Die Erfindung betrifft eine Dichtungseinrichtung zur seitlichen Abdichtung
wenigstens einer an eine bewegte Fläche angrenzenden Überdruck- oder Unterdruckzone
in einer Papiermaschine, mit wenigstens einem der bewegten Fläche gegenüberliegenden
Dichtelement.
Derartige Dichtungseinrichtungen finden in der Praxis sowohl in der
Formerpartie als auch in der Pressenpartie und/oder der Trockenpartie einer jeweiligen
Papiermaschine Verwendung, wobei sie unter anderem in Saugwalzen oder Blaswalzen
eingesetzt sein können. So besitzen Saugwalzen in der Regel feststehende innere
Saugkästen, die Zonen mit wenigstens zwei Druckniveaus bilden, wobei die Abdichtung
der Druckzonen durch Dichtleisten erfolgt, die sich in der Regel zumindest im wesentlichen
über die gesamte Walzenlänge erstrecken.
Zur Erzielung der gewünschten Dichtwirkung war es bisher allgemein
üblich, die Dichtelemente oder Dichtleisten durch Druckelemente an die betreffende
bewegte Fläche wie beispielsweise die innere Mantelfläche einer perforierten
Saugwalze anzupressen. Die hierbei auftretende Reibung zwischen dem Dichtelement
und der betreffenden bewegten Fläche führt nun aber zu einem erheblichen
Verschleiß des Dichtelements.
Bei einer aus der US-A-5 580 424 bekannten Dichtungseinrichtung der
eingangs genannten Art wird eine jeweilige Dichtleiste durch radial wirkende Druckkräfte
an einen Saugwalzenmantel angepresst. Nachdem die Dichtleiste auf diese Weise an
den Saugwalzenmantel angelegt wurde, wird die sich hierbei ergebende Leistenposition
durch ein seitliches Anpressen der Dichtleiste an einen Lagerbock fixiert, woraufhin
die radiale Anpresskraft auf Null verringert wird. Eine solche Ausführung bringt
nun aber den Nachteil mit sich, dass aufgrund der reibschlüssigen Fixierung
die jeweils gewünschte Position der Dichtleiste nicht mit der erforderlichen
Genauigkeit beibehalten werden kann. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass sich die
Position der Dichtleiste aufgrund von Vibrationen ändert und demzufolge zwischen
der Dichtleiste und dem Saugwalzenmantel ein Spalt entsteht, der wiederum zu einer
relativ großen Luftleckage zwischen den betreffenden Druckkammern führt.
Die senkrecht zur Leistenanpressung wirkende Fixiereinrichtung bringt weitere Nachteile
mit sich. Nachdem diese Fixiereinrichtung einen gleitend in einem Leistenhalter
gelagerten Kolben umfasst, besteht die Gefahr, dass sich das hierfür erforderliche
radiale Spiel negativ auf die Größe des Dichtspaltes zwischen Leiste und
Saugwalzenmantel auswirkt.
Die US 2,338,465 offenbart
eine Saugwalze mit einem Dichtelement, welches zur Erzielung einer Dichtwirkung
sowohl durch eine Radial- als auch durch eine Schwenkbewegung gegen die Innenseite
des sich bewegenden Walzenmantels gepresst wird.
In der DE 34 14 351 wird eine
Saugwalze mit einem Dichtelement beschrieben, welches zur Herstellung einer Dichtwirkung
durch Radialbewegung gegen die Innenseite des sich bewegenden Walzenmantels gepresst
wird.
Ziel der Erfindung ist es, eine Dichtungseinrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, bei der sowohl der Verschleiß des Dichtelements
auf ein Minimum herabgesetzt als auch die Weite des sich zwischen Dichtelement und
bewegter Fläche einstellenden Dichtspaltes möglichst klein und zeitlich
stabil gehalten ist.
Die Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass das
Dichtelement zwischen einer Ausgangsschwenklage und einer definierten Endschwenklage
schwenkbar gelagert und zur Erzielung der Dichtfunktion derart in seiner definierten
Endschwenklage belastbar ist, dass die Dichtwirkung ohne zusätzliche radiale
Anpressung des Dichtelements an die bewegte Fläche erzielbar ist.
Aufgrund dieser Ausbildung wird der Verschleiß des Dichtelements
auf ein Minimum herabgesetzt. Zu einem Abrieb von Dichtungsmaterial kommt es allenfalls
noch während der Überführung des Dichtungselements in dessen Endschwenklage.
Sobald diese Endschwenklage erreicht ist, stellt sich zwischen Dichtelement und
bewegter Fläche ein minimaler Dichtspalt ein, der über die Maschinenbreite
konstant und an die Kontur der bewegten Fläche angepasst ist. Durch eine die
Schwenkachse festlegende positionsgenaue Lagerung des Dichtelements ist auch bei
auftretenden Vibrationen stets ein gleichbleibender, möglichst schmaler Dichtspalt
sichergestellt.
Das Dichtelement ist vorzugsweise um eine sich quer zur Laufrichtung
der bewegten Fläche erstreckende Schwenkachse schwenkbar.
Die Endschwenklage des Dichtelements ist zweckmäßigerweise
durch wenigstens einen Anschlag definiert. Für eine möglichst genaue Festlegung
dieser Endschwenklage ist vorzugsweise ein starrer Anschlag vorgesehen.
Der Anschlag ist vorteilhafterweise einstellbar, so dass erforderlichenfalls
auch ein Nachstellen des Dichtelements möglich ist. Ein solches Nachstellen
kann beispielsweise dann zweckmäßig sein, wenn der Dichtspalt nach einer
längeren Betriebszeit unter dem Einfluss verschiedener Störgrößen
wie z.B. der Temperatur, einer Walzenverbiegung und/oder dergleichen
den zulässigen Wert überschritten hat.
Das Dichtelement kann beispielsweise in einem Lagerbock schwenkbar
gelagert sein. In diesem Fall ist die positionsgenaue Schwenklagerung des Dichtelements
durch den Lagerbock sichergestellt.
Bei einer vorteilhaften praktischen Ausführungsform ist das Dichtelement
durch wenigstens eine Anpreßeinheit in die definierte Endschwenklage belastbar.
Eine solche Anpreßeinheit umfaßt zweckmäßigerweise einen in
einem Zylinderraum geführten Kolben. Der Zylinderraum kann beispielsweise im
oder am Lagerbock ausgebildet sein. Das Dichtelement kann beispielsweise mit einer
mit dem Kolben verbundenen Kolbenstange gekoppelt oder auch unmittelbar vom Kolben
beaufschlagt sein. Im letzteren Fall ist die das Dichtelemente beaufschlagende Stirnseite
des Kolbens zweckmäßigerweise ballig geformt, so daß ein Verkanten
ausgeschlossen ist.
Von besonderem Vorteil ist, wenn die Anpreßeinheit eine Feder,
einen Druckschlauch und/oder dergleichen umfaßt, um den Kolben zu beaufschlagen.
Der die Endschwenklage definierende Anschlag kann mit dem Kolben zusammenwirken,
um dessen Hub entsprechend zu begrenzen. Bei einer alternativen zweckmäßigen
Ausführungsform wirkt der die Endschwenklage definierende Anschlag unmittelbar
mit dem Dichtungselement und/oder einem das Dichtungselement aufnehmenden, zusammen
mit diesem schwenkbaren Halter zusammen, um die Schwenkbewegung des Dichtelements
entsprechend zu begrenzen. Im letzteren Fall ist der Anschlag vorzugsweise auf der
von der Anpreßeinheit abgewandten Seite des Dichtelements angeordnet.
Das Dichtelement ist zweckmäßigerweise in einer zur Laufrichtung
der bewegten Fläche entgegengesetzten Schwenkrichtung in seine definierte Endschwenklage
belastet.
Bei einer in der Praxis bevorzugten Ausführung sind die anfänglichen
Abmessungen des Dichtelements so gewählt, daß der Abstand zwischen dem
der bewegten Fläche zugewandten Ende des Dichtelements und der Schwenkachse
zunächst größer ist als der Abstand zwischen der Schwenkachse und
dem Bereich der bewegten Fläche, dem das betreffende Ende des Dichtelements
bei seine Endschwenklage einnehmendem Dichtelement gegenüberliegt, so daß
das Dichtelement eine definierte Endschwenklage erst nach einem entsprechenden,
infolge der Reibung zwischen Dichtelement und bewegter Fläche auftretenden
Materialabtrag erreicht.
Die anfängliche Form des der bewegten Fläche zugewandten
Endes des Dichtelements ist zur Minimierung des während der Überführung
in die Endschwenklage auftretenden Materialabtrags vorzugsweise konvex .
Ein minimaler Materialabtrag während des Übergangs in die
Endschwenklage wird vorteilhafterweise auch durch einen anfänglich zumindest
im wesentlichen runden Querschnitt des Dichtelements erreicht.
Die Schwenklagerung kann unmittelbar am Dichtelement vorgesehen sein.
Das Dichtelement kann jedoch auch in einem schwenkbar gelagerten Halter fixiert
sein.
Eine besonders hohe Positioniergenauigkeit wird insbesondere dann
erreicht, wenn durch die Schwenklagerung eine starre Schwenkachse definiert ist.
Bei einer äußerst kostengünstigen und wenig verschmutzungsanfälligen
zweckmäßigen Ausführungsform umfaßt die Schwenklagerung wenigstens
eine Blattfeder, die einerseits am Lagerbock fixiert und andererseits an dem Dichtelement
und/oder einem dieses aufnehmenden Halter befestigt ist.
Ist der mit dem Dichtelement und/oder einem diesem zugeordneten Halter
zusammenwirkende Anschlag verstellbar, so kann er zweckmäßigerweise einen
durch einen Druckschlauch und/oder dergleichen beaufschlagbaren Kolben umfassen.
In bestimmten Anwendungsfällen ist es zweckmäßig, wenn
die Schwenklagerung und mit ihr die Schwenkachse des Dichtelements verstellbar ist.
Dabei können insbesondere Mittel vorgesehen sein, um die Schwenklagerung bei
aus seiner Endschwenklage herausgeschwenktem Dichtelement in Richtung auf die bewegte
Fläche zu nachzustellen. Ein entsprechendes Nachstellen kann beispielsweise
dann erforderlich werden, wenn der Dichtspalt nach einer längeren Betriebsdauer
zu groß oder über die Maschinenbreite hinweg zu ungleichmäßig
geworden ist. Nachdem die Schwenklagerung entsprechend nachgestellt wurde, kann
das Dichtelement wieder in die definierte Endschwenklage belastet werden, womit
ein erneuter Einstellvorgang beginnen kann.
Die Mittel zum Nachstellen der Schwenklagerung können beispielsweise
wenigstens einen Druckschlauch, wenigstens eine Kulissenführung und/oder wenigstens
eine Keilverstelleinrichtung umfassen.
Bei einer in der Praxis bevorzugten Ausführungsform umfaßt
die nachstellbare Schwenklagerung ein in Verstellrichtung verschiebbar am Lagerbock
gelagertes Bett für das Dichtungselement oder einen diesem zugeordneten Halter,
wobei das Bett durch zwischen ihm und dem Lagerbock angeordnete Mittel wie insbesondere
wenigstens einen Druckschlauch, wenigstens eine Keilverstelleinrichtung und/oder
dergleichen nachstellbar ist.
Ist das Bett durch wenigstens eine Keilverstelleinrichtung nachstellbar,
so ist es über diese vorzugsweise an lediglich zwei in Längsrichtung der
Dichtung einen Abstand voneinander aufweisenden Stellen am Lagerbock abgestützt.
Dabei ist der Abstand der Abstützstellen zweckmäßigerweise so gewählt,
daß sich eine möglicherweise auftretende Durchbiegung des Lagerbockes
nicht auf das beispielsweise als Dichtleiste vorgesehene Dichtelement überträgt,
wodurch unabhängig von den jeweiligen Druckverhältnissen stets ein gleichmäßiger
Dichtspalt gewährleistet ist.
Zwischen dem Lagerbock und der nachstellbaren Schwenklagerung ist
zweckmäßigerweise wenigstens eine die Schwenklagerung fest in der jeweils
gewünschten Position haltende Fixiereinrichtung vorgesehen. Diese Fixiereinrichtung
kann beispielsweise so ausgeführt sein, wie dies in der US-A-5 580 424 angegeben
ist. Demnach kann die Fixiereinrichtung beispielsweise wenigstens einen Kolben und/oder
wenigstens einen Druckschlauch umfassen. Die Fixiereinrichtung ist vorzugsweise
auf der von der Anpreßeinheit abgewandten Seite der Schwenklagerung angeordnet.
Das in der Fixiereinrichtung auftretende Spiel wird durch die das
Dichtelement in seine Endschwenklage belastende Anpreßkraft kompensiert.
Die Fixiereinrichtung kann gleichzeitig als zwischen dem Lagerbock
und der Schwenklagerung wirkende Dichtung ausgebildet sein. Damit kann die Fixiereinrichtung
beispielsweise auch als Dichtung zwischen unterschiedlichen Druckzonen dienen.
Von besonderem Vorteil ist, wenn das Dichtelement einen Belüftungsansatz
umfaßt, der sich in Laufrichtung der bewegten Fläche vom dichtend mit
dieser Fläche zusammenwirkenden Ende des Dichtelements weg erstreckt, um in
einem sich an den Dichtbereich anschließenden Belüftungsbereich für
eine Belüftung von in der bewegten Fläche vorgesehenen Öffnungen
zu sorgen.
Dabei bildet der Belüftungsansatz mit der bewegten Fläche
vorzugsweise einen sich in deren Laufrichtung erweiternden Spalt. Alternativ oder
zusätzlich kann die der bewegten Fläche zugewandte Oberfläche des
Belüftungsansatzes in Laufrichtung der bewegten Fläche zunehmend strukturiert
sein. Im letzteren Fall kann die der bewegten Fläche zugewandte Oberfläche
des Belüftungsansatzes beispielsweise mit sich in Laufrichtung der bewegten
Fläche erstreckenden Nuten versehen sein, die zumindest teilweise einen sich
in Laufrichtung der Fläche erweiternden Querschnitt besitzen und vorzugsweise
zum in Laufrichtung hinteren Ende des Belüftungsansatzes hin offen sind. Vorzugsweise
besitzen die Nuten zumindest teilweise einen V-förmigen Querschnitt.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Belüftungsansatz
in Laufrichtung der bewegten Fläche zunehmend von Belüftungsbogen durchsetzt.
In diesem Fall sind vorzugsweise mehrere sich jeweils quer zur Laufrichtung der
bewegten Fläche erstreckende, in Laufrichtung hintereinanderliegende Reihen
von Belüftungsbohrungen von insbesondere gleichem Durchmesser vorgesehen, wobei
die Bohrungsreihen in Laufrichtung der bewegten Fläche eine zunehmende Bohrungsdichte
aufweisen.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der mit
Belüftungsbohrungen versehene Belüftungsansatz in Laufrichtung der bewegten
Fläche einen zunehmend größer werdenden Abstand von der bewegten
Fläche auf, wobei er an seinem in Laufrichtung der bewegten Fläche hinteren
Ende zu dieser Fläche hin abgebogen ist, so daß zwischen dieser Fläche
und dem Belüftungsansatz ein Belüftungskammer gebildet ist.
Der Belüftungsansatz kann aus demselben Material wie das restliche
Dichtelement bestehen und vorzugsweise einstückig mit diesem ausgebildet sein.
Gemäß einer vorteilhaften alternativen Ausführungsform kann der Belüftungsansatz
jedoch auch aus einem anderen Material als das restliche Dichtelement bestehen und
vorzugsweise getrennt von diesem ausgebildet sowie an diesem befestigt sein.
Der Belüftungsansatz kann beispielsweise aus einem porösen
schalldämmenden Kunststoff bestehen bzw. schwammartig ausgebildet sein.
Zumindest der die Abdichtung bewirkende Teil des Dichtelements kann
beispielsweise aus Graphit bestehen.
Die erfindungsgemäße Ausbildung des Dichtelements mit einem
speziellen Belüftungsansatz ist auch unabhängig von der jeweiligen Lagerung
und Belastung des Dichtelements von besonderem Vorteil.
Die Dichtungseinrichtung kann allgemein beispielsweise zur seitlichen
Abdichtung wenigstens einer an einem rotierenden Mantel einer Saug- oder Blaswalze
oder ein bewegtes Band wie insbesondere ein Transportband, ein Preßband oder
dergleichen angrenzenden Druckzone vorgesehen sein, bei der es sich um eine Unterdruck-
oder um eine Überdruckzone handeln kann. Die Dichtungseinrichtung
kann insbesondere auch zwischen Druckzonen unterschiedlichen Druckniveaus angeordnet
sein, wobei beispielsweise eine Druckzone auch unter Atmosphärendruck stehen
kann.
Ist die Dichtungseinrichtung zur seitlichen Abdichtung wenigstens
einer an einen rotierenden Mantel einer Saug- oder Blaswalze angrenzenden Druckzone
vorgesehen, so ist das Dichtelement vorzugsweise um eine sich parallel zur Walzenachse
erstreckende Schwenkachse schwenkbar. Zudem kann das Dichtelement durch eine sich
zumindest im wesentlichen über die gesamte Walzenmenge erstreckende Dichtleiste
gebildet sein.
Die Dichtungseinrichtung kann beispielsweise zur seitlichen Abdichtung
wenigstens einer an die Innenwand eines rotierenden Mantels einer Saug- oder Blaswalze
angrenzenden inneren Druckzone vorgesehen sein.
Ist die Dichtungseinrichtung zur seitlichen Abdichtung wenigstens
einer an die Innenwand eines rotierenden Mantels einer Saug- oder Blaswalze angrenzenden
inneren Druckzone vorgesehen und das Dichtelement in einer zur Laufrichtung des
rotierenden Mantels entgegengesetzten Schwenkrichtung in seine definierte Endschwenklage
belastet, so ist bei einer in der Praxis bevorzugten Ausführungen vorgesehen,
daß die in Mantellaufrichtung vordere Kante des Dichtelements oder die Auflauflinie
des Mantels bei seine Endschwenklage einnehmendem Dichtelement in Mantellaufrichtung
hinter dem die Schwenkachse des Dichtelements schneidenden Walzenradius liegt oder
diesen Walzenradius schneidet. Dadurch wird verhindert, daß sich der Dichtspalt
im Bereich der Auflauflinie wieder öffnet und demzufolge wieder mehr Luft in
den Dichtspalt eingeschleppt wird.
Grundsätzlich kann die Dichtungseinrichtung auch zur seitlichen
Abdichtung wenigstens einer an die Außenwand eines rotierenden Mantels einer
Saug- oder Blaswalze angrenzenden äußeren Druckzone vorgesehen sein.
Mit besonderem Vorteil kann die Dichtungseinrichtung zur Verwendung
zwischen einerseits einem Saug- oder Blaskasten und andererseits dem rotierenden
Mantel einer Saug- oder Blaswalze oder einem bewegten Band vorgesehen sein.
In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Dichtungseinrichtung angegeben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform
einer Dichtungseinrichtung, die im vorliegenden Fall innerhalb einer Saugwalze angeordnet
ist und mit deren Innenwand zusammenwirkt,
2 eine alternative Ausführungsform der Anpreßeinheit
der in 1 gezeigten Dichtungseinrichtung,
3 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung, wobei das Dichtelement eine zwischen einer Ausgangs- und
einer Endschwenklage liegende Schwenklage einnimmt,
4 die in 3 gezeigte Dichtungseinrichtung
mit seine Endschwenklage einnehmendem Dichtelement,
5 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung mit einem im Querschnitt anfänglich runden Dichtelement,
6 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung, deren Dichtelement in einem schwenkbar gelagerten Halter
aufgenommen ist,
7 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung, bei der unmittelbar das Dichtelement schwenkbar gelagert
ist,
8 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung, deren Dichtelement in einem Halter aufgenommen ist, der
über eine Blattfeder schwenkbar gelagert ist,
9 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung mit einem einstellbaren Anschlag,
10 die in 9 gezeigte Dichtungseinrichtung
mit einer alternativen Ausführung des einstellbaren Anschlags,
11 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung mit nachstellbarer Schwenkachse,
12 eine schematische Längsschnittdarstellung der
in 11 gezeigten Dichtungseinrichtung, geschnitten entlang
der Linie A-A der 11, bei der die Schwenkachse über
eine Keilverstelleinrichtung nachstellbar ist,
13 eine schematische Längsschnittdarstellung der
in 11 gezeigten Dichtungseinrichtung,
geschnitten entlang der Linie A-A der 11, bei der die
Schwenkachse über einen Druckschlauch nachstellbar ist,
14 eine im Grundaufbau mit der der 10
vergleichbare Ausführungsform der Dichtungseinrichtung mit einem abgewandelten,
einen Belüftungsansatz aufweisenden Dichtelement,
15 eine schematische Darstellung eines Dichtelements,
dessen der Innenwand des Walzenmantels zugewandte Oberfläche strukturiert ist,
16 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
eines Dichtelements, dessen Belüftungsansatz von Belüftungsbohrungen durchsetzt
ist,
17 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform
eines Dichtelements, bei der der Belüftungsansatz aus einem anderen Material
als das restliche Dichtelement besteht, und
18 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform
eines Dichtelements, dessen der Innenwand des Walzenmantels zugewandte Oberfläche
mit der Innenwand des Walzenmantels eine Belüftungskammer bildet.
1 zeigt in schematischer Darstellung eine erste Ausführungsform
einer Dichtungseinrichtung 10, die im vorliegenden Fall innerhalb einer
Saugwalze 12 einer Papiermaschine angeordnet ist und mit der Innenwand
14 des Walzenmantels 16 zusammenwirkt, um beispielsweise zwei
Saugzonen S1, S2 unterschiedlichen Druckniveaus gegeneinander abzudichten.
Die Dichtungseinrichtung 10 umfaßt ein der Innenwand
14 des mit Bohrungen 18 versehenen Walzenmantels 12 gegenüberliegendes
Dichtelement 20, das im vorliegenden Fall an seinem vom Walzenmantel
16 abgewandten Ende an einem Lagerbock 22 schwenkbar gelagert
ist. Die sich hierbei ergebende starre Schwenkachse 24 des Dichtelements
20 erstreckt sich parallel zur Achse der Saugwalze 12.
Wie anhand der 1 zu erkennen ist, ist
das Dichtelement 20 zwischen einer Ausgangsschwenklage und einer gestrichelt
dargestellten definierten Endschwenklage verschwenkbar. Zur Erzielung der gewünschten
Dichtfunktion ist es in die definierte Endschwenklage belastet.
Im vorliegenden Fall ist das mit der eine bewegte Fläche darstellenden
Innenwand 14 des Walzenmantels 16 zusammenwirkende Dichtelement
20 als Dichtleiste vorgesehen, die sich zumindest im wesentlichen über
die gesamte Länge der Saugwalze 12 erstreckt.
Das Dichtelement 20 ist durch eine Anpreßeinheit
26 in die definierte Endschwenklage belastet. Diese Anpreßeinheit
26 umfaßt im vorliegenden Fall einen durch eine Feder 28
belasteten Kolben 30, der in einem im Lagerbock 22 ausgebildeten
Zylinderraum 32 geführt und mit einer Kolbenstange 34 verbunden
ist, die am freien, außerhalb des Zylinderraums 32 liegenden Ende
am Dichtelement 20 angelenkt ist. Die als Druckfeder dienende Feder
28 ist zwischen dem Kolben 30 und dem Boden des Zylinderraums
32 angeordnet. Der Kolben 30 kann in Form einer sich parallel
zur Walzenachse erstreckenden Leiste vorgesehen sein, wobei ggf. auch der Zylinderraum
32 entsprechend dimensioniert ist. Grundsätzlich können auch
mehrere Federn 28 und/oder Kolbenstangen 34 vorgesehen sein.
Die Endschwenklage des Dichtelements 20 ist durch einen Anschlag
36 definiert, der im vorliegenden Fall mit dem Kolben 30 zusammenwirkt
und dessen Hub entsprechend begrenzt. Wie anhand der 1
zu erkennen ist, ist der Anschlag 36 durch die Innenfläche der von
der Kolbenstange 34 durchsetzten Stirnwand des Zylinderraums
32 gebildet.
Durch die Anpreßeinheit 26 ist das Dichtelement
20 in der zur Laufrichtung L der Saugwalze 12 entgegengesetzten
Schwenkrichtung in seine definierte, gestrichelt dargestellte Endschwenklage belastet.
In 1 wird das Dichtelement 20 durch die Anpreßeinheit
26 somit nach links verschwenkt. Seine Endschwenklage hat es dann erreicht,
wenn der Kolben 30 am Anschlag 36 anliegt.
Die anfänglichen Abmessungen des Dichtelements 20 sind
so gewählt, daß der Abstand L0 zwischen dem der bewegten Fläche,
im vorliegenden Fall der Innenwand 14 des Walzenmantels 16 zugewandten
Ende des Dichtelements 20 und der Schwenkachse 24 zunächst
größer ist als der Abstand L1 zwischen der Schwenkachse
24 und dem Bereich der Innenwand 14 des Walzenmantels
16, dem das benachbarte Ende des Dichtelements 20 bei seine Endschwenklage
einnehmenden Dichtelement 20 gegenüberliegt. Das Dichtelement
20 erreicht seine definierte Endschwenklage somit erst nach einem entsprechenden,
infolge der Reibung zwischen Dichtelement 20 und bewegter Fläche
14 auftretenden Materialabtrag. Zwischen dem Dichtelement 20 und
dem Walzenmantel 16 entsteht somit ein minimaler Dichtspalt, der quer zur
Laufrichtung L der Saugwalze 12 konstant und an die Kontur des Walzenmantels
16 angepaßt ist.
Durch die positionsgenaue Schwenklagerung des Dichtelements
20 im Lagerbock 22 ist nach einem Erreichen der Endschwenklage
sichergestellt, daß der gebildete Dichtspalt auch beim Auftreten von Vibrationen
konstant bleibt.
Wie anhand von 1 zu erkennen ist, ist
die anfängliche Form des der Innenwand 14 des Walzenmantels
16 zugewandten Endes des Dichtelements 20 zur Minimierung des
während der Überführung in die Endschwenklage auftretenden Materialabtrags
konvex.
In 2 ist eine alternative Ausführungsform
der Anpreßeinheit 26 dargestellt, bei der anstelle der Feder
28 ein Druckschlauch 38 vorgesehen ist, bei dem es sich beispielsweise
um einen Luftschlauch handeln kann. Auch dieser Druckschlauch 38 ist wieder
zwischen dem Kolben 30 und dem Boden der in dem Lagerbock 22 ausgebildeten
Zylinderraum 32 angeordnet. Im übrigen besitzt diese Anpreßeinheit
26 den gleichen Aufbau wie die der 1.
3 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung 10. In diesem Fall ist das Dichtelement
20 unmittelbar von dem beispielsweise wieder in Form einer Leiste vorgesehenen
Kolben 30 der Anpreßeinheit 26 beaufschlagt. Dabei ist die
das Dichtelement 20 beaufschlagende Stirnseite des Kolbens 30
ballig geformt, so daß ein Verkanten ausgeschlossen ist. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel wird der Kolben 30 wieder durch einen Druckschlauch
38 beaufschlagt.
Die Endschwenklage des Dichtelements 20 ist im vorliegenden
Fall durch einen am Lagerbock 22 vorgesehenen Anschlag 40 definiert,
der auf der von der Anpreßeinheit 26 abgewandten Seite des Dichtelements
20 angeordnet ist und unmittelbar mit dem Dichtelement 20 zusammenwirkt,
um dessen Schwenkbewegung entsprechend zu begrenzen.
Während das Dichtelement 20 in 3
eine Lage zwischen der Ausgangsschwenklage und der durch den starren Anschlag
40 definierten Endschwenklage einnimmt, hat es in der Darstellung gemäß
4 seine Endschwenklage erreicht, in der es am Anschlag
40 des Lagerbocks 22 anliegt und, nach einem entsprechenden Materialabtrag,
mit der Innenwand 14 des Walzenmantels 16 einen minimalen Dichtspalt
bildet.
In 4 ist zudem die durch die Schwenkachse
24 und die Mitte des zwischen dem Dichtelement 20 und der Innenwand
14 des Walzenmantels 16 gebildeten Dichtspalts verlaufende Wirkungslinie
42 angedeutet.
5 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren
Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10. In diesem Fall besitzt
das um die Achse 24 schwenkbar am Lagerbock 22 gelagerte Dichtelement
20 anfänglich einen runden Querschnitt. Wie anhand der 5
zu erkennen ist, ist der am Lagerbock 22 ausgebildete starre Anschlag
40 an die runde Form des Dichtelements 20 angepaßt. Das Dichtelement
20 wird unmittelbar von einem Druckschlauch 38 beaufschlagt. Die
Anpreßeinheit 26 umfaßt in diesem Fall somit keinen Kolben. Mit
einer Beaufschlagung des Druckschlauchs 38 wird das Dichtelement
20 in die gestrichelt dargestellte Endschwenklage belastet, in der seine
Mittellinie M die durch die Drehachse 24 sowie die Mitte des Dichtspalts
verlaufende Wirkungslinie 42 schneidet.
6 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung 10, bei der das wieder als Dichtleiste vorgesehene
Dichtelement 20 in einem schwenkbar im Lagerbock 22 gelagerten
Halter 44 aufgenommen ist. Dieser Halter 44 besitzt zur Bildung
einer Aufnahme für das Dichtelement 20 einen zumindest im wesentlichen
U-förmigen Querschnitt. Das geschlossene untere Ende des Halters
44 ist gerundet und in einem entsprechend geformten Bett 46 des
Lagerbocks 22 aufgenommen, wodurch die durch den unteren Halterbereich
verlaufende Schwenkachse 24 gebildet wird. Eine solche Ausführung
bringt den Vorteil mit sich, daß das Dichtelement 20 kein Drehlager
umfaßt und somit kostengünstig ausgeführt werden kann.
Der am Lagerbock 22 ausgebildete, die Endschwenklage des
Dichtelements 20 definierende Anschlag 40 wirkt in diesem Fall
unmittelbar mit dem Halter 44 zusammen, um dessen Schwenkbewegung und damit
auch die des Dichtelements 20 entsprechend zu begrenzen. Zudem wird in
diesem Fall unmittelbar die Halterung 44 von der Anpreßeinheit
26 beaufschlagt, die entsprechend der Ausführung gemäß den
3 und 4 wieder einen von
einem Druckschlauch 38 beaufschlagten, beispielsweise in Form einer Leiste
vorgesehenen Kolben 30 umfaßt, der mit seiner abgerundeten Stirnfläche
direkt gegen den Halter 44 gepreßt wird. In 6
liegt der Halter 44 bereits am Anschlag 40 an, so daß das
Dichtelement 20 eine Endschwenklage einnimmt.
7 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform
der Dichtungseinrichtung 10, die sich von der der 6
im wesentlichen nur dadurch unterscheidet, daß der Halter weggelassen und wieder
unmittelbar das Dichtelement 20 schwenkbar am Lagerbock 22 gelagert
ist. Einander entsprechende Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
In dieser 7 ist zudem die relative Lage
der Auflauflinie 48 des Walzenmantels 16 und der Vorderkante des
wieder als Dichtleiste vorgesehenen Dichtelements 20 bezüglich der
Schwenkachse 24 in der Endschwenklage des Dichtelements 20 gezeigt.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen darf das Dichtelement
20 höchstens so weit verschwenkt werden, bis die
Auflauflinie 48 den durch die Schwenkachse 24 gehenden Walzenradius
RS schneidet. Würde das Dichtelement 20 weiter verschwenkt
werden, so würde sich der Dichtspalt im Bereich der Auflauflinie
48 wieder öffnen. Demzufolge würde mehr Luft in den Dichtspalt
eingeschleppt und damit die Vakuumhöhe in der ersten Druck- oder Saugzone S1
reduziert werden.
In dieser 7 ist die Achse oder Mittellinie
der Saugwalze 12 mit A bezeichnet.
Beim in der 8 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist das Dichtelement 20 in einem Halter 44 aufgenommen, der über
eine Blattfeder 50 schwenkbar gelagert ist. Mit dieser Blattfeder
50 wird somit eine Schwenkachse 24' definiert, die im Gegensatz
zur Schwenkachse 24 bei den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen
in der Regel nicht mehr feststehend ist. Diese Ausführungsform ist sehr kostengünstig
und wenig verschmutzungsanfällig. Im übrigen besitzt diese Ausführungsform
im wesentlichen den gleichen Aufbau wie die der 6,
wobei einander entsprechende Teile wieder mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
9 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren
Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10, bei der der Anschlag
40 einstell- oder verstellbar ist. Im vorliegenden Fall ist umfaßt
dieser Anschlag 40 einen zylindrischen Ansatz mit einem Außengewinde,
der eine in einer Wand des Lagerbocks 22 vorgesehene Bohrung mit Innengewinde
durchsetzt. Der verstellbare Anschlag 40 ermöglicht ein Nachstellen
des Dichtelements 20, wenn z.B. nach einer längeren Betriebsdauer
der Dichtspalt durch den Einfluß verschiedener Störgrößen wie
beispielsweise der Temperatur, einer Walzenverbiegung und/oder dergleichen unzulässig
groß geworden ist. Im übrigen entspricht diese Dichtungseinrichtung
10 der der 7, wobei einander entsprechende
Teile wieder mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind.
10 zeigt die Dichtungseinrichtung 10 gemäß
der 9 mit einer alternativen Ausführung des einstellbaren
Anschlags 40. Im vorliegenden Fall umfaßt dieser einstellbare Anschlag
40 einen durch einen Druckschlauch 52 beaufschlagbaren Kolben
54, der in einer im Lagerbock 22 ausgebildeten Ausnehmung
56 verschiebbar gelagert und an seiner mit dem Dichtelement 20
zusammenwirkenden Stirnseite abgerundet ist. Im übrigen stimmt diese Ausführung
mit der der 9 überein, wobei einander entsprechende
Teile wieder mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
11 zeigt eine schematische Darstellung einer weiteren
Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10, bei der die Schwenklagerung
und mit ihr die Schwenkachse 24 des Dichtelements 20 nachstellbar
ist.
Die vorliegende Ausführungsform unterscheidet sich von der der
6 im wesentlichen nur dadurch, daß die Schwenklagerung
beispielsweise vertikal verstellbar ist und dazu ein in Verstellrichtung verschiebbares,
am Lagerbock 22 gelagertes Bett 46 für das Dichtelement
20 bzw. den diesem zugeordneten Halter 44 umfaßt und das
Bett 46 durch zwischen ihm und dem Lagerbock 22 angeordnete, hier
lediglich durch Doppelpfeile angedeutete Mittel nachstellbar ist. Einander entsprechende
Elemente sind wieder mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
Wie anhand der 11 zu erkennen ist, ist
zwischen dem Lagerbock 22 und der nachstellbaren Schwenklagerung, d.h.
hier dem Bett 46 wenigstens eine die Schwenklagerung fest in der jeweils
gewünschten Position haltende Fixiereinrichtung 58 vorgesehen. Diese
Fixiereinrichtung 58 kann beispielsweise so ausgeführt sein, wie dies
in der US-A-5 580 424 angegeben ist. Im vorliegenden Fall umfaßt die Fixiereinrichtung
58 wenigstens einen Kolben 60 und wenigstens einen Druckschlauch
62, wobei sie auf der von der Anpreßeinheit 26 abgewandten
Seite der Schwenklagerung angeordnet ist. Die zuvor im Zusammenhang mit der aus
der US-A-5 580 424 bekannten Dichtungseinrichtung genannten Probleme treten hier
nicht auf, da das in der Fixiereinrichtung 58 vorhandene Spiel durch die
das Dichtelement 20 bzw. den Halter 44 in die Endschwenklage belastende
Anpreßkraft kompensiert wird.
Ist der Dichtspalt nach einer längeren Betriebsdauer zu groß
oder über die Maschinenbreite zu ungleichmäßig geworden, so kann
das Dichtelement 20 wie folgt nachgestellt werden:
Zunächst wird der Druck in der Anpreßeinheit 26 so weit verringert,
bis das Dichtelement 20 im Uhrzeigersinn in seine Ausgangsschwenklage zurückschwenkt.
Anschließend wird die Schwenkachse 24 durch ein Anheben des Bettes
46 etwas angehoben, wonach die Schwenklagerung durch die Fixiereinrichtung
58 wieder fixiert wird. Durch erneutes Belasten des Dichtelements
20 in seine Endschwenklage durch die Anpreßeinheit 26 beginnt
wieder ein neuer Einschleifvorgang, bis das Dichtelement 20 wieder seine
Endschwenklage erreicht hat. Wesentlich ist, daß die neue Position der Schwenklagerung
bzw. des Bettes 46 exakt eingehalten wird, was durch die Fixiereinrichtung
58 sichergestellt ist.
12 zeigt eine schematische Längsschnittdarstellung
der in 11 dargestellten Dichtungseinrichtung
10, bei der die Schwenkachse 24 über eine Keilverstelleinrichtung
64 nachstellbar ist.
Dabei wird das Bett 46 für den Halter 44 und
das darin aufgenommene Dichtelement 20 durch ein relatives
Verschieben von Keilelementen der Keilverstelleinrichtung 64 angehoben
und über die Keilelemente 74, 76 gelagert. Wie der
12 entnommen werden kann, ist das Bett 46
über die betreffenden Keilelemente 74, 76 der Keilverstelleinrichtung
64 an lediglich zwei in Längsrichtung des leistenartigen Dichtelements
20 einen Abstand LS voneinander aufweisenden Stellen am Lagerbock
22 abgestützt. Dabei ist dieser Abstand LS der Keilverstelleinrichtung
64 so gewählt, daß sich das leistenartige Dichtelement
20 im Fall einer senkrechten Einbaulage nur minimal aufgrund des Eigengewichts
durchbiegt. Andererseits soll dieser Abstand LS möglichst groß
sein, vorzugsweise wenigstens halb so groß wie die Länge LK
des an seinen beiden Enden jeweils mit einer Stirnscheibe 66 versehenen
Saugkastens 68. Diese Art der Lagerung besitzt gegenüber einer gleichmäßigen
flächigen Auflage über die gesamte Breite überdies den Vorteil, daß
sich die Durchbiegung des Lagerbocks 22 infolge des Unterdrucks in der
jeweiligen Saugzone nicht auf das leistenartige Dichtelement 20 überträgt
und somit der zwischen dem Dichtelement 20 und dem Walzenmantel
16 gebildete Dichtspalt auch bei unterschiedlichen Unterdrücken über
die Breite konstant bleibt, was letztlich durch die beschriebene Zweipunktlagerung
der Dichtleiste erreicht wird.
Der Saugkasten 68 ist gegenüber dem Walzenmantel
16 in der dargestellten Weise durch sich in Umfangsrichtung erstreckende
Dichtungen 70 abgedichtet.
Im vorliegenden Fall umfaßt die Keilverstelleinrichtung
64 durch Betätigungselemente 72 wie beispielsweise Kolben
oder dergleichen horizontal verschiebbare Keilelemente 74, die mit fest
an der Unterseite des Bettes 46 angeordneten Keilelementen 76
zusammenwirken. Die Betätigungselemente 72 sind im vorliegenden Fall
über Fluidleitungen 78 entsprechend beaufschlagbar.
Der Walzenmantel 16 ist über Lager 80 drehbar
auf feststehenden Lagerzapfen 86 gelagert.
Über die Keilverstelleinrichtung 64 kann die Schwenkachse
24 des Dichtelements 20 somit entsprechend nachgestellt werden,
falls das Dichtelement 20 beispielsweise über die Maschinenbreite
infolge Verformungen des Walzenmantels 16 ungleich abgetragen worden ist.
In 13 ist in schematischer Darstellung
eine weitere Ausführungsform der Dichtungseinrichtung 10 gezeigt,
die sich von der der 12 nur dadurch unterscheidet,
daß anstelle der Keilverstelleinrichtung ein Druckschlauch 82 vorgesehen
ist, um die Schwenklagerung, d.h. hier das Bett 46 und entsprechend die
Schwenkachse 24 des leistenartigen Dichtelements in der gewünschten
Weise zu verstellen. In diesem Fall wird das Bett 46 durch eine hier nicht
gezeigte Fixiereinrichtung 58 in der gewünschten Position gehalten,
wie sie in der 11 dargestellt ist. In beiden Fällen
dient diese Fixiereinrichtung 58 gleichzeitig als Dichtung zwischen den
beiden Saugzonen S1 und S2.
Der Druckschlauch 82 kann über eine Fluidleitung
84 beispielsweise mit Druckluft beaufschlagt werden.
Auch im vorliegenden Fall ist wiederum gewährleistet, daß
sich die Durchbiegung des Lagerbocks 22 nicht auf das leistenartige Dichtelement
20 überträgt.
Im übrigen besitzt die vorliegende Ausführungsform den gleichen
Aufbau wie die der 12, wobei einander entsprechende
Elemente wieder mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
14 zeigt eine im Grundaufbau mit der der
10 vergleichbare Ausführungsform der Dichtungseinrichtung
10 mit einem abgewandelten, einen Belüftungseinsatz 88 aufweisenden
Dichtelement 20.
Der Belüftungseinsatz 88 erstreckt sich im vorliegenden
Fall in Laufrichtung L des Walzenmantels 16 vom dichtend mit dessen Innenwand
14 zusammenwirkenden Ende 90 des Druckelements 20 weg,
um in einem sich an den Dichtbereich 92 anschließenden Belüftungsbereich
94 für eine Belüftung von in dem Walzenmantel 16 vorgesehenen
Öffnungen oder Bohrungen 18 zu sorgen.
Im vorliegenden Fall zeichnet sich der Belüftungsbereich
94 somit durch einen sich in Laufrichtung L des Walzenmantels
16 erweiternden Spalt 96 aus. Im übrigen besitzt die Dichtungseinrichtung
10 den gleichen Aufbau wie die der 10, wobei
einander entsprechenden Elementen wieder gleiche Bezugszeichen zugeordnet sind.
Der Belüftungsbereich kann auch in der in den 15
bis 18 dargestellten Weise verwirklicht sein.
So ist in der 15 ein Dichtelement
20 dargestellt, bei dem die der Innenwand der Saugwalze zugewandte Oberfläche
98 des Belüftungsansatzes 88 in Laufrichtung des Walzenmantels
zunehmend strukturiert ist. Im vorliegenden Fall ist diese Oberfläche
98 mit sich in Laufrichtung L des Walzenmantels erstreckenden Nuten
100 versehen, die einen sich in Laufrichtung L der Saugwalze erweiternden
Querschnitt besitzen und zum in Laufrichtung hinteren Ende 102 des Belüftungsansatzes
88 hin offen sind. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel besitzen
die Nuten 100 einen V-förmigen Querschnitt.
Bei der in der 16 dargestellten weiteren
Ausführungsform des Dichtelements 20 ist der Belüftungsansatz
88 in Laufrichtung L des Walzenmantels, die auch hier entsprechend der
14 wieder nach rechts gerichtet ist, zunehmend von
Belüftungsbohrungen 104 durchsetzt. Dabei sind mehrere sich jeweils
quer zur Laufrichtung L des Walzenmantels erstreckende, in Laufrichtung L hintereinanderliegende
Reihen solcher Belüftungsbohrungen 104 vorgesehen, wobei diese Belüftungsbohrungen
104 im vorliegenden Fall einen gleichen Durchmesser besitzen und die Bohrungsreihen
in Laufrichtung L eine zunehmende Bohrungsdichte aufweisen.
Grundsätzlich ist es auch denkbar, für die beiden Funktionsbereiche
Dichten und Belüften unterschiedliche Werkstoffe zu verwenden. So kann beispielsweise
zur Erfüllung der Dichtfunktion eine Graphitleiste eingesetzt und zur Erfüllung
der Belüftungsfunktion beispielsweise ein poröser schalldämmender
Kunststoff verwendet werden. In 17 ist in schematischer
Darstellung eine Ausführungsform eines Dichtelements 20 gezeigt, bei
der der Belüftungsansatz 88 aus einem anderen Material als das restliche
Dichtelement besteht und getrennt von diesem ausgebildet sowie über einen flanschartigen
Abschnitt 106 an diesem befestigt ist. Dabei kann der Belüftungsansatz
88 beispielsweise aus einem porösen schalldämmenden Kunststoff
bestehen, d.h. insbesondere schwammartig ausgebildet ist. Der restliche, die Abdichtung
bewirkende Teil des Dichtelements 20 besteht beispielsweise aus Graphit.
18 zeigt in schematischer Darstellung eine weitere
Ausführungsform des Dichtelements 20, bei der der von Belüftungsbohrungen
104 durchsetzte Belüftungsansatz 88 in Laufrichtung L des
Walzenmantels 18 und damit deren mit dem Dichtelement 20 zusammenwirkenden
Innenwand 14 einen zunehmend größer werdenden Abstand von dieser
Innenwand 14 aufweist und an seinem in Laufrichtung L hinteren Ende zu
dieser Innenwand 14 hin abgebogen ist, so daß zwischen der Innenwand
14 und dem Belüftungsansatz 88 eine Belüftungskammer
108 gebildet ist. Das abgebogene Ende des Belüftungsansatzes
88 weist keine Belüftungsöffnungen auf. Es ergibt sich somit
wiederum ein Dichtbereich 92 sowie ein Belüftungsbereich
94, wobei die Belüftungskammer 108 im Belüftungsbereich
94 vorgesehen ist.
Links vom Dichtelement 20 kann beispielsweise eine Kammer
110 relativ hohen Vakuums und rechts des Dichtelements 20 eine
Kammer 112 geringeren Vakuums vorgesehen sein. Das Druckniveau der in Laufrichtung
L hinteren Kammer 112 kann beispielsweise auch dem Umgebungsdruck entsprechen.
Der Druck in der Kammer 110 ist somit in beiden Fällen geringer als
der in der Kammer 112.
- 10
- Dichtungseinrichtung
- 12
- Saugwalze
- 14
- Innenwand
- 16
- Walzenmantel
- 18
- Bohrungen
- 20
- Dichtelement
- 22
- Lagerbock
- 24
- Schwenkachse
- 24'
- Schwenkachse
- 26
- Anpreßeinheit
- 28
- Feder
- 30
- Kolben
- 32
- Zylinderraum
- 34
- Kolbenstange
- 36
- Anschlag
- 38
- Druckschlauch
- 40
- Anschlag
- 42
- Wirkungslinie
- 44
- Halter
- 46
- Bett
- 48
- Auflauflinie
- 50
- Blattfeder
- 52
- Druckschlauch
- 54
- Kolben
- 56
- Ausnehmung
- 58
- Fixiereinrichtung
- 60
- Kolben
- 62
- Druckschlauch
- 64
- Keilverstelleinrichtung
- 66
- Stirnscheiben
- 68
- Saugkasten
- 70
- Dichtungen
- 72
- Betätigungselemente
- 74
- Keilelemente
- 76
- Keilelemente
- 78
- Fluidleitungen
- 80
- Lager
- 82
- Druckschlauch
- 84
- Fluidleitung
- 86
- Lagerzapfen
- 88
- Belüftungsansatz
- 90
- Ende
- 92
- Dichtbereich
- 94
- Belüftungsbereich
- 96
- Spalt
- 98
- Oberfläche
- 100
- Nuten
- 102
- Ende
- 104
- Belüftungsbohrungen
- 106
- flanschartiger Abschnitt
- 108
- Belüftungskammer
- 110
- Kammer
- 112
- Kammer
- A
- Walzenachse
- L
- Laufrichtung
- L0
- Abstand
- L1
- Abstand
- LS
- Abstand
- LK
- Länge
- M
- Mittellinie
- RS
- Walzenradius
- S1
- Saugzone
- S2
- Saugzone