Die Erfindung betrifft einen Gurtaufroller.
Aus dem Stand der Technik sind Gurtaufroller mit einem Gurtstrafferantrieb
bekannt. Der Gurtstrafferantrieb wird beim Kraftfahrzeug dazu verwendet, in einer
definierten Gefahrensituation die Gurtspule so anzutreiben, daß der Sicherheitsgurt
aufgewickelt wird. Auf diese Weise kann zum einen die sogenannte Gurtlose bereits
vor einem Unfall beseitigt werden. Zum anderen kann der Fahrzeuginsasse, wenn er
sich in einer beispielsweise vorgebeugten Position befindet, in eine aufrechte Position
zurückgezogen werden, die bei der drohenden Gefahrensituation vorteilhafter
ist. Sobald die Gefahrensituation vorbei ist, gibt der Gurtstrafferantrieb die Gurtspule
wieder frei, so daß der Gurtaufroller zu seiner herkömmlichen Funktionsweise
zurückkehrt. Kommt es jedoch nach dem Aktivieren des Gurtstrafferantriebs zu
einem Unfall, zieht der Fahrzeuginsasse Sicherheitsgurt von der Gurtspule ab. Dies
liegt zum einen daran, daß die Gurtspule um einen bestimmten Betrag in der
Abwickelrichtung des Sicherheitsgurtes gedreht werden muß, bis der Blockiermechanismus
anspricht. Die Rückdrehung der Gurtspule kann aber auch auf das Vorhandensein
eines Kraftbegrenzers zurückzuführen sein, der eine kontrollierte Rückdrehung
der Gurtspule ermöglicht, wenn besonders hohe Kräfte im Sicherheitsgurt
wirken. In jedem Fall besteht die Gefahr, daß der reversible Gurtstraffer zum
Zeitpunkt der Rückdrehung der Gurtspule aktiviert ist. In diesem Fall würde
er von der Gurtspule, eventuell gegen das anliegende Motordrehmoment, zurückgedreht.
Um zuverlässig zu vermeiden, daß der Gurtstrafferantrieb dadurch beschädigt
wird, muß er für derart hohe Belastungen ausgelegt werden, was sich in
Preis, Gewicht und Bauraum niederschlägt. Andernfalls würde riskiert,
daß der Gurtstrafferantrieb beschädigt wird. Falls der Unfall zu einem
Totalschaden des Fahrzeugs führt, ist dies nicht weiter tragisch. Falls es
sich jedoch um einen leichten Unfall handelt, bei dem das Fahrzeug an sich noch
fahrtüchtig ist, müßte der beschädigte Gurtstrafferantrieb,
eventuell mit dem gesamten Gurtaufroller, ausgetauscht werden, was sich in hohen
Reparaturkosten niederschlägt. Des weiteren muß vermieden werden, daß
sich das Blockier-/Bremsmoment des Gurtstrafferantriebs während der Kraftbegrenzung
auf ein Kraftniveau des Kraftbegrenzers aufsattelt, d.h. daß der Kraftbegrenzer
das anstehende Blockier-/Bremsmoment des Gurtstrafferantriebs überwinden muß,
was Einfluß auf einen Rückhalteverlauf des Kraftbegrenzers nehmen würde.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Gurtaufroller zu schaffen,
bei dem eine Beschädigung des Gurtstrafferantriebs durch eine Rückdrehung
der Gurtspule verhindert ist und der zudem einen kompakten Aufbau hat.
Zu diesem Zweck sieht die Erfindung einen Gurtaufroller vor, mit einer
Gurtspule, einem reversiblen Gurtstrafferantrieb und einem Drehmomentbegrenzer,
der zwischen dem Gurtstrafferantrieb und der Gurtspule wirksam ist, wobei der Drehmomentbegrenzer
ein Antriebsteil und ein Abtriebsteil aufweist, das Antriebsteil oder das Abtriebsteil
wenigstens einen Fortsatz hat und eine mit Fluid gefüllte Kammer vorgesehen
ist, in die sich der wenigstens eine Fortsatz des Antriebs- bzw. des Abtriebsteils
erstreckt. Die Erfindung beruht auf dem Grundgedanken, das Drehmoment zwischen dem
Antriebs- und dem Abtriebsteil zu begrenzen, indem eine Relativbewegung zwischen
dem Antriebs- und dem Abtriebsteil erlaubt wird, wenn ein Drehmoment in einer Höhe
wirkt, die zu einer Beschädigung des Gurtstrafferantriebs oder einer signifikanten
Erhöhung des Kraftbegrenzungsniveaus führen kann. Der Grenzwert, bis zu
dem das Drehmoment zwischen dem Antriebs- und dem Abtriebsteil ohne eine Relativbewegung
beider Teile übertragen wird, kann u.a. über die Viskosität des Fluids,
die Fluidmenge, die Geometrie der Kammer, sowie über die Geometrie und Anzahl
der Fortsätze eingestellt werden. Das übertragbare Drehmoment kann also
geändert und so an unterschiedliche Ausführungen angepaßt werden.
Im Überlastfall, wenn also das anliegende Drehmoment größer als das
übertragbare Drehmoment ist, wird das Drehmoment begrenzt, indem eine Relativbewegung
zwischen dem Gurtstrafferantrieb und der Gurtspule erlaubt wird und sich der wenigstens
eine Fortsatz in dem Fluid bewegt. Der Drehmomentbegrenzer des Gurtaufrollers zeichnet
sich durch einen vergleichsweise kleinen Bauraum aus.
Vorzugsweise ist der Drehmomentbegrenzer in ein Zahnrad integriert,
das Teil eines Getriebes zwischen dem Gurtstrafferantrieb und der Gurtspule ist.
Auf diese Weise ergibt sich ein sehr kompakter Aufbau.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der wenigstens
eine Fortsatz stiftförmig. Der Fortsatz, der in die mit Fluid gefüllte
Kammer taucht, bewegt sich bei Überschreiten eines Grenzwerts im Fluid. Über
die Geometrie und Anzahl der Stifte kann das übertragbare Drehmoment eingestellt
werden.
Der wenigstens eine Fortsatz kann als exzentrisch angeordneter Körper
ausgebildet sein. Der exzentrisch angeordnete Körper ist dabei außermittig
an dem Antriebs- oder dem Abtriebsteils angebracht, wobei bei Überschreiten
eines Grenzwerts eine hin- und hergehende Bewegung des exzentrisch angeordneten
Körpers erzeugt wird. Der exzentrische angeordnete Körper ist z.B. ein
Flügel.
Die Kammer ist insbesondere von einer ringförmigen Vertiefung
und einer Platte gebildet, d.h. die Kammer ist im Schnitt gesehen kreisringförmig.
Über die Geometrie der Kammer und somit die in der Kammer
aufgenommene Fluidmenge kann das maximal zwischen dem Antriebs- und dem Abtriebsteil
übertragbare Drehmoment eingestellt werden.
Vorzugsweise ist ein axiales Sicherungselement vorgesehen, das das
Antriebs- und das Abtriebsteil gegeneinander verspannt, d.h. das Antriebs- und das
Abtriebsteil werden mit einer Anpreßkraft in axialer Richtung. zusammengedrückt.
Es ist eine zuverlässige axiale Fixierung gegeben, und das Antriebs- und das
Abtriebsteil können im Lastfall, d.h. bei übertragenem Drehmoment, nicht
voneinander wegbewegt werden.
Weitere Merkmale und Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Ausführungsform beschrieben,
die in den Zeichnungen dargestellt ist. In den Zeichnungen zeigen:
1 eine schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Gurtaufrollers mit einem Drehmomentbegrenzer;
2 eine perspektivische Explosionsansicht des Drehmomentbegrenzers
des erfindungsgemäßen Gurtaufrollers;
3 eine weitere perspektivische Explosionsansicht des
Drehmomentbegrenzers von 2;
4 eine Draufsicht auf den Drehmomentbegrenzer der
2 und 3; und
5 eine Schnittansicht des Drehmomentbegrenzers entlang
der Linie V-V in 4.
In 1 ist ein Gurtaufroller 10
gezeigt, der einen Rahmen 12 und eine drehbar im Rahmen 12 gelagerte
Gurtspule 14 aufweist. Auf der Gurtspule 14 ist ein schematisch
angedeuteter Sicherheitsgurt 16 aufgenommen. Die Gurtspule 14
ist über ein Getriebe 18 mit einem reversiblen Gurtstrafferantrieb
20 verbunden, der hier durch einen Elektromotor gebildet ist. Durch Ansteuern
des Elektromotors kann der Gurtstrafferantrieb 20 die Gurtspule
14 in zwei Richtungen antreiben, nämlich in einer ersten Richtung
zum Aufwickeln des Sicherheitsgurts 16 und in einer zweite Richtung zum
Abwickeln des Sicherheitsgurts 16.
Das Getriebe 18 weist ein Stufenzahnrad 22 auf,
wobei das Stufenzahnrad 22 durch ein großes Zahnrad 24 und
ein kleineres Zahnrad 26 gebildet ist. Da der Kraftfluß üblicherweise
vom Gurtstrafferantrieb 20 hin zur Gurtspule 14 verläuft,
wird das große Zahnrad 24 auch als Antriebsteil und das kleine Zahnrad
26 auch als Abtriebsteil bezeichnet. Diese Begriffe sind aber nur zum Zwecke
der besseren Unterscheidbarkeit gewählt; das Drehmoment kann auch in umgekehrter
Richtung wirken, und zwar wenn vom Sicherheitsgurt 16 ein hohes Drehmoment
auf die Gurtspule 14 ausgeübt wird.
Der Gurtaufroller 10 ist mit einem in 1
nur schematisch dargestellten Drehmomentbegrenzer 28 versehen, der das
maximal zwischen dem Antriebsteil und dem Abtriebsteil übertragbare Drehmoment
(und natürlich auch das in umgekehrter Richtung maximal vom Abtriebsteil zum
Antriebsteil übertragbare Drehmoment) auf einen vorbestimmten Wert begrenzt,
wodurch der Gurtstrafterantrieb 20 vor einer Beschädigung durch Überlast
geschützt ist.
Der Aufbau des Stufenzahnrades 22 mit dem Drehmomentbegrenzer
28 ist in den 2 bis 5
detailliert dargestellt.
Das kleine Zahnrad 26 umfaßt einen zylindrischen, axialen
Vorsprung 36 und eine Scheibe 38, an der stiftförmige Fortsätze
30 (gezeigt sind vier) angebracht sind. Das kleine Zahnrad 26
ist hohl, wobei ein Lagerstift 40 (1) in diesem
Hohlraum aufgenommen werden kann. Der Lagerstift 40 dient der Lagerung
des Stufenzahnrades 22 am Rahmen 12 des Gurtaufrollers
10.
Das große Zahnrad 24 (in diesem Fall das Antriebsteil)
weist ein zentrales Loch 42 auf, mittels dem das große Zahnrad
24 auf den axialen Vorsprung 36 des kleinen Zahnrads
26 gesteckt werden kann, so daß es drehbar gelagert ist.
Es ist eine ringförmige Vertiefung 44 in dem großen
Zahnrad 24 gebildet, insbesondere zwischen dem zentralen Loch
42 und der Mantelfläche des großen Zahnrads 24.
Im montierten Zustand (5) deckt die Scheibe
38 des kleinen Zahnrads 26 die Vertiefung 44 ab, wodurch
eine Kammer 34 gebildet ist. Die Kammer 34 ist mit Fluid
32 gefüllt und liegt zwischen den beiden Zahnrädern
24, 26. Die Fortsätze 30 des kleinen Zahnrads
26 tauchen in das Fluid 32 ein und können sich im Überlastfall
darin bewegen.
Zwischen dem großen und dem kleinen Zahnrad 24,
26 ist eine ringförmige Dichtung 48 vorgesehen.
Es ist ein axiales Sicherungselement 50 vorgesehen, das über
den Vorsprung 36 des kleinen Zahnrads 26 geführt wird und
an dem großen Zahnrad 24 anliegt. Das Sicherungselement
50 sorgt im montierten Zustand für eine Anpreßkraft in axialer
Richtung.
Zwischen dem großen und dem kleinen Zahnrad
24, 26 werden solange Drehmomente ohne Relativbewegung der beiden
Teile zueinander übertragen, bis das anliegende Drehmoment ein maximal übertragbares
Drehmoment übersteigt, wobei das maximal übertragbare Drehmoment u.a.
abhängig ist von der Viskosität des Fluids – je größer
die Viskosität des Fluids, desto höher ist das übertragbare Drehmoment
–, der in der Kammer 34 vorhandenen Fluidmenge, sowie der Anzahl
und Geometrie der Stifte. Im Überlastfall, wenn also das anliegende Drehmoment
größer als das übertragbare Drehmoment ist, findet eine Relativbewegung
zwischen dem großen und dem kleinen Zahnrad 24, 26 statt.
Die Fortsätze 30 bewegen sich in der mit Fluid 32 gefüllten
Kammer 34, bis das anliegende Drehmoment unter das maximal übertragbare
Drehmoment gesunken ist.
Falls das Fluid 32 elastisch verformbar ausgebildet ist,
findet eine erneute Drehmomentbegrenzung statt, sobald das anliegende Drehmoment
das maximal übertragbare Drehmoment übersteigt. Es ist also eine mehrmalige
Drehmomentbegrenzung möglich.
Genausogut könnte der wenigstens eine Fortsatz 30 als
exzentrisch angeordneter Körper (nicht gezeigt) beispielsweise als Flügel
ausgebildet sein. Der exzentrisch angeordnete Körper bewegt sich in der Kammer
34, sobald das anliegende Drehmoment das maximal übertragbare Drehmoment
übersteigt. Dann findet eine Relativbewegung zwischen dem großen und dem
kleinen Zahnrad 24, 26 statt und somit eine Drehmomentbegrenzung.