| Dokumentenidentifikation |
DE102006027662A1 20.12.2007 |
| Titel |
Verfahren zur Datenübertragung zwischen einer Bestückkopf-Steuereinrichtung und einer zentralen Steuereinrichtung in einem Bestückautomat, Bestückautomat, Bestückkopf, senderseitige Übertragungseinrichtung und System aus senderseitiger und empfängerseitiger Übertragungseinrichtung |
| Anmelder |
Siemens AG, 80333 München, DE |
| Erfinder |
Burger, Stefan, 81379 München, DE |
| DE-Anmeldedatum |
14.06.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006027662 |
| Offenlegungstag |
20.12.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.12.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
H04L 12/54(2006.01)A, F, I, 20060614, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
H04L 12/403(2006.01)A, L, I, 20060614, B, H, DE
H05K 13/02(2006.01)A, L, I, 20060614, B, H, DE
G05B 19/042(2006.01)A, L, I, 20060614, B, H, DE
G08C 19/16(2006.01)A, L, I, 20060614, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Bei einer Datenübertragung mit 300 Mbps der Daten einer Digitalkamera (7, 8) eines Bestückkopfs (2) müsste ein geschirmtes Kabel verwendet werden, welches teuer ist und Probleme beim konstruktiven Aufbau der Kabelhalterungen macht. Daher wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, die Daten mit sich periodisch verändernder Taktfrequenz vom Bestückkopf (2) an die zentrale Steuereinrichtung (10) des Bestückautomaten (1) zu übertragen. Anschließend wird der Datenstrom mit der ursprünglichen Taktrate wiederhergestellt. Damit lassen sich die Peakwerte im Spektrum um bis zu 20 dB reduzieren.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Datenübertragung
zwischen einer Bestückkopf-Steuereinrichtung und einer zentralen Steuereinrichtung
in einem Bestückautomat, einem Verfahren zur Datenübertragung zwischen
einer zentralen Steuereinrichtung in einem Bestückautomat und einer Bestückkopf-Steuereinrichtung,
einen Bestückautomat mit einer zentralen Steuereinrichtung gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 11, einen Bestückkopf für einen Bestückautomaten,
eine senderseitige Übertragungseinrichtung für eine Digitalkamera und
ein System aus senderseitiger Übertragungseinrichtung und empfängerseitiger
Übertragungseinrichtung.
In Bestückautomaten werden zu bestückende Bauelemente aus
einer Zuführeinrichtung mittels eines Bestückkopfs entnommen, über
einem zu bestückenden Substrat positioniert und auf dem Substrat abgesetzt.
Damit die Bauelemente an der richtigen Position auf dem Substrat abgesetzt werden
können, ist am Bestückkopf eine so genannte Leiterplattenkamera angeordnet,
die ein Abbild von Positioniermarkierungen auf der Leiterplatte aufnimmt, dieses
Abbild in Form von Bilddaten an eine zentrale Steuereinrichtung des Bestückautomaten
überträgt und mit Hilfe dieser Daten die Position der Leiterplatte im
Bestückautomaten bestimmt wird. Darüber hinaus ist am Bestückkopf
eine so genannte Bauelementekamera angeordnet, die ein Abbild vom Bestückkopf
aufgenommener Bauelemente aufnimmt, die dazugehörigen Bilddaten an die zentrale
Steuereinrichtung des Bestückautomaten übermittelt und anhand dieser Daten
die Position des Bauelements am Bestückkopf bestimmt wird. Mit Hilfe dieser
Daten kann vor dem Aufsetzen des Bauelements auf das Substrat die Lage des Bauelements
korrigiert werden, damit dieses in der richtigen Position und der richtigen Winkellage
auf das Substrat aufgesetzt werden kann.
Als Kameras werden dabei Digitalkameras eingesetzt, die ihre Bilder
über eine serielle Hochgeschwindigkeits-Datenverbindung vom Bestückkopf
über einen so genannten Kabelschlepp zur zentralen Steuereinrichtung übertragen.
Die Datenübertragung läuft dabei mit beispielsweise 300 Mbps (Megabit
pro Sekunde) – das entspricht einer Taktfrequenz von 150 MHz. Aus Gründen
der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV, elektromagnetische Störabstrahlung
gemäß IEC-Norm) muss dafür ein geschirmtes Kabel verwendet werden,
welches teuer ist und Probleme beim konstruktiven Aufbau der Kabelhalterungen macht.
Vermutlich besitzt ein solches geschirmtes Kabel auch eine geringere Lebensdauer
als bisher verwendete ungeschirmte Flachwandleitungen.
Als Alternative kommt eine Datenübertragung mit Lichtleitern
in Frage. In diesem Fall sind minimale EMV-Probleme zu erwarten, allerdings ist
nachteilig, dass zusätzlich zur bekannten Verbindungstechnologie mit Kupferleitern
eine neue Technologie eingeführt werden muss – in Bezug auf Steckverbinder,
Leitungstyp und Leitungsführung im Kabelschlepp.
Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren zur Datenübertragung,
einen Bestückautomat und einen Bestückkopf sowie eine senderseitige Übertragungseinrichtung
und ein System aus einer senderseitigen und einer empfängerseitigen Übertragungseinrichtung
anzugeben, mit deren Hilfe serielle Daten mit hoher Bitrate in einfacher Weise an
die zentrale Steuereinrichtung des Bestückautomaten übertragen werden
können.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren
zur Datenübertragung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1, durch einen Bestückautomaten
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 14, durch einen Bestückkopf mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 20, durch eine senderseitige Übertragungseinrichtung mit
den Merkmalen des Patentanspruchs 24 und durch ein System aus einer senderseitigen
und einer empfängerseitigen Übertragungseinrichtung mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 27.
Dabei werden die Daten mittels sich verändernder Taktrate vom
Bestückkopf an die zentrale Steuereinrichtung übertragen. Dadurch entsteht
ein Frequenzspektrum ohne ausgeprägte Spektrum-Linien. Die Linien werden sozusagen
verschliffen, das heißt auf einen größeren Frequenzbereich verteilt.
Dadurch werden die Spitzenwerte im Spektrum um bis zu 20 dB reduziert. In Kombination
mit schaltungstechnischen Maßnahmen werden die für die EMV-Abstrahlung
relevanten Amplituden so weit reduziert, dass auf die Schirmung des Kabels verzichtet
werden kann. In der vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens nach Anspruch 2 ist
sichergestellt, dass eine vollständige Kompatibilität der durch das Verfahren
aufgebauten Schnittstelle zwischen dem Bestückkopf und der zentralen Steuereinrichtung
sichergestellt ist.
Eine größere Flexibilität lässt sich gemäß
der vorteilhaften Ausgestaltung des Verfahrens nach Anspruch 3, des Bestückautomaten
nach Anspruch 16, des Bestückkopfs nach Anspruch 22 und der senderseitigen
Übertragungseinrichtung nach Anspruch 26 dadurch erreichen, dass die abgespeicherten
Daten auf mehrere Kanäle aufgeteilt werden, auf denen die Daten dann seriell
mit jeweils sich verändernder Taktrate übertragen werden.
Durch die sich periodisch verändernde Taktrate
gemäß Anspruch 4 lässt sich das Verfahren in einfacher Weise realisieren.
In der bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens wird die Taktperiode
gleich 8 &mgr;s gewählt, damit innerhalb einer normalen Bandbreite eines
Messempfängers von 120 kHz maximal eine Spektral-Linie enthalten ist.
In vorteilhafter Weise lassen sich gemäß eines Verfahrens
nach Anspruch 9 zusätzlich weitere Steuer- und/oder Messsignale durch das Verfahren
übertragen.
In der bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens nach Patentanspruch
10 ist vorgesehen, dass eine mittelwertfreie Datenübertragung dadurch sichergestellt
wird, dass – nachdem der erste Datenstrom aus mittelwertfreien Datenwörtern
erzeugt wird – Blöcke von mehreren vollständigen Datenwörtern
erzeugt werden, die über einen der Kanäle übertragen werden. Dadurch
ist sichergestellt, dass beim Benutzen von Transformatoren in der Schaltungstechnik
und beim Übertragen über den Kabelschlepp keine Störungen auftreten.
Durch die Erfindung lässt sich in bevorzugter Weise beim Bestückautomaten
gemäß Anspruch 19 und des Systems nach Anspruch 26 ein preiswertes nicht
geschirmtes Kabel für die Übertragung der Daten verwenden.
Anhand eines Ausführungsbeispiels in den Figuren der Zeichnungen
wird die Erfindung näher erläutert.
Dabei zeigen
1 schematisch einen Bestückautomaten und
2 ein schematisches Blockschaltbild der erfindungsgemäßen
Realisierung.
In 1 ist schematisch ein Bestückautomat
1 dargestellt, der mit Hilfe eines Bestückkopfs 2 Bauelemente
3 aus nicht dargestellten Zuführeinheiten entnimmt, anschließend
mit Hilfe eines Positioniersystems 5 in xy-Richtung parallel zu einem zu
bestückenden Substrat 6, beispielsweise einer Leiterplatte, verfahren
wird und die Bauelemente 3 auf das Substrat 6 absetzt. Der Bestückkopf
2 ist dabei mit einer so genannten Leiterplattenkamera 7 und einer
Bauelementekamera 8 ausgestattet. Die Leiterplattenkamera 7 dient
der Erkennung von Positioniermarken (nicht dargestellt) auf dem Substrat
6, mit deren Hilfe die Position des Substrats 6 im Bestückautomat
1 ermittelt wird. Die Bauelementekamera 8 nimmt Bilder der am
Bestückkopf 2 befindlichen Bauelemente 3 auf, damit anschließend
die Position der Bauelemente 3 am Bestückkopf 2 ermittelt
werden kann, um anschließend den Bestückkopf 2 mit Hilfe des
Positioniersystems 5 an die richtige Stelle über das Substrat
6 zu positionieren. Darüber hinaus kann der Bestückkopf
2 Rotationsfehler der Bauelemente 3 korrigieren. Die von der Leiterplattenkamera
7, bzw. der Bauelementekamera 8, die in der Regel als Digital-Kameras
ausgebildet sind, aufgenommenen Bilder werden in Daten umgesetzt und an eine Bestückkopf-Steuereinrichtung
11 übertragen. Die Bestückkopf-Steuereinrichtung 11
überträgt diese Daten über ein Kabel 12 an eine zentrale
Steuereinrichtung 10 des Bestückautomaten, in der die Auswertungen
durchgeführt und das Positioniersystem 5 und der Bestückkopf
2 dementsprechend angesteuert werden.
In 2 ist detaillierter dargestellt wie
die Übertragung zwischen der Bestückkopf-Steuereinrichtung 11
und der zentralen Steuereinrichtung 10 abläuft. Dazu ist in der Bestückkopf-Steuereinrichtung
11 eine senderseitige Übertragungseinrichtung 20 (hier ein
senderseitiges Field Programmable Gate Array (FPGA1)) vorgesehen, welche einen senderseitigen
Taktgenerator 21, einen senderseitigen Parallel-Seriell Wandler
22, eine senderseitige Speichereinheit 23 und einen senderseitigen
Seriell-Parallel-Wandler 24 umfasst. Die Daten der Leiterplattenkamera
7 bzw. der Bauelementekamera 8 werden in der Bestückkopf-Steuereinrichtung
11 durch einen seriellen Datenstrom mit einer Datenrate von 300 Mbps an
den Seriell-Parallel-Wandler 24 als Demultiplexer übermittelt. Der
Demultiplexer 24 teilt den seriellen Datenstrom in mehrere serielle Datenströme
auf und speichert die dazugehörigen Datensignale in der senderseitigen Speichereinheit
23 zur Zwischenpufferung und Anpassung der Datenrate.
Ein senderseitiger Parallel-Seriell-Wandler 22 (Multiplexer
MUX) überträgt die in der senderseitigen Speichereinrichtung
23 gespeicherten Daten über zwei Kanäle mit jeweils 180 Mbps
über den Kabelschlepp 12. Die vom senderseitigen Parallel-Seriell-Wandler
22 benutzte Taktrate wird dabei periodisch verändert mit Hilfe des
senderseitigen Taktgenerators 21. Dieser erzeugt mit einer Periode von
8 &mgr;s jeweils eine sich verändernde Taktfrequenz im Intervall von 160
bis 200 MHz in einem so genannten "Dreieck-Sweep". Die Periode kann auch anders
gewählt werden, beispielsweise zwischen 5 &mgr;s und 10 &mgr;s, eine Periode
von 8 &mgr;s ist bevorzugt, da damit innerhalb einer normalen Bandbreite eines
Messempfängers von 120 kHz maximal eine Spektral-Linie enthalten ist.
Die Intervallgrenzen sind dabei so zu wählen, dass in Abhängigkeit
von einer gewünschten mittleren Datenübertragungsrate der Anfangswert
des Intervalls größer oder gleich 50% der mittleren Datenübertragungsrate
beträgt und der Endwert des Intervalls kleiner oder gleich
200% der mittleren Datenübertragungsrate beträgt. Dadurch wird die EMV-Abstrahlung
minimiert und es können ungeschirmte Übertragungsleitungen 12
trotz hoher Datenrate verwendet werden.
Auf der Empfängerseite wird in einer empfängerseitigen Übertragungseinrichtung
30 (einem zweiten Field Programmable Gate Array (FPGA2)) mit Hilfe eines
empfängerseitigen Seriell-Parallel-Wandler 31 (DEMUX1), einer empfängerseitigen
Speichereinheit 32 und einem empfängerseitigen Parallel-Seriell-Wandler
33 (MUX2) das Signal mit der ursprünglichen Taktrate (im Beispiel
300 Mbps) wiederhergestellt.
Ist die mittlere Bitrate bzw. mittlere Datenübertragungsrate
des Signals auf dem Kabelschlepp 12 gleich der Eingangsbitrate, bleiben
die Eigenschaften des Ursprungssignals, beispielsweise Mittelwertfreiheit, erhalten,
allerdings können keine zusätzlichen Digitalsignale übertragen werden.
Ist die mittlere Bitrate des Signals auf dem Kabelschlepp
12 größer als die Eingangsbitrate, z.B. wie in 2
2 × 180 Mbps = 360 Mbps, können zusätzliche Digitalsignale über
den Kabelschlepp 12 übertragen werden, die vorher in der senderseitigen
Speichereinrichtung 23 abgespeichert wurden. Solche zusätzlichen Signale
können beispielsweise Positionssignale von Inkrementalgebern, statische Signale
wie z.B. für Endschalter, weitere Kommunikationskanäle, z.B. Statusrückmeldungen
von den Kameras oder auch Checksummen zur Absicherung der gesamten Datenübertragung
sein.
In 2 ist dargestellt, dass über
den Kabelschlepp 12 auch ein Takt mit der halben Bitrate (= 90 MHz) übertragen
wird. Dabei werden zur Wiederherstellung des Taktes zur Auswertung beide Taktflanken
genutzt. Natürlich ist es auch möglich, statt dessen einen Takt mit der
ursprünglichen Taktrate zu übertragen, bzw. Verfahren zu verwenden, die
ohne Taktübertragung auskommen, bei denen der Takt aus dem Signal wiederhergestellt
werden kann.
Wird ein Takt zusätzlich mit übertragen, dann ist die Auswertung
der Signale einfach durch Schieberegister möglich. Eine Zeitmarkierung als
Synchronsignal kann im Signal oder im Takt übertragen werden. Beispielsweise
kann im Taktsignal alle 8 &mgr;s eine Pause eingelegt werden.
Mit Hilfe eines 30 MHz, quarzstabilisierten Signals werden in den
FPGA durch Übertastung beispielsweise ein Signal mit 1,5 GHz erzeugt bzw. Referenzfrequenzen
für die Taktgeneratoren 21 und 34 erzeugt.
Wird der Datenstrom aus mittelwertfreien Datenwörtern (beispielsweise
bei einer 8bit/10bit-Codierung, die aus 8 bit Wörtern mittelwertfreie 10 bit
Wörter realisiert) erzeugt, dann können in der senderseitigen Übertragungseinrichtung
20 Blöcke von mehreren vollständigen Datenwörtern (also
beispielsweise Vielfachen von 10 bit) erzeugt werden, die über einen der Kanäle
übertragen werden. Dadurch ist sichergestellt, dass beim Benutzen von Transformatoren
in der Schaltungstechnik und beim Übertragen über den Kabelschlepp
12 keine Störungen auftreten.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist es möglich,
die seriellen Daten der Kamera 7, 8 über eine ungeschirmte
Flachbandleitung zu übertragen, ggf. zusammen mit Stromversorgungsadern, CAN-Bus
und anderen Steuersignalen. Dadurch ergeben sich geringere Systemkosten als bei
geschirmten Kabeln oder Lichtleiterlösungen, höhere mechanische Zuverlässigkeit
als bei geschirmten Kabeln, eine einfachere Integration der Flachbandleitung in
dem Kabelschlepp und einfachere und preiswertere Anschlusstechniken der Leitungen.
Auch wenn im Ausführungsbeispiel in erster Linie auf die Übertragung
vom Bestückkopf zur zentralen Steuereinrichtung eingegangen wurde, ist das
geschilderte Verfahren natürlich auch für die Übertragung von der
zentralen Steuereinrichtung zur Bestückkopf-Steuereinrichtung einsetzbar.
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| Anspruch[de] |
Verfahren zur Datenübertragung zwischen einer Bestückkopf-Steuereinrichtung
(11) und einer zentralen Steuereinrichtung (10) in einem Bestückautomaten
(1) mit folgenden Schritten:
– Erzeugen eines ersten seriellen Datenstroms mit einer ersten Taktrate in
der Bestückkopf-Steuereinrichtung (11),
– Abspeichern der Daten in einer ersten Speichereinrichtung (23),
– Übertragung der abgespeicherten Daten mittels sich verändernder
Taktrate,
– Abspeichern der übertragenen Daten in einer zweiten Speichereinrichtung
(32),
– Regenerieren des ersten seriellen Datenstroms mit einer zweiten Taktrate,
– Übertragen des regenerierten seriellen Datenstroms an die zentrale
Steuereinrichtung (10).
Verfahren zur Datenübertragung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass dass die erste Taktrate gleich der zweiten Taktrate gewählt wird.
Verfahren zur Datenübertragung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die in der ersten Speichereinrichtung (23) abgespeicherten
Daten auf mehrere Kanäle aufgeteilt werden, auf denen die
Daten seriell jeweils mit sich verändernder Taktrate übertragen werden.
Verfahren zur Datenübertragung nach einem der Ansprüche 1,
2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die sich verändernde Taktrate sich periodisch
verändert.
Verfahren zur Datenübertragung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Taktperiode zwischen 5 &mgr;s und 10 &mgr;s gewählt wird.
Verfahren zur Datenübertragung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Taktperiode gleich 8 &mgr;s gewählt wird.
Verfahren zur Datenübertragung nach einem der Ansprüche 4
bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die sich verändernde Taktrate eine mittlere
Datenübertragungsrate ergibt und ein Anfangswert des Intervalls der Taktraten
größer oder gleich 50% der mittleren Datenübertragungsrate und ein
Endwert des Intervalls der Taktraten kleiner oder gleich 200% der mittleren Datenübertragungsrate
gewählt wird.
Verfahren zur Datenübertragung nach einem der Ansprüche 4
bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die sich verändernde Taktrate periodisch
zwischen 160 MHz und 200 MHz verändert wird.
Verfahren zur Datenübertragung nach einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Speichereinrichtung (23)
zusätzlich weitere Steuer- und/oder Mess-Signale abgespeichert werden, welche
anschließend ebenfalls mit sich verändernder Taktrate übertragen
und in der zweiten Speichereinrichtung (32) abgespeichert werden.
Verfahren zur Datenübertragung nach einem der Ansprüche 3
bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass
– der erste Datenstrom aus Datenwörtern erzeugt wird, die mittelwertfrei
sind,
– Blöcke von mehreren vollständigen Datenwörtern erzeugt werden,
– die Blöcke zusammen über einen der Kanäle übertragen
werden.
Verfahren zur Datenübertragung nach einem der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der sich verändernde Takt zusätzlich
mit übertragen wird.
Verfahren zur Datenübertragung nach einem der Ansprüche 1
bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der serielle Datenstrom aus Bilddaten, die
von einer am Bestückkopf (2) angeordneten Kamera (7,
8) aufgenommen wurden, erzeugt wird.
Verfahren zur Datenübertragung zwischen einer zentralen Steuereinrichtung
(10) in einem Bestückautomat (1) und einer Bestückkopf-Steuereinrichtung
(11) mit folgenden Schritten:
– Erzeugen eines ersten seriellen Datenstroms mit einer ersten Taktrate in
der zentralen Steuereinrichtung (10),
– Abspeichern der Daten in einer ersten Speichereinrichtung (23),
– Übertragung der abgespeicherten Daten mittels sich verändernder
Taktrate,
– Abspeichern der übertragenen Daten in einer zweiten Speichereinrichtung
(32),
– Regenerieren des ersten seriellen Datenstroms mit einer zweiten Taktrate,
– Übertragen des regenerierten seriellen Datenstroms an die Bestückkopf-Steuereinrichtung
(11).
Bestückautomat (1) mit einer zentralen Steuereinrichtung
(10), mit einem Bestückkopf (2), der eine Bestückkopf-Steuereinrichtung
(11) umfasst, gekennzeichnet durch eine senderseitige Übertragungseinrichtung
(20) mit einer senderseitigen Speichereinrichtung (23), die Daten
eines seriellen Datenstroms abspeichert und mit Mitteln (21,
22) zum Übertragen der abgespeicherten Daten mit sich verändernder
Taktrate, eine empfängerseitige Übertragungseinrichtung (30)
mit einer empfängerseitigen Speichereinrichtung (32), in der die übertragenen
Daten abgespeichert werden, und mit Mitteln (33,34) zum Regenerieren
des seriellen Datenstroms aus den in der empfängerseitigen Speichereinrichtung
(32) abgespeicherten Daten und Übertragen des seriellen Datenstroms
an die zentrale Steuereinrichtung (10).
Bestückautomat (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
dass die Mittel (21, 22) zum Übertragen der abgespeicherten
Daten einen senderseitigen Taktgenerator (21) zum Erzeugen einer sich verändernden
Taktrate umfassen.
Bestückautomat (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Mittel (21, 22) zum Übertragen der abgespeicherten
Daten einen senderseitigen Parallel-Seriell Wandler (22), der die abgespeicherten
Daten auf mehrere Kanäle aufteilt umfassen und in der empfängerseitigen
Übertragungseinrichtung (30) ein empfängerseitiger Seriell-Parallel
Wandler (31) vorgesehen ist, der die mehreren Kanäle zusammenfasst.
Bestückautomat (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
dass der senderseitige Taktgenerator (21) ein Taktsignal erzeugt, welches
an den empfängerseitigen Seriell-Parallel Wandler (31) übertragen
und von diesem zum Abspeichern der Daten in der zweiten Speichereinrichtung (32)
verwendet wird.
Bestückautomat (1) nach einem der Ansprüche 14 bis
17, dadurch gekennzeichnet, dass am Bestückkopf (2) eine Kamera (7,
8) angeordnet ist, deren Bilddaten den seriellen Datenstrom ergeben.
Bestückautomat (1) nach einem der Ansprüche 14 bis
18, gekennzeichnet durch ein nichtgeschirmtes Kabel (12) zur Übertragung
der Daten von der senderseitigen Übertragungseinrichtung (20) and
die empfängerseitige Übertragungseinrichtung (30).
Bestückkopf (2) für einen Bestückautomaten (1)
mit einer Bestückkopf-Steuereinrichtung (11), gekennzeichnet durch
eine senderseitige Übertragungseinrichtung (20) mit einer senderseitigen
Speichereinrichtung (23), die Daten eines seriellen Datenstroms abspeichert
und mit Mitteln (21, 22) zum Übertragen der abgespeicherten
Daten mit sich verändernder Taktrate.
Bestückkopf (2) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
dass die Mittel (22, 22) zum Übertragen der abgespeicherten
Daten einen senderseitigen Taktgenerator (21) zum Erzeugen einer sich verändernden
Taktrate umfassen.
Bestückkopf (2) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
dass die Mittel (21, 22) zum Übertragen der abgespeicherten
Daten einen senderseitigen Parallel-Seriell Wandler (22) umfassen, der
die abgespeicherten Daten auf mehrere Kanäle aufteilt.
Bestückkopf (2) nach einem der Ansprüche 20 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, dass am Bestückkopf (2) eine Kamera (7,
8) angeordnet ist, deren Bilddaten den seriellen Datenstrom ergeben.
Senderseitige Übertragungseinrichtung (20) für eine
Digital-Kamera (7, 8) mit einer senderseitige Übertragungseinrichtung
(20) mit einer senderseitigen Speichereinrichtung (23), die Daten
eines seriellen Datenstroms mit Daten der Kamera (7, 8) abspeichert
und mit Mitteln (21, 22) zum Übertragen der abgespeicherten
Daten mit sich verändernder Taktrate.
Senderseitige Übertragungseinrichtung (20) nach Anspruch
24, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (21, 22) zum Übertragen
der abgespeicherten Daten einen Taktgenerator (21) zum Erzeugen einer sich
verändernden Taktrate umfassen.
Senderseitige Übertragungseinrichtung (20) nach Anspruch
24, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (21, 22) zum Übertragen
der abgespeicherten Daten einen senderseitigen Parallel-Seriell Wandler (22)
umfassen, der die abgespeicherten Daten auf mehrere Kanäle aufteilt.
System aus einer senderseitigen Übertragungseinrichtung (20)
für eine Digital-Kamera (7, 8), einer empfängerseitigen
Übertragungseinrichtung (30) gekennzeichnet durch eine senderseitige
Speichereinrichtung (23), die Daten eines seriellen Datenstroms mit Daten
der Kamera (7, 8) abspeichert und mit Mitteln (21,
22) zum Übertragen der abgespeicherten Daten mit sich verändernder
Taktrate, eine empfängerseitige Speichereinrichtung (32), in der die
übertragenen Daten abgespeichert werden, und mit Mitteln (33,
34) zum Regenerieren des seriellen Datenstroms aus den in der empfängerseitigen
Speichereinrichtung (32) abgespeicherten Daten und Übertragen des
seriellen Datenstroms an eine zentrale Steuereinrichtung (10).
System nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass ein nichtgeschirmtes
Kabel (12) zur Übertragung der Daten zwischen der senderseitigen Übertragungseinrichtung
(20) und der empfängerseitigen Übertragungseinrichtung (30)
vorgesehen ist.
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