Gegenstand der Erfindung ist eine mehrschichtige akustisch und thermisch
wirkende Isolation mit einem definierten Schichtaufbau, insbesondere für Verbrennungsmotoren
von Kraftfahrzeugen.
Im Motorraum von Kraftfahrzeugen sind heute eine Vielzahl von Einzel-Schallisolierungen
installiert. Im Wesentlichen spricht man von den Schallisolierungen Motorhaube,
Stirnwand, Tunnel sowie dem Unterschild mit Absorber, der Designabdeckung mit Absorber
und den akustisch wirksamen Hitzeschilden. Auch zählt man in letzter Zeit die
textilen Radhausschalen mit dazu. In ihrer Materialstruktur spricht man bei den
Schallisolierungen von reinen Absorbern, Masse-Absorber-Systemen, Feder-Masse-Systemen
und Sandwichbauteilen im Allgemeinen. Als Absorber-Materialien finden temperaturbeständige
Deckvliese, PUR-Leicht-/-Schnittschaumstoffe, Melaminharzschaumstoff, Flockenverbundschaumstoff
und Einstofffaser- bzw. Mischfaservliese, zum Teil in Kombination, Anwendung. Als
Dämmung setzt man hochgefüllte PUR-Schaumstoffe, Integralschaumstoffe,
EVA/PE/PP/EPDM-Schwerfolien und TPE/TPO-Spritzgießteile ein; die dann wiederum
mit den Absorbermaterialien kombiniert werden. Die Designabdeckungen sind meistens
PA-Spritzgiessteile und die akustisch wirksamen Hitzeschilde sind in der Regel Sandwichbauteile,
die aus mikroperforierter Aluminiumfolie, Steinwolle, Schaumstoff und Einstofffaser-
bzw. Mischfaservlies bestehen.
In DE 198 21 532 A
ist eine Wärme- und schalldämmende Verkleidung für den Motorraum
von Kraftfahrzeugen, insbes. für Stirnwand oder Tunnel, beschrieben, die aus
beidseitigem Deckvlies mit dazwischenliegenden akustisch isolierenden Schaumstoff-
bzw. Vliesschichten besteht. Die Verbindung der Schichten erfolgt dabei durch Klebeschichten.
Es wird beschrieben, dass für den Wärmeschutz partiell oder ganzflächig
Metallfolie motorseitig angeordnet ist.
In DE 199 59 089 A
ist beschrieben, dass sich zwischen den Lagen zusätzlich ein Konvektionskanal
für ein Gasfluidum befindet; und die Anwendung insbesondere für die Motorhaubenisolation
oder Stirnwandauskleidung gesehen wird.
In WO 98/46456 A ist beschrieben, dass in einer Schallisolierung Motorhaube
die Hohlräume als &lgr;/4-Resonatoren ausgebildet sind; und dies auch zur
Bildung eines Hitzeschildes angewandt wird.
Eine weitere Resonatoranwendung in der Motorhaube, in Form eines einseitig
geschlossenen Rohres, ist in DE 197 55 750
A beschrieben. Eine schallabsorbierende Abdeckung mit Absorber, bestehend
aus der Kunststoffschale und zwischen Schaumstoff-Decklagen befindlichen Schaumstoffmaterialien,
wird in DE 199 04 986 A beschrieben;
und Schalen-Abkopplungen zur Abkopplung von derartigen Designabdeckungen an schwingenden
Teilen, wie u.a. dem Verbrennungsmotor, in DE
198 24 905 A. In WO 2004/090307 wird eine Aggregateabdeckung im Motorraum
eines Kraftfahrzeuges beschrieben, die aus einem Trägerteil und einem damit
einstückig verbundenen Formteil aus schallabsorbierendem Material besteht.
In DE 197 22 037 A
ist ein Hitzeschild mit Schallisolierung beschrieben, bei dem zwischen Wärmeabschirmblech
und einer Trägerschicht mit der Wärme- und Schallquelle zugewandten Schallabsorptionsschicht
ein definierter Luftspalt vorhanden ist.
Eine Akustikabdeckung, die den Motorraum an dessen Oberseite teilweise
oder vollständig abdeckt und in diese Funktions- oder Steuerbauteile des Verbrennungsmotors
integriert sind, ist in DE 198 25 739 A
beschrieben.
Eine zur Dämmung der Motorgeräusche bestimmte, im Inneren
des Motorraumes in Motornähe installierte Schallisolierungsplatte ist in
DE 198 47 441 A beschrieben; an
deren Ober- als auch an deren Unterseite schallschluckendes Material angeordnet
ist.
In DE 100 34 301 A
wird ein schallgedämpftes Gehäuse, bestehend aus einer Leichtmetallschaum-
und Kunststoff-Sandwichstruktur beschrieben; der Kunststoff ist hierbei vorzugsweise
ein Elastomerwerkstoff. Ein vibrationsdämpfendes und schallabsorbierendes Teil,
bestehend aus einem Schaumkörper und einem steifen Teil, wird in
DE 197 39 778 A beschrieben. Hierbei
befindet sich der Schaumkörper auf dem vibrierenden Bereich des Fahrzeugteils
und das steife Teil außerhalb. In der Gebrauchsmusterschrift DE
20 2004 020 028 A wird ein Schallabsorber für Kraftfahrzeugmotoren
beschrieben, der aus einem selbsttragenden Bauteil und einem schallabsorbierenden
Element besteht; und dieser mit dem schallabsorbierenden Element zum Motor zwischen
Motor und Kühler positioniert ist.
Bei dem genannten Stand der Technik handelt es sich nicht um eine
akustisch und thermisch wirkende Isolation eines Verbrennungsmotors. Diese Schallisolierungen
haben keine (geschlossene) Kapselwirkung; diese sind als Einzelteile (zueinander
schalloffen) montiert. Zum anderen werden hinreichend bekannte Materialkombinationen
in ihrer Lage zueinander beschrieben.
In DE 198 18 859 A
ist eine Geräuschkapsel für die Abgasanlage beschrieben, die gegenüber
einer von unten angreifenden Kraft elastisch nachgiebig ausgebildet
und gelagert ist. Auch diese Kapsel hat keine absorptive und thermische Wirkung.
Ein Schaumstoff mit integrierten thermoplastischen Substanzen wird
in EP 1 184 149 A zur schalldichten
Abdeckung beschrieben. Als Schaumstoff wird Urethan und als thermoplastische Substanzen
werden Styropor und Styropor-Acrylat Copolymer genannt.
Auch in DE 199 35 335 A
wird zur Umkapselung (temperaturstabiler) Polyurethanschaum verwendet. Der Schaumstoff
wird direkt an den Motor angeschäumt, als selbsttragender Formkörper oder
als selbsttragender Verbundkörper appliziert. Siehe hierzu auch Presse-Information
BASF P433 6./.10.03 „Thermische Motorkapselung mit PUR-Schaum – ein
Weg zu weniger Kraftstoffverbrauch und mehr Verkehrssicherheit" der polymers in
the automotive industry, Vol. 1, No. 11+12/03, p. 14.
In EP 1 029 742 A wird
ebenfalls Polyurethanschaumstoff zur Isolation beschrieben; insbesondere finden
hierbei oberflächenaktive Mittel Anwendung. Der Schaumstoff ist partiell, nicht
als Kapsel, im Motorraum lokalisiert.
Diese Ausführungen können aber unter dem Gesichtspunkt Wärmemanagement
aufgrund der Temperaturverhältnisse in heutigen Motorräumen motornah keine
Anwendung mehr finden; auch ist die bewusste Kopplung von akustischer und thermischer
Isolation nicht gegeben.
Die in DE 199 10 516 A
beschriebene Schallschutzkapsel besteht aus einem Gehäuse und einer innenseitig
daran angebrachten Absorptionsschicht. In ihrer Materialstruktur besteht das Gehäuse
aus mehreren Schichten mit hohem Elastizitätsmodul; die Schichten selbst sind
durch Dämpfungsschichten miteinander verbunden. Als Materialien werden für
das Gehäuse Aluminiumbleche und für die Dämpfungsschichten doppelseitig
wirkende Klebefolien genannt. Die Absorberschicht besteht aus offenporigem Schaumstoff,
Vlies oder Basaltsteinwolle.
Die Schallabsorptionsvorrichtung für eine Motorraumabdeckung
It. DE 100 25 826 A besteht aus
mehreren Schallabsorptionsplatten, die jeweils mit einem Mittelteil mit schallreflektierenden
Eigenschaften und an beiden Seitenflächen des Mittelteiles angebrachten Schallabsorptionselementen
versehen sind. Diese Platten sind nebeneinander in der Nähe der Luftöffnungen
der Abdeckung angebracht sind.
In EP 0 921 291 A ist
eine Antriebskapsel eines Fahrzeuges beschrieben, in der durch spezielle Verbindungskanäle
einzelne Kapselelemente mit akustischer Isolation selektiv verbunden sind. Durch
diese Kanäle und weitere Führungshilfsmittel erfolgt die Zuführung
und Zirkulation von Abkühlluft.
In DE 199 14 934 A
wird ein geräuschgedämmtes Maschinengehäuse beschrieben, bei dem
die Geräuschkapselung voneinander getrennte und in sich geschlossene Kammern
umfasst, welche durch in die Außenwand integrierte, wannenartige und durch
Deckel verschlossene Bereiche gebildet sind. Die Deckel sind mit den Rändern
der wannenartigen Bereiche durch eine Klebung mit dauerelastischem Kleber schwingungsentkoppelt
verbunden, und diese allseitig dicht verschließen. Zumindest einige der Deckel
sind als mehrteilige Körper mit schalldämmender Zwischenschicht ausgebildet.
Eine Anordnung zur Dämpfung des von einem Motor/Pumpen-Aggregat ausgehenden
Schalls mit einer schalldämmenden Abdeckung für das Motor/Pumpen-Aggregat
ist in DE 199 60 224 A beschrieben.
Die Abdeckung ist als Schalldämmhaube ausgebildet, die über das Motor/Pumpen-Aggregat
gestülpt ist und dieses nicht berührt.
In DE 100 06 618 A
ist eine Geräuschkapsel beschrieben, die teilweise aus mit kühlmitteldurchströmten
Hohlräumen gebildet ist. Diese Kapsel besteht aus Kunststoff und umschließt
zu einem Teil die Brennkraftmaschine. Ein schallisolierendes Gehäuse mit spezieller
Kühlwasser- und Luftzirkulation ist in EP
0 935 058 A beschrieben. Eine Dämm-Kapsel mit geräuschabsorbierenden
Elementen wird in DE 195 43 495 A
beschrieben. Das Absorptionsmaterial ist hierbei mit unterschiedlicher Dicke längs
des Schallweges angeordnet. Eine schallisolierend gekapselte Brennkraftmaschine
wird in DE 10 2004 017 362 A
beschrieben. Die Motorhaube ist hierbei mit einem Schallabsorptionselement versehen;
zwischen der Motorhaube und dem Schallabsorptionselement ist ein Fussgängerschutz-Deformationselement
angeordnet.
Dieser Stand der Technik betrifft keine Kapsel mit thermischer Wirkung
oder die bewusste Kopplung von akustischer und thermischer Isolation.
Das trifft auch auf den in DE
10 2004 028 593 A beschriebenen Motorraum eines Kraftfahrzeuges zu, bei
dem wärmeabschirmende Bauteile in ihrer Lage zueinander sowie den zu schützenden
Teilen gegenüber beschrieben werden.
Grundsätzlich müssen sämtliche Bauteile in der Automobilindustrie
an ihrem Beitrag zu den ständig steigenden Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit
im Kraftstoffverbrauch und Umweltverträglichkeit gemessen werden. In Bezug
auf isolierende oder dämmende Formteile liegt das Augenmerk diesbezüglich
bis heute in erster Linie darauf, eine Gewichtsreduktion und/oder Wiederverwertbarkeit
der Formteile oder der Materialien zu erreichen.
Es ist bekannt, dass Verbrennungsmotoren in der Kaltlaufphase einem
erhöhten Verbrauch und Verschleiß unterliegen. Es ist daher im Stand der
Technik durchaus üblich, dass die Kühlung des Motorkühlkreislaufs
oder die Entnahme von Motorwärme zu Heizzwecken in der Fahrgastzelle erst nach
Erreichen einer bestimmten Temperatur des Motors einsetzt. Eine thermisch isolierende
Motoreinkapselung wurde dagegen bislang wegen der hiermit notwendig auftretenden
Probleme nicht in Erwägung gezogen.
Neben dem erwarteten hohen Gewicht besteht bei Motoreinkapselungen
nämlich grundsätzlich das Problem, dass sie große Auswirkungen auf
die akustischen Reaktionen innerhalb des Motorraums und somit auf den Schallpegel
in der Fahrgastzelle und außerhalb des Fahrzeugs haben („pass-by noise").
Die vorliegende Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, eine möglichst
leichte akustisch und thermisch wirkende Isolation insbesondere für den Kraftfahrzeugbau
bereitzustellen, die eine ausbalancierte Reduktion des Motorschalls in der Fahrgastzelle
als auch des „pass-by noise" mit höherer Wirtschaftlichkeit im Kraftstoffverbrauch
und Umweltverträglichkeit verbindet.
Die Lösung der vorgenannten Aufgabe der Erfindung umfasst prinzipiell
drei unterschiedliche Lösungsansätze, nämlich
eine hautnahe Kapsel –1
eine hautferne Kapsel –2 und
eine karosseriegetragene Kapsel –3
Zu –1: Die Aufgabe wird in einem ersten Aspekt der Erfindung
gelöst durch eine mehrschichtige akustisch und thermisch wirkende Isolation
eines Verbrennungsmotors eines Kraftfahrzeuges umfassend wenigstens drei miteinander
vollflächig verbundene Schichten (1, 2, 3) mit unterschiedlichen
Strömungswiderständen mit
einem im hautnah am Motorblock anliegenden Luftspalt (1) einer Dicke von
wenigstens 1 mm,
einer damit in Kontakt befindlichen Schicht (2), die einen Strömungswiderstand
(Luft) im Bereich von 20 bis 500 kNs/m4, eine Schichtdicke von 5 bis
50 mm und ein Flächengewicht von 0,04 bis 2,5 kg/m2 aufweist und
einer sich an Schicht (2) anschließenden, dem Motorraum zugewandten
Schicht (3), die einen Strömungswiderstand (Luft) im Bereich von 40
bis 2000 kNs/m4, eine Schichtdicke von 0,5 bis 8 mm und ein Flächengewicht
von 0,2 bis 5 kg/m2 aufweist,
wobei die Differenz der Strömungswiderstände (Luft) der Schichten (3)
minus (2) wenigstens 20 bis 1980 kNs/m4, die Differenz der Schichtdicken
der Schichten (2) minus (3) wenigstens 4,5 bis 49,5 mm und die
Differenz der Flächengewichte der Schichten (2) minus (1)
wenigstens 0,16 bis 4,96 kg/m2 beträgt. Zur Befestigung der hautnahen
Motorkapsel weisen diese Bereiche keinen Luftspalt auf, so dass die Schicht (2)
direkt auf den Motor in diesen Bereichen aufliegt oder mit diesem verbunden ist.
Zu –2: In einem weiteren Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe
gelöst durch eine mehrschichtige akustisch und thermisch wirkende Isolation
eines Verbrennungsmotors eines Kraftfahrzeuges umfassend wenigstens drei miteinander
vollflächig verbundenen Schichten (3, 2, 3) mit
unterschiedlichen Strömungswiderständen mit
einer hautfern dem Motorblock zugewandten Schicht (3),
die einen Strömungswiderstand (Luft) im Bereich von 40 bis 2000 kNs/m4,
eine Schichtdicke von 0,5 bis 8 mm und ein Flächengewicht von 0,2 bis 5 kg/m2
und einer sich an Schicht (3), auf der dem Motorblock abgewandten Seite
anschließenden Schicht (2), die einen Strömungswiderstand (Luft)
im Bereich von 20 bis 500 kNs/m4, eine Schichtdicke von 5 bis 50 mm und
ein Flächengewicht von 0,04 bis 2,5 kg/m2 aufweist,
einer sich an Schicht (2) anschließenden, dem Karosserieblech zugewandten
Schicht (3), die einen Strömungswiderstand (Luft) im Bereich von 40
bis 2000 kNs/m4, eine Schichtdicke von 0,5 bis 8 mm und ein Flächengewicht
von 0,2 bis 5 kg/m2 aufweist
wobei die Differenz der Strömungswiderstände (Luft) der Schicht (3)
minus (2) wenigstens 20 bis 1980 kNs/m4, die Differenz der Schichtdicken
der Schicht (2) minus (3) wenigstens 4,5 bis 49,5 mm und die Differenz
der Flächengewichte der Schicht (3) minus (2) wenigstens
0,16 bis 4,96 kg/m2 beträgt. Die hautferne Motorkapsel befindet
sich somit freitragend im Motorraum.
Zu –3: In einem dritten Aspekt der Erfindung wird die gestellte
Aufgabe gelöst durch eine mehrschichtige akustisch und thermisch wirkende Isolation
eines Verbrennungsmotors eines Kraftfahrzeuges umfassend wenigstens zwei miteinander
vollflächig verbundenen Schichten (2, 3) mit unterschiedlichen
Strömungswiderständen mit
einer am Karosserieblech anliegenden Schicht (2), die einen Strömungswiderstand
(Luft) im Bereich von 20 bis 500 kNs/m4, eine Schichtdicke von 5 bis
50 mm und ein Flächengewicht von 0,04 bis 2,5 kg/m2 aufweist und
einer sich an Schicht (2) anschließenden, dem Motorraum zugewandten
Schicht (3), die einen Strömungswiderstand (Luft) im Bereich von 40
bis 2000 kNs/m4, eine Schichtdicke von 0,5 bis 8 mm und ein Flächengewicht
von 0,2 bis 5 kg/m2 aufweist,
wobei die Differenz der Strömungswiderstände (Luft) der Schichten (3)
minus (2) wenigstens 20 bis 1980 kNs/m4, die Differenz der Schichtdicken
der Schichten (2) minus (3) wenigstens 4,5 bis 49,5 mm und die
Differenz der Flächengewichte der Schichten (3) minus
(2) wenigstens 0,16 bis 4,96 kg/m2 beträgt. Die am Karosserieblech
und gegebenenfalls an der Motorhaube anliegende Motorkapsel weist somit im Gegensatz
zu der hautnah am Motorblock anliegenden keinen Luftspalt auf.
Die hautnah anliegende Positionierung der Isolation am Motorblock
im Sinne der Erfindung schließt dabei in jedem Fall einen Luftspalt zwischen
der Schicht (2) und dem Motorblock von wenigsten 1 mm, insbesondere 10
mm, besonders bevorzugt im Bereich von 5 mm bis 8 mm ein. Ein solcher Luftspalt
ist im Sinne der Erfindung besonders bevorzugt, da er der mechanischen Entkoppelung
vom Körperschall des Motorblocks dient. Eine hautnah anliegende erfindungsgemäße
Isolation wird bevorzugt mechanisch gebunden und motorgetragen angebracht und bildet
einen thermisch und akustisch abgeschlossenen Raum.
Hautferne Positionierung der Isolation im Sinne der zweiten Ausführungsform
der Erfindung bedeutet eine Positionierung im Zwischenbereich zwischen dem den Motorraum
umschließenden Karosserieblech beziehungsweise den äußeren Begrenzungen
des Motorraums und einer hautnah anliegenden Positionierung im Sinne der Erfindung.
Insbesondere wird hierunter eine Positionierung verstanden, die motor- und/oder
karosseriegetragen ist und durch einen Abstand von Motorblock zur motorseitigen
Begrenzungsschicht der Isolation mindestens 5, bevorzugt mindestens 10, ganz besonders
bevorzugt mindestens 20 cm sowie durch einen Abstand von Karosserieblech beziehungsweise
dem den Motorraum umschließenden Karosserieblech zur motorabgewandten Begrenzungsschicht
der Isolation mindestens 5, bevorzugt mindestens 10, ganz besonders bevorzugt mindestens
20 cm bestimmt ist.
Zusätzlich zu den angegebenen Schichten können die erfindungsgemäßen
Isolationen weitere Schichten umfassen, das heißt im Falle des ersten Aspekts,
dass sich an Schicht (2), im Falle des zweiten oder dritten Aspekts an
die Schicht (3) eine oder mehrere Schichten anschließen können.
Bevorzugt schließt sich jeweils eine Deckvlies-Schicht an, die gegebenenfalls
mit einer teilweise oder vollständig perforierten Metallfolie versehen sein
kann.
Die erfindungsgemäßen akustisch und thermisch wirksamen
Isolationen zeigen auch bei weitgehender oder vollständiger Ummantelung des
Motorblocks überraschend ausgewogene, gute akustische Absorptions- und Dämmungseigenschaften.
Der Schalldruckpegel in der Fahrgastzelle wie auch an der Fahrzeugaußenseite
(„pass-by noise") wird deutlich gesenkt. Daneben verbessern die erfindungsgemäßen
Motorkapseln das Warmlaufverhalten des Motors entscheidend durch die wesentlich
langsamere Abkühlzeit, was zu einem wesentlich höherem Temperaturniveau
beim Wiederanlassen des Motors führt. Dadurch erreicht der Motor in kürzester
Zeit seine Betriebstemperatur.
Ein weiterer entscheidender Vorteil der erfindungsgemäßen
Motorkapseln ist die Tatsache, dass sich die hervorragenden akustischen und thermischen
Isolationseigenschaften bei geringem Bauteilgewicht realisieren lassen. So wird
in der Kombination bei hervorragenden akustischen Eigenschaften eine optimale Kraftstoffausnutzung
erzielt und der Schadstoffaustoß verringert. Verbesserte Kraftstoffausnutzung
macht sich unter anderem durch geringeren Verbrauch und geringeren Kohlendioxid-
beziehungsweise Kohlenmonoxidausstoß bemerkbar. Die Kraftstoffverbrauchsreduktion
kann bei Gebrauch der erfindungsgemäßen Motorkapseln im Bereich von 9
bis 16% oder mehr, insbesondere bis zu 15% betragen. Im Fahrzyklus bleibt die Motortemperatur
unter Verwendung der erfindungsgemäßen Motorkapseln auf üblicher
Betriebstemperatur, die vom Kühlsystem geregelt wird. Das heißt, es tritt
auch bei der erfindungsgemäßen Motorkapseln keine Gefahr der Motorüberhitzung
auf.
Aus akustischer Sicht gewährleisten die oben beschriebenen Materialaufbauten
(strömungsoffen, Impedanzsprung (Schicht S)) eine genügend hohe Luftschallisolation
bei gleichzeitiger optimierter Absorption.
Bevorzugt werden die Schichtmaterialien so ausgewählt, dass der
Strömungswiderstand der Schicht (3) im Bereich von 200 bis 600 kNs/m4
und der Strömungswiderstand der Schicht (2) im Bereich von 50 bis
150 kNs/m4 liegt. Damit wird ein deutlicher Impedanzsprung erreicht.
Es ist von besonderem Vorteil, wenn die Isolationen eine gewisse Strömungsoffenheit
aufweisen.
Als besonders vorteilhaft hat sich herausgestellt, die Schichtdicke
der Schicht (3) im Bereich von 1,5 bis 4,5 mm und die Schichtdicke der
Schicht (2) im Bereich von 10 bis 30 mm zu wählen.
Besonders bevorzugt liegt das Flächengewicht der Schicht (1
und/oder 3) im Bereich von 0,5 bis 3 kg/m2 und das Flächengewicht
der Schicht (2) im Bereich von 0,1 bis 1,5 kg/m2, wobei die
Differenz der Flächengewichte der Schicht (3) minus (2) insbesondere
wenigstens 0,4 kg/m2 bis 2,9 kg/m2 beträgt.
Insbesondere aus wirtschaftlichen und akustischen Gründen ist
besonders bevorzugt, wenn die Schicht (3) aus thermoplastisch oder duroplastisch
gebundenen Fasermaterialien sowie aus offenzelligem Hartschaum besteht, der Gesamtaufbau
jedoch möglichst leicht bei gleichzeitig mindest thermischer Isolation
und hoher Luftschallabsorption und genügend hoher Luftschalldämmung aufweist.
Ebenso besteht die Schicht (2) ganz besonders bevorzugt aus
leichten Materialien wie
- – Leichtschaum (gute akustische Absorption und thermische Isolation),
- – Baumwollfaser (BWF)-Vliesen (gegebenenfalls mit (Glas-)Faserverstärkung)
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die im Montagezustand
freiliegende Oberfläche aller drei Ausführungsformen teilweise oder vollständig
mit einer gegebenenfalls perforierten, insbesondere mikroperforierten Metallfolie,
insbesondere aus Aluminium versehen. Hierdurch wird eine weitere Verbesserung der
Wärmereflexion erzielt.
Besonders bevorzugt wird die Schicht (3) als selbsttragende
Schicht ausgestaltet.
Die erfindungsgemäße Motorkapsel kann auf verschiedene Weise
ausgeführt werden. Beispielsweise kann sie offen oder halboffen sein und den
Motorblock lediglich teilweise einkapseln. Volle akustische und thermische Wirksamkeit
wird dagegen erzielt, wenn der Verbrennungsmotor und das Getriebe des Kraftfahrzeuges
vollständig eingekapselt sind, d.h. die Motorkapsel umlaufend geschlossen ist.
1 erläutert das Prinzip der verschiedenen Kapselvarianten.
2 bis 4 erläutern
schematisch den Aufbau der Motorkapsel bei den verschiedenen Reinformen der Kapselvarianten.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass in einer Verkapselung verschiedene Teile
der Varianten miteinander kombiniert vorliegen können. 2
zeigt die hautnahe Einkapselung, 3, die hautferne und
4 die am Karosserieblech anliegende Einkapselung.
Die erfindungsgemäße Einkapselung hat bei laufendem Motor
eine Verbesserung des Außengeräusches sowie des Innengeräusches in
der Fahrgastzelle bei lastfreiem Betrieb, im Leerlauf sowie unter Last und bei hohen
Drehzahlen ergeben.
Die akustisch und thermisch wirkende Isolation kann beispielsweise
auch als integraler Bestandteil eines akustisch und thermisch wirkenden Unterbodens
eines Kraftfahrzeugs ausgelegt sein und somit zu verbesserten Schalldämmungseigenschaften
beitragen, wobei auch die aerodynamischen Wirkungen des Unterbodens verbessert werden
können.
In diesen Unterboden können so beispielsweise (textile) Radlaufschalen
oder auch Hitzeschilde integriert sein.