Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel mit einem Korpus, einem
Sitzteil und einem Rückenteil, wobei an den Seitenwangen des Korpus erste Beschlagteile
befestigt sind, an denen das Sitzteil begrenzt höhenverstellbar und längsverstellbar
gelagert ist und an denen das Rückenteil begrenzt schwenkbar gelagert ist,
so dass es in eine steiler geneigte Sitzposition und in eine flacher geneigte Komfortposition
einstellbar ist, wobei ferner das Sitzteil mit dem Rückenteil zwangsgekoppelt
ist, so dass eine gemeinsame Verstellung von Sitzteil und Rückenteil erfolgt
und so dass bei Verlagerung aus der Sitzposition in die Komfortposition das Sitzteil
geringfügig nach oben und zur Vorderkante des Sitzmöbels verlagert wird.
Aus der DE 69 25 165 U1
ist ein Sitzmöbel bekannt, welches ebenfalls in unterschiedliche Stellungen
verlagerbar ist. Hierbei ist der Bewegungsablauf gegenüber gattungsgemäßen
Sitzmöbeln anders gestaltet. Bei der Verstellung dieses Sitzmöbels aus
der Sitzstellung in die Zwischenstellung wird das komplette Sitz-Rückenlehnteil
unter Beibehalt des Winkels der beiden Teile zueinander nach hinten gekippt, wobei
gleichzeitig das Sitzteil geringfügig nach hinten verlagert wird. Ist diese
Position eingestellt, so kann durch weitere Druckausübung des Benutzers auf
das Rückenlehnteil das Rückenlehnteil in eine Komfortlage verschwenkt
werden. Hierzu muss aber die Kraft einer Rückhaltefeder überwunden werden.
Eine gleichzeitige und ausgewogene Verstellung von Rückenteil und Sitzteil
aus der Sitzposition in die Komfortposition ist nicht möglich. Darüber
hinaus ist die Betätigung nur durch relativ höhere Kraftausübung
auf das Rückenlehnteil ermöglicht, indem nämlich die Kraft der Rückhaltefeder
überwunden wird.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zu Grunde, ein Sitzmöbel gattungsgemäßer Art zu schaffen, welches
äußerst kraftarm betätigbar ist, bei dem auch schwächere Personen
oder Personen mit geringer Körpergröße eine einfache Bedienung vornehmen
können, wobei ein im Wesentlichen einfacher Aufbau mit einfachen Konstruktionsmitteln
ermöglicht ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, dass
am Rückenteil zweite Beschlagteile befestigt sind, die in Richtung auf das
Sitzteil vorragen und an deren freiem Endbereich nahe des dem Rückenteil zugewandten
Endbereiches des Sitzteiles am Sitzteil befestigte dritte Beschlagteile angelenkt
sind, dass an den ersten Beschlagteilen Stellhebel mit ihrem ersten Ende befestigt
sind, deren zweites Ende an jeweils dem zweiten Beschlagteil angelenkt sind, und
zwar räumlich zwischen dessen Befestigungsbereich am Rückenteil und dem
Anlenkbereich der dritten Beschlagteile, dass das Sitzteil über Viergelenkketten,
mit den ersten Beschlagteilen verbunden ist und somit begrenzt höhenverschieblich
und längsverschieblich gehalten ist, wobei jede Viergelenkkette aus zwei Koppeln
gebildet durch das erste Beschlagteil und das dritte Beschlagteil und zwei an den
Koppeln angelenkten Schwingen besteht, dass an den dritten Beschlagteilen Begrenzungsanschläge
ausgebildet sind, an denen die zweiten Beschlagteile mit vom Rückenteil abragenden
Teilbereichen bei in Komfortposition verlagertem Rückenteil und Sitzteil angelegt
sind, und dass an den ersten Beschlagteilen Begrenzungsanschläge ausgebildet
sind, an denen jeweils eine Schwinge der Mehrgelenkkette bei in Sitzposition befindlichen
Teilen anliegt.
Gemäß dieser Ausbildung wird das Rückenteil durch geringe
Kraftaufwendung eines Benutzers aus der Sitzposition in die Komfortposition verlagert,
indem sich das Rückenteil mit dem zweiten Beschlagteil um den in den ersten
Beschlagteilen befestigten Stellhebel dreht. Hierbei wird gleichzeitig das Sitzteil
mitbewegt, weil es mit seinem dritten Beschlagteil an dem zweiten Beschlagteil,
welches am Rückenteil befestigt ist, angelenkt ist. Durch die angegebene Ausbildung
wird eine kraftarme Verlagerung der Teile aus der Sitzposition in die Komfortposition
und zurück in die Sitzposition ermöglicht. Dies führt dazu, dass
auch schwache Personen und auch Personen mit geringer Körperlänge das
Sitzmöbel einwandfrei bedienen können. Ein zusätzlicher Effekt, der
durch diese Ausgestaltung erreicht wird, besteht darin, dass der bisher übliche
Effekt bei solchen Sitzmöbeln, dass nämlich bei einer Verlagerung aus
der Sitzposition in die Komfortposition sich quasi das Hemd oder dergleichen Bekleidungsteil
des Benutzers verschiebt, weil eine Relativbewegung zwischen Sitzteil und Rückenteil
erfolgt, vermieden wird, weil durch die angegebene Konstruktion die Verlagerung
ohne wesentliche Verschiebung des Rückenteils zum Sitzteil erfolgt, so dass
dieser oben bezeichnete Auszugseffekt vermieden wird.
Durch die entsprechende Anordnung der Begrenzungsanschläge wird
eine Lagesicherung in den Endlagen erreicht.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die zweiten Beschlagteile
eine Wippe bilden, deren Enden an den dritten Beschlagteilen angelenkt und am Rückenteil
befestigt sind, wobei das Drehlager der Wippe durch die Anlenkstellen der Stellhebel
gebildet ist.
Dabei ist bevorzugt vorgesehen, dass die Wippe derart gestaltet ist
und angeordnet ist, dass zwischen Sitzteil und Rückenteil eine annähernde
Gleichgewichtslage eingestellt ist.
Der Stellhebel, der sich etwa lotrecht von dem ersten Beschlagteil
zum zweiten Beschlagteil erstreckt, bildet quasi das Drehlager
der Wippe, die durch das zweite Beschlagteil gebildet ist. Durch entsprechende Bestimmung
der Anlenkstelle des Stellhebels an dem zweiten Beschlagteil in Abhängigkeit
zu der entsprechenden Gewichtsbelastung durch das Rückenteil einerseits und
das Sitzteil andererseits kann eine Position eingestellt werden, in der das Sitzteil
und das Rückenteil annähernd in Gleichgewichtslage gehalten werden, so
dass die Verstellung der Teile in die beiden möglichen Alternativlagen äußerst
kraftarm durchgeführt werden kann.
Eine bevorzugte Weiterbildung wird zudem darin gesehen, dass das zweite
Beschlagteil L-förmig ist, wobei der eine Schenkel der L-Form am Rückenteil
annähernd vertikal ausgerichtet und mit dem freien Ende zur Aufstandsebene
des Sitzmöbels gerichtet befestigt ist und der andere Schenkel in Richtung
auf das Sitzteil vorragt, wobei am Ende dieses Kragarms die Lagerstelle für
das dritte Beschlagteil gebildet ist und etwa mittig des Kragarms die Anlenkstelle
des Stellhebels vorgesehen ist.
Des Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass das dritte Beschlagteil
jeweils durch eine an einer Wange des Sitzteiles befestigte Beschlagplatte gebildet
ist, an deren dem Rückenteil zugewandten Endbereich ein nach oben über
den Rahmen des Sitzteils vorragender Vorsprung vorgesehen ist, der die Lagerstelle
für die Anlenkung des zweiten Beschlagteiles bildet.
Diese Ausgestaltungen sind insbesondere in Kombination mit dem sich
etwa vertikal von dem ersten Beschlagteil und zweiten Beschlagteil erstreckenden
Stellhebel für den gewünschten Funktionsablauf förderlich.
Zudem ist bevorzugt vorgesehen, dass die Stellhebel an den ersten
Beschlagteilen angelenkt sind.
Hierdurch wird der Bewegungsablauf gefördert und insbesondere
erreicht, dass das Sitzteil sich auch in der Höhenverstellung geringfügig
horizontal verschiebt, wenn das Sitzmöbel aus der Sitzposition in die Komfortposition
verstellt wird.
Um in der Sitzposition des Sitzmöbels eine gewisse Lagesicherung
zu erreichen, die aber ohne großen Kraftaufwand zu überwinden ist, ist
vorgesehen, dass am ersten Beschlagteil ein leicht lösbares oder mit geringer
Kraft überwindbares Haltemittel vorgesehen ist, welches das Sitzteil in der
Sitzposition lagegesichert hält.
Bevorzugt ist hierzu vorgesehen, dass zwischen erstem und drittem
Beschlagteil eine schwach dimensionierte Zugfeder als Haltemittel angeordnet ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und im Folgenden näher beschrieben. Es zeigt.:
1 ein Sitzmöbel in der Sitzposition, teilweise
geschnitten;
2 desgleichen in der Komfortposition.
In der Zeichnung ist ein Sitzmöbel 1 mit einem Korpus
2, einem Rückenteil 3 und einem Sitzteil 4 gezeigt.
Der Korpus 2 ist nur andeutungsweise gezeigt, wobei der Korpus über
Standfüße 5 auf einer Aufstandsebene abgestellt werden kann und
vorzugsweise auch Armlehnen 6 aufweist. An den Seitenwänden des Korpus
sind erste Beschlagteile 7 befestigt, an denen das Sitzteil 4
begrenzt höhenverstellbar gelagert ist, gegebenenfalls aber auch begrenzt längsverschieblich
angeordnet ist. Ferner ist auch das Rückenteil 3 mittelbar über
andere Getriebeglieder an dem ersten Beschlagteil 7 begrenzt schwenkbar
gelagert, so dass es in eine steil geneigte Sitzposition gemäß
1 oder in eine flach geneigte Komfortposition gemäß
2 verstellbar ist. Die Bewegung vom Sitzteil
4 und Rückenteil 3 erfolgt zwangsgekoppelt, so dass eine
gemeinsame Verstellung von Sitzteil 4 und Rückenteil 3 erfolgt,
sofern der Benutzer entsprechende Maßnahmen ergreift.
Am Rückenteil 3 sind zweite Beschlagteile
8 befestigt (sämtliche Beschlagteile sind immer paarweise angeordnet),
die in Richtung auf das Sitzteil 4 vorragen. An dem freien Endbereich
9, der in Richtung auf das Sitzteil 4 vorragt, sind dritte Beschlagteile
10angelenkt (Anlenkstelle 11), die am Sitzteil 4 befestigt
sind. Ferner sind an den ersten Beschlagteilen 7 Stellhebel 12
mit ihrem ersten Ende (unten) befestigt, deren zweites Ende (oben) an jeweils dem
zweiten Beschlagteil 8 angelenkt sind (Anlenkstelle 13), wobei
sich die Anlenkstelle 13 räumlich zwischen dem Befestigungsbereich
des zweiten Beschlagteiles 8 am Rückenteil 3 und dem Anlenkbereich
11 an den dritten Beschlagteilen 10 befindet. Der Stellhebel
12 erstreckt sich dabei im Wesentlichen vertikal, wobei das obere Ende
(bei 13) erheblichen Abstand von dem ersten Beschlagteil 7 aufweist
und auch noch oberhalb der beim Sitzteil 4 aufgespannten Ebene liegt.
In der Gebrauchslage sind sowohl das Rückenteil 3 als
auch das Sitzteil 4 gepolsterte Teile, wobei die Polsterung die Beschlagteile
überdeckt, so dass diese in der Gebrauchslage nicht sichtbar sind.
Die zweiten Beschlagteile 8 bilden quasi eine Wippe, deren
Enden einerseits an den dritten Beschlagteilen 10 angelenkt sind und die
andererseits am Rückenteil 3 befestigt sind, wobei das Drehlager der
so gebildeten Wippe durch die Anlenkstellen 13 der Stellhebel
12 gebildet sind. Diese Wippe ist derart gestaltet und
angeordnet, dass zwischen Sitzteil 4 und Rückenteil 3 eine
annähernde Gleichgewichtslage eingestellt ist. Hieraus resultiert, dass eine
Verstellung des Sitzmöbels äußerst kraftarm in die beiden möglichen
Positionen erfolgen kann.
Insbesondere ist das zweite Beschlagteil 8 L-förmig
ausgebildet, wobei der eine Schenkel der L-Form am Rückenteil 3 annähernd
vertikal ausgerichtet ist und mit dem freien Ende zur Aufstandsebene des Sitzmöbels
1 gerichtet befestigt ist. Der andere Schenkel ragt in Richtung auf das
Sitzteil 4 vor, wobei am Ende dieses Kragarms die Lagerstelle
11 für das dritte Beschlagteil 10 gebildet ist und etwa mittig
dieses Kragarmes die Anlenkstelle 13 des Stellhebels 12 vorgesehen
ist.
Das dritte Beschlagteil 10 ist jeweils durch eine an einer
Wange des Sitzteiles 4 befestigte Beschlagplatte gebildet, an deren dem
Rückenteil 3 zugewandten Endbereich ein nach oben über den Rahmen
des Sitzteiles 4 vorragender Vorsprung 14 vorgesehen ist, der
die Lagerstelle für die Anlenkung des zweiten Beschlagteiles 8 (bei
11) bildet. Im Ausführungsbeispiel ist das Sitzteil 4 über
Viergelenkketten mit den ersten Beschlagteilen 7 verbunden und somit begrenzt
höhenverschieblich und längsverschieblich gehalten. Die Viergelenkkette
ist aus zwei Koppeln (Teile 7 und 10) sowie zwei Schwingen
15, 16 gebildet, die an den Koppeln an den Anlenkstellen
17 beziehungsweise 18 angelenkt sind. Auch die Stellhebel
12 sind an den ersten Beschlagteilen 7 angelenkt (Anlenkbereich
19). Zusätzlich sind an den dritten Beschlagteilen 10 Begrenzungsanschläge
20 ausgebildet, an denen die zweiten Beschlagteile 8 mit dem vorkragenden
Arm bei in Komfortposition gemäß 2 verlagertem
Rückenteil 3 angelegt sind. Ebenso sind an den ersten Beschlagteilen
7 Begrenzungsanschläge 21 ausgebildet, an denen jeweils eine
Schwinge 15 oder 16 der Viergelenkkette bei in Sitzposition befindlichen
Teilen gemäß 1 anliegt. Zusätzlich ist
am ersten Beschlagteil 7 ein leicht lösbares oder mit geringer Kraft
überwindbares Haltemittel 22 vorgesehen, welches das Sitzteil
4 in der Sitzposition leicht lagegesichert hält. Hierzu ist zwischen
dem ersten Beschlagteil 7 und dem dritten Beschlagteil 10 eine
schwach dimensionierte Zugfeder als Haltemittel 22 eingespannt.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt,
sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.