Die Erfindung betrifft eine chirurgische Greifzange mit zwei gegenüber
einem Grundkörper beweglichen Greifbacken, wobei jede Greifbacke eine gegenüber
dem Grundkörper ortsfeste Schwenkachse und einen Hebelarm hat und wobei die
Hebelarme über mindestens ein Schubelement angelenkt sind.
Aus der US 5,342,390 ist eine
derartige Greifzange bekannt. Die Greifbacken dieser Zange sind auf einem gemeinsam
genutzten Schwenkzapfen gelagert. Der Schwenkzapfen schneidet die Mittellinie des
Zangengrundkörpers. Dadurch können die an den Greifbacken angeformten
Hebelarme, über die Greifbacken bewegt werden, zwangsläufig nur relativ
kurz ausgebildet werden. Auch wirkt auf jeden Hebelarm der Greifbacken jeweils ein
separates Schubelement.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine chirurgische
Greifzange zu entwickeln, die bei einer üblichen Zangenbetätigungskraft
zwischen den Greifbacken eine große Zangenklemmkraft ermöglicht. Hierbei
soll bei kleiner Zangenbaugröße eine geringe Bauteileanzahl realisiert
werden.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Dazu hat jede Greifbacke eine eigene Schwenkachse. Die einzelne Schwenkachse hat
von der Mittellinie des Grundkörpers mindestens einen Abstand, der größer
als 38% der maximalen Grundkörperbreite oder des maximalen Grundkörperdurchmessers
ist.
Die lapraskopische Chirurgie benötigt ein spezielles Instrumentarium.
Allen Instrumenten gemeinsam ist die Miniaturisierung, weshalb die lapraskopische
Chirurgie auch endoskopische Mikrochirurgie genannt wird. Die Instrumente werden
durch lange Hülsen, die einen Durchmesser haben, der in der Regel zwischen
vier bis zwölf Millimetern liegt, in das Abdomen meist über Torkarhülsen
eingeführt und außerhalb der Bauchhöhle mit Handkraft bedient.
In der Mikrochirurgie müssen sowohl feine Greifinstrumente für
die Präparation als auch grobe für die Extraktion resezierter Organe vorhanden
sein. Verschiedene Greifinstrumente mit einem Durchmesser von drei, fünf oder
zehn Millimetern stehen zur Verfügung. Es gibt auf der einen Seite atraumatische
und auf der anderen gezahnte Pinzetten. Sie haben Greifbacken, die spitz oder breit,
fein oder grob sind. Teilweise verfügen die Greifinstrumente auch über
Arretiermechanismen.
Die Greifzangen müssen einfach und sicher zu bedienen sein. Dazu
gehört u.a. eine große Handkraftübersetzung durch den Greifzangenmechanismus.
Besonders vorteilhaft ist es auch, wenn die Greifzange, also der Teil, der im Abdomen
vorn aus der Torkarhülse herausschaut, möglichst wenige Teile hat. Wenige
Teile haben immer auch wenige Bewegungsfugen. Dies senkt das Verletzungsrisiko und
erleichtert das Desinfizieren der Greifzange. Letzteres gilt nur, sofern es sich
bei der entsprechenden Zange nicht um ein Einweggerät handelt.
Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung einer schematisch dargestellten Ausführungsform:
1: Greifzange, geschlossen; in dimetrischer Ansicht;
2: Greifzange, geöffnet; von vorn dargestellt;
3: wie 2, jedoch von hinten
dargestellt;
4: Greifzange, geschlossen; in der Draufsicht;
5: Prinzipskizze zu halber Greifzange, geschlossen;
6: wie 5, jedoch offen;
7: Prinzipskizze zu ganzer Greifzange, geschlossen;
8: wie 7, jedoch offen;
9: Greifzange mit nur einer Greifbacke, geschlossen;
10: wie 9, jedoch halb
offen;
11: wie 9, jedoch ganz
offen;
12: Grundkörper in dimetrischer Ansicht;
13: Schubelement in dimetrischer Ansicht;
14: Greifbacke in dimetrischer Ansicht.
Die 1–3
zeigen eine chirurgische Greifzange in geschlossener und geöffneter Darstellung.
Die Greifzange umfasst einen Grundkörper 10, ein Schubelement
40, zwei Greifbacken 60, 70 und einen Führungsbolzen
30.
Der Grundkörper 10, vgl. auch 12,
besteht aus einem Rohr- 11 und einem Gabelabschnitt 15. Der Rohrabschnitt
11 hat eine zentrale Bohrung 12, in der das Schubelement
40 geführt ist. An seinem hinteren Ende sind zwei einander gegenüberliegende
Adapterelemente 14 angeformt. Über diese Adapterelemente
14 wird der Grundkörper 10 an einem nicht dargestellten Gehäuserohr
lösbar, z.B. mittels eines Bajonettverschlusses, befestigt.
Der Gabelabschnitt 15 hat zwei Gabelarme 16,
26, die am Rohrabschnitt 11 angeordnet sind. Die Außenwandung
der Gabelarme 16, 26 sind beispielsweise Teile eines Zylindermantels.
Der Durchmesser dieses Zylinders ist der Grundkörperdurchmesser 22.
Er beträgt beim Ausführungsbeispiel 4,8 mm. Die Innenwandungen der Gabelarme
16, 26 sind Ebenen, die einander parallel gegenüber liegen.
Der Abstand der Ebenen entspricht z.B. dem Innendurchmesser der zentralen Bohrung
12. An ihren vorderen Enden haben die Gabelarme 16,
26 jeweils eine Bohrung 28. Die zueinander fluchtenden Bohrungen
28 haben eine Mittellinie 29, die sich mit der Mittellinie
13 des Grundkörpers 10 senkrecht schneidet.
Der nach 12 vordere Gabelarm
16 hat oberhalb der Bohrung 28 eine z.B. u-förmige, nutartige
Ausnehmung 17. Der Ausnehmungsgrund hat bereichsweise die Fläche eines
Zylindermantels. Das Zentrum des Zylindermantels ist eine obere Schwenkachse
61. Der hintere Gabelarm 26 hat eine vergleichbare Ausnehmung
27. Letztere ist hier nach unten orientiert und umgibt bereichsweise eine
untere Schwenkachse 71. Die Schwenkachsen 61, 71 und
die Mittellinie 29 der Bohrungen 28 liegen in einer Ebene. Diese
Ebene ist normal zur Mittellinie 13 des Grundkörpers 10 ausgerichtet.
13 zeigt das Schubelement 40. Es besteht aus
einem Schubzapfenabschnitt 41, einem Führungsabschnitt 42
und einem Lagerabschnitt 45. Der Schubzapfenabschnitt 41, über
den das Schubelement 40 im Grundkörper 10 gelagert ist, hat
eine zylindrische Form. An seinem freien Ende trägt er ggf. eine Gewindebohrung.
In letzterer wird dann die im Gehäuserohr der Zange geführte Betätigungsstange
lösbar befestigt. Die Gewindebohrung, das Gehäuserohr und die Betätigungsstange
sind in den Figuren nicht dargestellt.
An den Schubzapfenabschnitt 41 schließt sich der Führungsabschnitt
42 an. Letzterer hat zumindest annähernd die Form eines Quaders mit
zwei planen, zueinander parallelen Seitenflächen 43. Diese Seitenflächen
43 liegen bei der montierten Greifzange an den Innenwandungen der Gabelarme
16, 26 des Grundkörpers 10 an. Dort haben sie u.a.
die Funktion einer Verdrehsicherung. Die oben und unten an die Seitenflächen
43 angrenzenden gekrümmten Zylinderteilflächen gehören zu
einem Zylinder, dessen Durchmesser dem Grundkörperdurchmesser entspricht.
Der Führungsabschnitt 42 geht in einen Lagerabschnitt
45 über. Der Lagerabschnitt 45 entspricht einer dünnwandigen
Platte, die zwei Gelenkzapfen 48, 49 und eine Führungsnut
51 aufweist. Die Gelenkzapfen 48, 49 haben zueinander
parallele Mittellinien 58, 59. Beide Mittellinien 58,
59 spannen eine Ebene auf, die normal zur Mittellinie 52 des Schubelements
40 liegt. Der nach 13 obere Gelenkzapfen
48 ist nach vorn orientiert, während der untere 49 nach hinten
ausgerichtet ist. Beide Gelenkzapfen 48, 49 haben gegenüber
der Mittellinie 52 den gleichen Abstand. Der Abstand zwischen den Mittellinien
58, 59 beträgt mehr als 2/3 des Grundkörperdurchmessers
22. Die Gelenkzapfen 48, 49 haben z.B. einen Durchmesser
von 1 mm.
Mittig zwischen den Gelenkzapfen 48, 49 befindet
sich eine gerade Führungsnut 51, die zum freien Ende des Lagerabschnitts
45 hin offen ist. Das geschlossene Ende der Führungsnut
51 hat eine teilzylindrische Ausrundung. Die Mittellinie der Ausrundung
schneidet die Mittellinie 52 des Bauteils 40 senkrecht.
In 14 ist eine von zwei Greifbacken
60 dargestellt. Im räumlichen Verhältnis zu den in den
12 und 13 dargestellten
Bauteilen 10 und 40 ist es die obere Greifbacke. Die Greifbacke
60 besteht aus einem Backenabschnitt 62 und einem Schwenkbereichsabschnitt
63. Der Backenabschnitt 62 hat die Form der Hälfte eines
längsgeteilten Zylinders. Der Durchmesser dieses Zylinders stimmt mit dem Grundkörperdurchmesser
22 überein. Das vordere freie Ende des Backenabschnitts
62 ist abgerundet. Der Abrundungsradius entspricht dem halben Grundkörperdurchmesser
22.
Der zumindest annähernd kreisscheibenförmige Schwenkbereichsabschnitt
63 erstreckt sich in der vorderen Hälfte der Greifbacke
60. D.h. die hintere plane Fläche des Schwenkbereichsabschnitts
63 – sie kontaktiert eine Lagerfläche 46 des Lagerabschnitts
45 des Schubelements 40 – liegt in einer Ebene, die von
der Bauteilmittenebene um die halbe Breite des Lagerabschnitts 45 entfernt
ist. In dieser Mittenebene verläuft die Bauteilmittellinie 68. Auf
letzterer liegt auch die hier ebene, atraumatische Backengreiffläche
83, vgl. 2.
Im oberen Bereich hat der Schwenkbereichsabschnitt 63 einen
sich nach vorn erstreckenden Schwenkzapfen 65. Der Schwenkzapfen
65, der eine Mittellinie 61 aufweist, hat zumindest nach unten
hin eine zylindrische Außenkontur. Unterhalb des Schwenkzapfens 65
befindet sich eine sichelförmige Führungsausnehmung 67. Der Krümmungsradius
der Führungsausnehmung 67 hat einen Mittelpunkt, der auf der Mittellinie
61 des Schwenkzapfens 65 liegt. Folglich verfügt die Führungsausnehmung
67 über mindestens eine kreisbogenförmige Kante 81, deren
Mittelpunkt ebenfalls auf der Mittellinie 61 liegt. Unterhalb der Führungsausnehmung
67 ist in den Schwenkbereichsabschnitt 63 von unten her eine Kulissenausnehmung
66 eingearbeitet. Die Kulissenausnehmung 66 ist beispielsweise
eine gerade Nut, deren Nutbreite geringfügig größer ist als der Durchmesser
der Gelenkzapfen 48, 49 des Schubelements 40. Der Ausnehmungsgrund
hat auch hier bereichsweise die Fläche eines Zylindermantels.
In 14 ist auf der sichtbaren planen Fläche,
die bei montierter Greifzange an der Innenwandung des entsprechenden Gabelarms
16, 26 des Grundkörpers 10 anliegt, eine gestrichelte
Hilfslinie 69 eingezeichnet. Die Hilfslinie 69 steht zudem senkrecht
auf der Ebene der Backengreiffläche 83. An dieser Hilfslinie
69 liegen die vorderste Mantellinie des Schwenkzapfens 65 und
die Kante der hinteren, ebenen Wandung der Kulissenausnehmung 66 an.
Das fünfte und letzte Bauteil der Greifzange ist der zylindrische
Führungsbolzen 30, vgl. 2. Sein Durchmesser
beträgt beim Ausführungsbeispiel 1 mm. Seine Länge ist geringfügig
kleiner als der Grundkörperdurchmesser 22. Er sitzt in den Bohrungen
28 der Greifarme 16, 26 beispielsweise mittels eines
Querpresssitzes.
Alle fünf Teile 10, 30, 40,
60, 70 der Greifzange sind beispielsweise jeweils aus einem rost-
und säurebeständigen Stahl, z.B. dem Chromstahl X20Cr13 gefertigt.
Bevor das Zusammenwirken der Zangenteile erläutert wird, wird
kurz auf das Funktionsprinzip eingegangen. In den 5
und 6 ist das Funktionsprinzip zunächst für
nur eine Greifbacke 60 dargestellt.
Nach 5 ist die Greifbacke 60
ein Backenabschnitt 62, an dem ein Hebelarm 64 mit einer Kulissenausnehmung
66 und einem Schwenkzapfen 65 befestigt ist. Der Grundkörper
10 ist eine Geradführung 12 mit einem daran angeordneten
Schwenkzapfenlager 17. In der Geradführung 12 ist das Schubelement
40 gelagert. Es greift über einen Gelenkzapfen 48 in die
Kulissenausnehmung 66 ein.
Zum Öffnen des Greifbackens 60 wird das Schubelement
40 in die Geradführung 12 nach links verschoben. Der Gelenkzapfen
48 wirkt auf die Kulissenführung 66. Diese schwenkt zusammen
mit dem Hebelarm 64 und dem Backenabschnitt 62 im Uhrzeigersinn
nach oben. Hierbei dreht sich der Schwenkzapfen 65 im Schwenkzapfenlager
17 des Grundkörpers 10, vgl. 6.
In den 7 und 8
ist das Prinzip für die gesamte Greifzange dargestellt. Dazu werden die in
den 5 und 6 dargestellten
Skizzen zunächst nach unten gespiegelt. Anschließend werden Original und
Spiegelbild solange ineinandergeschoben, bis nach 4
die Greifbacken 60, 70 aneinander liegen. Um nun hier mit einer
Geradführung 12 auszukommen, werden beide Gelenkzapfen 48,
49 auf einem gemeinsamen Schubelement 40 fest angeordnet.
Die Einzelteile 10, 30, 40, 60,
70 der realen Greifzange, vgl. 12 bis
14, werden montiert, indem das Schubelement
40 mit seinem Führungsabschnitt 42 voraus fast vollständig
in die Bohrung 12 des Grundkörpers 10 geschoben wird. Die
Einstecktiefe ist in 9 dargestellt. Nun wird die obere
Greifbacke 60 von oben her in den Spalt zwischen dem vorderen Gabelarm
16 und der Lagerfläche 46 des Schubelements 40 eingelegt.
Die Greifbacke 60 ist hierbei in Strecklage, d.h. ihre Mittellinie
68 verläuft während des Einsteckvorganges parallel zur Mittellinie
13 des Grundkörpers 10. Bei der Abwärtsbewegung kommt
der Schwenkzapfen 65 der Greifbacke 60 in der Ausnehmung
17 des Grundkörpers 10 zur Anlage. Zeitgleich wird die Kulissenausnehmung
66 der Greifbacke 60 über den Gelenkzapfen 59 des
Schubelements 40 geschoben. Das Einlegen der Greifbacke 60 ist
beendet, sobald sich die Mittellinie 68 der Greifbacke 60 mit
der Mittellinie 13 des Grundkörpers 10 deckt. Die untere
Greifbacke 70 wird in vergleichbarer Weise von unten her eingelegt.
Bei dieser Bauteilanordnung liegen im Gelenkbereich der Greifzange
fünf Ausnehmungen bzw. Bohrungen zumindest bereichsweise übereinander.
Dies sind – von außen nach innen betrachtet – die beiden Bohrungen
28 der Gabelarme 16, 26, die beiden sichelförmigen
Führungsausnehmungen 67, 77 der Greifbacken 60,
70 und die Führungsnut 51 des Schubelements 40.
Durch alle Ausnehmungen hindurch wird abschließend der Führungsbolzen
30 gesteckt und fixiert, vgl. 1 bis
4.
Die bisher nicht beschriebene Funktion der sichelförmigen Ausnehmung
67, der Greifbacke 60 wird in den 9
bis 11 verdeutlicht. In diesen Figuren ist die Greifzange
im Längsschnitt ohne die untere Greifbacke 70 dargestellt. Aus dem
Schubelement 40 ist zudem ein Stück ausgebrochen.
Der Grundkörper 10 lagert die Greifbacke 60
in der Ausnehmung 17 und auf dem Führungsbolzen 30. In der
einseitig offenen Ausnehmung 17 liegt der Schwenkzapfen 65. Die
sichelförmige Führungsausnehmung 67 umgreift den Führungsbolzen
30. Um nun ein unbeabsichtigtes Auswandern des Schwenkzapfens
65 bzw. der Greifbacke 67 nach oben zu verhindern, liegt die Führungsausnehmung
66 an dem Führungsbolzen 30 zumindest über die Kante
81 an. Durch die Anlage der Führungsausnehmung 67 am Führungsbolzen
30 ist es möglich, die Schwenkachse 61 der Greifbacke
60 innerhalb des Grundkörpers 10
weit von der Mittellinie 13 entfernt zu legen. Dies erlaubt
einen großen Greifzangenhebelarm.
- 1
- Längsachse bzw. Mittellinie der Greifzange
- 2
- Öffnungsrichtung
- 3
- Schließrichtung
- 10
- Grundkörper
- 11
- Rohrabschnitt
- 12
- Bohrung, zentral; Geradführung
- 13
- Mittellinie von (10)
- 14
- Adapterelemente
- 15
- Gabelabschnitt
- 16
- Gabelarm
- 17
- Ausnehmung, Schwenkzapfenlager
- 21
- Schwenkachsenabstand
- 22
- Grundkörperdurchmesser
- 26
- Gabelarm
- 27
- Ausnehmung, Schwenkzapfenlager
- 28
- Bohrungen für Führungsbolzen
- 29
- Mittellinie
- 30
- Führungsbolzen
- 40
- Schubelement
- 41
- Schubzapfenabschnitt
- 42
- Führungsabschnitt
- 43
- Seitenflächen, plan
- 45
- Lagerabschnitt
- 46
- Lagerflächen
- 48
- Gelenkzapfen
- 49
- Gelenkzapfen
- 51
- Führungsnut, gerade
- 52
- Mittellinie zu (40)
- 58
- Mittellinie zu (48)
- 59
- Mittellinie zu (49)
- 60
- erste Greifbacke
- 61
- Schwenkachse
- 62
- Backenabschnitt
- 63
- Schwenkbereichsabschnitt
- 64
- Hebelarm
- 65
- Schwenkzapfen
- 66
- Kulissenausnehmung
- 67
- Führungsausnehmung, sichelförmig
- 68
- Mittellinie
- 69
- Hilfslinie
- 70
- zweite Greifbacke
- 71
- Schwenkachse
- 72
- Backenabschnitt
- 74
- Hebelarm
- 75
- Schwenkzapfen
- 76
- Kulissenausnehmung
- 77
- Führungsausnehmung, sichelförmig
- 81
- Kante
- 83
- Backengreiffläche