Die vorliegende Erfindung betrifft eine Balkonplatte, wovon eine Grenzfläche
ausgeführt ist, um an einem Gebäude installiert zu werden, wobei die Grenzfläche
mit Öffnungen zum Aufnehmen von Zugankern versehen ist. Eine solche Balkonplatte
ist im Stand der Technik allgemein bekannt. Eine herkömmliche Konstruktion
ist es, in einer Balkonplatte aus Beton, die vorfabriziert wurde, Kanäle anzuordnen,
welche ausgeführt sind, um sich von der Fassade erstreckende Anker aufzunehmen.
Die Balkonplatte wird in einigen Abstand zur Fassade angeordnet und
unterstützt und der dazwischenliegende Raum wird mit einem Gießmörtel
gefüllt. Danach werden die Anker ab dem Außenende der Balkonplatte gespannt,
so dass die Balkonplatte mit Vorspannung gegen die Fassade gedrückt wird. Durch
den Gießmörtel entsteht ein inniger und im Prinzip durchgehender Kontakt
zwischen der Balkonplatte und der Fassade.
Obwohl eine solche Konstruktion in der Praxis genügt, ist die
Länge von Balkonen, die an den Fassaden installiert werden können, beschränkt.
Dies basiert auf den großen Temperaturunterschieden zwischen der Balkonplatte
und der Fassade, wodurch erhebliche Spannungen zwischen der Fassade und der Balkonplatte
entstehen können. Falls längere Balkone erwünscht sind, müssen
diese aus verschiedenen mit Zwischenräumen aneinandergrenzenden Platten aufgebaut
werden, wobei zwischen den Platten ein Dilatations- bzw. Ausdehnungsraum vorhanden
sein muss.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Balkonplatte bereitzustellen,
die eine größere Länge aufweisen kann, das heißt eine Länge
von 5 m und mehr.
Diese Aufgabe wird bei einer oben beschriebenen Balkonplatte erfüllt,
indem die Grenzfläche mit Angriffsmitteln zum Angreifen auf einen Teil des
Gebäudes versehen ist, welche Angriffsmittel eine waagerechte Versetzung ermöglichen
und eine senkrechte Versetzung blockieren.
Gemäß der vorliegenden Erfindung besteht nicht länger
ein starr durchgehender Kontakt zwischen der Balkonplatte und der Fassade. Gemäß
der Erfindung wird die Balkonplatte gegen die Fassade gespannt, aber durch die Anwesenheit
der Angriffsmittel wird eine Versetzung nach unten verhindert, aber unterschiedliche
Ausdehnung in waagerechter Richtung ermöglicht. Diese Angriffsmittel arbeiten
gemäß der vorliegenden Erfindung mit am Gebäude befestigten Einschlussmitteln
zusammen.
Sowohl die Angriffsmittel als auch die Einschlussmittel sind vorzugsweise
in einer Metall- bzw. Stahlplatte angeordnet, wobei eine dieser Platten vorzugsweise
mit einer oder mehreren waagerechten Rillen versehen ist und die andere mit einem
oder mehreren waagerechten Vorsprüngen versehen ist. Die Angriffsmittel können
direkt in die Balkonplatte eingeschüttet bzw. einbetoniert werden. Dies kann
ebenso wie der Rest der Balkonplatte fabrikmäßig stattfinden. Auf der
Baustelle findet dann die Verbindung der Balkonplatte und der Fassade statt. Die
Einschlussmittel können direkt in den Boden oder einen anderen Konstruktionsteil
des Gebäudes geschüttet werden. Es wird jedoch bevorzugt, mittels der
Einschlussmittel die Position der Balkonplatte hinsichtlich der Fassade zu definieren.
Vor allem wenn eine Anzahl von Balkonen an einer Fassade angeordnet werden muss,
ist es wünschenswert, dass die Außenseiten der Balkonplatten in einer
Linie liegen. Jedoch wird die Endbegrenzung der Fassade und insbesondere der Boden
im Allgemeinen nicht gemäß einer geraden Linie verlaufen und es können
geringe Ungenauigkeiten aufgefangen werden, indem die Einschlussmittel in einigem
Abstand zum Gebäude angeordnet werden. Der dazwischenliegende Raum kann mit
einem Gießmörtel gefüllt werden, so dass eine unlösbare Verbindung
zwischen den Einschlussmitteln und dem Gebäude entsteht. Außerdem kann
vorgesehen werden, dass zusätzliche Maßnahmen in dieser Verbindung getroffen
werden müssen, um zu verhindern, dass an der Stelle des Gießmörtels
die waagerechte Versetzung zwischen Balkonplatte und Gebäude auftritt. Dazu
kann die Fassade oder ein anderer Teil des Gebäudes, worauf die Einschlussmittel
anschließen, mit Rillen, herausragenden Teilen und Ähnlichem versehen
sein.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Balkonplatte mit
darin eingeschütteten Ankerkabeln versehen. Die Fassade und ganz besonders
der Boden des Gebäudes muss mit Kanälen, die dem Stichabstand solcher
Spannkabel entsprechen, versehen werden. Beim Anordnen der Balkonplatte werden die
Spannanker durch die Kanäle geführt. Die Enden der Kanäle münden
in einer von außen erreichbare Aufnahme wie Hohlräumen in einem Boden.
Anschließend wird die Balkonplatte in die gewünschte Position
hinsichtlich der Fassade gebracht und wird in jener Position der Raum zwischen der
Fassade und den Einschlussmitteln mit einem schnell aushärtenden Gießmörtel
vollgeschüttet. Nachdem dieser Gießmörtel ausgehärtet ist, können
die freien Enden der Bewehrungskabel, die sich bei den Aufnahmen befinden, mit im
Stand der Technik bekannten Spannmitteln gespannt werden, wodurch die Betonplatte
gegen die Fassade gespannt wird. Eine erhebliche Spannkraft kann pro Bewehrungskabel
vorgesehen werden und diese liegt vorzugsweise über 10 Tonnen. Das Spannsystem
kann ein System mit Muttern umfassen, aber es ist auch möglich,
ein hydraulisches Spannsystem mit Keilen vorzusehen.
Die Erfindung betrifft ebenfalls die Kombination einer Balkonplatte
und eines Gebäudes sowie ein Verfahren, um eine solche Balkonplatte an einem
Gebäude zu befestigen wie oben beschrieben.
Selbstverständlich können weitere Maßnahmen getroffen
werden, um die Konstruktion zu perfektionieren. Dies gilt insbesondere zum Anordnen
von Vorrichtungen, um Kältebrücken entgegenzuwirken. Dazu können
an bestimmten Stellen um das Bewehrungskabel oder Vorspannkabel Isolationselemente
angeordnet werden wie einfache Rohrisolation.
Die Erfindung wird untenstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigen:
1 schematisch/perspektivisch und teilweise auseinandergezogen
eine Balkonplatte gemäß der vorliegenden Erfindung während des Zusammenfügens
mit Einschlussmitteln und ein Gebäude;
2 Details der in 1 gezeigten
Konstruktion, worauf jeweils die Balkonplatte, Einschlussplatte und Fassade;
3 das Installieren der Balkonplatte gegen die Fassade;
und
4 Detail IV aus 3 im Querschitt.
In 1 ist mit 1 ein Gebäude
bezeichnet. Insbesondere wird das, was mit 1 bezeichnet ist, im Allgemeinen
einen Boden oder ähnliches umfassen. In diesem Boden sind Kanäle
18 angeordnet, die in einen von oben oder von unten erreichbaren Hohlraum
16 münden.
Mit 2 ist eine Balkonplatte gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt. Diese besteht aus einem vorfabrizierten Betonteil, worin
Bewehrungsstäbe und in diesem Fall Bewehrungskabel 3 angeordnet sind.
Diese sind über eine erhebliche Länge davon im Beton der Betonplatte
2 festbetoniert. Nahe der Grenzfläche 9 ist das Kabel einigermaßen
frei bewegbar angeordnet und es ist darum herum ein Teil Isolationsmaterial
6 installiert. Auf der Grenzfläche 9 ist eine Angriffsplatte
13 vorhanden, die durch Betonieren fest mit der Balkonplatte verbunden
ist. In dieser Platte 13 sind Öffnungen 7 zum Durchführen
der Bewehrungskabel 3 angeordnet.
Gemäß der Erfindung ist ebenfalls eine Einschlussplatte
vorgesehen. Diese ist im Gesamten mit 10 bezeichnet und mit Löchern
11 für die Bewehrungskabel versehen.
2 zeigt Details der Angriffsplatte, der Einschlussplatte
und des entsprechenden Teils des Gebäudes 1. Daraus geht hervor, dass
die Angriffsplatte 13 mit zwei sich im Wesentlichen parallel erstreckenden
Vorsprüngen 8 versehen ist. Die Einschlussplatte 10 ist mit
zwei entsprechenden, sich waagerecht erstreckenden, in einem Abstand liegenden Rillen
12 versehen. Die Fassade ist mit einer durch Betonieren fest daran befestigten
Stahlplatte 15 versehen. Diese Platte ist unversetzbar hinsichtlich des
Gebäudes beziehungsweise des Bodens. Eventuell sind in dieser Platte
15 Einprägungen und/oder Öffnungen angeordnet, um diese Unversetzbarkeit
weiter zu gewährleisten.
3 zeigt den Zustand nach dem Schieben der Bewehrungskabel
3 der Betonplatte durch die Kanäle 18. Diese erstrecken sich
dann in den Hohlraum 16. Die Balkonplatte 2 wird auf Stempeln
23 unterstützt und liegt in einigem Abstand vom Gebäude. Dabei
wird beispielsweise eine Anzahl von Balkonplatten auf die oben beschriebene Weise
angeordnet und wird die Außenbegrenzung aller Balkonplatten in eine Linie gebracht.
Wenn die Außenbegrenzung des Gebäudes nicht als Gerade verläuft,
wird bei jeder Balkonplatte ein ständig wechselnder Raum zwischen der Grenzfläche
9 und dem Gebäude 1 vorhanden sein.
Wie aus 4 hervorgeht, wird die Einschlussplatte
10 gegen die Angriffsplatte 8 gedrückt, wobei Vorsprung
12 in Rille 8 fällt. In der Praxis ist das Ausüben von
Druck nicht notwendig, da, wie aus 1 hervorgeht, ein
Teil Isolationsmaterial 14 zwischen der Einschlussplatte 10 und
dem Gebäude 1 vorhanden ist. Während des Bewegens der Balkonplatte
2 hin zum Gebäude 1 wird die Isolation 14 unter
Druck gesetzt und Platte 10 an die Angriffsplatte 8 drücken.
Der anschließend entstandene Zwischenraum zwischen Einschlussplatte
10 und Fassade 1 wird rundherum, mit Ausnahme der Oberseite, abgedichtet
und anschließend wird ein Gießmörtel 20 eingebracht. Vorzugsweise
ist dies ein schnell aushärtender Gießmörtel. Wegen der vorhandenen
Isolation 6/14 kann der Gießmörtel das Bewehrungskabel
3 nicht erreichen. Anschließend findet, noch immer unterstützt
mit Stempeln 23, das Aushärten des Gießmörtels
20 statt. Falls ein schnell aushärtender Gießmörtel verwendet
wird, kann das Anspannen nach etwa 8 Stunden stattfinden. Anschließend werden
in der Aufnahme 16 Spannmittel vorgesehen. Es ist möglich, um auf
den eventuell gekürzten Bewehrungskabelenden eine Konstruktion mit einer Mutter
oder Keilkonstruktion zu installieren. Anschließend kann durch das Anziehen
von beispielsweise Mutter 17 Bewehrungskabel 3 unter hohe (Vor-)Spannung
gebracht werden, wodurch die Kabelplatte an das Gebäude 1 gezogen
wird. Eine solche Vorspannkraft kann mehr als 10 Tonnen, und insbesondere
mehr als 15 Tonnen betragen. Damit wird unter allen Umständen gewährleistet,
dass die Betonplatte 2 sicher befestigt ist. Durch eine Kombination der
Isolation und des ausgehärteten Gießmörtels wird verhindert, dass
Feuchtigkeit das Bewehrungskabel 3 erreichen kann.
Eventuell wird nach dem Spannen der Hohlraum 16 vollgeschüttet
bzw. ausbetoniert.
Dadurch, dass die Balkonplatte 2 völlig den Wettereinflüssen
ausgesetzt ist und dies in geringerem Ausmaß für das Gebäude
1 gilt, da ein Teil dessen Bodens sich im Inneren des Gebäudes befindet
und sicher im Winter erwärmt wird, ist es vorstellbar, dass der Boden
1 und die Balkonplatte 2 eine wesentlich unterschiedliche Temperatur
aufweisen. Dadurch wird sich deren Länge gegeneinander ändern.
Gemäß der vorliegenden Erfindung führt dies nicht länger
zu Spannungen, da sich die Balkonplatte 2 in seitlicher Richtung frei bewegen
kann. Selbstverständlich ist diese freie Bewegung durch den Durchmesser des
Kanals 18 beziehungsweise die verschiedenen Löcher in den verschiedenen
Platten begrenzt. Eine solche Bewegung beträgt jedoch höchstens einige
Millimeter, ist aber wohl wesentlich zum Instandhalten der Balkonplatte. Eine solche
Bewegung wird dadurch ermöglicht, dass die Grenzfläche 9 der
Betonplatte 2 sich über die Angriffsplatte 8 auf schiebbare
Weise auf der Einschlussplatte 10 abstützt. Durch die Anwesenheit
der senkrechten Rille 15 wird nach dem Füllen mit Gießmörtel
20 vermieden, dass in waagerechter Richtung ein Versetzen zwischen der
Einschlussplatte 10 und dem Gebäude 1 stattfindet.
Mit der vorliegenden Erfindung ist es möglich, Balkonplatten
mit im Prinzip unbeschränkter Länge anzuwenden. Unterschiede in der Ausdehnung
können ja aufgenommen werden, ohne dass dadurch Spannungen zwischen der Balkonplatte
und der Konstruktion des Gebäudes entstehen.
Nach dem Lesen der obenstehenden Beschreibung werden dem Fachmann
sofort Varianten der Erfindung einfallen. Ebenfalls ist eine Kombination mit bekannten
Techniken möglich und solche Änderungen liegen innerhalb des Bereichs
der beiliegenden Ansprüche. Dabei werden ausdrücklich Rechte für
die Materie der Folgeansprüche unabhängig von Anspruch 1 beansprucht.