Die Erfindung betrifft eine Sauganlage für eine Brennkraftmaschine
mit einer Vorrichtung zur Vermeidung eines Wassereintritts.
Bei Brennkraftmaschinen ist generell der Eintritt von Wasser über
die Sauganlage unerwünscht. Andererseits soll die Brennkraftmaschine nach Möglichkeit
mit Außenluft versorgt werden, so dass stets die Gefahr besteht, dass Wasser
an die Ansaugöffnung gelangt. Die Ansaugung von Luft aus dem Motorraum würde
zwar die Gefahr des Wassereintritts deutlich vermindern, führt aber gleichzeitig
zu dem Nachteil, dass aufgrund der höheren Lufttemperatur im Motorraum die
Leistung der Brennkraftmaschine sinkt, was bei hohen Fahrgeschwindigkeiten sehr
störend ist.
Aus der DE 100 53 146 A1
ist ein Ansaugsystem für eine Brennkraftmaschine bekannt, bei dem zur Vermeidung
eines Wassereintritts ein Schaltventil zwischen einer Primäransaugleitung und
einer Sekundäransaugleitung angeordnet ist. Dabei ist hierfür außerhalb
des Ansaugsystems ein Sensor angeordnet, durch den die Erfassung des Umgebungszustandes
stattfindet.
Es ist bereits aus der DE 37
36 777 C1 eine Vorrichtung zur Vermeidung des Wassereintritts in ein in
einer Frischluftansaugleitung einer Brennkraftmaschine angeordnetes Luftfiltergehäuse
bekannt geworden, bei dem eindringendes Wasser durch einen Wassersensor in der Frischluftansaugleitung
erkannt wird. Eine Steuereinheit steuert in diesem Falle ein stromab des Wassersensors
angeordnetes Umschaltventil in der Frischluftansaugleitung um, so dass nun die Brennkraftmaschine
mit einem Motorraumsaugleitung verbunden ist. Sobald der Wassersensor kein Wasser
mehr wahrnimmt, erfolgt die Rückstellung des Umschaltventiles und damit eine
Versorgung der Brennkraftmaschine aus der Frischluftansaugleitung. Zur Funktion
dieser bekannten Vorrichtung muss also bereits Wasser in die Ansaugleitung eingedrungen
sein, damit eine Umschaltung des Ansaugweges erfolgen kann und die Brennkraftmaschine
vor Wassereintritt geschützt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sauganlage mit verbessertem
Schutz vor Wassereintritt zu schaffen. Diese soll auch dann wirksam sein, wenn beispielsweise
die Frischluftansaugleitung vollständig mit Wasser bedeckt ist, wie dies beispielsweise
beim Durchwaten eines Gewässers möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Es wird vorgeschlagen, ein Umschaltventil so anzusteuern, dass bei
Geländebetrieb von einer Primärluftansaugung auf eine Sekundärluftansaugung
umgeschaltet wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
So wird vorgeschlagen, dass Geländebetrieb erkannt wird, wenn
ein zur Bedienung des Getriebes vorgesehener Schalter zum Schalten einer Geländeübersetzungsgruppe
betätigt ist. Alternativ oder ergänzend kann auch die Stellung eines Schalters
zur Erhöhung der Bodenfreiheit des Fahrzeuges verwendet werden.
Bei der Primäransaugleitung handelt es sich vorzugsweise um eine
Frischluftansaugleitung, d.h. eine Ansaugleitung, deren Ansaugöffnung sich
an der Außenseite des Fahrzeuges befindet. Die Sekundäransaugleitung ist
vorzugsweise als Motorraumansaugleitung ausgeführt, deren Ansaugöffnung
sich in einer wassergeschützten Stelle und geodätisch möglichst hoch
liegend befindet. Dabei kann es sich um eine Ansaugöffnung im Motorraum handeln,
wobei in diesem Falle darauf zu achten ist, dass diese Ansaugöffnung möglichst
kühle Luft ansaugt. Es sind aber auch andere Lagen der Ansaugöffnung möglich,
wie beispielsweise ein über das Fahrzeug hinaus ragender Schnorchel, soweit
diese vor Wassereintritt geschützt sind.
Die Erfindung ist nachstehend des in der einzigen Figur dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert.
Eine schematisch dargestellte Sauganlage 1 führt Luft
zu einer Brennkraftmaschine 2. Die Sauganlage 1 besteht aus einer
Reinluftleitung 3, die die Brennkraftmaschine 2 mit einem Luftfilter
4 verbindet, sowie eine Primärsaugleitung 5 und eine Sekundärsaugleitung
6. Innerhalb des Luftfiltergehäuses 4 ist ein Luftfilter
7 vorgesehen, der eine Reinluftseite 8 von einer Rohluftseite
9 innerhalb des Luftfiltergehäuses 4abgrenzt. Sowohl die
Primäransaugleitung 5 wie auch die Sekundäransaugleitung
6 sind mit der Rohluftseite 9 verbunden.
Die Sekundäransaugleitung 6 ist in ihrem Eintrittsbereich
in das Luftfiltergehäuse 4 durch ein elektromagnetisch betätigtes
Ventil 10 verschließbar. Das Ventil 10 wird durch das Signal
eines Schalters 11 betätigt, der dazu vorgesehen ist, an einem mit
der Brennkraftmaschine 2 verbundenen Getriebe eine Geländeübersetzungsgruppe
zu schalten. Diese Geländeübersetzungsgruppe zeichnet sich durch besonders
hohe Übersetzungen und damit geringe Fahrgeschwindigkeiten aus und wird daher
im normalen Straßenbetrieb nicht verwendet.
Bei betätigtem Schalter 11 und damit eingelegter
Geländeübersetzungsgruppe im Getriebe 12 ist das Ventil
10 geöffnet. Die Primäransaugleitung 5 und die Sekundäransaugleitung
6 sind dabei so aufeinander abgestimmt, dass der Strömungswiderstand
in der Sekundäransaugleitung 6 deutlich geringer ist. Bei geöffnetem
Ventil 10 wird daher Luft im wesentlichen nur noch über die Sekundäransaugleitung
6 in das Luftfiltergehäuse 4 gesaugt, jedenfalls aber ist
die Strömungsgeschwindigkeit in der Primäransaugleitung 5 soweit
vermindert, dass Wasserteilchen im Ansaugstrom nicht mehr mitgerissen und in keinem
Falle Wasser über die Primäransaugleitung 5 angesaugt werden
kann.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Primäransaugleitung
5 als Frischluftansaugleitung ausgeführt, deren Ansaugöffnung
13 sich im vorderen, unteren Bugbereich eines Fahrzeuges befindet. Die
Ansaugöffnung 13 liegt dabei geodätisch tiefer als das Luftfiltergehäuse
4. Ein Rohr 14, das die Ansaugöffnung 13 mit dem
Luftfiltergehäuse 4 verbinden, ist vergleichsweise lang und abgewinkelt.
Dem gegenüber ist die Sekundäransaugleitung 6 nur
wenige Zentimeter lang ausgeführt, so dass sich eine zweite Ansaugöffnung
15 unmittelbar neben dem Luftfiltergehäuse 4 befindet. Die
Ansaugöffnung 15 ist damit, wie auch das Luftfiltergehäuse
4, im Motorraum des Fahrzeuges angeordnet.