Die Erfindung betrifft ein Rückhaltesystem gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekannte Rückhaltesysteme weisen eine Unfalldetektionseinrichtung
in Form einer so genannten Crash-Sensorik auf, über die ein erfolgender Aufprall
des Fahrzeugs und gegebenenfalls die Schwere des Aufpralls erkannt werden können
und ein entsprechendes Signal erzeugt werden kann. Dieses Signal wird über
eine Steuereinrichtung ausgewertet und in Abhängigkeit von dem Auswerteergebnis
werden einzelne Aktuatoren zur Betätigung von Rückhaltemitteln angesteuert.
Hierdurch angesteuerte Rückhaltmittel sind insbesondere Airbags, Gurtstraffer,
elektromotorisch verstellbare Kopfstützen, verstellbare Lenksäulenteile,
verstellbare Pedalerie oder dergleichen mehr.
Aus der DE 197 05 431 A1
ist ein pneumatisches Rückhaltesystem bekannt, das in Abhängigkeit von
der durch einen Crashsensor ermittelten Unfallschwere und Unfallart sowie in Abhängigkeit
von der Sitzbelegung für jede einzelne von mehreren Rückhalteeinrichtungen
eine variable individuelle Auslösecharakteristik erzeugt. Dabei wird im Falle
eines erkannten Unfallereignisses die jeweilige Rückhalteeinrichtung aktiviert
und ihr in Abhängigkeit von Unfallart, Unfallschwere und Sitzbelegung eine
individuelle Aufblascharakteristik zugeordnet.
Die DE 199 60 644 A1
beschreibt ein regelbares Rückhaltesystem für Kraftfahrzeuge, bei dem
ebenfalls über einen Crashsensor ein Unfallereignis detektiert, der Aufprall
sensiert und ein entsprechendes Signal generiert wird, und bei dem in Abhängigkeit
von Unfallart und -schwere entsprechende Rückhaltekomponenten aktiviert werden.
Hier erfolgt die Aktivierung der Rückhaltekomponenten geregelt. Dabei ist jeder
Rückhaltekomponente ein Zustandserkennungssensor zugeordnet, der nach erfolgtem
Aufprall des Fahrzeugs den Zustand der ihm zugeordneten Rückhaltekomponente
sensiert. Das vom Zustandssensor erzeugte Signal dient als Regelgröße
der Weiterverarbeitung in einer Regelungselektronik, in der die Regelgröße
mit einem für jede Rückhaltekomponente spezifischen vorgebbaren Sollwert
als Führungsgröße verglichen wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein alternatives Rückhaltesystem
zu schaffen, insbesondere eines, welches im Hinblick auf die individuelle Anpassung
auf die Unfallsituation und auf die individuelle Anpassung auf die Insassensituation
verbessert ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Gesamtheit der
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst, während in den Unteransprüchen bevorzugte
Weiterbildungen der Erfindung angegeben sind.
Das erfindungsgemäße Rückhaltesystem umfasst eine Unfalldetektionseinrichtung,
eine Rückhalteeinrichtung, einen mit der Rückhalteeinrichtung zu deren
Betätigung gekoppelten Aktuator sowie eine, eine Mehrzahl von Kennfeldern (beziehungsweise
Kennlinien) aufweisende, Steuereinrichtung.
Die Unfalldetektionseinrichtung dient der Erkennung eines Unfallereignisses
(z.B. der Erkennung Aufpralls, wie eines Frontaufpralls des das Rückhaltesystem
beinhaltenden Fahrzeugs oder eines Seitenaufpralls oder eines Heckaufpralls eines
Fremdfahrzeug auf das die Rückhalteeinrichtung tragende Fahrzeug) und ist vorzugsweise
als herkömmlicher Crashsensor (wie eingangs beschrieben) zur Erzeugung eines
oder mehrerer Crashsignale ausgebildet.
Die Rückhalteeinrichtung selbst kann wie eingangs erwähnt
als Airbag, Gurtstraffer, elektromotorisch verstellbare Kopfstütze, verstellbare
Lenksäule, verstellbare Pedalerie oder dergleichen ausgeführt sein.
Der bzw. die der Rückhalteeinrichtung bzw. den Rückhalteeinrichtungen
zugeordnete(n) Aktuator(en) sind in Anpassung an die Rückhalteeinrichtung(en)
z.B. als Elektromotor, Gasgeneratoreinrichtung nebst Pneumatikventilen oder Hydraulikpumpe
nebst Hydraulikventilen ausgebildet.
Im Falle eines detektierten Unfalls werden die Rückhalteeinrichtungen
nebst zugeordneter Aktuatoren in der Regel durch pyrotechnische Auslösemittel
aktiviert.
Die Steuereinrichtung ist als herkömmliches Steuergerät
ausgebildet und gemäß den Anforderungen der Erfindung programmtechnisch
angepasst. Die Steuereinrichtung ist eingangsseitig mit der Unfalldetektionseinrichtung
sowie mit einer Mehrzahl von Sensorelementen zur Erfassung dynamischer Kenngrößen
verbunden, während sie ausgangsseitig die Ansteuerung der Aktuatorik zur gesteuerten
bzw. geregelten Betätigung der jeweils zugeordneten Rückhalteeinrichtung
übernimmt. Die Steuereinrichtung weist eine Mehrzahl von hinterlegten Kennfeldern
zur Ansteuerung der Aktuatorik auf. Jedes Kennfeld ist einem anderen Unfallverlauf
(Unfallhergang) zugeordnet (Klassifikation in vorbestimmte Unfallsituationen). Jedes
Kennfeld bildet den Zustand einer Steuergröße/Stellgröße in
Abhängigkeit von vorbestimmten statischen und/oder in Abhängigkeit von
(in Korrelation mit dem Unfallhergang sich verändernden) dynamischen Kenngrößen
für die gezielte Ansteuerung eines oder mehrerer Aktuatoren ab. Gemäß
der Erfindung ist die Steuereinrichtung derart ausgebildet, dass während der
Zeitdauer des Unfallvorgangs zumindest eine dynamische Kenngröße fortlaufend
überwacht wird, und in Abhängigkeit von dem Wert der überwachten
Kenngröße und/oder in Abhängigkeit von dem zeitlichen Verlauf der
überwachten Kenngröße das ausgewählte Kennfeld zur Ansteuerung
eines Aktuators beibehalten wird oder zur Ansteuerung des Aktuators auf ein anderes
Kennfeld umgewechselt wird. Hierfür wird die überwachte Kenngröße
bzw. deren Verlauf mit dem Kenngrößenwert zu einem bestimmten Zeitpunkt
bzw. mit dem Kenngrößenverlauf über eine Zeitdauer mit dem Kenngrößenwert
bzw. dem Kenngrößenverlauf eines zugeordneten Kennfeldes verglichen und
in Abhängigkeit von diesem Vergleichsergebnis ein Wechsel auf ein anderes (aufgrund
des Unfallverlaufes zu diesem Zeitpunkt geeigneteres) Kennfeld durchgeführt.
Als dynamische Kenngrößen, werden im Sinne der Erfindung sich aufgrund
des Unfallverlaufes verändernde Zustandsgrößen (wie Unfallschwere,
Verlauf der Fahrzeugverzögerung Position der Insassen oder dergleichen) verstanden.
Zur Erfassung der dynamischen Kenngrößen sind Sensorelemente in Form von
Beschleunigungssensoren zur Erfassung der Fahrzeugverzögerung, in Form von
Gierwinkelsensoren zur Erfassung des Drehwinkels des Fahrzeugs und/oder in Form
anderer Sensoren die unfallsitiationskorrelierende Größen erfassen vorgesehen.
Als weitere Sensorelemente zur Erfassung dynamischer Kenngrößen können
Innen- und/oder Außenkamerasysteme dienen. Als statische Kenngrößen,
werden im Sinne der Erfindung Zustandsgrößen verstanden, die zwar Einfluss
auf den Verlauf bzw. Ausgang des Unfalls haben können, die sich aber im Verlaufe
des Unfallhergangs individuell nicht verändern (z.B. Insassengröße
oder Insassengewicht oder dergleichen). Vorzugsweise werden die statischen Kenngrößen
bereits vor dem detektierten Unfallereignis, insbesondere bereits mit Inbetriebnahme
des Fahrzeugs der Steuereinrichtung mitgeteilt. Dies kann z.B. durch das Auslesen
eines intelligenten Fahrzeugschlüssels auf den die persönlichen Daten
des diesem Schlüssel zugeordneten Besitzers gespeichert sind, geschehen. Alternativ
können diese Daten auch vom Fahrer vor Fahrtbeginn vorgegeben bzw. ausgewählt
werden oder durch eine biometrische Personenerkennung ermittelt und der Steuereinheit
zur Verfügung gestellt werden. Die dynamischen Kenngrößen werden
mit Vorteil erst nach der Erkennung eines Unfallereignisses fortlaufend überwacht
und der Steuereinheit mitgeteilt. Bereits vor dem Zeitpunkt des Unfallereignisses
können der Steuereinheit feste Startwerte der dynamischen Kenngrößen
vorliegen.
In einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung wird
mit Erkennung eines Unfallereignisses (unabhängig von irgendwelchen Faktoren
oder Parametern) stets zuerst ein Kennfeld zur Ansteuerung des bzw. eines jeden
einer Rückhalteeinrichtung zugeordneten Aktuators herangezogen, welches die
größtmögliche Wirkung der Rückhalteeinrichtung gewährleistet.
Bei einer als Airbag ausgebildeten Rückhalteeinrichtung würde
das beispielsweise bedeuten, dass der Airbag bei Erkennung eines Unfalls zuerst
gemäß einer Kennlinie bzw. eines Kennfeldes angesteuert würde, welche(s)
eine maximale Befüllung des Airbags gewährleitstet. Gleichzeitig wird
mit der Erkennung des Unfallereignisses parallel fortlaufend mindestens eine dynamische
Kenngröße überwacht und in Abhängigkeit vom Verlauf bzw. dem
Wert dieser dynamischen Kenngröße von dem aktuellen Kennfeld auf ein anderes
Kennfeld zur Ansteuerung eines Aktuators umgeschaltet.
In einer Weiterbildung der bevorzugten Ausführungsform sind Mittel
zur Erkennung einer Kontaktsituation zwischen Rückhalteeinrichtung und zu schützender
Person vorhanden. Diese Mittel könne z.B. als Berührungssensorik oder
als Kamerasystem ausgeführt sein. Hierbei ist die Steuereinrichtung derart
ausgebildet, dass erst ab einem detektierten Kontaktzeitpunkt, in welchem die zu
schützende Person in einen vorbestimmten Kontaktzustand mit der jeweiligen
Rückhalteeinrichtung kommt, eine Auswertung der mindestens einen dynamischen
Kenngröße und damit ein möglicher Wechsel zwischen den Kennfeldern
erfolgt.
Mit Vorteil sind die Rückhaltemittel und/oder die den Rückhaltemitteln
zugeordneten Aktuatoren reversibel ausgeführt, so dass bei einem zeitlich nachfolgenden
Aufprall ein erneuter Insassenschutz gewährleistet ist.
Vorzugsweise erfolgt die Ansteuerung der Aktuatorik eines Rückhaltesystems
geregelt, derart, dass nach Auswahl eines Kennfeldes der bzw. jeder über dieses
Kennfeld anzusteuernde, einer Rückhaltevorrichtung zugeordnete Aktuator im
Hinblick auf den Istzustand der durch ihn vorgegebenen Stellgröße abgefragt
wird und anschließend ausgehend von diesem Istzustand der Stellgröße
eine Regelung des Aktuators gemäß dem Verlauf der ausgewählten Kennlinie
(bzw. des ausgewählten Kennfeldes) erfolgt. Auf diese Weise wird eine hochpräzise
Ansteuerung der Aktuatoren gemäß dem jeweils ausgewählten Kennfeld
gewährleistet. Im Falle einer Airbagsteuerung wird durch die Erfindung gewährleistet,
dass bei einem Wechsel von einem Kennfeld auf ein anderes Kennfeld auch die augenblickliche
Ist-Position, des den Luftstrom in den Airbag steuernden Luftventils, berücksichtigt
wird. Hierdurch kann auch nach einem Wechsel der Kennfelder mit hoher Sicherheit
bestimmt werden, ob das Luftventil in Richtung Schließposition oder in Richtung
Offenposition verstellt werden muss. Analog ist die Vorgehensweise bei allen anderen
anzusteuernden Rückhalteeinrichtungen. Bei einer als Gurtstraffer ausgebildeten
Rückhalteeinrichtung muss beispielsweise die Kenngröße
aktuelle „Gurtkraft" bzw. aktuelle „Rückhaltekraft" bekannt sein,
damit auch unmittelbar nach einem Kennfeldwechsel eine optimale Ansteuerung der
Rückhalteeinrichtungen gewährleistet ist.
Das erfindungsgemäße Rückhaltesystem gewährleistet
durch den Wechsel zwischen unterschiedlichen Kennfeldern zur Ansteuerung der einer
Rückhalteeinrichtung zugeordneten Aktuatorik eine an den Unfallverlauf angepasste
Steuerung der Rückhalteeinrichtung und damit eine verbesserte Sicherheit der
Insassen.