Die Erfindung betrifft einen aufblasbaren Gassack mit einer Gassackwandung,
in der mit wenigstens zwei übereinanderliegenden Wandungsteilen eine Falte
ausgebildet ist, wobei in den übereinanderliegenden Wandungsteilen wenigstens
eine durch die Falte geschlossene Abströmöffnung vorgesehen ist, und wobei
die Falte durch ein Haltemittel fixiert wird, welches in seiner Festigkeit so dimensioniert
ist, daß sich die Falte bei einer vorbestimmten Haltemittelbeanspruchung öffnet.
Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein Gassackmodul mit einem solchen Gassack
und einem Modulgehäuse.
Derartige Gassäcke und Gassackmodule sind bereits aus dem Stand
der Technik bekannt. Die gattungsbildende DE
41 01 286 A1 offenbart beispielsweise einen aufblasbaren Gassack für
Rückhaltesysteme in Fahrzeugen, bei dem eine Falte in der Gassackwandung durch
ein Haltemittel, insbesondere eine Reißnaht fixiert ist, und wobei im Bereich
der Falte eine Abströmöffnung in der Gassackwandung vorhanden sein kann.
Die Reißnaht ist dabei so ausgeführt, daß sie bei einem vorbestimmten
Innendruck aufreißt und damit die Abströmöffnung freigibt und eine
vollständige Entfaltung des Gassacks ermöglicht. Diese Gassackkonstruktion
bietet den Vorteil, daß der Gassack nach einer Auslösung des Rückhaltesystems
ohne Gasverluste zunächst eine gewünschte, volumenreduzierte Gassackkontur
annimmt und einen Gassackinnendruck aufbaut. Erst bei Überschreiten eines vorbestimmten
Innendrucks reißt die Naht auf und gibt dadurch die Abströmöffnung
sowie zusätzliches Gassackvolumen frei. Dabei sorgt die Volumenfreigabe für
eine kurzfristige Druckentlastung im Gassack, wohingegen die Abströmöffnung
kontinuierlich Gas abführt.
Um einen spürbaren Volumeneffekt durch abgenähte Falten
in der Gassackwandung zu erhalten, sind in der Regel sehr lange Reißnähte
erforderlich, die vor ihrem Aufreißen der gekrümmten Gassackkontur folgen.
Aufgrund dieses gekrümmten Nahtverlaufs entsteht eine komplizierte, räumliche
Spannungsverteilung mit Komponenten längs und quer der Naht, so daß eine
Festlegung desjenigen Gassackinnendrucks, bei dem die Naht aufreißt, nur ungefähr
erfolgen kann. Des weiteren ist in der DE
41 01 286 A1 lediglich eine rein passive, vom Gassackinnendruck abhängige
Freigabe der Falte und der Abströmöffnung möglich. In einigen Rückhaltesituationen
(z.B. bei einem ungünstig positionierten Insassen) wäre es jedoch wünschenswert,
diese Freigabe aktiv zu beeinflussen.
Die Erfindung schafft daher einen Gassack der eingangs genannten Art,
bei dem sich über die Falte ein Zugmittel erstreckt, welches bis zu seiner
Freigabe oder Zerstörung ein Erreichen der vorbestimmten Haltemittelbeanspruchung
und damit ein Öffnen der Falte verhindert. Das Haltemittel kann infolge der
Entlastung durch das Zugmittel schwächer dimensioniert sein. Es dient in erster
Linie der Fixierung der Falte, so daß kein Gas aus der Abströmöffnung
austritt. Das Zugmittel bietet gegenüber dem Haltemittel den Vorteil, daß
es durch seine im wesentlichen eindimensionale Belastung sehr präzise auf einen
maximalen Belastungswert eingestellt werden kann. Bei einer passiven Freigabe bzw.
Zerstörung des Zugmittels legt in der Regel das Zugmittel einen maximalen Gassackinnendruck
fest, bei dem die Falte und die Abströmöffnung spätestens freigegeben
werden. Dies bedeutet, daß das Haltemittel nach einer Freigabe bzw. Zerstörung
des Zugmittels so stark beansprucht wird, daß es die Falte und die Abströmöffnung
unmittelbar freigibt. Außerdem ist eine aktive Ansteuerung des Zugmittels möglich,
so daß es bereits vor Erreichen seines maximalen Belastungswertes freigegeben
werden kann.
In einer Ausführungsform weist das Zugmittel ein erstes Zugmittelende
und ein entgegengesetztes zweites Zugmittelende auf, wobei das erste Zugmittelende
nahe des Haltemittels an der Gassackwandung befestigt ist. Durch diese haltemittelnahe
Befestigung eines Zugmittelendes ist eine zuverlässige und nahezu vollständige
Entlastung des Haltemittels möglich.
In einer weiteren Ausführungsform ist auch das zweite Zugmittelende
an der Gassackwandung befestigt, wobei das Zugmittel zwischen einer Befestigungsstelle
des ersten Zugmittelendes an der Gassackwandung und einer Befestigungsstelle des
zweiten Zugmittelendes an der Gassackwandung kürzer als die gefaltete Gassackwandung
zwischen diesen Befestigungsstellen ist. Die beim Aufblasen des Gassacks entstehenden
Spannungen in der Gassackwandung werden dadurch im Bereich der Falte bzw. des Haltemittels
vom Zugmittel aufgenommen. Das kürzere Zugmittel wird zuerst gespannt und nimmt
die gesamte Belastung auf, wohingegen die längere, gefaltete Gassackwandung
zwischen den Befestigungsstellen weitgehend unbeansprucht und schlaff ist.
Vorzugsweise ist das erste Zugmittelende verbreitert, wobei sich das
Zugmittel in Richtung zum zweiten Zugmittelende verjüngt. Durch die Verbreiterung
liegt das erste Zugmittelende nach Art einer Haube großflächig über
der Falte und kann im Bereich des Haltemittels Spannungen aus der Gassackwandung
gut aufnehmen. Im Idealfall wird das gesamte Haltemittel dabei vollständig
entlastet. Innerhalb des belasteten Zugmittels heben sich Spannungskomponenten in
Querrichtung weitgehend auf, und Spannungskomponenten in Längsrichtung werden
durch die Verjüngung des Zugmittels konzentriert, so daß am zweiten Zugmittelende
im wesentlichen nur ein axialer Zug in Zugmittellängsrichtung
auftritt.
Das Zugmittel kann eine Sollbruchstelle, insbesondere am zweiten Zugmittelende
aufweisen. Über diese Sollbruchstelle ist ein Wert der maximalen Beanspruchbarkeit
des Zugmittels sehr präzise einstellbar. Dies gilt insbesondere dann, wenn
das Zugmittel im Bereich der Sollbruchstelle nur durch einen axialen Zug belastet
ist. Daher ist die Sollbruchstelle besonders bevorzugt am zweiten Zugmittelende
ausgebildet.
In einer weiteren Gassackausführung ist die Freigabe oder Zerstörung
des Zugmittels aktiv gesteuert. Damit ist die Freigabe der Falte und der Abströmöffnung
bereits vor Erreichen der Zugmittelfestigkeit zu variablen Zeitpunkten möglich.
Die Erfindung betrifft im weiteren ein Gassackmodul mit einem oben
beschriebenen Gassack und einem Modulgehäuse, wobei das Zugmittel ein erstes
Zugmittelende und ein entgegengesetztes zweites Zugmittelende aufweist, und wobei
das erste Zugmittelende nahe des Haltemittels an der Gassackwandung befestigt ist.
Das zweite Zugmittelende ist in einer Ausführungsform am Modulgehäuse
befestigt. Dies stellt eine Alternative zur Befestigung des zweiten Zugmittelendes
an der Gassackwandung dar. Der Vorteil ist, daß das zweite Zugmittelende damit
an einem starren, fahrzeugfesten Teil angebracht ist, so daß eine vom Gassackinnendruck
abhängige Zugmittelbeanspruchung noch genauer vorhersagbar ist.
In einer anderen Ausführungsform des Gassackmoduls ist das zweite
Zugmittelende an einer Auslöseeinheit befestigt, welche das zweite Zugmittelende
auf ein Signal hin freigibt. Somit kann das Zugmittel abhängig von gewünschten
Parametern und unabhängig von seiner Belastung jederzeit freigegeben werden.
Als Auslöseeinheit werden beispielsweise Zylinder-Kolben-Einheiten oder Sprengbolzen
eingesetzt.
Die Auslöseeinheit ist dabei bevorzugt eine pyrotechnische Auslöseeinheit.
Derartige Auslöseeinheiten sind preiswert und weisen kurze Reaktionszeiten
auf.
Die Auslöseeinheit kann am Modulgehäuse befestigt sein.
Als starres, fahrzeugfestes Bauteil bietet sich das Modulgehäuse für die
Befestigung einer solchen Auslöseeinheit an.
In einer alternativen Ausführungsform ist die Auslöseeinheit
an einem Gasgenerator befestigt. Der Gasgenerator hat in der Regel eine sehr massive
Druckkammer- und/oder Brennkammerwand. In dieser Wand oder einem Wandungsfortsatz
können daher mit geringem Aufwand Auslöseeinheiten, insbesondere auch
pyrotechnische Auslöseeinheiten aufgenommen werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen.
In diesen zeigen:
1a und b jeweils einen schematischen Schnitt durch
ein erfindungsgemäßes Gassackmodul mit einem erfindungsgemäßen
Gassack;
2a und b jeweils eine Schnittansicht einer ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Gassackmoduls mit erfindungsgemäßem Gassack;
und
3a und b jeweils eine Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Gassackmoduls mit erfindungsgemäßem Gassack.
Die 1a und b zeigen ein erfindungsgemäßes
Gassackmodul 8 mit einem erfindungsgemäßen, aufblasbaren Gassack
10. Der Gassack 10 weist eine Gassackwandung 12 auf,
in der mit wenigstens zwei übereinanderliegenden Wandungsteilen eine Falte
14 ausgebildet ist, wobei in den übereinanderliegenden Wandungsteilen
wenigstens eine durch die Falte 14 geschlossene Abströmöffnung
16 vorgesehen ist. Die Falte 14 wird durch ein Haltemittel
18 fixiert, welches in seiner Festigkeit so dimensioniert ist, daß
sich die Falte 14 bei einer vorbestimmten Haltemittelbeanspruchung öffnet.
In der 1a sind als Haltemittel 18 zwei Reißnähte
angedeutet.
Über die Falte 14 erstreckt sich in 1a
ein Zugmittel 20, welches bis zu seiner Freigabe oder Zerstörung ein
Erreichen der vorbestimmten Haltemittelbeanspruchung verhindert.
Neben dem Gassack 10 umfaßt das Gassackmodul
8 ein Modulgehäuse 22, in dem sich ein Gasgenerator
24 befindet. In dem dargestellten Beispiel ist ein erstes Zugmittelende
26 nahe des Haltemittels 18 an der Gassackwandung 12
angebracht. Ein entgegengesetztes zweites Zugmittelende 28 ist am Modulgehäuse
22 befestigt. Alternativ sind Modulausführungen denkbar, bei denen
das zweite Zugmittelende 28 am Gasgenerator 24 oder an der Gassackwandung
12 befestigt ist. Die Zugmittelenden 26, 28 werden zur
Befestigung vorzugsweise vernäht oder verklebt, wobei aber auch andere geeignete
Befestigungen möglich sind.
Da das Zugmittel 20 in der 1a noch nicht
zerstört oder freigegeben ist, wird die vorbestimmte Haltemittelbeanspruchung
nicht erreicht. Daher ist die Falte 14 vom Haltemittel
18 so fixiert, daß die Abströmöffnung 16 infolge
der Faltung verschlossen ist und der Gassack 10 eine erste Gassackkontur
mit einem ersten Gassackvolumen einnimmt.
Wird das Zugmittel 20 zerstört oder freigegeben, so
müssen im Bereich der Falte 14 alle Spannungen aus der Gassackwandung
12 vom Haltemittel 18 aufgenommen werden. Falls dabei eine vorbestimmte
Haltemittelbeanspruchung überschritten wird, gibt das Haltemittel
18 die Falte 14 und damit die Abströmöffnung
16 frei. Im vorliegenden Fall des als Reißnaht ausgebildeten Haltemittels
18 bedeutet dies anschaulich, daß die Reißnaht in ihrer Festigkeit
so dimensioniert ist, daß sie bei der vorbestimmten Beanspruchung aufreißt.
Mit dem Öffnen der Falte 14 nimmt der Gassack 10 eine zweite
Gassackkontur mit einem vergrößerten, zweiten Gassackvolumen ein. Dieser
Effekt wird in der 1b deutlich, in der die erste Gassackkontur
gestrichelt und die zweite Gassackkontur durchgezogen eingezeichnet ist.
Die 2a und b zeigen beispielhaft Schnittansichten
einer ersten Ausführungsform des Gassackmoduls 8. Zu sehen ist jeweils
die Draufsicht auf einen Beifahrer-Gassack 10, der sich aus einem geschnittenen
Modulgehäuse 22 heraus erstreckt.
Das erste Zugmittelende 26 ist in dieser ersten Ausführungsform
verbreitert, wobei sich das Zugmittel 20 in Richtung zum zweiten Zugmittelende
28 verjüngt. Da das erste Zugmittelende 26 außerdem
nahe des Haltemittels 18 an der Gassackwandung 12 befestigt ist,
erstreckt sich das Zugmittel 20 im Bereich seines ersten Zugmittelendes
26 nach Art einer Haube über die Falte 14 und kann somit
auftretende Spannungen aus der Gassackwandung 12 gut aufnehmen und das
Haltemittel 18 entlasten. Spannungskomponenten in Längsrichtung des
Zugmittels 20 werden durch die Verjüngung des Zugmittels mehr und
mehr konzentriert, Spannungskomponenten quer zur Längsrichtung des Zugmittels
20 heben sich im wesentlichen gegenseitig auf. Somit liegt im Bereich des
zweiten Zugmittelendes 28 im wesentlichen ein axialer Zug vor. Durch diese
konzentrierte eine axiale Zugbelastung läßt sich am Zugmittel eine Grenzbeanspruchung
bei der das Zugmittel freigegeben oder zerstört werden soll, sehr genau einstellen.
In der 2a wird diese Einstellung über eine Sollbruchstelle
30 am zweiten Zugmittelende 28 vorgenommen.
Steigt die Beanspruchung des Zugmittels 20 infolge steigenden
Gassackinnendrucks über eine Zugmittelfestigkeit im Bereich der Sollbruchstelle
30, so wird das Zugmittel 20 zerstört, d.h. es reißt
an der Sollbruchstelle 30 auf (2b). In dieser ersten Ausführungsform
wird das Zugmittel 20 passiv, also ausschließlich innendruckabhängig
freigegeben. Bei derartigen passiven Ausführungsformen liegt die vorbestimmte
Haltemittelbeanspruchung, bei der die Falte 14 öffnet, in der Regel
deutlich unterhalb der Festigkeit des Zugmittels 20 an der Sollbruchstelle
30. Somit wird der (Öffnungszeitpunkt ausschließlich vom Zugmittel
20 bestimmt. Nach der Zerstörung des Zugmittels 20 steigt
die Haltemittelbeanspruchung sofort über den vorbestimmten Wert, so daß
die Falte 14 geöffnet und die Abströmöffnung 16
freigegeben wird (1b). Das Haltemittel 18
dient in diesem Fall also lediglich einer Fixierung und Abdichtung der Falte
14, um einen vorzeitigen Gasverlust durch die Abströmöffnung
16 zu minimieren bzw. weitgehend zu verhindern.
Über die Sollbruchstelle am zweiten Zugmittelende 28
kann der Gassackinnendruck, bei dem die Falte 14 und die Abströmöffnung
16 freigegeben werden, genauer festgelegt werden als über eine Festigkeit
des Haltemittels 18.
Die 3a und b zeigen eine zweite Ausführungsform
des Gassackmoduls 8, wobei sich diese zweite Ausführungsform von der
ersten Ausführungsform gemäß den 2a und b lediglich
dadurch unterscheidet, daß die Freigabe oder Zerstörung des Zugmittels
20 aktiv gesteuert ist. In der 3a ist zur aktiven Ansteuerung
eine pyrotechnische Auslöseeinheit 32, insbesondere ein Sprengbolzen
vorgesehen. Die pyrotechnische Auslöseeinheit 32 ist am Modulgehäuse
22 befestigt und gibt das zweite Zugmittelende 28 auf ein Signal
hin frei. Die Auslösung dieses Signals erfolgt beispielsweise abhängig
von Sensordaten, die verschiedene relevante Insassen- oder Fahrzeugparameter erfassen.
Das Zugmittel 20 ist in der 3a durch eine
am zweiten Zugmittelende 28 ausgebildete Schlaufe 34 am Sprengbolzen
gehalten. Nach einer Aktivierung des Sprengbolzens ist die Schlaufe 34
freigegeben (3b), so daß das Zugmittel 20 zwischen
seinen Zugmittelenden 26, 28 keine Zugkräfte mehr aufnehmen
kann. Die Belastungen infolge des Gassackinnendrucks müssen im Bereich der
Falte 14 folglich vom Haltemittel 18 aufgenommen werden. Bei Überschreiten
der vorbestimmten Haltemittelbeanspruchung öffnet sich die Falte
14 und gibt die Abströmöffnung 16 frei.
Auch in dieser Ausführungsform dient das Haltemittel
18 hauptsächlich der Fixierung und Abdichtung der Falte
14, sodaß ein vorzeitiger Gasverlust durch die Abströmöffnung
16 weitgehend verhindert ist. Wird das Zugmittel 20 allerdings
sehr frühzeitig, z.B. gleichzeitig mit einer Auslösung des Gasgenerators
24 freigegeben, so bestimmt die Festigkeit des Haltemittels 18
allerdings auch den Freigabezeitpunkt der Falte 14 bzw. der Abströmöffnung
16. Die Festigkeit des Haltemittels 18 wird allerdings in der
Regel sehr niedrig sein, da bei einer frühen aktiven Zugmittelfreigabe gewöhnlich
auch ein frühes Öffnen der Falte 14 und der
Abströmöffnung 16 erwünscht ist.
Die Auslöseeinheit 32 ist in der zweiten Ausführungsform
gemäß den 3a und b am Modulgehäuse 22 befestigt.
Alternativ ist eine solche Befestigung jedoch auch an einem Gehäuse des Gasgenerators
24 oder an der Gassackwandung 12 möglich.
Darüber hinaus sind selbstverständlich auch Ausführungsformen
denkbar, bei denen ein passiver Freigabemechanismus, z.B. über eine Sollbruchstelle
30 gemäß den 2a und b und ein aktiver Freigabemechanismus,
z.B. über eine Auslöseeinheit 32 gemäß den
3a und b des Zugmittels kombiniert sind.