Die Erfindung betrifft eine Gassack-Abdeckung für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem,
mit einer im verbauten Zustand sichtbaren Außenseite und einer entgegengesetzten
Innenseite, einer Kunststoffkappe und einer Verstärkungseinlage, die beim Schäumen
oder Spritzgießen der Kunststoffkappe abschnittsweise in diese eingebettet
ist und außenseitig und innenseitig an den Kunststoff angrenzt.
Derartige Gassack-Abdeckungen sind bekannt. Die Verstärkungseinlage
dient zur Stabilisierung der Abdeckung und trägt zusammen mit dem Kunststoff
ein Emblem oder sonstiges Zierteil.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Gassack-Abdeckung zu schaffen,
die sich durch eine einfache und damit kostengünstige Herstellung auszeichnet.
Erfindungsgemäß wird dies bei einer Gassack-Abdeckung der
eingangs genannten Art dadurch erreicht, daß die Verstärkungseinlage abschnittsweise
außenseitig durch die Kunststoffkappe hindurch nach außen ragt. Dieser
nach außen ragende Abschnitt bzw. die nach außen ragenden Abschnitte dienen
als Zierteil, das gegebenenfalls durch nachträgliches Lackieren oder Beschichten
farblich abgesetzt werden kann. Die Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung
bestehen in der einfachen Herstellungsweise der Abdeckung sowie der sicheren Verankerung
des durch die Verstärkungseinlage gebildeten Zierteils in der Kunststoffkappe.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform bildet der
nach außen ragende Abschnitt einen Zierring. Dieser kann nach dem Spritzgießen
bzw. Schäumen der Kunststoffkappe lackiert oder mit einem Metallicdesign versehen
werden, etwa durch eine Beschichtung mit Heißsiegelfolien. Gegenüber einem
nachträglich an der Kunststoffkappe befestigten Zierring zeichnet sich die
erfindungsgemäße Gestaltung durch eine verbesserte Optik aus, da sich
hier Befestigungsstellen nicht auf der Außenseite abzeichnen. Der Zierring
läuft vorzugsweise geschlossen um und muß kein Kreisring sein.
Vorzugsweise ist im Kappenzentrum ein Emblemteil vorgesehen, das formschlüssig
mit der Verstärkungseinlage verbunden ist. Die Verstärkungseinlage dient
also gleichzeitig als Befestigungsmöglichkeit für das Emblemteil.
Insbesondere liegt das Emblemteil auf der Verstärkungseinlage
unmittelbar auf, das heißt, daß im Bereich des Emblemteils zumindest außenseitig
auf den die Verstärkungseinlage bedeckenden Kunststoff verzichtet werden kann.
Die Verstärkungseinlage kann ein großflächiges, vorgefertigtes
Teil mit Durchbrüchen sein, durch die sich die Kunststoffkappe erstreckt. Die
Durchbrüche dienen zum Verankern der Verstärkungseinlage innerhalb der
durch Schäumen oder Spritzgießen hergestellten Kunststoffkappe.
Vorteilhaft hat das Verstärkungseinlagenmaterial eine größere
Härte und/oder Zugfestigkeit als das Material der Kunststoffkappe. Dadurch
bildet die Verstärkungseinlage eine Armierung, die im Auslösefall des
Gassacks ein Überwölben der mittleren Bereiche der Abdeckung verhindert.
Die Abdeckung hat vorzugsweise eine Aufreißlinie, und die Verstärkungseinlage
erstreckt sich beidseits der Aufreißlinie. Im Bereich der Aufreißlinie
ist die Verstärkungseinlage getrennt oder zumindest geschwächt, um das
Öffnen der Abdeckung nicht zu behindern. Insbesondere kann die Aufreißlinie
mit einer Initialstelle versehen sein, die beim Entfalten des Gassacks zuerst aufreißt.
Bevorzugt verläuft die sich nach außen erstreckende Aufreißlinie
durch den nach außen ragenden Abschnitt der Verstärkungseinlage hindurch
und gewährleistet so eine zuverlässige Entfaltung des Gassacks im Auslösefall.
Insbesondere hat die Abdeckung einen zentralen, im wesentlichen konkav
ausgebildeten Bereich. Diese an sich ungünstige Ausgestaltung, bei der für
gewöhnlich im Auslösefall starke Überwölbungen des zentralen
Bereichs mit der Folge von Überdehnungen der beim Öffnen gebildeten Segmentbereiche
bis hin zu deren Abriß auftreten können, ist bei der erfindungsgemäßen
Gassack-Abdeckung unproblematisch, da die Verstärkungseinlage ein Überwölben
der mittleren Bereiche verhindert. Ein optisch besonders ansprechendes Design ergibt
sich, wenn im Zentrum des konkav ausgebildeten Bereichs ein Emblem angeordnet ist.
Der konkav ausgebildete Bereich ist bevorzugt innerhalb des Zierrings
angeordnet und wird durch diesen begrenzt.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ragt ein innerhalb
des Zierrings liegender Abschnitt der Verstärkungseinlage auf der Außenseite
nach außen. Bei entsprechender Einfärbung des Verstärkungseinlagenmaterials
braucht dieser Abschnitt nicht extra lackiert zu werden. Dadurch ist es in einfacher
Weise möglich, dem innerhalb des Zierrings liegenden Abschnitt eine andere
Farbe als der Kunststoffkappe zu geben, ohne daß ein aufwendiger Herstellungsprozeß
mit mehrfacher Maskierung der jeweiligen Lackierbereiche nötig wäre.
Alternativ ist es natürlich ebenso möglich, daß
lediglich ein den Zierring bildender Wulst der Verstärkungseinlage nach außen
ragt, während der überwiegende Teil der Verstärkungseinlage in die
Kunststoffkappe eingebettet ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung zweier bevorzugter Ausführungsformen anhand der beigefügten
Zeichnung. In dieser zeigt:
– 1a eine Teilansicht einer Gassack-Abdeckung
gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
– 1b eine Teilansicht einer Gassack-Abdeckung
gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
– 2a einen Schnitt durch die Gassack-Abdeckung
aus 1a längs der Linie II–II; und
– 2b einen Schnitt durch die Gassack-Abdeckung
aus 1b längs der Linie II–II.
Die 1a und 2a zeigen eine Gassack-Abdeckung
10 für ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem, die eine im verbauten
Zustand sichtbare Außenseite 12 und eine der Außenseite
12 entgegengesetzte Innenseite 14 hat. Die Gassack-Abdeckung weist
eine Kunststoffkappe 16 sowie eine Verstärkungseinlage 18
auf, die aus einem Kunststoff größerer Härte bzw. Zugfestigkeit besteht
als die Kunststoffkappe 16. Die Verstärkungseinlage 18 ist,
wie aus 1a ersichtlich, ein großflächiges,
vorgefertigtes Kunstoffteil mit mehreren Durchbrüchen 19, durch die
sich die Kunststoffkappe 16 erstreckt. Die Durchbrüche 19
dienen der Verankerung der Verstärkungseinlage 18 in der Kunststoffkappe
16.
Bei der Herstellung der Gassack-Abdeckung 10 wird die Verstärkungseinlage
18 in eine Form eingelegt und mit dem Material, das die Kunststoffkappe
16 bildet, umschäumt oder umspritzt. Für die Kunststoffkappe
16 wird ein üblicher Werkstoff wie TPE, TEEE oder TPO verwendet, während
für die Verstärkungseinlage 18 zum Beispiel TPEE, PC oder PC/ABS
zum Einsatz kommt. Bei der fertigen Abdeckung 10 ist die Verstärkungseinlage
18 zumindest abschnittsweise in die Kunststoffkappe 16 eingebettet
und grenzt außenseitig und innenseitig an den Kunststoff der Kappe an.
Wie insbesondere aus 2a ersichtlich ist, ragt ein
zentraler Abschnitt 20 der Verstärkungseinlage 18 auf der
Außenseite 12 durch die Kunststoffkappe 16 hindurch nach
außen, wobei ein äußerer, wulstiger Teil des Abschnitts
20 einen Zierring 22 bildet, der nach dem Schäumen bzw. Spritzgießen
der Kunststoffkappe 16 z.B. durch Heißsiegelfolien mit einem Metallicdesign
versehen wird.
Ein zentraler Bereich 24 der Abdeckung 10 innerhalb
des Zierrings 22 ist im wesentlichen konkav ausgebildet. Im Zentrum des
konkaven Bereichs 24 (und damit im Kappenzentrum) ist ein Emblemteil
26 vorgesehen, das unmittelbar auf der Verstärkungseinlage
18 aufliegt und über mehrere angeformte Bolzen 28 formschlüssig
mit dieser verbunden ist. Der innerhalb des Zierrings 22 und damit im zentralen
konkaven Bereich 24 liegende Abschnitt 20 der Verstärkungseinlage
18, der von außen sichtbar ist, weist eine andere Farbe als die Kunststoffkappe
16 auf, was besonders einfach durch entsprechende Farbgebung des Verstärkungseinlagenmaterials
erreicht wird. Dadurch braucht der zentrale Bereich 24 nicht nachträglich
lackiert zu werden.
Weiterhin hat die Abdeckung 10 eine Aufreißlinie
30 (siehe 1a), die im Zentrumsbereich der Abdeckung
10 um das Emblemteil 26 herumgeführt ist und zwei sich seitlich
nach außen erstreckende Abschnitte 31 aufweist, die durch den nach
außen ragenden Abschnitt 20 der Verstärkungseinlage
18 bzw. den Zierring 22 hindurch verlaufen. Im Bereich des Emblemteils
26 ist die Aufreißlinie 30 mit einer Initialstelle
32 versehen, die etwa 0,3 bis 0,6 mm dick ist und beim Entfalten des Gassacks
zuerst aufreißt. Die Verstärkungseinlage 18 erstreckt sich beidseits
der Aufreißlinie 30 und verhindert im Auslösefall aufgrund ihrer
größeren Härte bzw. Zugfestigkeit ein Überwölben des konkaven
zentralen Bereichs 24, der längs der Aufreißlinie 30
in mehrere Segmente unterteilt wird.
Die 1b und 2b zeigen
eine Gassack-Abdeckung 10 gemäß einer zweiten Ausführungsform,
wobei gleiche oder funktionsgleiche Bauteile gleiche Bezugszeichen tragen und im
folgenden nur auf die Unterschiede zur bereits beschriebenen Ausführungsform
eingegangen wird. Bei der Gassack-Abdeckung 10 gemäß den
1b und 2b ist die Verstärkungseinlage
18 auch im zentralen, konkav ausgebildeten Bereich 24 (abgesehen
von dem Abschnitt unterhalb des Emblemteils 26) in die Kunststoffkappe
16 eingebettet, ragt also nicht nach außen. Lediglich der den Zierring
22 bildende wulstige Abschnitt der Verstärkungseinlage 18
ist auf der Außenseite 12 zu sehen. Diese Ausgestaltung bietet sich
vor allem für einfarbige Gassack-Abdeckungen an.