
Lastaufnahme bei gleichzeitig kleinem Bauraumbedarf ist eine Verriegelungskomponente
durch einen schräg zur Verfahrrichtung des Überrollbügels linear
geführten, federvorgespannten Verriegelungsschieber mit mehreren stirnseitig
vorgesehenen Zahnsegmenten ausgebildet. Die andere Verriegelungskomponente ist aus
einem sich in Verfahrrichtung des Überrollbügels erstreckenden, mit mehreren
komplementären Zahnsegmenten versehenen Überrollkörper gebildet.
Der linear verschiebbar ausgeführte Verriegelungsschieber ist
in einem mit einer Schrägführung ausgebildeten Führungsblock unter
einem Winkel von 45° zur Vertikalen, d. h. zur Verfahrrichtung des Überrollkörpers,
geführt. Diese Anordnung stellt eine konstruktiv komplexe und auch durch hohe
Herstellkosten gekennzeichnete Ausführung dar, die nur mit hohem Aufwand an
verschiedene Lastfälle anpassbar ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein konstruktiv
einfaches und kostengünstiges Überrollschutzsystem für ein Fahrzeug
zur Verfügung zu stellen, das zudem nur mit geringem Aufwand an verschiedene
Lastfälle anpassbar ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einem Überrollschutzsystem
für ein Kraftfahrzeug gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1
gelöst.
Ein Überrollschutzsystem für ein Kraftfahrzeug mit einem
gegenüber einem karosseriefesten ersten Modul und einem von einer Ruhelage
in eine Stützlage verfahrbar ausgebildeten zweiten Modul,
wobei eine Verriegelungsvorrichtung vorgesehen ist, mittels der das zweite Modul
in einer von seiner Ruhelage abweichenden Position gegen einen in Richtung der Ruhelage
wirkenden Kraftangriff abstützbar ist, wobei die Verriegelungsvorrichtung wenigstens
eine erste Rasteinrichtung aufweist, die zum Abstützen des zweiten Moduls mit
einer zweiten Rasteinrichtung in Wirkverbindung bringbar ist und die eine Bewegung
des zweiten Moduls ausgehend von seiner Ruhelage in Richtung seiner Stützlage
zulässt, und wobei die erste Rasteinrichtung und die zweite Rasteinrichtung
jeweils als Zähne wirkende Rastelemente aufweisen, ist demnach erfindungsgemäß
in vorteilhafter Weise derart ausgestaltet, dass die Rastelemente einer der Rasteinrichtungen
als zueinander beabstandet und parallel angeordnete, wenigstens annähernd zylindrische
Körper ausgebildet sind, die mit einem Profilteil des zugeordneten Moduls verbunden
und von diesem gehalten sind und deren Abstände und Abmessungen mit den Rastelementen
der anderen Rasteinrichtung korrespondieren.
Die Ausgestaltung von Rastelementen der Verriegelungsvorrichtung als
zylindrische Körper, welche an einem oder vorzugsweise beiden Enden beispielsweise
von einem U-förmigen Profilteil gehalten werden, hat den Vorteil, dass ein
mit einer solchen Verriegelungsvorrichtung ausgestattetes Überrollschutzsystem
im Vergleich zu aus dem Stand der Technik bekannten Überrollschutzsystemen
eine konstruktiv einfachere Ausgestaltung aufweist und wesentlich kostengünstiger
herstellbar ist. Zur Herstellung des Überrollschutzsystems bzw. dessen Verriegelungsvorrichtung
genügen vorteilhafterweise handelsübliche Kaufteile, wie beispielsweise
Spannhülsen oder Zylinderstifte, welche in Verbindung mit Strangpressprofilen
eingesetzt werden können.
Zudem ist die Verriegelungsvorrichtung des erfindungsgemäßen
Überrollschutzsystems an den jeweilig vorliegenden Lastfall auf einfache Art
und Weise durch Veränderung der Dimensionierung der einzelnen Bauteile der
Verriegelungsvorrichtung anpassbar, was bei herkömmlichen Überrollschutzsystemen
aufgrund des komplexeren konstruktiven Aufbaus nur mit wesentlich höherem Aufwand
durchführbar ist.
Prinzipiell können die Rastelemente der Rasteinrichtung des karosseriefesten
Moduls wie auch die Rastelemente der an dem Überrollkörper-Profil angeordneten
Rasteinrichtung als einfache, etwa zylindrischen Körper ausgeführt sein.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen
Überrollschutzsystems kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Rasteinrichtung
des Überrollkörper-Profils mit einem in Richtung einer Abstützlage
des Überrollkörper-Profils angefederten und translatorisch verschiebbaren
Zahnprofil ausgeführt ist und die Rasteinrichtung des karosseriefesten Moduls
mehrere zueinander beabstandet angeordnete und wenigstens annähernd zylindrisch
ausgeführte Körper als Rastelemente aufweist, die mit einem Profilteil
des karosseriefesten Moduls fest verbunden sind.
Hiermit wird die Rasteinrichtung, welche zur Realisierung einer Verrastung
auch bei einem nur teilweisen Ausfahren des Überrollkörper-Profils ausgelegt
sein muss und somit eine vergleichsweise lange Strecke mit Rastvorsprüngen
aufweist, mit kostengünstigen, mit geringem Präzisionsaufwand herzustellenden
und zu montierenden zylindrischen Körpern als Rastelemente ausgeführt.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes
nach der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen
entnehmbar.
Ein Ausführungsbeispiel eines Überrollschutzsystems nach
der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird
in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
Es zeigt:
1 einen Teilbereich eines erfindungsgemäßen
Überrollschutzsystems, in welchem eine Verriegelungsvorrichtung angeordnet
ist;
2 eine Teilschnittansicht des in 1
dargestellten Bereichs des Überrollschutzsystems; und
3 eine vergrößerte Einzeldarstellung einer
Rasteinrichtung der Verriegelungsvorrichtung.
In 1 ist ein Überrollschutzsystem
1 für ein Cabriolet-Fahrzeug dargestellt. Das Überrollschutzsystem
1 ist mit einem gegenüber einem karosseriefesten ersten Modul
2 verfahrbar ausgebildeten zweiten Modul 3 ausgeführt, wobei
das zweite Modul 3 in der durch den Pfeil Z grafisch dargestellten Richtung
mittels eines nicht näher dargestellten Kraftspeichers, wie einem Federspeicher,
in an sich bekannter Art und Weise von einer Ruhelage in eine Stützlage überführbar
ist.
Das zweite Modul 3 ist über eine Verriegelungsvorrichtung
4 in einer von seiner Ruhelage abweichenden Position gegen einen in Richtung
seiner Ruhelage wirkenden Kraftangriff an dem ersten Modul 2 abstützbar.
Dazu weist die Verriegelungsvorrichtung 4 wenigstens eine mit dem ersten
Modul 2 fest verbundene erste Rasteinrichtung 5 auf, die zum Abstützen
des zweiten Moduls 3 mit einer mit dem zweiten Modul 3 fest verbundenen
zweiten Rasteinrichtung 6 in Wirkverbindung bringbar ist
und die eine Bewegung des zweiten Moduls 3 ausgehend von seiner Ruhelage
in Richtung seiner Stützlage zulässt.
Das erste Modul 2 stellt im Wesentlichen eine Stütz-
und Führungseinrichtung für das zweite Modul 3 des Überrollschutzsystems
1 dar, wobei das zweite Modul 3 mit einem Überrollkörper-Profil
10 ausgebildet ist, welches an seinem einer Fahrzeugoberseite zugewandten
Ende in nicht näher dargestellter Art und Weise mit einem herkömmlichen
Überrollbügel oder einem damit vergleichbaren Aufprallelement ausgebildet
ist, um die bei einem Überschlag auftretenden Kräfte über das erste
Modul 2 der Fahrzeugkarosserie in an sich bekannter Art und Weise abzustützen
und Fahrzeuginsassen vor Verletzungen zu schützen.
In 2 ist eine Teilschnittansicht des
in 1 dargestellten Bereichs des Überrollschutzsystems
1 gezeigt, wobei aus der Teilschnittansicht hervorgeht, dass die zweite
Rasteinrichtung 6 mit einem in Richtung einer Abstützlage des zweiten
Moduls 3 angefederten und translatorisch verschiebbaren Zahnprofil
7 ausgeführt ist. Das Zahnprofil 7 ist im Wesentlichen als
ein Profilstein ausgebildet und weist als Rastelemente in herkömmlicher Art
und Weise im Querschnitt sich keilförmig verjüngende Zähne bzw. Rastklauen
7A auf.
Des Weiteren geht aus der Darstellung gemäß 2
hervor, dass die erste Rasteinrichtung 5 des karosseriefesten Moduls
2 mehrere zueinander beabstandet angeordnete, separat ausgeführte
Rastelemente 8 aufweist, die mit einem Profilteil 9 des ersten
Moduls 2 fest verbunden und von diesem gehalten sind.
Die Abstände und Abmessungen der Rastelemente 8 des
karosseriefesten Moduls 2 korrespondieren dabei derart mit dem Zahnprofil
7 der zweiten Rasteinrichtung 6, dass in Abhängigkeit einer
Position des zweiten Moduls 3 wenigstens eine, zwei oder alle der Rastklauen
7A des Zahnprofils 7 sich jeweils mit einem der Rastelemente
8 der ersten, karosseriefesten Rasteinrichtung 5 in Anlage befinden,
was der vorgenannten Abstützlage des zweiten, verfahrbaren Moduls
3 entspricht.
Das Zahnprofil 7 der zweiten Rasteinrichtung 6 ist
in Bezug auf das Überrollkörper-Profil 10 des zweiten Moduls
3 über zwei in 2 und 3
näher dargestellte Führungselemente 11A, 11B gegen die
Federkraft einer Federeinrichtung 12 definiert aus oder in Wirkverbindung
mit der ersten Rasteinrichtung 5 führbar. Dabei sind die vorliegend
als Spannhülse ausgebildeten Führungselemente 11A,
11B mit dem Zahnprofil 7 fest verbunden und in vier in dem Überrollkörper-Profil
10 des zweiten Moduls 3 ausgebildeten Steuerbahnen 10A
bis 10D verschieblich geführt, wobei in 3
erkennbar ist, dass jeweils zwei der vier Steuerbahnen auf gleicher Höhe angeordnet
sind.
Die Steuerbahnen 10A bis 10D sind vorliegend in
zueinander parallel angeordneten Seitenwänden des als im Wesentlichen rechteckförmiges
Hohlprofil ausgeführten Überrollkörper-Profils 10 als bogenförmige
Langlöcher ausgebildet. Die den Rastelementen 8 des karosseriefesten
Moduls 2 zugewandten Enden der Langlöcher bzw. Steuerbahnen
10A bis 10D sind dabei oberhalb der den Rastelementen
8 des karosseriefesten Moduls 2 abgewandten Enden derart angeordnet,
dass die Steuerbahnen 10A bis 10D in Fahrzeughöhenrichtung
betrachtet schräg nach unten verlaufen.
Bei einem Ausfahren des zweiten Moduls 3 von seiner Ruheposition
in Richtung seiner Stützposition wird das Zahnprofil 7 gegen die Federkraft
der Federeinrichtung 12 in einen Innenraum 13 des Überrollkörper-Profils
10 aufgrund eines durch die Steuerbahnen 10A und 10B
definierten Abgleitprozesses der entsprechend geformten Oberflächen der Rastklauen
7A an den Rastelementen 8 gedrückt, ohne dass die Rasteinrichtungen
5 und 6 miteinander verrasten. Dabei reduziert die schräge
bzw. gebogene Ausführung der Steuerbahnen 10A bis 10D die
zwischen den Führungselementen 11A und 11B und dem Überrollkörper-Profil
10 auftretenden Reibungskräfte derart, dass eine Relativbewegung zwischen
dem Überrollkörper-Profil 10, welches in dem Profilteil
9 des ersten Moduls 2 geführt ist, und dem Profilteil
9 nicht behindert wird.
Andererseits sind die Rastklauen 7A des Zahnprofils
7 sowie die Steuerbahnen 10A und 10B derart ausgeführt,
dass die Zahnklauen 7A des Zahnprofils 7 an den Rastelementen
8 des karosseriefesten Moduls 2 zum Anliegen kommen und die Führungselemente
11A und 11B an den den Rastelementen 8 zugewandten Enden
der Steuerbahnen 10A bis 10D fest anliegen, wenn das zweite Modul
3 in einer von seiner Ruhelage abweichenden Position aufgrund eines in
Richtung der Ruhelage wirkenden Kraftangriffes in seine Ruhelage verschoben werden
soll.
Die Rastklauen 7A haken sich somit bei einem sensierten sicherheitskritischen
Betriebszustand des Fahrzeugs bei ausgefahrenem Überrollschutzsystem
1 an den karosseriefesten Rastelementen 8 bei einem in Richtung
der Ruhelage des zweiten Moduls 3 wirkenden Kraftangriff ein, womit das
zweite Modul 3 über die zweite Rasteinrichtung 6 an der ersten
Rasteinrichtung 5 sowie dem ersten Modul 2 abgestützt ist.
Dazu wird das Zahnprofil 7 durch die vorliegend als bogenförmige Blattfeder
ausgeführte Federeinrichtung 12 in die dafür erforderliche und
in 2 dargestellte Abstützlage des zweiten
Moduls 3 geschoben.
Alternativ zu der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform
des Überrollschutzsystems 1 kann es auch vorgesehen sein, dass die
Führungselemente als Zylinderbolzen ausgebildet sind oder dass die Führungselemente
als Spannhülsen oder Zylinderbolzen ausgeführt sind, die mit dem Überrollkörper-Profil
des zweiten Moduls fest verbunden sind und in dem Zahnprofil der zweiten Rasteinrichtung
ausgebildeten Steuerbahnen verschieblich geführt sind.
Die Rastelemente 8 des karosseriefesten ersten Moduls
2 sind vorliegend als im Wesentlichen zylindrische Körper ausgebildet.
Bei der gezeigten Ausführung sind die zylindrischen Körper 8
zur Minimierung der Bauteilvielfalt ebenfalls als Spannhülsen ausgebildet,
wobei es selbstverständlich im Ermessen des Fachmannes liegt, die Rastelemente
in Abhängigkeit des jeweils vorliegenden Anwendungsfalles auch als Zylinderstifte
oder dergleichen auszuführen.
Die zylindrischen Körper 8 sind mit ihren Enden jeweils
fest in Bohrungen eines wenigstens bereichsweise U-förmigen Profilteils
9 des ersten Moduls 2 angeordnet, wobei die zylindrischen Körper
8 mit dem Profilteil wahlweise über eine Presspassung, eine Vernietung,
eine Verschweißung, eine Verklebung oder eine dazu alternative Befestigungsmöglichkeit
fest mit dem Profilteil 9 verbunden sein können, um einem Lösen
der zylindrischen Körper 8 von dem Profilteil 9 aufgrund
von im Betrieb eines Fahrzeugs auftretenden Schwingungen wirkungsvoll entgegentreten
zu können. Darüber hinaus besteht jedoch auch die Möglichkeit, sowohl
die Abstützelemente als auch die Führungselemente über Sicherungsringe
oder Schraubverbindungen in ihrer vorgesehenen Wirkposition zu halten.
Die im Wesentlichen S-förmige Blattfeder der Federeinrichtung
12 ist mit einem Ende formschlüssig in einer schlitzartigen Aussparung
14 des Zahnprofils 7 angeordnet. Das zweite Ende der Federeinrichtung
12 ist wenigstens annähernd U-förmig ausgebildet und liegt frei
verschieblich an der der mit den Rastklauen 7A ausgebildeten Seite abgewandten
Seite des Zahnprofils 7 an. Zudem stützt sich die Federeinrichtung
12 in einem bogenförmigen Bereich zwischen den beiden Federenden an
einer Seitenwand des Überrollkörper-Profils 10 des zweiten Moduls
3 ab.
Das Zahnprofil 7 wird bei einer Verschiebung des zweiten
Moduls 3 in Richtung seiner Stützlage in den Innenraum 13
des Überrollkörper-Profils 10 geführt, wobei die Federeinrichtung
12 verformt wird und im Bereich seines freien Federendes an dem Zahnprofil
7 entlang gleitet.
Das über einen an sich bekannten Kraftspeicher aus seiner Ruhelage
in Richtung seiner Stützlage verfahrbar ausgeführte zweite Modul
3 ist im Bereich seines Überrollkörper-Profils 10 mit
einem Ausfahranschlag 15 ausgebildet, der mit dem karosseriefesten Profilteil
9, welches das Überrollkörper-Profil 10 umgibt, zu einer
Begrenzung der Ausfahrbewegung des Überrollkörper-Profils 10
zusammenwirkt. Dazu ist der Ausfahranschlag 15 vorliegend als ein fest
mit dem Überrollkörper-Profil 10 verbundener Bolzen ausgebildet,
der den äußeren Umfang des Überrollkörper-Profils
10 derart überragt, dass dieser bei Erreichen der Stützlage des
zweiten Moduls 3 an dem Profilteil 9 anliegt und eine weitere
Verschiebung des zweiten Moduls 3 gegenüber dem ersten Modul
2 auf einfache Art und Weise verhindert bzw. begrenzt.
Damit das zweite Modul 3 ausgehend von seiner Stützlage,
in der das zweite Modul mit einem nicht näher dargestellten Schutzelement einen
Sitzbereich eines oder mehrerer Fahrzeuginsassen derart überragt, dass die
Fahrzeuginsassen bei einem Fahrzeugüberschlag durch das Schutzelement in an
sich bekannter Art und Weise geschützt sind, in eine Ruhelage, in der das zweite
Modul 3 vorzugsweise in Bezug auf eine Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes
derart abgesenkt ist, dass das zweite Modul die Rücksitzlehne vorzugsweise
nicht überragt, absenkbar ist, ist ein nicht näher dargestelltes stangenartig
ausgeführtes Löseelement vorgesehen, mittels der die Wirkverbindung zwischen
den Rasteinrichtungen 5 und bei 6 einer geovollten Absenkbewegung
des zweiten Moduls 3 in Richtung seiner Ruhelage durchführbar ist.