Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung von Ozon und/oder
UV-Strahlung innerhalb einer dielektrischen Transportverpackung für verderbliche
Güter, insbesondere Lebensmittel.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der deutschen Patentanmeldung
10 2004 049 738 A1 bekannt.
Dort ist eine Vorrichtung zur Erzeugung von Ozon beschrieben, bei
der an der Innenwand einer ein verderbliches Gut aufnehmenden Aufnahmekammer wenigstens
eine kapazitiv zu den beiden äußeren Elektroden gekoppelte Gegenelektrode
fest angeordnet ist. Durch eine kurzzeitige Kontaktierung der äußeren
Elektroden mit einer hohen Spannung wird in der innenseitigen Gegenelektrode eine
Spannung induziert. Bei der elektrischen Entladung, der so genannten Oberflächenentladung,
entsteht im Innenraum der Verpackung am Rande der Gegenelektrode ein Plasma nach
Art eines Glimmsaumes. Zugleich entsteht Ozon und UV-Strahlung, wobei das Ozon auf
das in der Verpackung befindliche Produkt eine entkeimende, desinfizierende bzw.
sterilisierende Funktion hat.
Die Aufgabe der Erfindung besteht nunmehr darin, eine derartige Vorrichtung
so auszugestalten, dass sie preiswert, betriebssicher ausgebildet ist und zugleich
auf einfache Weise während des Verpackungsprozesses von verderblichen Gütern
anbringbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Anspruches
1, insbesondere den Merkmalen des Kennzeichenteils, wonach die Vorrichtung aus einem
ersten innerhalb und einem zweiten im wesentlichen gegenüberliegend außerhalb
an der Transportverpackung angeordneten Etikett gebildet wird, dass die Etiketten
zumindest aus einer Trägermaterialschicht und einer gegenüberliegend auf
der Trägermaterialschicht jeweils angeordneten, elektrisch leitenden Struktur
versehen sind, und dass das äußere Etikett zwei beabstandete Elektroden
und das innere Etikett eine Gegenelektrode aufweist, wobei durch Anlegen einer Wechselspannung
an die Elektroden des äußeren Etiketts im Bereich der inneren Gegenelektrode
eine Spannung induzierbar ist.
Der wesentliche Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht darin, dass die lediglich aus zwei Etiketten, nämlich einem äußeren
und einem inneren Etikett, gebildete Vorrichtung, kostengünstig herstellbar
und problemlos während des Verpackungsprozesses an den Verpackungen gegenüberliegend
befestigbar ist.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist zumindest das innere
Etikett größer als die Gegenelektrode, so dass ein allseitiger Abstand
zwischen den Außenkonturen von Etikett und Gegenelektrode vorhanden ist.
Dies hat den Vorteil, dass während der elektrischen Entladung
durch das mit Übermaß ausgestattete Etikett eine thermische Abschirmung
der Verpackungsfolie erreicht wird, so dass Beschädigungen durch die Wärmeentwicklung
während der elektrischen Entladung ausgeschlossen werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Trägermaterialschicht
der Etiketten jeweils zur Transportverpackung weisend mit einer Klebeschicht versehen,
wobei die Möglichkeit besteht, dass die Klebeschicht von einem Silikonpapier
abgedeckt ist.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Trägermaterialschicht
aus Papier, Stoff oder Kunststoff gebildet wird.
Unabhängig von der Zusammensetzung von der Trägermaterialschicht
können auf unterschiedliche Weise die Elektroden auf die Trägermaterialschicht
aufgebracht werden. Bei einer Ausführungsform der Erfindung werden die elektrisch
leitenden Strukturen auf die Trägermaterialschicht aufgedruckt. Dies geschieht
auf vorteilhafte Weise mit Hilfe einer elektrisch leitfähigen Farbe.
Andererseits ist es auch denkbar, dass die elektrisch leitende Struktur
aus einer leitfähigen, ausgestanzten Materialschicht gebildet ist, die auf
der Trägermaterialschicht fest angeordnet ist.
Auf vorteilhafte Weise kann diese ausgestanzte, elektrisch leitfähige
Materialschicht aus Aluminium bestehen, wobei die Möglichkeit besteht, diese
Schicht dann mittels Klebstoff auf der Trägermaterialschicht zu befestigen.
Es ist jedoch auch eine weitere Ausführungsform denkbar, bei
der auf der Trägermaterialschicht eine elektrisch leitende Schicht angeordnet
ist, aus der elektrisch leitende Strukturen herausgelasert oder auch eingeätzt
werden.
Letztlich ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung auch dahingehend
vorstellbar, dass die Trägermaterialschicht sowie die elektrisch leitenden
Strukturen gemeinsam gewebt sind.
Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden
Unteransprüche sowie aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispieles.
Es zeigen:
1 eine Vorrichtung nach dem Stand der Technik,
2 eine Darstellung einer Transportverpackung für
verderbliche Güter einschließlich der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
3 eine vergrößerte Darstellung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung gemäß 2,
4 eine Draufsicht auf die Innenseite des inneren Etiketts,
5 eine Draufsicht auf die Außenseite des äußeren
Etiketts,
6 eine Schnittdarstellung durch ein Etikett mit gedruckter
elektrisch leitender Struktur,
7 eine Schnittdarstellung durch ein Etikett mit einer
elektrisch leitenden Struktur aus einer leitfähigen, ausgestanzten Materialschicht,
und
8 eine schematische Darstellung der Art der Aufbringung
der Etiketten auf eine Verpackungsfolie.
In der 1 ist zunächst der Stand
der Technik bezüglich einer Vorrichtung zur Erzeugung von Ozon und/oder UV-Strahlung
insgesamt dargestellt.
Eine derartige Vorrichtung nach dem Stand der Technik besteht aus
einer Aufnahmekammer A, in der ein Produkt B angeordnet ist. Im Deckelbereich C
des Behälters A sind außen zwei beabstandete Elektroden D befestigt, wobei
diesen Elektroden D gegenüberliegend an der Innenseite eine Gegenelektrode
E vorhanden ist. Sofern die außenliegenden beabstandeten Elektroden D mit einer
Spannungsquelle F elektrisch verbunden sind, wird im Bereich der Gegenelektrode
eine Spannung induziert. Durch Erzeugung einer elektrischen Entladung wird letztlich
innerhalb der Aufnahmekammer A Ozon und UV-Strahlung erzeugt, wobei die Ozon-Strahlung
eine Entkeimung und Desinfizierung bzw. Sterilisierung des Produktes B hervorruft.
In den 2–8
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 zur Erzeugung von Ozon
und/oder UV-Strahlung ganz oder teilweise dargestellt.
Gemäß 2 besteht die Vorrichtung
aus einer Produktaufnahmeschale 11, in der das Produkt 12 angeordnet
ist, wobei die Produktschale 11 nach Aufnahme des Produktes 12
beispielsweise mit einer Polyäthylenfolie 13 verschlossen wird.
Wie die 2 und insbesondere die Ausschnittsvergrößerung
gemäß 3 zeigt, ist an der Folie
13 die Vorrichtung 10 zur Erzeugung von Ozon und/oder UV-Strahlung
angeordnet. Die Vorrichtung 10 wird gebildet aus einem außen an der
Folie 13 angeordneten Etikett 14, auf dem beabstandet dünne
Elektroden 15 angeordnet sind sowie aus einem inneren Etikett
16, auf dem eine dünne Gegenelektrode 17 befestigt ist.
In der 4 erkennt man in Draufsicht das
innere Etikett 16 und eine beispielhafte Ausgestaltung der Gegenelektrode
17. In dieser 4 ist auch dargestellt, dass
die Gegenelektrode 17 kleiner ist als das Etikett 16, so dass
ein Abstand a zwischen der äußeren Kontur der Elektrode sowie der Außenkontur
der Folie vorhanden ist. Während der elektrischen Entladung der Gegenelektrode
17 schützt der umlaufende Bereich a des inneren Etiketts
16 die nicht dargestellte Verpackungsfolie vor zerstörerischen Wärmeeinwirkungen.
In der 5 ist ebenfalls in der Draufsicht
das äußere Etikett 14 mit den beabstandeten Elektroden
15 dargestellt.
In der 6 ist eine Schnittdarstellung
durch ein Etikett 14/16 dargestellt, welches eine Trägermaterialschicht
18 aufweist, auf der eine elektrisch leitende Struktur 19 in Form
einer leitfähigen Farbe aufgebracht ist. Unterseitig ist das Trägermaterial
18 mit einer Klebeschicht 20 versehen, welche wiederum durch Silikonpapier
21 abgedeckt ist.
Einen dazu alternativen Aufbau der Etiketten 14/16
erkennt man in der 7. Hierbei ist auf dem Trägermaterial
18 eine Klebeschicht 22 angeordnet, mit deren Hilfe eine elektrisch
leitende Struktur aus Alufolie 23 angeordnet ist. Unterseitig ist das Trägermaterial
18 ebenfalls mit einer Klebeschicht 24 versehen, welche wiederum
mit Silikonpapier 25 abgedeckt ist.
Letztlich zeigt die 8 schematisch, auf
welche Weise die Etiketten 14/16 auf einer Folie 13 befestigt
werden könnten. Man erkennt Etikettenrollen 26 und 27, welche
jeweils eine Trägerfolie f und darauf angeordnete Etiketten enthalten. Die
Etikettenrolle 26 ist oberhalb der Verpackungsfolie 13 angeordnet
und enthält die äußeren Etiketten 14, während die Etikettenrolle
27 unterhalb der Verpackungsfolie 13 angeordnet ist und die inneren
Etiketten 16 enthält.
Schematisch ist eine beispielhafte Vereinzelungsvorrichtung
28 für die Etiketten ebenfalls zu erkennen, bei der durch eine scharte
Umleitung der Trägerfolie f die Etiketten 14/16 von letzterer
abgehoben werden. Sofern eine Harmonisierung der Abrollgeschwindigkeit der Etikettenrollen
26/27 einerseits sowie der Geschwindigkeit der Folie
13 andererseits herbeigeführt wird, ist es möglich, in bestimmten
Abständen gegenüberliegend jeweils ein äußeres Etikett
14 und ein inneres Etikett 16 auf der Folie 13 anzubringen,
wobei dann auf nicht dargestellte Weise zu einem späteren Zeitpunkt mit Hilfe
der Verpackungsfolie 13 und den darauf angeordneten Etiketten
14/16 eine Produktaufnahmeschale 11 luftdicht verschlossen
werden kann.