Die Erfindung bezieht sich auf ein Türverriegelungssystem für
eine gegen eine Fahrtrichtung eines Kraftfahrzeugs zu öffnende Tür, wobei
ein Geschwindigkeitssignal des eine Bremse umfassenden Kraftfahrzeugs berücksichtigbar
ist.
Gegen die Fahrtrichtung nach hinten zu öffnende Türen, im
englischen als "suicide-doors" bezeichnet, finden wieder eine zunehmende Verbreitung
bei modernen Kraftfahrzeugkarosserien, um einerseits geänderte ästhetische
Anforderungen zu erfüllen und beispielsweise bei nach vorne und hinten zu öffnenden
Türen an einer Seite des Kraftfahrzeugs den Einstiegbereich zu vergrößern.
Besonders bei solchen Türen ist es notwendig, diese während
der Fahrt des Kraftfahrzeugs stets geschlossen zu halten, da durch das sich nach
hinten Öffnen der Türen, in Fahrtrichtung gesehen, ein Herausfallen beispielsweise
eines Fondpassagiers während der Fahrt möglich ist. Es sind verschiedene
Türverriegelungssysteme bzw. Zentralverriegelungen beispielsweise aus der
US 5 655 800 bekannt, bei denen nach dem
Losfahren des Kraftfahrzeugs nach Überschreiten einer ersten Grenzgeschwindigkeit
sämtliche Türen und Klappen des Kraftfahrzeugs automatisch verriegelt
werden, um ein unbeabsichtigtes Öffnen beispielsweise einer Fondtür zu
vermeiden. In gleicher Weise kann das selbsttätige Verriegeln nach einem festlegbaren
Zeitraum nach dem Losfahren ausgeführt werden. Hierzu werden Sensorsignale,
die bereits im Kraftfahrzeug vorhanden sind, von dem Türverriegelungssystem
verwendet bzw. diesem zugeleitet.
Die DE 41 31 979 A1
offenbart ein Türverriegelungssystem für Kraftfahrzeuge, bei dem die Türen
bei Überschreiten einer vorgegebenen Geschwindigkeit selbsttätig verriegelt
werden, wobei die Tür von innen vom einem Nutzer nach wie vor geöffnet
werden kann und nachfolgend die anderen Türen des Kraftfahrzeugs ebenfalls
entriegelt werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Türverriegelungssystem der
eingangs genannten Art anzugeben, mit dem eine hohe passive Sicherheit von Passagieren
des Kraftfahrzeugs erzielt wird.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass
bei geöffneter Tür ein Motor des Kraftfahrzeugs nur dann gestartet werden
kann, wenn ein Getriebe des Kraftfahrzeugs in den Leerlauf geschaltet und eine Bremse
des Kraftfahrzeugs betätigt ist, wobei beim Entriegeln sonstiger Türen
und Klappen die nach hinten öffnenden Türen nicht automatisch mit entriegelt
werden.
Der Kerngedanke der Erfindung besteht darin, dass von dem Türverriegelungssystem
über entsprechende Sensoren, beispielsweise Türkontaktschalter, festgestellt
werden kann, ob eine oder mehrere Türen des Kraftfahrzeugs geöffnet oder
geschlossen sind und nur, wenn alle sich nach hinten öffnenden Türen des
Kraftfahrzeugs geschlossen sind, beispielsweise zwei Fondtüren auf der Fahrer-
und Beifahrerseite, wird von dem Türverriegelungssystem ein entsprechendes
Signal an ein zentrales Steuergerät des Kraftfahrzeugs weitergeleitet, das
es daraufhin erst erlaubt, den Motor des Kraftfahrzeugs überhaupt zu starten.
Sollte hingegen eine sich nach hinten öffnende Tür noch
geöffnet sein, so wird ein Starten des Kraftfahrzeugs nur dann ermöglicht,
wenn das unmittelbare Losfahren oder Losrollen des Kraftfahrzeugs wirkungsvoll vermieden
ist. Hierzu müssen unabhängig voneinander sowohl ein Getriebe des Kraftfahrzeugs
in Leerlaufstellung sein als auch eine Bremse des Kraftfahrzeugs betätigt werden.
Ist das Kraftfahrzeug mit einem Schaltgetriebe ausgestattet, so muss der Schalthebel
in Leerlaufstellung eingelegt sein. Bei einem Automatikgetriebe muss der Wählhebel
in Stellung "N" für Leerlauf bzw. in der Stellung "P" für Parkposition
eingelegt sein.
Rein prinzipiell ist es auch möglich, den Leerlaufzustand des
Motors durch Betätigen eines Kupplungspedals eines Schaltgetriebes herbeizuführen.
Hier besteht jedoch die Gefahr, dass der Fahrer vom Pedal abrutscht und somit trotz
betätigter Bremse das Kraftfahrzeug zumindest geringfügig anruckt.
Selbstverständlich sind die Verriegelungen der sich nach hinten
öffnenden Türen von der sonstigen Zentralverriegelung insofern abgekoppelt,
als beim Entriegeln sonstiger Türen und Klappen die nach hinten öffnenden
Türen nicht automatisch mit entriegelt werden, insbesondere wenn das Kraftfahrzeug
noch rollt bzw. der Motor noch läuft. Nach dem Verlassen des Kraftfahrzeugs
werden auch diese Türen gemeinsam mit den anderen verriegelt.
Der Vorteil der Lösung liegt darin, dass bei geöffneten
Türen des Kraftfahrzeugs das Losfahren wirkungsvoll unterbunden ist, da stets
zwei Bedingungen erfüllt sein müssen, um den Motor des Kraftfahrzeugs
überhaupt starten zu können. Hierfür stehen die verschiedenen Sensoren
über an sich bekannte Datenbus-Architekturen mit dem Türverriegelungssystem
bzw. einem zentralen Steuergerät des Kraftfahrzeugs in Verbindung, wobei die
Sensoren üblicherweise bereits im Kraftfahrzeug vorhanden sind, wodurch bei
der Herstellung praktisch kein zusätzlicher Aufwand anfällt.
Bei der zu betätigenden Bremse, um das Starten des Motors überhaupt
zu ermöglichen, handelt es sich zweckmäßigerweise um eine übliche Fußbremse
des Kraftfahrzeugs und/oder um eine beliebig anzusteuernde Feststellbremse, die
üblicherweise beim Parken oder Abstellen des Kraftfahrzeugs betätigt wird.
Zur Erhöhung der Sicherheit der Passagiere des Kraftfahrzeugs
wird bei Überschreiten einer Grenzgeschwindigkeit vom Türverriegelungssystem
eine sich nach hinten öffnende Tür selbsttätig verriegelt. Insbesondere
ist hierfür die Geschwindigkeit von 4 km/h vorgesehen, die von der GTR1 ("Global
Technical Regulation") vorgeschrieben ist. In gleicher Weise kann das selbsttätige
Verriegeln einer solchen Tür nach einem vorzugsweise einstellbaren Zeitraum
nach dem Losfahren ausgeführt werden.
Prinzipiell ist es möglich, bis zum Erreichen dieser Grenzgeschwindigkeit,
insbesondere 4 km/h, ein Getriebe des Kraftfahrzeugs nach wie vor vom Nutzer in
gewünschter Weise zu schalten, um unter anderem bereits bei einer solch langsamen
Geschwindigkeit vom ersten in den zweiten Gang schalten zu können.
Um eine Gefährdung beispielsweise der Fondpassagiere dennoch
ausschließen zu können, wird bei einer Geschwindigkeit bis 4 km/h, bei
der das Öffnen der sich nach hinten öffnenden Türen durch einen Fahrzeuginsassen
nach wie vor möglich ist, eine Gaspedalstellung unterdrückt. Das bedeutet,
dass beispielsweise in einer Beschleunigungsphase bei voll durchgetretenem Gaspedal
das Öffnen der Tür zur Folge hat, dass vom Türverriegelungssystem
bzw. vom zentralen Steuergerät das Gaspedalsignal nicht mehr dem Motor zugeleitet
wird, sondern viel mehr die Drehzahl des Motors auf die Leerlaufdrehzahl heruntergeregelt
wird, um ein Weiterbeschleunigen des Kraftfahrzeugs zu unterbinden. Gegebenenfalls
kann bei einem Automatikgetriebe auch selbsttätig der Leerlauf angewählt
werden.
In einem solchen Fall wird bevorzugt auch ein optisches und/oder akustisches
Warnsignal ausgegeben, um den Fahrer bzw. einen Insassen des Kraftfahrzeug auf diese
Fehlbedienung aufmerksam zu machen.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit wird bei Auslösung
eines Airbags und/oder bei einer sonstigen Gefahrensituation, die in an sich bekannter
Weise von einem zentralen Steuergerät des Kraftfahrzeugs festgestellt werden
kann, die Verriegelung der sich nach hinten öffnenden Türen aufgehoben,
um unter anderem nach einem Zusammenstoß die Bergung der Passagiere zu ermöglichen.
Nach einer Weiterbildung werden die Signale von Radumdrehungssensoren
vom Türverriegelungssystem berücksichtigt, um beispielsweise beim Schieben
oder Abschleppen des Kraftfahrzeugs, zumindest sobald die Grenzgeschwindigkeit von
4 km/h überschritten wird, die sich nach hinten öffnenden Türen wiederum
zu verriegeln.
Die vorstehend genannten Merkmale sind in der jeweils angegebenen
Kombination sowie in anderen Kombinationen verwendbar.