Die vorliegende Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit
einem proximalen und einem distalen Ende und mit mindestens einem am distalen Ende
angeordneten Werkzeugelement.
Instrumente der eingangs beschriebenen Art sind in vielfältiger
Weise bekannt. Einige dieser Instrumente sind mit Fluidkanälen ausgestattet,
um beispielsweise ein Spülfluid von einem proximalen Ende zu einem distalen
Ende des Instruments zu leiten. Ein solches Instrument ist zum Beispiel aus der
US 4,049,002 bekannt.
Nachteilig bei derartigen Instrumenten ist, dass die Herstellung derselben
sehr aufwändig ist. Auch ist es schwierig, die Instrumente optimal zu reinigen,
da die Fluidkanäle nur einen kleinen Innendurchmesser aufweisen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein chirurgisches
Instrument der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, dass eine Spülflüssigkeit
einfach und sicher zu einem distalen Ende des Instruments hin geleitet werden kann.
Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Instrument der eingangs
beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass auf einer
Außenfläche des Instruments mindestens ein Fluidkanal angeordnet oder
ausgebildet ist, welcher sich mindestens über einen Teilabschnitt des Instruments
zwischen dem proximalen und dem distalen Ende erstreckt und welcher mindestens auf
einem Teil seiner Länge seitlich geöffnet.
Einen derart ausgebildeten Fluidkanal vorzusehen, hat insbesondere
den Vorteil, dass er entlang des mindestens einen Teils seiner Länge, wo er
seitlich geöffnet ist, besonders einfach gereinigt werden kann. Zudem reicht
der seitlich geöffnete Fluidkanal ohne weiteres aus, um eine Spülflüssigkeit
zu einem distalen Ende des Instruments hin fließen zu lassen. Insbesondere
bei Fluiden, die eine hohe Oberflächenspannung aufweisen, bildet der Fluidkanal
eine optimale Führung für das zuzuleitende Fluid. Zudem ist die Herstellung
eines solchen Instruments besonders einfach, denn der Fluidkanal kann beispielsweise
direkt in die Außenfläche oder eine Außenseite des Instruments eingearbeitet
oder bei der Herstellung in dieser ausgebildet werden. Anders als bei einer auch
üblichen Vorgehensweise, bei der beispielsweise eine Spülflüssigkeit
mit einer Spritze durch eine dritte Person zum Operationssitus geleitet wird, ergibt
sich durch die einfache Zuführung, beispielsweise eines leitfähigen Fluids,
insbesondere bei mono- oder bipolaren Instrumenten, ein niederohmiger Übergang
zwischen Gewebe und Elektrode und zudem ein Kühleffekt an der Applikationsstelle.
Unter einer Außenfläche ist insbesondere jede äußere, vom Instrument
weg weisende Oberfläche oder Außenseite zu verstehen.
Besonders einfach wird der Aufbau des Instruments, wenn der mindestens
eine Fluidkanal entlang seiner gesamten Länge seitlich geöffnet ist. Auf
diese Weise kann der Fluidkanal auch längs seiner gesamten Erstreckung ohne
Schwierigkeiten gereinigt werden.
Günstigerweise ist der mindestens eine Fluidkanal in Form einer
Nut ausgebildet. Eine Nut lässt sich auf einfache Weise herstellen und kann
ein Reinigungs- oder Spülfluid sicher von einem proximalen Ende zu einem distalen
Ende oder entlang eines Abschnitts des Instruments leiten.
Eine besonders gute Führung für ein Fluid kann auf einfache
Weise dadurch erreicht werden, dass die Nut einen halbrunden oder keilförmigen
Innenquerschnitt aufweist. Insbesondere ein keilförmiger Innenquerschnitt kann
zudem derart ausgebildet sein, dass Übergangsbereiche zwischen aneinander angrenzenden
Seitenflächen der Nut abgerundet sind. Des Weiteren kann auch ein Übergangsbereich
zwischen dem Fluidkanal, also beispielsweise der Nut, und der Außenfläche
oder einer Außenseite, in welcher der Fluidkanal angeordnet oder ausgebildet
ist, abgerundet sein.
Besonders einfach herzustellen ist der Fluidkanal, wenn die Nut einen
Nutboden und zu diesem senkrechte oder im Wesentlichen senkrechte Wände aufweist.
Beispielsweise kann eine solche Nut auch noch nachträglich in eine Außenfläche
eines Instruments oder eine Außenseite desselben eingefräst werden.
Vorteilhafterweise ist der mindestens eine Fluidkanal im Querschnitt
U-förmig. Ein U-förmiger Querschnitt ermöglicht ebenfalls eine besonders
gute Führung eines Fluids in gewünschter Weise in distaler Richtung.
Damit ein Spül- oder Reinigungsfluid möglichst direkt und
auf kürzestem Weg zum Operationssitus geleitet werden kann, ist es günstig,
wenn das Instrument eine Längsachse aufweist oder definiert, zu welcher der
mindestens eine Fluidkanal parallel oder im Wesentlichen parallel verläuft.
Damit ein Reinigungs- oder Spülfluid in ausreichender Menge zu
einem Operationssitus geleitet werden kann, ist es vorteilhaft, wenn der mindestens
eine Fluidkanal eine Breite in einem Bereich von etwa 0,5 mm bis etwa 2,5 mm aufweist.
Ein besonders kompakter Aufbau des Instruments ist möglich, wenn
der mindestens eine Fluidkanal eine Breite in einem Bereich von
etwa 0,5 mm bis etwa 1,5 mm aufweist. Zudem kann über die Breite des Fluidkanals
auch eine Dosierung des Spül- oder Reinigungsfluids in gewissem Umfang vorgegeben
werden, da durch den seitlich geöffneten Fluidkanal überschüssiges
Spül- oder Reinigungsfluid bereits vor dem Eintreffen am Operationssitus den
Fluidkanal seitlich verlassen kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann vorgesehen sein, dass der mindestens eine Fluidkanal an dem mindestens einen
Werkzeugelement oder im Bereich des mindestens einen Werkzeugelements endet. Dies
ermöglicht es, ein Spül- oder Reinigungsfluid direkt dort hinzuleiten,
wo mit dem mindestens einen Werkzeugelement ein chirurgischer Eingriff an einem
menschlichen oder tierischen Körper durchgeführt wird.
Um das Fluid möglichst direkt zum Werkzeugelement leiten zu können,
ist es günstig, wenn der mindestens, eine Fluidkanal mindestens teilweise auf
einer Außenseite oder äußeren Oberfläche des mindestens einen
Werkzeugelements verläuft.
Um eine Verschmutzung des Fluidkanals zu vermeiden, ist es günstig,
wenn der mindestens eine Fluidkanal eine Fluidkanaloberfläche definiert, welche
selbstreinigend ausgebildet ist. Beispielsweise kann diese durch Ausbildung des
Fluidkanals bereits selbstreinigend sein, wodurch ein Anhaften von Verschmutzungen
jeder Art vermieden werden kann.
Ein besonders guter Selbstreinigungseffekt des mindestens einen Fluidkanals
kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Fluidkanaloberfläche
nanostrukturiert ist. Durch Vorsehen einer Nanostrukturierung wird das Anhaften
von Schmutz oder Gewebeteilchen praktisch unmöglich. Denkbar ist es insbesondere,
die Fluidkanaloberfläche mit einer Strukturierung zu versehen, die einen Lotus-Effekt
zeigt. Eine selbstreinigende Fluidkanaloberfläche, egal wie diese ausgebildet
ist, verhindert insbesondere, dass der Fluidkanal verstopfen kann, so dass ein Fluss
des Fluids im mindestens einen Fluidkanal nicht behindert wird.
Besonders einfach wird die Ausgestaltung der Fluidkanaloberfläche,
wenn diese durch eine Beschichtung gebildet ist. Insbesondere kann die Beschichtung
eine nanostrukturierte Oberfläche definieren. Die Beschichtung kann nach Herstellung
des Instruments aufgebracht oder aber auch bereits in einem Herstellungsschritt
bei der Herstellung des Instruments.
Damit ein Fluid aus dem mindestens einen Fluidkanal in definierter
Weise und an dem Ort austreten kann, an dem das Fluid benötigt wird, ist es
vorteilhaft, wenn ein distales Ende des mindestens einen Fluidkanals eine Fluidaustrittsöffnung
bildet. Insbesondere kann das distale Ende derart ausgebildet sein, dass die Fluidaustrittsöffnung
in distaler Richtung weist. Vorzugsweise weist die Fluidaustrittsöffnung in
eine Richtung, die linear unabhängig ist von einer bezogen auf eine Längsrichtung
des mindestens einen Fluidkanals definierten Radialrichtung.
Vorzugsweise ist mindestens eine Fluidzuführeinrichtung vorgesehen,
welche einen Fluidauslass aufweist, welcher derart angeordnet oder anordenbar ist,
dass ein aus ihm austretendes Fluid in den mindestens einen Fluidkanal fließen
kann. Die Fluidzuführeinrichtung ermöglicht es, ein Reinigungsfluid in
den mindestens einen Fluidkanal einzuleiten, beispielsweise an einem proximalen
Ende desselben.
Damit ein Fluid beispielsweise aus einem Reservoir oder einer Vorsorgungsleitung,
die in einem Operationssaal zur Verfügung steht, zu dem mindestens einen Fluidkanal
geleitet werden kann, ist es vorteilhaft, wenn die mindestens eine Fluidzuführeinrichtung
eine Fluidleitung umfasst, an deren distalem Ende der Fluidauslass angeordnet ist.
So kann ein Fluid direkt aus der Fluidleitung oder aus einem an deren distalem Ende
angeordneten Adapter austreten und in den mindestens einen Fluidkanal strömen.
Damit das chirurgische Instrument optional auch ohne ein Fluid, welches
durch den mindestens einen Fluidkanal geleitet werden kann, genutzt werden kann,
ist es günstig, wenn eine Halteeinrichtung zum Verbinden und/oder Halten der
mindestens einen Fluidzuführeinrichtung und/oder der Fluidleitung am Instrument
vorgesehen ist. Die Halteeinrichtung ermöglicht es insbesondere, die Fluidzuführeinrichtung
mit dem chirurgischen Instrument zu verbinden oder an diesem festzulegen. Optional
ist es auch denkbar, die Halteeinrichtung so auszubilden, dass die Fluidzuführeinrichtung
auch wieder vom Instrument lösbar ist. Dies gestattet es einem Operateur, das
chirurgische Instrument wahlweise mit oder ohne Fluidzuführeinrichtung zu nutzen.
Damit das von der Fluidleitung in den mindestens einen Fluidkanal
eingeleitete Fluid den mindestens einen Fluidkanal mindestens teilweise durchströmen
kann, ist es vorteilhaft, wenn der Fluidauslass bezogen auf ein distales Ende des
Fluidkanals in proximaler Richtung zurückversetzt ist. So kann das Fluid in
den mindestens einen Fluidkanal eingeleitet werden, so dass es durch den mindestens
einen Fluidkanal insbesondere bis zur Fluidaustrittsöffnung strömen kann.
Der Fluidauslass behindert so einen chirurgischen Eingriff nicht und verdeckt insbesondere
den Operationssitus nicht.
Um einen möglichst kompakten Aufbau des Instruments
zu erreichen, ist es vorteilhaft, wenn die Fluidleitung mindestens abschnittsweise
in dem mindestens einen Fluidkanal geführt ist. Insbesondere kann ein Außendurchmesser
der Fluidleitung an einen Innendurchmesser oder einen freien Querschnitt des mindestens
einen Fluidkanals ausgepasst sein, so dass die Fluidleitung vollständig oder
zumindest nahezu vollständig von dem mindestens einen Fluidkanal aufnehmbar
ist.
Um das Instrument auf einfache Weise mit einem Fluidreservoir oder
einer anderen Fluidquelle oder Fluidversorgung verbinden zu können, ist es
günstig, wenn die Fluidleitung proximalseitig über das proximale Ende
des Instruments hinausragt.
Da nicht bei allen chirurgischen Eingriffen die Zufuhr einer Spül-
oder Reinigungsflüssigkeit erforderlich ist, ist es günstig, wenn die
mindestens eine Fluidzuführeinrichtung mit dem Instrument lösbar verbindbar
ist. Sie kann dann bei Bedarf ganz oder teilweise wieder vom Instrument entfernt
werden.
Vorteilhafterweise umfasst die mindestens eine Fluidzuführeinrichtung
eine Fluidpumpe. Mit einer Fluidpumpe ist es möglich, eine gewünschte
Fluidmenge in den mindestens einen Fluidkanal und durch diesen hindurch zu einem
Operationssitus zu leiten. Die Fluidpumpe kann insbesondere zur Dosierung und Steuerung
eines Fluidflusses eingesetzt werden.
Um ein Fluid möglichst direkt in die Fluidleitung einleiten zu
können, ist es vorteilhaft, wenn ein proximales Ende der Fluidleitung mit der
Fluidpumpe verbunden oder mit dieser verbindbar ist.
Besonders kostengünstig in der Herstellung wird das Instrument,
wenn die Fluidzuführeinrichtung ganz oder teilweise aus einem Kunststoff oder
im Wesentlichen aus einem Kunststoff hergestellt ist. Dies gestattet es ferner auch,
die Fluidzuführeinrichtung als Einwegprodukt zu konzipieren, denn insbesondere
bei kleinen Leitungsquerschnitten ist eine Reinigung einer Fluidleitung der Fluidzuführeinrichtung
nur sehr schwer möglich.
Grundsätzlich wäre es denkbar, das chirurgische Instrument
in Form eines Rohrschaftinstruments auszubilden. In diesem Fall ist es günstig,
wenn das mindestens eine Werkzeugelement an einem distalen Ende eines Schafts angeordnet
ist.
Vorzugsweise weist der Schaft eine Oberfläche auf, welche mindestens
einen Teil der Außenfläche bildet. So ist es möglich, den mindestens
einen Fluidkanal direkt am Schaft anzuordnen oder auszubilden, um ein Fluid längs
einer vom Schaft definierten Richtung in distaler Richtung zu leiten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann ferner vorgesehen sein, dass das mindestens eine Werkzeugelement am distalen
Ende einer Branche angeordnet ist oder das distale Ende einer Branche definiert.
So lässt sich insbesondere ein chirurgisches Instrument, beispielsweise in
Form einer herkömmlichen Schere oder Klemme, mit zwei relativ zueinander bewegbaren,
insbesondere aneinander schwenkbar gelagerten, Branchen ausbilden.
Günstig ist es, wenn die Branche eine Oberfläche aufweist,
welche mindestens einen Teil der Außenfläche bildet. Dies ermöglicht
es, den mindestens einen Fluidkanal direkt an oder auf der Branche anzuordnen oder
an oder in dieser auszubilden. So kann das Instrument besonders kompakt aufgebaut
werden, beispielsweise durch Einarbeiten des mindestens einen Fluidkanals in der
Branche.
Vorteilhafterweise umfasst das chirurgische Instrument zwei Werkzeugelemente.
Günstigerweise sind die zwei Werkzeugelemente relativ zueinander bewegbar angeordnet
oder gelagert und ermöglichen im Zusammenwirken miteinander eine Bearbeitung
beispielsweise von Gewebe.
Vorzugsweise sind die zwei Werkzeugelement an distalen Enden relativ
zueinander bewegbarer Branchen angeordnet oder definieren die distalen Enden. Die
zwei Werkzeugelemente können auch einstückig mit einer Branche ausgebildet
sein. Diese Ausgestaltung gestattet es einem Anwender, das Werkzeugelement direkt
zu bewegen, was eine Taktilität für einen Nutzer des Instruments verbessert.
Zur Ausbildung herkömmlicher Scheren oder Klemmen ist es günstig,
wenn die Branchen verschwenkbar aneinander gelagert sind.
Wenn jeder Branche ein Werkzeugelement zugeordnet oder an ihr angeordnet
ist, ist es günstig, wenn an jeder Branche mindestens ein Fluidkanal vorgesehen
ist. So kann jedem Werkzeugelement gezielt ein Spül- oder Reinigungsfluid unter
Nutzung des mindestens einen Fluidkanals zugeleitet werden.
Vorteilhafterweise weist die Branche mindestens zwei Fluidkanäle
auf. Dies ermöglicht es, unabhängig davon, in welcher Orientierung das
Instrument von einem Benutzer gehalten wird, über die Branche ein Spül-
oder Reinigungsfluid zu einem distalen Ende der Branche oder einem an dieser angeordneten
Werkzeugelement zu leiten.
Besonders günstig ist es, wenn die mindestens zwei Fluidkanäle
in entgegengesetzte Richtungen weisend geöffnet sind. Bei Instrumenten, die
eine Oberseite und eine Unterseite definieren, können so zwei Fluidkanäle
jeweils auf einer Seite angeordnet sein, die jeweils von einer von den jeweiligen Seiten
definierten Oberfläche weg weisen und damit in entgegengesetzte Richtungen
weisend geöffnet sind.
Vorteilhaft ist es, wenn mindestens zwei Fluidkanäle auf voneinander
weg weisenden Seitenflächen des Instruments vorgesehen sind. Unabhängig
davon, wie ein Nutzer das Instrument hält, kann so zumindest auf einer Seitenfläche
des Instruments ein Fluid durch den mindestens einen Fluidkanal geleitet werden,
welcher entgegen oder im Wesentlichen entgegen der Schwerkraftrichtung weisend geöffnet
ist. So kann insbesondere verhindert werden, dass in dem mindestens einen Fluidkanal
eingeleitetes Spül- oder Reinigungsfluid seitlich aus dem Fluidkanal, insbesondere
vor Erreichen einer Fluidaustrittsöffnung am distalen Ende des Fluidkanals,
austreten kann.
Um das Reinigungs- oder Spülfluid möglichst dicht an den
Ort des chirurgischen Eingriffs leiten zu können, ist es vorteilhaft, wenn
das mindestens eine Werkzeugelement eine Arbeitskante aufweist und wenn der mindestens
eine Fluidkanal im Bereich der Arbeitskante oder in deren Nähe endet. Beispielsweise
kann die Arbeitskante in Form einer Schneidkante ausgebildet sein, so dass das Spül-
oder Reinigungsfluid direkt dahin geleitet werden kann, wo mit der Schneidkante
Gewebe durchtrennt wird.
Günstig ist es, wenn das Instrument mindestens einen elektrischen
Anschlusskontakt am proximalen Ende oder im Bereich des proximalen Endes aufweist,
welcher Anschlusskontakt elektrisch leitend mit einem elektrisch leitenden Bereich
des mindestens einen Werkzeugelements verbunden ist. Auf diese Weise lassen sich
Mono- oder Bipolarinstrumente ausbilden, welche es ermöglichen, beispielsweise
beim Durchtrennen von Gewebe dieses gleichzeitig zu koagulieren. So lassen sich
insbesondere Blutgefäße durchtrennen und durch Koagulation verschließen,
um Blutungen zu stillen.
Vorteilhaft ist es, wenn zwei relativ zueinander bewegbare Werkzeugelemente
am distalen Ende des Instruments angeordnet sind. Beispielsweise lässt sich
so ein Rohrschaftinstrument mit einem langgestreckten Rohrschaft ausbilden, welches
in Form eines endoskopischen Instruments bei minimalinvasiven chirurgischen Eingriffen
zum Einsatz kommen kann.
Ein chirurgisches Instrument in Form einer Schere lässt sich
auf einfache Weise dadurch ausbilden, dass das mindestens eine Werkzeugelement in
Form einer Schneide ausgebildet ist und/oder eine Schneidkante umfasst. Selbstverständlich
kann das Instrument auch zwei relativ zueinander verschwenkbar gelagerte Schneiden
aufweisen.
Zur Ausbildung einer Klemme oder einer Pinzette ist es vorteilhaft,
wenn das mindestens eine Werkzeugelement in Form eines Klemmbackens ausgebildet
ist und/oder eine Klemmfläche umfasst.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
kann das Instrument in Form einer Klemme, einer Schere, eines Skalpells, einer Pinzette,
eines Hakens oder einer Sonde ausgebildet sein. Es ist nicht zwingend erforderlich,
dass das mindestens eine Werkzeugelement beweglich am Instrument gehalten oder gelagert
ist.
Günstig ist es, wenn das Instrument als Monopolar- oder Bipolarinstrument
ausgebildet ist. Eine solche Ausgestaltung ermöglicht es, das Instrument zum
Koagulieren einzusetzen, indem beispielsweise ein hochfrequenter Strom über
ein oder zwei Werkzeugelemente geleitet wird, um zwischen diesen gehaltenes oder
von diesen durchtrenntes oder zu durchtrennendes Gewebe zur Stillung von Blutungen
zu koagulieren.
Besonders einfach und zudem kostengünstig herstellen lässt
sich das Instrument, wenn es aus einem Kunststoff oder im Wesentlichen aus einem
Kunststoff hergestellt ist. Es kann so insbesondere durch Spritzgießen oder
andere zur Bearbeitung von Kunststoffen eingesetzte Thermoformungsverfahren hergestellt
werden. Derartige Instrumente eignen sich insbesondere auch als Einweginstrumente,
so dass eine Aufbereitung, das heißt eine Reinigung und/oder eine Sterilisierung,
des Instruments überflüssig werden. Dadurch können Materialen verwendet
werden, die zwar auf einfache Weise bearbeitet werden können, jedoch nicht
die für eine mehrfache Verwendung erforderliche Stabilitätseigenschaften
aufweisen. Insbesondere eignet sich ein im Wesentlichen aus Kunststoff hergestelltes
Instrument hervorragend, um beispielsweise elektrische Leitungen in Teile desselben
zu integrieren, beispielsweise durch Umspritzen oder durch Ummanteln mit einem oder
mehreren Teilen und Verkleben derselben.
Die nachfolgende Beschreibung dient im Zusammenhang mit den Zeichnungen
der näheren Erläuterungen. Es zeigen:
1: eine perspektivische Ansicht eines chirurgischen
Instruments in Form einer Bipolarschere;
2: eine vergrößerte Ansicht eines distalen
Endes des in 1 dargestellten Instruments;
3: eine Schnittansicht längs Linie 3-3 in
2; und
4: eine vergrößerte Ansicht des Bereichs
A in 3.
In den 1 bis 4
ist ein chirurgisches Instrument in Form einer Bipolarschere dargestellt und insgesamt
mit dem Bezugszeichen 10 versehen. Die Bipolarschere 10 umfasst
zwei in einer geschlossenen Stellung parallel zueinander verlaufende und um eine
gemeinsame Schwenkachse 12 verschwenkbar gelagerte Branchen 14
und 16, die im Wesentlichen durch stabförmige Holme 18 und
20 definiert werden, deren distale Enden in Form von Werkzeugelementen
22 und 24 ausgebildet sind, die wiederum ein distales Ende
26 der Bipolarschere 10 definieren. Die Werkzeugelemente
22 und 24 sind in Form von Schneiden ausgebildet, welche jeweils
eine Schneidkante 28 aufweisen, die beim Verschwenken der Branchen
14 und 16 relativ zueinander in einem beim Schließen der
Bipolarschere in distaler Richtung wandernden Berührpunkt aneinander abgleiten.
Ein proximales Ende 30 der Bipolarschere 10 wird
definiert durch proximale Enden der Holme 18, von denen sich seitlich weg
und in entgegengesetzte Richtungen weisende Fingerringe 32 weg erstrecken,
welche spiegelsymmetrisch zu einer eine von den Holmen 18 und
20 definierte Längsachse 34 enthaltenden Spiegelebene ausgebildet
sind.
Im Inneren der Holme 18 und 20 erstreckt sich jeweils
ein im Wesentlichen rundstabförmig ausgebildeter Metallkern 36, welcher
an den Enden 31 und 33 durch entsprechende Formgebung Teil einer
nicht näher dargestellten Anschlussbuchse 38 ist. Distalseitig ist
der Metallkern 36 jeweils mit einem leitfähigen Plättchen
40 der Werkzeugelemente 22 und 24 elektrisch leitend
verbunden. Die Schneidkanten 28 sind vorzugsweise jeweils an einem der
Plättchen 40 ausgebildet, die jedoch gegeneinander elektrisch isoliert
sind.
Die Anschlussbuchsen 38 können mittels eines Anschlusskabels
42 mit einem Hochfrequenzgenerator 44 verbunden werden, welcher
geeignet ist, hochfrequente Ströme zu erzeugen, um von den Werkzeugelementen
22 und 24 durchtrenntes oder zu durchtrennendes Gewebe bereits
beim Durchtrennen zu koagulieren. Vorzugsweise wird ein Hochfrequenzstrom erst dann
zu den Werkzeugelementen 22 und 24 geleitet, wenn sich zwischen
diesen Gewebe befindet, so dass ein Kurzschluss zwischen den elektrische Pole bildenden
Plättchen 40 der Werkzeugelemente 22 und 24 vermieden
werden kann.
Bei der Koagulation von Gewebe wird durch das dazwischen liegende
Gewebe beim Durchtrennen ein hochohmiger Übergang zwischen den Pole oder Elektroden
bildenden Plättchen 40 erreicht. Folge hiervon ist, dass teilweise
sehr hohe Ströme fließen und der Operationssitus stark aufgeheizt werden
kann. Dies führt im schlimmsten Fall zu einer Karbonisation des Gewebes. Mit
einer solchen Karbonisation geht stets die Gefahr von Gewebeanhaftungen einher,
was zum einen eine Reinigung des Instruments deutlich erschwert und zudem eine Standzeit
desselben, insbesondere dessen Schneidhaltigkeit, deutlich herabsetzen kann.
Um den genannten Problemen entgegenzuwirken, sind bei der in den Figuren
dargestellten Bipolarschere 10 sowohl auf Oberseiten 46 als auch
auf Unterseiten 48 der Branchen 14 und 16 jeweils Fluidkanäle
50 ausgebildet. Sie erstrecken sich mindestens über einen Teilabschnitt
der Bipolarschere 10 zwischen deren proximalem Ende 30 und deren
distalem Ende 26 und sind mindestens auf einem Teil ihrer Länge seitlich
geöffnet. Bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel sind
die insgesamt vier Fluidkanäle 50 entlang ihrer gesamten Länge
seitlich geöffnet. Die Fluidkanäle 50 sind in Form von Nuten
52 ausgebildet, die einen im Wesentlichen keilförmigen oder auch V-förmigen
Innenquerschnitt aufweisen, wobei Seitenwände 54 der Nuten
52, die aufeinander treffen oder in Außenflächen 56
der Branchen 14 und 16 übergehen, im jeweiligen Übergangsbereich
abgerundet sind. Alternativ zu den in den Figuren dargestellten V-förmigen
Nuten 52 sind auch halbrunde oder U-förmige oder im Wesentlichen U-förmige
Querschnitte aufweisende Fluidkanäle denkbar. Selbstverständlich wäre
es auch möglich, an einem erfindungsgemäßen chirurgischen Instrument
nur einen Fluidkanal 50 vorzusehen, oder aber auch 2, 3, 5 oder mehr.
Die Fluidkanäle 50 verlaufen parallel zur Längsachse
34 der Bipolarschere 10. Eine mittlere Breite 58 der
V-förmigen Nuten 52 liegt in einem Bereich von etwa 0,5 mm bis etwa
2,5 mm.
Ein distales Ende 60 der Fluidkanäle 50 endet
an einem der Werkzeugelemente 22 oder 24 beziehungsweise im Bereich
derselben, und zwar etwas distalseitig der Schwenkachse 12. Das distale
Ende 60 wird definiert durch eine Fluidaustrittsöffnung
62, welche im Wesentlichen in distaler Richtung weisend geöffnet ist.
Alle vier Fluidkanäle 50 verlaufen entweder auf einer
der Oberseiten 46 oder auf einer der Unterseiten 48 und sind auf
einer Außenfläche 46 der Branchen 14 beziehungsweise
16 angeordnet beziehungsweise ausgebildet. Zur Vermeidung einer Verschmutzung
der Fluidkanäle 50 sind Fluidkanaloberflächen 64derselben
nanostrukturiert oder mit einer Beschichtung 66 versehen, welche ebenfalls
eine nanostrukturierte Oberfläche aufweisen kann. Durch die Nanostrukturierung
wird ein Selbstreinigungseffekt der Fluidkanäle 50 erreicht und eine
Verschmutzung derselben nahezu vollständig vermieden. Proximalseitig erstrecken
sich die Fluidkanäle 50 bis in etwa in den Bereich der Fingerringe
32.
Um ein Fluid, beispielsweise Wasser oder eine physiologische Kochsalzlösung,
in einen der Fluidkanäle 50 einzuleiten, ist eine Fluidzuführeinrichtung
68 vorgesehen. Sie umfasst eine Halteklammer 70, die mit jeweils
einer der beiden Branchen 14 oder 16 lösbar verbindbar ist.
Die im Querschnitt im Wesentlichen C-förmige Halteklammer 70 weist
an freien Enden aufeinander zu weisende, im Wesentlichen keilförmige Vorsprünge
72 auf, deren Kontur an die Nuten 52 angepasst ist, so dass sie
in diese eingreifen können. In einem der beiden freien Enden ist eine Bohrung
74 ausgebildet, die sich in proximaler Richtung in einen Anschlussstutzen
76 hinein erstreckt, welcher in proximaler Richtung von dem einen freien
Ende weg weisend absteht.
Die Fluidzuführeinrichtung 68 umfasst ferner eine Fluidleitung
78, welche schlauch- beziehungsweise rohrförmig ausgebildet und deren
distales Ende 80 auf den Anschlussstutzen 76 an der Halteklammer
70 aufgesteckt ist. Die Fluidleitung 78 erstreckt sich parallel
zur Längsachse 34 bis über das Ende 30 hinaus. Sie kann
einstückig ausgebildet oder unter Verwendung eines an ihr angekoppelten Schlauchs
mit einer Fluidpumpe 84 verbunden sein, welche ein in einem Fluidreservoir
86 gespeichertes Fluid nach Bedarf und entsprechender Betätigung in
distaler Richtung zur Halteklammer 70 pumpen kann, so dass es aus der einen
Fluidauslass 88 definierenden Bohrung 74 an der Halteklammer
70 austreten und in den Fluidkanal 50 strömen kann. Statt
eines Fluidreservoirs 86 kann die Fluidpumpe 84 auch mit einer
Fluidversorgung, beispielsweise in Form einer Wasserzufuhr, verbunden sein.
Vorzugsweise sind alle Teile der Fluidzuführeinrichtung
68 aus einem Kunststoff hergestellt. Die Fluidleitung 78 kann
aus einem im Wesentlichen steifen, jedoch aber aus einem elastischen Kunststoff
gefertigt sein. Die Halteklammer 70 ist vorzugsweise aus einem Hartplastik
gefertigt, um einen sicheren Halt an der Bipolarschere 10 zu gewährleisten.
Durch entsprechende Ausgestaltung kann die Halteklammer 70 etwas aufgespreizt
sein, wenn sie mit den Vorsprüngen 72 in die Nuten 52 eingreift,
so dass zusätzlich eine Klemmverbindung definiert wird, die Halteklammer
70 also form- und/oder kraftschlüssig an der Bipolarschere
10 festlegbar ist.
Die beiden Werkzeugelemente 22 und 24 sind gegeneinander
isoliert, insbesondere auch im Bereich einer die Schwenkachse 12 definierenden
Schlussschraube 13.
Das aus dem Fluidauslass 88 austretende Fluid wird im Fluidkanal
50 sicher bis zur Fluidaustrittsöffnung 62 geleitet. Insbesondere
bei einer Verwendung von Wasser oder einer wasserhaltigen Lösung ist die Oberflächenspannung
des Fluids ausreichend groß, dass dieses nicht seitlich aus dem seitlich offenen
Fluidkanal 50 austreten kann, sondern in diesem den ganzen Abschnitt vom
Fluidauslass 88 bis zur Fluidaustrittsöffnung 62 entlang
strömt.
Die Funktionsfähigkeit der Bipolarschere 10 ist auch
dann gewährleistet, wenn diese bezogen auf eine Schwerkraftrichtung etwas geneigt
wird. Soll die Bipolarschere 10 umgedreht werden, das heißt die Unterseite
48 nach oben zeigen und die Oberseite 46 nach unten, dann kann
durch Entfernen der Halteklammer 70 und umgekehrtes Anklipsen derselben
an einer der beiden Branchen 14 oder 16 das Fluid jeweils in den
auf der anderen Seite der Branchen 14 beziehungsweise 16 ausgebildeten
Fluidkanal 50 eingeleitet und zu einem der Werkzeugelemente 22
beziehungsweise 24 geleitet werden.
Statt einer Bipolarschere 10 wäre es auch möglich
ein Monopolarinstrument auszubilden oder aber die Bipolarschere 10 als
Monopolarschere einzusetzen, zum Beispiel wenn nur eine der beiden Anschlussbuchsen
38 mit dem Hochfrequenzgenerator 44 verbunden wird.
Die Erfindung ist nicht beschränkt auf Scheren, denn alternativ
können auch andere Instrumente mit Fluidkanälen ausgebildet werden, die
zum Beispiel als Klemmen, Skalpelle, Pinzetten, Haken oder Sonden ausgestaltet sind.
Eine relative Beweglichkeit von zwei Werkzeugelementen 22 und
24 zueinander ist nicht zwingend erforderlich. Ferner können die Werkzeugelemente
22 beziehungsweise 24 auch in Form von Klemmbacken ausgebildet
sein, die insbesondere Klemmflächen aufweisen können, zwischen denen Gewebe
oder chirurgische Werkzeuge wie beispielsweise Nadeln gehalten werden können.
Statt zwei relativ zueinander verschwenkbaren Branchen 14
und 16 kann ein chirurgisches Instrument gemäß der vorliegenden
Erfindung auch in Form eines Rohrschaftinstruments ausgebildet sein, bei welchem
ein Fluidkanal 50 auf einer Außenfläche eines langgestreckten
rohrförmigen Schafts ausgebildet ist. Typischerweise weisen derartige Rohrschaftinstrumente
zum Einsatz in der minimalinvasiven Chirurgie mindestens ein an einem distalen Ende
desselben angeordnetes und relativ zu diesem bewegliches Werkzeugelement auf. Je
nachdem, in welcher Form ein solches Werkzeugelement ausgebildet ist, beispielsweise
in Form einer Schneide oder in Form eines Klemmbackens, können entsprechend
endoskopische Scheren oder Klemmen oder dergleichen ausgebildet werden.
Die Bipolarschere ist vorzugsweise durch Umspritzen der Metallkerne
36 ausgebildet. Optional können die Werkzeugelemente 22 und
24 teilweise aus einer Keramik hergestellt sein, die insbesondere eine
Isolierung bilden und zudem eine erhöhte Standfestigkeit der Bipolarschere
10 sicherstellen kann.