Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftstofffilter für eine
Kraftstoffversorgungsanlage einer Brennkraftmaschine, insbesondere in einem Kraftfahrzeug.
Brennkraftmaschinen weisen zu ihrer Versorgung mit flüssigem
Kraftstoff eine Kraftstoffversorgungsanlage auf. Eine derartige Kraftstoffversorgungsanlage
umfasst üblicherweise einen Kraftstofftank, eine Kraftstoffpumpe, ein Kraftstofffilter
sowie eine Einspritzanlage. Um die Gefahr einer Beschädigung der Einspritzanlage
bzw. der Brennkraftmaschine zu reduzieren, ist es erforderlich, den der Brennkraftmaschine
zugeführten Kraftstoff mit Hilfe des Kraftstofffilters von im Kraftstoff mitgeführten
Verunreinigungen zu befreien. Beim Kraftstofffilter handelt es sich somit um ein
für die Funktionssicherheit der Brennkraftmaschine relevantes Bauteil. Ein
derartiges Kraftstofffilter besitzt üblicherweise ein Filtergehäuse, das
einen rohseitigen Einlass und einen reinseitigen Auslass aufweist. Des weiteren
ist ein Filterelement vorgesehen, das im Filtergehäuse angeordnet ist und das
im Filtergehäuse einen mit dem Einlass kommunizierenden Rohraum von einem mit
dem Auslass kommunizierenden Reinraum trennt. Beim Filterelement handelt es sich
um ein Verschleißteil, das in bestimmten Wartungsintervallen ausgetauscht wird.
Beim Austausch des Filterelements besteht die Gefahr, dass es nicht ordnungsgemäß
in das Filtergehäuse eingebaut wird. Des weiteren besteht die Gefahr, dass
das Kraftstofffilter versehentlich oder absichtlich ohne Filterelement betrieben
wird. Bei fehlendem oder nicht ordnungsgemäß eingesetztem Filterelement
besteht die Gefahr, dass Verunreinigungen ungehindert zur Einspritzanlage bzw. zur
Brennkraftmaschine gelangen.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für
ein Kraftstofffilter eine verbesserte Ausführungsform anzugeben. Bei welchem
insbesondere die Gefahr, dass ungefilterter Kraftstoff zur Brennkraftmaschine gelangt,
reduziert ist.
Bei der Erfindung wird dieses Problem durch die Gegenstände der
unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, das Kraftstofffilter
zusätzlich mit einem rohseitigen Rücklauf zu versehen, der im betriebsbereiten
Zustand des Kraftstofffilters mit Hilfe eines Verschlusselements verschlossen ist.
Bei nicht betriebsbereitem Zustand des Kraftstofffilters, also beispielsweise bei
fehlendem Verschlusselement und/oder bei fehlendem Filterelement, ist der Rücklauf
offen, so dass durch den Einlass in das Filtergehäuse geförderter Kraftstoff
bevorzugt durch den Rücklauf abfließt und beispielsweise in den Kraftstofftank
zurückfließt. Durch den Auslass wird dann kein oder nicht genügend
Kraftstoff gefördert. In der Folge kann die Brennkraftmaschine nicht gestartet
werden. Die Gefahr einer Beschädigung der Einspritzanlage bzw. der Brennkraftmaschine
lässt sich dadurch reduzieren. Damit bei fehlendem Filterelement der über
den Einlass in das Filtergehäuse eintretende Kraftstoff durch den Rücklauf
und nicht durch den Auslass austritt, kann beispielsweise der Strömungswiderstand
durch den Rücklauf bis zum Tank deutlich geringer ausgelegt werden als der
Strömungswiderstand vom Auslass bis zur Brennkraftmaschine. Bei eingesetztem
Filterelement und bei fehlendem oder nicht ordnungsgemäß angebrachten
Verschlusselement ist der Rücklauf zum Rohraum offen, während der Auslass
zum Reinraum hin offen ist und durch das Filterelement vom Rohraum getrennt ist.
Durch das Filterelement ergibt sich zwangsläufig ein erhöhter Strömungswiderstand
zum Auslass hin. Folglich tritt auch bei dieser Konstellation der Kraftstoff bevorzugt
durch den Rücklauf aus dem Filtergehäuse aus. In der Folge verhindert
bei dieser Konstellation das Filterelement eine Schmutzzufuhr zur Brennkraftmaschine,
wobei diese gleichzeitig nicht gestartet werden kann, da sie durch den Auslass nicht
oder nur umzureichend mit Kraftstoff versorgt wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist das Verschlusselement
am Filterelement ausgebildet oder angeordnet, und zwar so, dass das Verschlusselement
bei ordnungsgemäß in das Filtergehäuse eingesetztem Filterelement
den Rücklauf verschließt. Durch diese integrierte Bauweise wird sichergestellt,
dass der Rücklauf nur bei eingesetztem und nur bei richtig eingesetztem Filterelement
verschlossen ist. Mit anderen Worten der ordnungsgemäße Einbauzustand
des Filterelements bzw. der betriebsbereite Zustand des Kraftstofffilters ergibt
sich erst dann, wenn das Filterelement so in das Filtergehäuse eingesetzt ist,
dass das Verschlusselement den Rücklauf verschließt. Die Zuverlässigkeit
bzw. die Handhabbarkeit des Kraftstofffilters wird dadurch verbessert.
Bei einer anderen Ausführungsform kann eine Positioniereinrichtung
vorgesehen sein, die wenigstens ein filterelementseitiges Positionierelement und
wenigstens ein filtergehäuseseitiges Positionierelement aufweist, die beim
Einsetzen des Filterelements in das Filtergehäuse zum Auffinden einer in einer
Einsteckrichtung des als Zapfen ausgestalteten Verschlusselementes fluchtenden Ausrichtung
zwischen dem Zapfen und einer zum Rohraum hin offenen Rücklauföffnung
des Rücklaufs zusammenwirken. Durch diese Ausgestaltung wird beim Montieren
des Kraftstofffilters das Auffinden der für das ordnungsgemäße Einsetzen
des Filterelements erforderlichen Relativlage zwischen Filterelement und Filtergehäuse
erleichtert. Die Gefahr einer fehlerhaften Montage wird dadurch reduziert.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann eine Führungseinrichtung
vorgesehen sein, die wenigstens ein filterelementseitiges Führungselement und
wenigstens ein filtergehäuseseitiges Führungselement aufweist, die beim
Einsetzen des Filterelements in das Filtergehäuse nach den Schlüssel-Schloss-Prinzip
zusammenwirken, derart, dass sie nur bei zueinander passenden Führungselementen
das Zusammenwirken zwischen den Positionierelementen der Positioniereinrichtung
ermöglichen. Durch diese Bauweise wird die Gefahr reduziert, dass ein falsches
Filterelement, also ein nicht speziell an das Kraftstofffilter adaptiertes Filterelement
in das Filtergehäuse eingesetzt werden kann. Im Idealfall lässt sich eine
Brennkraftmaschine, deren Kraftstoffversorgungsanlage mit dem erfindungsgemäßen
Kraftstofffilter ausgestattet ist, nur dann starten, wenn in das Filtergehäuse
das dafür vorgesehene richtige Filterelement ordnungsgemäß eingesetzt
ist.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung
anhand der Zeichnungen.
Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination,
sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional
gleiche Bauteile beziehen.
Es zeigen, jeweils schematisch,
1 eine perspektivische und teilweise geschnittene Ansicht
eines Kraftstofffilters,
2 eine teilweise geschnittene und stark vereinfachte
Seitenansicht im Bereich eines Rücklaufs beim Montieren eines Filterelements,
3 eine perspektivische Ansicht auf einen Deckel des
Filtergehäuses in einer vereinfachten Darstellung,
4 eine Draufsicht auf den Deckel gemäß
3 entsprechend einem Pfeil IV in 3,
5 eine Ansicht wie in 4,
jedoch bei einer anderen Ausführungsform,
6 eine Detailschnitt entsprechend Schnittlinien VI
in 4.
Entsprechend 1 umfasst ein Kraftstofffilter
1, das zum Filtern eines flüssigen Kraftstoffs, wie z.B. Benzin oder
Diesel, geeignet ist, ein Filtergehäuse 2 und ein Filterelement
3. Das Filtergehäuse 2 weist einen rohseitigen Einlass
4, einen reinseitigen Auslass 5 sowie einen rohseitigen Rücklauf
6 auf. Das Filtergehäuse 2 ist aus einem topfförmigen
Deckel 7 und einem topfförmigen Boden 8 zusammengebaut, die
über eine Gewindeverbindung 9 miteinander verschraubbar sind. Einlass
4, Auslass 5 und Rücklauf 6 sind hier am Deckel
7 ausgebildet. Das Filtergehäuse 2 ist bevorzugt für
eine hängende Einbauposition vorgesehen, so dass für die Wartung des Kraftstofffilters
1 der Boden 8 abschraubbar ist, während der Deckel
7 ortsfest verbleibt. Das Kraftstofffilter 1 ist für den
Einbau in eine Kraftstoffversorgungsanlage einer Brennkraftmaschine, die vorzugsweise
in einem Kraftfahrzeug angeordnet ist, vorgesehen. Hierzu sind der Einlass
4 an eine durch einen Pfeil symbolisierte Einlassleitung 10 der
Kraftstoffversorgungsanlage, der Auslass 5 an eine durch einen Pfeil symbolisierte
Auslassleitung 11 der Kraftstoffversorgungsanlage und der Rücklauf
6 an eine durch einen Pfeil symbolisierte Rücklaufleitung
12 der Kraftstoffversorgungsanlage anschließbar. Die Einlassleitung
10 enthält beispielsweise eine Kraftstoffpumpe und kommt von einem
Kraftstofftank. Die Auslassleitung 11 führt beispielsweise zu einer
Kraftstoffeinspritzanlage. Die Rücklaufleitung 12 führt vorzugsweise
zum Kraftstofftank zurück.
Das Filterelement 3 ist im montierten Zustand des Kraftstofffilters
1 im Filtergehäuse 2 angeordnet, und zwar so, dass es im
Filtergehäuse 2 einen Rohraum 13 von einem Reinraum
14 trennt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Filterelement
3 ohne Beschränkung der Allgemeinheit als Ringfilterelement ausgestaltet,
das bezüglich einer Längsmittelachse 15 des Ringfilterelements
3 koaxial zu einer Längsmittelachse 16 des Filtergehäuses
2 angeordnet ist. Des weiteren besitzt das Ringfilterelement
3 zumindest eine axiale Endscheibe 17, wobei in 1
nur eine Endscheibe 17 erkennbar ist. Die jeweilige Endscheibe
17 begrenzt ein radial durchströmbares Filtermaterial 18
axial.
Der Einlass 4 kommuniziert über eine nicht gezeigte
Einlassöffnung mit dem Rohraum 13, und der Auslass 5 kommuniziert
über eine nicht gezeigte Auslassöffnung mit dem Reinraum 14.
Des weiteren kommuniziert der Rücklauf 6 ebenfalls mit dem Rohraum
13. Hierzu enthält der Rücklauf 6 beispielsweise eine
zum Rohraum 13 hin offene Rücklauföffnung 19.
Beim Kraftstofffilter 1 ist außerdem ein Verschlusselement
20 vorgesehen, das dazu dient, den Rücklauf 6 im betriebsbereiten
Zustand des Kraftstofffilters 1 zu verschließen.
Hierzu verschließt das Verschlusselement 20 beispielsweise die Rücklauföffnung
19. Im betriebsbereiten Zustand des Kraftstofffilters 1, also
bei verschlossenem Rücklauf 6 fördert die Kraftstoffpumpe im
Betrieb der Kraftstoffversorgungsanlage Kraftstoff durch den Einlass 4
in den Rohraum 13. Vom Rohraum 13 gelangt der Kraftstoff durch
das Filtermaterial 18 radial zum Reinraum 14. Aus dem Reinraum
14 tritt der Kraftstoff durch den Auslass 5 wieder aus dem Filtergehäuse
2 aus. Bei fehlendem Verschlusselement 20 bzw. bei nicht durch
das Verschlusselement 20 verschlossenem Rücklauf 6 kann der
Kraftstoff vom Rohraum 13 direkt durch den Rücklauf 6 aus
dem Filtergehäuse 2 austreten. Der Strömungswiderstand durch
das Filtermaterial 18 zur Reinseite 14 sorgt dabei dafür,
dass sich im Reinraum 14 also am Auslass 5 der zum Starten der
Brennkraftmaschine erforderliche Kraftstoffdruck nicht aufbauen lässt, da der
Kraftstoff vom Rohraum 13 im wesentlichen ungehindert durch den Rücklauf
6 abfließen kann.
Bei der hier gezeigten bevorzugten Ausführungsform kann das Kraftstofffilter
1 außerdem mit einem Drucksensor 21 ausgestattet sein, mit
dessen Hilfe der reinseitige Kraftstoffdruck gemessen werden kann. Der Drucksensor
21 ist z.B. am Deckel 7 angebracht. Beispielsweise kann beim Starten
der Brennkraftmaschine ein Motorsteuergerät den Druckaufbau im Reinraum
14 überwachen und erst bei einem hinreichenden Druckaufbau entsprechende
Startsignale zum Starten der Brennkraftmaschine generieren. Bei unverschlossenem
Rücklauf 6 kann sich der hierzu erforderliche Druck im Reinraum
14 nicht aufbauen, so dass die benötigten Startsignale nicht generiert
werden. Im übrigen kann bei offenem Rücklauf 6 der Druckaufbau
im Reinraum 14 so gering ausfallen, dass eine zum Starten der Brennkraftmaschine
benötigte Kraftstoffversorgung nicht möglich ist, so dass die Brennkraftmaschine
schon aufgrund der mangelnden oder fehlenden Kraftstoffversorgung nicht gestartet
werden kann. Diese Bauweise beruht auf der Überlegung, dass der unverschlossene
Rücklauf als Anzeichen dafür ausgewertet wird, dass das Verschlusselement
20 nicht oder nicht ordnungsgemäß in die Rücklauföffnung
19 eingesetzt ist und/oder dass das Filterelement 3 nicht oder
nicht ordnungsgemäß in das Filtergehäuse 2 eingesetzt ist.
Ebenso kann der unverschlossene Rücklauf 6 darauf hinweisen, dass
ein falsches Filterelement in das Filtergehäuse 2 eingesetzt worden
ist. Bei den genannten Zuständen ist das Kraftstofffilter 1 nicht
betriebsbereit. Ein Starten der Brennkraftmaschine sollte dann unterbleiben, um
eine Beschädigung der Brennkraftmaschine bzw. der Einspritzanlage durch ungefilterten
Kraftstoff zu vermeiden. Mit Hilfe des vorgeschlagenen Kraftstofffilters
1 wird dieses Ziel vergleichsweise einfach und wirkungsvoll erreicht.
Bei der hier gezeigten bevorzugten Ausführungsform ist das Verschlusselement
20 am Filterelement 3 ausgebildet bzw. daran angeordnet. Der Rücklauf
6 ist damit automatisch verschlossen, wenn das Filterelement
3 ordnungsgemäß in das Filtergehäuse 2 eingesetzt
ist. Ein fehlendes Filterelement 3, ein falsch eingesetztes Filterelement
3 und die Verwendung eines falschen Filterelementes 3 haben jeweils
einen unverschlossenen Rücklauf 6 zur Folge, wodurch das Starten der
Brennkraftmaschine verhindert werden kann.
Im Beispiel ist das Verschlusselement 20 an der dem Deckel
7 zugewandten Endscheibe 17 angeordnet. Das Verschlusselement
20 ist hier als Zapfen 22 ausgestaltet, der axial von der Endscheibe
17, also parallel zur Längsmittelachse 15 des Ringfilterelements
3 absteht. Der Zapfen 22 wirkt zum Verschließen des Rücklaufs
6 mit der Rücklauföffnung 19 zusammen. Insbesondere
ist der Zapfen 22 in die Rücklauföffnung 19 axial einsteckbar.
Der Zapfen 22 kann mit einer Radialdichtung 23, insbesondere ein
O-Ring, ausgestattet sein. Die Rücklauföffnung 19 kann mit einem
nicht näher bezeichneten Stutzen oder Rohrabschnitt ausgestattet sein. Im eingesteckten
Zustand bewirkt die Radialdichtung 23 eine hinreichende Abdichtung der
Rücklauföffnung 19.
Bei der hier gezeigten Ausführungsform ist das Kraftstofffilter
1 außerdem mit einer Entlüftungsdrossel 24 ausgestattet,
über die der Rücklauf 6 ebenfalls mit dem Rohraum 13
kommuniziert. Die Entlüftungsdrossel 24 zeichnet sich durch einen
Durchströmungswiderstand aus, der deutlich größer ist als der Durchströmungswiderstand
des Filterelements 3 und des Auslasses 5 bei verschlossenem Rücklauf
6. Bei verschlossenem Rücklauf 6 ermöglicht die Entlüftungsdrossel
24 beim Starten der Brennkraftmaschine eine Entlüftung des Filtergehäuses
2. Im anschließenden Normalbetrieb lässt sie eine vergleichsweise
kleine Rücklaufströmung durch den Rücklauf 6 zu, die jedoch
aufgrund der vergleichsweise starken Drosselwirkung der Entlüftungsdrossel
24 den erforderlichen Druckaufbau im Reinraum 14 nicht behindert.
Insbesondere ist der Durchströmungswiderstand der Entlüftungsdrossel
24 schon größer als der Durchströmungswiderstand des Filterelements
3 allein.
Entsprechend den 2 bis 6
kann das Kraftstofffilter 1 mit einer Positioniereinrichtung
25 ausgestattet sein. Die Positioniereinrichtung 25 umfasst wenigstens
ein filterelementseitiges. Positionierelement, das hier durch eine Gleitfläche
26 am freien Ende des Zapfens 22 gebildet ist, sowie wenigstens
ein filtergehäuseseitiges Positionierelement, das hier durch eine Rampe
27 gebildet ist. Die Positionierelemente 26, 27 sind
so ausgestaltet, dass sie beim Einsetzen des Filterelements 3 in das Filtergehäuse
2 zum Auffinden einer in einer Einsteckrichtung 28 des Zapfens
22 fluchtenden Ausrichtung zwischen dem Zapfen
22 und der Rücklauföffnung 19 zusammenwirken.
Bei den hier gezeigten bevorzugten Ausführungsformen ist als
filtergehäuseseitiges Positionierelement besagte Rampe 27 vorgesehen,
die in den Rohraum 13 axial vorsteht. Die Rampe 27 beginnt bei
29 an der Rücklauföffnung 19 und endet bei
30 ebenfalls an der Rücklauföffnung 19. Zwischen ihrem
Beginn 29 und ihrem Ende 30 erstreckt sich die Rampe
27 konzentrisch zur Längsmittelachse 16 des Filtergehäuses
2 kreisförmig bzw. schraubenförmig. Von ihrem Beginn
29 bis zu ihrem Ende 30 fällt die Rampe 27 zur Rücklauföffnung
19 hin ab. Als filterelementseitiges Positionierelement ist besagte Gleitfläche
26 am Zapfen 22 ausgebildet und zwar an einer von der Endscheibe
17 entfernten Seite des Zapfens 22. Der Zapfen 22 ist
hierbei bezüglich der Längsmittelachse 15 des Filterelements
3 exzentrisch angeordnet, wobei die Exzentrizität des Zapfens
22 etwa gleich groß gewählt ist wie der Radius der Rampe
27. Dementsprechend kann der Zapfen 22 beim Einführen des
Filterelements 3 koaxial zur Längsmittelachse 16 des Filtergehäuses
2 mit seiner Gleitfläche 26 axial an der Rampe
27 zur Anlage kommen. Beim Drehen des Filterelements 3 um dessen
Längsmittelachse 15 entsprechend einem Pfeil 31 gleitet der
Zapfen 22 mit seiner Gleitfläche 26 entlang der Rampe
27 ab. Hierbei erfolgt zwangsläufig die Ausrichtung des Zapfens
22 zur Rücklauföffnung 19. Eine entsprechende Abgleitbewegung
ist in 2 durch einen Pfeil 32 symbolisiert.
Die Orientierung der Rampensteigung ist dabei zweckmäßig so gewählt,
dass die Drehrichtung beim Festschrauben des Bodens 8 für das darin
angeordnete Filterelement 3 zwangsläufig die gewünschte Drehbewegung
31 erzeugt, wodurch das Filterelement 3 beim Anbringen des Bodens
8 automatisch entlang der Rampe 27 abgleitet. Bei Erreichen der
fluchtenden Ausrichtung zwischen Zapfen 22 und Rücklauföffnung
19 begrenzt der Beginn 29 der Rampe 27 ein Weiterdrehen
des Filterelements 3. Bei weitergehendem Festschrauben des Bodens
8 wird das Filterelement 3 zwangsläufig mit seinem Zapfen
22 entsprechend der Einsteckrichtung 28 in die Rücklauföffnung
19 eingeführt.
Entsprechend den 3 bis 6
kann das Kraftstofffilter 1 außerdem mit einer Führungseinrichtung
33 ausgestattet sein. Diese Führungseinrichtung 33 kann wenigstens
ein filterelementseitiges Führungselement, das beispielsweise durch einen am
Zapfen 22 ausgebildeten Führungsabschnitt 34 gebildet sein
kann, sowie wenigstens ein filtergehäuseseitiges Führungselement aufweisen,
das beispielsweise durch eine oder mehrere Führungswände 35 gebildet
sein kann. Die Führungselemente 34, 35 sind so ausgestaltet,
dass sie beim Einsetzen des Filterelements 3 in das Filtergehäuse
2 nach dem „Schlüssel-Schloss-Prinzip" zusammenwirken. Das
bedeutet, dass die Führungselemente 34, 35 das Zusammenwirken
zwischen den Positionierelementen 26, 27, also zwischen der Rampe
27 und der Gleitfläche 26 nur dann ermöglichen, wenn
die zueinander passenden Führungselement 34, 35 miteinander
zusammenwirken. Für den Fall, dass die beim Einsetzen des Filterelements
3 in das Filtergehäuse 2 miteinander zusammenwirkenden Führungselemente
34, 35 nicht zueinander passen, wird durch die Führungseinrichtung
33 das Zusammenwirken der Positionierelemente 26, 27
zum Auffinden der fluchtenden Ausrichtung zwischen Zapfen 22 und Rücklauföffnung
19 erheblich behindert oder unmöglich.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die filtergehäuseseitigen
Führungselemente durch Führungswände 35 gebildet, die sich
entlang wenigstens eines Erstreckungsabschnitts 36 der Rampe
27 radial innen und/oder radial außen erstrecken und dabei über
die Rampe 27 in axialer Richtung vorstehen. Bei den Beispielen der
3 und 4 ist jeweils nur
ein einziger Erstreckungsabschnitt 36 vorgesehen, der im Bereich des Endes
30 der Rampe 27 positioniert ist. Dabei sind im Erstreckungsabschnitt
36 zwei parallele Führungswände 35 vorgesehen, von denen
die eine radial innen und die andere radial außen die Rampe 27 begrenzt.
Bei der in 5 gezeigten Ausführungsform sind insgesamt
drei Erstreckungsabschnitte 36 vorgesehen, in denen jeweils zwei parallel
verlaufende Führungswände 35 vorgesehen sind, welche die Rampe
27 radial innen und außen begrenzen. Das filterelementseitige Führungselement
ist bei den hier gezeigten Ausführungsformen durch den Führungsabschnitt
34 ausgebildet, der an der von der Endscheibe 17 abgewandten oder
entfernten Seite des Zapfens 22 axial vorsteht. Besagter Führungsabschnitt
34 weist die Gleitfläche 26 des Zapfens 22 auf.
Des weiteren ist der Führungsabschnitt 34 hinsichtlich seiner Positionierung
am Zapfen 22 und hinsichtlich seiner Dimensionierung so auf die Führungswände
35 abgestimmt, dass sich der Führungsabschnitt 34 bei der
Montage des Kraftstofffilters 1 radial neben der jeweiligen Führungswand
35 beziehungsweise zwischen den beiden parallelen Führungswänden
35 erstreckt und dabei die Gleitfläche 26 axial an der Rampe
27 zur Anlage bringt sowie den Zapfen 22 gegenüber der jeweiligen
Führungswand 35 axial beabstandet hält. Dieser Zusammenhang ist
besonders deutlich in 6 erkennbar. Dort berührt
der Führungsabschnitt 34 mit der Gleitfläche 26 die
zwischen den Führungswänden 35 verlaufende Rampe 27
und gewährleistet ein Axialspiel zwischen den Wänden 35 und einer
von der Endscheibe 17 abgewandten oder entfernten Außenseite
37 des Zapfens 22, von welcher der Führungsabschnitt
34 vorsteht. Besagte Außenfläche 37 kann eben sein und
kann über eine Phase 38 in den übrigen Zapfen 22 übergehen.
Das vorstehend genannte Schlüssel-Schloss-Prinzip bewirkt nun,
dass der Zapfen 22
mit seiner Gleitfläche 26 nur dann entlang der gesamten
Rampe 27 bis zur fluchtenden Ausrichtung zur Rücklauföffnung
19 abgleiten kann, wenn der Führungsabschnitt 34 vorhanden
ist, wenn der Führungsabschnitt 34 in radialer Richtung hinreichend
schmal ist, um zwischen den einander gegenüberliegenden Führungswänden
35 hindurchzupassen, und wenn der Führungsabschnitt 35 in
axialer Richtung hinreichend lang ist, um das erforderliche Axialspiel zwischen
Zapfen 22 und den Führungswänden 35 einzustellen. Bei
fehlendem oder falschem Führungsabschnitt 34 würde der Zapfen
22 beim Abgleiten entlang der Rampe 27 in Umfangsrichtung an stirnseitigen
Enden der Wände 35 zur Anlage kommen, wodurch die Drehbarkeit des
Filterelements 3 blockiert wird. Das Filterelement 3 lässt
sich dann nicht ohne weiteres ordnungsgemäß montieren.
In den 3 bis 6
ist außerdem ein Auslassstutzen 39 dargestellt, der am Deckel
7 vorgesehen sein kann und auf den das Filterelement 3 aufsteckbar
sein kann. 6 zeigt eine spezielle Ausführungsform,
bei welcher der Zapfen 22 über einen Steg 40 an der Endscheibe
17 angebracht ist. Besagter Steg 40 ist in radialer Richtung flexibel
und ermöglicht einen Toleranzausgleich zwischen der radialen Lage des Führungsabschnitts
34 und der radialen Lage der Führungswände 35. Wie aus
1 hervorgeht, kann der Zapfen 22 auch vergleichsweise
steif an der Endscheibe 17 angebracht sein.