| Dokumentenidentifikation |
DE102007021160A1 20.12.2007 |
| Titel |
Halterung für ein Partikelschutzgitter an einem Gitterrost |
| Anmelder |
hecht international GmbH, 91572 Bechhofen, DE |
| Erfinder |
Kaspar, Benjamin, 91725 Ehingen, DE |
| Vertreter |
Nordmann, H., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 91077 Neunkirchen |
| DE-Anmeldedatum |
05.05.2007 |
| DE-Aktenzeichen |
102007021160 |
| Offenlegungstag |
20.12.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.12.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E04F 17/06(2006.01)A, F, I, 20070505, B, H, DE
|
| Zusammenfassung |
Das Partikelschutzgitter (2) ist in einem Rahmen aufgespannt, der zumindest eine Profilleiste (4) aus Metall oder Kunststoff besitzt. Die Profilleiste (4) weist eine Längskammer (6) mit Längsnut (8) auf. Sie ist mit zwei seitlichen Haltestreifen (10, 12) versehen, wobei an jeden Haltestreifen (10, 12) eine Seitenwand angrenzt. In die Längskammer (6) ist der Kopf (24) einer Schraube (26) längsverschiebbar, aber nicht-verdrehbar eingesetzt. Diese Schraube (26) ragt durch die Längsnut (8) sowie durch eine Masche (22) oder ein Rahmengitterloch des Gitterrosts (20) hindurch. Auf den herausragenden Teil der Schraube (26) ist eine Halteplatte (28) aus Metall oder Kunststoff aufgesetzt, die durch eine auf die Schraube (26) aufgeschraubte Mutter (32) gehalten ist, so dass die Profilleiste (4) samt Partikelschutzgitter (2) durch Anziehen der Mutter (32) in Richtung auf die Halteplatte (28) am Gitterrost (20) festgehalten ist.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft eine Halterung für ein Partikelschutzgitter
an einem Gitterrost. Bei diesen Partikeln handelt es sich z. B. um Insekten. Es
kann sich aber auch um Verunreinigungen, wie z. B. Schmutzpartikel, Laub und Gräser,
handeln.
Zur Abwehr von Insekten, wie Fliegen, Mücken u. a., dienen sogenannte
Insekten-Schutzgitter, z. B. Fliegengitter, mit denen der Zugang dieser Insekten
zu Behausungen verhindert wird. Die Schutzgitter werden dabei in der Regel an Fenstern,
Türen, ggf. auch Lichtschächten oder Kellerschächten sowie an anderen
Öffnungen eines Gebäudes angebracht. Hier kommt es auf eine leichte Montierbarkeit,
aber auch auf einen festen und dauerhaften Sitz an. Darüber hinaus sollte eine
solche Halterung auch preisgünstig sein. Sie sollte nach Möglichkeit aus
Verschmutzungsgründen oder bei Wechsel der Jahreszeit, wenn das Auftreten von
Insekten nicht mehr zu befürchten ist, leicht auswechselbar sein.
Eine Halteeinrichtung zum Halten eines Tragrahmens, der mit einem
Fliegengittertuch versehen ist, an einem Halterahmen ist aus der DE
10 2004 002 573 A1 bekannt. Bei dem Halterahmen handelt es sich hier nicht
um ein Gitterrost, sondern um einen Fensterrahmen. Aus der Gebrauchsmusterschrift
20 2004 003 093 U1 ist eine Halterung zur randseitigen Befestigung eines Siebgitters
an einem Gitterrost bekannt. Bei dieser Halterung handelt es sich um eine Aufsteckklammer.
Die DE 10 2004 054 209 A1 offenbart
eine Halteeinrichtung zum Halten eines Tragrahmens, der mit einem Fliegen- oder
Pollenschutz-Gittertuch versehen ist, an einem Halterrahmen, der an einer Öffnung,
wie einer Tür- oder Fensteröffnung, angebracht ist. Diese Halteeinrichtung
wird durch eine Feder gebildet. Und eine vorteilhafte Ausführungsform eines
Eckverbinders zur Verbindung zweier benachbarter, mit Aufnahmekammern versehener
Profilleisten ist in der DE 10 2005
008 645 A1 beschrieben. Der von den Profilleisten aufgespannte Rahmen ist
insbesondere für Fenster vorgesehen.
Es wurde nun nach einer Konstruktion für eine Halterung zur Abwehr
von Partikeln gesucht, die sich besonders gut für einen Gitterrost, speziell
für ein Kellerschacht-Schutzgitter, eignet.
Aufgabe der Erfindung ist es demnach, eine Halterung für ein
Partikelschutzgitter an einem Gitterrost, insbesondere an einem Kellerschacht-Schutzgitter,
anzugeben, die leicht anzubringen ist, ggf. von ungeübten Kräften, und
die einen festen Sitz gewährleistet. Darüber hinaus soll die Möglichkeit
bestehen, die Halterung bei Bedarf wieder vom Gitterrost abzunehmen.
Die Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet,
- a) dass das Partikelschutzgitter in einem Rahmen aufgespannt ist, der zumindest
eine Profilleiste aus Metall oder Kunststoff besitzt,
- b) dass die Profilleiste eine Längskammer mit Längsnut aufweist, die
mit zwei seitlichen Haltestreifen versehen ist, wobei an jeden Haltestreifen eine
Nutwand angrenzt,
- c) dass in die Längskammer der Kopf einer Schraube längsverschiebbar,
aber nicht-verdrehbar eingesetzt ist,
- d) dass die Schraube durch die Längsnut sowie durch eine Masche oder ein
Rahmengitterloch des Gitterrosts hindurchragt,
- e) dass auf den herausragenden Teil der Schraube eine Halteplatte aus Metall
oder Kunststoff aufgesetzt ist,
- f) dass die Halteplatte durch eine auf die Schraube aufgeschraubte Mutter gehalten
ist,
- g) so dass die Profilleiste samt Partikelschutzgitter durch Anziehen der Mutter
in Richtung auf die Halteplatte am Gitterrost festhaltbar ist.
Hier ist also eine Schraube in die Längskammer der Profilleiste
eingesetzt. Und mit Hilfe der Mutter wird die Profilleiste am Gitterrost, z. B.
an einem Kellerschacht-Rost, festgezogen. Durch Längsverschieben des Schraubenkopfes
in der Profilleiste ist der Befestigungsort am Gitterrost frei wählbar.
Es sei noch betont, dass gemäß der grundlegenden Idee der
vorliegenden Erfindung auch Kopf der Schraube und Mutter vertauscht werden können.
Bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird in folgenden anhand
von 4 Figuren erläutert. Es zeigen:
1 die Prinzipskizze einer Halterung für ein Partikelschutzgitter,
wie ein Insektenschutzgitter, in einer Schnittdarstellung,
2 einen Eckerverbinder, der in einer Ecke des Rahmens
des Partikelschutzgitters eingesetzt wird, in Draufsicht,
3 einen Eckverbinder mit angesetzter Profilleiste sowie
mit eingesetzter Schraube und Halteplatte im perspektivischen Blick von unten und
4 den Eckverbinder von 3
mit Profilleiste sowie Schraube und Halteplatte im perspektivischem Blick von oben.
In 1 ist das Prinzip der erfindungsgemäßen
Halterung veranschaulicht. Danach ist ein siebförmiger Stoff, Partikel- oder
Insektenschutzgitter 2 in einem rechteckigen Rahmen aufgespannt,
der aus vier Profilleisten 4 aus Metall, bevorzugt aus Aluminium, besteht.
In den 1 bis 4 ist jeweils
nur ein Teilstück eines einzigen profilierten Holms gezeigt. Die außen
gewölbte Profilleiste 4 besitzt eine zentral gelegene Längskammer
6 mit einer unten angeordneten Längsnut 8, die von zwei seitlichen,
sich in Längsrichtung erstreckenden Haltestreifen 10, 12
begrenzt wird. Wie später ersichtlich, dienen diese Haltestreifen
10, 12 als Lager. Die Längskammer 6 wird von den
Haltestreifen 10, 12 und beidseits von angrenzenden Seitenwänden
sowie einem Teil der Decke der Profilleiste 4 gebildet. Beidseits der Längskammer
6 befinden sich Stabilisierungskammern 14, 16, von denen
die Stabilisierungskammer 14 gleichfalls unten offen ist und somit eine
Längsnut besitzt. Hier ist der Randbereich des Insektenschutzgitters
2 eingelegt und mit einem Klemmstreifen 18, z. B. einem Gummiband,
in bekannter Weise fixiert.
Der aus den vier Profilleisten 4 und dem Partikelschutzgitter
2 bestehende Insekten-Schutzgitter-Rahmen ist durch eine Anzahl von Halterungen
der dargestellten Art außen an einem Gitterrost 20, hier an einem
Kellerschacht-Schutzgitter, festgemacht.
Dieses besitzt eine größere Anzahl von Durchbrüchen
oder Maschen 22, durch die von oben Licht hindurch dringen kann.
In die Längskammer 6 ist der Kopf 24 einer
Schraube 26 längsverschiebbar eingesetzt. Es handelt sich hier um
eine Sechskant-Schraube, so dass Verdrehsicherheit gewährleistet ist. Durch
Verschieben der Schraube 26 in Längsrichtung kann der Befestigungsort
gewählt werden.
Die Schraube 26 ist durch die Längsnut 8 sowie
durch eine Masche 22 des Gitterrosts 20 hindurchgesteckt. Auf
dem herausragenden Teil im Bereich des Gewindes sitzt eine Halteplatte
28 aus Metall, die im zentralen Bereich ein T-förmiges Loch
30 besitzt, die durch eine aufgeschraubte Mutter 32 an der Unterseite
des Gitterrosts 20 festgelegt werden kann. Hier kann eine Unterlegscheibe
vorgesehen sein. Beim Aufschrauben stützt sich die Unterseite des Kopfs
24 gegen die Oberseite der beiden Haltestreifen 10,
12 ab, so dass diese Halterstreifen 10, 12 als Gegenlager
dienen.
In den 3 und 4
ist der besseren Übersichtlichkeit wegen der Raum 34, den das Gitterrost
20 einnimmt, frei gelassen. Aus diesen 3 und
4 geht hervor, dass die Breite der untergelegten Halteplatte
28 etwa gleich der Breite der Profilleiste 4 ist. Hieraus geht
auch hervor, dass die Öffnung 30 der Halteplatte 28 T-förmig
ausgebildet ist.
In 2 ist einer der vier Eckverbinder
36, die die vier Profilleisten 4 zu einem Rahmen mit einander
verbinden, dargestellt. Jeder Eckverbinder 36, der aus Kunststoff bestehen
kann, besitzt danach an zwei Stirnseiten je zwei Zungen oder Stecker 38,
40, die in die Stabilisierungskammern 14, 16 eingeführt
werden können.
Das beschriebene Partikelschutzgitter 4, 36 samt
Halterungen 24, 28, 32 kann als Bausatz geliefert und
auch von ungeübten Kräften relativ einfach an einem Kellerschacht-Rostgitter
20 montiert werden.
- 2
- Partikelschutzgitter
- 4
- Profilleiste
- 6
- Längskammer
- 8
- Längsnut
- 10, 12
- Haltestreifen
- 14, 16
- Stabilisierungskammern
- 18
- Klemmstreifen
- 20
- Gitterrost
- 22
- Masche
- 24
- Kopf
- 26
- Schraube
- 28
- Halteplatte
- 30
- Loch
- 32
- Mutter
- 34
- Raum
- 36
- Eckverbinder
- 38, 40
- Stecker
|
| Anspruch[de] |
Halterung für ein Partikelschutzgitter (2) an einem Gitterrost
(20), dadurch gekennzeichnet,
a) dass das Partikelschutzgitter (2) in einem Rahmen aufgespannt ist, der
zumindest eine Profilleiste (4) aus Metall oder Kunststoff besitzt,
b) dass die Profilleiste (4) eine Längskammer (6) mit Längsnut
(8) aufweist, die mit zwei seitlichen Haltestreifen (10,
12) versehen ist, wobei an jeden Haltestreifen (10,
12) eine Seitenwand angrenzt,
c) dass in die Längskammer (6) der Kopf (24) einer Schraube
(26) längsverschiebbar, aber nicht-verdrehbar eingesetzt ist,
d) dass die Schraube (26) durch die Längsnut (8) sowie durch
eine Masche (22) oder ein Rahmengitterloch des Gitterrosts (20)
hindurchragt,
e) dass auf den herausragenden Teil der Schraube (26) eine Halteplatte
(28) aus Metall oder Kunststoff aufgesetzt ist,
f) dass die Halteplatte (28) durch eine auf die Schraube (26)
aufgeschraubte Mutter (32) gehalten ist,
g) so dass die Profilleiste (4) samt Partikelschutzgitter (2)
durch Anziehen der Mutter (32) in Richtung auf die Halteplatte (28)
am Gitterrost (20) festhaltbar ist.
Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schraube (26) eine Sechskant-Schraube ist.
Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilleiste
(4) mit mindestens einer sich in Längsrichtung erstreckenden Stabilisierungskammer
(14, 16) versehen ist, die neben der Längskammer (6)
gelegen ist.
Halterung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Längskammer
(6) etwa zentral gelegen ist, und dass beidseitig neben der Längskammer
(6) eine Stabilisierungskammer (14, 16) angeordnet ist.
Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass im Rahmen vier Profilleisten (4) vorgesehen sind, die jeweils endseitig
durch Eckverbinder (36) miteinander verbunden sind.
Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Profilleiste (4) aus Aluminium besteht.
Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen der Unterseite des Kopfes (24) der Schraube (26)
einerseits und den beiden Haltestreifen (10, 12) andererseits
eine Unterlegscheibe angeordnet ist.
Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Breite der Halteplatte (28) etwa gleich der Breite der Profilleiste
(4) ist.
Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass der Rahmen auf der Außenseite des Gitterrosts (20) angebracht
ist.
Halterung nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass in der Stabilisierungskammer (14, 16) der Rand eines siebförmigen
Gewebes, das das Partikelschutzgitter (2) bildet, eingespannt ist.
Halterung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass die Eckverbinder (36) an zwei Stirnseiten jeweils zwei Stecker (38,
40) aufweisen, die in jeweils eine Stabilisierungskammer (14,
16) der Profilleisten (4) einführbar sind.
Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Halteplatte (28) im Innenbereich eine T-förmige Öffnung
(30) zum Hindurchführen der Schraube (26) besitzt.
Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Gitterrost (20) ein Kellerschacht-Schutzgitter ist.
Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kopf (24) der Schraube (26) im Bereich eines Eckverbinders
(36) angeordnet ist.
|
|
|