Die Erfindung betrifft einen Gurtstrafferantrieb für den Sicherheitsgurt
eines Fahrzeugs.
Gurtstrafferantriebe sind bereits bekannt. Ein vom Anmelder entwickelter
Gurtstrafferantrieb weist einen Elektromotor, eine Getriebewelle und ein Abtriebsrad
auf, wobei das Abtriebsrad mit der Wickelwelle des Sicherheitsgurtes gekuppelt ist.
Der Elektromotor treibt die Getriebewelle über ein erstes Getriebe an, bei
welchem es sich um ein Kronenradgetriebe handelt. Die Getriebewelle treibt über
ein zweites Getriebe, bei welchem es sich um ein Schneckengetriebe handelt, das
Abtriebsrad an, welches mit der Wickelwelle des Sicherheitsgurtes gekuppelt ist.
Ein Nachteil des vorstehend beschriebenen Gurtstrafferantriebs besteht
darin, dass durch das Kronenradgetriebe ein harter Verzahnungseingriff gegeben ist.
Dies hat eine Geräuschentwicklung sowie Vibrationen zur Folge, welche für
erweiterte Komfortfunktionen eines Gurtstraffers nicht mehr akzeptabel sind.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Gurtstrafferantrieb
anzugeben, bei welchem die Geräuschentwicklung und die Vibrationen reduziert
sind.
Diese Aufgabe wird durch einen Gurtstrafferantrieb mit den im Anspruch
1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind
in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, dass ein Gurtstrafferantrieb
mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen geräuscharm und vibrationsarm arbeitet.
Weiterhin ist die Anzahl der Bauteile eines Gurtstrafferantriebs gemäß
der Erfindung reduziert. Diese Vorteile werden im Wesentlichen dadurch erreicht,
dass durch den wälzenden Eingriff der Verzahnung des Schneckengetriebes die
Geräuschentwicklung niedrig bleibt und Vibrationen verhindert werden.
Weiterhin kann ein Gurtstrafferantrieb gemäß der Erfindung
bauraumsparend aufgebaut werden. Zu diesem Zweck werden die beiden Schneckengetriebe
des Gurtstrafferantriebs jeweils in Form eines 90°-Umlenkgetriebes realisiert,
so dass die Rotorwelle des Elektromotors und die Axialrichtung des Abtriebs-Schneckenrades,
d. h. die Axialrichtung der Wickelwelle des Sicherheitsgurtes, parallel zueinander
verlaufen. Dies ermöglicht es, den Elektromotor des Gurtstrafferantriebs in
der B-Säule eines Kraftfahrzeugs oberhalb des Gurtaufrollers liegend zu realisieren.
Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus
der deren beispielhafter Erläuterung anhand der Figuren. Es zeigt
1 eine perspektivische Darstellung der wesentlichen
Bauteile eines Gurtstrafferantriebs gemäß der Erfindung,
2 eine perspektivische Darstellung der in ein Getriebegehäuse
eingesetzten wesentlichen Bauteile eines Gurtstrafferantriebs gemäß der
Erfindung und
3 eine Darstellung zur Veranschaulichung des Einbaus
eines Gurtstrafferantriebs gemäß der Erfindung in die B-Säule eines
Kraftfahrzeugs.
Die 1 zeigt eine perspektivische Darstellung
der zum Verständnis der Erfindung wesentlichen Bauteile eines Gurtstrafferantriebs
gemäß der Erfindung. Der dargestellte Gurtstrafferantrieb 1 weist
einen Elektromotor 2 auf, von welchem in der 1
das Rotorpaket 2a, ein Kommutator 2b, eine Rotorwelle
2c und eine in die Rotorwelle eingebrachte Schnecke 2d gezeigt
sind. Das Rotorpaket 2a und der Kommutator 2b sind mit der Rotorwelle
2c drehfest verbunden. Weiterhin weist der Gurtstrafferantrieb
1 eine Getriebewelle 3 auf. Diese ist mit einem drehfest mit ihr
verbundenen Schneckenrad 3b versehen. Weiterhin weist die Getriebewelle
3 eine in sie eingebrachte weitere Schnecke 3d auf. Zur Lagerung
der Getriebewelle in einem nicht dargestellten Gehäuse sind ein erstes Lager
3a und ein zweites Lager 3c vorgesehen, bei denen es sich um Kalottenlager
handelt. Ferner weist der Gurtstrafferantrieb 1 ein Abtriebsrad
4 auf, bei welchem es sich um ein Schneckenrad handelt. Dieses ist an seinem
Außenumfang mit einer Außenverzahnung 4a versehen. In die Innenausnehmung
des Abtriebsrades 4 ist die in der 1 nicht
gezeigte Wickelwelle eines Sicherheitsgurtes eines Kraftfahrzeugs eingesetzt.
Der Elektromotor 2 treibt über ein erstes Getriebe die
Getriebewelle 3 an. Das erste Getriebe wird von der Schnecke
2d der Rotorwelle und dem mit der Getriebewelle drehfest verbundenen Schneckenrad
3b gebildet, wobei das Schneckenrad 3b mit der Schnecke
2d kämmt. Bei diesem ersten Getriebe handelt es sich um ein Schneckengetriebe,
welches im Sinne eines 90°-Umlenkgetriebes realisiert ist. Die Rotorwelle
2c des Elektromotors 2 und die Getriebewelle 3 sind im
rechten Winkel zueinander angeordnet.
Die Getriebewelle 3 treibt über ein zweites Getriebe
das Abtriebsrad 4 an. Dieses zweite Getriebe wird von der Schnecke
3d der Getriebewelle und dem mit der Wickelwelle gekuppelten Abtriebsrad
4
mit der Außenverzahnung 4a gebildet, wobei die Schnecke
3d, die vorzugsweise in Kunststoff ausgeführt ist, mit dem Abtriebsrad
4 kämmt. Auch bei diesem zweiten Getriebe handelt es sich um ein Schneckengetriebe,
welches im Sinne eines 90°-Umlenkgetriebes realisiert ist. Die Getriebewelle
3und die mit dem Abtriebsrad 4 gekuppelte Wickelwelle des Sicherheitsgurtes
sind im rechten Winkel zueinander angeordnet. Alternativ dazu kann es sich beim
zweiten Getriebe auch um ein Stirnradgetriebe handeln.
Durch die Verwendung zweier 90°-Umlenkgetriebe wird in vorteilhafter
Weise erreicht, dass die Rotorwelle 2c und die in der 1
nicht dargestellte Wickelwelle parallel zueinander verlaufen. Dies begünstigt
einen bauraumsparenden Aufbau des Gurtstrafferantriebs, wie es noch unten anhand
der 3 erläutert wird.
Durch die Verwendung eines Schneckengetriebes als erstes Getriebe
wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass im Betrieb ein wälzender Eingriff
der Verzahnung des Schneckenrades 3b in die Schnecke 2d erfolgt.
Dadurch arbeitet der Antrieb geräusch- und vibrationsarm. Ferner kann in vorteilhafter
Weise auf die Verwendung einer aus Stahl bestehenden Getriebewelle verzichtet werden,
da wegen des wälzenden Eingriffs der Verzahnung des Schneckengetriebes in die
Schnecke die auf die Getriebewelle einwirkenden Belastungen reduziert sind.
Weiterhin wird mittels der vorliegenden Erfindung die Funktionalität
eines Gurtstrafferantriebs verbessert. Diese Funktionalität eines Gurtstrafferantriebs
verlangt, dass der Vorverlagerungskraft, die dadurch entsteht, dass ein Fahrzeuginsasse
beim Bremsen des Fahrzeugs starken Gurt auf das Gurtband ausübt, entgegengewirkt
wird. Dieses Ausüben eines starken Druckes auf das Gurtband entspricht dem
Versuch, das Getriebe in Rückwärtsrichtung zu drehen.
Bei dem vom Anmelder entwickelten, eingangs genannten Gurtstrafferantrieb
wird durch eine entsprechende Auslegung des Schrägungswinkels des zweiten Schneckengetriebes
erreicht, dass dieses in Rückwärtsrichtung bzw. getriebener Richtung einen
schlechteren Wirkungsgrad hat als in Vorwärtsrichtung bzw. treibender Richtung.
Bezüglich des ersten Getriebes, bei welchem es sich bei dem vom Anmelder entwickelten
bekannten Gurtstrafferantrieb um ein Kronenradgetriebe handelt, stimmt der Wirkungsgrad
in Rückwärtsrichtung mit dem Wirkungsgrad in Vorwärtsrichtung überein.
Um der genannten Vorverlagerungskraft besser entgegenzuwirken als nur durch die
genannte Auslegung des Schrägungswinkels des zweiten Schneckengetriebes wird
beim bekannten Gurtstrafferantrieb der Elektromotor mit einer Stromstärke von
ca. einem Drittel des maximalen Blockstromes gegenbestromt.
Eine Gegenbestromung mit einer solchen Stromstärke ist bei einem
Gurtstrafferantrieb gemäß der Erfindung nicht zwingend notwendig. Denn
bei einem Gurtstrafferantrieb gemäß der Erfindung wird der Selbsthemmungseffekt
des Getriebes dadurch verstärkt, dass es sich auch beim ersten Getriebe um
ein Schneckengetriebe handelt. Durch das Hintereinanderschalten von zwei Schneckengetrieben
erhält man in vorteilhafter Weise in Vorwärtsrichtung bzw. treibender
Richtung einen ausreichenden Wirkungsgrad und in Rückwärtsrichtung bzw.
getriebener Richtung die erwünschte Selbsthemmung bzw. Schwergängigkeit.
Bei Bedarf kann der Selbsthemmungseffekt noch durch eine Gegenbestromung des Motors
mit einer geringen Stromstärke unterstützt werden.
Die 2 zeigt eine perspektivische Darstellung
der in ein Getriebegehäuse eingesetzten, für das Verständnis der
Erfindung wesentlichen Bauteile eines Gurtstrafferantriebs gemäß der Erfindung.
Insbesondere ist aus der 2 ersichtlich, dass die Rotorwelle
2c des Elektromotors aus der vom Getriebegehäuse 5 gebildeten
Ebene senkrecht nach oben heraussteht, dass die Getriebewelle 3 in der
vom Getriebegehäuse 5 gebildeten Ebene liegt und dass die auch in
der 2 nicht gezeichnete Wickelwelle des Sicherheitsgurtes,
die drehfest mit dem Abtriebsrad 4 verbunden ist und axial in die in der
Mitte des Abtriebsrades 4 vorgesehene Aussparung eingesetzt ist, ebenfalls
im rechten Winkel zu der vom Getriebegehäuse 5 gebildeten Ebene angeordnet
ist. Weiterhin geht aus der 2hervor, dass die in das
Abtriebsrad 4 eingesetzte Wickelwelle des Sicherheitsgurtes parallel zur
Rotorwelle 2c des Elektromotors verläuft, so dass insgesamt ein bauraumsparender
Aufbau des Gurtstrafferantriebs gegeben ist.
Dieser bauraumsparende Aufbau eines Gurtstrafferantriebs gemäß
der Erfindung ermöglicht einen platzsparenden Einbau des Gurtstrafferantriebs
in die B-Säule eines Kraftfahrzeugs. Dies ist in der 3
veranschaulicht. Dort sind mit der Bezugsziffer 6 die B-Säule, mit
der Bezugsziffer 7 der Sicherheitsgurt, mit der Bezugsziffer
8 das Gehäuse des Elektromotors und mit der Bezugsziffer
9 das Gehäuse des Gurtaufrollers bezeichnet. Aus der 3
ist ersichtlich, dass der Elektromotor des Gurtstrafferantriebs in platzsparender
Weise liegend oberhalb des Gurtaufrollers angeordnet ist.