Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zum Durchtrennen eines Gurtbandes
bei einem Sicherheitsgurt eines Fahrzeugs der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten
Art.
Ein derartiges Werkzeug ist beispielsweise aus der EP
0070439 B1 bekannt. Dieses Werkzeug ist aus zwei dünnen Kunststoffschalen
mit rechteckiger Grundform zusammengesetzt, die den Griff des Werkzeugs bilden und
hierzu mit ihren Breitseiten aufeinander liegend z. B. durch Kleben miteinander
verbunden sind. Von einem Eckbereich des Griffes ausgehend sind die Schalen von
einem geraden, etwa diagonal verlaufenden Führungsschlitz durchsetzt, in dessen
Endbereich eine zwischen den Kunststoffschalen gehaltene Messerklinge angeordnet
ist. Durch diese eingebettete Messerklinge ist die Verletzungsgefahr bei der Handhabung
des Schneidwerkzeugs deutlich reduziert.
Damit das Schneidwerkzeug im Notfall auch ohne zeitraubendes Suchen
zur Verfügung steht, ist eine Anbringung desselben auf einer gut zugänglichen
Stelle im Innenraum des Kraftwagens insbesondere mittels eines Klettverschlusses
vorgesehen.
Als problematisch kann bei diesem bekannten Schneidwerkzeug der Umstand
angesehen werden, dass eine geeignete Anbringungsstelle mit großformatiger
Klebefläche für das Werkzeug im Fahrzeug vorhanden sein muss, die gut
zugänglich ist.
Aus der US 5 392 622 A
ist ferner ein Kombinationswerkzeug aus einem Messer und einem Flachschlüssel
bekannt. Messerklinge und Schaft des Flachschlüssels sind hierbei an einem
Ende schwenkbeweglich in einem Griffteil gelagert und lassen sich klappmesserartig
in Schlitze hineinklappen, die auf entgegen gesetzten Schmalseiten des Griffes angeordnet
sind. Danach sind sie von außen nicht mehr als Schlüssel oder Messer zu
erkennen. Das Kombinationswerkzeug könnte auch vom Benutzer eines Kraftwagens
z. B. in einer Tasche der Oberbekleidung mitgeführt werden. Das Messer wäre
jedoch zum Durchschneiden eines Gurtbandes von Sicherheitsgurten nicht ohne weiteres
geeignet, zumal ein solches Gurtmesser eine stehende und dabei geschützt angeordnete
Klinge aufweisen muss, um eine Handhabung des Gurtmessers ohne besonderes Verletzungsrisiko
zu ermöglichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein problemloses Mitführen
und Handhaben eines Werkzeuges zum Durchtrennen eines Gurtbandes der im Oberbegriff
von Anspruch 1 genannten Art zu ermöglichen, ohne dass ein nennenswerter Platzbedarf
im Fahrzeug für die griffbereite Anordnung des Werkzeugs gegeben ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den übrigen Ansprüchen
zu entnehmen.
Die Kombination eines das Durchtrennen des Gurtbandes ermöglichenden
Werkzeugs mit einem elektronischen Schlüssel zur Ansteuerung des Schließ-
und Sicherungszustandes des Fahrzeugs ist deshalb vorteilhaft, weil der dem Fahrzeug
zugeordnete Schlüssel im Fahrbetrieb ohnehin vom Fahrer des Fahrzeugs mitgeführt
werden muss. Somit ist automatisch sichergestellt, dass das rettende Werkzeug im
Notfall auch zur Verfügung steht.
Prinzipiell kann das Werkzeug in einen kartenähnlich kompakten
elektronischen Schlüssel integriert sein, der als Sende-Empfangseinrichtung
mit mehreren Sende-Empfangseinrichtungen des Fahrzeuges kommuniziert und eine schlüssellose
Zugangskontrolleinrichtung für das Kraftfahrzeug ermöglicht. Solche aus
dem Serienfahrzeugbau bekannten Geräte, die vom Fahrer lediglich in einer Tasche
der Bekleidung am Körper mitgeführt werden, bewirken, dass die Türen
des Fahrzeugs bei der Annäherung des Fahrers an das Fahrzeug automatisch entsichert
werden und die Tür ohne Schließvorgang bequem geöffnet werden kann.
Auch ist keine Betätigung eines Zündschlüssel erforderlich, da die
Anwesenheit des Fahrers durch Kommunikation der Sende-Empfangseinheiten registriert
wird.
Da ein solches Gerät in einer Tasche der Kleidung oder dgl. vom
Fahrer mitgeführt wird, wäre demnach für diese Bereitschaftsstellung
des Werkzeugs auch keine Anbringungsstelle im Fahrzeug erforderlich.
Ein stärker ausgeprägter Griff ist jedoch vorhanden, wenn
als Gerät ein elektronischer Schlüssel mit gut in der Hand liegen dem,
dickeren Schlüsselgehäuse vorgesehen ist, so dass die Handhabung des Gerätes
beim Durchtrennen des Gurtbandes deutlich erleichtert ist.
Es versteht sich dass es sich beim elektronischen Schlüssel auch
um eine Kombination aus einem mechanischen Flachschlüssel und einem den Flachschlüssel
haltenden Schlüsselgehäuse mit integriertem Sender für die Fernbedienung
handeln kann. Zudem könnte der Flachschlüssel in an sich bekannter Weise
in eine Nichtbebrauchsstellung einzuklappen sein, in welcher er in einem Aufnahmeschacht
des Gehäuses versenkt ist.
Wird der mit dem Gerät kombinierte elektronische Fahrzeugschlüssel
als Zündschlüssel genutzt, ist ebenfalls kein zusätzlicher Platzbedarf
vorhanden, weil der Zündschlüssel in seiner in das Zündschloss
eingesteckten Gebrauchsstellung gehalten und dabei griffgünstig positioniert
ist.
In ein dickeres Gehäuse des elektronischen Fahrzeugschlüssels
lässt sich ferner ein Trennmittel verletzungssicherer integrieren als in ein
sehr flaches Gehäuse, wobei als Trennmittel eine Messerklinge oder auch ein
Heizdraht dienen könnte.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand
einer zeichnerischen Darstellung näher erläutert, wobei die einzige Figur
eine Draufsicht auf die Breitseite eines elektronischen Schlüssels
10 mit Transponder-Technik zur Fernbedienung eines zugehörigen Kraftwagens
zeigt.
Der elektronische Schlüssel 10 umfasst ein längliches
Schlüsselgehäuse 11, das aus zwei Kunststoffschalen zusammengesetzt
ist und annähernd spiegelsymmetrisch zu seiner Mittellängsachse M gestaltet
ist, wobei das Gehäuse 11 eine Dicke von ca. 2 cm aufweist. Ein ähnliches
Schlüsselgehäuse für einen elektronischen Schlüssel ist druckschriftlich
z. B. aus der DE 197 25 667 A1
bekannt. In Übereinstimmung mit dem bekannten Schlüssel weist das Schlüsselgehäuse
11 in seinem breiten oberen Längenbereich, der während der Bedienung
von der Hand der Bedienperson umgriffen wird, auf der Breitseite drei nicht gezeigte
Drucktasten für Fernbedienfunktionen des Kraftwagenschließsystems auf.
Im unteren Endbereich ist das Schlüsselgehäuse 11 verjüngt
und durch eine Taillierung ein Schlüsselkopf 12 für das nicht
gezeigte Zündschloss ausgeformt. Der Schlüssel 10 lässt
sich durch Einstecken des Schlüsselkopfes 12 in einen zugehörigen
Einsteckschacht des Zündschlosses einstecken und durch anschließendes
Drehen um einen spitzen Winkel im Einsteckschacht fixieren. Dadurch steht der breite
obere Längenbereich vom Zündschloss ab und ist dadurch im Fahrbetrieb
stets griffbereit angeordnet.
Der elektronische Schlüssel 10 ist gleichzeitig als
Werkzeug zum Durchschneiden eines Gurtbandes ausgebildet, so dass im Falle einer
Notsituation z. B. nach einem Unfall, in der die Gurtschlösser des Kraftfahrzeugs
nicht problemlos geöffnet werden können, eine Bergung der Insassen vorgenommen
werden kann.
Hierzu weist das Schlüsselgehäuse 11 im zum Schlüsselkopf
12 entgegen gesetzten Endbereich eine Messerklinge 20 auf, die
zur Vermeidung von Verletzungen der Bedienperson in das Gehäuse 11
integriert ist. Die Schneide der fest im Gehäuse verankerten Messerklinge
20 durchsetzt dabei schräg zu deren Längsachse einen Führungsschlitz
30, der sich von der rechten Schmalseite des Gehäuses 11
ausgehend im wesentliche gerade und annähernd rechtwinklig auf die Mittellängsachse
des Gehäuses 11 zu erstreckt. Bei mit einem Teilquerschnitt in den
Führungsschlitz 30 eingeschobenem Gurtband läuft das Gurtband
somit an der Schneide der Messerklinge auf und wird beim weiteren Quervorschub des
Gehäuses 11 gegenüber dem Gurtband durchschnitten.
Um ein ungewolltes Einfädeln von Gegenständen in den Führungsschlitz
30 zu verhindern, ist die Einmündung des Führungsschlitzes
30 in die Umfangsseite des Gehäuses 11 im Normalbetrieb durch
einen leicht lösbaren Verschluss gesperrt. Dieser Verschluss arbeitet mit einem
Sperrschieber 40, der etwa parallel zur Mittellängsachse des Gehäuses
11 in einer seitlichen Schiebeführung 41 des Gehäuses
11 schiebebeweglich geführt ist. Dieser Sperrschieber 40
ist durch die Belastung einer Schraubendruckfeder 50 in seiner oberen Endlage
gehalten, in der er die Einmündung des Führungsschlitzes 30 quer
durchsetzt und damit sperrt.
Damit der Sperrschieber 40 auf einfache Weise gegen die Federkraft
der Schraubendruckfeder 50 in seiner Schiebeführung 41 verschoben
werden kann, ist die Schiebeführung 41 zurückspringend angeordnet
und ihr lichter Querschnitt geht in den lichten Querschnitt einer Umfangsnut des
Gehäuses 11 über, durch die ein Griffhebel 42 aus dem
Gehäuse 11 nach außen ragt. Dieser einteilig mit dem Sperrschieber
40 ausgebildete Griffhebel 42 kann vom Daumen der Bedienhand beaufschlagt
werden. Da das Gehäuse 11 zur Benutzung des Schlüssels
10 als Schneidwerkzeug umgekehrt in die Hand genommen und somit vom Ende
mit dem Schlüsselkopf 12 aus ergriffen wird, lässt sich der Sperrschieber
40 durch Verschieben des Griffhebels 42 mittels Daumenkraft problemlos
in seine Freigabestellung verschieben.