Die Erfindung betrifft ein Schließsystem nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
Bei erhöhten Sicherheitsanforderungen werden elektronische Schließsysteme
verwendet, die beispielsweise mittels elektromagnetischer Wellen arbeiten. Insbesondere
bei Kraftfahrzeugen werden solche Schließsysteme als Türschließsysteme
für die Zugangsberechtigung und/oder als Zündschloßsysteme, Lenkradverriegelungen,
Wegfahrsperren o. dgl. für die Fahrberechtigung verwendet.
Derartige Schließsysteme sind aus der DE
43 40 260 A1 bekannt. Das Schließsystem besteht aus einer wenigstens
zwei Zustände besitzenden, als Steuereinrichtung zur Ent- und/oder Verriegelung
der Autotüren, des Zündschlosses o. dgl. ausgebildeten ersten Einrichtung
und einer zugehörigen, in der Art eines elektronischen Schlüssels ausgebildeten
zweiten Einrichtung. Die beiden Einrichtungen besitzen zu deren bestimmungsgemäßen
Betrieb Sender und/oder Empfänger für Signale, die insbesondere mittels
einer elektromagnetischen Trägerwelle übertragen werden. Insbesondere
ist im bestimmungsgemäßen Betrieb zwischen dem Schlüssel und der
Steuereinrichtung wenigstens ein Signal als codiertes Betriebssignal zur Authentikation
des Schlüssels übertragbar, so daß nach positiver Auswertung des
übertragenen Betriebssignals und damit bei berechtigtem Schlüssel eine
Änderung des Zustandes der Steuereinrichtung bewirkbar ist.
Solche Schließsysteme sind auch mit sogenannten "Keyless"-Funktionalitäten
weiterentwickelt. So ist bei der "KeylessEntry"-Funktionalität eine manuelle
Betätigung des elektronischen Schlüssels durch den Benutzer nicht mehr
notwendig. Es genügt, daß der Benutzer den Schlüssel mit sich führt.
Das Betriebssignal wird dann für die Zugangsberechtigung zwischen den beiden
Einrichtungen selbsttätig übertragen, wenn der Benutzer sich in einem,
in der Nähe des Kraftfahrzeugs befindlichen Wirkbereich aufhält und dort
beispielsweise den Türgriff an der Autotüre betätigt. Ebenso können
diese Schließsysteme eine "KeylessGo"-Funktionalität aufweisen, wobei
das Betriebssignal für die Fahrberechtigung zwischen den beiden Einrichtungen
selbsttätig übertragen wird, wenn der Benutzer sich innerhalb des Kraftfahrzeugs
befindet und beispielsweise eine Start/Stop-Taste im Armaturenbrett betätigt.
Für die Keyless-Funktionalitäten können die beiden Einrichtungen
zu deren bestimmungsgemäßen Betrieb Sender und/oder Empfänger in
der Art von Transpondern für niederfrequente elektromagnetische Signale besitzen.
Ein KeylessGo- oder auch PassivGo-System heute bekannter Bauweise
verfügt im allgemeinen über zwei Möglichkeiten zur Feststellung der
Fahrberechtigung. Zum einen kann für die zweite Einrichtung das Wecken und
Abgrenzen entsprechend einer Positionsbestimmung der zweiten Einrichtung über
niederfrequenete (LF-)Felder und die Kommunikation über hochfrequente (HF-)Felder
oder auch aus einer Kombination von HF- sowie LF-Feldern erfolgen. Zum anderen kann
eine sogenannte "Notfahrfunktion" über LF-Felder oder auch Infrarot(IR)-Felder
im Zündschloß erfolgen, um bei leerer Schlüsselbatterie noch mit
dem Kraftfahrzeug fahren zu können. Es handelt sich somit um zwei unabhängig
voneinander arbeitende Transpondersysteme, wodurch das Schließsystem aufwendig
und teuer ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das mit "Keyless"-Funktionalität
ausgestattete Schließsystem einfacher und/oder kostengünstiger auszugestalten.
Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Schließsystem
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Schließsystem besitzt der Transponder
eine erhöhte Reichweite. Dadurch ist der bestimmungsgemäße Betrieb
der beiden Einrichtungen ermöglicht, wenn die zweite Einrichtung in etwa in
der Position und/oder in der Nähe der Position befindlich ist, in der die jeweilige,
vom Schließsystem bewirkbare Funktion des Kraftfahrzeugs durch den Benutzer
bedienbar ist. Vorteilhafterweise ist durch dieses Funktionsprinzip ein einfaches
und kostengünstiges KeylessGo/Entry-System geschaffen. Weitere Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Eine Möglichkeit der Vereinfachung ist durch Erhöhung der
Reichweite des Transponders für die bisherige "Notfahrfunktion" gegeben. Dies
kann beispielweise durch einen speziellen Transponder-Schaltkreis erfolgen. Somit
ist das bisherige elektronische Zündschloß mit zusätzlichem Keyless-Steuergerät,
das das zweite Transponder-System enthält, überflüssig. Es reicht
dann aus, wenn im Kraftfahrzeug ein elektrischer Schalter, insbesondere in der Art
eines Start/Stop-Tasters angeordnet ist, derart daß die Bedienung des elektrischen
Schalters durch den Benutzer den bestimmungsgemäßen Betrieb der Sender
und/oder Empfänger für die KeylessGo-Funktionalität auslöst.
Die Transponderspulen bei niederfrequenten Signalen und/oder die Antennen
bei höherfrequenten Signalen für die KeylessGo-Funktionalität können
im Fahrersitz integriert sein. In einfacher Weise kann dann die Identifikation des
Schlüssels sowie dessen Positionsüberprüfung erfolgen. Der Schlüssel
wird in unmittelbarer Nähe zur Transponderspule erkannt, so daß der Fahrer
den Schlüssel am Körper oder in Körpernähe,
d.h. in der Nähe zu den im Fahrersitz befindlichen Spulen und/oder Antennen,
tragen kann.
Desweiteren ist eine Erweiterung auf ein einfaches KeylessEntry-System
möglich, indem die Transponderspulen und/oder Antennen für die KeylessEntry-Funktionalität
im Rahmen für die Seitenscheibe des Kraftfahrzeugs angeordnet sind. Somit umgeben
die Spulen und/oder Antennen, die zum Öffnen des Fahrzeugs dienen, beispielsweise
die Seitenscheibe.
In einfacher Art und Weise genügt es, wenn die Transponderspulen
und/oder Antennen mit der ersten Einrichtung für deren bestimmungsgemäßen
Betrieb in Verbindung stehen.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß mit lediglich einem statt wie bisher mit zwei Transpondern ein vereinfachtes
KeylessGo/Entry-System realisiert ist. Insbesondere ist die Notfahrfunktion im Keyless-System
enthalten. Umgekehrt kann mit Hilfe des Notfahr-Transponders gleichzeitig ein einfaches
KeylessGo/Entry-System verwirklicht werden. Es wird dabei lediglich ein Transponder-System
benötigt.
Die zweite Einrichtung, beispielsweise der elektronische Schlüssel,
benötigt keine Batterie für dessen Betrieb, allenfalls für eine eventuell
zusätzliche Funkfernbedienung. Desweiteren können die bisherigen Keyless-Steuergeräte
zur Erzeugung der Weck- und/oder Abgrenzungsfelder eingespart werden. Die Transponder-Basisstation
kann in einem verdeckten Steuergerät verbaut werden. Im sichtbaren Bereich
wird dann nur noch ein Start/Stop-Taster o. dgl. benötigt. Insgesamt ist somit
ein einfaches sowie betriebssicheres Schließsystem realisiert, das trotz dieser
Verbesserungen kostengünstig herzustellen ist.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen
und Ausgestaltungen ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher
beschrieben. Es zeigen
1 ein mit einem Schließsystem ausgestattetes Kraftfahrzeug
und
2 ein schematisches Blockschaltbild des Schließsystems
mit einem Diagramm zur Übertragung der Signale.
In 1 ist ein Kraftfahrzeug
1 mit dem berechtigten Benutzer 2 zu sehen. Das Kraftfahrzeug
1 ist für die Zugangsberechtigung mit einem Schließsystem
3 als Türschließsystem versehen, das eine als eine Steuereinrichtung
ausgebildete erste Einrichtung 4 und eine zugehörige zweite Einrichtung
5 umfaßt. Die zweite Einrichtung 5 ist in der Art eines elektronischen
Schlüssels, eines Identifikations(ID)-Gebers, einer Chipkarte, einer Smartcard
o. dgl. ausgebildet. Die zweite Einrichtung 5 befindet sich im Besitz des
berechtigten Benutzers 2, womit dieser innerhalb eines Wirkbereichs
8 Zugang zum Kraftfahrzeug 1 besitzt.
Die erste Einrichtung 4 besitzt wenigstens zwei Zustände,
wobei im ersten Zustand eine Verriegelung und im zweiten Zustand eine Entriegelung
der Autotüren 6 vorliegt. Die beiden Einrichtungen 4,
5 besitzen zu deren bestimmungsgemäßen Betrieb Mittel zum Senden
und/oder Empfangen von Signalen 7 in der Art von Transpondern mittels einer
insbesondere niederfrequenten elektromagnetischen Trägerwelle. Bei wenigstens
einem dieser zwischen der zweiten Einrichtung 5 und der ersten Einrichtung
4 übertragenen Signale 7 handelt es sich um ein codiertes,
elektromagnetisches Betriebssignal 14 (siehe 2).
Das codierte Betriebssignal 14 dient zur Authentikation der zweiten Einrichtung
5, womit bei berechtigter zweiter Einrichtung 5 nach positiver
Auswertung des übertragenen Betriebssignals 14 eine Änderung
des Zustandes der ersten Einrichtung 4 bewirkbar ist. Die Übertragung
des codierten Betriebssignals 14 erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer
2 den Türgriff 16 an der Autotüre 6 betätigt
oder sich dem Türgriff 16 annähert. Dadurch wird die Entriegelung
der Autotüren 6 entsprechend der KeylessEntry-Funktionalität
ausgelöst. Ebensogut kann die Übertragung des codierten Betriebssignals
14 auch selbsttätig ohne Mitwirkung des Benutzers 2 erfolgen,
sobald dieser den Wirkbereich 8 betritt, was jedoch im folgenden nicht
näher betrachtet wird. Schließt der Benutzer 2 die Autotüren
6 von außen, so erfolgt eine selbsttätige Verriegelung der Autotüren
6. Ebensogut kann die selbsttätige Verriegelung der Autotüren
6 erfolgen, nachdem der Benutzer 2 den Wirkbereich 8
verlassen hat.
Das Schließsystem 3 stellt weiterhin die Fahrberechtigung
für das Kraftfahrzeug 1 fest. Hierzu bewirkt die als Steuereinrichtung
ausgebildete erste Einrichtung 4 ebenfalls entsprechend den beiden Zuständen
die Ent- und/oder Verriegelung des Zündschlosses oder der Lenkradverriegelung.
Ebensogut kann ein sonstiges funktionsrelevantes Bauteil des Kraftfahrzeugs
1 durch die erste Einrichtung 4 dementsprechend angesteuert werden.
Beispielsweise kann dadurch eine Freigabe und/oder Sperrung einer Wegfahrsperre,
des Motorsteuergeräts o. dgl. erfolgen. Die Übertragung des codierten
Betriebssignals 14 zur Authentikation der zweiten Einrichtung
5 erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer 2 sich im Kraftfahrzeug
1 befindet und einen elektrischen Schalter in der Art eines Start/Stop-Schalters
11 betätigt. Dadurch wird der Start-Vorgang o. dgl. des Kraftfahrzeugs
1 entsprechend des bestimmungsgemäßen Betriebs der Mittel zum
Senden und/oder Empfangen von Signalen 7 für die
KeylessGo-Funktionalität ausgelöst.
Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Schließsystems
3 soll nun anhand der 2 näher erläutert
werden. Zunächst sendet die erste Einrichtung 4 mittels eines Senders/Empfängers
9 als Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen ein als Wecksignal
bezeichnetes erstes elektromagnetisches Signal 12 für die zugehörige
zweite Einrichtung 5, die einen entsprechenden Sender/Empfänger
10 als Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen besitzt. Dadurch
wird die zweite Einrichtung 5 aus einem Ruhezustand mit verringertem Energiebedarf
in einen aktivierten Zustand für den bestimmungsgemäßen Betrieb übergeführt.
Nachfolgend wird dann, wie bereits beschrieben, das dritte elektromagnetische Signal
als codiertes elektromagnetisches Betriebssignal 14 zur Authentikation
mittels der Sender/Empfänger 9, 10 zwischen der ersten und
der zweiten Einrichtung 4, 5 übertragen. Das Signal
14 kann insbesondere aus mehreren Teilsignalen bestehen und in einer bidirektionalen
Kommunikation zwischen den beiden Einrichtungen 4, 5 übertragen
werden. Im Hinblick auf nähere Einzelheiten zur bidirektionalen Kommunikation
an sich wird auch auf die DE 43 40 260 A1
verwiesen.
Das Wecksignal 12 kann beispielsweise eine Kennung zum Kraftfahrzeug-Typ
enthalten. Nach Empfang des Wecksignals 12 sind zunächst sämtliche
im Wirkbereich 8 befindliche zweite Einrichtungen 5, die zum selben
Kraftfahrzeug-Typ gehören, aktiviert. In einer weiteren Ausgestaltung des Schließsystems
3 sendet die erste Einrichtung 4 zwischen dem ersten Signal
12 und dem dritten Signal 14 ein zweites elektromagnetisches Signal
13 zur zweiten Einrichtung 5 als Selektionssignal, wie näher
anhand von 2 zu erkennen ist. Das zweite Signal
13 enthält eine Information über die nähere Identität
des Kraftfahrzeugs 1. Dadurch wird bewirkt, daß lediglich die tatsächlich
zur ersten Einrichtung 4 zugehörigen zweiten Einrichtungen
5 im aktivierten Zustand verbleiben. Im aktivierten Zustand befindliche,
nicht zum Kraftfahrzeug 1 zugehörige zweite Einrichtungen werden jedoch
in den Ruhezustand zurückgeführt.
Es bietet sich an, die zur ersten Einrichtung 4 zugehörigen
zweiten Einrichtungen 5 in gruppenartige Linien einzuteilen. Bevorzugterweise
besitzt ein Kraftfahrzeug 1 zwei Linien, und zwar einen ersten elektronischen
Schlüssel sowie Ersatzschlüssel als erste Linie und einen zweiten elektronischen
Schlüssel sowie Ersatzschlüssel als zweite Linie. Zweckmäßigerweise
weisen die Linien eine Rangfolge zur Durchführung der Authentikation auf, so
daß bei Vorhandensein beider Linien im Wirkbereich 8 lediglich eine
Authentikation mit der ranghöheren Linie, die entsprechend ausgewählt
wird, durchzuführen ist. Das Selektionssignal 13 kann nun zusätzlich
eine Information zu den der ersten Einrichtung 4 zugeordneten Linien enthalten,
um dem Schließsystem 3 gegebenenfalls eine Auswahl für die Authentikation
zu gestatten.
Der Transponder für den Sender/Empfänger 9,
10 besitzt eine erhöhte Reichweite, und zwar derart daß der bestimmungsgemäße
Betrieb der beiden Einrichtungen 4, 5 ermöglicht ist, wenn
die beiden Einrichtungen 4, 5 genügend nahe beieinander sind.
Die Reichweite des Transponders ist dabei so ausgelegt, daß die zweite Einrichtung
5 in etwa in der Position und/oder in der unmittelbaren Nähe der Position
befindlich sein muß, in der die jeweilige vom Schließsystem
3 bewirkbare Funktion des Kraftfahrzeugs 1 durch den Benutzer
2 bedienbar ist. Mit anderen Worten erstreckt sich für die KeylessGo-Funktion
die Reichweite in die Nähe zum Fahrersitz 15 und für die KeylessEntry-Funktionalität
in die Nähe zu den Autotüren 6, wie anhand von 1
zu erkennen ist, so daß der Benutzer 2 die zweite Einrichtung
5 lediglich am Körper oder in Körpernähe tragen muß.
Andererseits kann aufgrund der begrenzten Reichweite des Transponders für die
Sender/Empfänger 9, 10 das bisher notwendige Bereichsabgrenzungssignal
entfallen, das zur Bestimmung des Standortes der zweiten Einrichtung 5
in Bezug auf die erste Einrichtung 4 dient, also ob die zweite Einrichtung
5 außerhalb am Kraftfahrzeug 1 sowie gegebenenfalls an welcher
Stelle des Außenraums 23 und/oder im Innenraum 22 des Kraftfahrzeugs
1 befindlich ist. Dadurch ergibt sich zusätzlich zur Vereinfachung
des Schließsystems 3 auch ein Zeitgewinn bei dessen Betrieb.
Die in 2 lediglich schematisch angedeuteten
Transponderspulen 17, 18 für den Sender/Empfänger
9 stehen über Leitungen 20 mit der ersten Einrichtung
4 für deren bestimmungsgemäßen Betrieb in Verbindung. Hingegen
ist in der zweiten Einrichtung 5 die Transponderspule 19 in der
zweiten Einrichtung 5 integriert. Wie anhand von 1
weiterhin zu erkennen ist, ist zweckmäßigerweise die der Identifikation
der zweiten Einrichtung 5 sowie deren Positionsüberprüfung dienende
Transponderspule 17 für die KeylessGo-Funktionalität im Fahrersitz
16 angeordnet. Die Transponderspule 18 für die KeylessEntry-Funktionalität
ist im Rahmen für die Seitenscheibe 21 an der Autotüre
6 des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet.
Anstelle von Spulen 17, 18, 19, die mit
den Transpondern der Sender/Empfänger 9, 10 zusammenwirken,
können auch Antennen verwendet werden. Dann ist ein Betrieb der Sender/Empfänger
9, 10 nicht nur mit niederfrequenten elektromagnetischen Trägerwellen
sondern auch mit höheren Frequenzen ermöglicht. Dies kann Vorteile für
die Übertragungsgeschwindigkeit zwischen den beiden Einrichtungen
4, 5 bringen.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt. Die Erfindung umfaßt weiterhin auch alle fachmännischen
Weiterbildungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche. So kann ein derartiges
Schließsystem nicht nur im Kraftfahrzeug eingesetzt werden. Es ist auch eine
Verwendung für ein sonstiges Türschloß, das sich beispielsweise an
einer Immobilie o. dgl. befindet, möglich.
- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- (berechtigter) Benutzer
- 3
- Schließsystem
- 4
- erste Einrichtung
- 5
- zweite Einrichtung
- 6
- Autotüre
- 7
- Signal
- 8
- Wirkbereich
- 9
- Sender/Empfänger (in der ersten Einrichtung)
- 10
- Sender/Empfänger (in der zweiten Einrichtung)
- 11
- Start/Stop-Schalter
- 12
- (erstes) Signal/Wecksignal
- 13
- (zweites) Signal/Selektionssignal
- 14
- (drittes) Signal/(codiertes) Betriebssignal
- 15
- Fahrersitz
- 16
- Türgriff
- 17
- Transponderspule (im Fahrersitz)
- 18
- Transponderspule (an der Seitenscheibe)
- 19
- Transponderspule (in der zweiten Einrichtung)
- 20
- Leitung
- 21
- Seitenscheibe
- 22
- Innenraum (vom Kraftfahrzeug)
- 23
- Außenraum (vom Kraftfahrzeug)