Die Erfindung betrifft eine beifahrerseitige Insassenschutzvorrichtung,
mit einem Gassack, der eine dem Fahrzeuginnenraum zugewandte Vorderwand hat und
ein im Inneren des Gassacks angeordnetes Fangband aufweist, das mit einem ersten
Befestigungsabschnitt flächig an der Vorderwand des Gassacks befestigt ist.
Eine solche Vorrichtung ist aus der US 2003/0057691 bekannt. Der Gassack
dieser Vorrichtung ist mit einem mehrteiligen Fangband versehen. Das Fangband setzt
sich aus einem an der Vorderwand des Gassacks angebrachten rechteckförmigen
Befestigungsabschnitt und zwei sich von den vertikalen Seiten des Befestigungsabschnitts
erstreckenden Verbindungsabschnitten zusammen, die mit einem am Einblasmund des
Gassacks befestigten Endabschnitt verbunden sind. Die Form des Gassacks und das
Fangband sind so aufeinander abgestimmt, daß sich der Gassack im wesentlichen
erst nach oben, dann nach unten und zuletzt in Richtung des Insassen entfaltet.
Dieses Entfaltungsverhalten ist vorteilhaft für einen Insassen, der sich sehr
nahe am Armaturenbrett des Fahrzeugs befindet.
Bei beifahrerseitigen Insassenschutzvorrichtungen mit einem Gassack
besteht aber grundsätzlich das Problem, daß nicht nur abhängig von
der Position eines Insassen auf dem Beifahrersitz, sondern auch abhängig von
der Art der Belegung des Beifahrersitzes unterschiedliche Gassackentfaltungsverhalten
gewünscht sind. Im Falle eines auf dem Beifahrersitz montierten Kindersitzes
ist es bislang üblich, die Schutzvorrichtung ganz abzuschalten, sofern im Fahrzeug
eine Sensorik zur Erkennung eines Kindersitzes vorgesehen ist. Es gibt aber bereits
gesetzliche Bestimmungen, die den Fall einer Airbagauslösung bei Belegung des
Beifahrersitzes mit einem rückwärtsgerichteten Kindersitz betreffen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine beifahrerseitige Insassenschutzvorrichtung
mit flexiblem Entfaltungsverhalten zu schaffen, mit der die erwähnten gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten werden können.
Die Erfindung sieht hierzu eine beifahrerseitige Insassenschutzvorrichtung
der eingangs genannten Art vor, bei der das Fangband einen länglichen zweiten
Befestigungsabschnitt aufweist, der ebenfalls an der Vorderwand des Gassacks befestigt
ist und sich im entfalteten Zustand des Gassacks im wesentlichen vertikal erstreckt.
Der erste Befestigungsabschnitt ist dafür vorgesehen, daß er sich bei
der Entfaltung des Gassacks an der Schale eines auf dem Beifahrersitz montierten
rückwärtsgerichteten Kindersitzes abstützt. Dadurch wird einer weiteren
Entfaltung in dieser Richtung entgegengewirkt. Darüber hinaus führt der
zweite Befestigungsabschnitt zur Bildung einer vertikal verlaufenden Einschnürung,
so daß der Gassack im Kopfbereich eines im Kindersitz untergebrachten Kindes
eine Aussparung bietet.
Die Möglichkeit einer vorteilhaften einstückigen Ausbildung
des Fangbands ergibt sich durch eine Ausgestaltung, bei der sich der zweite Befestigungsabschnitt
an den ersten Befestigungsabschnitt anschließt.
Um in dem oben beschriebenen Anwendungsfall die Entfaltung des Gassacks
in Fahrzeuglängsrichtung sicher einzudämmen, ist die Länge des Fangbands
vorzugsweise so bemessen, daß sich beim Entfalten des Gassacks der erste Befestigungsabschnitt
an einem auf dem Beifahrersitz montierten rückwärtsgerichteten Kindersitz
abstützt, ohne daß das Fangband reißt.
Gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist der zweite Befestigungsabschnitt Teil eines Segels mit Seitenabschnitten, die
an einem Längsabschnitt des Fangbands befestigt sind. Das Segel kann einstückig
mit dem restlichen Fangband ausgebildet sein.
Um eine optimale Gassackentfaltung für den Fall zu erreichen,
daß der Beifahrersitz nicht von einem Kindersitz, sondern von einem normal
sitzenden Fahrzeuginsassen belegt ist, weist das Fangband vorteilhaft eine Sollbruchstelle
auf, an der das Fangband bei einer vorbestimmten Ausdehnung des Gassacks in Fahrzeuglängsrichtung
abreißt. Wenn der sich entfaltende Gassack also nicht auf einen Kindersitz
oder auf einen sehr nahe am Armaturenbrett befindlichen Insassen trifft, kann der
Gassack nach dem Abreißen des Fangbands seine volle Ausdehnung in Fahrzeuglängsrichtung
einnehmen.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht eine Sensorik zur Klassifizierung
eines Insassen auf dem Beifahrersitz und eine mehrstufige Befüllvorrichtung
für den Gassack vor, wobei der Gassack mit dem Fangband so ausgelegt ist, daß
bei Befüllung des Gassacks in einer ersten Stufe der Befüllvorrichtung
das Fangband nicht reißt. So kann im Sinne einer optimalen Anpassung der von
der Befüllvorrichtung bereitgestellten Gasmenge im Fall eines kleinen oder
leichten Insassen eine schnelle Gassackentfaltung mit einem kleineren Gassackvolumen
erreicht werden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung und aus den beigefügten Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird.
In den Zeichnungen zeigen:
1 eine erfindungsgemäße Insassenschutzvorrichtung
in einem ersten Anwendungsfall;
2a und 2b den Gassack aus
1 in Draufsicht bzw. in perspektivischer Ansicht;
3 einen Zuschnitt für ein Fangband für eine
erfindungsgemäße Insassenschutzvorrichtung;
4 ein aus dem Zuschnitt der 3
hergestelltes, fertig montiertes Fangband; und
5 die erfindungsgemäße Insassenschutzvorrichtung
in einem zweiten Anwendungsfall.
In 1 sind ein Beifahrersitz
10 in einem Kraftfahrzeug mit einem darauf montierten Kindersitz
12 und eine erfindungsgemäße Insassenschutzvorrichtung im aktivierten
Zustand dargestellt. Ein aus dem Armaturenbrettbereich 14 des Fahrzeugs
heraus entfalteter Gassack 16 hat eine dem Fahrzeuginnenraum zugewandte
Vorderwand 18, von der sich ein Teil an der stabilen Schale 20
des Kindersitzes 12 abstützt. Wie aus den 2a
und 2b hervorgeht, weist der Gassack 16 im
entfalteten Zustand zudem eine vertikal verlaufende Einschnürung (Falte)
22 auf, so daß der Gassack 16 im Kopfbereich 24
des im Kindersitz 12 untergebrachten Kindes eine Aussparung bietet.
Diese Gassackform wird im wesentlichen durch ein im Inneren des Gassacks
16 angeordnetes Fangband 26 bestimmt. Das Fangband 26
ist in 3 als unbearbeiteter Zuschnitt und in
4 im fertig montierten Zustand gezeigt. Das Fangband
26 weist einen am Einblasmund des Gassacks 16 befestigten Endabschnitt
28, einen Längsabschnitt 30 und einen im wesentlichen rechteckförmigen
Befestigungsabschnitt 32 auf, mit dem das Fangband 26 flächig
an der Innenseite der Vorderwand 18 des Gassacks 16 befestigt
ist. In der Nähe des Endabschnitts 28 weist der Längsabschnitt
30 eine Sollbruchstelle 34 auf. Die Breite des Fangbands
26 vergrößert sich von der Sollbruchstelle 34 bis zum
Befestigungsabschnitt 32.
An den Befestigungsabschnitt 32 schließt sich ein Segel
36 mit Seitenabschnitten 38 an. Wie in 4
zu sehen ist, sind beim fertig montierten Fangband 26 die unteren Ränder
des Segels 36 miteinander vernäht, und die Seitenabschnitte
38 sind an den Längsabschnitt 30 des Fangbands
26 angenäht. Als „Mast" des Segels 36 dient ein länglicher
zweiter Befestigungsabschnitt 40, der sich unmittelbar an den ersten Befestigungsabschnitt
32 anschließt und ebenfalls an der Innenseite der Gassackvorderwand
18 befestigt ist. Im entfalteten Zustand des Gassacks 16 erstreckt
sich der zweite Befestigungsabschnitt 40 vom ersten Befestigungsabschnitt
32 im wesentlichen vertikal nach oben.
Die Gesamtlänge des Fangbands 26 ist so bemessen, daß
im in 1 gezeigten Fall mit einem auf dem Beifahrersitz
10 montierten rückwärtsgerichteten Kindersitz 12 sich
der erste Befestigungsabschnitt 32 an der Schale 20 des Kindersitzes
12 abstützt und der zweite Befestigungsabschnitt 40 dafür
sorgt, daß sich in der Vorderwand 18 des Gassacks 16 die
im wesentlichen vertikal verlaufende Einschnürung 22 bildet. Aufgrund
der Abstützung an der Kindersitzschale 20 ist die im Fangband
26 wirkende Zugkraft so gering, daß das Fangband 26 nicht
reißt.
5 zeigt die gleiche Insassenschutzvorrichtung im aktivierten
Zustand im Falle einer Belegung des Beifahrersitzes 10 durch einen erwachsenen
Insassen 42. Das Fangband 26 bremst zwar in gewünschter Weise
die anfängliche Entfaltung des Gassacks 16 in Fahrzeuglängsrichtung;
aufgrund der fehlenden Abstützung wird die auf das Fangband 26 wirkende
Zugkraft aber so groß, daß das Fangband 26 an der dafür
vorgesehenen Sollbruchstelle 34 abreißt. Somit kann sich der Gassack
16 weiter in Fahrzeuglängsrichtung ausdehnen, wie in 5
zu sehen ist.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist die Befüllvorrichtung
für den Gassack 16 mehrstufig ausgeführt, z.B. in Form eines
mehrstufigen Gasgenerators 44. Außerdem ist eine Sensorik
46 vorgesehen, mittels der ein Fahrzeuginsasse 42 auf dem Beifahrersitz
10 klassifiziert werden kann. Erkennt die Sensorik 46 beispielsweise
einen leichten oder kleinen Insassen 42, wird nur die erste Stufe des Gasgenerators
44 gezündet und nur eine begrenzte Gasmenge zur Gassackbefüllung
bereitgestellt. Das damit erreichte Volumen des Gassacks 16 ist so bemessen,
daß das Fangband 26 nicht reißt. Dies führt zu einer schnellen
Entfaltung des Gassacks 16 mit einem Innendruck, der für den leichten
oder kleinen Insassen 42 ausreichend ist. Erkennt die Sensorik
46 jedoch einen großen oder schweren Insassen 42, wird von
der Befüllvorrichtung ein größeres Gasvolumen bereitgestellt. In
diesem Fall wird der Innendruck im Gassack 16 so groß, daß das
Fangband 26 reißt und der Gassack 16 die in 5
gezeigte Form einnimmt.