Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Eindosieren eines kryogenen
Mediums mit wenigstens einem in der Wandung eines Behältnisses integrierten
und mit einer Zuführleitung für das kryogene Medium verbindbaren Ventil
zum Einleiten des kryogenen Mediums in das Behältnis.
In vielen industriellen Anwendungen werden kryogene Medien, insbesondere
tiefkalte Flüssigkeiten oder Gase zum Kühlen oder Frosten von flüssigen,
pastösen oder festen Produkten eingesetzt. Die Wärmeübertragung erfolgt
dabei entweder indirekt, also ohne stofflichen Kontakt zwischen dem zu kühlenden
Produkt und dem kryogenen Medium, über Wärmetauscherflächen oder
durch eine direkten Kontaktierung des Produkts mit dem kryogenen Medium.
Bei der direkten Kühlung wird üblicherweise das Produkt
durch eine Leitung geführt oder in einem Behälter gesammelt und das kryogene
Medium über geeignete Düsen oder Ventile in die Leitung oder in den Behälter
eingebracht. Im Folgenden werden die Begriffe „Leitung" und „Behälter"
unter dem Begriff „Behältnis" subsumiert.
Befindet sich das zu kühlende Produkt in einem Behälter,
beispielsweise in einem Mischer, so bestehen verschiedene Möglichkeiten zum
Einspeisen des kryogenen Mediums: Bei der Einbringung im Kopfraum des Behälters
haben die Eintrittstellen für das kryogene Medium keinen oder nur einen geringen
Kontakt mit dem zu kühlenden Produkt. Da zwischen dem Produkt und den Eintrittsstellen
ein gewisser Abstand besteht, ist die Gefahr der Vereisung der Eintrittstellen gering.
Es können daher einfach aufgebaute Ventile oder Düsen, verwendet werden
– beispielsweise Sprühdüsen oder Kapillardüsen, die gegenüber
dem Behälterinnern stets geöffnet sind. Nachteilig bei diesen Systemen
ist jedoch, dass immer nur ein Teil des kryogenen Mediums mit dem Produkt in Kontakt
kommt und diesem Wärme entziehen kann. Ein großer Teil des kryogenen Mediums
geht somit ungenutzt verloren.
Um die Wärmeenergie besser auf das kryogene Medium übertragen
zu können, wird alternativ das kryogene Medium unmittelbar in das Produkt eingebracht.
Dazu befinden sich die Eintrittstellen für das kryogene Medium nicht im Kopfraum
sondern in einem unteren Teil des Behälters, also in jenem Bereich, der während
der Behandlung mit dem zu kühlenden Produkt gefüllt ist. Bei dieser, im
Fachjargon auch als „Bottom-Injection" bezeichneten Vorgehensweise ist jedoch
darauf zu achten, dass das Ventil verschließbar ist, um in solchen Phasen während
der Behandlung, während denen kein kryogenes Medium eingebracht wird, ein Vereisen
der Eintrittstellen oder ein Eindringen von Produkt in das Innere der Düse
oder des Ventils zu verhindern.
Ein für diesen Einsatz geeignetes Ventil zum Eintragen eines
kryogenen Mediums wird in der DE 101 52
764 A1 beschrieben. Das Ventil umfasst ein Ventilgehäuse, das in der
Wand eines Behälters, beispielsweise eines Mischers, integriert ist. Im Ventilgehäuse
ist eine Ventilöffnung mit geringem Öffnungsquerschnitt angeordnet, die
mittels einer Ventilnadel derart verschließbar ist, dass bei geschlossenem
Ventil die Stirnfläche der Ventilnadel mit dem Ventilgehäuse bzw. der
Innenoberfläche des Behälters im Wesentlichen bündig abschließt.
Beim Einsatz des Ventils wird die Ventilnadel zurückgezogen und das Kühlmittel,
beispielsweise flüssiger Stickstoff, strömt durch die Ventilöffnung
in das Behälterinnere hinein und bildet einen tief in das zu kühlende
Produkt eindringenden Kühlmittelstrahl aus. Beim Schließen des Ventils
wird die Ventilnadel in Richtung auf den Behälter zu bewegt, wodurch etwaig
in die Ventilöffnung eingedrungenes Produkt herausgedrängt wird. Nachteilig
ist diese Anordnung insofern, als die Ventilnadel unabhängig vom Gaseintrag
betätigt werden muss und daher die Gefahr besteht, dass bei rascher Druckminderung
an der Gaszuleitung Produktreste in das Innere des Ventils eindringen können.
Insbesondere beim Einsatz zur Kühlung von Lebensmitteln oder pharmazeutischen
Produkten besteht dadurch die Gefahr von Keimbildungen, der durch regelmäßige
intensive Reinigung des Ventils begegnet werden muss. Zudem führt der scharfe,
in das Produkt gerichtete Kühlmittelstrahl insbesondere bei zähflüssigen
Produkten dazu, dass örtliche Unterkühlungen im Produkt stattfinden können,
die zu Verklumpungen des Produkts und damit zu einer Qualitätsminderung führen
können.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, eine Vorrichtung zum
Eindosieren eines kryogenen Mediums zu schaffen, bei dem das Eindringen von Produkt
in das Innere des Eintragsventils zuverlässig verhindert wird.
Gelöst ist diese Aufgabe bei einer Vorrichtung der eingangs genannten
Art und Zweckbestimmung dadurch, dass das Ventil mit Mitteln ausrüstet ist,
die oberhalb eines vorgegebenen Differenzdrucks zwischen dem Druck des kryogenen
Mediums in der Zuführleitung und dem Druck im Behältnis die Einleitung
des kryogenen Mediums in das Behältnis ermöglichen, bei Unterschreiten
des vorgegebenen Differenzdrucks dagegen das Ventil sperren. Bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung wird also erst bei Vorliegen eines bestimmten Überdrucks in der
Zuleitung gegenüber dem Innendruck im Behältnis, also in dem Behälter
oder in der Leitung, das Ventil freigegeben. Damit wird sichergestellt, dass kein
Produkt aus dem Behältnis in den Innenbereich des Ventils eindringen kann.
Die regelmäßige Reinigung des Ventils kann somit entfallen.
Als Ventile kommen dabei beispielsweise handelsübliche Differenzdruckventile
zum Einsatz, die erst oberhalb einer vorgegebenen Druckdifferenz zwischen zwei Punkten
vor und hinter dem Ventil einen Strömungsweg freigeben. Als kryogenes Medium
wird beispielsweise Stickstoff oder Sauerstoff in flüssigem oder kaltem gasförmigem
Zustand eingesetzt. Stickstoff ist inert und besitzt gute Kühleigenschaften.
Der Einsatz von kaltem Sauerstoff bei der Kühlung von Fleisch oder Fleischmasse
führt nicht nur zu einer guten Kühlwirkung, sondern trägt zugleich
zum Erhalt der roten Fleischfarbe bei. Ein gleichfalls vorteilhaftes kryogenes Medium
ist Kohlendioxid, das unter Druck im flüssigen Zustand herangeführt und
beim Eintritt in das Behältnis unter Erzeugung von Kohlendioxidschnee entspannt
wird. Der pulverförmige Kohlendioxidschnee kann mit insbesondere mit einem
gleichfalls pulverförmigen Produkt innig durchmischt werden, wodurch eine effiziente
Kühlung erzielt wird.
Die Höhe des Differenzdrucks, ab dem das Ventil öffnet bzw.
sperrt, ist insbesondere in Abhängigkeit vom eingesetzten kryogenen Medium
und/oder von dem zu kühlenden Produkt zu wählen. Beispielsweise beträgt
der Differenzdruck bei Flüssigstickstoff 2 bis 2,5 bar, bei Kohlendioxid 7
bis 9 bar.
Zweckmäßigerweise ist das Ventil mit Mitteln ausgerüstet,
die das kryogene Medium beim Einleiten in das Behältnis in radiale Richtung,
also Richtung der benachbarten Innenwände des Behältnisses ablenken. Das
kryogene Medium wird also nicht, wie beim Gegenstand der DE
101 52 764 A1 durch einen engen Kanal unter Ausbildung eines Kühlmittelstrahls
in das Produkt eingetragen, sondern breit und flächig im Behältnis verteilt.
Auf diese Weise werden lokale Unterkühlungen aufgrund einer zu starken Fokussierung
des Kühlmittels im Produkt vermieden.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht dabei vor, dass
das Ventil mit einem in einem Ventilgehäuse aufgenommenen, stirnseitig mit
einem tellerförmigen Vorderabschnitt ausgestatteten Absperrglied ausgerüstet
ist, welcher Vorderabschnitt das kryogene Medium in gegenüber der Einströmrichtung
radiale Richtung ablenkt und im Schließzustand des Ventil auf einer Dichtfläche
des Ventilgehäuses aufliegt. Der tellerförmige Vorderabschnitt des Absperrglieds
dient also gleichzeitig zum Sperren der Strömungsverbindung und zum Ablenken
des kryogenen Mediums beim Einströmen in das Behältnis. Zum Innern des
Ventilkörpers hin kann der Vorderabschnitt des Absperrgliedes verschiedenartig,
beispielsweise rechteckig oder konisch zugeformt sein, wobei die Dichtfläche
des Ventilgehäuses entsprechend anzupassen ist. Insbesondere eine konische
Form ist vorteilhaft, da sie einen vergleichsweise geringen Strömungswiderstand
aufweist, jedoch beim Einströmen des kryogenen Mediums eine breite Verteilung
des Mediums im Behältnis begünstigt und zudem keine Möglichkeit zur
Anlagerung von Produkt bietet.
Das Absperrglied ist vorzugsweise gegen die Wirkung eines Federelements
bewegbar ausgebildet, wobei in Öffnungsrichtung die Bewegung zum Inneren des
Behältnisses hin erfolgt. Diese Ausgestaltung bietet insbesondere zwei Vorteile:
Zum einen kann die Dichtfläche für den tellerförmigen Vorderabschnitt
des Absperrglieds auf der behälterseitigen Ausmündung des Ventilgehäuses
angeordnet werden. Das Ventil wird also unmittelbar im Bereich der Wand des Behältnisses
geöffnet oder geschlossen. Es keine längeren Leitungsstrecken vorhanden,
in denen sich während der Schließphase des Ventils Produkt anlagern kann.
Zum anderen wird der Differenzdruck, bei dem das Ventil öffnet bzw. schließt,
im Wesentlichen durch die Rückstellkraft des Federelements bestimmt. Durch
eine geeignete Wahl der Feder oder durch eine Variation des Federweges kann so der
Differenzdruck leicht entsprechend den Anforderungen eingestellt werden.
Vorzugsweise ist das Absperrglied auf seiner vom tellerförmigen
Abschnitt entgegen gesetzten Stirnseite mit einem Halteabschnitt ausgerüstet,
und das als Spiralfeder ausgestaltete Federelement erstreckt sich zwischen dem Halteabschnitt
und einem Federsitz des Ventilgehäuses. Der Federsitz des Ventilgehäuses
ist dabei beispielsweise ungefähr in Höhe des tellerförmigen Abschnitts
des Absperrglieds angeordnet, sodass sich die Feder zumindest teilweise parallel
zum Absperrglied oder um dieses herum erstreckt und somit eine besonders kompakte
Bauweise des Ventils erlaubt.
Zweckmäßigerweise ist die Dichtfläche des Ventilgehäuses
derart zurückgesetzt in der Wand des Behältnisses angeordnet, dass das
Absperrglied in einem Öffnungszustand im Wesentlichen bündig zu einer
Innenoberfläche des Behältnisses verläuft. Auf diese Weise ist es
insbesondere möglich, im Behältnis ein Misch- oder Schneidwerkzeug vorzusehen,
dass sich bis unmittelbar an die Innenwand des Behältnisses erstreckt und vom
geöffneten Ventil nicht behindert wird.
Vorzugsweise ist das Ventil lösbar mit der Innenwand des Behältnisses
verbunden. Beispielsweise ist das Ventilgehäuse an seiner im bestimmungsgemäßen
Einbau der Innenseite des Behältnisses zugewandten Abschnitt mit einem Gewinde
versehen, das in ein entsprechendes Innengewinde in der Wand des Behältnisses
oder in einer mit der Wand des Behältnisses verbundenen Ventilaufnahme eingeschraubt
werden kann. Auf diese Weise lässt sich das Ventil einfach den jeweiligen Anforderungen
anpassen und beim Wechsel des kryogenen Mediums oder des zu kühlenden Produkts
leicht austauschen oder umrüsten.
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
das Ventil nicht im Kopfraum eines Behälters, sondern in einem unteren Bereich
des Behälters angeordnet ist. Als „unterer Bereich" des Behälters
wird hier der Teil des Behälters verstanden, der beim Einsatz der Vorrichtung
mit Produkt gefüllt ist. Bei einer solchen, auch als „bottom injection"
bekannten Ausgestaltung kommt das kryogene Medium unmittelbar mit dem zu kühlenden
Produkt in Berührung, wodurch eine sehr effiziente Kühlung bewirkt wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich für derartige Ausgestaltungen
besonders, da bei dieser ein Eindringen von Produkt in das Ventilinnere zuverlässig
vermieden wird.
In einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung handelt es
sich bei dem Behältnis um eine Leitung zum Transport eines flüssigen oder
gasförmigen Produkts. Derartige Systeme werden insbesondere zum Einleiten von
verflüssigtem Kohlendioxid in Flüssigkeiten eingesetzt, beispielsweise
in der Umwelttechnik zur Behandlung von Abwasser oder zum Auffrischen oder Entkeimen
flüssiger Nahrungsmittel wie Wein, Säfte oder Milch. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung verhindert hier zuverlässig das Eindringen von Produkt in das Ventilinnere
oder in die Zuleitung für das kryogene Medium, selbst im Falle von Druckschwankungen
in der Leitung für das Produkt oder im Falle eines Druckabfalls in der Zuleitung
für das kryogene Medium.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass
das Behältnis in einer Mischeinrichtung zur Kühlung eines Produkts während
des Mischvorgangs integriert ist. Bei dem Behältnis handelt es sich in diesem
Fall beispielsweise um einen Behälter, in dem eine Rühreinrichtung angeordnet
ist, oder um eine Leitung eines statischen Mischers.
Anhand der Zeichnung soll ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
näher erläutert werden.
Die einzige Zeichnung (1) zeigt schematisch
eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Eindosieren eines kryogenen Mediums
in einen Behälter.
Die Vorrichtung umfasst ein Ventil 1, das im Ausführungsbeispiel
an einen Behälter 2 montiert ist. Anstelle des Behälters
2 kann das Ventil 1 jedoch ebenso gut an einer Gas- oder Flüssigkeitsleitung
angeordnet werden. Das Ventil 1 weist einen aus zwei Gehäuseteilen
6, 7 bestehenden Ventilkörper. Das vordere Gehäuseteil
6 des Ventilkörpers ist lösbar in der Behälterwand
3 des Behälters 2 befestigt, beispielsweise verschraubt,
und zwar derart, dass die behälterseitige Ausmündung 8 des Gehäuseteils
6 im wesentlichen bündig mit der Innenfläche 9 der Behälterwand
3 abschließt. Das hintere Gehäuseteil 7 des Ventilkörpers
ist am vorderen Gehäuseteil 6 ebenfalls lösbar, beispielsweise
durch Verschrauben, befestigt, wobei die dem hinteren Gehäuseteil
7 zugewandte Stirnseite des vorderen Gehäuseteils 6 mit einer
Ringschulter 10 im Innern des hinteren Gehäuseteils 7 vorsteht.
Auf seinem vom vorderen Gehäuseteil 6 entgegen gesetzten Ende weist
das hintere Gehäuseteil 7 einen Anschluss 4 zum Verbinden
mit einer hier nicht gezeigten Zuführleitung für ein kryogenes Medium
auf. Der Anschluss 4 ist dabei an die Art der Zuführleitung für
das kryogene Medium angepasst, und fallweise druck- und/oder tieftemperaturfest
ausgelegt. Beispielsweise handelt es sich bei dem Anschluss 4 um einen
Gewindeanschluss oder einen Flansch. Als kryogenes Medium kommt beispielsweise ein
verflüssigtes Gas wie Flüssigstickstoff, Flüssigsauerstoff oder flüssiges
Kohlendioxid oder auch ein kaltes Gas, beispielsweise tiefkalter gasförmiger
Stickstoff, zum Einsatz. Generell kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
dazu genutzt werden, Gas oder eine Flüssigkeit in ein Gas, eine Flüssigkeit
oder in einen pastösen, pulverförmigen oder stückigen Stoff einzudosieren.
Im Innern der jeweils im Wesentlichen rotationssymmetrisch aufgebauten
Gehäuseteile 6, 7 des Ventilkörpers ist ein Absperrglied
11 axial beweglich aufgenommen, mittels dessen das Ventil 1 geschlossen
und geöffnet werden kann. Das Absperrglied 11 umfasst einen im Wesentlichen
zylindrisch ausgebildeten Innenabschnitt 12, an dessen dem Behälter
2 zugewandten Stirnseite sich ein tellerförmiger, im Querschnitt konischer
Vorderabschnitt 13 anschließt. Der Vorderabschnitt 13 des
Absperrglieds 11 ist so ausgebildet, dass er im Schließzustand des
Ventils 2 – wie in 1 gezeigt –
auf einem entsprechend konisch geformten Ventilsitz 15 des vorderen Gehäuseteils
6 dichtend aufsitzt. Um die Dichtigkeit weiter zu verbessern kann –
hier nicht gezeigt – ein Dichtring aus einem flexiblen Material in einer
rund umlaufenden Nut im Ventilsitz 15 angeordnet sein. An der vom Behälter
2 abgewandten Seite des Innenabschnitts 12 des Absperrglieds
11 ist ein ringförmiger Hinterabschnitt 17 vorgesehen, der
auf einem Halteabschnitt 18 des Innenabschnitts 12 lösbar
aufmontiert, beispielsweise verschraubt ist. Der Außenradius des Hinterabschnitts
17 ist größer als der Innendurchmesser der Ringschulter
10 des Ventilkörpers. Beim Öffnen des Ventils 2 begrenzt
somit die Ringschulter 10 die axiale Verschiebbarkeit des Absperrglieds
11 in Richtung auf das Innere des Behälters 2, im maximalen
Öffnungszustand liegt der Hinterabschnitt 17 auf der Ringschulter
10 auf. Im Schließzustand des Ventils 2 ist der Hinterabschnitt
17 dagegen beabstandet von der Ringschulter 10 angeordnet. Um
eine Strömungsverbindung im Innern des Ventilkörpers zu beiden Seiten
des Hinterabschnitts 17 sicher zu stellen, auch wenn der Hinterabschnitt
17 an der Ringschulter 10 anliegt, ist der Innenabschnitt
12 des Absperrglieds 11 mit einer zentralen Bohrung
25 versehen, die etwa in der Mitte des Innenabschnitts
12 in eine Radialbohrung 26 einmündet, die wiederum radial
außenseitig am Innenabschnitt 12 des Absperrglieds 11 endet.
Zwischen dem Hinterabschnitt 17 und einem Federsitz
20 am vorderen Gehäuseteil 6 des Ventilkörpers erstreckt
sich rings um den Innenabschnitt 12 des Absperrglieds 11 herum
eine spiralförmige Schließfeder 22. Die Schließfeder
22 ist derart zwischen Federsitz 20 und Hinterabschnitt
17 des Absperrgliedes 11 eingespannt, dass sie bereits in der
Schließposition des Ventils 2 unter einer gewissen Vorspannung steht.
Dadurch öffnet sich das Ventil 1 erst bei Vorliegen eines bestimmten,
durch die Federkraft der Schließfeder 20 festgelegten Differenzwertes
(Grenzdruck) zwischen dem Druck im Innern des Ventilkörpers und dem Druck im
Behälterinnenraum. Bei Überschreiten des Grenzdrucks wird das Absperrglied
11 aufgrund des auf den tellerförmigen Vorderabschnitt 13
des Absperrglieds 11 wirkenden Überdrucks im Innern des Ventilkörpers
gegen die Wirkung der Schließfeder 22 axial in Richtung auf das Behälterinnere
verschoben. Dabei öffnet sich im Bereich des Vorderabschnitts 13 des
Absperrglieds 11 ein Ringspalt und gibt so einen Strömungsweg in das
Innere des Behälters 2 frei.
Die konische Zuformung des Vorderabschnitts 13 des Absperrglieds
11 führt dazu, dass das kryogene Medium beim Einströmen in den
Behälter 2 in radialer Richtung abgelenkt wird und sich sehr breit
im Behälter 2 verteilt. Auf diese Weise wird die Ausbildung eines
scharfen Kühlmediumsstrahls, der zu einer lokalen Unterkühlung eines im
Behälter 2 vorhandenen Produkts führen könnte, verhindert.
Die durch den Abstand zwischen dem Hinterabschnitt 17 und der Ringschulter
10 im Schließzustand des Ventils festgelegte maximale Vorschub des
Absperrglieds 11 ist dabei so gewählt, dass die Stirnfläche
24 des Vorderabschnitts 13 nicht weiter in das Innere des Behälters
2 vorsteht, als bis sie im Wesentlichen bündig mit der Innenoberfläche
9 der Behälterwand 3 angeordnet ist. Ein im Behälter
2 angeordnetes Rührwerk oder Schieber, das bzw. der bis zu den Behälterwänden
ausgreift, wird durch das Ventil 1 also nicht behindert.
Unterschreitet der Druck im Innenraum 23 des Ventilkörpers
den oben definierten Grenzdruck, so schließt das Ventil 1 automatisch
dadurch, dass sich das Absperrglied 11 unter der Wirkung der Schließfeder
22 in seine Sperrposition begibt, in der der tellerförmige Vorderabschnitt
13 auf der Dichtfläche 15 aufliegt. Dazu ist keine externe
Ansteuerung des Absperrglieds erforderlich; die Dosage der in den Behälter
eingeführten Menge an kryogenem Medium erfolgt direkt durch die Änderung
des Drucks in der Zuführleitung. Da der Grenzdruck aufgrund der Vorspannung
der Schließfeder 22 größer als der Innendruck im Behälter
2 ist, kann kein Produkt aus dem Innenraum des Behälters
2 in den Innenraum 23 des Ventils 2 eindringen. Dies
gilt insbesondere auch im Falle eines plötzlichen, unvorhergesehenen Druckabfalls
in der Zuführleitung des kryogenen Mediums. Daher ist die erfindungsgemäße
Vorrichtung auch zum „bottom injection" geeignet, also zur Anordnung in einem
Bereich der Behälterwand 3, der beim Einsatz vom zu kühlenden
Produkt benetzt wird. Natürlich kann das Ventil 1 jedoch auch im Kopfraum
des Behälters 2 oder in einer Zuleitung angeordnet werden.
Die Gehäuseteile 6, 7 des Ventilkörpers,
Absperrglied 11 und Feder 22 sind aus einem Material gefertigt,
dass den tiefen Temperaturen und/oder den hohen Drücken des jeweils zum Einsatz
kommenden kryogenen Mediums Rechnung trägt, beispielsweise aus einem geeigneten,
tieftemperaturfesten Edelstahl. Zudem sind sie mit abgerundeten Kanten versehen,
damit kein Produkt an den Ventilen anhaften und zu einer bakteriologischen Kontamination
Anlass geben kann. Des weiteren sind die Teile 6, 7,
11 und 22 vorzugsweise lösbar miteinander und mit dem Behälter
2 verbunden, wodurch nicht nur eine etwaige Wartung erleichtert wird, sondern
auch die Ventile dem eingesetzten kryogenen Medium und/oder der Behandlungsaufgabe
angepasst werden können. Beispielsweise liegt der von der Vorspannung der Schließfeder
22 bestimmte Grenzdruck beim Einsatz von Flüssigstickstoff bei 0,5
bis 2 bar. Bei Verwendung von Kohlendioxid als Kühlmedium ist darauf zu achten,
dass der Grenzdruck auf einen Wert eingestellt wird, der oberhalb des Tripelpunkts
des Kohlendioxids liegt, um zu verhindern, dass sich innerhalb des Ventils
2 Trockeneis bildet, das unter Umständen zum Verschluss des Ventils
führen kann. In diesem Fall ist beispielsweise ein Grenzdruck von 5 bis 8 bar
oder mehr erforderlich. Um das Ventil 1 den geänderten Anforderungen
anzupassen, wird das hintere Gehäuseteil 7 vom vorderen Gehäuseteil
entfernt, die Feder 22 durch eine entsprechend härtere Feder bzw.
Feder mit im Einbauzustand härteren Vorspannung ersetzt und der Ventilkörper
verschlossen. Alternativ kann das Ventil auch komplett ausgetauscht werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung genügt insbesondere
den gehobenen hygienischen Anforderungen bei der Behandlung von Lebensmittel wie
Teig, Mehl, Maische oder Fleischmasse zur Wurstherstellung, oder bei der Herstellung
pharmazeutischer Produkte, Vorprodukte und Inhaltsstoffe, da der Eintrag von Produkt
aus dem Behälter bzw. der Leitung in das Ventil zuverlässig vermieden
wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist aber ebenso gut zur Behandlung
anderer Materialien geeignet, beispielsweise für Zuschlagstoffe der Bauindustrie
wie Zement oder Beton geeignet. Ein weiteres Anwendungsgebiet betrifft die Eindüsung
eines kryogenen Mediums in eine von einem Gas oder einer Flüssigkeit
durchströmten Leitung, beispielsweise bei der Abwasserbehandlung oder der Behandlung
von Wein, Säften oder Milch.
- 1
- Ventil
- 2
- Behälter
- 3
- Behälterwand
- 4
- Anschluss
- 5
- –
- 6
- vorderer Gehäuseteil des Ventilkörpers
- 7
- hinterer Tei des Ventilkörpers
- 8
- Ausmündung (des Ventils)
- 9
- Innenoberfläche (der Behälterwand)
- 10
- Ringschulter
- 11
- Absperrglied
- 12
- Innenabschnitt
- 13
- Vorderabschnitt
- 14
- –
- 15
- Ventilsitz
- 16
- –
- 17
- Hinterabschnitt
- 18
- Halteabschntitt
- 19
- –
- 20
- Federsitz
- 21
- –
- 22
- Schließfeder
- 23
- Innenraum des Ventilkörpers
- 24
- Stirnfläche
- 25
- zentrale Bohrung
- 26
- Radialbohrung