Die Erfindung betrifft eine Befestigungseinrichtung für wenigstens
einen einer Spinnmaschine zugeordneten und antreibbaren Lüfter zum Erzeugen
eines Unterdruckes, wobei die Spinnmaschine eine Vielzahl von Spinnstellen enthält,
die jeweils eine mit Unterdruck arbeitende Verdichtungszone zum Verdichten eines
Faserverbandes aufweisen, und wobei ein Lüfter über wenigstens einen Unterdruckkanal
mit mehreren Verdichtungszonen verbunden ist.
Lüfter zum Erzeugen eines Unterdruckes für Verdichtungszonen
einer Spinnmaschine sind durch die DE
10 2004 047 567 A1 Stand der Technik. Solche Lüfter werden oftmals
über Antriebsriemen von einer in Maschinenlängsrichtung durchlaufenden
Antriebswelle angetrieben. In der genannten Druckschrift sind zwar über die
Befestigung der Lüfter und die Lagerung der Antriebswelle keine Einzelheiten
offenbart, allerdings ist es durch offenkundige Vorbenutzung bekannt, dass die Lüfter
und die Lagerungen der Antriebswelle mittels Befestigungseinrichtungen an dem Maschinenrahmen
der Spinnmaschine befestigt sind.
Die bekannten Befestigungseinrichtungen haben den Nachteil, dass durch
die mit hoher Drehzahl rotierenden Lüfter und die Antriebswelle in negativer
Weise Schwingungen auf die Spinnmaschine übertragen werden können. Die
Lüfter bzw. die Antriebswelle rotieren üblicherweise mit Drehzahlen von
etwa 20.000 bzw. 2.000 min-1. Insbesondere ist eine Umrüstung von
bestehenden Spinnmaschinen problematisch, bei denen nachträglich Einrichtungen
zur pneumatischen Verdichtung der Faserverbände eingebaut werden, und bei denen
dann entsprechend auch nachträglich mehrere Lüfter und eine Antriebswelle
am Maschinenrahmen befestigt werden. Bei der Nachrüstung von älteren Spinnmaschinen
lässt sich das Schwingverhalten der gesamten Spinnmaschine durch die zusätzlichen
Lüfter und die Antriebswelle nicht im Voraus bestimmen. Es kann vorkommen,
dass durch die Drehzahl der Lüfter oder der Antriebswelle eine Schwingungsanregung
der gesamten Spinnmaschine erfolgt, die die Garnerzeugung beeinträchtigen oder
sogar den Betrieb unmöglich machen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Befestigungseinrichtung
für einen einer Spinnmaschine zugeordneten und antreibbaren Lüfter zu
schaffen, bei der die nachteilige Übertragung von Schwingungen auf die Spinnmaschine
vermieden wird.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Befestigungseinrichtung
auf dem Boden aufsteht, und dass außer dem Unterdruckkanal keine weitere mechanische
Verbindung zwischen Lüfter und Spinnmaschine besteht.
Eine derartige freistehend allein vom Boden getragene Befestigungseinrichtung,
die keine, mechanische Schwingungen auf die Spinnmaschine übertragende Verbindung
zu der Spinnmaschine aufweist, hat den Vorteil, dass die durch die hohen Drehzahlen
der Lüfter hervorgerufenen Schwingungen sich nicht mehr nachteilig an der Spinnmaschine
auswirken können. Die Befestigungseinrichtung kann zum Beispiel allein durch
ihr Gewicht positioniert sein. Sie kann aber auch zusätzlich, beispielsweise
durch Schrauben und Dübel, am Boden des Spinnsaales befestigt sein. Der Boden
eines Spinnsaales besteht üblicherweise aus Stein oder Beton, und wird durch
die Lüfter praktisch nicht zu Schwingungen angeregt. Es ist vorteilhaft, wenn
die Befestigungseinrichtung eine gemeinsame Antriebswelle aufnimmt, die zum Antreiben
aller Lüfter vorgesehen ist und in Längsrichtung der Spinnmaschine verläuft.
Des Weiteren ist vorteilhaft, wenn der Unterdruckkanal zwischen dem Lüfter
und den Verdichtungszonen der Spinnmaschine so gestaltet ist, dass er keine Schwingungen
auf die Spinnmaschine überträgt.
Die Befestigungseinrichtung kann unterschiedlich gestaltet sein. Beispielsweise
kann sie aus einzelnen Halteelementen bestehen, die jeweils zum Befestigen eines
Lüfters und/oder eines Lagers für die Antriebswelle dienen und ohne Verbindung
zu dem Halteelement eines benachbarten Lüfters am Boden befestigt ist. In Ausgestaltung
der Erfindung kann es jedoch auch vorteilhaft sein, dass die Befestigungseinrichtung
einen Rahmen enthält, an dem mehrere Lüfter angebracht sind. Eine Konstruktion
mit einem Rahmen hat den Vorteil, dass die Aufstellung und Montage unterhalb der
Spinnmaschine einfacher und schneller erfolgen kann, da eine derartige Konstruktion
bereits teilweise vormontiert auf dem Rahmen angeliefert werden kann.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels.
Es zeigen:
1 einen Querschnitt durch eine teilweise dargestellte
Spinnmaschine mit zugeordnetem Lüfter,
2 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles II der
1 auf die Verdichtungszonen mehrerer Spinnstellen und
den zugehörigen Lüfter mit Antriebswelle, wobei einige Bauteile, insbesondere
die Streckwerke, weggelassen sind.
Die in den 1 und 2
nur teilweise dargestellte Spinnmaschine, vorzugsweise eine Ringspinnmaschine,
besteht aus einer Mehrzahl von in Maschinenlängsrichtung angeordneten Maschinensektionen
1 und 2. Einer solchen Maschinensektion 1,
2 sind beispielsweise jeweils vier Spinnstellen 3 bis
6 auf jeder Maschinenseite zugeordnet, wobei die Anzahl der Maschinensektionen
sowie die Anzahl der Spinnstellen durchaus größer sein kann.
Pro Spinnstelle ist jeweils ein an sich bekanntes Streckwerk
7 vorgesehen, dem eine pneumatische Verdichtungszone 8 nachgeordnet
ist, deren Ausgestaltung für die vorliegende Erfindung an sich beliebig ist.
Jedes Streckwerk 7 enthält mehrere, im vorliegenden
Fall drei Walzenpaare 9, 10, und 11, die in bekannter
Weise jeweils aus einem angetriebenen, in Maschinenlängsrichtung durchlaufenden
Unterzylinder sowie einer jeder Spinnstelle zugeordneten Druckwalze bestehen. Die
Unterzylinder der drei Walzenpaare 9, 10 und 11 sind
in nicht näher dargestellter Weise jeweils zwischen den Maschinensektionen
1 und 2 in einer am Maschinenrahmen 12 befestigten Stanze
13 gelagert. Der Maschinenrahmen 12 steht auf dem Boden
14 des Spinnsaales und kann mit dem Boden 14 verschraubt sein.
Den Streckwerken 7 wird in Zuführrichtung A jeweils
ein Faserband oder ein Vorgarn 15 zugeführt, welches dann im Streckwerk
7 bis zur gewünschten Feinheit verstreckt wird. Im Anschluss an das
letzte Walzenpaar 11, das so genannte Ausgangswalzenpaar des Streckwerks
7, liegt dann ein bereits verstreckter, jedoch noch drehungsfreier Faserverband
16 vor. Dieser Faserverband 16 durchläuft die genannte Verdichtungszone
8 und wird hier gebündelt, so dass der Faserverband 16 schmaler
und weniger haarig wird. Die Verdichtung führt insgesamt zu einer besseren
Substanzausnutzung, was letztendlich zu einer höheren Festigkeit des zu spinnenden
Fadens 17führt. Auslaufseitig ist die Verdichtungszone 8
durch eine Klemmstelle 18 begrenzt, ab welcher der Faden 17 seine
Spinndrehung erhält. Der Faden 17 wird in Lieferrichtung B einem nicht
dargestellten Drallorgan, beispielsweise einer Ringspindel, zugeführt, das
beispielsweise an einer am Maschinenrahmen 12 befestigten und in Maschinenlängsrichtung
durchlaufenden Spindelbank 19 angebracht sein kann. Die Klemmstelle
18 wirkt hinsichtlich der Spinndrehung als Drallsperre, so dass die Spinndrehung
nicht bis in die Verdichtungszone 8 zurückläuft.
Den Verdichtungszonen 8 mehrerer Spinnstellen 3
bis 6 ist im vorliegenden Beispiel auf jeder Maschinenseite ein Profilrohr
20 zugeordnet, welche sich über eine Maschinensektion 1 erstreckt
und einen Saugkanal bildet. Das Profilrohr 20 ist ebenfalls an den Stanzen
13 befestigt. Den anderen Maschinensektionen, wie beispielsweise der Maschinensektion
2, ist ebenfalls auf jeder Maschinenseite ein Profilrohr 20 zugeordnet.
Auf der Oberseite des Profilrohres 20 ist pro Spinnstelle 3 bis
6 ein Saugschlitz 21 angebracht, der sich im Wesentlichen in Transportrichtung
des Faserverbandes 16 erstreckt und bis in die Nähe der Klemmstelle
18 reicht.
Pro Spinnstelle ist der jeweiligen Verdichtungszone 8 ein
relativ schmales Transportband 22 zugeordnet, das den jeweiligen Saugschlitz
21 überdeckt und luftdurchlässig ausgebildet ist. Vorteilhaft
kann es sich bei dem Transportband 22 um ein dünnes Gewebeband mit
sehr feinen Poren handeln. Das Profilrohr 20 ist an seiner Außenkontur
als Gleitfläche für das Transportband 22 ausgebildet, wobei letzteres
das Profilrohr 20 eng umschließt und auf dem Profilrohr
20 umläuft. Dem Antrieb des Transportbandes 22 dient eine
Klemmwalze 23, die mit dem Profilrohr 20 die bereits erwähnte
Klemmstelle 18 bildet. Die Klemmwalze 23 ist in nicht dargestellter
Weise angetrieben und treibt ihrerseits durch Friktion das Transportband
22 an. Letzterem ist ein Spannelement 24 zugeordnet.
Jedes Profilrohr 20 enthält eine Saugöffnung
25, so dass also eine gemeinsame Saugöffnung 25 beispielsweise
für die Spinnstellen 3 bis 6 vorhanden ist. Jedes Profilrohr
20 ist an einen Unterdruckkanal 26 angeschlossen. Den beiden sich
gegenüberliegenden Unterdruckkanälen 26 der beiden Maschinenseiten
ist jeweils ein eigener Lüfter 27 zugeordnet, der den erforderlichen
Unterdruck erzeugt. Die beiden Unterdruckkanäle 26 zu den Profilrohren
20 der beiden Maschinenseiten können über ein Verteilerstück
28 zusammengefasst und dann gemeinsam zu dem Lüfter 27 geführt
werden. Dabei ist vorteilhaft, dass wenigstens der Unterdruckkanal 26 zwischen
dem Lüfter 27 und dem Verteilerstück 28 durch einen
flexiblen Schlauch 29 gebildet wird.
Die einzelnen Lüfter 27 sind jeweils mittels eines Antriebsriemens
30 über einen Antriebswirtel 31 oder dergleichen angetrieben.
In nicht dargestellter Ausgestaltung können auch einzelmotorisch angetriebene
Lüfter 27 vorgesehen sein. Pro Maschinensektion 1,
2 umschlingt dabei der Antriebsriemen 30 jeweils eine Antriebsscheibe
32. Die einzelnen Antriebsscheiben 32 sind auf einer Antriebswelle
33 befestigt, die in Maschinenlängsrichtung durchläuft und beispielsweise
durch einen Motor angetrieben wird.
Eine derartige Spinnmaschine kann eine Vielzahl von über 1000
Spinnstellen aufweisen. Es ist verständlich, dass es dabei entsprechend viele
Maschinensektionen und entsprechend viele Lüfter 27 mit Antriebsriemen
30 gibt.
Zur Erzeugung des entsprechenden Unterdruckes in den Verdichtungszonen
8 ist es erforderlich, dass der Lüfter 27 mit einer relativ
hohen Drehzahl von beispielsweise 15.000 bis 25.000 min-1
rotiert. Die Antriebswelle 33 rotiert dabei entsprechend der gewählten
Übersetzung zwischen Antriebswirtel 31 und Antriebsscheibe
32 mit einer Drehzahl von etwa 2.000 min-1. Damit durch diese
schnellrotierenden Bauteile des Lüfters 27 und der Antriebswelle
33 keine nachteiligen Schwingungen auf den Maschinenrahmen 12
und die Spinnmaschine übertragen werden, ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die Befestigungseinrichtungen 34 für den Lüfter
27 und die Antriebswelle 33 nicht am Maschinenrahmen
12 befestigt sind. Es ist vorgesehen, dass die Befestigungseinrichtung
34 nur vom Boden 14 getragen ist, und dass außer dem Unterdruckkanal
26 keine weitere mechanische Verbindung zwischen Lüfter
27 und Spinnmaschine besteht. Je nach Standfestigkeit und Gewicht der Befestigungseinrichtung
34 kann es ausreichend sein, dass die Befestigungseinrichtung
34 freistehend auf dem Boden 14 unter der Spinnmaschine positioniert
wird. Alternativ kann die Befestigungseinrichtung 34 zusätzlich am
Boden 14 befestigt sein. Zum Antreiben der Antriebswelle 33 ist
ein nicht dargestellter zentraler Antriebsmotor vorgesehen, der an der Befestigungseinrichtung
34 bzw. am Boden 14 und nicht am Maschinenrahmen 12 befestigt
ist.
Die Befestigungseinrichtung 34 kann aus einem plattenähnlichen
Halteelement 35 bestehen, an dem der Lüfter 27 und ein Lager
36 für die Antriebswelle 33 befestigt ist. Jedes einen Lüfter
27 tragende Halteelement 35 ist mit den benachbarten Halteelementen
35 über einen Rahmen 37 verbunden, der aus in Maschinenlängsrichtung
verlaufenden Trägern 38 besteht. Der Rahmen 37 steht über
Füße 39 auf dem Boden 14. Die Füße
39 können höhenverstellbar und mit dem Boden 14 durch
Schrauben und Dübel verbunden sein. In nicht dargestellter Ausgestaltung können
die Halteelemente 35 auch ohne Rahmen 37 und ohne Träger
38 jeweils einzeln am Boden 14befestigt sein. Bei dieser Ausführung
können die Träger 38 entfallen, so dass insgesamt weniger Material
für die Befestigungseinrichtung 34 benötigt wird.
Insbesondere bei einer Nachrüstung von Verdichtungseinrichtungen
mit einer pneumatischen Verdichtungszone 8 an bestehende Spinnmaschinen
sind immer auch die zugehörigen Lüfter 27 mit den Befestigungseinrichtungen
34 nachzurüsten. Neben dem bereits erwähnten Vorteil der schwingungstechnischen
Entkopplung hat die Befestigungseinrichtung 34, die nur am Boden
14 befestigt ist, den Vorteil, dass eine Befestigungseinrichtung
34 für mehrere Typen von Spinnmaschinen verwendbar ist. Bei den bisherigen
Befestigungseinrichtungen 34, die jeweils am Maschinenrahmen
12 angebracht waren, waren für jeden Maschinentyp aufwändige
Anpassungsarbeiten oder gar anders ausgelegte Befestigungseinrichtungen
34 notwendig, die an die jeweilige Form des Maschinenrahmens
12 angepasst sein mussten. Durch die Befestigung der Befestigungseinrichtung
34 am Boden 14 haben die Befestigungseinrichtungen 34
unabhängig vom Maschinentyp immer die gleiche Basis, so dass für viele
Maschinentypen keine gesonderten Anpassungen der Befestigungseinrichtungen
34 mehr erforderlich sind.
Die Ausrichtung der in Maschinenlängsrichtung durchlaufenden
Antriebswelle 33 wird durch die freistehenden Befestigungseinrichtungen
34 nicht beeinträchtigt. Die Ausrichtung der Antriebswelle
33 kann weiterhin durch Einstell-Lehren erfolgen, die als Basis ein präzise
ausgerichtetes Bauteil der Spinnmaschine benutzen. Als präzises Bauteil der
Spinnmaschine kommt beispielsweise die Spindelbank 19 oder eine –
hier nicht dargestellte – in Längsrichtung durch die Spinnmaschine durchlaufende
Antriebswelle für die Ringspindeln in Betracht.