Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Haltevorrichtung der
im Patentanspruch 1 genannten Art.
Die Aufbewahrungsmöglichkeiten von Gegenständen in einem
Kraftfahrzeug sind begrenzt. Eine Ablage von Gegenständen auf dem Armaturenbrett
ist in vielen Fällen nicht möglich, da diese üblicherweise gekrümmt
ausgebildet sind und die Gegenstände daher beim Beschleunigen oder Bremsen
auf dem Armaturenbrett verrutschen oder sich von diesem lösen. Sind die Gegenstände
im Handschuhfach oder in einem Seitenfach untergebracht, ist das Auffinden derselben
durch den Fahrer während der Fahrt schwierig und lenkt den Fahrer vom Verkehrsgeschehen
ab.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen,
die bei einfachem Aufbau einen schnellen Zugriff auf einen Gegenstand in einem Kraftfahrzeug
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
Erfindungsgemäß umfaßt eine Haltevorrichtung zum Halten
eines Gegenstandes an einem Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges ein elastisches
Flächengebilde, ein erstes Halteelement, das an einer ersten Seite des Flächengebildes
befestigt ist und eine Befestigungseinrichtung zur Befestigung an dem Armaturenbrett
aufweist, und ein zweites Halteelement, das an einer zweiten Seite des Flächengebildes,
die der ersten Seite des Flächengebildes gegenüberliegt, befestigt ist
und zur Anlage des Flächengebildes an dem Armaturenbrett dient. Mit dieser
Anordnung ist ein schneller Zugriff mit nur einer Hand der Bedienperson möglich,
wobei der Gegenstand selbst auch beim Beschleunigen, Bremsen oder bei Kurvenfahrten
des Fahrzeugs sicher gehalten wird.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
Darin zeigen:
1 eine Perspektivansicht einer Haltevorrichtung gemäß
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
2 eine Perspektivansicht der erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung in einem an einem Armaturenbrett befestigten Zustand ohne einen
gehaltenen Gegenstand,
3 eine Perspektivansicht der erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung in einem am Armaturenbrett befestigten Zustand mit einem durch
diese gehaltenes Blatt,
4 eine Perspektivansicht der erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung in einem am Armaturenbrett befestigten Zustand, die das Einsetzen
bzw. die Entnahme des Gegenstandes darstellt,
5 eine Perspektivansicht der erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung in einem an einem Armaturenbrett befestigten Zustand mit einem
durch diese gehaltene Geldbörse, und
6 eine Perspektivansicht der erfindungsgemäßen
Haltevorrichtung in einem an einem Armaturenbrett befestigten Zustand mit durch
diese gehaltene Handschuhe.
Wie in 1 gezeigt ist, umfaßt eine
Haltevorrichtung 10 ein Flächengebilde 12 und ein an einer
ersten Seite 12a desselben befestigtes erstes Halteelement 14,
das mit einer Fläche 100a des Armaturenbretts 100 (siehe
2 bis 6) über eine
Befestigungseinrichtung befestigt ist. An einer zweiten Seite 12b, die
der ersten Seite 12a gegenüberliegt, ist ein zweites Haltelement
16 befestigt, das zur Straffung des Flächengebildes 12 und
zur Anlage desselben am Armaturenbrett 100 dient.
Das Flächengebilde 12 ist in der gezeigten Ausführungsform
in einer Netzstruktur durch ein Extrusionsverfahren hergestellt und weist quadratische
Durchbrüche 20 auf. Statt einer Netzstruktur kann das Flächengebilde
12 in Form einer Folie mit quadratischen Durchbrüchen 20
ausgeführt sein. In Modifikationen dieser Ausführungsform sind die Durchbrüche
20 kreisförmig, rautenförmig, rechteckig oder mit einer anderen
geometrischen Form ausgebildet. In der bevorzugten Ausführungsform hat das
Flächengebilde 12 eine solche Dicke, das eine direkte Blendung durch
den festgehaltenen Gegenstandes vermieden wird.
In einer anderen Ausführungsform ist das Flächengebilde
12 ohne Durchbrüche ausgebildet und ist in bevorzugter Weise transparent
ausgebildet.
Das Flächengebilde 12 ist elastisch und besteht in der
bevorzugten Ausführungsform aus Kunststoff, z.B. aus Polyethylen. Der Einsatz
anderer Materialien, z.B. ein textilen Materials. ist möglich. In einer Modifikation
der Ausführungsform weist das Flächengebilde 12 auf der der Fläche
100a des Armaturenbretts 100 zugewandten Oberfläche eine
rutschfeste Beschichtung auf.
Das erste Halteelement 14 besteht aus Kunststoff, ist in
Form einer flachen Leiste ausgebildet und weist eine Aussparung 14a auf,
die zur Aufnahme des Flächengebildes 12 an der ersten
Seite 12a dient.
Das zweite Halteelement 16 besteht aus Kunststoff oder Hartgummi,
ist in Form eines Zylinders ausgebildet und weist eine Aussparung 16a auf,
die zur Aufnahme des Flächengebildes 12 an der zweiten Seite
12b dient.
Andere geeignete Materialien können für das erste Haltelement
14 und das zweite Halteelement 16 vorgesehen sein. Obwohl in der
bevorzugten Ausführungsform das erste Halteelement 14 in Form einer
flachen Leiste ausgebildet ist und das zweite Halteelement 16 in Form eines
Zylinders ausgebildet sind können das erste Haltelement 14 und das
zweite Halteelement 16 auch eine andere geometrische Form haben.
In der bevorzugten Ausführungsform hat die Haltevorrichtung
10 eine Breite von 150 mm und eine Länge von 300 m. Das erste Halteelement
14 hat eine Höhe von 20 mm, eine Breite von 150 mm und eine Dicke
von 6 mm. Das zweite Halteelement 16 hat eine Breite von 150 mm und einen
Durchmesser von 20 mm.
In einer Ausführungsform weist das zweite Halteelement
16 eine gewichtserhöhende Einlage, z.B. eine Metalleinlage auf. In
einer weiteren Ausführungsform weist das zweite Halteelement 16 eine
rutschfeste Beschichtung auf.
2 zeigt die Haltevorrichtung 10 an der Fläche
100a des Armaturenbretts 100 befestigt. Wie gezeigt ist, ist die
Haltevorrichtung 10 an einer abwärts geneigt ausgebildeten Fläche
100a des Armaturenbretts 100 mittels einer Befestigungseinrichtung
befestigt.
Als Befestigungseinrichtung dienen ein Doppelklebeband, Schrauben,
Klemmen, Druckknöpfe eine Klettverbindung oder eine magnetisch wirkende Verbindung.
Das zweite Halteelement 16 dient zur Anlage eines Gegenstandes,
z.B. eines Blatts 50, über das Flächengebilde 12 oder
das zweite Halteelement 16 selbst an der Fläche 100a des
Armaturenbretts 100 sowie zur Straffung des Flächengebildes
12 (siehe 3). Wie gezeigt ist, weist im unbenutzten
Zustand (2) oder beim Festhalten von dünnen Gegenständen
(3) das automatisch sich an das Armaturenbrett
100 anlegende Flächengebilde 12 keine hervorstehenden Stellen
auf, so daß jedwede Gefährdung des Fahrzeuginsassen durch die Haltevorrichtung
10 ausgeschlossen ist. Durch die oben beschriebene Metalleinlage wird die
Straffung des Flächengebildes 12 begünstigt.
4 demonstriert, wie durch nur eine Hand ein Gegenstand,
der von der Haltevorrichtung 10 gehalten wird, entnommen wird bzw. in diese
eingeklemmt wird. Dazu wird auf einfache Weise das zweite Halteelement
16 hochgehoben, um den zu plazierenden Gegenstand einzusetzen oder zu entnehmen.
5 zeigt eine durch die Haltevorrichtung 10
gehaltene Geldbörse 52.
6 zeigt durch die Haltevorrichtung 10 gehaltene
Handschuhe 54.
Andere Gegenstände, die nicht gezeigt sind, wie z.B. eine Zigarettenschachtel,
eine Landkarte, Scheibenreinigungsutensilien oder eine Parkscheibe können ebenfalls
durch die Haltevorrichtung 10 gehalten werden.
Die besonderen Vorteile der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung
10 bestehen darin, daß die Ablage und Entnahme von Gegenständen
mit nur einer Hand möglich ist, daß eine nur unwesentliche Veränderung
der Geometrie der Ablagefläche des Armaturenbretts 100 entsteht und
daß eine Blendung und Reflexionen auch der festgehaltenen Gegenstände
verringert oder ganz vermieden wird. Durch die Struktur und eine schwarze Farbgebung
des Flächengebildes 12 in der bevorzugten Ausführungsform wird
eine Blendung durch das Flächegebildes 12 auf vorteilhafte Weise vermieden.
In der bevorzugten Ausführungsform weist das Flächengebilde eine rauhe
Oberfläche auf, um die Entstehung von Reflexionen noch weiter zu verringern.
Auch bei starker Beschleunigung, Verzögerung oder bei Kurvenfahrten
wird durch die erfindungsgemäße Haltevorrichtung 10 ein Verrutschen
des gehaltenen Gegenstandes vermieden.
Mischformen zwischen den beschriebenen Ausführungsformen und
deren Modifikationen gehören zum Schutzumfang der vorliegenden Erfindung.