Stand der Technik
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kraftstoffinjektor mit direkter
Nadelsteuerung nach einem ziehenden Aktorprinzip gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Die vorliegende Erfindung wird eingesetzt in Verbrennungskraftmaschinen,
bei welchen Kraftstoffinjektoren zum dosierten Einspritzen des zu verbrennenden
Kraftstoffs verwendet werden.
Aus der DE 103 33 427 B3
ist ein gattungsgemäßer Kraftstoffinjektor bekannt. Dieser umfasst ein
Einspritzventil, welches eine Ventilnadel zum Öffnen und Schließen von
distalen Einspritzöffnungen aufweist. Es ist eine kraftstoffzuführende
Leitung vorgesehen sowie ein Aktor und eine hydraulische Kopplereinheit, die zwei
über eine Kopplung zusammenwirkende, linear hintereinander angeordnete Kolben
gleichen Durchmessers aufweist. Das Kopplervolumen der Kopplereinheit wird über
Führungsspalten hintereinander angeordneter Kolben durch unter hohem Druck
stehenden Kraftstoff gebildet. An den dem Aktor abgewandten Enden der Kolben ist
je ein Füllraum angeordnet, die mit einer Leitung verbunden sind, wobei einer
der Kolben mit einer ersten Querschnittsfläche mit dem Aktor über eine
Stange und der andere Kolben mit der Ventilnadel verbunden ist. Die beiden anderen
Enden der Kolben greifen in zugeordnete Übersetzerräume ein, die über
einen Kanal miteinander hydraulisch in Verbindung stehen.
Nachteilig an der bekannten Lösung ist, dass diese relativ komplex
aufgebaut ist und aufgrund der zwei Kolben sowie deren hydraulischer Verbindung
recht großbauend ausfällt.
Offenbarung der Erfindung
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Kraftstoffinjektor
mit direkter Nadelsteuerung nach einem ziehenden Aktorprinzip, insbesondere für
eine Brennkraftmaschine in einem Kraftfahrzeug zu schaffen, welcher einen einfachen
Aufbau aufweist und in dem Gesamtdurchmesser kleiner baut, wobei die Steuerräume
entsprechend ausgebildet sind, um eine optimale Düsennadelbetätigung zu
gewährleisten.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Kraftstoffinjektor gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 in Verbindung mit dessen kennzeichnenden Merkmalen
gelöst. Die nachfolgenden abhängigen Ansprüche geben vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung wieder.
Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass die Kopplereinheit
unter Bildung zweier hydraulisch verbundener Steuerräume zwei Druckstufen aufweist,
um mittels der zwei Steuerräume über einen hydraulisch mit dem zweiten
Steuerraum gekoppelten dritten Steuerraum die Düsennadel zu bewegen.
Vorteile der Erfindung
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung liegt insbesondere
darin, dass durch die zweistufige Ausbildung des Kopplerkolbens und damit verbunden
den zusätzlich gebildeten Steuerraum kleinere Durchmesser des Kraftstoffinjektors
realisiert werden können. Insbesondere lassen sich so Kraftstoffinjektoren
realisieren, die besonders schlank sind, und Durchmesser, die kleiner sind als 19
mm und besonders bevorzugt etwa 17 mm sind, ermöglichen.
Weiter bevorzugt ist, dass die Kopplereinheit einen ersten, aktorseitig
angeordneten Kopfteil und einen düsennadelseitigen Schaftteil kleineren Durchmessers
aufweist. Auf diese Weise lässt sich einfach eine zweistufige Kopplereinheit
realisieren. Die Kopplereinheit kann einteilig als Drehteil hergestellt sein, oder
mittels Verbinden von mehreren Teilen gefertigt werden.
Zudem ist es bevorzugt, dass der Kopfteil eine größere Außenabmessung
aufweist, als der Schaftteil, um so einen Absatz an dem Übergang von Schaftteil
zu Kopfteil zu bilden. Bevorzugt sind Kopfteil und Schaftteil im Querschnitt kreisförmig
ausgebildet.
Eine bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass der erste Steuerraum
durch den Injektorkörper und die Kopplereinheit begrenzt ist. Genauer gesagt,
ist der erste Steuerraum durch das Kopfteil, das Schaftteil und den Injektorkörper
begrenzt. Somit wird der erste Steuerraum bzw. dessen Größe im Wesentlichen
durch den Absatz bzw. die Durchmesserunterschiede von Schaftteil und Kopfteil mitbestimmt.
Dadurch, dass ein zusätzlicher Steuerraum vorgesehen ist, kann der Durchmesser
des Kopfteils kleiner ausgebildet sein, als der entsprechende Durchmesser der Kopplereinheit
bei bekannten Kraftstoffinjektoren.
Weiterhin ist bevorzugt, dass der zweite Steuerraum aktorseitig axial
von einer Stirnfläche des Schaftteils begrenzt ist. Durch die axiale Begrenzung
über die Stirnfläche lässt sich der Steuerraum entsprechend klein
ausbilden, so dass sich der Bauraum optimal nutzen lässt.
Auch bevorzugt ist es, dass der zweite Steuerraum über einen
durch die Kopplereinheit verlaufenden Kanal mit dem ersten Steuerraum hydraulisch
verbunden ist. Der Kanal für die hydraulische Verbindung verläuft
bevorzugt durch die Kopplereinheit und nicht durch den Injektorkörper, so dass
die Wandung des Injektorkörpers entsprechend dünn ausgebildet werden kann,
da diese den Kanal nicht aufnehmen muss. Somit lässt sich ein extrem schlanker
Kraftstoffinjektor realisieren.
Eine andere bevorzugte Ausführungsform sieht vor, dass der zweite
Steuerraum mittels einer Drosselplatte von dem dritten Steuerraum axial getrennt
ist. Über diese Drosselplatte wird die Druckübertragung zwischen zweitem
Steuerraum und drittem Steuerraum gedrosselt. Hierdurch verzögert sich die
Druckübertragung, wodurch der Schließvorgang der Düsennadel letztendlich
beschleunigt wird.
Der zweite Steuerraum ist vorzugsweise mittels der Drosselplatte und
einer nadelseitigen Stirnfläche des Schaftteils axial und mittels einer ersten
Hülse radial begrenzt. Auf diese Weise lässt sich der zweite Steuerraum
durch einfache konstruktive Maßnahmen bilden.
Bevorzugt ist auch, dass der dritte Steuerraum mittels der Drosselplatte
und einer aktorseitigen Stirnfläche der Düsennadel axial und mittels einer
zweiten Hülse radial begrenzt ist. Somit lässt sich auch der dritte Steuerraum
einfach ausbilden und durch die Geometrien der angrenzenden Bauteile leicht festsetzen.
Die beiden Hülsen, die des zweiten Steuerraums und die des dritten Steuerraums,
lassen sich im Wesentlichen gleich ausgestalten, so dass die gleichen Bauteile sowohl
zur Festlegung des zweiten Steuerraums als auch des ersten Steuerraums verwendbar
ist.
Auch bevorzugt ist, dass Vorspannelemente benachbart zu und in Kontakt
stehend mit den Hülsen angeordnet sind. Die Vorspannelemente können als
Federn und speziell als Druckfedern ausgebildet sein. Eine besonders bevorzugte
Ausführungsform sieht vor, dass die Vorspannelemente als spiralförmige
Druckfedern ausgebildet sind.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Weitere, die Erfindung verbessernde Maßnahmen werden nachstehend
gemeinsam mit der Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung
anhand der Figur näher dargestellt. Die Figur zeigt:
einen Längsschnitt durch einen schematisch dargestellten Kraftstoffinjektor.
Der Kraftstoffinjektor 1 gemäß Figur funktioniert
mit direkter Nadelsteuerung nach einem ziehenden Aktorprinzip. Der Kraftstoffinjektor
1 umfasst einen Injektorkörper 2 und einen Düsenkörper
3. Injektorkörper 2 und Düsenkörper 3
sind entlang einer gemeinsamen Achse miteinander verbunden. In dem Düsenkörper
3 sind Öffnungen zum Einspritzen eines Fluids in einem Brennraum ausgebildet.
In dem Injektorkörper 2 ist ein Aktor 4 aufgenommen, der
sich zur Betätigung im stromlosen Zustand zusammenzieht, und im bestromten
Zustand ausgelenkt ist. In dem Düsenkörper 3 ist eine Düsennadel
5 zum Öffnen und Verschließen der Öffnungen aufgenommen.
Zwischen dem Aktor 4 und der Düsennadel 5 ist an dem Aktor
4 eine Kopplereinheit 6 angeordnet. Diese Kopplereinheit
6, welche bei Betätigung des Aktors 4 ein Anheben der Düsennadel
5 bewirkt, ist zweistufig, das heißt mit einem Absatz versehen ausgebildet.
Hierzu weist die Kopplereinheit 6 ein Kopfteil 6a mit Durchmesser
d1 und ein Schaftteil 6b mit Durchmesser d2 auf. Die Kopplereinheit
6 bildet zusammen mit dem Injektorkörper 2 im Bereich dieses
Absatzes einen ersten Steuerraum 7. Dabei wird die Größe des
ersten Steuerraums 7 von den Außenabmaßen des Kopfteils
6a und des Schaftteils 6b bestimmt. Die Kopplereinheit
6 und somit das Kopfteil 6a und das Schaftteil 6b sind
bolzenartig ausgebildet. Das heißt, das Kopfteil 6a und das Schaftteil
6b sind etwa zylindrisch ausgebildet und weisen somit jeweils einen Außendurchmesser
auf. Der Durchmesser d1 des Kopfteils 6aist dabei größer als
der Durchmesser d2 des Schaftteils 6b. Über diesen Unterschied der
Durchmesser d1 und d2 ist die Größe des ersten Steuerraums 7
bestimmt. Ein zweiter Steuerraum 8 ist axial von der nadelseitigen Stirnseite
des Schaftteils 6b der Kopplereinheit 6 angeordnet. Dessen Größe
ist im Wesentlichen durch den Durchmesser d2 des Schaftteils 6b bestimmt.
Die beiden Steuerräume 7 und 8 sind hydraulisch über
einen Kanal 9 verbunden. Der Kanal 9 verläuft durch die Kopplereinheit
6 und genauer durch das Schaftteil 6b. Der zweite Steuerraum
8 wird weiter durch eine erste Hülse 10 und eine Drosselplatte
11 begrenzt. Die Drosselplatte 11 liegt zwischen dem zweiten Steuerraum
8 und einem dritten Steuerraum 12. Dabei sind der zweite und der
dritte Steuerraum 8, 12 über eine Durchgangsöffnung
in der Drosselplatte 11 hydraulisch verbunden. Der dritte Steuerraum
12 ist weiterhin durch die Düsennadel 5 und seitlich bzw.
radial durch eine zweite Hülse 13 begrenzt. Die Düsennadel
5 hat dabei etwa den gleichen Durchmesser in dem Bereich, mit dem diese
den dritten Steuerraum 12 begrenzt, wie das Schaftteil 6b.
Der Kraftstoffinjektor 1 dient zum Einspritzen von Kraftstoff
in den Brennraum eines Zylinders einer Brennkraftmaschine, die insbesondere an einem
Fahrzeug angeordnet sein kann. Dabei ist jedem Zylinder der Brennkraftmaschine ein
separater Kraftstoffinjektor 1 zugeordnet. Bei sogenannten „Common-Rail-System"
ist für mehrere, insbesondere für sämtliche Kraftstoffinjektoren
1 der Brennkraftmaschine eine gemeinsame Kraftstoffversorgung vorgesehen,
welche den einzudüsenden Kraftstoff auf dem relativ hohen Niveau des Einspritzdruck
bereitstellt.
Der erfindungsgemäße Kraftstoffinjektor 1 arbeitet
wie folgt:
In einem Ausgangszustand ist die Düsennadel 5 geschlossen, d.h. die
Düsennadel 5 sitzt in einem Nadelsitz an den Öffnungen und sperrt
somit die Verbindung der Kraftstoffversorgung zu der wenigstens einen Öffnung.
In diesem Ausgangszustand ist der Aktor 4 bestromt und befindet sich in
einem ausgelenkten Zustand. Bei Betätigung des Kraftstoffinjektors
1 wird die Stromzufuhr zu dem Aktor 4 unterbrochen und der Aktor
4 fährt zusammen, das heißt er verkürzt sich in axiale Richtung
weg von der Düsennadel 5. Die an den Aktor 4 festgekoppelte
Kopplereinheit 6 vollzieht die gleiche Bewegung. Hierdurch wird das Volumen
des ersten Steuerraums 7 vergrößert und der dort herrschende
Druck nimmt ab. Durch die hydraulische Verbindung mit dem zweiten Steuerraum
8 nimmt auch dort der Druck entsprechend ab. Da der zweite Steuterraum
8 auch hydraulisch über eine Drosselplatte mit dem dritten Steuerraum
12gekoppelt ist, nimmt auch dort, in dem dritten Steuerraum 12
der Druck ab. Hierdurch wird die Düsennadel 5 in Richtung des Aktors
4 angezogen und die bislang durch die Düsennadel 5 verschlossenen
Öffnungen werden freigegeben.
Umgekehrt wird zum Schließen der Öffnungen der Aktor
4 bestromt, wodurch dieser sich auslenkt und die Kopplereinheit
6 das Volumen des ersten Steuerraums 7 verkleinert. Hierdurch
steigt der Druck in dem ersten Steuerraum 7. Über die hydraulische
Verbindung steigt auch der Druck in dem zweiten Steuerraum 8. Über
die Drosselplatte wird die Druckerhöhung an den dritten Steuerraum
12 weitergeleitet, wodurch sich der Druck dort erhöht. Die Druckerhöhung
bewirkt, dass die Düsennadel 5 sich in Richtung der Öffnung bewegt
und diese verschließt.