Die Erfindung betrifft eine Wäschebehandlungsmaschine, wie Waschmaschine
oder Trockner, umfassend eine drehbar gelagerte Trommel, die über eine in der
Frontseite des Maschinengehäuses angeordnete Tür beschickbar ist, wobei
im Bereich der Frontseite unterhalb der Tür bzw. der Türöffnung Mittel
vorgesehen sind, die in Wirkverbindung mit bzw. an dem Gehäuse angeordnet sind,
zur erleichternden Beschickung bzw. Entleerung der Trommel. Die Erfindung betrifft
ferner ein Beschickungsmittel zur erleichternden Beschickung bzw. Entleerung der
Trommel einer Wäschebehandlungsmaschine.
Aus dem Stand der Technik gemäß der EP
1 577 434 A2 ist eine Wäschebehandlungsmaschine in Form einer Waschmaschine
bekannt, bei der insbesondere im Frontbereich des Maschinengehäuses Mittel
angeordnet sind, die den Befüllvorgang bzw. den Entleerungsvorgang der Trommel
erleichtern sollen. Die dort verwendeten Mittel des Standes der Technik umfassen
hierbei einen aus dem Maschinengehäuse herausziehbaren Schub, auf den beispielsweise
ein Korb gestellt werden kann. Der Korb soll dabei vornehmlich verhindern, dass
Wäsche beim Herausnehmen auf den Boden fällt. Weiter werden dort noch
Ausführungen gezeigt, wobei neben einem Schub auch noch klappbare Regalböden
an der Frontseite des Maschinengehäuses vorgehalten werden können.
Bei diesen aus dem Stand der Technik bekannten Beschickungshilfen
wird es als nachteilig angesehen, dass grundsätzlich ein Wäschekorb vorhanden
sein muss, der mit den in der Frontseite vorhandenen Mitteln zu kombinieren ist.
Zudem gilt bei den bekannten Beschickungsmitteln, dass diese als feste Bestandteile
zum Maschinengehäuse gehören.
Der Erfindung stellt sich somit das Problem, eine Wäschebehandlungsmaschine
mit Beschickungsmittel, bzw. Beschickungsmittel für eine Wäschebehandlungsmaschine
bereit zu stellen, die einfach und bequem zu handhaben sind, wobei die Beschickungsmittel
einfach am Maschinengehäuse anzusetzen sind.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine Wäschebehandlungsmaschine
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. mit einem Beschickungsmittel mit den Merkmalen
des Anspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 9.
Bei der erfindungsgemäßen Lösung wird als Beschickungsmittel
an die Frontseite des Maschinengehäuses ein Korb mit einer Frontwand angesetzt,
der aus der Ebene der Frontseite des Gehäuses heraus klappbar ist, wobei die
Frontseite des Korbes, dessen untere Kante an der Gehäusefrontseite anscharniert
ist, etwa den unteren Bereich der Gehäusefrontseite abdeckt.
Der Korb hat viele Vorteile. Nach der Benutzung kann er nass eingeklappt
werden. Die Trocknung ist durch die Durchlässigkeit des Gitters gewährleistet.
Er kann aufgrund seiner einfachen Handhabung für den Beschick- bzw. Entleerungsvorgang
der Trommel durch einfaches Herausklappen in seine Betriebslage verschwenkt werden.
Der erfindungsgemäße Korb kann zudem nachträglich als Zubehörteil
an Maschinen angebracht werden, ohne einen baulichen Eingriff an der Maschine vorzunehmen.
Auch bedarf es bei der erfindungsgemäßen Lösung keines konstruktiven
Aufbaus am Gehäuse der Waschmaschine. Ein zusätzlicher separater Korb,
wie es beim Stand der Technik erforderlich ist, ist nach der erfindungsgemäßen
Lösung nicht mehr notwendig.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Seitenwände des angesetzten
Korbes hierbei flexibel ausgebildet. Auch wird in vorteilhafter Weise bereitgestellt,
dass im Bereich der Frontwand des Korbes eine Aussparung vorhanden ist, so dass
ein Zugang zum Flusensieb im Gehäuse der Waschmaschine bei angeklapptem Zustand
des Korbes gegeben ist. Somit stellt insbesondere der als separates Teil nachträglich
angebrachte Korb keine Behinderung für die Wartung der Maschine dar.
Die obere Korbkante ist dabei im geringen Abstand zur Unterkante der
Beschickungsöffnung angeordnet, wobei hier vorzugsweise 5 bis 15 cm als vorteilhaft
angesehen werden. Auch wird durch den Korb die Zugänglichkeit zur Beschickungsöffnung
nicht behindert, weil der Korb bequem erreichbar ist. Zur Schließung des Korbes
hinsichtlich seiner Seitenwände wird erfindungsgemäß vorgeschlagen,
dass die flexibel ausgebildeten Seitenwände des Korbes beispielsweise knickbare
Falten umfassen, die im zusammengelegten Zustand in der Ebene der Frontseite des
Gehäuses zu liegen kommen. Eine andere Ausführungsform ist, dass die flexibel
ausgebildeten Seitenwände des Korbes netzartig ausgebildet sind, so dass die
Netzstruktur sich ebenfalls in die Fläche der Frontwand legt.
Nach einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Seitenwände
des Korbes, kann auch vorgesehen sein, dass die Seitenwände des Korbes in der
Frontseite des Gehäuses versenkbar angeordnet sind. Hierbei können dann
beispielsweise Schlitze im Bereich des Frontgehäuses angeordnet sein, in die
dann die Seitenwände oder zumindest die tragenden Elemente für die Seitenwände
versinken können. Dabei ist in vorteilhafter Weise, wie oben bereits schon
geschildert, die Frontwand des Korbes maschenartig ausgebildet,
so dass insbesondere bei Aufnahme von feuchter Wäsche eine Belüftung der
aufbewahrten Wäsche gegeben ist.
In Weiterbildung des Korbes, kann dieser auch als separates Nachrüstteil
ausgebildet sein, um ihn an die Gehäusefront anzusetzen. Die Erfindung betrifft
somit ebenfalls ein Beschickungsmittel für eine Wäschebehandlungsmaschine,
welches insbesondere als Korb ausgeführt ist und mindestens eines der oben
beschrieben Merkmale umfasst.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigen:
1: eine perspektivische Darstellung einer Wäschebehandlungsmaschine
mit einem an der Frontseite des Gehäuses angesetzten Korb;
2: eine weitere Darstellung gemäß der
1 mit aufgefaltetem Korb, ebenfalls in der Perspektive;
3: eine Einzeldarstellung des Korbes als separates Nachrüstteil
und
4: eine weitere Ausführungsform des Korbes mit
versenkbaren Seitenwänden.
Die 1 zeigt in der Perspektive eine Wäschebehandlungsmaschine
1, insbesondere eine Waschmaschine, umfassend eine in einem Laugenbehälter
drehbar gelagerte Trommel, die über eine in der Frontseite 2 des Maschinengehäuses
angeordnete Tür 3 beschickbar ist. Im Bereich der Frontseite
2 sind unterhalb der Tür 3 oder der Türöffnung
Mittel 4 vorgesehen, die in Wirkverbindung mit bzw. an dem Gehäuse
5 angeordnet sind, zur erleichternden Beschickung bzw. Entleerung der Trommel.
Wie aus den 1 bis 4
zu erkennen ist, umfasst das Mittel 4 einen an die Frontseite
2 des Gehäuses 5 angesetzten Korb 6 mit einer Frontwand
7, die aus der Ebene der Frontseite 2 des Gehäuses
5 herausklappbar ist, wie dies in der 2 dargestellt
ist. Die Rückwand des Korbes 6 wird dabei von der Frontseite
2 des Gehäuses 5 gebildet. Dabei ist die Frontwand
7 des Korbes 6 mit ihrer unteren Kante 8 an der Frontseite
2 des Gehäuses anscharniert, und deckt etwa den unteren Bereich der
Frontseite 2 des Gehäuses ab.
Dabei sind, wie insbesondere aus der 2
oder 3 zu erkennen ist, die Seitenwände
9 und 10 des angesetzten Korbes 6 flexibel ausgebildet.
Bei der Ausführung gemäß 2 sind die Seitenwände
9 und 10 netzartig ausgeführt. Der obere Rand bzw. ein Teilbereich
des Seitenteils 9, 10 ist jeweils mittels eines Aufrollers
14 aufrollbar. Die Aufroller 14 sind jeweils an der Frontseite
2 des Gehäuses angebracht.
Bei der Ausführungsform der 3 wird
die Flexibilität der Seitenwände 9 und 10 durch knickbare
Falten 9a, 10a erreicht. Eine andere Lösung die Seitenwände
9 und 10 auszugestalten, ist insbesondere in der 4
dargestellt, wo die Seitenwände 9 und 10 des Korbes
6 in der Frontseite 2 des Gehäuses 6 versenkbar
angeordnet sind. Hierbei sind die Seitenwände 9 und 10 in
an der Frontseite 2 des Gehäuses 5 angeordneten Schlitzen
11 versenkbar.
Wie aus den 1 bis 4
zu erkennen ist, wird im Bereich der Frontwand 7 des Korbes 6
eine Aussparung 12 bereit gestellt, die insbesondere für den Zugang
des Flusensiebes, welches im Gehäuse 5 der Maschine angeordnet ist,
bestimmt ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass, wenn der Korb
6 angeklappt ist, so wie dies in der 1 zu erkennen
ist, über die Aussparung 12, die ebenfalls als anscharnierte Klappe
13 ausgebildet ist, das Flusensieb zur Reinigung heraus genommen werden
kann. Wie aus allen Figuren weiter zu erkennen ist, ist die Frontwand
7 des Korbes 6 maschenartig ausgebildet, so dass, wenn beispielsweise
angefeuchtete Wäsche in dem Korb 6 liegt, diese auch durchlüftet
wird.
Wie bereits schon ausgeführt, kann der Korb 6 auch als
separates Nachrüstteil ausgebildet sein, so dass er an die Fontseite
2 des Maschinengehäuses 5 jederzeit, ohne bauliche Veränderungen
vorzunehmen, angesetzt und/oder befestigt werden kann. Der Korb 4 ist sowohl
bei Waschmaschinen als auch bei Trocknern oder Waschtrocknern verwendbar.