Die Erfindung betrifft ein Bohrwerkzeug insbesondere für metallische
Werkstoffe nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 oder des Patentanspruches
15.
Solche Bohrwerkzeuge werden im Fahrzeugbau, z. B. bei der Herstellung
von Zylinderkopf-Bohrungen, zum Bohren aus einem Vollmaterial oder zum Aufbohren
bereits vorgefertigter Bohrlöcher verwendet.
So ist aus der EP 0 750 960
B1 ein gattungsgemäßes Bohrwerkzeug bekannt, das einen üblichen
Spannschaft und einen daran anschließenden zylindrischen Bohrkörper aufweist.
Zwischen der Bohrkörper-Stirnseite und dem Spannschaft erstrecken sich zwei
nutenförmige Spanräume. Diese werden jeweils von Seitenwänden begrenzt,
von denen jeweils eine Seitenwand an der Bohrkörperstirnseite ein Schneidelement
trägt. In den beiden Spanräumen werden während des Bohrvorgangs Späne
aus dem Bohrloch nach außen abgeführt.
Die das Schneidelement tragende Seitenwand des jeweiligen Spanraums
ist hierbei eben ausgebildet und schließt bündig mit der Oberseite des
Schneidelements ab. Die beiden Spanräume erstrecken sich teilweise gewendelt
in der Bohrkörperlängsachse.
Durch diesen teilweise gewendelten Verlauf der Spanräume sowie
die radial offene Gestaltung der Spanräume ist die Spanabfuhr aus dem Bohrloch
beeinträchtigt. So können die Späne aufgrund der Zentrifugalkraft
an die Bohrungswand gedrängt werden. Dies hat insbesondere bei einer vorgefertigten
Zylinderkopf-Bohrung, in deren Wand Hohlräume, etwa Taschen oder Querbohrungen,
vorhanden sind, den Nachteil, dass sich Späne in den Hohlräumen klemmen.
Die Hohlräume müssen daher nach dem Bohrvorgang zeitaufwendig manuell
von den Spänen befreit werden, um deren Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Bohrwerkzeug insbesondere
für metallische Werkstoffe bereitzustellen, bei dem während des Bohrvorgangs
anfallende Späne zuverlässig aus der Bohrung abgeführt werden.
Die Aufgabe der Erfindung ist durch die Merkmale des Patentanspruches
1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
offenbart.
Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 weist
die, das Schneidelement tragende Seitenwand einen, von der Seitenwand in der Umfangsrichtung
hochgezogenen Steg auf, der sich in der Bohrerlängsrichtung erstreckt. Durch
den in der Umfangsrichtung hochgezogenen Steg ist der Spanraum außenseitig
zumindest teilweise geschlossen. Die während des Bohrvorgangs durch den Spanraum
transportierten Späne werden somit aufgrund der Zentrifugalkraft nicht gegen
die Bohrungswand, sondern gegen den Steg gedrängt, so dass die Späne berührungsfrei
gegenüber der Bohrungswand abgeführt werden.
Der erfindungsgemäße Steg kann somit den Spanraum in der
Radialrichtung nach außen begrenzen. Besonders bevorzugt ist es, wenn der Steg
am außenumfangsseitigen Rand der Seitenwand gebildet ist. Die somit zwischen
dem Steg und einer gegenüberliegenden Seitenwand des Spanraums gebildete Nut
ist damit ausreichend breit dimensioniert, d. h. größer als die Spanbreite
von geteilten und/oder ungeteilten Spänen.
Erfindungsgemäß werden somit die entstehenden Späne
aufgrund der wirkenden Fliehkräfte in die Nut gedrückt, die sich bevorzugt
geradlinig, ohne eine Wendelung, in der Bohrkörperlängsrichtung erstrecken
kann. Ein solcher geradliniger Nutverlauf begünstigt eine schnelle Spanabfuhr.
Zur Ausbildung der oben genannten Nut kann der Steg in einer Ausführungsform
mit seiner Oberkante im wesentlichen bündig mit der Oberseite des Schneidelements
abschließen. Auf diese Weise ist die durch den Steg begrenzte Nut mit ihrem
Nutboden gegenüber dem Schneidelement in der Drehrichtung des Bohrwerkzeugs
nach hinten verlagert. Die Späne können so aufgrund der wirkenden Zentrifugalkraft
zuverlässig in die Nut gedrückt werden.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann alternativ
der Steg die Oberseite des Schneidelements überragen, wodurch entsprechend
die Nuthöhe in einfacher Weise gesteigert werden kann. Dabei kann der Nutboden
der zwischen dem Steg und der gegenüberliegenden Seitenwand des Spanraums gebildeten
Nut im wesentlichen bündig mit der Oberseite des Schneidelements abschließen.
Um den Spänetransport von dem stirnseitigen Schneidelement aus dem Spanraum
heraus zu unterstützen, kann sich die Nuttiefe der zwischen dem Steg und der
gegenüberliegenden Seitenwand des Spanraums gebildeten Nut in der Richtung
des Spannschafts erhöhen.
Wie bereits erwähnt, ist es besonders bevorzugt, wenn die von
dem Steg begrenzte Nut zwischen der Bohrkörper-Stirnseite und dem Spannschaft
geradlinig verläuft. Auf diese Weise wird ein rinnenförmig ausgestalteter
geradlinig verlaufender Spanraum ohne jegliche Wendelung bereitgestellt, der einen
schnellen Abtransport der Späne ermöglicht. Ein Radialwinkel
der Seitenwände des Spanraums kann dabei bei null liegen.
Die Förderung der Späne durch den Spanraum wird weiter begünstigt,
wenn die Seitenwände des Spanraums eben ausgebildet sind und/oder zueinander
im wesentlichen rechtwinklig angeordnet sind. Vorzugsweise kann die zwischen dem
Steg und der gegenüberliegenden Seitenwand des Bohrkörpers gebildete Nut
schaftseitig mit einem Auslass seitlich geöffnet sein, um eine Förderung
der Späne aus dem Spanraum heraus zu ermöglichen.
Die Spanabfuhr kann durch den Einsatz eines Kühlmittels unterstützt
werden, das mit hohem Druck im Bereich der Stirnseite des Bohrwerkzeugs aus einem
Kühlmittelaustritt in den Spanraum geführt ist und die Späne aus
der Bohrung herausspült.
Erfindungsgemäß kann das Kühlmittel über einen
ersten Kühlmittelaustritt und einem zweiten Kühlmittelaustritt mit hohem
Druck in den Spanraum geführt werden. Die beiden Kühlmittelaustritte können
dabei so zueinander positioniert werden, dass die entstehenden Späne beabstandet
von der Bohrungswand im Bereich eines Scheitels zwischen den Spanraumwänden
gebündelt werden.
Die Bündelung der entstehenden Späne mit Hilfe der austretenden
Kühlmittelströme kann unterstützt werden, wenn die beiden Kühlmittelkanäle
in unterschiedliche Seitenwände des Spanraums münden.
Zur Versorgung des Bohrwerkzeugs mit Kühlmittel kann das Bohrwerkzeug
zumindest eine zentrale Kühlmittelleitung aufweist, von der ein erster und
zweiter Kühlmittelkanal abzweigen. Alternativ kann die zentrale Kühlmittelleitung
über eine Querbohrung mit dem ersten und zweiten Kühlmittelkanal strömungstechnisch
in Verbindung sein. Dabei kann der erste Kühlmittelkanal als ein Hauptkanal
mit größerem Strömungsquerschnitt in die, dem Steg gegenüberliegende
Seitenwand des Spanraums münden. Der zweite Kühlmittelkanal kann als ein
Nebenkanal mit geringerem Strömungsquerschnitt in die, das Schneidelement tragende
Seitenwand münden. Durch die Anordnung des zweiten Kühlmittelkanals unterhalb
des Schneidelements kann die Spanabfuhr sowie die Bündelung der Späne
im Scheitelbereich weiter unterstützt werden.
Die Strömungsgeschwindigkeit des aus den Kanälen austretenden
Kühlmittels in der Bohrkörperlängsrichtung hängt vom Volumenstrom
und vom Austrittsdurchmesser der Kühlmittelkanäle ab. Eine zusätzliche
Kühlmittelgeschwindigkeitskomponente wird bei rotierendem Bohrwerkzeug durch
die Zentrifugalkraft erzeugt. Die hohe Strömungsgeschwindigkeit des Kühlmittels
führt zu einem geringen statischen Druck des Kühlmittels, was im Spanraum
eine Saugwirkung erzeugt. Ein aufgrund der hohen Strömungsgeschwindigkeit entstehender
großer dynamischer Druck bewirkt, dass das Kühlmittel die Späne aus
dem Spanraum wirkungsvoll abführen kann.
Nachfolgend sind drei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der beigefügten Figuren beschrieben.
Es zeigen:
1 in einer Seitenansicht ein Bohrwerkzeug gemäß
dem ersten Ausführungsbeispiel;
2 in einer Vorderansicht die Stirnseite des Bohrwerkzeugs;
3 die Einzelheit X aus der 1
in Vergrößerung;
4 eine Ansicht entsprechend der 2
gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel;
5 eine Ansicht entsprechend der 3;
6 eine Ansicht entsprechend der 2
gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel; und
7 die Stirnseite des Bohrwerkzeugs gemäß
dem dritten Ausführungsbeispiel.
In der 1 ist ein Bohrwerkzeug zum Bohren
in metallischen Werkstücken gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
gezeigt. Das Bohrwerkzeug weist einen zylindrischen Spannschaft 1 auf,
an dem sich in üblicher Weise ein Bohrkörper 3 anschließt.
Der Bohrkörper 3 weist zwei im wesentlichen nutenförmige Spanräume
5 auf, die sich zu beiden Seiten einer Bohrkörperlängsachse
7 erstrecken und in eine Stirnfläche 9 des Bohrerkörpers
3 münden. Jeder der Spanräume 5 ist durch zwei Seitenwände
11 und 13 begrenzt.
Von den beiden Seitenwänden 11, 13 der Spanräume
5 weist die Seitenwand 13 an ihrem stirnseitigen Ende eine taschenförmige
Ausnehmung auf, in der ein plattenförmiges Schneidelement 15 sitzt,
deren Oberseite mit der Seitenwand 13 bündig abschließt. Das
Schneidelement 15 überragt mit seiner frontseitigen Schneidkante
17 geringfügig die Stirnfläche 9 des Bohrkörpers
3 und steht radial geringfügig über den Bohrkörperumfang
vor, wie es in der 3 angedeutet ist.
In der 2 ist die Stirnfläche
9 des Bohrkörpers 3 in der Vorderansicht mit den beiden gegenüberliegenden
Spanräumen 5 gezeigt. Demzufolge sind die beiden Schneidelemente
15 in gleichen radialen Abständen zur Bohrkörperlängsachse
7 angeordnet. Die beiden Seitenwände 11,
13 laufen an einem abgerundeten Scheitel 16 zusammen und sind
im wesentlichen rechtwinklig zueinander angeordnet.
Wie aus der 2 weiter hervorgeht, liegt
der Radialwinkel zwischen einer Querachse 17 und den Schneidelementen
15 bei null. D. h., dass die Schneidelemente 15 in Umfangsrichtung
nicht gekippt angeordnet sind, sondern in Richtung des Bohrkörper-Radius ausgerichtet
sind.
An der, das Schneidelement 15 tragenden Seitenwand
13 des jeweiligen Spanraums 5 ist am außenumfangsseitigen
Rand jeweils ein Steg 19 angeformt. Der Steg 19 ist in der Umfangsrichtung
des Bohrwerkzeugs hochgezogen und erstreckt sich in der Bohrerlängsrichtung
bis zum Spannschaft 1. Der Steg 19 schließt dabei gemäß
der 3 in Axialrichtung unmittelbar hinter dem Schneidelement
15 an und begrenzt zwischen sich und der gegenüberliegenden Seitenwand
11 des Spanraums 5 eine im Querschnitt U-förmige, geradlinig
verlaufende Nut 21.
Wie aus der 2 hervorgeht, überragt
der Steg 19 das jeweilige Schneidelement 15 in der Umfangsrichtung,
so dass die Nut 21 mit ihrem Nutboden bündig mit der Oberseite des
Schneidelements 15 abschließt. Der Nutboden ist dabei durch die, das
Schneidelement 15 tragenden Seitenwand 13 gebildet.
Wie aus der 2 hervorgeht, weist die Nut
21 an ihrem stirnseitigen Ende eine Nuttiefe a1 auf, die sich
in Richtung des Spannschafts 1 bis zu einer Nuttiefe a2 erhöht,
um eine Spanabfuhr zu unterstützen. Entsprechend verläuft die Seitenwand
13 in der Richtung der Bohrkörperlängsachse 7 zum Spannschaft
1 geneigt. Im Bereich des Spannschafts 1 ist der die Nut
21 seitlich begrenzende Steg 19 unterbrochen, so dass die Nut
21 gemäß der 1 mit einem Auslaß
22 seitlich geöffnet ist, damit die entstehenden Späne den jeweiligen
Spanraum 5 verlassen können.
Um das Bohrwerkzeug mit einem Kühlmittel zu versorgen, erstrecken
sich in der 1 zwei Kühlmittelleitungen
23 zentral durch das Bohrwerkzeug, von denen jede einem Spanraum
5 zugeordnet ist. Jede der zentralen Kühlmittelleitungen
23 ist gemäß der 2 strömungstechnisch
mit einer Querbohrung 25 in Verbindung, die das Kühlmittel in zwei
separate Kühlmittelkanäle 27 und 28 aufteilt. Die beiden
Kühlmittelkanäle 27, 28 sind jeweils in die Bohrkörper-Stirnfläche
9 eingearbeitete Bohrungen. Der Kühlmittelkanal 27 mündet
daher in die Stirnfläche 9 des Bohrkörpers 3 und wird
in der Stirnfläche 9 als ein Stichkanal 29 zur Seitenwand
11 geführt, wo er in einem ersten Kühlmittelaustritt
31 in den Spanraum 5 mündet. Der zweite Kühlmittelkanal
28 erstreckt sich unterhalb des jeweiligen Schneidelements 15
in der Richtung der Bohrkörperlängsachse 7 und mündet mit
einem zweiten Kühlmittelaustritt 33 in die schräg verlaufende
Seitenwand 13.
In den 1 bis 3
sind jeweils die Zentralleitungen 23 sowie die zweiten Kühlmittelkanäle
28 stirnseitig durch jeweils einen Gewindestopfen 35 geschlossen
gezeigt.
Bei einem Bohrvorgang werden die entstehenden Späne aufgrund
der Zentrifugalkraft in die Nut 21 des rotierenden Bohrwerkzeugs gedrückt
und daher mittels des Stegs 19 berührungsfrei gegenüber der Bohrungswand
gehalten. Aufgrund der von a1 zu a2 steigenden Nuttiefe wird
der Spantransport in Richtung des Nutauslaufes 22 unterstützt. Eine
zusätzliche Unterstützung der Spanabfuhr erfolgt durch das Kühlmittel,
das durch den ersten Kühlmittelaustritt 31 gemäß der
2 und den zweiten Kühlmittelaustritt
33 gemäß der 3 mit hohem Druck in
den jeweiligen Spanraum 5 eingeleitet wird und die Späne im Bereich
des Scheitels 16 zwischen den beiden Seitenwänden 11,
13 zusätzlich bündelt.
In den 4 und 5
ist ein Bohrwerkzeug gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel dargestellt.
Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel der 1
bis 3 ist in dem zweiten Ausführungsbeispiel die
Nut 21 als eine Vertiefung in der Seitenwand 13 eingearbeitet.
Die Nut 21 ist somit in einer Werkzeugdrehrichtung gegenüber dem Schneidelement
15 in der Umfangsrichtung zurückgesetzt. Der am Außenumfangsrand
gebildete Steg 19 schließt somit mit seiner Oberkante im wesentlichen
bündig mit der Oberseite des jeweiligen Schneidelements 15 ab. Die
Nut 21 ist dabei mit einer Nuttiefe a1 in der Axialrichtung
unmittelbar hinter dem Schneidelement 15 angeordnet. Diese steigert sich
bis zu einer Nuttiefe a2 im Bereich des Spannschafts 1.
Die Versorgung der Spanräume 5 mit Kühlmittel erfolgt
in gleicher Weise wie im ersten Ausführungsbeispiel mittels der zentralen Kühlmittelleitungen
23 sowie den ersten und zweiten Kühlmittelkanälen 27
und 28.
In dem dritten Ausführungsbeispiel der 6
und 7 ist einerseits die Nut 21 als eine Vertiefung
in die Seitenwand 13 eingearbeitet und somit der Nutboden gegenüber
dem Schneidelement 15 zurückgesetzt, wie es im zweiten Ausführungsbeispiel
der 4 und 5 der Fall ist.
Darüber hinaus ist der die Nut 21 begrenzende Steg 19 über
das Schneidelement 15 hinaus in der Umfangsrichtung hochgezogen, wie es
im ersten Ausführungsbeispiel der Fall ist.
Dadurch ergibt sich eine im Vergleich zum ersten und zweiten Ausführungsbeispiel
erhöhte Nuttiefe, wodurch die entstehenden Späne noch
sicherer in der Nut 21, und daher berührungsfrei gegenüber der
Bohrungswand aus dem Bohrloch abgeführt werden können.