Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Etablierung eines geheimen
Schlüssels für eine Datenübertragung zwischen Kommunikationspartnern
in einem Netzwerk, insbesondere in einem Personal Area Network (PAN) oder in einem
Body Area Network (BAN), wobei ein oder mehrere leistungsschwache Kommunikationspartner
im Vergleich zu einem starken, vorzugsweise zentralen Kommunikationspartner des
Netzwerks verminderte Leistungsressourcen aufweisen.
Verfahren der hier in Rede stehenden Art sind seit einiger Zeit aus
der Praxis bekannt und kommen insbesondere in asymmetrischen drahtlosen Netzwerken
zum Einsatz, in denen die Ressourcen der miteinander kommunizierenden Netzwerkkomponenten
stark unterschiedlich verteilt sind. Derartige ungleich verteilte Leistungsressourcen
treten beispielsweise in drahtlosen Personal Area Networks (PAN) auf, die im Allgemeinen
zur Ad Hoc-Vernetzung von Kleingeräten verwendet werden. Im Konkreten kann
es sich dabei beispielsweise um die Vernetzung von PDAs, Druckern, Notebooks und/oder
mobilen Telefonen handeln. In derartigen Netzwerken lassen sich typischerweise Entfernungen
im Bereich von wenigen Metern überbrücken. Innerhalb des Netzwerks sind
im Allgemeinen Point-to-Point, gegebenenfalls auch Point-to-Multipoint-Verbindungen
realisiert.
Bei einem Body Area Network (BAN) liegen die Verhältnisse ganz
ähnlich. Bei dieser Art von Netzwerk kommunizieren in der Regel am Körper
getragene Kommunikationspartner, häufig in Form von miniaturisierten Sensoren
ausgeführt, drahtlos mit einer zentralen Komponente, die gegebenenfalls auch
am Körper getragen werden kann und ggf. als Schnittstelle für einen externen
Zugriff fungiert.
Charakteristisch für die hier in Rede stehende Art von Netzwerken
ist jedenfalls, dass die Netzwerke Kommunikationspartner umfassen, die im Hinblick
auf ihre Leistungsfähigkeit – Energieressourcen, Speicherkapazität,
Rechenkapazität, etc. – stark unterschiedlich ausgeführt sind.
Als problematisch erweisen sich die schwachen Kommunikationspartner, d.h. diejenigen
Komponenten des Netzwerks, die über eine extrem geringe Leistungsfähigkeit
verfügen, im Hinblick auf die Sicherheit der Datenübertragung innerhalb
des Netzwerks. Oftmals liegen die Verhältnisse so, dass die Rechenleistung
und/oder die Speicherkapazität der schwächeren Kommunikationspartner nicht
ausreichend bemessen sind, um die für ein hinreichendes Maß an Sicherheit
bei der Datenübertragung notwendigen Rechenoperationen durchzuführen.
Diese Problematik wird beispielsweise ganz besonders deutlich, wenn man die eingangs
erwähnten BANs betrachtet, bei denen zum Teil äußerst sensitive biometrische
Patientendaten von in extremer Miniaturbauform ausgeführten Biosensoren sicher
an eine – wie auch immer ausgeführte – Basisstation übertragen
werden müssen.
In der Vergangenheit wurden für den Schlüsselaustausch zwischen
den Kommunikationspartnern bekannte Verfahren eingesetzt, wie beispielsweise Diffie-Hellmann-Verfahren,
insbesondere Diffie-Hellmann auf elliptischen Kurven, oder RSA-Verfahren, wobei
versucht wurde, die Verfahren so anzupassen, dass für den schwächeren
Kommunikationspartner möglichst wenig Rechenaufwand anfällt. So ist beispielsweise
versucht worden, das RSA-Verfahren mit einem niedrigen öffentlichen Exponenten
durchzuführen. Durch diese Maßnahme kann zwar der auf Seiten des schwachen
Kommunikationspartners anfallende Rechenaufwand reduziert werden. Angesichts des
Umstandes, dass es sich bei dem Basiswert des Exponenten in der Praxis aber um einen
Wert mit einer Größe im Bereich von 1.000 Bit handeln muss, ist der Aufwand
trotz der genannten Anpassung für den schwachen Kommunikationspartner oftmals
noch immer zu aufwendig. Die für den Schlüsselaustausch und eine effiziente
Verschlüsselung benötigte Speicherkapazität, Rechenleistung und Energie
lassen sich auf Seiten des schwachen Partners nicht unter eine bestimmte –
häufig zu hohe – Schwelle senken.
Jüngst sind Arbeiten veröffentlicht worden (C. Castellucia,
G. Avoine, „Noisy Tags: A pretty good key exchange protocol for RFID Tags",
in Lecture Notes in Computer Science, Vol. 3928/2006, Springer Berlin/Heidelberg),
die sich mit Schlüsselaustauschprotokollen für die Kommunikation zwischen
RFID-Tags (Radio Frequency IDentification) als schwachen Kommunikationspartnern
und einem Auslesegerät als starkem Kommunikationspartner beschäftigen.
Darin werden zum einen Möglichkeiten für den Austausch eines geheimen
Schlüssels genannt, die an bestimmte physikalische Voraussetzungen gebunden
sind, wie zum Beispiel einen physikalischen Kontakt zwischen den Kommunikationspartnern.
Alternativ ist es möglich, den Austausch in einer physikalisch geschützten
Umgebung durchzuführen, beispielsweise innerhalb eines Faradaykäfigs.
Je nach Anwendung lassen sich diese physikalischen Voraussetzungen in der Praxis
jedoch oftmals nicht realisieren. Zur Umgehung dieser Problematik wird in der genannten
Arbeit ein Verfahren vorgeschlagen, bei dem spezielle Geräte innerhalb des
Netzwerks eingesetzt werden, die eine zufällige Geräuschfolge über
den öffentlichen Kanal senden. Die Sicherheit des Schlüsselaustauschs
zwischen zwei Kommunikationspartnern beruht bei diesem Verfahren darauf, dass ein
Lauscher nicht in der Lage ist, den über denselben Kanal gesendeten Schlüssel
aus den Geräuschen herauszufiltern.
Der vorliegenden Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren zur Etablierung eines geheimen Schlüssels der eingangs genannten
Art anzugeben, bei dem ohne die Notwendigkeit zusätzlicher spezifischer Geräte
und mit möglichst niedrigem Aufwand für den schwächeren Kommunikationspartner
ein hohes Maß an Sicherheit erreicht ist.
Erfindungsgemäß ist die voranstehende Aufgabe durch ein
Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach umfasst das
Verfahren die folgenden Schritte:
der starke Kommunikationspartner sendet eine Vielzahl von Datenpaaren, die jeweils
einen möglichen Schlüssel sowie eine Identifizierung umfassen, verheimlicht
an den leistungsschwachen Kommunikationspartner,
der schwache Kommunikationspartner wählt aus der Vielzahl der Datenpaare ein
Datenpaar zufällig aus, deckt die Verheimlichung des Datenpaares auf und sendet
die entsprechende Identifizierung an den starken Kommunikationspartner zurück,
der starke Kommunikationspartner rekonstruiert aus der empfangenen Identifizierung
den zugehörigen Schlüssel, der sodann als geheimer Schlüssel für
die Datenübertragung zwischen dem starken und dem schwachen Kommunikationspartner
verwendet wird.
In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden,
dass die Datenübertragung innerhalb eines Netzwerks, bei dem extrem leistungsschwache
Komponenten involviert sind, im Hinblick auf Sicherheitsfragen spezielle Probleme
aufwirft, die mit klassischen Schlüsselaustauschprotokollen nicht zufrieden
stellend gelöst werden können. Zur Lösung dieser speziellen Probleme
wird erfindungsgemäß die Anwendung eines Protokolls vorgeschlagen, das
eine Mischung aus Kryptographie (Verschlüsseln von Daten) und Steganographie
(Unsichtbarmachen von Daten) darstellt. Da im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens der schwache Kommunikationspartner nur eine Verheimlichung aufdecken
und einen Sende-/Empfangsvorgang absolvieren muss, ist das Verfahren besonders für
asymmetrische Architekturen besonders geeignet. Durch geeignetes Anpassen der Parameter
ist es möglich, den im Rahmen des Schlüsselaustausches anfallenden Arbeitsaufwand
für den schwächeren Kommunikationspartner ohne Einbuße an Sicherheit
beliebig klein zu halten.
Die Übermittlung der Datenpaare von A – starker Kommunikationspartner
– an B – schwacher Kommunikationspartner – sowie die Übermittlung
einer Identifizierung von B an A kann über einen öffentlichen Kanal erfolgen,
da die gesendeten Daten für einen Angreifer für sich gesehen, d.h. ohne
dass der Angreifer weiteren (erheblichen) Aufwand betreibt, wertlos sind. Insofern
ist das erfindungsgemäße Verfahren insbesondere zum Einsatz in Szenarien
geeignet, in denen ein gewisses Sicherheitsniveau lediglich für einen begrenzten
Zeitraum erreicht sein muss. Unter der Annahme, dass das relative Leistungsverhältnis
zwischen einem Angreifer und dem schwachen Kommunikationspartner bekannt ist, liefert
das erfindungsgemäße Verfahren ein exakt bestimmbares Sicherheitsniveau.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich zudem durch
eine äußerste Robustheit gegen Unsicherheiten auf dem drahtlosen Kanal
aus, da Nachrichtenverluste für die Funktionsweise des Protokolls unschädlich
sind und zudem das Sicherheitsniveau nicht tangieren. Schließlich liegt ein
besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens darin begründet,
dass im Vorfeld des Schlüsselaustausches keine Festlegung irgendwelcher gemeinsamer
Kenntnisse/Geheimnisse erforderlich ist und dass für den Schlüsselaustausch
insbesondere keine zusätzlichen Komponenten benötigt werden.
Im Rahmen einer vorteilhaften Ausgestaltung wird die Verheimlichung
der Datenpaare erreicht, indem der starke Kommunikationspartner eine Verschlüsselung
der Datenpaare vornimmt und die Datenpaare verschlüsselt an den schwachen Kommunikationspartner
sendet. In besonders vorteilhafter Weise handelt es sich bei der Verschlüsselung
um eine leicht aufzulösende Verschlüsselung. Hierdurch kann der Rechenaufwand
weiter reduziert werden, und zwar sowohl auf Seiten des starken Kommunikationspartners
im Hinblick auf die Verschlüsselung, als auch auf Seiten des schwachen Kommunikationspartners
im Hinblick auf die Entschlüsselung. Dass ein Lauscher die leichte Verschlüsselung
bei der Übertragung der Datenpaare über einen öffentlichen Kanal
leicht brechen kann, ist insofern unerheblich, als er trotz Entschlüsselung
keinen Informationsgewinn erhält, da er nicht weiß, welchen Schlüssel
der schwache Kommunikationspartner aus der Vielzahl der gesendeten Schlüssel
auswählt. Sollte sich die gewählte Verschlüsselung dennoch als zu
schwach erweisen, bspw. in Anbetracht eines extrem leistungsstarken Angreifers,
so kann sie auf einfache Weise durch eine stärkere Verschlüsselung ausgetauscht
werden.
Im Hinblick auf einen flexiblen Einsatz des Verfahrens kann vorgesehen
sein, dass die Länge der Schlüssel, mit denen der starke Kommunikationspartner
die Datenpaare verschlüsselt, entsprechend der jeweiligen Sicherheitsanforderung
und/oder der jeweiligen Leistungsfähigkeit des schwachen Kommunikationspartners
festgelegt werden. So könnten beispielsweise kurze Schlüssel für
den Fall festgelegt werden, dass es sich bei dem schwachen Kommunikationspartner
um RFIDs, d.h. um extreme Low-end-Geräte handelt und dass gleichzeitig eine
zeitlich limitierte Sicherheit ausreichend ist. Im Konkreten könnte
beispielsweise eine RC5-Verschlüsselung gewählt werden, wobei sich in
einer Vielzahl möglicher Anwendungsfälle eine RC5-Verschlüsselung
mit einer Schlüssellänge zwischen 16 und 64 Bits als geeignet erweisen
dürfte.
Zur Sicherstellung einer korrekten Entschlüsselung der Datenpaare
durch den schwachen Kommunikationspartner kann vorgesehen sein, dass die Datenpaare
jeweils um einen charakteristischen Bitstring erweitert werden. Dieser Bitstring
(„Padding") ist so beschaffen, dass er es dem schwachen Kommunikationspartner
ermöglicht, den richtigen Klartext von falschen Klartexten zu unterscheiden.
Hierzu müssten allerdings entweder größere Klartext-Böcke verwendet
werden, was den Sendeaufwand für den starken Kommunikationspartner erhöht,
oder die Schlüsselgröße müsste reduziert werden, was zu einer
Reduzierung des Sicherheitsniveaus führen würde.
Zur Umgehung dieser Nachteil wird im Rahmen einer besonders bevorzugten
Ausführungsform der Klartext der Datenpaare (IDi||Ki)
jeweils mit dem zur Verschlüsselung des Datenpaares verwendeten Schlüssel
ki verlinkt. Die Verlinkung kann dabei bspw. derart vorgenommen werden,
dass der zur Verschlüsselung der Datenpaare verwendete Schlüssel ki
aus einer vorgebbaren Anzahl von Bits des Schlüssels Ki generiert
wird. Mit anderen Worten kann der starke Kommunikationspartner zur Bildung des Schlüssels
ki anstelle eines zufälligen Wertes n Bits des Schlüssels Ki
verwenden. Im Konkreten kann es sich bspw. jeweils um die letzten n Bits von Ki
∊ {0, 1}N handeln. Falls Ki = (K0, ...,
KN-1), definiert der starke Kommunikationspartner dementsprechend ki
:= (KN-n, ..., KN-1) und berechnet – unter Anwendung
einer Blockchiffrierung ϵk – Ci := ϵki(IDi||Ki)
= ϵ(KN-n, ..., KN-1)(IDi||Ki). Die Unterscheidung
zwischen einem falschen und dem korrekten Klartext besteht dann darin, zu prüfen,
ob die letzten n Bits von ϵki
–1(Ci) gleich ki ist. Unter der Annahme,
dass diese Bedingung im Allgemeinen mit einer Wahrscheinlichkeit von 2–n
zutrifft, kann man davon ausgehen, dass diese Prüfung eine eindeutige Identifizierung
des korrekten Klartextes ermöglicht.
Im Hinblick auf eine weitere Erhöhung der Flexibilität kann
vorgesehen sein, dass die Anzahl der seitens des starken Kommunikationspartners
zu sendenden Datenpaare entsprechend der jeweiligen Sicherheitsanforderungen festgelegt
wird. Je mehr Datenpaare gesendet werden, desto mehr potentielle Schlüssel
existieren, und für einen Lauscher erhöht sich der Aufwand, den er betreiben
muss, um den tatsächlich ausgewählten Schlüssel herauszufinden, ganz
erheblich.
In weiter vorteilhafter Weise sendet der starke Kommunikationspartner
vor dem Versenden des ersten Datenpaares eine Nachricht, mit der dem schwachen Kommunikationspartner
der Beginn des Sendevorgangs der Datenpaare angezeigt wird. Zusätzlich könnte
die Nachricht eine Information bezüglich der voraussichtlichen Dauer des Sendevorgangs
umfassen. Für den schwachen Kommunikationspartner bietet diese Vorgehensweise
den ganz erheblichen Vorteil, dass er nicht dauerhaft empfangsbereit sein muss und
nicht alle gesendeten Datenpaare empfangen muss. Im Extremfall kann es sogar ausreichend
sein, wenn sich der schwache Kommunikationspartner während der Dauer des Sendevorgangs
nur kurzzeitig in einem empfangsbereiten Zustand befindet und dabei nur ein einziges
Datenpaar der Vielzahl von gesendeten Datenpaaren empfängt. Auf diese Weise
werden die limitierten Ressourcen des schwachen Kommunikationspartners nur minimal
in Anspruch genommen. Es muss in diesem Zusammenhang lediglich sichergestellt sein,
dass ein Lauscher keine Kenntnisse bezüglich des tatsächlichen Empfangs
auf Seiten des schwachen Kommunikationspartners erlangen kann.
Im Hinblick auf einen möglichst effektiven Datenaustausch innerhalb
des Netzwerks kann vorgesehen sein, dass der starke Kommunikationspartner nach Art
einer sternförmigen Kommunikation mit mehreren schwachen Kommunikationspartnern
gleichzeitig Daten austaucht. Als besonders effizient hat es sich dabei erwiesen,
dass die Vielzahl von Datenpaaren von dem starken Kommunikationspartner einmal gesendet
wird, und zwar derart, dass sie von jedem der schwachen Kommunikationspartner empfangen
werden können. Wie oben beschrieben wählt jeder der schwachen Kommunikationspartner
jeweils zufällig eines der Datenpaare aus der Vielzahl von Datenpaaren aus,
so dass für die Kommunikation zwischen dem starken Kommunikationspartner und
jedem der schwachen Kommunikationspartner jeweils ein individueller Schlüssel
etabliert wird. Auch wenn es unwahrscheinlich ist, ist dabei natürlich nicht
ausgeschlossen, dass mehrere der schwachen Kommunikationspartner zufällig dasselbe
Datenpaar auswählen.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird als starker Kommunikationspartner
innerhalb des Netzwerks ein Notebook, ein PDA oder ein Mobiltelefon eingesetzt.
Denkbar sind allerdings auch andere Geräte, wobei lediglich sichergestellt
sein sollte, dass das Gerät über ausreichend Leistungsressourcen, d.h.
Rechenleistung, Speicherkapazität, etc. verfügt, um den im Rahmen des
Schlüsselaustausches nahezu ausschließlich auf seiner Seite anfallenden
Rechenaufwand mit einer hinreichenden Geschwindigkeit erledigen zu können.
Der Art des schwachen Kommunikationspartners sind prinzipiell keine
Grenzen gesetzt. Als besonders vorteilhaft erweist sich beispielsweise der Einsatz
von Sensorknoten und/oder von RFID-Transpondern, d.h. allgemein der Einsatz von
Geräten mit derart beschränkten Leistungsressourcen, dass sich herkömmliche
Schlüsselaustauschprotokolle als nicht durchführbar erweisen. Als Prozessoren
können bspw. sogar Mica Motes mit lediglich 4 MHz eingesetzt werden. Prinzipiell
muss im Hinblick auf die gerätetechnische Ausführung der schwachen Kommunikationspartner
lediglich sichergestellt sein, dass diese die von dem starken Kommunikationspartner
gesendeten Datenpaare empfangen und entschlüsseln können und eine Nachricht
– umfassend die Identifizierung entsprechend dem ausgewählten Datenpaar
– an den starken Kommunikationspartner zurücksenden können.
Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass das beschriebene Verfahren
selbstverständlich auch dann angewendet werden kann, wenn der „schwache"
Kommunikationspartner über dieselben oder zumindest ähnliche Leistungsressourcen
verfügt wie der „starke" Kommunikationspartner. Allerdings treten die
besonderen Vorteile des Verfahrens umso deutlicher zu Tage, je schwächer der
schwache Partner tatsächlich ist.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden
Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits
auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und andererseits
auf die nachfolgende Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden
auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert.
In der Zeichnung zeigen
1 in einer schematischen Darstellung die Funktionsweise
des erfindungsgemäßen Verfahrens und
2 in einer schematischen Darstellung ein Anwendungsszenario
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
1 zeigt – schematisch – ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verfahrens anhand eines drahtlosen Personal Area
Networks (W-PAN). Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind lediglich zwei
Komponenten des W-PANs dargestellt, wobei es sich um einen starken Kommunikationspartner
A und einen schwachen Kommunikationspartner B handelt. Der starke Kommunikationspartner
A ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Notebook mit handelsüblicher
CPU und Speicherkapazität ausgeführt. Der schwache Kommunikationspartner
B ist als RFID-Transponder ausgeführt, wobei es sich ebenso gut um ein anderes
Gerät mit ähnlich eingeschränkten Leistungsressourcen handeln könnte.
Zur sicheren Datenübertragung zwischen den Kommunikationspartnern
A und B wird im Vorfeld der Datenübertragung ein geheimer Schlüssel etabliert,
mit dem die zu übertragenden Daten verschlüsselt werden. Dazu sendet Kommunikationspartner
A zunächst eine Vielzahl von Datenpaaren an Kommunikationspartner B. In dem
dargestellten Ausführungsbeispiel werden insgesamt N Datenpaare gesendet, wobei
jedes Datenpaar eine Nonce, hier als Identifizierung ID bezeichnet, sowie einen
möglichen geheimen Schlüssel K umfasst. Die Datenpaare werden von A verschlüsselt
übertragen, wobei zur Verschlüsselung eine schwache Blockchiffrierung
verwendet wird. Im Konkreten handelt es sich hier um eine AES-Verschlüsselung
(Advanced Encryption Standard) mit einer Schlüssellänge von bspw. 16 Bits.
Kommunikationspartner B wählt aus den chiffrierten Texten zufällig
einen chiffrierten Text aus. Dabei ist es unerheblich, ob B tatsächlich alle
von A gesendeten Texte 1, ..., N oder nur einen Teil davon empfangen hat. Insoweit
erweist sich das erfindungsgemäße Verfahren zum einen als äußerst
robust gegenüber Datenverlusten auf dem drahtlosen Kanal. Zum anderen ermöglicht
es dem schwachen Kommunikationspartner B, Energie einzusparen, da B im Extremfall
nur für den Empfang eines einzigen Datenpaares empfangsbereit sein muss. In
dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 hat
B das j-te Datenpaar (IDj, Kj) aus der Vielzahl von gesendeten
Datenpaaren ausgewählt. B bricht die Verschlüsselung des Datenpaares auf,
was mit äußerst geringem Rechenaufwand möglich ist, da es sich wie
oben ausgeführt um eine schwache Verschlüsselung handelt.
In einem nächsten Schritt sendet B die Nonce IDj zurück
an A. Kommunikationspartner A kennt die Datenpaare, die er verschlüsselt hat,
und ist dementsprechend in der Lage, aus dem empfangenen Wert IDj den
entsprechenden Wert Kj zu rekonstruieren. Der Wert Kj dient
sodann als gemeinsamer geheimer Schlüssel für die Datenübertragung
zwischen den Kommunikationspartnern A und B.
Ein Lauscher (Eavesdropper) E, welcher die übermittelte Nonce
IDj abhört, hat keine Chance, IDj einem Datenpaar oder
einem Schlüssel zuzuordnen, da die Nonce ID und der Schlüssel K in keiner
Beziehung zueinander stehen. Die einzige Möglichkeit für E, den verwendeten
Schlüssel herauszufinden, besteht darin, die von B an A gesendete Nonce IDj
sowie die von A gesendeten Datenpaare abzuhören, sehr viele der Datenpaare
zu entschlüsseln und dabei zufällig auf den zu IDj gehörenden
Schlüssel Kj zu stoßen. Die Sicherheit des erfindungsgemäßen
Verfahrens liegt dementsprechend nicht in zahlentheoretischen Annahmen
begründet, sondern beruht auf dem Umstand, dass ein feindlicher Lauscher eine
Vielzahl von chiffrierten Texten betrachten muss, bevor er denjenigen findet, den
B zufällig ausgewählt hat.
2 zeigt – schematisch – ein konkretes
Anwendungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens in einem drahtlosen
Body Area Network (W-BAN). Im Konkreten handelt es sich um eine Anwendung auf dem
Gebiet des so genannten E-Health bzw. der Telemedizin. Im Teil a) von
2 ist ein Patient P dargestellt, der eine Vielzahl
von Biosensoren trägt. Die Biosensoren erfüllen unterschiedlichste Aufgaben
und dienen beispielsweise zur Überwachung des Herzschlags, des Blutdrucks,
des Blutzuckers, etc. Die Biosensoren sind im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit
als ultra leichtgewichtige Geräte ausgeführt (RFD – Reduced Functioning
Device) und stellen – entsprechend der Notation in dem zuvor erläuterten
Ausführungsbeispiel – die schwachen Kommunikationspartner B des W-BANs
dar. Die von den Biosensoren getasteten Daten werden an eine zentrale Komponente
des Netzwerks gesendet, bei der es sich – entsprechend der in dem zuvor erläuterten
Beispiel gewählten Notation – um den starken Kommunikationspartner A
des Netzwerks handelt. In dem Ausführungsbeispiel gemäß
2a) ist der starke Kommunikationspartner A als Kontrollknoten
in Form einer Uhr ausgebildet, die vom Patienten P am Handgelenk getragen wird.
Über den Kontrollknoten kann bspw. ein Alarm ausgegeben werden, falls einer
der Sensoren Messwerte außerhalb eines im Vorfeld als zulässig definierten
Messbereichs detektiert.
Zur sicheren Übertragung der biometrischen Sensordaten an A wird
das erfindungsgemäße Verfahren wie folgt angewandt: A sendet eine Vielzahl
von Datenpaaren (IDi, Ki) verschlüsselt aus, wobei die
Sendeleistung derart gewählt wird, dass die Datenpaare in einem Umkreis von
ein bis zwei Meter von den Biosensoren B empfangen werden können. Jeder der
Biosensoren B wählt zufällig ein Datenpaar aus, entschlüsselt es
und sendet die entsprechende ID zurück an A. A rekonstruiert den zu der ID
gehörenden Schlüssel K, und der Schlüssel K dient sodann als gemeinsamer
Schlüssel für die Datenübertragung zwischen A und dem jeweiligen
Biosensor B.
Während das in 2a) gezeigte Ausführungsbeispiel
eher zur kontinuierlichen Überwachung von Patienten dient, bspw. bei einem
stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus, kann das in 2b)
dargestellte Ausführungsbeispiel besonders vorteilhaft bspw. bei einem Verkehrsunfall
eingesetzt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Ausführungsformen
besteht hier darin, dass der starke Kommunikationspartner A nicht dem Patienten
P selbst zugeordnet ist, sondern vielmehr von einem Notarzt NA mit sich geführt
wird. Bei dem starken Kommunikationspartner A handelt es sich in diesem Fall um
ein leistungsstarkes Gerät (FFD – Full Functioning Device), wie beispielsweise
einem Laptop mit einem 2 GHz-Prozessor. Wie in 2b)
dargestellt, bildet der Laptop A des Notarztes NA zusammen mit den Biosensoren B
des Patienten P ein W-BAN. Bevor der Notarzt NA die getasteten Daten der Biosensoren
B ausliest, findet zwischen dem Laptop A und jedem der Biosensoren B in erfindungsgemäßer
Weise ein Schlüsselaustausch statt, wie in Zusammenhang mit 2a)
erläutert.
Den Einsatzmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind prinzipiell keine Grenzen gesetzt. Besonders vorteilhaft ist jedoch der Einsatz
in Szenarien, in denen Sicherheit nur für eine begrenzte Zeitdauer benötigt
wird. So bietet sich insbesondere ein Einsatz bei Großveranstaltungen, wie
Konzerten oder Fußballspielen an. Dabei können an dem Veranstaltungsort,
d.h. bspw. im Konzertsaal oder im Stadion, Sensorknoten verteilt sein, die nach
verdächtigem Material (beispielsweise Sprengstoff) suchen könnten. Im
Konkreten könnte ein Security-Team mit PDAs als starkem Kommunikationspartner
die Veranstaltung überwachen, indem im Vorfeld mit den Sensorknoten entsprechend
dem erfindungsgemäßen Verfahren geheime Schlüssel ausgetauscht werden.
Auf diese Weise lässt sich während der Dauer des Konzertes bzw. des Spieles,
d.h. temporär, eine hinreichend hohe Sicherheit realisieren, so dass die Integrität
der gesendeten Daten in dem relevanten Zeitfenster gesichert ist.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung
sowie auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen.
Schließlich sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
voranstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung
der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel
einschränken.