Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum gerichteten Austragen
einer flüssigen Substanz aus einem Behälter, umfassend ein Röhrchen,
das einen Austragkanal bildet, an einem stromaufseitigen Ende mit einer Austragsteuereinrichtung
des Behälters koppelbar ist und an einem stromabseitigen Ende mit einem Düsenkopf
versehen ist, der ein Düsenkopfgehäuse aufweist und der stirnseitig eine
Düsenöffnung aufweist.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der EP
1 181 219 B1 bekannt und stellt ein mit einem Sprühkopf einer Sprühdose
verbindbares Bauteil bzw. Röhrchen dar, das einen Austragkanal bildet und das
mit seinem stromauf angeordneten Ende auf einen Auslassstutzen des Sprühkopfes
aufgesteckt werden kann. An seinem stromab angeordneten Ende, d.h. auslassseitig
weist das Röhrchen einen Düsenkopf auf, mittels dessen eine Zerstäubung
der aus der Sprühdose auszubringenden, flüssigen Substanz erfolgt und
der stirnseitig mit einer lochartig ausgebildeten Düsenöffnung versehen
ist. Der Düsenkopf hat ein Gehäuse, das gegenüber dem Röhrchen
einen Bereich vergrößerten Durchmessers darstellt.
Die aus der EP 1 181 219 B1
bekannt Vorrichtung hat den Nachteil, dass die Substanz stets in axialer Richtung
des Röhrchens aus dem Sprühkopf ausgetragen wird. Insbesondere im Dentalbereich,
d. h. bei Applikation der flüssigen Substanz im Mund eines Patienten kann es
aber erforderlich sein, die Substanz stirnseitig auf einen Zahn bzw. Zahnstrumpf
zu sprühen. Die ist bei der bekannten Vorrichtung aber aufgrund des geringen
zur Verfügung stehenden Arbeitsraums im Mund nicht immer im hinreichenden Maße
möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gegenüber dem
Stand der Technik optimierte Vorrichtung der einleitend genannten Gattung zur Anwendung
im Dentalbereich zu schaffen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Vorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß wird mithin eine Vorrichtung zum gerichteten
Austragen einer flüssigen Substanz aus einem Behälter vorgeschlagen, umfassend
ein Röhrchen, das einen Austragkanal bildet und das an einem stromauf angeordneten
Ende mit einer Austragsteuereinrichtung des Behälters koppelbar ist und an
einem stromab angeordneten Ende mit einem Düsenkopf versehen ist, der ein Düsenkopfgehäuse
aufweist und der stirnseitig mit einer Düsenöffnung versehen ist. Die
Achse der Düsenöffnung ist gegenüber der Achse eines an das Röhrchen
grenzenden Abschnitts des Düsenkopfgehäuses angestellt.
Der Kern der Erfindung liegt mithin darin, das die aus dem Behälter
ausgetragene Substanz innerhalb des Düsenkopfes eine Umlenkung erfährt,
wodurch insbesondere bei der Anwendung am Zahn eines Patienten trotz des geringen
Platzangebots im Mund der Zahn bzw. ein Zahnstumpf in einfacher Weise stirnseitig
mit der flüssigen Substanz beaufschlagt werden kann.
Bei einer bevorzugten Ausführung der Vorrichtung nach der Erfindung
spannt die Achse der Düsenöffnung mit der Achse des an das Röhrchen
grenzenden Abschnitts des Düsenkopfgehäuses einen Winkel zwischen 10°
und 90°, insbesondere zwischen 25° und 80° auf. Dieser Winkelbereich
gewährleistet einen optimalen Winkel zum Auftragen beispielsweise eines Mattierungsstoffes
auf einen mit einem Keramikinlay zu versehenden Zahn, der vor der Herstellung des
Keramikinlays mittels einer Kamera vermessen wird. Um eine fehlerfreie Vermessung
des Zahns zu begünstigen, wird der Zahn bzw. der Zahnstumpf zuvor mit dem Mattierungsmittel
beaufschlagt.
Damit bei Anwendung der Vorrichtung nach der Erfindung im Mundbereich
keine Verletzungsgefahr für die jeweilige Person besteht und die Vorrichtung
ein anmutendes Erscheinungsbild hat, hat das Düsenkopfgehäuse bei einer
speziellen Ausführungsform eine zumindest in axialer Richtung gekrümmt
ausgebildete Umfangsfläche. Der Querschnitt des Düsenkopfgehäuses
ist vorteilhafterweise im Wesentlichen rund oder oval ausgebildet. Das Gehäuse
ist damit im Wesentlichen frei schon scharfen oder spitzen Kanten ausgebildet.
Um die in dem Behälter vorgehaltene Substanz besonders präzise
auf die zu beaufschlagende Fläche auftragen zu können, kann des Weiteren
vorgesehen sein, dass das Düsenkopfgehäuse drehbar auf dem Röhrchen
gelagert ist. Denkbar ist es aber auch, dass das Röhrchen drehbar an der Austragsteuereinrichtung
des Behälters gelagert ist, welche insbesondere einen Sprühkopf einer
Sprühdose darstellen kann. Des Weiteren kann das Röhrchen zumindest bereichsweise
plastisch verformbar ausgebildet sein, so dass ein Benutzer durch Biegen des Röhrchens
eine optimale Anpassung an die im jeweiligen Anwendungsfall vorliegenden Bedingungen
realisieren kann.
Die Düsenöffnung des Düsenkopfes kann insbesondere
von einem stirnseitigen Einsatz des Düsenkopfgehäuses gebildet sein. Um
ein optimales Zerstäubungsergebnis zu erzielen, kann der stirnseitige Einsatz
stromaufseitig einen rohrförmigen Abschnitt haben, der einen in dem Düsenkopfgehäuse
angeordneten Zapfen umgreift und mit diesem einen Ringspalt bildet,
der stromab mit der Düsenöffnung und stromauf mit dem Austragkanal des
Röhrchens in Fluidverbindung steht.
Der Düsenkopf bzw. dessen Gehäuse ist insbesondere als Kunststoffspritzgießteil
ausgebildet. In diesem Falle ist es herstellungstechnisch vorteilhaft, wenn der
Zapfen, der mit dem Einsatz einen Ringspalt bildet, einstückig mit dem Düsenkopfgehäuse
gefertigt und ausgebildet ist.
Des Weiteren ist es denkbar, dass das Düsenkopfgehäuse einstückig
mit dem Röhrchen gefertigt und ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass nach einem
Spritzgießprozess für das Röhrchen und das Düsenkopfgehäuse
nur noch der vorteilhaft vorgesehene Einsatz, der die Düsenöffnung aufweist,
von der Stirnseite des Düsenkopfes aus in dem Düsenkopf eingesetzt werden
muss.
Bei einer werkzeugtechnisch und damit auch kostengünstig vorteilhaften
Ausführungsform ist das Düsenkopfgehäuse aber über einem Presssitz
an dem Röhrchen fixiert.
Weiter Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes
der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar.
Ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung nach der Erfindung
ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und wird in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
1 eine Seitenansicht eines Sprühkopfes mit einem
Austragröhrchen, das am Ende einen Düsenkopf trägt; und
2 einen Längsschnitt durch den Düsenkopf
und einen vorderen Abschnitt des Röhrchens.
In der Zeichnung ist eine Sprühkopfanordnung 10 dargestellt,
die auf ein Ventil einer unter Druck stehenden Sprühdose aufgenommen werden
kann, in welcher beispielsweise ein Mattierungsmittel zu Anwendung im Bereich der
Zahnmedizin ausgelegt ist. Das Mattierungsmittel kann eine flüssige Substanz
sein, welche als Pigmentsuspension ausgebildet ist.
Die Sprühkopfanordnung 10 umfasst einen Sprühkopf
12, der kappenartig ausgebildet ist und mittels dessen eine Verbindung
zu dem Dosenventil herstellbar ist. In eine Austragöffnung 14 des
Sprühkopfes 12, der ein Kunststoffspritzgießteil darstellt, ist
ein plastisch verformbares, biegsames Röhrchen 16 eingesteckt, in
dem ein Austragkanal 17 ausgebildet ist.
An dem dem Sprühkopf 12 abgewandeten Ende, d. h. am
stromab angeordneten Ende, ist das Röhrchen 16 mit einem Düsenkopf
18 versehen. Der Düsenkopf 18 weist ein Gehäuse
20 auf, das über einen Presssitz mit dem Röhrchen 16
verbunden ist und dieses an dessen Endabschnitt umgreift.
Das Düsenkopfgehäuse 20 bildet einen Kanal
22, der eine Biegung oder auch einen Knick aufweist, so dass die auszubringende
und auf eine Fläche aufzutragende flüssige Substanz innerhalb des Sprühkopfes
12 eine Umlenkung erfährt. In einem Bereich 19 vergrößerten
Durchmessers des Kanals 22 ist das Röhrchen 16 eingesteckt.
Der Kanal 22 führt zu einem innerhalb des Sprühkopfgehäuses
20 angeordneten, zylindrischen Zapfen 24, der mit dem Gehäuse
20 des Düsenkopfes 18 einstückig hergestellt ist. Stirnseitig
ist in den Düsenkopf 18 ein Einsatz 26 eingesetzt, der eine
kreisförmige Endplatte 27 aufweist, die in ihrer Mitte mit einer Düsenöffnung
28 versehen ist, durch die die flüssige Substanz ausgetragen wird.
Der Einsatz 26 weist stromabseitig einen sich an die Endplatte
27 anschließenden, rohrförmigen Bereich 30 auf, der
den zylindrischen Zapfen 24 umschließt und mit diesem einen Ringspalt
32 bildet, der stromabseitig mit dem Kanal 22 des Düsenkopfes
18 und stromabseitig mit der Düsenöffnung 28 verbunden
ist. Die Kombination des Kanals 22 und des Ringspalts 32 bewirkt
eine effektive Zerstäubung und Druckreduzierung der unter Druck aus der Sprühdose
geförderten, flüssigen Substanz.
Durch das in axialer Richtung gekrümmt bzw. bogenförmig
ausgebildete Düsenkopfgehäuse 20 und den entsprechend ausgebildeten
Kanal 22 ist die Achse der Düsenöffnung 28 gegenüber
der Achse des Röhrchens 16 bzw. des an das Röhrchen angrenzenden
Abschnitts des Düsenkopfgehäuses 20 angestellt, im vorliegenden
Fall derart, dass zwischen diesen beiden Achsen eine Winkel von etwa 70° aufgespannt
ist, wodurch günstige Bedingungen zum Auftragen der flüssigen Substanz
auf die Stirnseite eines Zahns geschaffen sind.