Die Erfindung betrifft eine Wendeschneidplatte, sowie ein Werkzeug
umfassend eine Wendeschneidplatte und ein Verfahren zur Herstellung einer Wendeschneidplatte.
Dreieckige oder im Wesentlichen dreieckförmige Schneidplatten
mit drei, in den Eckbereichen ausgeformten, Schneidzähnen sind allgemein bekannt.
Die Schneidplatten können dabei als Wendeschneidplatten ausgeformt sein, wobei
die Schneidzähne jeweils zwei Schneidkanten aufweisen, welche einer oberen
Plattenfläche bzw. einer unteren Plattenfläche zugeordnet sind. In Span-Ablaufrichtung
können dabei Spanleitflächen an beiden Seiten der Wendeschneidplatte vorgesehen
sein, durch welche ein Span geformt wird. Bei einer derartigen Wendeschneidplatte
können insgesamt sechs auswechselbare Schneidkanten ausgeformt werden.
Aus der US 4,572,713 ist eine
quadratische Wendeschneidplatte zum Gewindeschneiden bekannt. Die quadratische Wendeschneidplatte
umfasst zwei aneinander angrenzende, als Anlageflächen dienende Seitenflächen,
sowie zwei den Anlageflächen gegenüberliegende, aneinander angrenzende
Seitenflächen, an welchen Schneidzähne ausgebildet sind. Die Wendeschneidplatte
weist nur zwei Schneidkanten auf, welche an gegenüberliegenden Plattenflächen
an den Schneidzähnen ausgeformt sind, so dass durch Drehung der Wendeschneidplatte
um 180° die Schneidkante austauschbar ist.
Aufgabe und Lösung
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Wendeschneidplatte und ein Werkzeug
umfassend eine Wendeschneidplatte zu schaffen, wobei die Wendeschneidplatte eine
hohe Flexibilität und eine hohe Festigkeit aufweist, sowie ein Verfahren zur
Herstellung einer Wendeschneidplatte.
Diese Aufgabe wird durch die unabhängigen Ansprüche gelöst.
Eine erfindungsgemäße Wendeschneidplatte umfasst eine erste
und eine zweite im Wesentlichen dreieckförmige Plattenfläche, drei Seitenflächen
und mindestens einen, in einem Eckbereich zwischen einer ersten und einer zweiten
Seitenflächen angeordneten Schneidvorsprung. Erfindungsgemäß ist
der Schneidvorsprung im Wesentlichen M-förmig ausgeformt und umfasst mindestens
einen ersten und einen zweiten Schneidzahn, wobei mindestens an dem ersten Schneidzahn
eine erste, an einem Übergangsbereich zu der ersten Plattenfläche und
mindestens an dem zweiten Schneidzahn eine zweite, an einem Übergangsbereich
zu der zweiten Plattenfläche angeordnete Schneidkante ausgeformt sind und eine
erste, der ersten Schneidkante zugeordnete Span-Ablaufrichtung mit einer zweiten,
der zweiten Schneidkante zugeordneten Span-Ablaufrichtung einen Winkel bildet. Erfindungsgemäß
sind weiter der ersten und der zweiten Schneidkante eine erste bzw. eine zweite
Spanleitfläche in der jeweiligen Span-Ablaufrichtung zugeordnet, wobei die
erste Spanleitfläche mindestens eine erste Nut auf der ersten Plattenfläche
umfasst, die sich im Wesentlichen senkrecht zu der ersten Span-Ablaufrichtung zwischen
der ersten Seitenfläche und der zweiten Seitenfläche erstreckt, und die
zweite Spanleitfläche mindestens eine zweite Nut auf der zweiten Plattenfläche
umfasst, die sich im Wesentlichen senkrecht zu der zweiten Span-Ablaufrichtung zwischen
der ersten Seitenfläche und der zweiten Seitenfläche erstreckt.
Eine derartige Wendeschneidplatte ist äußerst flexibel,
wobei je nach Ausgestaltung bis zu sechs Schneidkanten durch Drehen und/oder Wenden
der Wendeschneidplatte in Einsatz gebracht werden können.
Der symmetrische M-förmige Schneidvorsprung ist durch geeignete
Werkzeuge unter Angabe weniger Geometriedaten einfach fertigbar. Die Schneidkanten
sind an den Übergängen zu der ersten und der zweiten Plattenfläche
ausgeformt, wobei den Schneidkanten jeweils eine Spanleitfläche zur Spanverformung
zugeordnet ist. Die Spanleitflächen sind durch Ausformen von Nuten, die zwischen
den Seitenflächen verlaufenden, ebenfalls einfach und mit hoher Präzision
fertigbar. Die im Wesentlichen senkrecht zu den sich schneidenden Span-Ablaufrichtungen
ausgeformten Nuten verlaufen ebenfalls nicht parallel, sondern schneiden einander.
Dadurch wird eine Schwächung der Wendeschneidplatte in einem Querschnitt vermieden.
In Weiterbildung der Erfindung ist die Wendeschneidplatte im Wesentlichen
symmetrisch bezüglich einer dem Schneidvorsprung zugeordneten Seitenhalbierenden,
so dass durch eine 180°-Drehung der Wendeschneidplatte um die Seitenhalbierende
die Wendeschneidplatte auf sich selbst abbildbar ist. Dadurch ist eine einfache
Fertigung unter Angabe nur weniger Geometriedaten möglich. Außerdem ist
durch Wenden der Wendeschneidplatte diese ohne Änderungen in der Einspannung
und/oder des Vorschubs einsetzbar.
In Ausgestaltung der Erfindung liegt ein an der ersten Seitenfläche
angeordneter Zahngrund des ersten Schneidzahns und/oder ein an der zweiten Seitenfläche
angeordneter Zahngrund des zweiten Schneidzahns zumindest teilweise außerhalb
des Bereichs der zweiten bzw. der ersten Spanleitfläche. Der Zahngrund des
ersten Schneidzahns liegt somit zumindest teilweise in der Ebene der der Schneidkante
gegenüberliegenden Plattenfläche. Daher kann der Zahngrund zum Abstützen
des ersten Schneidzahns bei Einsatz des ersten Schneidzahns eingesetzt werden. Dadurch
ist ein Abstützen in der Nähe der Schneidkante möglich. Gleiches
gilt für den zweiten Schneidzahn. Die Schneidzähne der Wendeschneidplatte
sind daher im Einsatz besonders gut abstützbar.
In einer Weiterbildung der Erfindung sind die Schneidzähne so
angeordnet sind, dass eine Span-Ablaufrichtung des ersten Schneidzahns im Wesentlichen
parallel zu der zweiten Seitenfläche und eine Span-Ablaufrichtung des zweiten
Schneidzahns im Wesentlichen parallel zu der ersten Seitenfläche ist. Dadurch
ist eine besonders einfache Ausformung möglich.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die erste
Spanleitfläche im Wesentlichen senkrecht zu der zweiten Seitenfläche und/oder
die zweite Spanleitfläche im Wesentlichen senkrecht zu der ersten Seitenfläche.
Bei einer derartigen Ausgestaltung ist durch geeignete Einspannung eine besonders
vorteilhafte Fertigung der Wendeschneidplatte möglich.
In einer anderen Ausgestaltung liegen die Spitzen des ersten bzw.
des zweiten Schneidzahns im Wesentlichen in einer Ebene der ersten bzw. der zweiten
Seitenfläche des Schneidvorsprungs. Dadurch ist eine gute Auflage der Wendeschneidplatte
auf einem Werkzeug oder einer Auflageplatte beim Schneiden gegeben. Die Wendeschneidplatte
ist dabei derart auf einem Werkzeughalter anordenbar, dass lediglich der in Einsatz
befindliche Schneidzahn nicht aufliegt.
In einer Weiterführung der Erfindung weisen die erste und die
zweite Seitenfläche jeweils mindestens eine Anlagefläche für einen
Werkzeughalter auf. Die Anlageflächen ermöglichen eine gute Halterung
in der Nähe der Schneidkante. Durch Verwendung der Seitenfläche als Anlagefläche
ist weiter eine platz- und/oder materialsparende Ausführung möglich.
In einer anderen Ausgestaltung umfasst mindestens eine Spanleitfläche
eine in Span-Ablaufrichtung an die Schneidkante anschließende, abgeschrägte
Leitfläche und eine konkave Leitfläche. Durch eine derartige Spanleitfläche
ist eine gute Spanverformung möglich. Ein Winkel der abgeschrägten Leitfläche
gegenüber der Horizontalen und/oder der Plattenfläche liegt dabei in einer
Ausführungsform zwischen 5° und 70°, insbesondere zwischen 10°
und 30°. Durch geeignete Spanleitflächen wird erreicht, dass ein beim
Schneiden eines Werkstücks entstehender Span ungebrochen, langgestreckt und
in zahlreichen zusammenhängenden Wendeln abläuft.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist zwischen mindestens
einem Scheidzahn und der zugehörigen Seitenfläche ein Nebenschneidzahn
ausgeformt. Durch den Nebenschneidzahn ist die Qualität beim Schneiden verbesserbar.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die Schneidkanten als Nutprofil-Schneidkanten,
insbesondere als Gewindeprofil-Schneidkanten zur Gewindeherstellung durch Dreh-
oder Fräsbearbeitung, ausgeformt.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird weiter durch ein Werkzeug
umfassend einen Werkzeughalter und eine oben beschriebene Wendeschneidplatte gelöst,
wobei mindestens zwischen einem Einsatz des ersten Schneidzahns in einer Einsatzstellung
und einem Einsatz des zweiten Schneidzahns in einer Einsatzstellung durch Wenden
der Wendeschneidplatte variierbar ist. In einer vorteilhaften Ausgestaltung kann
zwischen sechs Einsatzstellungen der Wendeschneidplatte durch Drehen und Wenden
der Wendeschneidplatte gewechselt werden.
In einer Ausgestaltung der Erfindung liegt die der Schneidkante gegenüberliegende
Plattenfläche der Wendeschneidplatte mindestens teilweise in einem Zahngrund
eines Schneidzahns in der Einsatzstellung auf dem Werkzeughalter und/oder einem
Amboss auf. Dadurch ist eine gute Halterung des eingesetzten Schneidzahns durch
Auflage nahe der Schneidkante möglich.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Werkzeug
einen im Wesentlichen dreieckförmigen Amboss, wobei eine dem in Einsatzstellung
befindlichen Schneidzahn zugeordnete Ecke des Amboss abgeflacht ist. Die Auflageplatte
ermöglicht eine gute Halterung der erfindungsgemäßen Wendescheidplatte.
Die Aufgabe wird außerdem gelöst durch ein Verfahren zur
Herstellung einer Wendeschneidplatte mit einer ersten und einer zweiten im Wesentlichen
dreieckförmigen Plattenfläche und drei Seitenflächen, wobei in mindestens
einem Eckbereich zwischen einer ersten und einer zweiten Seitenflächen ein
Schneidvorsprung ausgeformt wird, der eine erste, an einem Übergangsbereich
zu der ersten Plattenfläche und eine zweite, an einem Übergangsbereich
zu der zweiten Plattenfläche angeordnete Schneidkante umfasst. Erfindungsgemäß
wird der Schneidvorsprung im Wesentlichen M-förmig mit mindestens einem ersten
und einem zweiten Schneidzahn und mindestens an dem ersten Schneidzahn eine erste
Schneidkante an einem Übergangsbereich zu der ersten Plattenfläche sowie
mindestens an dem zweiten Schneidzahn eine zweite Schneidkante
an einem Übergangsbereich zu der zweiten Plattenfläche ausgeformt, wobei
eine erste, der ersten Schneidkante zugeordnete Span-Ablaufrichtung mit einer zweiten,
der zweiten Schneidkante zugeordneten Span-Ablaufrichtung einen Winkel bildet und
der ersten und der zweiten Schneidkante eine erste bzw. eine zweite Spanleitfläche
in Span-Ablaufrichtung zugeordnet sind. Die erste Spanleitfläche wird mit mindestens
einer erste Nut auf der ersten Plattenfläche ausgeformt, die sich im Wesentlichen
senkrecht zu der ersten Span-Ablaufrichtung zwischen der ersten Seitenfläche
und der zweiten Seitenfläche erstreckt, und die zweite Spanleitfläche
wird mit mindestens einer zweite Nut auf der zweiten Plattenfläche ausgeformt
wird, die sich im Wesentlichen senkrecht zu der zweiten Span-Ablaufrichtung zwischen
der ersten Seitenfläche und der zweiten Seitenfläche erstreckt.
Die vorstehenden und weiteren Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale
jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein
können und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen
darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung
der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischenüberschriften beschränkt
die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht einer Wendeschneidplatte
nach der Erfindung,
2 eine Draufsicht auf die Wendeschneidplatte gemäß
1,
3 eine Explosionsdarstellung eines Werkzeugs umfassend
eine Wendeschneidplatte gemäß 1,
4 eine perspektivische Ansicht des Werkzeugs gemäß
3, und
5 ein Detail des Werkzeugs gemäß
4.
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
1 und 2 zeigten schematisch
eine perspektivische Darstellung und eine Draufsicht auf eine Wendeschneidplatte
1. Es handelt sich dabei um eine Schneidplatte mit einer Profilschneide,
insbesondere ein Werkzeug zur Gewindeherstellung durch Dreh- oder Fräsbearbeitung.
Die Wendeschneidplatte 1 umfasst eine erste, im Wesentlichen dreieckförmige
Plattenfläche 10a sowie eine in 1 und
2 verdeckte, zweite, im Wesentlichen dreieckförmige
Plattenfläche 10b. Die Wendeschneidplatte 1 umfasst weiter
drei Seitenflächen 11, 12, 13 sowie zwischen den
Seitenflächen 11, 12
13 angeordnete, M-förmige Schneidvorsprünge 2,
2a, 2b. Die Schneidvorsprünge 2, 2a,
2b umfassen jeweils einen ersten Schneidzahn 21 und einen zweiten
Schneidzahn 22, die im Wesentlichen symmetrisch bezüglich einer nicht
dargestellten Fläche angeordnet sind, die entlang einer dem jeweiligen Schneidvorsprung
2 zugeordneten Seitenhalbierenden S senkrecht zu den Plattenflächen
10a, 10b aufgespannt ist. In der dargestellten Ausführungsform
ist zwischen den Schneidzähnen 21, 22 und den jeweils zugehörigen
Seitenflächen 11, 12 jeweils ein Nebenschneidzahn
23, 24 ausgeformt.
An dem ersten Schneidzahn 21 ist im Übergangsbereich
zu der ersten Plattenfläche 10a eine erste Schneidkante
31 ausgeformt. Ebenso ist an dem zweiten Schneidzahn 32 im Übergangsbereich
zu der zweiten Plattenfläche 10b eine zweite Schneidkante
32 ausgeformt. In der dargestellten Ausführungsform sind auch die
Nebenschneidzähne 23, 24 von den Schneidkanten
31, 32 umfasst.
Im Einsatz der Wendeschneidplatte 1 läuft ein Span eines
nicht dargestellten Werkzeugs nach seiner Ablösung durch den ersten Schneidzahn
21 in einer Span-Ablaufrichtung A1 ab. Nach einer Ablösung durch den
zweiten Schneidzahn 22 läuft ein Span in einer Span-Ablaufrichtung
A2 entlang der verdeckten Plattenfläche 10b ab. Die Span-Ablaufrichtungen
A1, A2 schneiden einander auf der Seitenhalbierenden mit einem Winkel &agr;. In
anderen, nicht dargestellten Ausführungsformen sind die Schneidzähne davon
abweichend angeordnet, wobei die Span-Ablaufrichtungen jedoch ebenfalls einen Winkel
miteinander einschließen. Die Schneidzähne 21, 22 sind
in der dargestellten Ausführungsform so angeordnet, dass die Span-Ablaufrichtung
A1 des ersten Schneidzahns 21 im Wesentlichen parallel zu der zweiten Seitenfläche
12 ist. Desgleichen ist die Span-Ablaufrichtung A2 des zweiten Schneidzahns
22 im Wesentlichen parallel zu der ersten Seitenfläche 11.
Den Schneidkanten 31, 32 sind Spanleitflächen
41, 42 in der jeweiligen Span-Ablaufrichtung A1, A2 zugeordnet,
durch welche Späne eines nicht dargestellten Werkzeugs geeignet geformt werden.
Die Spanleitflächen 41, 42 sind an der ersten bzw. der zweiten
Plattenfläche 10a, 10b als Nuten ausgeformt. Die erste Spanleitfläche
41 erstreckt sich in der dargestellten Ausführungsform im Wesentlichen senkrecht
zu der zweiten Seitenfläche 12. Die in 1
und 2 verdeckte zweite Spanleitfläche
42, dargestellt durch gestrichelte Linien in 2,
erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht zu der ersten Seitenfläche
11. Die Spanleitflächen 41, 42 sind durch derartige
Nuten besonders einfach fertigbar. Da die Spanleitflächen 41,
42 nicht parallel verlaufen, wird die Wendeschneidplatte 1 nicht
in einem Querschnitt an beiden Plattenflächen 10a, 10b geschwächt.
In der dargestellten Ausführungsform umfassen die Spanleitflächen
41, 42 eine in Span-Ablaufrichtung an die Schneidkanten
31, 32 anschließende, abgeschrägte Leitfläche
410, sowie eine daran anschließende konkave Leitfläche
412, 422. Durch eine derartig geformte Spanleitfläche
41, 42 ist eine gute Spanverformung möglich.
Wie aus 1 und 2
erkennbar, verlaufen die Spanleitflächen 41, 42 derart, dass
ein Zahngrund Z1 des ersten Schneidzahns 21 zumindest teilweise außerhalb
der zweiten Spanleitfläche 42 liegt und ein Zahngrund Z2 des zweiten
Schneidzahns 22 zumindest teilweise außerhalb der ersten Spanleitfläche
41 liegt. Der Zahngrund Z1 und der Zahngrund Z2 liegen damit zumindest
teilweise in einer Ebene der zweiten bzw. der ersten Plattenfläche
10b, 10a. Die Schneidzähne 21, 22 können
somit auf einer ebenen Auflage zumindest teilweise im Zahngrund Z1, Z2 abgestützt
werden.
Die Spitzen des ersten und des zweiten Schneidzahns 21,
22 liegen in der dargestellten Ausführungsform im Wesentlichen in
einer Ebene der ersten bzw. der zweiten Seitenfläche 11,
12 des Schneidvorsprungs 2. Dadurch können die Spitzen nicht
im Einsatz befindlicher Schneidzähne geschützt werden.
Die dargestellte Wendeschneidplatte 1 ist im Wesentlichen
gleichseitig dreieckförmig, wobei die Seitenflächen 11,
12, 13 im Wesentlichen eben sind. In anderen Ausführungsformen
können die Seitenflächen konvexe oder konkave Abschnitte aufweisen. Die
Seitenflächen 11, 12, 13 können jeweils als
Anlagefläche für einen in 3 dargestellten
Werkzeughalter dienen.
3, 4 und 5
zeigen eine schematische Explosionsdarstellung, ein Zusammenbau und ein Detail eines
Werkzeugs 6, umfassend die in den 1 und
2 dargestellte Wendeschneidplatte 1 sowie
einen Werkzeughalter 61, einen Amboss 62 und Spanschrauben
63, 64. Die Wendeschneidplatte 1 wird mittels des Amboss
62 und der Spanschraube 64 mit dem Werkzeughalter 61
verbunden. Die Verbindung erfolgt auf herkömmliche Art und Weise, wobei, wie
dargestellt, die Schraube 64 exzentrisch aufgenommen sein kann.
Wie am besten in 5 erkennbar, liegt die
Wendeschneidplatte 1 an den Seitenflächen 11, 13
an dem Werkzeughalter 61 an. Der Amboss 62 ist im Wesentlichen
dreieckförmig ausgeformt, wobei ein Eckbereich 620 der Auflageplatte
62 abgeflacht ist. Die Wendeschneidplatte 1 wird derart auf dem
Amboss 62 aufgebracht, dass der für den Einsatz bestimmte Schneidzahn
21 über den Amboss 62 heraus steht.
Eine hintere Kante der verdeckten, an der zweiten Plattenfläche
10b ausgeformten, zweiten Spanleitfläche 42 gemäß
1 und 2 ist in
5 durch eine Strich-Punkt-Linie angedeutet. Wie aus
dem Verlauf der Strich-Punkt-Linie erkennbar ist, ermöglicht der Verlauf der
Spanleitfläche 42, dass der Schneidzahn 21 an einem Zahngrund
Z1 auf dem Amboss 62 aufliegt. Dadurch wird der Schneidzahn 21
im Einsatz sicher abgestützt.
Der zweite, in der dargestellten Ausführungsform nicht im Einsatz
befindliche Schneidzahn 22 sowie weitere nicht eingesetzte Schneidzähne
liegen vollständig im Bereich des Amboss 62. Der Schneidzahn
22 und die weiteren Schneidzähne sind so sicher gegen Beschädigung
schützbar.
Der dargestellte Amboss 62 weist an dem abgeflachten Eckbereich
620 einen in 3 sichtbaren Vorsprung
621 auf, auf welchem sich ein Nebenschneidzahn 23 in der dargestellten
Ausführungsform abstützt.
Wie aus den 3 bis 5
erkennbar, ist die dargestellte Wendeschneidplatte 1 durch Wenden und/oder
Drehen in sechs verschiedenen Ausrichtungen an dem Werkzeughalter 61 anbringbar,
wobei in jeder Ausrichtung ein andere Schneidzahn im Einsatz ist.