Die Erfindung betrifft allgemein die Verkapselung elektronischer und
optoelektronischer Bauteile im Waferverbund. Insbesondere betrifft die Erfindung
ein Verfahren zur Verkapselung im Waferverbund unter Herstellung additiver Strukturen.
Für die Fertigung von integrierten elektronischen, optoelektronischen
oder anderen Bauelementen für Mikrosysteme wurden Technologien entwickelt,
die eine Erzeugung genau strukturierter Verkapselungsbeziehungsweise Passivierungsschichten
und/oder Hohlräume (Kavitäten) ermöglicht. Die Gehäusung von
optoelektronischen Bauelementen, welche einen optischen Sensor oder optisch aktive
Elemente aufweisen, erfolgt mit lichtdurchlässigen Abdeckungen, welche die
lichtempfindlichen Elemente vor Umgebungseinflüssen, wie beispielsweise Feuchtigkeit
oder etwa vor mechanischen Beschädigungen schützen. Dabei wird insbesondere
auch Glas als Werkstoff für eine Vielzahl von Anwendungen eingesetzt, unter
anderem wegen dessen optischen Eigenschaften und hervorragenden Passivierungseigenschaften.
Gegenüber den für die Verpackung und Kapselung von Halbleiterbauelementen
häufig eingesetzten Kunststoffen besitzen Gläser beispielsweise eine deutlich
geringere Permeabilität für Luft und bieten darüber hinaus auch einen
hervorragenden Schutz gegen Wasser, Wasserdampf und insbesondere auch gegen aggressive
Stoffe, wie Säuren und Basen. Derart gehäuste Mikro-Bauelemente werden
typischerweise im Zusammenhang mit zum Beispiel Fingerprintsensoren, MEMS-Bauteilen,
CCD-Kameras und Scannern eingesetzt. Diese Verfahren eignen sich dementsprechend
insbesondere zum Verpacken von Bauelementen, die einen sensitiven Bereich, zum Beispiel
einen optischen Sensor, aufweisen, der durch ein Gehäuse geschützt werden
muß, wobei jedoch über das Gehäuse sicherzustellen ist, dass der
Sensor seine externe, insbesondere optische Zugänglichkeit behält.
Die Fertigung des Bauelements, die Gehäusung der Bauelemente
und die Herstellung der Anschlusskontaktierung nach außen erfolgt entweder
noch im Verbund eines Wafers (Wafer-level-Packaging oder -Verpackung) oder auf dem
vereinzelten Bauelement, beziehungsweise Halbleiterchip (Single-Size-Packaging oder
-Verpackung). Eine Gehäusung der Bauelemente oder Chips nach dem Vereinzeln
hat jedoch den Nachteil, dass die integrierten Schaltungen und/oder sensitiven Bereiche
der Bauelemente während der Vereinzelung offen liegen und deren Funktion durch
den beim Zersägen (Dicen) der Wafer entstehenden Schmutz oder Staub beeinträchtigt
werden. Für die Herstellung von integrierten elektronischen und opto-elektronischen
oder anderen Mikro-Bauelementen werden inzwischen vorrangig unterschiedlichste Waferlevel-
Packaging Verfahren angewendet.
Im Rahmen des Wafer-Level-Packaging ist es zur Vermeidung einer Verschmutzung
oder Beschädigung der aktiven Teile der Chips beispielsweise bekannt, bei einer
optisch aktiven Fläche eines Halbleiterbauelements den aktive Bereich durch
das Aufkleben eines Glases oder einer Folie auf den Siliziumwafer zu schützen.
Häufig stellt sich hierbei das grundlegende Problem, dass die
bei der zur Abdeckung verwendeten Materialien nur schwer zu strukturieren sind,
um beispielsweise hindurchführende Kontaktverbindungen für Anschlußkontaktierungen
bereitzustellen. So werden zum Herstellen von Löchern im Gehäusungs- oder
Abdeckungsmaterial üblicherweise konventionelle Techniken wie beispielsweise
Ultraschallschwingläppen eingesetzt, wobei sich dabei im allgemeinen jedoch
nur relativ "große" Löcher von mindestens 0,5 mm Durchmesser erzeugen
lassen.
Weiterhin werden auch elektronische und opto-elektronische Komponenten
benötigt oder verlangt, deren Gehäuse oder Abdeckungen mit einer Kavität
versehen sind, oder eine Kavität erzeugen.
Um derartige Strukturen, wie Löcher oder Kavitäten zu erzeugen,
gibt es im wesentlichen zwei grundlegende Ansätze: Bei einem additiven Ansatz
werden Strukturen so hinzugefügt, daß die gewünschte Geometrie, etwa
eine Schicht oder Abdeckung mit Löchern und/oder Kavitäten entsteht, oder
es wird mittels einer subtraktiven Methode die gewünschten Strukturen durch
Materialabtrag erzeugt.
Zur Erzeugung additiver Strukturen werden heute insbesondere Siebdruck
und Ink-jet-Druckverfahren verwendet. Gilt es, genau hochauflösende und uniforme
Strukturen zu drucken, so stößt insbesondere der Siebdruck auf technische
Grenzen, insbesondere beim Aufdrucken feinster Glasfritten. Aber auch beim Drucken
von feinsten Polymerstrukturen, etwa aus duroplastischen oder anderen Kunststoffen,
Polymerklebern oder Lacken stoßen Siebdruck oder Stencil-Print-Verfahren bezüglich
der geforderten Auflösung an ihre Grenzen.
Die DE 103 01 559 A1
beschreibt ein additives Verfahren, bei welchem ein Hilfssubstrat mit einer strukturierten
Oberfläche verwendet wird, welche die Negativform der herzustellenden Mikrostrukturen
darstellt. Auf dem Hilfssubstrat wird eine Glasschicht abgeschieden und das Hilfssubstrat
entfernt. Die so hergestellten, abgeformten Mikrostrukturen, wie etwa Mikrolinsen
können dann auf einem Produksubstrat angeordnet und fixiert werden.
Subtraktive Verfahren sind andererseits ebenfalls oft hinsichtlich
ihrer Genauigkeit begrenzt. Zudem sind viele verwendete Materialien
nicht ohne weiteres durch Materialabtrag zu bearbeiten. Will man beispielsweise
einen Materialabtrag durch Ätzen herstellen, ist darauf zu achten, daß
nicht etwa auch das Halbleiter-Substrat oder die darauf oder darin erzeugten Halbleiter-Elemente
beschädigt werden.
Ein weiterer, vielfach bereits auf Wafer-Ebene eingesetzter Verfahrensschritt
ist das Aufbringen von Lotkugeln auf Anschlußkontakte, um die Chips später
direkt auf Platinen auflöten zu können. Diese Lotkugel-Anordnungen auf
den Wafern werden auch als sogenannte „Ball-Grid-Arrays„ bezeichnet.
Bekannte Technologien dazu sind das sogenannte Stencil Printing oder Elektro-Plating
der Lote. Aus den US-Patenten US 6,390,439,
US 6,332,569 und US
6,105,852 ist ein weiteres Verfahren zur Herstellung solcher Ball-Grid-Arrays
bekannt, bei welchem ein strukturiertes Glas-Substrat verwendet wird. Das Glassubstrat
weist Vertiefungen auf, in welchen die Lotkugeln hergestellt und dann auf die Anschlußkontakte
eines Wafers übertragen werden. Die Herstellung des Glassusbtrats, welches
als Form für die Lotkugeln eingesetzt wird, erfolgt durch Lithografie, gefolgt
von nasschemischem Ätzen. Lithografie ist ebenso wie nasschemisches Ätzen
von Glas eine eingeführte Technik. Beide Techniken sind jedoch mit spezifischen
Nachteilen verknüpft: Lithografie benötigt aufwändiges, teures Equipment,
in der Regel mit Reinraumanbindung. Bei dem in den vorgenannten Patenten beschriebenen
Verfahren werden im speziellen auch noch durch Sputtern Metallschichten aufgebracht.
Auch dieser im Vakuum durchgeführte Herstellungsschritt ist vergleichsweise
teuer. Beim nasschemischen Ätzen ist weiterhin vor allem beim Einsatz von HF-Lösungen
oder HF-haltigen Lösugen erheblicher Aufwand zum Schutz der Bearbeiter und
des Umweltschutzes zu betreiben.
Aus der US 6,664,027 B2
ist ein Verfahren zur Herstellung von elektronischen und elektromechanischen Elementen
mittels bildgebender Verfahren aus einer Suspension von Nanopartikeln bekannt. Als
bildgebendes Verfahren wird unter anderem Elektrofotografie vorgeschlagen. Durch
eine Wärmebehandlung werden isolierende Hüllen um die Nanopartikel entfernt.
Unter anderem können mit dem Verfahren Schichten mit Öffnungen hergestellt
werden, um Kontakte zwischen beabstandeten Schichten herzustellen.
Die DE 101 51 131 A1
beschreibt das Herstellen strukturierter Schichten auf einem Substrat, bei welchem
zunächst eine Maske aus fixiertem Toner auf der Oberfläche des Substrats
mittels eines Laserdruckverfahrens aufgebracht wird. Anschließend wird dann
eine strukturierte Schicht mit der durch die Maske definierten Struktur erzeugt.
Als Substrat kann eine Polymerfolie, Glas oder Silizium eingesetzt werden.
Die US 6,545,829 B1
beschreibt eine Fotolithografie-Beschichtungsanlage mit einer Lichtquelle und einer
Maske, die zwischen der Lichtquelle und einem mit Photoresist beschichteten Wafer
angeordnet wird, um den Photoresist strukturiert zu belichten. Zusätzlich wird
ein Pellikel zwischen der Lichquelle und dem Wafer angeordnet, mit welchem die Lichtintensität
lateral moduliert wird. Es wird unter anderem vorgeschlagen, lichtabsorbierende
Bereiche auf dem Pellikel durch Laserdruck herzustellen.
Aus dem Artikel „Initial Investigations into Low-Cost Ultra-Fine
Pitch Solder Printing Process Based on Innovative Laser Printing Technology", A.
Walker, D.F. Baldwin, IEEE Transactions on Electronics Packaging Manufacturing,
Vol. 22, No. 4, Oktober 1999 wird das Aufdrucken von Loten mittels Laserdrucker
zur Herstellung von ultrafeinen Lotkugelgittern beschrieben.
Die DE 10 2004 058 201
A1 beschreibt ein Verfahren, bei welchem Bau- oder Kontaktelemente von
einem Träger aufgenommen und positioniert auf eine Oberfläche übertragen
werden. Dazu wird ein elektrostatisch aufladbarer Träger eingesetzt, der eine
Oberfläche mit einer Fotoleiterschicht aufweist. Der Träger wird entsprechend
der Geometrie der herzustellenden Anordnung der Bau- oder Kontaktelemente auf einer
Oberfläche aufgeladen. Die Elemente haften dann entsprechend der Ladungsstruktur
auf dem Träger und können so auf die Oberfläche übertragen und
platziert werden. Unter anderem ist daran gedacht, auf diese Weise kugelförmige
Kontaktelemente aufzunehmen und positioniert wieder abzulegen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, gehäuste und einfach
und flexibel bondbare elektronische, insbesondere opto-elektronische Mikro-Bauelemente,
auch mikroelektromechanische Bauelemente und ein vereinfachtes und wirtschaftliches
Verfahren zu deren Herstellung zur Verfügung zu stellen.
Diese Aufgabe wird bereits in höchst überraschend einfacher
Weise durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den jeweiligen abhängigen Ansprüchen
angegeben.
Dementsprechend ist erfindungsgemäß ein Verfahren zur Verpackung
von Halbleiter-Wafern mit einer Vielzahl von elektronischen, und/oder optoelektronischen
und/oder mikroelektromechanischen Bauteilen mit Halbleiter-Schaltungselementen an
einer ersten Seite eines Halbleiter-Wafers vorgesehen, bei welchem additiv Strukturen
auf einem Substrat erzeugt werden, indem Beschichtungsmaterial elektrofotografisch
auf das Substrat übertragen wird. Dabei wird auf einer Oberfläche eines
Hilfssubstrats durch strukturiertes Belichten eine strukturierte Oberflächenladung
erzeugt, Beschichtungsmaterial auf der Oberfläche des Hilfssubstrats aufgetragen,
so daß ein Muster entsprechend der Ladungsverteilung der strukturierten Oberflächenladung
auf der Oberfläche hergestellt, und das so hergestellte Muster auf ein zu beschichtendes
Substrat übertragen wird. Aus dem aufgetragenen Beschichtungsmaterial werden
auf dem Substrat additive Strukturen hergestellt. Das Substrat kann, je nach Anwendungsfall
bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren sowohl der Halbleiter-Wafer selber, als
auch ein mit diesem verbundener oder noch zu verbindender weiterer Wafer sein.
Das Verfahren eignet sich dabei sowohl für festes, insbesondere
pulverförmiges, als auch für flüssiges Beschichtungsmaterial.
Additive Stukturen können auf diese Weise kostengünstig
und in nahezu beliebigen Größen und Formaten auf dem Substrat hergestellt
werden. Auch ist eine hohe Auflösung und Positionsgenauigkeit der additiven
Stukturen erzielbar, was für die Verkapselung von Halbleiter-Bauteilen im Waferverbund
von besonderer Wichtigkeit ist, da das Verkapseln in der Regel in mehreren Schritten
durch Aufbringen strukturierter Beschichtungen und/oder Substrate erfolgt und die
Strukturen möglichst genau zueinander positioniert sein sollten.
Das Beschichtungsmaterial wird dabei auf dem Substrat im Regelfall
noch in Pulverform vorliegen. Um daraus beständige additive Strukturen herstellen
zu können, kann sich in besonders bevorzugter Weiterbildung der Erfindung noch
eine Wärmebehandlung anschließen. Eine solche Wärmebehandlung kann
insbesondere das Aufschmelzen des aufgetragenen Beschichtungsmaterial umfassen.
Neben Glas oder glashaltigen Tonern können auch Keramik enthaltende Toner,
beziehungsweise Beschichtungsmaterialien, oder Toner, die ein Keramik-bildendes
Material enthalten, eingesetzt werden, um daraus keramische Strukturen herzustellen.
Das Herstellen der keramischen Strukturen kann dann durch einen Einbrand des aufgetragenen
Beschichtungsmaterials erfolgen. Das elektrofotografische Bebildern mittels keramikhaltiger
Toner wird bereits zur Herstellung von Dekors auf Glas oder Glaskeramik eingesetzt
und ist für diese Anwendungen beispielsweise aus der EP
1125171 B1 bekannt. Dieser Stand der Technik wird ausdrücklich hinsichtlich
der für den elektrofotografischen Auftrag verwendeten Vorrichtung und des mit
der Vorrichtung durchgeführten Verfahren auch zum Gegenstand der vorliegenden
Anmeldung gemacht.
Die additiven Strukturen können weiterhin sowohl einseitig als
auch beidseitig auf dem Substrat aufgebracht werden. Die erfindungsgemäße
Technologie ist sowohl für das Verdrucken von duroplastischen als auch keramischen
oder funktionalen Tonern geeignet. Mittels der Erfindung kann auch im Rahmen von
Ceramic packaging (Low and high Temperature) auf sogenanntem Greentape zur Herstellung
additiver Strukturen Beschichtungsmaterial aufgebracht werden, welches dann zusammen
mit dem Greentape in keramisches Material oder in leitende Strukturen umgewandelt
wird.
Besonders bevorzugt erfolgt weiterhin das strukturierte Belichten
des Hilfssubstrats durch rechnergestützte Ansteuerung zumindest einer Lichtquelle.
Dazu geeignet ist beispielsweise eine rechnergestützte Ansteuerung eines Dioden-Arrays
oder eine Modulation eines über die Oberfläche des Hilfssubstrats rasternden
Laserstrahls. Auf diese Weise kann eine im Rechner gespeicherte Vorlage direkt auf
das zu beschichtende Substrat übertragen werden. Der besondere Vorteil ist
hierbei, daß auf die Verwendung von Masken für die Herstellung strukturierter
Schichten aus dem Beschichtungsmaterial verzichtet werden kann.
Ein besonders bevorzugtes Material für die additiven Strukturen
ist Glas. Um Strukturen aus Glas, oder Glas enthaltende Strukturen herzustellen,
kann ein Beschichtungsmaterial aufgetragen werden, welches Glasfritte oder Glas
in Staub- oder Pulverform, oder auch eine Mischung glasbildender Bestandteile, die
beim Aufschmelzen des Beschichtungsmaterials ein Glas bilden, enthält. Zusätzlich
können hier, wie auch bei anderen Beschichtungsmaterialien auch noch organische
Binder enthalten sein, welche das Beschichtungsmaterial nach dem Auftragen auf der
zu beschichtenden Oberfläche zunächst fixieren. Durch Erwärmen kann
dann die Glasfritte aufgeschmolzen werden, so daß sich Glasstrukturen oder
zumindest glashaltige Strukturen bilden. Glas eignet sich gleich in mehrfacher Weise
zur Verkapselung von Halbleiter-Bauelementen. So können mit Glas optische Strukturen
hergestellt werden, welche Funktionalitäten für optoelektronische Bauelemente
ergeben. So ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung daran gedacht,
ein Beschichtungsmaterial, welches Glasfritte enthält, auf einen optisch transparenten
Wafer elektrofotografisch aufzutragen, und aus dem Beschichtungsmaterial optische
Elemente auf dem Substrat auszubilden. Dies ist wesentlich weniger aufwendig verglichen
mit einer subtraktiven Methode, wie etwa das Herausarbeiten von Linsen durch Materialabtrag
von der Oberfläche. Auch können in diesem Fall vorteilhaft beidseitig
glatte, beziehungsweise unstrukturierte Glaswafer mit ebenen Oberflächen verwendet
werden. Es ist für die Herstellung additiver Strukturen auf einem transparenten
Wafer, wie insbesondere einem Glaswafer dabei zweckmäßig, wenn der optisch
transparente Wafer auf den Halbleiterwafer oder zumindest einen
mit dem Halbleiterwafer verbundenen weiteren Wafer gebondet wird, so daß der
optisch transparente Wafer auf der aktiven Seite des Halbleiterwafers mit den Halbleiter-Schaltungselementen
angeordnet ist. Das Aufbringen der additiven Strukturen durch Aufschmelzen der Glasfritte
wird gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung dabei vor dem Bonden des
optisch transparenten Wafers auf den Halbleiter-Wafer vorgenommen. Auf diese Weise
wird weder der Halbleiter-Wafer, noch insbesondere die Verbindung mit dem oder den
weiteren Wafern thermisch beim Herstellen der optischen Strukturen belastet.
In vorteilhafter Weise können aus dem Beschichtungsmaterial beispielsweise
Linsen hergestellt werden. Diese können insbesondere auf einem transparenten
Wafer erzeugt werden, oder auch direkt auf dem Halbleiter-Wafer. Das erfindungsgemäße
Verfahren mit einer elektofotografischen Übertragung des Beschichtungsmaterials
auf das zu beschichtende Substrat ist aber auch hinreichend genau, um aus dem Beschichtungsmaterial
diffraktive Strukturen herzustellen. Solche Strukturen sind beispielsweise geeignet,
um als Strahlteiler, zur Korrektur chromatischer Abberationen oder zur räumlichen
spektralen Trennung zu dienen. Die Verwendung unterschiedlicher Gläser oder
glasshaltiger Toner beim ein- oder mehrmaligen elektrofotografischen Auftrag von
Beschichtungsmaterial ermöglicht eine weitergehende Optimierung der optischen
Eigenschaften oder der Anpassung an Substrate und deren Ausdehnungkoeffizient. So
können u.a. Glasrahmen mit höherem Brechungsindex und/oder Ausdehungskoeffizienten
auf Träger mit einem niedrigen Brechunsindex und/oder Ausdehnungskoeffizienten
aufgetragen werden.
Allgemein kann das Beschichtungsmaterial mit einer Konturgenauigkeit
von zumindest 400 dpi, vorzugsweise zumindest 600 dpi aufgebracht werden.
Eine weitere sehr positive Eigenschaft von Glas für die Verkapselung
von Bauelementen ist dessen äußerst geringe Permeabilität. Aufgrund
dieser Eigenschaft kann mit strukturierten Glasschichten, die erfindungsgemäß
herstellbar sind, auch eine sehr gute Verkapselung bewirkt werden, wenn der Halbleiter-Wafer
als Substrat für die hergestellten additiven Strukturen dient.
Eine weitere Anwendung für die Erfindung ist die Herstellung
von Bondrahmen aus dem Beschichtungsmaterial. An den Bondrahmen können dann
zwei Wafer miteinander verbunden werden. Die Bondrahmen können sowohl für
ein anodisches Bonden, als auch für eine Verbindung mit Klebstoff eingesetzt
werden.
Als Hilfssubstrat wird vorzugsweise ein zylinder- oder trommelförmiges
Substrat verwendet, auf dessen zylindrischer Oberfläche das Beschichtungsmaterial
aufgetragen und durch Rotation des trommelförmigen Hilfssubstrats auf die Oberfläche
des zu beschichtendes Substrat übertragen wird. Als trommelförmiges Hilfssubstrat
kann dabei insbesondere eine OPC-Trommel verwendet werden, wie sie in gleicher oder
ähnlicher Weise auch in Kopierern oder Laserdruckern eingesetzt wird. Besonders
bevorzugt wird das Beschichtungsmaterial dabei nicht direkt vom trommelförmigen
Hilfssubstrat auf das zu beschichtende Substrat übertragen. Vielmehr ist es
günstiger, das Beschichtungsmaterial vom zylinderförmigen Hilfssubstrat
durch Rotation auf ein zylinderförmiges Transfersubstrat mit flexibler Oberfläche
und von diesem auf das zu beschichtende Substrat zu übertragen. Die Übertragung
auf das Transfersubstrat muß dabei nicht direkt erfolgen, vielmehr kann auch
noch zumindest ein weiteres Transfersubstrat zwischengeschaltet sein. Die flexible
Oberfläche des Transfersubstrats verhindert eine Beschädigung der Vorrichtung
und/oder des zu beschichtenden Substrats und sorgt außerdem für einen
guten Kontakt und damit einen möglichst fehlerfreien Auftrag des Beschichtungsmaterials
auf dem zu beschichtenden Substrat.
Eine weitere Anwendung der Erfindung ist die Herstellung strukturierter
Isolationsschichten auf dem Halbleiter-Wafer. Auch hier eignet sich ein Beschichtungsmaterial
mit einer Glasfritte besonders, da Glas außerdem hervorragend elektrisch isoliert.
Die strukturierte Isolationsschicht kann beispielsweise Öffnungen aufweisen.
Derartige Öffnungen können dann zur elektrischen Kontaktierung der Halbleiter-Bauteile
dienen.
Es sind weiterhin nicht nur anorganische Materialien, wie etwa die
oben genannte Glasfritte für die erfindungsgemäße Herstellung additiver
Strukturen geeignet. Bei der Verkapselung von Halbleiter-Bauteilen können auch
Polymere verwendet werden. So ist gemäß einer Weiterbildung der Erfindung
auch vorgesehen, ein Beschichtungsmaterial durch elektrofotografischen Übertrag
vom Hilfssubstrat aufzutragen, welches ein Polymer enthält. Beispielsweise
können aus transparenten Polymeren auch optische Elemente für optoelektronische
Bauteile gefertigt werden. Ebenso können damit hergestellte Polymerstrukturen
auch als elektrische Isolationsschichten dienen. Geeignet sind diesbezüglich
insbesondere auch duroplastische Toner als Beschichtungsmaterial. Ein Verfahren
und eine Vorrichtung zur Fixierung keramischer oder duroplastischer Toner ist aus
der DE 101 14 526 A1 bekannt. Dieses
Verfahren, beziehungsweise die entsprechende Vorrichtung ist auch geeignet, um aus
duroplastischen oder keramischen Tonern additive Strukturen für das Verpacken
von Halbleiter-Bauelementen auf Waferebene herzustellen. Das Verfahren
zur Fixierung basiert darauf, daß ein Tonerpulver als Beschichtungsmaterial
auf einem plattenförmigen Substrat aufgebracht und das bei dem der auf der
beschichteten Oberseite des Trägers aufgebrachte Beschichtungsmaterial durch
Wärmeeinwirkung auf dem Substrat fixiert wird. Dabei wird die beschichtete
Oberseite und die nicht beschichtete Unterseite des plattenförmigen Substrats
mit Infrarotstrahlung und/oder einem Heißluftstrom und/oder einer Mikrowellenstrahlung
beaufschlagt. Vorzugsweise wird ein Substrat mit einem Flächengewicht von >
500 g/qm verwendet, welches einen Teil der auf die nicht beschichtete Unterseite
des Substrats gerichtete Beaufschlagung durchlässt und einen anderen Teil derselben
absorbiert. Es ist weiterhin daran gedacht, dieses Verfahren zur Fixierung auch
für andere Beschichtungsmaterialien, wie etwa Glasfritte enthaltende Toner
oder thermoplastische Toner zu verwenden, um daraus additive Strukturen herzustellen.
Gemäß noch einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
aus dem Beschichtungsmaterial eine strukturierte Schicht zu erzeugen, welche Aussparungen
um Halbleiter-Schaltungselemente des Halbleiter-Wafers, insbesondere optische Sensor-
oder Emitter-Elemente aufweist, wobei der Halbleiter-Wafer mit einem weiteren Wafer
verbunden wird, so daß die aus dem Beschichtungsmaterial hergestellte Schicht
eine Abstandhalter-Schicht zwischen dem Halbleiter-Wafer und dem weiteren Wafer
bildet und Kavitäten durch die Aussparungen zwischen dem Halbleiter-Wafer und
dem weiteren Wafer gebildet werden. Mit derartigen Kavitäten wird ein direkter
Kontakt der aktiven Halbleiter-Elemente mit der Verkapselung vermieden. Auch kann
eine solche Kavität optische Funktionen, wie etwa einen hohen Brechungsindex-Unterschied
zum Material des die Kavität gegenüberliegend zum Halbleiter-Wafer abschließenden
weiteren Wafers bewirken.
Es ist auch möglich, aus dem Beschichtungsmaterial additive leitende
Strukturen zur Kontaktierung der Halbleiter-Bauteile herzustellen. Beispielsweise
ist daran gedacht, Lotkugeln aus dem Beschichtungsmaterial herzustellen, um den
Bumping-Prozess bei der Bauteil-Herstellung zu vereinfachen. Gemäß noch
einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung der Erfindung werden mit
dem Beschichtungsmaterial elektrisch leitende Verbindungen von einer Ebene mit elektrischen
Kontakten oder Leitern zu einer dazu beabstandeten Leiter-Ebene, insbesondere zwischen
verschiedenen übereinander angeordneten Leiter-Ebenen hergestellt. Beiden vorgenannten
Ausführungsformen ist in vorteilhafter Weise gemeinsam, daß aufwendige
Maskenprozesse bei der Herstellung elektrisch leitender Strukturen vermieden werden
können. Um eine erfindungsgemäße elektrofotografische Übertragung
des Beschichtungsmaterials auf das zu beschichtende Substrat zu ermöglichen,
ist jedoch nichtleitendes Beschichtungsmaterial bevorzugt, um die Haftung des Beschichtungsmaterials
auf dem Hilfssubstrat zu verbessern. Um dies zu erreichen, kann ein Beschichtungsmaterial
verwendet werden, welches eine Metallverbindung enthält, wobei aus der Metallverbindung
ein elektrisch leitendes Material hergestellt wird. Die Metallverbindung selbst
ist dabei noch nicht elektrisch leitend. Insbesondere kann die Umwandlung in elektrisch
leitende additive Strukturen dabei durch eine nachfolgende Wärmebehandlung
erfolgen. So kann aufgrund der Erwärmung oder Erhitzung des aufgetragenen Beschichtungsmaterials
eine thermische Zersetzung der Metallverbindung erfolgen, bei welcher das Metall
auf dem Substrat zurückbleibt und eine elektrisch leitende Struktur bildet.
Geeignet sind beispielsweise metallorganische Verbindungen, Metall-Iodide, Metall-Bromide
und/oder Metall-Carbonyl-Verbindungen. Gemäß einer anderen, alternativen
oder zusätzlichen Weiterbildung der Erfindung wird zur Herstellung elektrisch
leitender Strukturen ein Beschichtungsmaterial aufgetragen, welches Metallpartikel
enthält, wobei durch Wärmebehandlung des auf dem Substrat aufgetragenen
Beschichtungsmaterials aus dem Beschichtungsmaterial mit den Metallpartikeln ein
metallisches elektrisch leitendes Material erzeugt wird. Beispielsweise können
die Metallpartikel mit einem dielektrischen Material verkapselt sein, wobei das
dielektrische Verkapselungsmaterial bei einer Erwärmung dann abdampft oder
sich zersetzt. Die Metallpartikel können dann miteinander verschmelzen und
so eine leitfähige additive Struktur bilden.
Zur Herstellung leitender Verbindungen kann gemäß noch einer
Weiterbildung der Erfindung ein leitendes Polymer als Bestandteil des Beschichtungsmaterials
verwendet werden.
Dieses kann unter anderem im Beschichtungsmaterial in Form von gekapselten
Partikeln vorhanden sein.
Das Beschichtungsmaterial kann weiterhin auch mit definiert variierender
Schichtdicke innerhalb beschichteter Bereiche auf das zu beschichtende Substrat
aufgetragen werden. Ein solches Grautonverfahren ermöglicht beispielsweise
eine Verrundung der Kanten der aufgedruckten Strukturen. Dies ist unter anderem
vorteilhaft, wenn Linsen als additive Strukturen mittels der Erfindung hergestellt
werden sollen. Auch erleichtern verrundete oder schräge Kanten nachfolgende
Vakuum-Beschichtungsprozesse, wie etwa das Aufdampfen oder Sputtern von Beschichtungen,
da durch die schräg verlaufende Kanten Abschattungen vermieden werden.
Das Substrat kann weiterhin auch in mehreren Schritten durch mehrfaches
sukzessives elektrofotografisches Aufbringen von Beschichtungsmaterial
mit additiven Strukturen versehen werden. Durch einen solchen Mehrschichtdruck können
verschachtelte und stufenförmige Rahmen/Bondstrukturen auf das Substrat gebracht
werden oder auch Verbindungen (Metalisierungen und Metalstrukturen (interconnects))
oder optische Strukturen/Optiken auf dem Substrat gedruckt werden. Auch auf diese
Weise können bestimmte definierte Schichtdickenverläufe realisiert werden.
Insbesondere können verschiedene Beschichtungsmaterialien miteinander kombiniert
werden. So ist daran gedacht, auf diese Weise Isolationsschichten und Leiterstrukturen
durch mehrfaches Überdrucken aufzubringen. Weiterhin können durch ein
solches mehrfaches Überdrucken bestimmte Schichtdicken erzielt werden, die
mit einem einfachen Beschichtungsschritt nicht erreicht werden können. Das
Beschichtungsmaterial kann dabei in mehreren Schritten erst aufgebracht und dann
die mehreren Schichten gemeinsam fixiert, beispielsweise eingebrannt oder aufgeschmolzen
werden. Es ist dabei auch möglich, dieses Verfahren des mehrschichtigen Aufbringens
und gemeinsamen Fixierens der Strukturen zwei- oder mehrmals zu wiederholen. Noch
eine Möglichkeit besteht außerdem darin, jeweils eine Schicht aufzubringen
und vor dem Aufbringen der nächsten Schicht einzubrennen.
Auch wenn sich mit dem Verfahren bereits recht genaue Strukturierungen
erzeugen lassen, kann es dennoch von Vorteil sein, wenn die additiven Strukturen
noch weiter strukturierbar sind, beispielsweise um eine noch detailliertere Strukturierung
durchzuführen. Dazu ist gemäß noch einer Weiterbildung der Erfindung
vorgesehen, ein photostrukturierbares Material, wie insbesondere Photoresist, beispielsweise
mit einem BCB-haltigen Beschichtungsmaterial elektrofotografisch aufzubringen.
Das Verfahren ist nicht nur dazu geeignet, direkt aus dem Beschichtungsmaterial
additive Strukturen auf den Halbleiter-Wafer oder dem Waferverbund, aus welchem
später die Bauteile abgetrennt werden, aufzubringen. Vielmehr kann das Verfahren
auch vorteilhaft dazu eingesetzt werden, eine Form zum Abformen additiver Strukturen,
insbesondere für das Verpacken von Halbleiter-Wafern herzustellen. Dazu ist
gemäß einer Weiterbildung dieser Ausführungsform der Erfindung vorgesehen,
auf einem Substrat elektrofotografisch Beschichtungsmaterial strukturiert aufzubringen
und aus dem Beschichtungsmaterial eine strukturierte Schicht zum Abformen additiver
Strukturen herzustellen. Mit einem weiteren Beschichtungsmaterial und der durch
Beschichtung des Substrats hergestellten Form können dann additive Strukturen
abgeformt und mit einem Wafer verbunden werden.
So kann das Verfahren sehr vorteilhaft dazu eingesetzt werden, auf
dem Substrat eine strukturierte Schicht mit Löchern herzustellen, die als Form
für Lotkugeln zum Kontaktieren von Anschlußkontakten eines Halbleiter-Wafers
verwendet wird. Dazu wird mittels elektrofotografischem Aufbringen von Beschichtungsmaterial
eine Beschichtung auf dem Substrat aufgebracht, die eine Vielzahl von Vertiefungen
aufweist, deren laterale Positionen zu den lateralen Positionen von Anschlußkontakten
auf einem Wafer korrespondieren, so daß die Vertiefungen und die Anschlußkontakte
beim Aufeinandersetzen der beschichteten Seite des Substrats auf die Seite des Wafers
mit den Anschlußkontakten und gegebenenfalls einer Ausrichtung der Form, beziehungsweise
des beschichteten Substrats zum Wafer die Anschlußkontakte und Vertiefungen
aufeinander zu liegen kommen, beziehungsweise jeweils gegenüberliegen. Die
Form kann dann mit Lot gefüllt und das Lot unter Aufschmelzen und Aufsetzen
auf den Wafer dann auf die Anschlußkontakte übertragen werden.
Vielfach sind auch Kavitäten bei der Verpackung von elektronischen
Bauelementen erwünscht. Beispielsweise sind Kavitäten bei der Verkapselung
von mikroelektromechanischen Bauteilen zweckmäßig, um den bewegten Teilen
der Bauelemente die notwendige Bewegungsfreiheit zu verschaffen. Ein Verfahren ist
unter anderem das Aufsetzen von Kappen, die beispielsweise aus Keramik oder keramisierbarem
Material gefertigt sind. Nachteilig ist hier, daß derartige Kappen vergleichsweise
teuer sind. Für viele Anwendungen reichen auch Kunststoffe zur Verkapselung
aus. Diese sind zwar wesentlich kostengünstiger, allerdings sind die Formen
zu deren Formung sehr aufwendig und entsprechend teuer in der Herstellung. Mittels
der Erfindung können jedoch auch Formen zur Herstellung von Gehäuseteilen
mit hoher Genauigkeit und wesentlich verringerten Herstellungskosten gefertigt werden.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht dazu ein Verfahren vor, bei welchem mittels
elektrofotografischem Aufbringen von Beschichtungsmaterial eine Beschichtung auf
dem Substrat aufgebracht wird, wobei die Beschichtung derart strukturiert ist, daß
sie eine Vielzahl von Erhebungen aufweist, deren laterale Positionen zu lateralen
Positionen von Bauelementen auf einem Wafer korrespondieren, und wobei von der so
strukturierten Oberfläche des beschichteten Substrats ein Teil mit Vertiefungen
abgeformt und mit dem Wafer verbunden wird, wobei die Vertiefungen Kavitäten
für die Bauteile des Wafers bilden.
Eine weitere Möglichkeit, die Erfindung mittelbar zur Erzeugung
von Strukturen auf Wafern einzusetzen, ist, durch elektrofotografisches Aufbringen
von Beschichtungsmaterial eine Lithografiemaske für die Herstellung von Halbleitern
oder zur photolithografischen Herstellung additiver Strukturen auf Wafern zu erzeugen.
Die Maske kann dann beispielsweise zur strukturierten Belichtung einer Photoresist-Schicht
auf einen mit dem Photoresist beschichteten Wafer aufgesetzt werden, wobei die Schicht
im Kontakt- oder Proximity-Verfahren belichtet und anschließend
strukturiert wird. Ebenso kann eine solche Maske auch für eine Projektionsbelichtung
verwendet werden. Eine solche Maske ist insbesondere für die Abbildung einfacherer
Strukturen geeignet, zeichnet sich jedoch gegenüber den üblicherweise
bei der Halbleiterfertigung eingesetzten chrombeschichteten, elektronenstrahllithografisch
strukturierten Masken durch ihre sehr geringen Herstellungskosten aus.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
und unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen näher erläutert.
Dabei bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder ähnliche Teile. Es zeigen:
1 eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
2 bis 4 anhand schematischer
Querschnittansichten Verfahrensschritte zur Verpackung von Halbleiter-Wafern mit
optischen Elementen als additiven Strukturen,
5 und 6 Varianten der
in 2 gezeigten Fertigungsstufe,
7 und 8 anhand schematischer
Querschnittansichten Verfahrensschritte zur Verbindung eines Halbleiter-Wafers mit
aus elektofotografisch aufgebrachtem Beschichtungsmaterial hergestellten Bondrahmen,
9 bis 12 ein Ausführungsbeispiel,
bei welchem mittels elektofotografischem Auftrag von Beschichtungsmaterial strukturierte
Isolationsschichten und leitende Strukturen hergestellt werden,
13 bis 16 Verfahrensschritte
zum Aufbringen von Lotkugeln auf Anschlußkontakte eines Bauelemente-Wafers,
17 eine Form für das Aufbringen von Lotkugeln
auf Wafern,
18 eine durch elektrofotografisches Aufbringen von
Beschichtungsmaterial hergestellte Lithografiemaske, und
19 bis 21 Verfahrensschritte
zum Verpacken von Halbleiter-Bauteilen in Kavitäten.
1 zeigt eine als Ganzes mit dem Bezugszeichen
1 bezeichnete Vorrichtung zum elektrofotografischen Auftragen additiver
Strukturen 7 auf eine Unterlage, beziehungsweise ein Substrat
2. Die Funktionsweise einer solchen Vorrichtung entspricht prinzipiell
der eines Laserdruckers oder Kopierers.
Das unter Verwendung der Vorrichtung 1 durchgeführte
Verfahren zur Verpackung von Halbleiter-Wafern mit einer Vielzahl von elektronischen
oder optoelektronischen Bauteilen basiert darauf, daß additiv Strukturen auf
der Oberfläche 21 eines Substrats 2 erzeugt werden, indem
Beschichtungsmaterial elektrofotografisch auf das Substrat 2 übertragen
wird, wobei auf einer Oberfläche eines Hilfssubstrats durch strukturiertes
Belichten eine strukturierte Oberflächenladung erzeugt und Beschichtungsmaterial
auf der Oberfläche des Hilfssubstrats aufgetragen wird, so daß ein Muster
entsprechend der Ladungsverteilung der strukturierten Oberflächenladung auf
der Oberfläche hergestellt, und das so hergestellte Muster auf ein zu beschichtendes
Substrat übertragen wird.
Als Hilfssubstrat dient dabei eine Fotoleitertrommel 62.
Die Fotoleitertrommel 62 weist einen Trägerkörper, in der Regel
eine Aluminiumtrommel auf. Darauf ist eine leitfähigen Beschichtung, eine ladungserzeugende
Schicht, einer Ladungstransportschicht und eine Verschleißschutzschicht aufgebracht.
Die Fotoleitertrommel 62 rotiert, wobei deren Oberfläche zunächst
an einer Reinigungs- und Löschlichteinheit 64 und anschließend
an einem Ladekorotron 63 vorbeibewegt wird, wodurch dieses Ladung an die
Fotoleitertrommel 62 abgibt und die Oberfläche der Fotoleitertrommel
62 zunächst gleichmäßig, beispielsweise negativ, auflädt.
Die aufgeladene Oberfläche der Fotoleitertrommel 62
wird dann durch deren Rotation an einem Bebilderungssystem 57, z.B. an
einem LED-Array oder Lasersystem, vorbeibewegt. Diese wird wiederum von einer Recheneinrichtung
51 angesteuert, so daß die Fotoleitertrommel 62 entsprechend
dem auf die Oberfläche der Unterlage 2 zu übertragenen Motiv
belichtet wird, so daß auf der zylindrischen Oberfläche des Hilfssubstrats,
beziehungsweise der Fotoleitertrommel 62 durch strukturiertes Belichten
eine strukturierte Oberflächenladung erzeugt wird. Dabei wird das Licht an
den belichteten Stellen in der ladungserzeugenden Grundschicht absorbiert und positive
Ladungen erzeugt, die durch die Ladungstransportschicht die Ladung an der Oberfläche
der Fotoleitertrommel kompensieren, so dass auf der Fotoleitertrommel ein latentes
Ladungsbild des Motivs entsteht.
Mit einer Magnetbürste 61 einer Entwicklungseinheit
60 wird dann das Beschichtungsmaterial 6 aus einem Behälter
59 auf die Fotoleitertrommel 62 übertragen. Zwischen der
Fotoleitertrommel 62 und der Entwicklungseinheit 60 wird dazu
außerdem eine Biasspannung gelegt. Das Beschichtungsmaterial 6 haftet
auf Grund des Potenzialunterschieds nur an den durch die Belichtung entladenen Bereichen
der Fotoleitertrommel 62. Besteht das Substrat 2 aus einem vergleichsweise
harten Material, wie beispielsweise aus Glas, wird der Toner vorteilhaft
nicht direkt auf die Unterlage 2, sondern vielmehr von der Fotoleittrommel
62 zunächst auf ein Transfersubstrat in Form einer Transfertrommel
65 und erst dann auf die Unterlage 2 übertragen. Die Transfertrommel
65 weist eine weiche, beziehungsweise flexible Oberfläche, wie etwa
aus Gummi, Silikon oder EPDM auf, die sich der Oberfläche der Unterlage
2 gut anpassen kann, so daß ein guter Kontakt des Substrats
2 zur Transfertrommel 65 und damit auch zum daran anhaftenden
Beschichtungsmaterial auf der Transfertrommel 65 erreicht wird.
Das Substrat 2 wird mit einem Übertragungskorotron
66 ebenfalls gleichmäßig aufgeladen, so daß das Beschichtungsmaterial
6 von der Transfertrommel 65 abgezogen wird. Anstelle einer Aufladung
mittels eines Übertragungskorotrons 66 kann eine uniforme Aufladung
auch einfach durch direkten elektrischen Kontakt mit einer Spannungsquelle erzielt
werden, wenn die Oberfläche des Substrats 2 leitfähig ist und
die Ladung sich gleichmäßig verteilt.
In einem nachfolgenden Schritt wird das Beschichtungsmaterial
6 erwärmt um dadurch additive Strukturen 7 einer Verpackung
von Halbleiter-Bauteilen im Waferverbund herzustellen. Zur Erwärmung ist bei
der in 1 gezeigten Vorrichtung 1 beispielhaft
eine Heizquelle 10 vorgesehen. Werden additive Strukturen 7 aus
Glas hergestellt, kann dazu das Beschichtungsmaterial 7 Glasfritte oder
Glasstaub enthalten, welches durch die Heizquelle 10 aufgeschmolzen wird,
so daß beim nachfolgenden Erstarren des Glases feste Glasstrukturen entstehen.
Das Aufschmelzen kann auch, anders als in 1 gezeigt,
in einer separaten Heizvorrichtung erfolgen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll,
wenn das Aufschmelzen länger dauert als das elektrofotografische Auftragen
des Beschichtungsmaterials 6.
Mit einer derartigen elektrofotografischen Beschichtung läßt
sich eine laterale Auflösung der Strukturen 7 von < 100 &mgr;m,
vorzugsweise < 50 &mgr;m erreichen. Es kann sowohl ein Graustufendruck mit
variabler Schichtdicke, etwa mit einer Schichtdicke zwischen 1 &mgr;m und 8 &mgr;m,
als auch ein Rasterdruck durchgeführt werden.
Durch mehrfache Wiederholung des Druckvorgangs können auch leicht
additive Strukturen so aufgebracht werden, daß sie Bereiche mit stufenweise
unterschiedlicher Schichtdicke aufweisen.
Anhand der 2 bis 4
werden anhand schematischer Querschnittansichten Verfahrensschritte zur Verpackung
von Halbleiter-Wafern unter Verwendung des elektofotografischen Aufbringens additiver
Strukturen erläutert. Zunächst wird, wie in 2
dargestellt, auf der Seite 21 eines transparenten Wafers 2, vorzugsweise
eines Glas-Wafers Beschichtungsmaterial 6 strukturiert aufgetragen. Das
Auftragen erfolgt elektofotografisch wie anhand von 1
erläutert. Das Beschichtungsmaterial 6 enthält in diesem Beispiel
Glasfritte, beziehungsweise Glasstaub oder Glaspulver. Um das Beschichtungsmaterial
auf der Seite 21 zu fixieren, ist darin vorzugsweise noch organischer Binder
enthalten. Die Fixierung kann dabei durch Aufschmelzen und nachfolgendes Erstarren
des Binders mittels einer Heizquelle 10, wie in 1
dargestellt, erfolgen. In einem nachfolgenden Schritt wird dann der Wafer
2 erhitzt, so daß der organische Binder abdampft. Durch weitere Erhitzung
schmilzt schließlich die Glasfritte auf.
3 zeigt den transparenten Wafer 2 nach dem
Aufschmelzen und Erstarren der Glasfritte im Beschichtungsmaterial 6. Die
bei der vorangehenden Erhitzung miteinander verschmelzenden Glaspartikel der Glasfritte
bilden nach dem Abkühlen und Erstarren additive Strukturen 7 auf der
Seite 21 des Glas-Wafers 2. Allgemein ist es bevorzugt, bei der
Herstellung additiver glashaltiger Strukturen auf Glas-Wafern eine Glasfritte zu
verwenden, die einen niedrigeren Erweichungspunkt als das Material des Wafers aufweist,
so daß der Wafer 2 bei der Herstellung der additiven Strukturen selbst
nicht erweicht.
Aufgrund der Oberflächenspannung des geschmolzenen Glases kann
sich außerdem wie in 3, ähnlich wie etwa
bei einem Wassertropfen eine gewölbte Oberfläche der additiven Strukturen
7 ausbilden. Die additiven Strukturen 7 können auf diese
Weise als Linsen 8 für zu verkapselnde optoelektronische Bauteile
wirken.
Der transparente Wafer 2 wird nun bei dem hier erläuterten
Beispiel mit einem Halbleiter-Wafer 3 mit Seiten 31,
32 verbunden, beziehungsweise gebondet, so daß der optisch transparente
Wafer auf der aktiven Seite des Halbleiterwafers mit den Halbleiter-Schaltungselementen
angeordnet ist. Im speziellen erfolgt die Verbindung mittels eines Klebstoffs oder
Kunststoffs 11 zwischen der Seite 31 des Halbleiter-Wafers
3 und der Seite 22 des transparenten Wafers 2, wobei
die Seite 22 der Seite 21 des transparenten Wafers 2
gegenüberliegt.
Auf der Seite 31 des Halbleiter-Wafers 3 sind bei
diesem Ausführungsbeispiel die Halbleiter-Schaltungselemente 35 der
aus dem hergestellten Waferverbund herzustellenden optoelektronischen Bauteile angeordnet.
Der mit den additiven Strukturen 7 in Form von Linsen versehene transparente
Wafer 2 dient demgemäß zur Verkapselung der Halbleiter-Schaltungselemente
35 und weist darüber hinaus aufgrund der Linsen eine optische Funktionalität
auf. Beispielsweise können die Halbleiter-Schaltungselemente 35 optische
Sensoren umfassen, wobei das zu detektierende Licht durch die Linsen gebündelt
wird. Bereits der strukturierte Auftrag des Beschichtungsmaterials
6 erfolgt dabei so, daß die lateralen Positionen, insbesondere zumindest
die relativen Positionen der beschichtenden Bereiche auf der Seite 21 zu
den lateralen Positionen der Halbleiter-Schaltungselemente kommensureabel sind.
Dies gilt nicht nur für das hier gezeigte Beispiel, sondern vorzugsweise allgemein
für die additiven Strukturen, um eine gute Ausrichtung der additiven Strukturen
7 relativ zu den Halbleiter-Schaltungselementen 35 zu ermöglichen.
Zusätzlich zur den anhand der 2
bis 4 gezeigten Verfahrensschritten können noch
weitere, nicht dargestellte vorhergehende oder nachfolgende Schritte durchgeführt
werden, um eine vollständige, insbesondere hermetische Verpackung der Halbleiter-Bauteile
auf Wafer-Ebene zu schaffen.
Anhand der 5 wird nachfolgend eine Variante
der in 2 gezeigten Fertigungsstufe erläutert.
Bei dieser Variante wird das Beschichtungsmaterial 6 beim elektofotografischen
Auftragen nicht mit einheitlicher Schichtdicke, sondern vielmehr unter Einsatz eines
Grautonverfahrens, wie beispielhaft dargestellt, mit definiert variierender Schichtdicke
innerhalb der beschichteten Bereiche auf der Seite 21 des transparenten
Wafers 2 aufgebracht. Auf diese Weise können dann beispielsweise Linsen
8 mit einer definierteren Form durch ein nachfolgendes Aufschmelzen der
Glasfritte hergestellt werden.
6 zeigt noch eine Variante der in den 2
und 5 gezeigten Fertigungsstufe. Bei dieser Variante
wird eine definiert variierende Schichtdicke nicht durch einen Grauton-Druck, sondern
durch mehrfaches sukzessives elektrofotografisches Aufbringen von Beschichtungsmaterial
in mehreren Lagen 61 erreicht. Bei beiden Varianten, beziehungsweise den
in den 5 und 6 dargestellten
Fertigungsstufen kann dann nachfolgend eine Herstellung additiver Strukturen aus
dem Beschichtungsmaterial und eine Verpackung optoelektronischer Schaltungselemente
35 erfolgen.
Um optische Elemente, wie etwa die in den vorstehend beschriebenen
Figuren dargestellten Linsen 8 für die aus dem Wafer durch Abtrennen
herstellbaren elektronischen oder optoelektronischen Bauteile zu erzeugen, können
alternativ auch Beschichtungsmaterialien durch elektofotografischen Übertrag
aufgetragen werden, die ein transparentes Polymer enthalten. In diesem Fall werden
dann additive Kunststoffstrukturen, bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen
also Kunststofflinsen erzeugt.
Anhand der 7 und 8
wird ein weiteres, mit den Merkmalen der anhand der 2
bis 6 erläuterten Ausführungsbeispiele kombinierbares
Beispiel eines Verfahrens zur Herstellung additiver Strukturen beschrieben. Dieses
Ausführungsbeispiel beruht darauf, daß aus dem Beschichtungsmaterial Bondrahmen
hergestellt werden, mit welchem der transparente Wafer 2 und der Halbleiterwafer
3 verbunden werden. Zunächst wird, wie in 7
gezeigt, wieder elektofotografisch Beschichtungsmaterial 6 auf den transparenten
Wafer 2 aufgebracht. Bei dem in 6 gezeigten
Beispiel wird jedoch kein Punkt- oder Fleckenmuster zur Herstellung von Linsen
8, sondern ein Muster mit von Beschichtungsmaterial umschlossenen Aussparungen
hergestellt. Da die Bondrahmen zur Verbindung des transparenten Glaswafers
2 mit dem Halbleiter-Wafer dienen, wird außerdem das Beschichtungsmaterial
auf die Seite 22 aufgebracht, welche nach dem Verbinden der Wafer dem Halbleiter-Wafer
zugewandt ist.
8 zeigt den mit dem transparenten Wafer 2
über die aus dem Beschichtungsmaterial 6 hergestellten Bondrahmen
9 verbundenen Halbleiter-Wafer 3. Die Bondrahmen 9 bilden
außerdem eine strukturierte Schicht, welche Aussparungen um die Halbleiter-Schaltungselemente
35 des Halbleiter-Wafers 3 aufweist, wobei die aus dem Beschichtungsmaterial
6 hergestellte Schicht, beziehungsweise die Bondrahmen 9 eine
Abstandhalter-Schicht zwischen dem Halbleiter-Wafer und dem weiteren Wafer bilden
und Kavitäten 12 durch die Aussparungen zwischen dem Halbleiter-Wafer
3 und dem transparenten Wafer 2 gebildet werden. Bei dem in
8 gezeigten Beispiel wurden die beiden Wafer
2, 3 nicht mittels eines Klebers, sondern durch anodisches Bonden
an den Bondrahmen miteinander verbunden. Das Beschichtungsmaterial 6 enthält
bei diesem Beispiel wieder eine Glasfritte, so daß Glas-Bondrahmen als additive
Strukturen erzeugt werden, die für ein anodisches Bonden mit dem Halbleiter-Material
des Wafers 3 geeignet sind. Alternativ kann mittels der Bondrahmen
9 aber auch beispielsweise eine Verbindung mit einem Klebstoff erfolgen.
Anstelle eines Beschichtungsmaterials mit Glasfritte kann beispielsweise auch ein
polymerhaltiges Beschichtungsmaterial, wie etwa ein duroplastischer Toner eingesetzt
werden.
Die 9 bis 12
zeigen ein Ausführungsbeispiel, bei welchem mittels elektofotografischem Auftrag
von Beschichtungsmaterial strukturierte Isolationsschichten und leitende Strukturen
hergestellt werden. Dabei wird beispielhaft von dem Waferverbund, wie er in
8 gezeigt ist, ausgegangen. Um die optoelektronischen
Bauteile 35 elektrisch zu kontaktieren, werden elektrische Kontakte auf
der Rückseite des Wafers 3 erzeugt. Dies ist von Vorteil, da der optische
Qualitätsbereich der Bauteile auf der Seite 31 des Wafers auf diese
Weise nicht durch die sonst üblicherweise eingesetzten Drahtverbindungen, welche
an Anschlußkontakte auf der aktiven Seite gebondet werden, beeinflußt
wird. Um die Anschlußkontakte auf die Rückseite des Wafers 3
zu legen, wird der Wafer 3 zunächst, wie in 9
gezeigt, gedünnt. Anschließend werden elektrisch leitende
Kanäle 16 von der Seite 32 her eingefügt. Beispielsweise
können dazu Löcher in das Substrat des Wafers 3 geätzt werden,
welche auf nicht dargestellte, mit den Halbleiter-Schaltungselementen elektrisch
verbundene Anschlußflächen auf der aktiven Seite 31 des Wafers
3 stoßen. Die Löcher können dann mit einem leitenden Material
ausgekleidet und/oder aufgefüllt werden. Oft ist es dann noch vorteilhaft,
wenn die elektrischen Anschlußkontakte auf der Rückseite umverlegt werden,
beispielsweise, um die Anschlußstellen besser über die Fläche verteilen
zu können und damit die Gefahr von Kurzschlüssen beim Anschließen
auf einer Leiterplatte zu verringern.
Das im folgenden näher beschriebene Ausführungsbeispiel
zur Verpackung von Halbleiter-Bauteilen auf Waferebene basiert darauf, daß
Beschichtungsmaterial elektofotografisch auf den Halbleiter-Wafer 3 aufgetragen
und aus dem Beschichtungsmaterial strukturierte Isolationsschichten mit Öffnungen
erzeugt, sowie additive leitende Strukturen zur Kontaktierung der Halbleiter-Bauteile
aus elektrofotografisch aufgebrachtem Beschichtungsmaterial hergestellt werden.
Zunächst werden, wie in 9 gezeigt,
in sukzessiven Schritten zwei verschiedene Beschichtungsmaterialien 13,
14 strukturiert auf der Wafer-Unterseite 32 durch elektrofotografischen
Übertrag mit einer Vorrichtung, wie sie schematisch in 1
gezeigt ist, aufgetragen. Das Beschichtungsmaterial 13 kann beispielsweise
eine Glasfritte und/oder ein Polymer enthalten, um daraus eine dielektrische, isolierende
Schicht herzustellen. Das weitere Beschichtungsmaterial 14 hingegen dient
zur Herstellung additiver elektrisch leitender Strukturen. Das Beschichtungsmaterial
13 wird dabei so strukturiert aufgebracht, daß die leitenden Kanäle
16 frei bleiben. Auf diese frei bleibenden Bereiche, beziehungsweise auf
die leitenden Kanäle 16 wird das weitere Beschichtungsmaterial
14 aufgebracht. Die Herstellung der aus den Beschichtungsmaterialien
13, 14 zu erzeugenden additiven Strukturen kann dann beispielsweise
in einem gemeinsamen Schritt, etwa durch eine Erwärmung des Beschichtungsmaterials
erfolgen.
Um leitende additive Strukturen aus einem Beschichtungsmaterial, wie
hier dem Beschichtungsmaterial 14 auszubilden, kann das Beschichtungsmaterial
dazu beispielsweise eine Metallverbindung enthalten, welche sich unter Erwärmung
zersetzt, so daß das Metall übrigbleibt. Möglich sind hier unter
anderem metallorganische Verbindungen und Iodide und Carbonyle der Metalle. So kann
Molybdän durch thermische Zersetzung von Molybdänhexacarbonyl, Mo(CO)6,
bei 350 °C bis 400 °C dargestellt werden. Ebenso kann auch Nickel durch
thermische Zersetzung von Nickeltetracarbonyl erhalten werden. Auch viele Metalliodide
zersetzen sich bei moderaten Temperaturen, wobei das freiwerdende Iod abdampft oder
sublimiert. Wird ein entsprechendes geeignetes Beschichtungsmaterial 14
mit einer Metallverbindung, welche sich unter Erwärmung thermisch zersetzt,
so daß das Metall zurückbleibt, also erst elektrofotografisch aufgetragen
und dann erwärmt, so lassen sich elektrisch leitende, additive Strukturen aus
dem strukturiert aufgebrachten Beschichtungsmaterial erzeugen. 10
zeigt den Waferverbund dazu in einer Fertigungsstufe nach Herstellung additiver
Strukturen aus den Beschichtungsmaterialien 13, 14. Aus dem Beschichtungsmaterial
13 wurde eine strukturierte Isolationsschicht 15 mit Öffnungen
20 als additive Struktur erzeugt. Die Öffnungen 20 lassen
die Kanäle 16 frei und sind mit elektrisch leitenden additiven Strukturen
17 zumindest teilweise aufgefüllt. Die elektrisch leitenden additiven
Strukturen 17 wurden dabei aus dem Beschichtungsmaterial 14 erzeugt.
Anschließend wird, wie ebenfalls in 10 dargestellt
ist, erneut Beschichtungsmaterialien 14 auf die Seite 32 des Wafers
strukturiert durch elektrofotografischen Auftrag aufgebracht.
Aus dem so aufgebrachten Beschichtungsmaterial 14 werden,
wie in 11 dargestellt, elektrische Leiter
19 hergestellt, welche sich entlang der Seite 32 erstrecken und
mit den elektrisch leitenden additiven Strukturen 17 verbunden sind. Demgemäß
bilden dabei die elektrisch leitenden dditiven Strukturen 17 elektrisch
leitende Verbindungen von einer Ebene, hier nämlich die Waferoberfläche
zu einer dazu beabstandeten Leiter-Ebene, welche durch die Leiter 19 gebildet
wird. Dabei wird der Abstand der Leiter-Ebene von der Waferoberfläche durch
die strukturierte Isolationsschicht 15 erzeugt. Die Leiter-Ebene mit den
Leitern 19 dient bei diesem Beispiel zur lateralen Umverlegung der Anschlußkontakte
der elektronischen oder optoelektronischen Bauteile, beziehungsweise deren Halbleiter-Schaltungselemente
35. Auf die so beschichtete Seite 32 des Wafers 2 wird
nun, wie ebenfalls in 11 gezeigt ist, eine weitere
strukturierte Isolationsschicht 15 mit Öffnungen 20 aufgebracht,
um die Leiter 19 nach außen hin zu isolieren.
Die Herstellung dieser Isolationsschicht 15 kann entsprechend
wie bei der darunterliegenden Isolationsschicht erfolgen. Die Öffnungen
20 sind hier an den Enden der Leiter 19 angeordnet, um dort Lot
für die elektrische Kontaktierung der Bauteile aufzubringen. 12
zeigt dazu den Waferverbund nach dem Aufbringen von Lot 37 in die Öffnungen
20 der zuletzt aufgebrachten Isolationsschicht 15. Das Lot
37 bildet dabei hervorstehende Lotkugeln, beziehungsweise gegenüber
der Oberfläche der Isolationsschicht 15 erhabene Lotbereiche. Auch
dieser Verfahrensschritt kann ähnlich zu der Herstellung der Leiter
19 und Verbindungen 17 unter Verwendung eines strukturierten elektrofotografischen
Aufbringens von geeignetem Beschichtungsmaterial erfolgen, welches
dann in ein Lot umgewandelt wird. Aus dem Waferverbund können dann abschließend
fertig verpackte elektronische oder optoelektronische Bauelemente durch Abtrennen,
beziehungsweise Dicen erfolgen.
Im folgenden wird auf die 13 bis
16 Bezug genommen, anhand welcher ein Verfahren erläutert
wird, bei welchem additive Strukturen nicht direkt durch elektrofotografisches Aufbringen
auf einem Wafer hergestellt werden, sondern bei welchem allgemein zunächst
ein Master, beziehungsweise eine Form hergestellt wird, mittels welcher dann wiederum
additive Strukturen auf einem Wafer erzeugt werden. Das Verfahren beruht darauf,
daß mittels elektrofotografischem Aufbringen von Beschichtungsmaterial eine
Beschichtung auf einem Substrat aufgebracht wird, wobei die Beschichtung derart
strukturiert ist, daß sie eine Vielzahl von Vertiefungen aufweist, deren laterale
Positionen zu den lateralen Positionen von Anschlußkontakten auf einem Wafer
korrespondieren, so daß die Vertiefungen und die Anschlußkontakte beim
Aufeinandersetzen der beschichteten Seite des Substrats auf die Seite des Wafers
mit den Anschlußkontakten und gegebenenfalls einer Ausrichtung des beschichteten
Substrats zum Wafer die Anschlußkontakte und Vertiefungen aufeinander zu liegen
kommen, und wobei die Form mit Lot gefüllt und das Lot unter Aufschmelzen auf
den aufgesetzten Wafer mit den Anschlußkontakten dann auf die Anschlußkontakte
übertragen wird.
Zunächst wird dazu, wie in 13 gezeigt,
auf einem Substrat 70 mit Seiten 71, 72 Beschichtungsmaterial
6 elektrofotografisch auf die Seite 71 des Substrats
70 aufgebracht. Das Aufbringen kann wiederum mit einer wie in
1 schematisch dargestellten Vorrichtung erfolgen. Das
Aufbringen erfolgt strukturiert unter Aussparung von Bereichen 76 auf der
Seite 71. Nachfolgend wird aus dem Beschichtungsmaterial 6 eine
Beschichtung 69 hergestellt. Die Seite 71 weist infolge der strukturierten
Beschichtung nun eine Anordnung von Vertiefungen 76 in der Beschichtung
69 auf. Die lateralen Positionen der Vertiefungen 76 korrespondieren
dabei insbesondere mit lateralen Positionen von Anschlußkontakten eines Wafers.
Das so beschichtete Substrat bildet demgemäß einen Master, beziehungsweise
eine Form für das Aufbringen von Lotkugel-Anordnungen.
Für das Substrat 70 und die Beschichtung 69
ist beispielsweise Glas besonders geeignet. Demgemäß kann wiederum ein
Beschichtungsmaterial 6 verwendet werden, welches Glasfritte enthält.
Mittels einer geeigneten Einrichtung wird nachfolgend Lot
37 in flüssigem, beziehungsweise aufgeschmolzenen Zustand in die Vertiefungen
eingefügt. Die Walze 77, wie sie für das Einfüllen des Lots
37 in die Vertiefungen 76 bei dem in 14
gezeigten Beispiel verwendet wird, ist dabei lediglich beispielhaft. Ebenso kann
unter anderem auch eine Platte verwendet werden, die über das Substrat geführt
wird, und die eine oder mehrere Öffnugnen aufweist, durch welche das Lot hindurch
und in die Vertiefungen hinein gepresst wird.
Anschließend wird die so erhaltene und mit Lot 37 versehene
Form dann mit einem Wafer 3 zusammengesetzt, um Lotkugeln auf dem Wafer
3 herzustellen. Dieser Verfahrensschritt ist in 15
dargestellt. Der Wafer 3 weist auf einer Seite 31 eine Vielzahl
von Anschlußkontakten 33 auf. Beim Aufeinandersetzen von Wafer
3 und beschichtetem Substrat 70 werden dabei die Anschlußkontakte
33 und Vertiefungen 76 so zueinander ausgerichtet, daß diese
übereinanderliegen. Die Übertragung des Lots 37 auf die Anschlußkontakte
geschieht durch Aufschmelzen des Lots in den Vertiefungen. Dabei benetzt das Lot
37 auch die Anschlußkontakte 33 und bleibt an diesen haften.
Das Substrat 70 kann dann entfernt werden. Es wird dadurch ein wie beispielhaft
in 16 gezeigter Wafer 3 mit Anschlußkontakten
33 erhalten, die mit Lotkugeln 78 versehen sind. Um die Haftung
der Lotkugeln zu verbessern, kann außerdem noch ein weiterer Reflow-Schritt,
beziehungsweise ein erneutes Aufschmelzen des Lots auf den Anschlußkontakten
33 erfolgen.
Um eine geeignete Form der Vertiefungen zu erhalten, welche das Ablösen
des Lots 37 aus den Vertiefungen erleichtert, kann besonders vorteilhaft
auch ein mehrschichtiges Aufbringen, wie es anhand von 6
beschrieben wurde eingesetzt werden. Eine entsprechend damit erhaltene Form für
das Aufbringen von Lotkugeln ist in 17 dargestellt.
Durch einen Mehrschichtdruck, oder alternativ durch ein Grautonverfahren wurde das
Beschichtungsmaterial 6 so aufgebracht, daß sich eine runde, vorzugsweise
kalottenförmige oder, wie dargestellt kugelkappenförmige Querschnittform
der Vertiefungen ergibt oder eine solche runde Querschnittform zumindest approximiert
ist. Bei einem mehrschichtigen sukzessiven elektrofotografischen Aufbringen von
Beschichtungsmaterial, wie es auch zur Herstellung einer wie in 18
gezeigten Lithografiemaske einsetzbar ist, sind allgemein verschiedene Möglichkeiten
denkbar: das Beschichtungsmaterial kann in mehreren Schritten erst aufgebracht und
dann die mehreren Schichten gemeinsam eingebrannt werden. Diese Möglichkeit
wird bevorzugt. Es ist dabei auch möglich, dieses Verfahren des mehrschichtigen
Aufbringens und gemeinsamen Einbrennens der Strukturen zwei- oder mehrmals zu wiederholen.
Noch eine Möglichkeit besteht darin, jeweils eine Schicht aufzubringen und
vor dem Aufbringen der nächsten Schicht einzubrennen.
Das Material des Substrate, vorzugsweise auch des Beschichtungsmaterials
kann weiterhin gemäß einer Weiterbildung der Erfindung auch an den Temperaturausdehnungskoeffizienten
des Wafers angepasst sein. Unter einem derartigen Material wird insbesondere ein
Material verstanden, dessen Temperaturausdehungskoeffizient von dem des Wafers im
Temperaturbereich bis zum Aufschmelzen des Lots um nicht mehr als 10 % abweicht.
Die Strukturgrößen für eine wie beispielhaft in
14 oder 17 gezeigte Lotkugel-Form,
hier also speziell die Vertiefungen 76 weisen vorzugsweise laterale Abmessungen-
bei den Vertiefungen 76 also dementsprechend deren Durchmesser- im Bereich
von zumindest 50 Mikrometer, besonders bevorzugt zumindest 100 Mikrometer auf. Um
ein hinreichend großes Volumen für die Aufnahme des Lots bereitzustellen,
weisen die Vertiefungen vorzugsweise eine Tiefe von zumindest 20 Mikrometern, besonders
bevorzugt zumindest 40 Mikrometern auf. Die Volumina der Vertiefungen liegen vorzugsweise
im Bereich von 1·10–3 &mgr;m2 bis 10·10–3
&mgr;m2.
18 zeigt ein weiteres Beispiel, wie mittels elektrofotografischer
Beschichtung hergestellte additive Strukturen, beispielsweise für die Verpackung
von Halbleiter-Bauteilen im Waferverbund verwendet werden können. Im speziellen
zeigt 18 eine Lithografiemaske 80. Das Substrat
81 der Maske kann beispielsweise ein Glas- oder Glaskeramik-Wafer sein.
Die Maske in diesem Beispiel ist als Binärmaske ausgeführt. Dazu wurden
auf der Seite 82 des Substrats 81 additive Strukturen erzeugt,
indem wiederum Beschichtungsmaterial elektrofotografisch auf das Substrat
81 übertragen wurde, wozu wie anhand von 1
beschrieben, auf einer Oberfläche eines Hilfssubstrats durch strukturiertes
Belichten eine strukturierte Oberflächenladung erzeugt und Beschichtungsmaterial
auf der Oberfläche des Hilfssubstrats aufgetragen wird, so daß ein Muster
entsprechend der Ladungsverteilung der strukturierten Oberflächenladung auf
der Oberfläche hergestellt, und das so hergestellte Muster auf ein zu beschichtendes
Substrat übertragen wird. Aus dem aufgetragenen Beschichtungsmaterial wurden
dann auf dem Substrat additive Strukturen in Form einer strukturierten Beschichtung
84 hergestellt, welche Bereiche 83 auf der Seite 82 des
Substrats 80 frei lässt. Die Beschichtung kann beispielsweise opak
sein, so daß bei einer Photoresist-Schicht auf einem Wafer, welcher gegenüberliegend
zur Lithografiemaske angeordnet wird, nur die gegenüberliegend zu den Bereichen
83 angeordneten Bereiche der Photoresist-Schicht belichtet werden. Neben
opaken Schichten, die etwa mit einem duroplastischen Toner hergestellt werden können,
ist es aber auch möglich, für das zur Belichtung verwendete Licht zumindest
teilweise transparente Beschichtungsmaterialien, die eine Phasenverschiebung bewirken,
elektrofotografisch aufzubringen, so daß die Lithografiemaske dann auch eine
Phasenmaske oder Halbtonphasenmaske sein kann. Dazu kann ein glashaltiges Beschichtungsmaterial
oder auch ein Beschichtungsmaterial mit einem transpatenten Polymer eingesetzt werden.
Als Beschichtungsmaterialien zur Herstellung der Lithografiemaske kommen weiterhin
auch alle vorstehend genannten Beschichtungsmaterialien in Frage.
Mit einer derartigen Lithografiemaske können insbesondere einfachere
Strukturen mit geringeren Anforderungen an die Auflösung abgebildet werden.
Vorzugsweise ist eine solche Maske für Strukturen einsetzbar, bei denen die
geforderte Auflösung größer 1 Mikrometer, vorzugsweise größer
10 Mikrometer, besonders bevorzugt größer 20 Mikrometer beträgt.
Entsprechend werden vorzugsweise Strukturen mittels einer solchen Maske erzeugt,
die eine Strukturgröße von zumindest 1 Mikrometer, vorzugsweise zumindest
10 Mikrometer, besonders bevorzugt zumindest 20 Mikrometer aufweisen. Bei dem in
18 gezeigten Beispiel einer binären Photomaske
sind die von der Beschichtung 84 freigelassenen Bereiche 83 dementsprechend
in wenigstens einer Richtung zumindest 1 Mikrometer, vorzugsweise zumindest 10 Mikrometer,
besonders bevorzugt zumindest 20 Mikrometer groß.
Anhand der 19 bis 21
wird noch ein Ausführungsbeispiel erläutert, bei welchem additive Strukturen
nicht direkt auf einen Wafer aufgebracht werden, sondern vielmehr mittels einer
Beschichtung mit elektrofotografisch aufgebrachtem Beschichtungsmaterial eine Form
für das Abformen der Strukturen hergestellt wird. Im speziellen werden bei
diesem Ausführungsbeispiel Halbleiter-Bauelemente oder mikro-elektromechanische
Bauelemente beim Verpacken auf Wafer-Ebene mit Kavitäten umgeben.
Das anhand dieser Figuren erläuterte Verfahren beruht darauf,
mittels elektrofotografischem Aufbringen von Beschichtungsmaterial eine Beschichtung
auf dem Substrat aufzubringen, wobei die Beschichtung derart strukturiert ist, daß
sie eine Vielzahl von Erhebungen aufweist, deren laterale Positionen zu lateralen
Positionen von Bauelementen auf einem Wafer korrespondieren, und wobei von der so
strukturierten Oberfläche des beschichteten Substrats ein Teil mit Vertiefungen
abgeformt und mit dem Wafer verbunden wird, wobei die Vertiefungen Kavitäten
für die Bauteile des Wafers bilden.
19 zeigt dazu ein Formelement 90 für
das Abformen eines Verpackungsteils. Das Formelement 90 umfasst ein Substrat
91, bei welchem auf einer Seite 92 additive Strukturen in Form
von Erhebungen 93 aufgebracht sind. Die lateralen Positionen dieser Erhebungen
korrespondieren mit lateralen Positionen von zu verpackenden Bauteilen auf einem Wafer,
beispielsweise elektronische, optoelektronische und/oder mikroelektromechanische
Bauelemente. Insbesondere werden die Erhebungen wieder durch rechnergesteuert strukturiertes
elektrofotografisches Aufbringen von Beschichtungsmaterial auf die Seite
92 des Substrats und einer nachfolgenden Fixierung, wie etwa einem Einbrand
oder einem Aufschmelzen des Beschichtungsmaterials hergestellt.
Anschließend wird der so erhaltene Master, beziehungsweise das
Formelement 90, wie in 20 gezeigt, als Matrize
verwendet, um in einer Form ein Formteil 95 abzuformen. Beispielsweise
kann dazu ein geeigneter Kunststoff verwendet werden. das Formteil 95 weist
nun dementsprechend an den zu den Erhebungen korrespondierenden Positionen Vertiefungen
auf.
Das so erhaltene Formteil 95 wird dann, wie in
21 dargestellt, mit einem zu verpackenden Wafer
3 mit Halbleiter-Schaltungselementen 35 verbunden, so daß
die Halbleiter-Schaltungselemente 35 in den durch die Vertiefungen
96 gebildeten Kavitäten eingeschlossen werden.
Es ist dem Fachmann ersichtlich, daß die Erfindung nicht auf
die vorstehend beschrieben, lediglich beispielhaften Ausführungsbeispiele beschränkt
ist, sondern vielmehr in vielfältiger Weise abgeändert werden kann. Dabei
können die Merkmale der einzelnen Ausführungsbeispiele auch miteinander
kombiniert werden.