Die Erfindung betrifft eine Kühlvorrichtung für elektronische
Geräte.
Einhergehend damit, dass elektronische Geräte aufgrund ihrer
Weiterentwicklung immer mehr Funktionen zeigen, erzeugen sie auch immer mehr Wärme,
die abzuführen ist, damit Bauteile nicht überhitzen.
Bei größeren elektronischen Geräte, wie beispielsweise
Desktopcomputern, werden häufig mehrere Kühlvorrichtungen verwendet. Jedoch
besteht die Tendenz, elektronische Geräte immer kleiner aufzubauen, beispielsweise
Computer als Notebookcomputer auszuführen, wodurch es erforderlich ist, dass
eine einzelne Kühlvorrichtung für ausreichende Kühlung sorgt.
Um bei einem Notebookcomputer für gute Kühlung zu sorgen,
wird in der Regel am Boden des Computers eine Kühlplatte aus einem Material
mit hoher Wärmeleitfähigkeit eng angebracht, um vom Boden Wärme durch
Wärmeaustausch mit der Umgebung abzuführen. Um den Wärmeabführeffekt
zu verbessern, wird in jüngerer Zeit zusätzlich ein Lüfter an der
Kühlplatte angebracht, der Luft an diejenige Stelle lenkt, an der vom Boden
die meiste Wärme abgegeben wird. Dadurch wird jedoch die Fähigkeit beeinträchtigt,
Wärme auch von anderen Stellen des Bodens gut abführen zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kühlvorrichtung
für elektronische Geräte zu schaffen, mit der es möglich ist, eine
größere Fläche eines derartigen Geräts ziemlich gleichmäßig
zu kühlen.
Diese Aufgabe ist durch die Kühlvorrichtung gemäß dem
beigefügten Anspruch 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Kühlvorrichtung
verfügt über eine Lochplatte, durch deren Öffnungen Luft durch einen
Radiallüfter geblasen wird. Diese Lochplatte verteilt die Luftzufuhr gleichmäßig
über ihre gesamte Fläche, so dass eine entsprechend große Fläche
eines elektronischen Geräts gleichmäßig gekühlt werden kann.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von durch Figuren veranschaulichten
Ausführungsformen erläutert.
1 ist eine perspektivische Explosionsansicht einer Ausführungsform
der Erfindung;
2 ist eine teilgeschnittene, perspektivische Ansicht
der Ausführungsform gemäß der 1;
3 zeigt die zusammengebaute Kühlvorrichtung gemäß
der 1 von der Seite einer Lochplatte her;
4, 5 und 6
sind ein Querschnitt, eine Draufsicht bzw. ein Längsschnitt der Kühlvorrichtung
gemäß der 1, um deren Funktion zu veranschaulichen;
7 und 8 sind den
4 und 6 entsprechende
Schnittansichten, jedoch für eine weitere Ausführungsform der Erfindung;
9 ist eine Draufsicht auf eine Lochplatte gemäß
einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, bei der die Löcher schlitzförmig
ausgebildet sind; und
10 ist eine perspektivische Ansicht einer Kühlvorrichtung
von der Seite der Lochplatte her, mit einem anderen Radiallüfter als dem bei
der ersten Ausführungsform.
Gemäß der 1 verfügt eine
Kühlvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung
über eine Luftleitplatte 1, deren Boden so nach unten gewölbt
ist, dass ein schalenförmiger Hohlraum 11 gebildet ist. In Draufsicht
zeigt dieser Hohlraum eine Bogenform. An der tiefsten Stelle der Luftleitplatte
1 befindet sich eine Lufteinlassöffnung 12. Mit der Oberseite
der Luftleitplatte 1 ist eine Lochplatte 2 verbunden, die im Anwendungsfall
an ein elektronisches Gerät, beispielsweise den Boden eines Notebookcomputers,
einzusetzen ist. Das Umfangsprofil der Lochplatte 2 ist dasselbe wie dasjenige
der Luftleitplatte 1. In der Lochplatte 2 ist eine Vielzahl von
Luftausblasöffnungen 21 ausgebildet, die bei dieser Ausführungsform
kreisförmig sind. In der Lochplatte 2 ist an einer der Lufteinlassöffnung
12 in der Luftleitplatte 1 entsprechenden Position eine Lüftereinbauöffnung
22 ausgebildet, die bei dieser Ausführungsform rechteckig ist. Nach
dem Einbauen eines Lüfters 4, der bei dieser Ausführungsform
als Radiallüfter ausgebildet ist, wird die Lüftereinbauöffnung
22 durch einen Deckel 3 verschlossen, so dass der Lüfter
4 zwischen der Lufteinlassöffnung 12 und diesem Deckel
3 angeordnet ist. Dabei ist seine Position durch eine Befestigungsplatte
5 fixiert.
Unter der Luftleitplatte 1 ist eine Gehäuseschale
6 angeordnet, die den nach unten aufgewölbten Hohlraum 11
der Luftleitplatte 1 schützend umgibt. Die Gehäuseschale
6 ist mit der Lochplatte 2 verbunden, um die Luftleitplatte
1 einzuschließen und zu schützen. An der Vorderseite der Gehäuseschale
6 ist eine Hauptlufteinlassöffnung 61 ausgebildet, durch
die Umgebungsluft eingelassen wird, wie es am besten aus dem Querschnitt der
4 erkennbar ist. Der Gesamtaufbau ist aus der
3 erkennbar.
Gemäß den 4 und 5
wird, wenn sich der Lüfter 4 dreht, Kühlluft
durch die Hauptlufteinlassöffnung 61 an der Vorderseite der Gehäuseschale
6 in diese eingesaugt und in den in der Luftleitplatte 1 ausgebildeten
Hohlraum 11 gedrückt. Durch die Schalenform des Hohlraums
11 wird die Luft entlang den gekrümmten Flächen desselben verteilt,
wie es durch die Pfeile in der 5 erkennbar ist, wodurch
Kühlluft durch das gesamte Innere des Hohlraums 11 strömt. Diese
verteilte Luft dringt schließlich durch die vielen Luftausblasöffnungen
21 in der mit der Luftleitplatte 1 verbundenen Lochplatte
2, wie es durch die Pfeile in der 6 erkennbar
ist. Die durch die Luftausblasöffnungen 21 strömende Luft tauscht
mit einem nicht dargestellten elektronischen Gerät, an das die Lochplatte
2 angesetzt ist, Wärme aus, um das elektronische Gerät auf der
bevorzugten Arbeitstemperatur zu halten.
Wie es aus der Schnittansicht der 7 erkennbar
ist, verfügt die Gehäuseschale 6 über eine schräge
Konfiguration. In ihrem Inneren ist eine schräge Halteplatte 62 vorhanden,
die mit dem Boden der Luftleitplatte 1 zu verbinden ist. In der Halteplatte
62 sind an einer Position, die der Lufteinlassöffnung 12
an der tiefsten Stelle der Luftleitplatte 1 entspricht, viele Durchlasslöcher
621 ausgebildet, die als Lufteinlässe für den Lüfter
4 dienen. Zwischen der Halteplatte 62 und dem Boden der Gehäuseschale
6 ist ein Aufnahmeraum 63 ausgebildet, in den Luft durch die offene
Vorderseite der Gehäuseschale 6 eindringen kann, wobei sie weiter
aufgrund der Drehung des Lüfters 4 in den Hohlraum 11 der
Luftleitplatte 1 durch die Durchlasslöcher 621 eintritt.
Nachdem die Kühlluft im gesamten Hohlraum 11 verteilt wurde, dringt
sie durch die vielen Luftausblasöffnungen 21 in die mit der Oberseite
des Hohlraums 11 verbundenen Lochplatte 2, um den Kühlvorgang
auszuführen. Wie es aus der 8 erkennbar ist, muss
die Hauptlufteinlassöffnung nicht notwendigerweise an der Vorderseite der Gehäuseschale
6 ausgebildet sein, sondern es können zusätzliche oder alleinige
Hauptlufteinlässe 61a und 61b an den zwei Seiten der Gehäuseschale
6 vorhanden sein, um die Strömungsrate der Kühlluft zu erhöhen.
Bei der in der 9 dargestellten Ausführungsform
der Erfindung sind die Luftausblasöffnungen 21 in der Lochplatte
2 nicht kreisförmig, sondern aus rechteckigen Schlitze ausgebildet,
wodurch sich für die Luftausblasöffnungen eine größere Fläche
ergibt.
Der Lüfter bei der in der 10 dargestellten
Ausführungsform der Erfindung ist kein Radiallüfter wie bei der ersten
Ausführungsform, sondern ein Axiallüfter. Dessen Strömung wird durch
den oberen Deckel 3 so abgelenkt, dass sich die durch ihn ausgeblasene
Luft ebenfalls im Hohlraum 11 verteilt, wodurch schließlich dieselbe
Wirkung wie bei Verwendung eines Radiallüfters erzielt wird.