Die Erfindung betrifft eine Nähmaschine mit einer Presserfusshalterung
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Aus der DE 297 19 084 U1
ist ein Presserfuss für Nähmaschinen bekannt, der einstückig mit
dem Presserfusshalter ausgebildet und über diesen mittels einer Schraub- /Klemmverbindung
am Ende einer Pressstange der Nähmaschine angebracht ist.
Eine ähnliche Anbringung eines Presserfusses samt Presserfusshalter
an einer Pressstange der Nähmaschine ist aus der DE
37 36 532 A1 bekannt. Hierbei wird der Presserfuss an dem unteren Ende
der Pressstange mittels einer Pressklemmschraube angebracht.
Aus der US 4,492,173 A
ist eine elektromagnetisch betätigte Lösung eines Presserfusses bekannt.
Die JP 100309394 A
offenbart einen Magnet im Presserfuss zur Anziehung von Teilen einer gebrochenen
Nadel.
Die US 4,363,280 zeigt einen
Magnet im Presserfuss, der in einer Öffnung desselben angeordnet ist, welcher
zur Einbringung eines Nadelablenkelements oder Hakens dient.
Bei Haushaltsnähmaschinen ist der Presserfuss häufig lösbar
mittels eines Haltemechanismuses an dem Presserfusshalter angebracht. Der Presserfusshalter
seinerseits ist üblicherweise mittels einer Schraubverbindung mit der Presserstange
lösbar verbunden, so dass der Presserfuss separat – d.h. ohne eines
Wechsels des Presserfusshalters – ausgewechselt werden kann. Der Wechsel
eines Presserfusses erfolgt in der Regel durch Betätigung eines Hebels am Presserfusshalter.
Zum Einsetzen des Presserfusses muss derselbe derart unter dem Presserfusshalter
positioniert werden, dass beim Absenken des Presserfusshalters der Presserfuss in
den Presserfusshalter einrastet. Hierfür ist eine exakte Positionierung erforderlich.
Derartige Presserfusshalterungen lassen noch Wünsche offen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Nähmaschine
mit einer Presserfusshalterung der eingangs genannten Art zu verbessern. Hierbei
soll insbesondere der Wechsel eines Presserfusses vereinfacht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Nähmaschine
mit einer Presserfusshalterung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Erfindungsgemäß ist eine Nähmaschine mit einer Halterung,
insbesondere mit einer Presserfusshalterung, vorgesehen, mittels der ein Teil an
einem anderen Teil der Nähmaschine angebracht ist. Dabei hält durch die
Halterung ein Teilbereich der Nähmaschine mindestens einen anderen Teilbereich
der Nähmaschine mittels Magnetkraft in körperlichem Kontakt miteinander,
so dass ein unbeabsichtigtes Lösen oder Entfernen eines Teils vom anderen Teil
bei ordnungsgemäßem Betrieb der Nähmaschine ausgeschlossen ist. Durch
das Vorsehen einer Verbindung unter Ausnutzung magnetischer Kräfte kann die
Anzahl beweglicher Teile, wie bspw. Schrauben, verringert werden, wodurch sich gleichzeitig
die Funktionssicherheit erhöht. Zudem vereinfacht sich die Betätigung
dadurch, dass nicht erst ein Befestigungsmittel, wie bspw. eine Klemmschraube oder
ein Bolzen, gelöst werden muss, sondern durch eine einfache Zugkraft die Verbindung
gelöst werden kann. Ebenso vereinfacht sich der Zusammenbau dadurch, dass das
anzubauende Teil in Folge der Magnetkraft bei richtiger Vorpositionierung automatisch
in die richtige Endposition gezogen wird.
Bevorzugt ist mindestens ein Freiheitsgrad für eine Relativbewegung
der beiden Teilbereiche der Nähmaschine zueinander zusätzlich zur Magnetkraft
durch einen Formschluss beschränkt. Der Formschluss wirkt vorzugsweise quer
zur Magnetkraft.
Besonders bevorzugt ist eine Nähmaschine mit einer Presserfusshalterung
vorgesehen, bei der mittels der Presserfusshalterung ein Presserfuss direkt oder
indirekt an einer Pressstange der Nähmaschine angebracht ist. Dabei ist die
Presserfusshalterung zumindest in Teilbereichen derart magnetisch wirkend ausgebildet,
dass ein Teilbereich mindestens einen anderen Teilbereich mittels Magnetkraft in
körperlichem Kontakt miteinander hält. Hierbei ist der Presserfuss entweder
direkt mit der Pressstange oder indirekt über den Presserfusshalter oder ein
anderes Zwischenelement mit der Pressstange der Nähmaschine verbunden, wobei
der Presserfuss in Folge einer magnetischen Kraft an der Pressstange, dem Presserfusshalter
oder einem anderen Zwischenelement gehalten wird. Zusätzliche Sicherungen können
vorgesehen sein, sind jedoch nicht notwendigerweise erforderlich. Besonders vorteilhaft
ist das Vorsehen einer Presserfusshalterung unter Ausnutzung der Magnetkraft im
Falle der Verwendung eines Knopflochfusses, da sich das Einfädeln und das Durchziehen
des Fadens durch die Öffnung des Knopflochfusses dadurch vereinfacht, dass
der Fuss einfach abgenommen und dann mit dem eingefädelten Faden wieder eingesetzt
werden kann. Ebenso wird das Einfädeln des Oberfadens in die Nadel dadurch
vereinfacht, dass der Presserfuss – oder je nach Ausgestaltung
auch der gesamte Presserfusshalter samt Presserfuss – einfach abgenommen
und nach dem Einfädeln wieder eingesetzt werden kann. Insbesondere bei Industrienähmaschinen
vereinfacht sich der Wechsel des Presserfusses samt Presserfusshalter, da kein Werkzeug
erforderlich ist.
Vorzugsweise weist die Presserfusshalterung mindestens einen Magneten
auf, welcher ein an einem Teil der Presserfusshalterung anzubringendes, zweites
Teil, wie insbesondere die Pressstange oder den Presserfuss, die bzw. der an dem
Presserfusshalter – aus Sicht des Presserfusshalters – angebracht
wird, an der Presserfusshalterung festhält.
Vorzugsweise handelt es sich beim Magneten um einen Dauer- oder Permanentmagnet.
Permanentmagnete können bspw. aus metallischen Legierungen aus Eisen, Nickel
und Aluminium mit Zusätzen aus Kobalt, Mangan und Kupfer oder auch aus keramischen
Oxidwerkstoffen (Bariumoxid, Eisenoxid) hergestellt werden. Ebenfalls können
bspw. gesinterte Magnete aus seltenen Erden, wie zum Beispiel Kobalt-Samarium oder
Neodym-Eisen-Bor, verwendet werden.
Das andere Teil der Presserfusshalterung, welches nicht mit einem
Magneten versehen ist, wird – zumindest bereichsweise – von einem
Element gebildet, welches vom Magneten angezogen wird. Bevorzugt handelt es sich
hierbei um einen Bolzen.
Bei der Presserfusshalterung kann es sich beispielsweise um eine Halterung
handeln, mittels welcher der Presserfuss lösbar am Presserfusshalter angebracht
ist, und/oder mittels welcher der Presserfusshalter lösbar an der Pressstange
angebracht ist.
Die magnetische Verbindung kann vorzugsweise durch einen Formschluss,
ggf. unter Einbeziehung einer leichten Presspassung, unterstützt werden, wobei
der Formschluss insbesondere in eine Richtung senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht
zur Wirkungsrichtung der Magnetkraft vorgesehen ist.
Besonders bevorzugt ist der Magnet am Presserfusshalter fest angebracht,
jedoch kann er auch an der Pressstange und/oder am Presserfuss angebracht sein.
Insbesondere bevorzugt ist der Presserfuss direkt an der Pressstange
angebracht, wodurch mehr Platz für die Handhabung des Materials vorhanden ist.
Dabei kann die Pressstange zusätzlich derart ausgebildet sein, dass Stoffführungselemente
o.ä. wie bei bekannten Systemen angebracht werden können.
Die Ausgestaltung des Magneten kann beispielsweise zylinderförmig
sein. Jedoch kann die Ausgestaltung des Magneten auch jochartig sein, so dass der
magnetisierbare Teil der Presserfusshalterung durch die Fußenden des Jochs
angezogen wird und es schließt.
Im Folgenden ist die Erfindung anhand dreier Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. In der
Zeichnung zeigen:
1 eine schematisch dargestellte perspektivische Darstellung
einer Nähmaschine mit einer erfindungsgemäßen Presserfusshalterung
gemäß des ersten Ausführungsbeispiels,
2 eine perspektivische, vergrößerte Ansicht
des Presserfusses samt Presserfusshalter von 1,
3 eine Explosionsdarstellung des Presserfusses und
Presserfusshalters von 1,
4 eine perspektivische, vergrößerte Ansicht
des unteren Endes einer Pressstange samt hieran direkt anzubringendem Presserfuss
gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel, und
5 eine perspektivische, vergrößerte Ansicht
des unteren Endes einer Pressstange samt hieran angebrachtem Presserfusshalter mit
Presserfuss gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel, und
6 eine Explosionsdarstellung des Presserfusses und
des unteren Endes der Pressstange von 5.
Eine Nähmaschine 1 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel
weist einen – soweit im Folgenden nicht ausdrücklich beschrieben –
herkömmlichen Aufbau auf, wobei sie eine Pressstange 2, einen hieran
angebrachten Presserfusshalter 3 und einen am Presserfusshalter
3 angebrachten Presserfuss 4 aufweist.
Vorliegend ist der Presserfusshalter 3 auf herkömmliche
Weise an dem unteren Ende der Pressstange 2 angebracht, wobei eine Schraubklemmverbindung
vorgesehen ist.
Der Presserfuss 4 ist lösbar am Presserfusshalter
3 angebracht, wobei die Verbindung mittels einer Kombination aus Formschluss
und Magnetkraft erfolgt. Der Presserfuss 4 wird vorliegend durch einen
Fussteil 4a, mittels welchem ein zu nähender Stoff während des
Vorschubs beim Nähen auf eine Unterlage gepresst wird, und einen auf der Oberseite
des Fussteils 4a ausgebildeten Verbindungsteil 4b gebildet, welcher
zum in gewissem Maße verschwenkbaren Halten des Presserfusses 4 am
Presserfusshalter 3 dient. Der Verbindungsteil
4b weist zwei parallel zueinander angeordnet und voneinander beabstandete
Blöcke 4b' und einen zwischen denselben verlaufend angeordneten Bolzen
4b'' auf. Der Presserfusshalter 3 ist an seinem unteren Ende mit
einer Fläche 3a ausgebildet, in welcher eine U-förmige, leicht
geöffnete Nut 3b quer verlaufend ausgebildet ist. Der Innendurchmesser
der U-förmigen Nut 3b entspricht im Wesentlichen dem Außendurchmesser
des Bolzens 4b'', wobei die Nut 3b eine etwa dem Innendurchmesser
entsprechende Tiefe aufweist. Oberhalb der Nut 3b, mit seinem unteren Ende
direkt in dieselbe heranragend an den hierin angeordneten Bolzen 4b'' des
Presserfusses 4, ist ein Magnet 5 im Presserfusshalter
3 angeordnet.
Der Magnet 5 ist ein Permanentmagnet und weist vorliegend
eine zylinderförmige Gestalt auf, die in einer entsprechend ausgebildeten Aufnahme
des Presserfusshalters 3 fest aufgenommen ist. Er zieht den weichmagnetischen
Bolzen 4b'' des Presserfusses 4 an und hält denselben dadurch
in der Nut 3b, so dass eine ausreichend betriebssichere Verbindung von
Presserfuss 4 und Presserfusshalter 3 gewährleistet ist.
Die Verbindung von Presserfuss 4 und Presserfusshalter 3 wird
durch einen (gewissen) Formschluss – im Falle eines vollständig eingesetzten
Pressfusses 4 – in horizontaler Ebene unterstützt, während
der Kraftschluss durch Magnetkraft in im Wesentlichen vertikaler Richtung wirkt.
Da die Fläche 3a am Ende des Presserfusshalters
3 nicht an der Oberfläche des Presserfusses 4 anliegt, ist
ein leichtes Verschwenken des Presserfusses 4 um die Längsachse des
Bolzens 4b'' möglich, wobei die Größe der Schwenkbewegung
durch die Abstände der vorderen und hinteren Enden der Fläche
3a und der gegenüberliegenden Oberfläche des Presserfusses
4 bestimmt wird.
In Folge der vorstehend beschriebenen Ausgestaltung wirkt der Presserfusshalter
3 in Verbindung mit dem hieran angebrachten Magneten 5 in Zusammenwirkung
mit dem Presserfuss 4 als Presserfusshalterung, die im Folgenden mit dem
Bezugszeichen 6 bezeichnet ist.
Gemäß dem zweiten, in 4 dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die Presserfusshalterung 6 direkt zwischen
der Pressstange 2 und dem Presserfuss 4 ausgebildet. Der Presserfusshalter
gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel entfällt und die Pressstange
2 übernimmt seine Funktion.
Die Pressstange 2 ist gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
als im Wesentlichen hohlzylindrisches Bauteil ausgebildet. Am unteren Ende
2a ist, quer unteren Fläche 3a verlaufend, eine Nut
3b ausgebildet, welche – unterbrochen durch den hohlen inneren Bereich
der Pressstange 2 – sich beiderseits der Mittellängsachse der
Pressstange 2 erstreckt. Im hohlen Innenraum der Pressstange
2 ist ein zylinderförmiger Magnet 5 aufgenommen, der sich
bis zur Höhe der Nut 3b erstreckt. Der Presserfuss 4 ist
entsprechend dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel ausgebildet,
so dass hierauf nicht näher eingegangen wird. Die Funktion der Presserfusshalterung
6 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel entspricht derjenigen
des zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiels, außer, dass an Stelle des
Presserfusshalters direkt die Pressstange 2 tritt.
In den 5 und 6
ist als drittes Ausführungsbeispiel ein fest mit dem Presserfusshalter
3 schwenkbar um einen Bolzen verbundener Presserfuss 4 dargestellt,
wobei der Presserfusshalter 3 lösbar am unteren Ende einer Pressstange
2 anbringbar ist. Hierbei ist die Pressstange 2 an ihrem unteren
Ende 2a quaderförmig ausgebildet. Im Inneren des Presserfusshalters
3, der in seinem oberen Bereich als rechteckförmiges Hohlprofil ausgebildet
ist, ist ein Magnet 5 angeordnet, welcher das weichmagnetische untere Ende
2a der Pressstange 2 anzieht. Der Presserfusshalter
3 besteht aus einem nicht magnetisierbaren Material, so dass das rechteckförmige
Hohlprofil keine magnetische Wirkung zeigt. Querkräfte können durch den
Formschluss des quaderförmigen Endes und des rechteckförmigen Hohlprofils
aufgenommen werden. Eine leichte Presspassung kann zudem die Magnetkraft in Bezug
auf Zugbelastungen in Längsrichtung der Verbindung unterstützen.
Um das Zusammenbauen zu erleichtern, können Einführschrägen
am Hohlprofil und/oder am quaderförmigen Ende vorgesehen sein.
- 1
- Nähmaschine
- 2
- Pressstange
- 2a
- Ende
- 3
- Presserfusshalter
- 3a
- Fläche
- 3b
- Nut
- 4
- Presserfuss
- 4a
- Fussteil
- 4b
- Verbindungsteil
- 4b'
- Block
- 4b''
- Bolzen
- 5
- Magnet
- 6
- Presserfusshalterung