Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spinnmaschine zur Herstellung
von Kreuzspulen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Spinnmaschinen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 sind
hinlänglich aus dem Stand der Technik bekannt. So beschreibt die
DE 40 15 636 A1 eine Spinnmaschine,
bei welcher eine Mehrzahl von Spinnstellen gleichmäßig zueinander beabstandet
an einem Maschinengestell angeordnet sind. Den Spinnstellen sind jeweils Streckwerke
zum Verstrecken eines Faserbandes zugeordnet. Die Anordnung der Streckwerke ist
dabei derart gewählt, dass der gegenseitige Abstand benachbarter Streckwerksarbeitsstellen
jeweils dem Abstand zweier benachbarter Spinn-Spulstellen entspricht. Hierdurch
wird eine durchgängig lotrechte Faserbandbeziehungsweise Fadenführung
zwischen den Spinnstellen und den zugehörigen Streckwerksarbeitstellen erreicht,
wodurch ein der Spinnstelle zugeführter versponnener Faden durchgehend in einer
Flucht zwischen den Streckwerkswalzen und der Spinnstelle gehalten wird.
Als nachteilig erweist sich, dass die auf die Teilung der Spinn-Spulstellen
abgestimmte Teilung der Streckwerke eine spezifische Dimensionierung der Streckwerke,
insbesondere der Pendelträger erfordert, wodurch der Herstellungsaufwand steigt.
Darüber hinaus bewirkt eine Vergrößerung der Teilung der Streckwerksarbeitsstellen
eines Streckwerkes eine Zunahme des auf die Streckwerksoberwalzen einwirkenden Biegemomentes,
was durch eine entsprechende Auslegung insbesondere der Pendelträger, die das
entsprechende Reaktionsmoment erzeugen, kompensiert werden muss.
Auch die weiteren Komponenten des Streckwerkes müssen an die
sich vergrößernde Belastung angepasst werden, was gleichfalls zu einer
Erhöhung der Kosten bei der Herstellung und der Wartung führt.
Aus der DE 196 25 306 A1
ist eine Ringspinnmaschine bekannt, bei der dem Problem begegnet wird, dass die
Beabstandung der Streckwerksarbeitsstellen der Streckwerke beim Verdichtungsspinnen
insbesondere durch die Siebtrommeln so groß wird, dass sie die Teilung der
Arbeitsstellen überschreitet und deshalb die Spinnstellen nicht vollständig
belegt werden können. Dazu werden die Streckwerke dichter angeordnet, um alle
Spinnstellen belegen zu können.
Alternativ wird in der DE
197 26 694 A1 dem Problem des Platzbedarfes für das Verdichtungsspinnen
dadurch begegnet, dass zwei parallele Faserbänder durch die gleichen Streckwerkswalzen
gemeinsam verarbeitet werden. Der dadurch entstehende geringere Abstand der Faserbänder
muss anschließend auf die Ringspindelteilung vergrößert werden. Das
heißt, das verstreckte Faserband wird über je eine Umlenkrolle so umgelenkt,
dass der durch die Teilungsdifferenz erzeugte Schrägzug nicht bis zum Streckwerk
durchschlägt. Eine solche Beanspruchung des Faserbandes kann nur dadurch einen
stabilen Spinnprozess garantieren, dass beim Ringspinnen die beim Spinnen erzeugte
echte Drehung bis zu dieser Umlenkstelle zurückläuft. Für andere
Spinnverfahren, wie beispielsweise das Luftspinnen ist ein solches Verfahren nicht
anwendbar. Überdies müssen bei einem Fadenbruch beide Spinnstellen außer
Betrieb genommen werden, da sie gemeinsam verstreckte Faserbänder verarbeiten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Spinnmaschine zur Herstellung
von Kreuzspulen bereitzustellen, die kostengünstiger gefertigt werden kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Gemäß Anspruch 1 ist vorgesehen, dass die Streckwerke mit
Serienpendelträgern für Streckwerksoberwalzen von Ringspinnmaschinen ausgebildet
sind, wobei der gegenseitige Abstand b der Streckwerksarbeitsstellen jedes Streckwerkes
geringer ist, als der Abstand a der Spulstellen und dass der gegenseitige Abstand
c der nebeneinander liegenden Streckwerkarbeitsstellen benachbarter Streckwerke
um den gleichen Betrag größer ist als der Abstand a wie der Abstand b
geringer ist als der Abstand a. Dies hat den Vorteil, dass die erfindungsgemäße
Anordnung der Streckwerke die Verwendung standardisierter Serienpendelträger
für Streckwerksoberwalzen von Ringspinnmaschinen ermöglicht, die in großer
Stückzahl hergestellt werden und somit kostengünstig verfügbar sind.
Hierdurch entsteht ein Kostenvorteil bei der Herstellung der Spinnmaschine gegenüber
den im Stand der Technik verwendeten, an die Teilung der Spulstellen angepassten
Streckwerke beziehungsweise Streckwerken, die eine größere Teilung als
die Spulstellen aufweisen. Die engere Teilung der Streckwerksarbeitsstellen im Streckwerk
erlaubt eine bessere Führung von den am Streckwerk mittels Serienpendelträgern
angeordneten Walzenpaaren. Hierdurch wird eine Verbesserung der Garnwerte erreicht,
da die nicht an die Teilung der Spulstellen angepassten Streckwerksarbeitsstellen
auf Grund der kürzeren Serienpendelträger eine bessere Faserbandführung
zwischen den Walzen ermöglichen und zudem ein gleichmäßigerer Anpressdruck
auf die Walzenpaare der Streckwerksarbeitsstellen ausgeübt wird.
Insbesondere können die Spinneinrichtungen mit den Streckwerksarbeitsstellen
fluchten.
Weiterhin können Umlenkmittel vorgesehen sein, die die von den
Spinneinrichtungen zu den zugehörigen Spulstellen zu führenden Fäden
auf den Abstand a der Spulstellen distanzieren. Die Umlenkmittel dienen dazu, einen
von der dem Streckwerk zugehörigen Luftspinndüse versponnenen Faden derart
umzulenken, dass der versponnene Faden fluchtend in die Spulstelle einläuft.
Durch die Umlenkmittel wird erreicht, dass der aus den Luftspinndüsen
austretende Faden stets fluchtend zu der Klemmlinie der Oberwalzen der Serienpendelträger
der Streckwerksarbeitsstellen zugeführt wird.
Vorteilhafterweise weisen die Umlenkmittel eine geringe Oberflächenrauhigkeit
auf. Die Oberflächenrauhigkeit ist derart gewählt, dass bei den auftretenden
Abzugsgeschwindigkeiten die zwischen dem Faden und den Umlenkmitteln auftretende
Reibung vernachlässigbar ist. Auf diese Weise kann eine Beschädigung der
umzulenkenden Fäden auf Grund der auftretenden Reibung vermieden werden. Insbesondere
können die Umlenkmittel als Rollen oder dergleichen ausgeführt sein.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in 1
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. In
1 ist eine schematische Teilansicht einer Textilmaschine
zur Herstellung von Kreuzspulen, insbesondere einer Luftspinnmaschine, dargestellt.
Die Luftspinnmaschine umfasst eine Mehrzahl von Spinn-Spulstellen, die beidseitig
an der Textilmaschine in Maschinenlängsrichtung nebeneinander angeordnet sind.
Bei den Spinn-Spulstellen handelt es sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel
um Luftspinndüsen 7 und diesen nachgeordnete Spulstellen
1. Der zwischen zwei benachbart zueinander angeordneten Spulstellen
1 bestehende Abstand a wird als Teilung bezeichnet und gibt ausgehend von
dem jeweiligen Mittelpunkt der Spulstellen 1 deren gegenseitigen Abstand
an. Die Teilung a ist dabei für alle in Maschinenlängsrichtung nebeneinander
angeordneten Spulstellen 1 gleich und wird durch den Platzbedarf der Spulstellen
1 geprägt.
Den Spulstellen 1 ist jeweils ein Streckwerk 2 zugehörig,
welches paarweise angeordnete Streckwerksarbeitsstellen 3 mit mehreren
an Pendelträgern angeordneten Oberwalzen aufweist, von denen jeweils nur eine
Ausgangswalze 3a dargestellt ist. Die Streckwerke 2 weisen einen
gegenseitigen Abstand d auf, der die Teilung der Streckwerke 2 angibt.
Zwei zueinander benachbarte Streckwerksarbeitsstellen 3 von benachbarten
Streckwerken 2 weisen, gemessen vom jeweiligen Mittelpunkt der Ausgangswalze
3a, einen Abstand c zueinander auf. Die zwei Streckwerksarbeitsstellen
3 eines Streckwerkes 2 weisen einen gegenseitigen Abstand b auf.
Erfindungsgemäß erfolgt die Anordnung der Streckwerke
2 derart, dass der gegenseitige Abstand b der Streckwerksarbeitsstellen
3 jedes Streckwerkes 2 geringer ist als der Abstand a der Spulstellen
1. Dabei ist der gegenseitige Abstand c nebeneinander liegender Streckwerksarbeitstellen
3 benachbarter Streckwerke 2 um den gleichen Betrag größer
als die Teilung a der Spulstellen 1 wie der Abstand b der Streckwerksarbeitsstellen
3 geringer ist als der Abstand a. Bei den für die Streckwerke
2 verwendeten Pendelträgern handelt es sich um Serienpendelträger
für die Streckwerksoberwalzen von Ringspinnmaschinen. Der Abstand d zweier
benachbarter Streckwerke 2 entspricht dabei vorzugsweise dem zweifachen
des Abstandes a zwischen zwei benachbarten Spulstellen 1.
Die Luftspinndüsen 7 fluchten jeweils zu ihren zugehörigen
Streckwerksarbeitstellen 3. Das bedeutet, dass der Abstand der Luftspinndüsen
7 zueinander abwechselnd b und c beträgt, wobei geringe Abweichungen
hiervon tolerierbar sind. Um die Abweichung des Abstandes der aus der Luftspinndüse
7 austretenden Fäden vom Abstand der jeweils im Bereich der Spulstellen
1 angeordneten Abzugs- oder Klemmwalzen 8, die dazu dienen, einen
versponnenen Faden 5 abziehen und der jeweiligen Spulstelle 1
zuführen, zumindest zu reduzieren, sind an der Luftspinnmaschine jeweils ein
erstes und zweites Umlenkmittel 4, 6 einer jeweiligen Spinn-Spulstelle
zugehörig.
Die Umlenkmittel 4, 6 dienen dazu, den zwischen
der jeweiligen Spulstelle 1 und der zugehörigen, der Streckwerksarbeitstelle
3 des Streckwerkes 2 nachgelagerten Luftspinndüse
7 geführten Faden 5 entsprechend der Anordnung des Streckwerkes
2 und der Spulstelle 1 auszurichten.
Hierbei wird durch die Umlenkmittel 4, 6 der Verlauf
des Fadens 5 derart verändert, dass ausgehend von einem im Wesentlichen
fluchtenden Verlauf des versponnenen Fadens 5 bei dessen Austritt aus der
Luftspinndüse 7 dieser um einen Winkel durch das erste Umlenkmittel
4 abgelenkt wird. Anschließend wird durch das versetzt zum ersten
Umlenkmittel 4 angeordnete zweite Umlenkmittel 6 der Faden
5 um den gleichen Winkel zurück umgelenkt, so dass der Faden
5 dann einen zur Spulstelle 1 fluchtenden Verlauf aufweist. Somit
wird stets ein zur Klemmlinie der Abzugs- oder Klemmwalze 8 fluchtender
Einlauf des Fadens 5 in den Klemmspalt erreicht. Bei den Umlenkmitteln
4, 6 kann es sich um Rollen oder dergleichen handeln, deren Oberflächen
eine möglichst geringe Rauhigkeit aufweisen, um den Faden 5 nicht
durch die an den Umlenkmitteln 4, 6 auftretende Reibung zu beschädigen.