| Dokumentenidentifikation |
DE102006028117A1 20.12.2007 |
| Titel |
Bild- und Informationsträger |
| Anmelder |
Götz, Anja, Dipl.-Des., 51105 Köln, DE |
| Erfinder |
Götz, Anja, Dipl.-Des., 51105 Köln, DE |
| DE-Anmeldedatum |
15.06.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006028117 |
| Offenlegungstag |
20.12.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.12.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
G09F 3/02(2006.01)A, F, I, 20060615, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
G09F 1/00(2006.01)A, L, I, 20060615, B, H, DE
B32B 33/00(2006.01)A, L, I, 20060615, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Bild- und Informationsträger
mit einer oder mehreren informationstragenden Folie/n und einer oder mehreren Silikonschichtlen
sowie die Herstellung desselben.
Stand der Technik
Bild- und Informationsträger, insbesondere aus Papier, Kunststoff
oder Textil wie beispielsweise das Plakat, der Leuchtkasten oder das Banner sind
bekannt. Der Nachteil dieser herkömmlichen Bild- und Informationsträger,
welche häufig in den Bereichen Werbung, Design und Kunst verwendet werden,
besteht darin, dass sie nicht selbsthaftend sind und deshalb i.d.R. nur mit Hilfe
von zusätzlichem Klebematerial oder einer Aufhängung positioniert werden
können. Die einseitig mit Klebemittel beschichtete Selbstklebefolie, welche
z.B. für die Plottertechnik verwendet wird, ist zwar selbsthaftend, kann aber
nach einmaliger Montage nicht wieder benutzt werden und hinterlässt genau wie
die oben erwähnten Klebematerialien immer Rückstände. Die Probleme
im Einzelnen sind derzeit die, dass die Klebebefestigungen sehr häufig nicht
halten, oder der Benutzer die Reste des Haftmittels nur unter Anwendung von scharten
Gegenständen bzw. Chemikalien entfernen kann, wobei oftmals die Untergründe
wie beispielsweise Wand, Fenster und Spiegel darunter leiden oder beschädigt
werden. Die Möglichkeit, den Bild- und Informationsträger mit Hilfe einer
Vorrichtung, wie beispielsweise einem montierten Kunststoffrahmen zu befestigen,
schränkt die Flexibilität hinsichtlich des Bildformates und der Bildposition
ein. Überdies entstehen durch die Entfernung einer solchen Vorrichtung häufig
Schäden an dem entsprechenden Untergrund wie z.B. Wand oder Decke. Bei dem
herkömmlichen illuminierten Bildträger zeigt sich derzeit das Problem,
dass die Hersteller von kleinformatigen Leuchtkästen auf die einmalige Beklebung
der Bild- und Textfläche setzen, wodurch der Einsatz dieser Objekte an Flexibilität
verliert. Darüber hinaus sind viele der benannten Bild- und Informationsträger
nur begrenzt temperatur- und feuchtigkeitsbeständig sowie stoß- und reißfest.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Bild- bzw. Informationsträger
anzugeben, welcher einfach in der Herstellung, vielseitig verwendbar und gebrauchsvorteilhaft
ist.
Der erfindungsgemäße Bild- und Informationsträger,
welcher im Folgenden in jeder beliebigen Zusammensetzung auch als Silikonfolie bezeichnet
wird, hat vor allem den Vorteil, dass er selbsthaftend ist. Darüber hinaus
ergeben sich in vielerlei Gebieten, insbesondere in den Bereichen Werbung, Design
und Kunst, weitere gebrauchsvorteilhafte Einsatzmöglichkeiten.
Die Silikonfolie kann aus einer oder mehreren informationstragenden
Folie/n und einer oder mehreren Silikonschicht/en zusammengesetzt sein. Eine Folie
kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung aus beliebigen Material, vorzugsweise
aus Papier, Kunst- oder Naturstoff, Textil oder auch aus einer Mischung dieser Materialien,
bestehen. Papier kann beispielsweise ein Papier oder Karton in matt, glänzend
oder glatt, holzfrei, holzhaltig oder recycled sein. Als Naturstoff kann z.B. Furnier
aus Holz, Gewebe aus Bambus oder Bast sowie andere Strukturen aus Pflanzenfasern
benutzt werden. Die Folie aus Kunststoff besteht beispielsweise aus PVC, Latex,
Polyäthylen, Acryl oder ähnlichen Stoffen. Als Textil kann man z.B. Wolle,
Leinen, Filz oder Textilglas aber auch Polyester, Lurex oder Viskose verwenden.
Dabei bleibt in jedem Fall die Art, Beschaffenheit, Form, Größe, Farbe
sowie Einschlüsse der Folie beliebig.
Eine informationstragende Folie, welche durch ihre bloße Beschaffenheit
oder durch eine schwarz-weiße bzw. farbige Abbildung, insbesondere Bild, Photo,
Muster und/oder Text in beliebigen Techniken wie beispielsweise Druck, Beschriftung,
Zeichnung oder Malerei, vorzugsweise mittels UV-beständiger Farben, eine inhaltliche
oder gestalterische Aussage macht. Die gestalterische Aussage ist hier an die Definition
der Kunst- und Designbranche angelehnt, bei der eine bewusst eingesetzte Oberflächenfarbe
oder Materialstruktur eine Information enthält und somit ein informationstragendes
Element ist. Wird also beispielsweise eine Folie alleine durch ihre Beschaffenheit,
Farbe oder Struktur als Gestaltungselement eingesetzt, so ist sie ebenso eine informationstragende
Folie. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Silikonfolie mit einer transluzenten, farbigen
oder strukturellen Folie gefertigt wird, um als dekorativer oder funktionaler Raumteiler
bzw. Blickschutz zu dienen. Hinzu kommt, dass manche, in die Zusammensetzung der
Silikonfolie integrierte Folien, wie beispielsweise eine Auf- und Rückprojektionsfolie
oder eine Transparent-Spiegelfolie, nicht nur durch ihre offensichtliche Beschaffenheit
sondern auch durch ihre Funktionalität als Effekt- und Projektionsfläche
gestalterische und inhaltliche Informationen tragen.
Das Silikon kann auf eine informationstragende Folie aufgebracht werden,
um diese teil- oder ganzflächig zu beschichten oder vollständig zu ummanteln.
Die so genannte Silikonschicht kann aber auch aus einem getrennt gefertigten und
bereits gehärteten Silikon bestehen. Die Anzahl der Komponenten, die Art und
Farbe des jeweiligen Silikons ist beliebig. Ebenso beliebig ist die Stärke,
Größe, Oberflächenbeschaffenheit sowie die zwei- oder dreidimensionale
Form der Silikonschicht. Der flüssigen Silikonmasse können ein kompatibler
Stoff oder mehrere kompatible Stoffe beliebiger Art und Farbe wie z.B. Pigmente
beigemengt werden. Pigmente können beispielsweise organische und anorganische
High Performance Pigmente, farbige, transluzente, fluoreszierende oder vergilbungsstabile,
ein oder mehrschichtige, hitzereflektierende oder leitfähige sowie duftstoffhaltige
Pigmente mit Glanz- Glitzer- oder Interferenzeffekten in beliebiger Teilchengröße
und Konsistenz sein. Auch andere Materialelemente wie beispielsweise eingefärbtes
Glas- und Kunststoffgranulat oder Materialien wie beispielsweise Magnete können
je nach Anwendungszweck in das Silikon eingegossen oder nachträglich mittels
Klebstoff auf dieses aufgebracht werden. Die Silikonschicht kann, dem gestalterischen
oder technischen Verwendungszweck entsprechend, mit weiteren Silikonen, wie beispielsweise
Fluorosilikon, oder anderen Schichtmaterialien, wie beispielsweise Latex, beschichtet
werden. Des Weiteren ist es möglich, die Silikonschicht mit Materialien wie
z.B. Metall oder Kunststoff haftend oder innig zu verbinden. Dies kann mit oder
ohne Zuhilfenahme von Additiven und Vorbehandlungen, vorzugsweise Silikonklebstoffe,
Silikon-Primer oder Beschichtungsstoffe, wie beispielsweise Polyurethan oder Polyamid,
geschehen.
In vielen Fällen ist die besondere Struktur des Silikons ein
markantes Merkmal des erfindungsgemäßen Bild- und Informationsträgers.
Während des Herstellungsverfahrens bilden sich je nach Beschaffenheit des Silikons
Bläschen oder auch kleine Luftkammern, welche ggf. als gestalterisches Stilelement
eingesetzt werden können. Es verleiht der informationstragenden Folie eine
markante Struktur und kann u.U. die entsprechende Abbildung dreidimensional erscheinen
lassen. Es ist aber ebenso möglich, den Effekt der Bläschenbildung mittels
einer Vakuumpumpe stark zu vermindern oder ganz zu beseitigen, um so eine homogene
Silikonfläche zu erzeugen.
Die mit dem Silikon beschichtete informationstragende Folie kann je
nach Verwendungszweck vollflächig aber auch nur partiell, regelmäßig
oder unregelmäßig als eine Schicht oder in mehreren Schichten angeordnet
sein. Generell ist es möglich, die informationstragende Folie teilweise oder
ganzflächig mit einer oder mehreren Silikonschicht/en zu beschichten, zu ummanteln
oder lediglich mit bereits gehärteten Silikonschichten haftend zu verbinden.
Ob eine einseitige oder eine beidseitige Beschichtung vorgenommen wird, hängt
von der Oberflächeneigenschaft und Stärke der Folie, nicht zuletzt jedoch
vom jeweiligen Verwendungszweck derselben ab. Das vorteilhafte Merkmal der ummantelten
Silikonfolie liegt darin, dass die innen liegende informationstragende Folie kraftschlüssig
umschlossen ist, wodurch ein nahezu unlösbarer Verbund erreicht wird (2).
Die haftende Verbindung der informationstragenden Folie mit einer oder mehreren
bereits gehärteten Silikonschicht/en bietet andere Vorteile (3).
Durch diesen, auf der haftenden Eigenschaft der Silikonoberfläche basierenden,
immer wieder lösbaren Verbund, kann die informationstragende Folie je nach
Bedarf ausgetauscht werden. Um in diesem Fall einen schnellen Wechsel der informationstragenden
Folie zu ermöglichen, können wie in 3 veranschaulicht,
beispielsweise die beiden außen liegenden Silikonschichten partiell innig miteinander
verbunden sein. Auch die Stärke der Silikonschicht hängt sowohl von der
Oberflächeneigenschaft der informationstragenden Folie, als auch vom jeweiligen
Verwendungszweck des Bild- und Informationsträgers ab. Bestimmte Anwendungszwecke
können eine dicke Beschichtung, andere wiederum eine dünne Beschichtung
erfordern. Dabei ist zu beachten, dass die dünn beschichtete Folie leicht aufwickelbar
und damit problemloser zu transportieren ist. Die dick beschichtete Folie ist hingegen
sehr formstabil.
Das Material der erfindungsgemäßen Silikonfolie hat vor
allem den Vorteil, dass es durch die teil- oder ganzflächig planebene Silikonschicht
an Glas, Metall, Keramik, Kunststoff und sonstigen glatten Flächen haftet.
Die Silikonfolie ist über ihre ein- oder beidseitig selbsthaftende Eigenschaft
hinaus, je nach Umfang der Silikonbeschichtung, ganz oder teilweise wasserresistent,
knickfest und stoßunempfindlich. Die mit Silikon ummantelte informationstragende
Folie ist im Allgemeinen sehr wärme- sowie kältebeständig und eignet
sich daher gut zur Verwendung bei extremen Temperaturen und feuchter Umgebung. Sie
weist ferner eine sehr hohe Zähigkeit und Flexibilität auf. Aus diesen
Eigenschaften ergeben sich vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Die informationstragende
Folie kann vor der Beschichtung, Ummantelung oder haftenden Verbindung mit Informations-
und Gestaltungselementen wie beispielsweise Bildern und Worten, sprich mit Hinweisen,
Werbebotschaften, Comics, Piktogrammen, Illustrationen, Kunstdrucken aber auch mit
Mustern und Photographien bedruckt, bemalt oder beschriftet werden. Über die
genannten Gestaltungstechniken hinaus, können weitere beliebige Techniken wie
z.B. Nähen, Kratzen, Sticken oder Materialelemente wie beispielsweise Glassteine
eingesetzt werden, um die informationstragende Folie, aber später auch die
gefertigte Silikonfolie zu gestalten.
Im Bereich der Werbung ermöglicht dies ein flexibel positionierbares
Werbemittel. Im Gegensatz zur Plottertechnik (Klebefolie) kann die Silikonfolie
je nach Zusammensetzung ein- oder beidseitig und vor allem ohne Rückstände
immer wieder problemlos angebracht und abgenommen werden. Darüber hinaus benötigt
sie, anders als das herkömmliche Plakat keine Klebemittel und ist aufgrund
ihrer Transparenz sowohl bei durchsichtigen, als auch bei blickdichten Flächen
einsetzbar. Bei vorübergehender Beschilderung können beispielsweise entsprechend
formatierte Silikonfolien als ein variables und leicht änderbares Leitsystem
oder Warnsignal eingesetzt werden. Ein selbsthaftendes Bild mit integriertem Firmenlogo
kann z.B. ein sehr werbewirksames Kundengeschenk darstellen. Aber auch in Form eines
kleinen Gebrauchsgegenstandes mit Werbebotschaft, wie beispielsweise ein Schlüsselanhänger,
bietet die erfindungsgemäße Bild- und Informationsträgertechnik vielfältige
Anwendungsmöglichkeiten.
Im Kunst und Designbereich stellt die Silikonfolie einen reizvollen
Bildträger dar, welcher durch seine außergewöhnliche und innovative
Erscheinung als so genannter Eye-Catcher (Blickfang) funktioniert. Diese Wirkung
verstärkt sich noch in der Kombination mit Licht, da sich dieses in der Struktur
des Silikons widerspiegelt. Anders als bei den klassischen Leuchtkästen, welche
direkt bedruckt oder mit Klebefolie bebildert werden, ist es mit Hilfe der Silikonfolien
möglich, die Abbildungen eines Leuchtelementes beliebig oft zu wechseln. Durch
ihre wasserresistente Eigenschaft kann die ummantelte Silikonfolie auch bei der
Designgestaltung im Badezimmer oder Schwimmbad als Informations-, Bild- oder Musterträger
eingesetzt werden. Die wasserdichte Eigenschaft der ummantelten Silikonfolie bietet
darüber hinaus die Möglichkeit, schwimmende Dekorelemente in beliebiger
Form und Farbe zu gestalten.
Durch das Eingießen eines kleinen Magnetes, wäre es z.B.
möglich, Spielfiguren herzustellen, welche mit einem metallischen Gegenstand
aus dem Wasser geangelt werden können. Da die Silikonfolie an vielerlei Materialien
haftet, abwaschbar und sehr stabil ist, können vor allem kleinformatige Folien
mit Bildern, Worten oder in Form von Figuren der Spielzeugindustrie noch viele weitere
Möglichkeiten bieten. Natürlich gibt es mit Lern- und Spielmaterialien
aus Silikonfolie bei Kindern unter drei Jahren Einschränkungen.
Eine einseitig oder nur partiell beschichtete Silikonfolie kann ebenso
als Aufkleber für einen zeitlich begrenzten Einsatz benutzt werden. Darüber
hinaus kann die Silikonfolie mit einer integrierten Folie, beispielsweise aus hitzereflektierendem
Material, als ein flexibel austauschbarer Sonnenschutz für die Auto- Rück-
und Seitenfenster eingesetzt werden. So kann die erfindungsgemäße Silikonfolie,
vorzugsweise an der Innenseite der Scheibe aufgeklebt, anders als die herkömmlichen
Aufkleber und Schutzfolien, jederzeit unproblematisch, schnell und ohne Rückstände
abgenommen werden.
Wenn die Zusammensetzung der Silikonfolie auf einen haftenden Verbund
beruht, können beispielsweise beidseitig haftende Hinweis- und Türschilder
entstehen, welche im beruflichen und privaten Bereich auf vielfältige Weise
einsetzbar sind. Die temporäre Information kann aufgrund der wieder lösbaren
Verbindung mit der entsprechenden informationstragenden Folie ausgetauscht werden
und je nach Zeitpunkt auf eine Besprechung, Pause oder Vorführung hinweisen
(3). Da die Silikonfolie sowohl an Flip-Charts, Türen,
Fenstern oder Tafeln haftet, kann diese darüber hinaus als flexibles Präsentationsmedium
benutzt werden. Die Technik ist aber auch für Merkzettel anwendbar. Hier kann
die informationstragende Folie u.U. eine handschriftliche Notiz sein, welche mit
Hilfe der Silikonschichten unmittelbar fixiert wird. Der bekannte Post-it-Notizzettel,
welcher mit einem schmalen, haftenden Klebestreifen versehen ist, hat den Nachteil,
dass er aufgrund der kleinen Haftfläche nach kurzer Zeit vom Untergrund absteht
und somit schwer leserlich ist. Darüber hinaus verliert er nach mehrmaliger
Benutzung seine Hafteigenschaft. Die Silikonfolie mit der innen liegenden und austauschbaren
Notiz hingegen, haftet ganzflächig und auch nach mehrmaliger Positionierung.
Die Funktion als variables Hinweis- und Türschild oder persönlicher Notizzettel
kann aber nicht nur im beruflichen und privaten, sondern auch im pädagogischen
oder therapeutischen Bereich zum Einsatz kommen. In elementarpädagogischen
Einrichtungen können flexibel austauschbare Bildbotschaften beispielsweise
als temporäre und Entwicklungsbedingte Orientierungshilfe für Kinder eingesetzt
werden. Eine austauschbare und individuelle Erinnerungsstütze oder Instruktion
kann ebenso in Bereichen der Gerontologie oder Psychiatrie als therapeutisches Instrument
verwendet werden.
Entsprechend einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung, kann
die Silikonfolie nicht nur als haftender Bild- und Informationsträger, sondern
auch in anderen Positionen, vorzugsweise hängend, zum Einsatz kommen. Die erfindungsgemäße
Silikonfolie wird hierzu mit Halterungen wie beispielsweise Haken, Ringen oder U-Profilleisten,
insbesondere aus Kunststoff oder Metall, verbunden. Durch die Verwendung eines speziellen
Silikonklebers, der Silikon mit Kunststoff, Metall oder ähnlichen Materialien
verbindet, ist ein sicheres Zusammenhalten von Silikonfolie und Halterung gewährleistet.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Verbindungsmaterialien wie beispielsweise
die Lochverstärkung mittels Ösen aus Metall oder Kunststoff. Durch die
Kombination mit einer Halterung ergeben sich vielfältige Einsatzmöglichkeiten
der erfindungsgemäßen Silikonfolie, welche im Vergleich zu den Materialien
der herkömmlichen Bild- und Informationsträger in mehreren Bereichen Gebrauchsvorteile
aufweist.
In großen Formaten kann die hängende Silikonfolie als transparenter
oder blickdichter und je nach Geschmack als einfarbig, mit Dekormuster oder privaten
Photomotiven gestalteter Raumteiler oder Vorhang fungieren. Hier ist auch eine Verbindung
von mehreren kleinformatigen Silikonfolien, beispielsweise mittels
Metall- oder Kunststoffringen, denkbar. Anders als die textilen Raumteiler, ist
vor allem die ummantelte Silikonfolie stoßunempfindlich, reißfest und
abwaschbar. In Lamellenform bietet diese Technik die Möglichkeit einer Türverhängung.
Der Vorteil gegenüber einfacher Kunststofffolien besteht darin, dass die Silikonfolie
keine scharfen Kanten aufweist und aufgrund ihres Gewichtes auch bei starkem Luftzug
formstabil in der gewünschten Position hängt, jedoch trotzdem leicht und
flexibel zu bewegen ist. So kann die Silikonfolie, beispielsweise in der Nahrungsmittelbranche,
als abwaschbares Trennelement bzw. als Türverhängung und gleichzeitig
als Werbeträger genutzt werden. Diese oder ähnliche Formen der erfindungsgemäßen
Silikonfolie sind sowohl für große Werbeflächen, Messeauftritte,
Design- und Kunstobjekte als auch für den privaten Raumdekor geeignet.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Silikonfolie liegt darin, dass diese zu einem dreidimensionalen Bild- und Informationsträger
zusammengefügt werden kann. Gemäß der aufgezeigten Erfindung können
ein Element oder mehrere Elemente aus Silikonfolie mittels Verbindungsmaterialien
zu einer beliebigen runden, amorphen oder geometrischen Form geformt und/oder zusammengefügt
werden (4/5). Verbindungsmaterial
kann eine der erwähnten Halterungen, Silikonklebstoffe aber auch eine beliebige
Schnur, vorzugsweise aus Nylon, sein.
Darüber hinaus ist es technisch möglich, die aufgezeigte
Zusammensetzung der erfindungsgemäßen Silikonfolie durch ein weiteres
Fertigungsverfahren, vorzugsweise Gießen mittels einer Kernguss- oder Hohlgussform,
als ein dreidimensionales Objekt am Stück herzustellen (6).
Diese Methode hat den Vorteil, dass keine Naht oder Nut am Objekt entsteht. Bei
der Wahl des entsprechenden Verfahrens für die Herstellung eines dreidimensionalen
Objektes aus Silikonfolie, sind zum einen der Verwendungszweck und zum anderen der
Kostenfaktor ausschlaggebend.
Es ist ebenso möglich, die Silikonfolie z.B. mittels Klebstoff,
Silikon-Primer oder Beschichtung auf ein bestehendes dreidimensionales Objekt, insbesondere
aus Metall oder Kunststoff, ergänzend oder erweiternd zu schichten bzw. aufzuformen.
Diese Technik bietet sich vor allem bei transparenten Objekten, wie z.B. Leuchtobjekte
aus Plexiglas, an.
Der Bild- und Informationsträger aus Silikonfolie bietet, unabhängig
vom jeweiligen Herstellungsverfahren, auch in der dreidimensionalen Form eine Vielzahl
von Verwendungsmöglichkeiten. Vorzugsweise in den Bereichen Werbung, Design
und Kunst können mit der erfindungsgemäßen Silikonfolie und deren
Herstellungsverfahren Objekte wie z.B. Säulen, Lampen, Taschen oder Vasen entstehen.
Der erfindungsgemäße Bild- und Informationsträger aus
Silikonfolie kann in den verschiedenen Ausgestaltungen nicht nur als eigenständiges
Produkt, sondern auch als eine Ergänzung oder Erweiterung von Produkten aus
beliebigem Material eingesetzt werden. Es ist möglich, die Silikonfolie in
beliebiger Form und Ausgestaltung mittels Klebe und/oder Verbindungsmaterialien
an und auf Gebrauchs- oder Dekorgegenständen zu montieren oder in diese einzuarbeiten.
Die Silikonfolie wird in Kombination mit Gegenständen, wie beispielsweise Schuhe,
Taschen oder Duschvorhänge, zu einem produktintegrierten oder produktergänzenden
Bild- und Informationsträger.
Herstellungsverfahren
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen teil- oder ganzflächigen,
planebenen Silikonfolie werden auf einem festen, wasserdichten und glatten Untergrund,
vorzugsweise aus Kunststoff, Leisten in Form eines abdichtenden Rahmens montiert.
Die Leisten bestehen i.d.R. aus dem gleichen Material wie die Fläche selbst.
Bei amorphen Formgebungen wird für die Leisten ein biegbares Material benutzt,
welches die gleichen Eigenschaften aufweist. Falls keine durchgängige, sondern
eine partielle bzw. unebene Beschichtung erwünscht ist, werden die entsprechenden
Aussparungen beispielsweise mit Hilfe von Formen, ebenfalls aus einem wasserdichten
und glatten Material, auf den Untergrund montiert. Genauso ist es aber möglich,
Vertiefungen und Negativformen, beispielsweise durch Gravur oder Fräsung, in
den Untergrund einzuarbeiten. Der Rahmen ist einige Zentimeter größer
als das Format der entsprechenden informationstragenden Folie und ggf. mit Markierungen
für die Positionierung derselben versehen. Die Höhe der Rahmenleisten
ergibt sich aus der Materialstärke der zu produzierenden Silikonfolie. Die,
für die erste Silikonschicht benötigte Masse, berechnet sich ebenfalls
auf der Grundlage des geplanten Formats und der vorgesehenen Stärke der Silikonschicht.
Die Beschichtung der informationstragenden Folie, welche ggf. vorher mit beliebigen
Gestaltungstechniken bearbeitet wurde, wird in mehreren Arbeitsschritten ausgeführt.
Dem Silikon, vorzugsweise ein Zwei-Komponenten-Silikon für den Formenbau, können
vor dem Gießen ggf. kompatible Stoffe oder Materialelemente beigemengt werden.
Ist die Aufbringung einer homogenen Schicht erwünscht, werden die Luftblasen
beispielsweise mit Hilfe einer Vakuumpumpe aus dem Silikon entfernt. Wird hingegen
eine Strukturbildung bevorzugt, kann die Silikonmasse direkt nach der Aufbringung
eines Trennmittels, vorzugsweise eine tensidhaltige Substanz, in den Rahmen gefüllt
werden. Auf die gleichmäßig verteilte und zähflüssig gewordene
Silikonmasse, wird die informationstragende Folie aufgebracht.
Bei einer einseitigen Beschichtung kann, je nach Materialeigenschaft der informationstragenden
Folie, ein Zusammenfügen mit Hilfe eines Verbindungsmittels, vorzugsweise Silikonkleber,
nach der Aushärtung des Silikons sinnvoll sein. Bei einer beidseitigen Beschichtung
wird direkt nach der Positionierung der informationstragenden Folie der bestehende
Haftkontakt von Silikonschicht und informationstragender Folie durch eine wertere
Silikonschicht ergänzt. Eine abschließende Silikonschicht hat den Vorteil,
dass sie die informationstragende Folie ummantelt und damit versiegelt. Hierdurch
wird ein nahezu unlösbarer Verbund erreicht. Die Silikonfolie wird vervollständigt,
indem sie aus dem Rahmen gelöst, nach Bedarf beschnitten und ggf. mit diversen
Gestaltungs- und Drucktechniken sowie Materialelementen inhaltlich und formal ergänzt
wird. Je nach Verwendungszweck ist es aber auch möglich, die gefertigte Silikonfolie
mit anderen Silikonen wie z.B. Fluorosilikon oder Schichtmaterialien wie z.B. Polyurethanlack
zu verbinden. Die Verbindung mit weiteren Materialien wie beispielsweise Metall
oder Kunststoff kann mittels Additiven und Vorbehandlungen, insbesondere Silikon-Primer,
Silikonklebstoff, oder auch durch eine beliebige Beschichtung, wie z.B. eine Polymerbeschichtung,
zu Stande kommen.
Ein Herstellungsverfahren für dreidimensionale Formen basiert
auf einer Weiterverarbeitung der gefertigten, teil- oder ganzflächigen, planebenen
Silikonfolie. Hier werden mehreren Elementen der erfindungsgemäßen Silikonfolie
durch Verbindungsmaterialien, vorzugsweise an den Kanten, zu einer dreidimensionalen
Form zusammengefügt (4). Es ist aber auch möglich,
dass ein einzelnes Element aus Silikonfolie gebogen bzw. geformt und an seinen Kanten
miteinander verbunden wird (5).
Die erfindungsgemäße Silikonfolie in dreidimensionaler Form
basiert auf den oben beschriebenen Zusammensetzungen und stellt ein weiteres Herstellungsverfahren
der Silikonfolie dar. Die benötigte Gießform ist aus einem wasserdichten
und glatten Material, wie beispielsweise Metall, Kunststoff oder lackierter Gips.
Ein Kernguss, bei welchem die Modellform ausgespart ist, eignet sich besonders zur
Erstellung dieses dreidimensionalen Objektes aus Silikonfolie. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit, die Innenwand eines Hohlgusses oder die Außenwand
eines Rohlings als formgebende Oberfläche mit Silikon zu beschichten. Nachdem
ein Trennmittel aufgebracht, die Silikonmasse eingefüllt bzw. aufgestrichen
und ausgehärtet ist, wird das Silikonobjekt, welches eine Silikonschicht der
erfindungsgemäßen Silikonfolie darstellt, aus der Form genommen und durch
ein Verbindungsmittel, vorzugsweise Silikonkleber, mit einer informationstragenden
Folie oder entsprechenden Folienstücken verbunden. Abschließend kann diese
Verbundschicht mit einer Oberflächenbeschichtung aus Silikon versehen und somit
versiegelt werden. Ebenso wie bei der Herstellung der teil- oder ganzflächigen,
planebenen Silikonfolie ist es auch bei der dreidimensional geformten Silikonfolie
möglich, diese beliebig zu gestalten oder mit Hilfe von Klebstoff, Silikon-Primer
oder Beschichtung mit weiteren Materialien zu verbinden.
Die Silikonfolie kann durch ein weiteres Verfahren auch auf ein bestehendes
Objekt, beispielsweise aus Silikon, Metall oder Kunststoff, ggf. mit Hilfe der genannten
Verbindungsmittel teil- oder ganzflächig geschichtet oder aufgeformt werden.
Hier kann statt des Rohlings, das Objekt selbst die Modellform darstellen. Der Unterschied
zur Modellform besteht darin, dass die erfindungsgemäße Silikonfolie mit
dem entsprechenden Objekt haftend oder innig verbunden ist und somit dieses ergänzt
oder erweitert.
Nachfolgend wird die erfindungsgemäße Zusammensetzung anhand
der Zeichnungen weiter erläutert. Dabei sind die Ausführungsbeispiele
in keiner Weise als Einschränkung der Erfindung zu verstehen. Im Einzelnen
zeigen die schematischen Darstellungen in:
1 eine Schräg-Aufsicht auf eine Zusammensetzung
aus einer teilflächigen, unebenen Silikonschicht (1), einer nur teilweise
bedeckten, informationstragenden Folie (2) und einer ganzflächigen,
planebenen Silikonschicht (3), welche alle mit Hilfe eines Klebemittels
einen innigen Verbund bilden.
2 eine Schräg-Aufsicht auf eine Zusammensetzung
aus einer ganzflächigen, planebenen Silikonschicht (1), einer innen
liegenden informationstragenden Folie (2) und einer abschließenden,
ganzflächigen und planebenen Silikonschicht (3), wodurch die informationstragende
Folie kraftschlüssig umschlossen und ummantelt ist.
3 eine Schräg-Aufsicht auf eine Zusammensetzung
aus zwei gehärteten planebenen Silikonschichten (1) und (3),
welche partiell, mit Hilfe eines Klebemittels (4), innig miteinander verbunden
sind und mit der innen liegenden informationstragenden Folie (2) einen
haftenden und wieder lösbaren Verbund bilden.
4 eine Schräg-Aufsicht auf eine Zusammensetzung
aus drei planebenen Silikonfolien (a, b, c), welche jeweils aus zwei außen
liegenden ganzflächigen, planebenen Silikonschichten (1) und (3)
sowie einer innen liegenden, ummantelten und informationstragenden Folie (2)
bestehen, an den Kanten, mit Hilfe eines Klebemittels (4), innig miteinander
verbunden sind und somit ein dreidimensionales Objekt bilden.
5 eine Schräg-Aufsicht auf eine Zusammensetzung
aus einer planebenen, ganzflächigen Silikonfolie, welche aus zwei außen
liegenden Silikonschichten (1) und (3) sowie einer innen liegenden,
ummantelten und informationstragenden Folie (2) besteht, zu einer Röhre
gebogen und an zwei Kanten, mit Hilfe eines Klebemittels (4), innig verbunden
ist.
6 einen Querschnitt einer Zusammensetzung aus einer
dreidimensional gefertigten Silikonfolie, welche aus zwei außen liegenden Silikonschichten
(1) und (3) sowie einer innen liegenden, ummantelten und informationstragenden
Folie (2) besteht.
|
| Anspruch[de] |
Zusammensetzung umfassend eine oder mehrere informationstragende Folie/n
und eine oder mehrere Silikonschicht/en.
Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die informationstragende
Folie aus einem beliebigen Material, insbesondere Papier, Kunst- oder Naturstoff,
Textil oder einer Mischung dieser Materialien, jeder Art, Beschaffenheit, Form,
Größe, Farbe und Stärke besteht.
Zusammensetzung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die informationstragende Folie vollflächig aber auch nur partiell, regelmäßig
oder unregelmäßig als eine Schicht oder in mehreren Schichten angeordnet
ist.
Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet,
dass die informationstragende Folie teil- oder vollflächig, auf einer oder
beiden Seiten, schwarz-weiß und/oder farbig, mit beliebigen Informations- und
Gestaltungselementen, insbesondere Bilder und Worte, in beliebigen Gestaltungstechniken,
insbesondere Druck und Malerei, sowie mit beliebigen Materialelementen gestaltet
ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die informationstragende Folie ohne Gestaltungselement, insbesondere
durch ihre Beschaffenheit, Farbigkeit, Struktur oder Funktionalität, als inhaltliches,
gestalterisches oder funktionales Element eingesetzt ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die informationstragende Folie teil- oder vollflächig,
auf einer oder beiden Seite/n mit einem Silikon jeder Art, Beschaffenheit und Farbe
beliebig stark beschichtet oder ummantelt und somit innig verbunden ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die informationstragende Folie teil- oder vollflächig,
auf einer oder beiden Seiten mit einer oder mehreren gehärteten Silikonschicht/en
beliebiger Stärke, Größe, Form und Oberflächenbeschaffenheit,
aus einem beliebigen Silikon jeder Art, Beschaffenheit und Farbe durch ein beliebiges
Klebe- und/oder Verbindungsmaterial, vorzugsweise Silikonkleber, teilweise oder
komplett, innig verbunden ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die informationstragende Folie teil- oder vollflächig,
auf einer oder beiden Seiten mit einer oder mehreren gehärteten Silikonschicht/en
beliebiger Stärke, Größe, Form und Oberflächenbeschaffenheit,
aus einem beliebigen Silikon jeder Art, Beschaffenheit und Farbe, haftend und wieder
lösbar verbunden ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die informationstragende Folie teil- oder vollflächig
mit mehreren, teilflächig, innig miteinander verbundenen und gehärteten
Silikonschichten beliebiger Stärke, Größe, Form und Oberflächenbeschaffenheit,
aus einem beliebigen Silikon jeder Art, Beschaffenheit und Farbe, haftend und wieder
lösbar verbunden ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung mit oder ohne Zuhilfenahme von Klebe- und/oder
Verbindungsmaterialien mit einer oder mehreren Silikonfolie/n in beliebiger Zusammensetzung
haftend oder innig verbunden ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung mit oder ohne Zuhilfenahme von Klebe- und/oder
Verbindungsmaterialien mit einer oder mehreren Schichten aus den gleichen und/oder
anderen Schichtmaterialien haftend oder innig verbunden ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung mit oder ohne Zuhilfenahme von Additiven
und Vorbehandlungen, mit einem beliebigen Material, insbesondere Silikon, Metall
oder Kunststoff, jeder Art, Beschaffenheit, Form und Farbe, haftend oder innig verbunden
ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung eine runde, amorphe oder geometrische,
zweidimensionale Form beschreibt.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass dem Silikon ein oder mehrere kompatible/r Stoff/e beliebiger
Art und Farbe, insbesondere Pigmente, oder Materialelemente beliebiger Art, Beschaffenheit,
Farbe und Größe, beigemischt sind.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung, mit weiteren, beliebigen Gestaltungs-
und Drucktechniken und/oder Materialelementen gestalterisch ergänzt ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung mittels Klebe- und/oder Verbindungsmaterialien
mit einer oder mehreren Halterung/en aus beliebigem Material, Format und beliebiger
Farbe verbunden und somit in haftender, hängender, liegender oder stehender
Position eingesetzt ist.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass mehrere Zusammensetzungen mittels einer oder mehrerer Halterung/en
aus beliebigem Material, Format und beliebiger Farbe, insbesondere Metall- oder
Kunststoffringe, lose miteinander verbunden sind und somit ein mehrteiliges, zwei-
oder dreidimensionales Objekt bilden.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Zusammensetzung/en, vorzugsweise an den Kanten,
mittels Klebe- und/oder Verbindungsmaterialien, insbesondere Silikonkleber, innig
miteinander verbunden sind und so ein rundes, amorphes oder geometrisches, dreidimensionales
Objekt bilden.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung durch ein beliebiges Fertigungsverfahren,
vorzugsweise Gießen mittels einer Kernguss- oder Hohlgussform, ein einteiliges,
dreidimensionales Objekt bildet.
Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Zusammensetzung mit oder ohne Zuhilfenahme von Additiven,
Vorbehandlungen sowie Klebe- und/oder Verbindungsmaterialien, teil- oder ganzflächig
auf ein beliebiges zwei- oder dreidimensionales Objekt jeder Art, Beschaffenheit,
Form und Farbe, haftend oder innig ergänzend oder erweiternd aufgeformt oder
mit diesem teil- oder ganzflächig verbunden ist.
Verfahren zur Herstellung der Zusammensetzung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, welches umfasst:
(a) Ggf. Gestaltung der informationstragenden Folie mittels beliebiger Gestaltungs-
und Drucktechniken und/oder Materialelementen.
(b) Ggf. Anmischen der Silikonmasse.
(c) Ggf. Beimengen von kompatiblen Stoffen und/oder Materialelementen beliebiger
Art, Beschaffenheit und Farbe.
(d) Ggf. Vermindern der Bläschenbildung in der Silikonmasse mit Hilfe einer
Vakuumpumpe.
(e) Eingießen der Silikonmasse in einen formgebenden, abdichtenden Rahmen mit
ggf. eingravierten bzw. eingefrästen Vertiefungen oder aufmontierten Formen
aus wasserdichten und glatten Material.
(f) Anordnen einer oder mehrerer informationstragenden Folie/n auf die gleichmäßig
verteilte und zähflüssig gewordene Silikonmasse. Oder, je nach Oberflächeneigenschaft,
ggf. Zusammenfügen der informationstragenden Folie und der bereits gehärteten
Silikonschicht mit Hilfe eines Verbindungsmittels.
(g) Erweiterung der bestehenden Verbundschicht (f) mit einer weiteren Silikonschicht,
wodurch die innen liegende informationstragende Folie kraftschlüssig umschlossen
und ein nahezu unlösbarer Verbund erreicht wird.
(h) Ggf. Ergänzung der Silikonfolie (f) und (g) mit weiteren Schichten aus
den gleichen oder anderen beliebigen Schichtmaterialien.
(i) Ggf. Verbindung mit weiteren Materialien mittels Additive, Vorbehandlung oder
Beschichtung.
(j) Entnehmen und Beschneiden der gefertigten Silikonfolie.
(k) Ggf. Weitergestaltung mittels beliebiger Gestaltungs- und Drucktechniken und/oder
Materialelementen.
Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Silikonschicht
nach den Herstellungsschritten (a)-(e) aus dem Rahmen genommen und als gehärtete
Silikonschicht erfindungsgemäß eingesetzt wird.
Verfahren nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass eine
oder mehrere der erfindungsgemäßen Silikonfolie/n mittels Klebe- und/oder
Verbindungsmaterialien, vorzugsweise an den Kanten, innig miteinander verbunden
werden und so ein rundes, amorphes oder geometrisches, dreidimensionales Objekt
bilden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 21-23, dadurch gekennzeichnet,
dass die Formgebung der erfindungsgemäßen Silikonfolie durch ein beliebiges
Fertigungsverfahren, vorzugsweise Gießen mittels einer Kernguss- oder Hohlgussform,
vorgegeben und das geformte Silikonobjekt nach Entnahme aus der Modellform, mittels
eines beliebigen Klebe- und/oder Verbindungsmittels, insbesondere Silikonkleber,
mit der informationstragenden Folie und ggf. mit einer weiteren Silikonschicht verbunden
wird und somit ein einteiliges sowie dreidimensionales Objekt bildet.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Formgebung durch ein bestehendes zwei- oder dreidimensionales Objekt aus
beliebigen Material, insbesondere Silikon, Metall oder Kunststoff, vorgegeben und
die erfindungsgemäße Zusammensetzung, mit oder ohne Zuhilfenahme von Additiven,
Vorbehandlungen sowie Klebe- und/oder Verbindungsmaterialien, auf dieses Objekt
geschichtet bzw. aufgeformt ist.
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zusammensetzung mit oder ohne Zuhilfenahme von Additiven, Vorbehandlungen
sowie Klebe- und/oder Verbindungsmaterialien, teil- oder ganzflächig an oder
auf ein beliebiges zwei- oder dreidimensionales Objekt, insbesondere aus Silikon,
Metall oder Kunststoff, jeder Art, Beschaffenheit, Form und Farbe, ergänzend
oder erweiternd, montiert, eingearbeitet und mit diesem haftend oder innig verbunden
ist.
Zusammensetzung umfassend eine oder mehrere Silikonfolie/n in beliebiger
Zusammensetzung gemäß einem der Ansprüche 1-20 und ein oder mehrere
Verfahrensprodukt/e gemäß den Ansprüchen 21-26.
Verwendung einer Silikonfolie in beliebiger Zusammensetzung gemäß
einem der Ansprüche 1-20 und ein oder mehrere Verfahrensprodukte gemäß
den Ansprüchen 21-26 beispielsweise als Werbeträger, Kunst- oder Designobjekt,
Dekorations- oder Spielwarenprodukt, Beschilderungs- und Leitsystemträger,
Präsentationsmedium, Haftmittel, Aufkleber, Folienträger, Projektions-
oder Reflexionsfläche, didaktisches und therapeutisches Instrument oder als
ein produktintegrierter bzw. produktergänzender Bild- und Informationsträger.
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