Die Erfindung betrifft ein Hebelventil für eine Sanitärarmatur
mit Kaltwasser- und Warmwasserzuläufen.
Einhebelventile für Sanitärarmaturen zum Mischen von Kalt-
und Warmwasser sind in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen bekannt. Sie weisen
einen Stellhebel auf, an dem ein Betätigungsgriff anbringbar ist. Der Stellhebel
ist in einer Buchse um eine quer zu deren Längsachse verlaufende Schwenkachse
kippbar gelagert. Die Buchse selbst ist in einem Gehäuse um ihre Längsachse
drehbar gelagert. Durch Drehen des Stellhebels kann die Temperatur des Mischwassers
eingestellt werden, während durch Kippen des Stellhebels die Menge an temperiertem
Wasser eingestellt wird.
Der Stellhebel wirkt mit einem Ventilglied zusammen, das vom Stellhebel
durch Bewegung um die Längsachse der Buchse zwecks Mischen von Kalt- und Warmwasser
und durch kippen um die Schwenkachse zwecks Einstellens der Durchflussmenge des
Mischwassers verstellbar ist. Als Ventilglied kommt beispielsweise eine bewegbar
gelagert Keramikscheibe in Frage, die im Zusammenspiel mit einer feststehenden Keramikscheibe
für die oben beschriebenen Funktionen sorgt, wenn der Stellhebel bewegt wird.
Ein Beispiel für eine Einhebelmischarmatur ist in DE
35 03 793 A1 beschrieben. Alternativ ausgebildete Einhebelmischventile,
bei denen die Mischwassertemperatur- und Mischwassermengenfunktion nicht durch planparallele
Keramikscheiben sondern durch eine Kugel realisiert ist, finden sich in
DE 22 16 040 A und DE
38 90 575 T1.
Ein weiterer Aspekt und Komfortgesichtspunkt von Einhebelmischventilen
betrifft die Leichtgängigkeit ihrer Bedienung. Aus Gründen der einfacheren
und bequemeren Bedienung derartiger Ventile ist eine Leichtgängigkeit wünschenswert.
Bei verhältnismäßig langen Betätigungsgriffen kann jedoch der
Fall eintreten, dass das Ventil selbsttätig in die Schließstellung übergeht,
da das durch den Betätigungsgriff auf den Stellhebel wirkende Kippmoment, aufgrund
dessen der Stellhebel um seine quer zur Längsachse der Buchse verlaufende Schwenkachse
selbsttätig kippen kann, größer ist als die zwischen den Ventilgliedern
(beispielsweise Keramikscheiben) wirkende Reibungskraft.
So zeigt die DE 69414597 T2
ein Hebelventil für eine Sanitärarmatur, bei dem um den Schaft des Stellhebels
eine Feder angeordnet ist, die für eine erhöhte Reibung am Stellhebel
sorgt. Durch die Federvorspannung wird somit ein ungewolltes Rückkippen des
Stellhebels verhindert.
In der US 2006/0042704 A1 ein Hebelventil mit Einstellelementen zum
Begrenzen der Durchflussmenge und/oder Mischwassertemperatur offenbart, wobei die
Einstellelemente in nutartigen Ausnehmungen eines Einstellrings geführt sind.
Weiterhin ist in der DE 3911681 A1
ist ein Stellhebel für ein Mischventil gezeigt, der seitlich eng in der Öffnung
einer Halterung geführt ist. Schließlich zeit auch die DE
197 51 764 C2 einen Aufbau für eine Einhebelmischbatterie mit einem
verstellbaren Durchflussbegrenzungselement zur Temperatur und Mengensteuerung des
ausströmenden Wassers, bei dem die Verkippung eines Bewegungshebels mittels
eines Exzenters gesichert ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Hebelventil für eine Sanitärarmatur
mit Kaltwasser- und Warmwasserzuläufen zu schaffen, bei dem die Gefahr eines
ungewollten Zurückkippens des Betätigungsgriffs der Armatur verringert
ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung ein Hebelventil
für eine Sanitärarmatur mit Kaltwasser- und Warmwasserzuläufen vorgeschlagen,
das versehen ist mit
- – einem Gehäuse,
- – einer Buchse, die in dem Gehäuse drehbar gelagert ist, und
- – einem Stellhebel, der um eine quer zur Längsachse der Buchse verlaufende
Schwenkachse kippbar in der Buchse gelagert ist.
Dieses Hebelventil ist erfindungsgemäß ferner versehen mit
- – einem zwischen dem Stellhebel und der Buchse und/oder dem Gehäuse
Reibung erzeugendes Reibungselement zum Verhindern eines ungewollten Zurückkippens
eines mit dem Stellhebel verbindbaren Handgriffs der Sanitärarmatur, wenn der
Stellhebel zwecks Einstellens einer gewünschten Durchflussmenge des Mischwassers
in eine Kippstellung gekippt ist.
Nach der Erfindung weist das Hebelventil ein eine Reibungskraft erzeugendes
Reibungselement auf, das zwischen dem Stellhebel einerseits und dem Gehäuse
und/oder der Buchse andererseits Reibung erzeugt. Hierdurch wird die Kippbewegung
des Stellhebels so weit erschwert, dass ein Zurückkippen des Stellhebels aufgrund
eines Kippmoments, das durch den mit dem Stellhebel verbundenen Betätigungsgriff
wirkt, auch dann verhindert wird, wenn der Betätigungsgriff relativ weit auskragend
oder großformatig ist, was aus Praktikabilitäts- oder Designgründen
der Fall sein kann.
In vorteilhafter Ausbildung der Erfindung ist das Hebelventil ferner
gekennzeichnet durch ein Verschiebungselement, das von dem Stellhebel durchdrungen
sowie von diesem beim Kippen und Verschwenken mitnehmbar ist, wobei das Verschiebungselement
unter Entstehung von Reibung an dem Gehäuse oder einem damit verbundenen Teil
linear verschiebbar und verschwenkbar geführt ist. Ein solches Verschiebungselement
kann z. B. in einem Schlitz oder dergleichen Durchführung reibend aufgenommen
sein oder in der Durchführung in mehreren Raststellungen rastend gehalten sein.
Der konstruktiv bedingte Verdrehwinkel, um den die Buchse in dem Gehäuse
drehbar gelagert ist, kann für den praktischen Gebrauch des Einhebelmischventils
unter Umständen zu groß oder insoweit ungünstig sein, als angesichts
einer erhöhten Vorlauftemperatur des Warmwassers die maximal mögliche
Mischwassertemperatur zu hoch ist. Daher ist es bekannt, insbesondere zur Begrenzung
der maximalen Mischwassertemperatur Temperaturbegrenzungselemente bei Einhebelmischventilen
einzubauen. Hierbei handelt es sich um drehfest auf das Gehäuse aufsetzbare
Anschlagringe, die mit einem von dem Stellhebel oder dem mit diesem verbundenen
Betätigungsgriff mitgenommenen Drehelement (Anschlagelement) zusammenwirken.
Ein Beispiel für ein derartiges Temperaturbegrenzungselement findet sich in
DE 36 07 349 C2.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist das Hebelventil für
eine Sanitärarmatur mit Kaltwasser- und Warmwasserzuläufen versehen mit
- – einem Gehäuse,
- – einer Buchse, die in dem Gehäuse drehbar gelagert ist,
- – einem Stellhebel, der um eine quer zur Längsachse der Buchse verlaufende
Schwenkachse kippbar in der Buchse gelagert ist,
- – einem Ventilglied, das von dem Stellhebel durch Bewegen um die Längsachse
der Buchse zwecks Mischens von Kalt- und Warmwasser und durch Kippen um die Schwenkachse
zwecks Einstellens der Durchflussmenge des Mischwassers verstellbar ist, und
- – einem drehfest an dem Gehäuse angeordneten Anschlagring, der zwei
Anschläge zur Begrenzung der Bewegung des Stellhebels und/oder der Buchse um
deren Längsachse aufweist,
wobei vorgesehen ist,
- – dass der Anschlagring zwei unter Bildung eines Aufnahmeringschlitzes
übereinander angeordnete Ringelemente und zwei die Ringelemente verbindende
Anschlagstege aufweist, die die Anschläge bilden, und
- – dass ein Verschiebungselement vorgesehen ist, das sich an zwei gegenüberliegenden
Enden bis in und/oder durch den Aufnahmeringschlitz hinein bzw. hindurch erstreckt
und das von dem Stellhebel durchdrungen ist,
- – wobei das Verschiebungselement beim Kippen des Stellhebels um dessen
Schwenkachse innerhalb des Aufnahmeschlitzes linear bewegbar und bei Verschwenkung
des Stellhebels um die Längsachse der Buchse bis zur Anlage an mindestens einem
der beiden Anschlagstege innerhalb des Aufnahmeringschlitzes drehend mitnehmbar
ist.
Bei diesem Hebelventil ist das Anschlagelement, das mit dem an dem
Gehäuse drehfest angeordneten Anschlagring zusammenwirkt, als ein insbesondere
plattenförmiges Verschiebungselement ausgeführt, das bei Bewegung des
Stellhebels von diesem mitnehmbar ist. Zu diesem Zweck weist das Verschiebungselement
eine Aussparung auf, durch die sich hindurch der Stellhebel durch das Verschiebungselement
erstreckt. Beide wirken derart miteinander zusammen, dass das Verschiebungselement
beim Kippen des Stellhebels linear verschiebbar ist, während das Verschiebungselement
gedreht wird, wenn der Stellhebel (und damit die Buchse) verschwenkt wird.
Das Verschiebungselement ragt an zwei (diametral) gegenüberliegenden
Enden in zwei Ringschlitzabschnitte des Anschlagrings hinein, wobei die Ringschlitzabschnitte
durch zwei übereinander angeordnete Ringelemente des Anschlagrings gebildet
und die beiden Ringelemente über zwei Anschlagstege miteinander verbunden sind.
Das Verschiebungselement wird also beim Kippen des Stellhebels radial zu dem Aufnahmeringschlitz,
der die beiden durch die Anschlagstege voneinander getrennten Aufnahmeringschlitzabschnitte
aufweist, bewegt, während sich das Verschiebungselement in Umfangserstreckung
des Aufnahmeringschlitzes innerhalb dieses bewegt, wenn der Stellhebel (und damit
die Buchse) um die Längsachse der Buchse verschwenkt wird.
Das Hebelventil gemäß dieser Weiterbildung verfügt
über eine verbesserte Temperaturbegrenzung, die insbesondere unter beengten
Platzverhältnissen noch in dem Hebelventil bzw. an diesem anbringbar ist.
Das bei dieser Variante des Hebelventils vorgesehene Verschiebungselement
ist für die Hebelbremsfunktion von Vorteil, da dieses Element nunmehr mit Reibung
in einem Aufnahmeringschlitz und/oder im bzw. am Gehäuse gelagert sein kann.
Hierdurch bietet sich auf einfache Art und Weise die Möglichkeit der Realisierung
der Hebelbremse.
Das für die Temperaturbegrenzungsfunktion erforderliche Anschlagelement
kann als kleinformatiges Verschiebungselement ausgeführt werden, das nur einen
geringen Einbauraum benötigt. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn
dem Einhebelmischventil eine zusätzliche Funktionalität, wie beispielsweise
eine vom Bediener überwindbare Mischwassermengenbegrenzung verliehen werden
soll. Hierzu wird im Bereich des Schwenkweges des Stellhebels Platz
für Nocken oder Verrastungen benötigt, wie es beispielsweise in
DE 101 38 304 A1 beschrieben ist.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass
der Stellhebel zumindest innerhalb seines das Verschiebungselement durchdringenden
Bereichs einen polygonalen Querschnitt aufweist und dass das Verschiebungselement
eine Aussparung mit zu diesem Querschnitt komplementärem Randverlauf aufweist.
Durch diese Art der Ausbildung des Querschnitts des Stellhebels und der Aussparung
des Verschiebungselements wird auf besonders einfache Art und Weise ein Mitnehmen
des Verschiebungselements bei Bewegung des Stellhebels um dessen beide Bewegungsachsen
ermöglicht. Das formschlüssige Zusammengreifen von Verschiebungselement
und Stellhebel stellt die bevorzugte Variante für die kraftschlüssige
Verbindung beider Elemente dar. Grundsätzlich könnte man den Kraftschluss
auch durch eine Klemmung oder Reibung (Reibschluss) zwischen Stellhebel und Verschiebungselement
realisieren.
In vorteilhafter Weise ist ferner vorgesehen, dass die Anschlagstege
punktsymmetrisch zum Mittelpunkt des Anschlagrings angeordnet sind und an ihren
Enden Anschlagflächen aufweisen, wobei die jeweils im wesentlichen diametral
gegenüberliegenden Anschlagflächen der beiden Anschlagstege in einer sich
quer zur Linearbewegungsrichtung des Verschiebungselements erstreckenden Richtung
voneinander einen Abstand aufweisen, der im wesentlichen gleich der Breitenerstreckung
des Verschiebungselements quer zu seiner Linearbewegungsrichtung ist. Hierbei sind
die Anschlagstege relativ zueinander derart positioniert, dass das Verschiebungselement
in beiden Endstellungen an beiden Anschlägen anliegt. Dadurch erhöht sich
die Stabilität der Temperaturbegrenzungselemente.
Bereits oben ist erwähnt, dass aufgrund des geringen Einbauvolumens,
den das erfindungsgemäße Verschiebungselement erfordert, es nun möglich
ist, beispielsweise eine Mengenbegrenzung zu realisieren. Besonders zweckmäßig
diesbezüglich ist es, wenn in/an der Buchse mindestens ein Rastkörper
gelagert ist, der längs des von dem Stellhebel bei dessen Kippen um die Schwenkachse
beschriebenen Kippweges angeordnet ist, und wenn das Verschiebungselement einen
Rastnocken und/oder eine Rastausnehmung aufweist, der/die zur überwindbaren
Begrenzung des Kippweges des Stellhebels mit dem Rastkörper zusammenwirkt/zusammenwirken.
Hierbei befindet sich also an bzw. in der Buchse mindestens ein Rastkörper,
der insbesondere federelastisch an der Buchse gelagert ist. Alternativ ist es möglich,
dass der Rastkörper Teil des Verschiebungselements ist. An dem Verschiebungselement
(oder alternativ dem Gehäuse bzw. der Buchse) ist ein Rastnocken oder eine
Rastausnehmung vorgesehen, der/die zur überwindbaren Begrenzung des Kippweges
des Stellhebels mit dem Rastkörper zusammenwirkt. Der Rastkörper kann
platzsparend seitlich des Kippweges des Stellhebels in der Buchse angeordnet sein.
Es ist auch möglich, zwei derartige Rastkörper beidseitig des Kippweges
des Stellhebels anzuordnen. Über diese Rastkörper wird das Verschiebungselement
beim Kippen des Stellhebels bewegt und wirkt mit seinem Rastnocken bzw. seiner Rastausnehmung
mit dem Rastkörper zur Realisierung einer überwindbaren Begrenzung des
Kippweges des Stellhebels zusammen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
dass das Verschiebungselement mindestens eine Vertiefung aufweist, innerhalb derer
der Rastnocken vorsteht.
Schließlich ist in vorteilhafter weiterer Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen, dass das Verschiebungselement eine Aussparung aufweist, durch die sich
der Stellhebel erstreckt, und dass die Aussparung in Richtung der Erstreckung des
Kippweges des Stellhebels ein solches Ausmaß aufweist, dass, ohne das Verschiebungselement
aus seiner Verrastung mit dem Rastkörper zu bewegen, ein Wasserfluss bis zu
einer vorgebbaren Menge möglich ist. Hierbei ist es ferner von Vorteil, wenn
der Rastkörper dann, wenn er sich außer Eingriff mit dem Rastnocken oder
des Verschiebungselements befindet, auf diesen/dieses eine ungewollte Linearverschiebung
des Verschiebungselements verhindernde Kraft ausübt.
Wie bereits oben erwähnt, ist das Verschiebungselement im einfachsten
Fall als rechteckige Platte ausgebildet. Die Ausrichtung der rechteckigen Platte
relativ zum Stellhebel bzw. relativ zu ihren Bewegungsrichtungen ist zweckmäßigerweise
derart, dass ihre, rechtwinklig zueinander verlaufenden Erstreckungen parallel und
quer zur Linearbewegungsrichtung des Verschiebungselements verlaufen. An seinen
in Längserstreckung liegenden Enden kann das Verschiebungselement gerundet
sein, und damit der Krümmung des Anschlagrings folgen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
und unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen im
einzelnen:
1 eine perspektivische Ansicht eines Hebelventils mit
Temperaturbegrenzungs-, Mischwassermengenbegrenzungs- und Hebelbremsfunktion,
2 eine Draufsicht auf das Hebelventil gemäß
1 von oben,
3 und 4 Draufsichten auf
das Hebelventil gemäß 1 in den beiden Extremverdrehstellungen
zur Verdeutlichung der Temperaturbe grenzungsfunktion und
5 bis 8 Längsschnittdarstellungen
durch den oberen Teil des Hebelventils gemäß 1
zur Verdeutlichung der Mischwassermengenbegrenzungs- und Hebelbremsfunktion.
In den 1 und 2
sind die wesentlichen Merkmale eines erfindungsgemäßen Hebelventils
10 gezeigt. Das Hebelventil 10 weist ein Gehäuse
12 auf, in dem eine Buchse 14 um ihre Längsachse
16 drehbar gelagert ist (siehe insbesondere 2).
Innerhalb des Gehäuses 12 bzw. der Buchse 14 befinden sich
die Ventilglieder (nicht dargestellt), die im Zusammenspiel in an sich bekannter
Weise für die Mischwassermengeneinstellung und die Mischwassertemperatureinstellung
sorgen, und zwar in Abhängigkeit von der Betätigung bzw. Verstellung eines
Stellhebels 18, der oben aus der Buchse 14 und dem Gehäuse
12 hinausragt und auf den ein (nicht dargestellter) Betätigungsgriff
aufsteckbar ist (ggf. unter Zwischenschaltung eines der thermischen Isolation dienenden
Zwischenelements aus beispielsweise Kunststoff, was an sich ebenfalls bekannt ist).
Dabei ist der Stellhebel 18 um eine quer zur Längsachse
16 der Buchse 14 verlaufende Schwenkachse 20 kippbar.
Über diese Schwenkachse 20 ist der Stellhebel 18 mit der
Buchse 14 verbunden, so dass bei Drehung des Stellhebels 18 bzw.
Verschwenkens des Stellhebels 18 um die Längsachse 16 der
Buchse 14 diese (und damit auch das bewegbare Ventilglied) mitgenommen
wird. Die Mitnahme des Ventilgliedes erfolgt also einerseits durch Bewegen des Stellhebels
18 um die Längsachse 16 der Buchse 14 zwecks Mischens
von Kalt- und Warmwasser und durch Kippen des Stellhebels 18 um die Schenkachse
20 zwecks Einstellens der Durchflussmenge des Mischwassers.
Auf das obere Ende des Gehäuses 12 ist verdrehfest ein
Anschlagring 22 aufgesetzt, der zwei übereinander angeordnete Ringelemente
24, 26 aufweist, welche über zwei diametral einander gegenüberliegende
Anschlagstege 28, 30 miteinander verbunden sind. Dadurch bildet
sich zwischen den beiden Ringelementen 24, 26 ein Aufnahmeringschlitz
32, der durch die beiden Anschlagstege 28, 30 unterbrochen
und in zwei Ringschlitzabschnitte 34, 36 unterteilt ist. Die drehfeste
Verbindung von Anschlagring 22 und Gehäuse 12 ist durch eine
(Riefen-)Verzahnung 38 in 2 angedeutet.
Wie anhand der Figuren zu erkennen ist, erstreckt sich der Stellhebel
18 im Bereich seines aus dem Gehäuse 12 herausragenden Endes
durch ein plattenförmiges Verschiebungselement 40 hindurch. Dieses
Verschiebungselement 40 ist im wesentlichen stegförmig bzw. streifenförmig
ausgebildet und weist eine Durchgangsöffnung oder Aussparung 42 sowie
zwei einander gegenüberliegende Enden 44, 46 auf. An seinen
Enden 44, 46 ist das Verschiebungselement 40 in den Abschnitten
34, 36 des Aufnahmeringschlitzes 32 eingetaucht. Damit
ist das Verschiebungselement 40 bei einer Kippbewegung des Stellhebels
18 um dessen Schwenkachse 20 linear zwischen den beiden Ringelementen
24, 26 des Anschlagringes 22 geführt. Bei einer
Verschwenkung des Stellhebels 18 um die Längsachse 16 der
Buchse 14 sind die beiden Enden 44, 46 des Verschiebungselements
40 ebenfalls innerhalb der Aufnahmeringschlitzabschnitte 34,
36 des Anschlagringes 22 drehend geführt.
Anhand der 2 bis 4
wird das Zusammenspiel des Verschiebungselements 40 mit den Anschlagstegen
28, 30 des Anschlagrings 22 deutlich. Jeder Anschlagsteg
28, 30 weist im wesentlichen in Umfangsrichtung des Anschlagrings
22 weisende Anschlagflächen 48, 50 auf, die im wesentlichen
diametral paarweise einander gegenüberliegen. Diese Anschlagflächen
48, 50 wirken nun mit den Seitenrändern 52,
54 des Verschiebungselements 40 zusammen, wie es in den
3 und 4 gezeigt ist. Hierdurch
wird der Verschwenkbereich 56, um den der Stellhebel 18 um die
Längsachse 16 der Buchse 14 verschwenkbar ist, begrenzt.
Dies wird, wie bei Temperaturbegrenzern für Hebelventile an sich üblich,
beispielsweise zur Begrenzung der maximalen Mischwassertemperatur genutzt.
Der konstruktive Vorteil der Temperaturbegrenzung, wie sie vorstehend
anhand der 1 bis 4 erläutert
wurde, ist in dem geringen Platzbedarf zu sehen. So ist es nämlich möglich,
direkt unterhalb des Verschiebungselements 40 innerhalb der Buchse
14 beidseitig des Kippweges des Stellhebels 18 jeweils einen Rastkörper
58 vorzusehen, der der überwindbaren Begrenzung der Mischwassermenge
dient, und zwar im Zusammenspiel mit dem Verschiebungselement, was nachfolgend anhand
der 5 bis 8 erläutert
werden wird.
Innerhalb der Buchse 14 sind die beiden Rastkörper
58 durch Federn 60 federelastisch gelagert, wobei sie von unten
gegen das Verschiebungselement 40 drücken. Das Verschiebungselement
40 weist an seiner den Rastkörpern 58 zugewandten Unterseite
eine sich über die Breite (siehe 2 bis
4) des Verschiebungselements 40 erstreckende
Vertiefung 62 auf, in der ein Rastnocken 66 ausgebildet ist, der
sich ebenfalls über die Breite des Verschiebungselements 40 erstreckt.
In der Ausgangssituation gemäß 5, in der
das Hebelventil 10 geschlossen ist, greift der Rastkörper
58 mit dem Rastnocken 66 zusammen, indem eine Rastnase
68 des Rastkörpers 58 an dem Rastnocken 66 anliegt.
Wie anhand der 1 bis 4
und insbesondere anhand der 5 bis 8
zu erkennen ist, weist die Aussparung 42 des Verschiebungselements
40 eine größere Breitenerstreckung auf, als es zum Durchdringen
durch den Stellhebel 18 erforderlich wäre. Ausgehend von der Situation,
wie sie in 5 gezeigt, ist nun die Erstreckung und Lage
dieser Aussparung 42 derart gewählt, dass der Stellhebel
18, ohne das Verschiebungselement mitzunehmen, in dessen Aussparung
42 bis zu der in 6 gezeigten Kippposition
frei bewegbar ist. Während der Stellhebel 18 in der Geschlossenstellung
gemäß 5 an dem Rand 70 der Aussparung
42 anliegt, liegt er in der Kippstellung gemäß 6
an der diesem Rand 70 gegenüber liegenden Rand 72 der Aussparung
42 an. Bei weiterer Bewegung des Stellhebels 18 nimmt dieser über
die Anlage an dem Rand 72 der Aussparung 42 das Verschiebungselement
40 gegen die Verrastungskraft zwischen dem Rastkörper 58
und dem Rastnocken 66 mit, wie es in 7 gezeigt
ist. Auf diese Weise wird also erreicht, dass sich längs des Kippweges des
Stellhebels 18 eine überwindbare Begrenzung einstellt, durch die die
Durchflussmenge des Mischwassers auf einen vorgebbaren Wert limitiert ist. Wenn
die Mischwasserabgabemenge erhöht werden soll, muss diese Begrenzung durch
eine erhöhte Krafteinwirkung auf den mit dem Stellhebel 18 verbundenen
Betätigungsgriff (nicht dargestellt) überwunden werden, wie es in den
6 und 7 deutlich wird.
Beim Verringern der Durchflussmenge nach Überschreiten der überwindbaren
Begrenzung bewegt sich zunächst der Stellhebel 18 wieder frei in der
Aussparung 42 des Verschiebungselements 40, bis er an dem Rand
70 der Aussparung 42 wieder anliegt. In dieser Stellung, die in
8 gezeigt ist, ist der Hebel 18 gegen eine
(weitere) Kippbewegung in Richtung Schließstellung gehindert. Hierdurch ist
eine Stellhebelbremse realisiert. Durch Aufbringung einer Mindestkippkraft auf den
Stellhebel 18 ausgehend aus der Position gemäß 8
kann der Stellhebel 18 dann zurück in die Schließstellung gemäß
5 bewegt werden, wobei das Verschiebungselement
40 entsprechend mitgenommen wird, bis es seine Position gemäß
5 einnimmt.
Zur Realisierung der Stellhebelbremsfunktion kann auch so vorgegangen
werden, dass das Verschiebungselement 40 bei jeder Kippbewegung des Stellhebels
mitgenommen wird. Durch eine Reib- oder Rastführung in dem Anschlagring
22 bzw. über der Buchse 14 kann dann eine ausreichend große,
der Verschiebung des Verschiebungselements 40 entgegenstehende Kraft aufgebracht
werden, die den Stellhebel 18 und damit den mit dem Stellhebel
18 verbundenen Betätigungsgriff in seiner gegenwärtigen Kippstellung
hält. Die Reibkraft, die zu diesem Zweck auf das Verschiebungselement
40 wirken muss, kann beispielsweise durch die Führung zwischen den
beiden Ringelementen 24, 26 aufgebracht werden. Eine Reibkraft
kann aber auch insbesondere zusätzlich durch den gegen das Verschiebungselement
40 vorgespannten Rastkörper 58 aufgebracht werden. Durch
Ausbildung einer Vielzahl von Rastvertiefungen und Rastnocken an der Unterseite
des Verschiebungselements 40, die in Linearverschiebungsrichtung des Verschiebungselements
40 aufeinanderfolgend angeordnet sind, kann die Haltekraft für den
Stellhebel 18 auch durch einen Formschluss (Verrastung) realisiert werden.
Auch die Mischwasserbegrenzungsfunktion braucht nicht notwendigerweise
so, wie in den 5 bis 8
gezeigt, realisiert zu sein. Es ist beispielsweise möglich, wie oben für
die alternative Ausgestaltung der Stellhebelbremsfunktion beschrieben, die Kopplung
zwischen Stellhebel 18 und Verschiebungselement 40 so zu gestalten,
dass das Verschiebungselement 40 bei jeder Kippbewegung des Stellhebels
mitgenommen wird. Durch diese Linearverschiebung des Verschiebungselements
40 kommt es dann in einer konstruktiv bedingten Verschiebungsstellung des
Verschiebungselements 40 zur Verrastung mit dem Rastkörper
58, wodurch der weiteren Verschiebung des Verschiebungselements
40 eine überwindbare Widerstandskraft entgegenwirkt.