Bei einem Handstück für insbesondere medizinische Laseranwendungen mit einem Innenkanal (6, 8, 8.1), in den eine Laserfaser (7) eingesetzt ist, die mit einem freien Endabschnitt einer Länge (I) über eine Kanalausmündung (10) hervorsteht, soll die Länge (I) der aus der Kanalausmündung (10) austretenden Laserfaser (7) veränderbar sein.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft ein Handstück für insbesondere medizinische
Laseranwendungen mit einem Innenkanal, in den eine Laserfaser eingesetzt ist, die
mit einem freien Endabschnitt einer Länge über eine Kanalausmündung
hervorsteht.
Stand der Technik
In vielen medizinischen Bereichen werden heute Laser für Operationen
bzw. Behandlungen verwendet, wobei nur beispielsweise auf Augenoperation, Prostatabehandlungen
und die Verwendung im dentalen Bereich hingewiesen wird. Vor allem dient der Laser
zu Schneid- bzw. Schabzwecken, aber auch vor allem zum Koagulieren von Gewebe. Im
ersteren Fall wird in der Regel ein Laserstrahl über eine gewisse Entfernung
ausgesandt, so dass der eigentlich Laser oder das entsprechende Handstück nicht
direkt mit dem Operationsumfeld in Berührung kommt. Ein derartiges Handstück
wird beispielsweise in der DE 699 20 236 T2
gezeigt. Entscheidende Hindernisse für diese Laserstrahlung sind jedoch die
Eindringtiefe und Streuung im biologischen Gewebe.
Gerade zur Behandlung von biologischem Gewebe kann jedoch ein Laser
sehr gut eingesetzt werden, bei dem die Laserfaser mit dem Gewebe in Berührung
gebracht wird. Die Schneidwirkung wird dabei durch das distale Ende der Laserfaser
bewirkt, das, von der Laserstrahlung aufgeheizt, das berührte Gewebearial verdampft.
Durch die entsprechende Koagulation findet auch eine Blutstillung statt. Nachteilig
hat sich hier herausgestellt, dass beim direkten Gewebekontakt die Spitze der Laserfaser
verschmutzt und auch verschliessen wird. Die Verschmutzung durch verkohlte Blut-
und Gewebepartikel mindert bzw. verhindert ein Austreten der Strahlung an der Faserspitze.
Aus diesem Grunde muss die Laserfaser, zumal sie auch durch ihre weit herausstehende
Länge einer mechanischen Beschädigung ausgesetzt ist, sehr häufig
ersetzt werden. Dies ist teuer und zeitaufwendig.
Um diesem Nachteil zu begegnen, schlägt die DE
42 09 926 A1 vor, dass eine wechselseitige oder gleichzeitige Anwendung
von Laserstrahlung zum Schneidung und Koagulieren mit zweier konzentrisch angeordneter
Lichtwellenleiter erreicht wird, in die Laserstrahlung mit variablem Intensitätsverteilungsprofil
so eingekoppelt wird, dass der grössere Teil der Strahlleistung entweder auf
die Innen- oder die Aussenfaser oder auf beide in jeweils gewünschtem Masse
trifft. D. h., die Laserfaser wird in eine Innenfaser und eine Aussenfaser aufgeteilt,
wobei diesen beiden Fasern eine im Handstück vorhandene Laserfaser mit Linsenoptik
zugeordnet ist. Diese im Inneren angeordnete Laserfaser wird von der Kombination
aus Innen- und Aussenfaser so entfernt, dass entweder die Innenfaser oder die Aussenfaser
mit der Laserstrahlung versorgt wird.
Abgesehen davon, dass diese Vorrichtung kompliziert zu bedienen ist,
bleibt der aus der Kanalausmündung austretende Bereich der Laserfaser einem
mechanischen Verschleiss und der oben angesprochenen Verschmutzung ausgesetzt.
Aufgabe
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, auf einfache Art einen
Verschleiss der aus der Kanalausmündung austretenden Laserfaserspitze zu verringern.
Lösung der Aufgabe
Zur Lösung der Aufgabe führt, dass die Länge der aus
der Kanalausmündung austretenden Laserfaser veränderbar ist.
Das bedeutet, dass bei einer medizinischen Anwendung die Laserfaser
nur mit dem geringstmöglichen Bereich aus der Kanalausmündung herausschaut.
Damit ist sie einem geringeren mechanischen Verschleiss ausgesetzt, da es schwieriger
ist, einen kurzen Faserabschnitt zu brechen, als einen langen Faserabschnitt. Ferner
wird auch nur dieser kurze Faserabschnitt verschmutzt. Ist er so verschmutzt, dass
kein Strahl mehr hindurchtritt, kann er beispielsweise ausserhalb des Operationsfeldes
mechanisch abgebrochen werden. Durch diese beiden Vorteile kann die Anwendungsdauer
der heute eingesetzten Laserfaser wesentlich erhöht und damit auch die. Kosten
verringert werden.
In einem Ausführungsbeispiel bestünde die Möglichkeit,
bekannte bisher einstückige Handstücke nach wie vor zu verwenden und das
Einsetzen einer Laserfaser in dieses Handstück zu begrenzen. Die Laserfaser
müsste dann so ausgestaltet werden, dass sie nach und nach durch das Handstück
nachgeschoben werden kann. Dies erscheint kompliziert, ist aber denkbar.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel soll dagegen das Handstück
in seiner Dimensionierung veränderbar ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass
die Laserfaser mit ihrer Linsenoptik an Ort und Stelle in dem Handstück verbleibt
und so die Optik in keinem Fall gestört wird. Dies gewährleistet die Funktionssicherheit
des Lasers. Die Verbindung von Laserfaser zu Optik bleibt unverändert erhalten.
Die Veränderung der Dimensionierung des Lasers kann einmal dadurch
geschehen, dass das Handstück aus zumindest zwei Teilen hergestellt wird, deren
Lage relativ zueinander veränderbar ist. Zu dieser Lageveränderung werden
zwei Möglichkeiten bevorzugt. Die eine Möglichkeit besteht darin, dass
zwei Teile axial zueinander verschoben werden. D. h., das Handstück wird quasi
gestreckt, wodurch ein Teil der aus der Kanalausmündung austretenden Laserfaser
in den Innenkanal eingezogen wird.
Zu diesen Zweck gehen die beiden Teile bevorzugt miteinander eine
Rastverbindung ein, wobei diese Rastverbindung beliebig ausgestaltet sein kann.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Handstück in ein Anschlussstück
und ein Frontstück unterteilt. Diese gehen miteinander eine Steckverbindung
ein, d. h., das Anschlussstück greift mit einer Steckhülse in eine Aufschubhülse
des Frontstückes ein. Selbstverständlich kann diese Anordnung auch umgekehrt
sein. Um nun die Rastverbindung zu vereinfachen, sind auf dem Umfang der Steckhülse
eine Mehrzahl von zinnenartigen Rastringen ausgeformt, die mit elastischen Elementen,
insbesondere Gummiringe zusammenwirken, die von entsprechenden Ringnuten in der
Aufschubhülse aufgenommen sind. Werden nun Anschlussstück und Frontstück
auseinandergezogen, so quetschen sich die Gummiringe über die zinnenartigen
Rastringe und entspannen sich dann in die Zwischenräume zwischen den Rastringen,
sodass dort eine Festlegung des Frontstückes gegenüber dem Anschlussstück
erfolgt.
Als weitere Möglichkeit einer Rastzahnung ist daran gedacht,
bspw. dem Frontstück oder auch dem Anschlussstück eine Rastzahnung zuzuordnen,
die mit einem von aussen her zu betätigenden Rasthebel zusammenwirkt. Dieser
Rasthebel ist bevorzugt als Kipphebel ausgestaltet, wobei er durch eine entsprechende
Druckfeder in Rastlage gehalten wird.
Denkbar wäre auch, in diesen Bereich eine Gewindeverzahnung vorzusehen,
sodass beispielsweise das Anschlussstück aus dem Frontstück herausgeschraubt
werden könnte. Dadurch besteht jedoch die Gefahr des Verdrillens der Laserfaser,
sodass dies unerwünscht ist. In diesem Fall wäre es besser, die Laserfaser
aus dem Innenkanal herauszuziehen, das Gewinde zu drehen und danach die Laserfaser
wieder einzusetzen. Dies ist aber umständlich und erfordert Zeit.
Ein derartiges Verdrehen von zwei Teilen des Handstücks gegeneinander
ist jedoch nahe der Ausmündung der Laserfaser möglich, da dort ein Verdrehen
eines Schraubeinsatzes die Laserfaser wenig beeinflusst. Damit wäre dort die
Anordnung eines zweiten Ausführungsbeispiels möglich, wobei der Schraubeinsatz
mit einem Aussengewinde ein Innengewinde in dem Frontstück kämmt. Dieses
Ausführungsbeispiel soll vor allem dann gewählt werden, wenn die Veränderung
der Länge des aus der Kanalausmündung austretenden Faserstücks sehr
genau bestimmt werden muss, da dies besonders gut durch den Schraubeinsatz möglich
ist.
Um den Schraubeinsatz in seiner gewünschten Position festzulegen,
ist ein Klemmelement, beispielsweise ein Madenschrauber od. dgl. vorgesehen.
Figurenbeschreibung
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus den nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie
anhand der Zeichnung; diese zeigt in
1 einen Längsschnitt durch ein erfindungsgemässes
Handstück für medizinische Laseranwendungen;
2 einen Längsschnitt durch das Handstück
gemäss 1 in einer weiteren Gebrauchslage;
3 einen teilweise dargestellten Längsschnitt durch
einen Bereich eines Frontstücks eines Handstücks für medizinische
Laseranwendung in einer weiteren Ausführungsform;
4 einen Ausschnitt aus einem Längsschnitt entsprechend
3 in einer weiteren Gebrauchslage;
5 einen Ausschnitt aus einem Längsschnitt eines
weiteren Ausführungsbeispiels eines Handstücks für medizinische Laseranwendung.
Gemäss 1 weist ein erfindungsgemässes
Handstück für medizinische Laseranwendungen ein zylindrisches Anschlussstück
1 auf, welches linksseitig einen Ringkragen 2 ausbildet, der mit
einem nicht näher gekennzeichneten Aussengewinde versehen ist. Dieses Aussengewinde
wirkt mit einem ebenfalls nicht näher gekennzeichneten Innengewinde eine Verschlusskappe
3 zusammen, die auf den Ringkragen 2 aufgeschraubt ist. Die Verschlusskappe
3 bildet zusammen mit den Anschlussstück 1 einen Ringraum
4 zur Aufnahme eines Faseranschlusses 5 bzw. Linsenoptik aus,
an die eine in einem Axialkanal 6 geführte Laserfaser 7 anschliesst.
Der Axialkanal 6 geht in einen Kanal 8 über,
der ein Frontstück 9 des Handstücks durchzieht. Der Kanal
8 ist in Bögen durch das Frontstück 9 geführt,
je nachdem, wie das Frontstück 9 gekrümmt ist. Er bildet zusammen
mit dem Axialkanal 6 einen Innenkanal zur Führung der Laserfaser
7 aus, die aus einer Kanalausmündung 10 an der Spitze des
Frontstücks 9 austritt und über die Kanalausmündung
10 um eine Länge l hervorsteht.
Das Frontstück 9 geht mit dem Anschlussstück
1 eine Rastverbindung 11 ein. Zu diesem Zweck sind einer Steckhülse
12 des Anschlussstücks 1 eine Mehrzahl von zinnenartigen
Rastringen 13 auf deren Umfang angeformt, die mit Gummiringen
14 in entsprechenden Ringnuten 15 in der Innenfläche einer
Aufschubhülse 16 zusammenwirken, welche von dem Frontstück
9 ausgebildet wird.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung ist folgende und wird
im Zusammenhang mit 2 erläutert:
In 1 ist die Aufschubhülse 16 vollständig
über die Steckhülse 2 geschoben, sodass die Laserfaser
7 in ihrer maximalen Länge l aus der Kanalausmündung
10 hervorsteht. Soll nun diese Länge l verringert werden, beispielsweise
zu Beginn einer Laserbehandlung, damit nur ein geringer Bereich der Spitze der Laserfaser
7 verschmutzt oder verschliessen wird, so werden Anschlussstück
1 und Frontstück 9 durch Ziehen auseinandergezogen, wobei
die Gummiringe 14 durch die Rastringe 13 gequetscht werden und
dann wieder in den Zwischenräumen zwischen den Rastringen 13 sich
entspannen können. Werden z. B. zwei zinnenartige Rastringe 13 durch
die Gummiringe 14 übersprungen, wie dies in 2
dargestellt ist, so ergibt dies einen Abstand a einer Innenkante 17 des
Anschlussstücks 1 von einer Stirnkante 18 der Aufschubhülse
16. Gleichzeitig verringert sich die Länge des aus der Kanalausmündung
10 hervorstehenden Endes der Laserfaser 7 auf eine Länge
l ein.
Wird im Laufe der Zeit eine grössere Länge der Laserfaser
benötigt, wird das Frontstück 9 rastringweise weiter über
die Steckhülse 12 geschoben, sodass immer die gewünschte Länge
aus der Kanalausmündung hervorsteht.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäss
den 3 und 4 ist daran
gedacht, in die Spitze des Frontstückes 9 einen Schraubeinsatz
20 einzusetzen. Dieser Schraubeinsatz 20 weist ein Aussengewinde
21 auf, welches mit einem Innengewinde 22 in dem Frontstück
9.1 zusammenwirkt. Der Schraubeinsatz 20 bildet auch einen Kanalbereich
8.1 für das Führen der Laserfaser 7 aus.
Soll die Länge l zu der Länge l1, wie in
4 gezeigt, verkleinert werden, so wird eine Klemmschraube
23 gelöst und der Schraubeinsatz 20 kann ein Stück weit
aus dem Frontstück 9.1 herausgeschraubt werden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung gemäss
5 ist das Frontstück 9 in ein hülsenförmiges
Anschlussstück 1.1 eingeschoben. Zum Zwecke der Abdichtung und Lagerung
sind zwei Gleitringe 24.1 und 24.2 zwischen Frontstück
9 und Anschlussstück 1.1 vorgesehen. Das Frontstück
9 ist in dem hülsenförmigen Anschlussstück 1.1
entsprechend dem Doppelpfeil 25 verschiebbar.
Erfindungsgemäss sitzt auf dem Frontstück 1 eine
Rastzahnung 26 auf, die mit einem Rasthebel 27 zusammenwirkt.
Dieser Rasthebel 27 ist als Kipphebel ausgebildet und besitzt an seinem
einen freien, der Rastzahnung 26 zugewandten Ende einen Rastzahn
28, während gegen sein anderes freies Ende eine Druckfeder
29 sich gegen dieses freie Ende und das Anschlussstück 1.1
abstützt. Zwischen den beiden freien Enden besitzt der Rasthebel
27 eine gelenkige Verbindung 30 mit dem Anschlussstück
1.1.
Wird mit dem Finger auf das eine Ende über der Druckfeder
29 gedrückt, so kippt der Rasthebel 27 um die gelenkige Verbindung
30 und der Rastzahn 28löst sich aus der Rastzahnung
26. Damit kann das Frontstück 9 in Richtung des Doppelpfeils
25 innerhalb des hülsenförmigen Anschlussstückes
1.1 verschoben werden.
Im Rahmen der Erfindung liegt selbstverständlich auch die Möglichkeit,
dass die gezeigten Einrichtungen zum Verändern der Länge l miteinander
an einem Handstück vorgesehen sind.
Bezugszeichenliste
Anspruch[de]
Handstück für insbesondere medizinische Laseranwendungen mit
einem Innenkanal (6, 8, 8.1), in den eine Laserfaser
(7) eingesetzt ist, die mit einem freien Endabschnitt einer Länge
(l) über eine Kanalausmündung (10) hervorsteht, dadurch gekennzeichnet,
dass die Länge (l) der aus der Kanalausmündung (10) austretendenden
Laserfaser (7) veränderbar ist.Handstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es zumindest
aus zwei Teilen (1, 1.1, 9; 9.1, 20)
besteht, deren Lage relativ zueinander veränderbar ist.Handstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lageänderung
durch ein axiales Verschieben von zumindest zwei Teilen (1, 1.1,
9) im Verhältnis zueinander erfolgt.Handstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei
Teile (1, 1.1, 9) miteinander eine Rastverbindung (11)
eingehen.Handstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein zylindrisches
Anschlussstück (1) auf dem Umfang einer Steckhülse (12)
eine Mehrzahl von zinnenartigen Rastringe (13) aufweist, denen in einer
Aufschubhülse (16) eines Frontstückes (9) elastische
Elemente (14) zugeordnet sind, welche zwischen die Rastringe (13)
greifen.Handstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen
Elemente Gummiringe (14) sind, die in Ringnuten (15) in der Aufschubhülse
(16) liegen.Handstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf oder
in einem Teil eine Rastzahnung (26) vorgesehen ist, in welche ein betätigbarer
Rasthebel (27), der an dem anderen Teil festliegt, eingreift.Handstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Rasthebel
(27) als Kipphebel ausgebildet ist.Handstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lageänderung
durch eine Verdrehen von zumindest zwei Teilen (9.1, 20) zueinander
erfolgt.Handstück nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass in ein
Frontstück (9.1) ein Schraubeinsatz (20) eingesetzt ist,
der auch die Kanalausmündung (10) aufweist.Handstück nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Schraubeinsatz
(20) mit einem Aussengewinde (21) ein Innengewinde (22)
in dem Frontstück (9.1) kämmt.Handstück nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass
der Schraubeinsatz (20) durch ein Klemmelement (23) in dem Frontstück
(9.1) festlegbar ist.