Diese Erfindung betrifft Fußbodenelemente, sowie Fußbodenbeläge,
die aus solchen Fußbodenelementen zusammengestellt sind. Die Erfindung betrifft
auch Verriegelungssysteme, die in den vorgenannten Fußbodenelementen angewendet
werden können.
Spezieller betrifft die Erfindung Fußbodenelemente, die dazu
gedacht sind, einen schwimmenden Fußbodenbelag zu bilden, und die beim Verlegen
an ihren Kanten mittels mechanischer Koppelteile, die entweder einteilig mit dem
Fußbodenelement ausgeführt sind oder nicht, miteinander gekoppelt werden
können. Solche Koppelteile können so ausgeführt sein, dass sie sowohl
in horizontaler als auch in vertikaler Richtung eine gegenseitige Verriegelung der
Fußbodenelemente vorsehen, beispielsweise wie in den internationalen Patentanmeldungen
WO 94/26999, WO 97/47834, WO 01/98603 und WO 01/96688 beschrieben.
Zur Erhöhung des Verlegekomforts solcher Fußbodenelemente
wird meistens danach gestrebt, sie mit relativ großen Abmessungen auszuführen.
Große Fußbodenelemente sind nämlich durch den Benutzer praktischer
zu verarbeiten, und das Zusammenstellen eines Fußbodenbelags erfordert weniger
Zeit, wenn der Benutzer von großen Fußbodenelementen ausgehen kann. Im
Zusammenhang mit der geringeren Verlegezeit sind auch die Verlegekosten eines solchen
Fußbodenbelags geringer. Mit „großen Fußbodenelementen" sind
hauptsächlich Fußbodenelemente mit einer solchen Größe gemeint,
dass sie noch einfach durch eine einzige Person gehandhabt werden können. Typische
Abmessungen solcher Fußbodenelemente sind beispielsweise 1200 mal 200 Millimeter.
Im Widerspruch zu dem vorgenannten Bestreben steht die Tatsache, dass
kleinere Fußbodenelemente oder Fußbodenelemente mit kleineren, beispielsweise
weniger breiten, Zierteilen, insbesondere, wenn es sich um Holzparkette oder Parkettimitationen
handelt, vom ästhetischen Gesichtspunkt aus sehr begehrt sind. Es ist noch
anzumerken, dass, obwohl kleinere hölzerne Fußbodenelemente in Hinblick
auf Materialkosten pro Einheitenoberfläche billiger sind als große hölzerne
Fußbodenelemente, die größeren Verlegekosten bei kleineren Fußbodenelementen
dafür sorgen, dass sie, wenn die Gesamtkosten des Fußbodenbelags in Rechnung
gestellt werden, teurer ausfallen als ein aus großen hölzernen Fußbodenelementen
zusammengestellter Fußbodenbelag. Außerdem weisen lange, schmale Fußbodenelemente
die Neigung auf, sich um eine Achse lotrecht auf ihre Zierseite zu krümmen,
was beim Verlegen solcher Fußbodenelemente Probleme ergibt. Diese Probleme
sind sehr deutlich, wenn die Fußbodenelemente leimlos, das heißt, beispielsweise
anhand mechanischer Koppelmittel, verlegt werden, da die vorgenannte Krümmung
zu Schwierigkeiten beim Ineinanderfügen der Koppelmittel führt. Beim Verlegen
mit Leim müssen bei Krümmung der Fußbodenelemente die bereits verlegten
Fußbodenelemente mit speziell dafür entworfenen Spannwerkzeugen stark
angespannt werden, welche letzteren an sich bekannt sind, beispielsweise aus WO
99/01629.
Um eine Lösung für die obengenannten Widersprüche und
Probleme zu bieten, bestehen im Stand der Technik rechteckige Fußbodenelemente,
die an sich mehrere Zierteile umfassen. Bekannte Beispiele hiervon sind Fußbodenelemente,
die mindestens zwei nebeneinanderliegende hölzerne Zierteile oder Reihen hölzerner
Zierteile umfassen oder wiedergeben. Je nach der Anzahl solcher Reihen werden sie
Zweiplanken-, Dreiplanken- oder Vierplankenelemente genannt. Für Beispiele
dieser Lösung aus dem Stand der Technik wird auf GB
2 085 357 und WO 93/01378 verwiesen.
Die hierin vorangehend beschriebenen rechteckigen Fußbodenelemente
aus dem Stand der Technik haben den Nachteil, dass es unmöglich ist, um davon
ausgehend einen Fußbodenbelag mit einem Wildverband von Zierteilen zusammenzustellen,
da die Zierteile aus jeweils zwei oder mehr nebeneinanderliegenden Reihen, je nachdem,
ob ein Zweiplanken- beziehungsweise ein Mehrplankenelement betroffen ist, in Längsrichtung
der betreffenden Reihen an der Kante des einen Fußbodenelements notwendigerweise
gleichzeitig in Zierteile eines anderen Fußbodenelements in dem Fußbodenbelag
übergehen. Das Fehlen von Wildverband in einem solchen Fußbodenbelag wird
als störend empfunden.
Der Stand der Technik umfasst verschiedene Vorschläge zur Verbesserung
von Zwei- oder Mehrplankenelementen.
Das obengenannte WO 93/01378 schlägt beispielsweise vor, die
Zierteile an den einander gegenüberliegenden kurzen Seiten der rechteckigen
Fußbodenelemente aufeinander abzustimmen, sodass die Motive von in Längsrichtung
aneinandergrenzenden Zierteilen ineinander übergehen, wo die kurzen Seiten
zweier Fußbodenelemente aneinandergrenzen. Es ist deutlich, dass diese Technik
nur auf Fußbodenelemente mit künstlich erhaltenen Zierteilen angewendet
werden kann, wie etwa Zierteilen, die ein gedrucktes Dekor umfassen. Außerdem
ist die Anpassung des gedruckten Dekors zur Erzielung einer derartigen Übereinstimmung
zeitaufwendig und bedeutet eine große Einschränkung der Gestaltungsfreiheit.
Außerdem wird das Fehlen von Wildverband noch stets auffallen, wenn beispielsweise
minimale Höhenunterschiede zwischen den verschiedenen Fußbodenelementen
vorliegen.
In JP 07-076923, EP 1 103 672
und US 4,953,335 wird vorgeschlagen, die
verschiedenen Reihen von Zierteilen alle gleich lang auszuführen, jedoch an
einem festen Platz in Längsrichtung in Bezug zueinander verschoben in das Fußbodenelement
aufzunehmen. Die auf diese Weise erhaltenen Fußbodenelemente sind nicht mehr
rechteckig, sondern weisen ein Paar treppenförmige gegenüberliegende Seiten
auf. Dieser Vorschlag zur Verbesserung von Zwei- oder Mehrplankenelementen weist
noch stets eine Anzahl Nachteile auf. Erstens wird der Verband, der anhand derartiger
Fußbodenelemente erhalten werden kann, noch immer keinen echten Wildverband
betreffen, da jeweils dieselbe Treppenvorm in dem Fußbodenbelag erkennbar sein
würde, und zweitens sind die vorgeschlagenen Fußbodenelemente aufgrund
ihrer Treppenform schwierig zu verpacken.
Die vorliegende Erfindung bezweckt in erster Linie ein alternatives
und/oder verbessertes Fußbodenelement, womit ein gegebenenfalls schwimmender
Fußbodenbelag gebildet werden kann, wobei dieses Fußbodenelement gleichzeitig
zu einem erhöhten Verlege- oder Installationskomfort und/oder zu neuen Verlege-
oder Installationsmöglichkeiten führen kann. Zweitens bezweckt die Erfindung
gemäß verschiedener ihrer bevorzugten Ausführungsformen ein Fußbodenelement,
das mindestens einem der vorerwähnten Probleme, Nachteile oder Widersprüchlichkeiten
aus dem Stand der Technik entgegentreten kann. Hierzu betrifft die Erfindung gemäß
ihren ersten Aspekt ein Fußbodenelement des Typs, der an mindestens zwei gegenüberliegenden
Kanten Koppelmittel oder Koppelteile aufweist, die gestatten, dass zwei derartige
Fußbodenelemente an den betreffenden Kanten miteinander zusammenwirken können,
mit dem Merkmal, dass das Fußbodenelement mindestens zwei Bestandteile umfasst,
sowie mindestens einheitsbildende Mittel umfasst, die, ausgehend von den vorgenannten
Bestandteilen, eine Einheit zustande bringen können, wobei die vorgenannten
Bestandteile mindestens zwei gegenseitige Positionen einnehmen können, entweder
mittels oder nicht mittels Aufhebung der durch die vorgenannten Mittel zustande
gebrachten Einheit. Es ist deutlich, dass mehrere solcher Fußbodenelemente
zur Bildung eines Fußbodenbelags verwendet werden können.
Wie erwähnt, sind mit „einheitsbildenden Mitteln" Mittel
oder Teile gemeint, die gestatten, dass ausgehend von den vorgenannten Bestandteilen
eine Einheit gebildet werden kann. Das sind Mittel, die speziell zur Bildung einer
solchen Einheit vorgesehen sind, wobei unter einer Einheit die kleinstmögliche
Gruppe von Bestandteilen verstanden wird, die als Fußbodenelement mit gleichen
oder gleichartigen Einheiten oder Fußbodenelementen zusammenwirken kann, mit
der Absicht, einen Fußbodenbelag zu bilden. Es ist deutlich, dass im Rahmen
der vorliegenden Erfindung die betreffenden Einheiten stets zwei oder mehr solcher
Bestandteile umfassen sollen. Außerdem ist es deutlich, dass der Begriff Einheit
sich nicht auf zwei oder mehr Fußbodenpaneele bezieht, die nur auf an sich,
beispielsweise aus WO 97/46834, bekannte Weise miteinander gekoppelt sind, oder
die spezieller nur anhand eines an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten
jedes Fußbodenpaneels vorhandenen identischen Paars komplementärer Koppelmittel
gekoppelt sind. Die einheitsbildenden Mittel der Erfindung betreffen vielmehr Vorrichtungen,
die separat von den an dem Fußbodenelementen und/oder an jedem der betreffenden
Bestandteile vorhandenen identischen Paaren komplementärer Koppelmittel ausgeführt
sind. Es ist deutlich, dass es gemäß der vorliegenden Erfindung nicht
ausgeschlossen ist, dass, außer dem Vorhandensein solcher identischer Paare
komplementärer Koppelmittel oder Koppelteile an jedem Bestandteil, auch ein
separates einheitsbildendes Mittel an dem Fußbodenelement vorgesehen ist. Für
Beispiele solcher Ausführungsformen wird auf die weitere Einleitung und die
detaillierte Beschreibung verwiesen.
Es wird angemerkt, dass die Einheiten oder Fußbodenelemente,
die gemäß der vorliegenden Erfindung ausgehend von den Bestandteilen gebildet
werden, vorzugsweise Abmessungen aufweisen, die von einer Person einfach gehandhabt
werden können. Es handelt sich hierbei bevorzugt um Einheiten mit einer Länge,
die kleiner ist als zwei Meter und noch besser im Bereich von 75 Zentimetern bis
150 Zentimetern liegt, und mit einer Breite, die kleiner ist als ein Meter und noch
besser im Bereich von 15 Zentimetern bis 50 Zentimetern liegt. Das Fußbodenelement
weist vorzugsweise eine Dicke auf, die bei Fußbodenpaneelen für Parkett
oder Parkettimitat üblich ist; das heißt, eine Dicke zwischen 5 und 25
Millimetern.
Die Besonderheit des ersten Aspekts der vorliegenden Erfindung liegt
in der Tatsache, dass mindestens zwei Bestandteile eines Fußbodenelements eine
Einheit bilden und doch in Bezug zueinander verschiedene Positionen einnehmen können.
So ist es möglich, ein Fußbodenelement zu entwerfen, wovon die vorgenannte
Einheit es zulässt, dass die Form des Fußbodenelements, beispielsweise
beim Installieren des Fußbodenbelags, durch den Benutzer angepasst werden kann.
Weiter ist es möglich, dass die vorgenannten Bestandteile der Fußbodenelemente
in der Verpackung eine bestimmte gegenseitige Position einnehmen, beispielsweise
eine gegenseitige Position, worin die Fußbodenelemente einfach verpackt werden
können, während der Benutzer diese gegenseitige Position doch noch nach
Wunsch vor oder während des Installierens des Fußbodenbelags verstellen
oder einstellen kann. Vorzugsweise können die vorgenannten Bestandteile eine
gegenseitige Position einnehmen, worin das Fußbodenelement eine global rechteckige
Form aufweist. Eine rechteckige oder quadratische Form ist für das Verpacken
der Fußbodenelement sehr günstig.
Es ist deutlich, dass, je größer die Anzahl verschiedener
gegenseitiger Positionen der Bestandteile ist, desto mehr Verlegemöglichkeiten
mit dem betreffenden Fußbodenelement geboten werden und desto einfacher ein
Wildverband von Zierteilen erreicht werden kann. Somit wird auch bevorzugt, dass
diese gegenseitigen Positionen vom Benutzer frei und vorzugsweise uneingeschränkt
gewählt werden können. Dies steht im Gegensatz zu einer Ausführungsform,
die nur eine begrenzte Anzahl gegenseitiger Positionen zwischen den vorgenannten
Bestandteilen zulässt. Es wird jedoch angemerkt, dass diese letztgenannte Ausführungsform
auch Vorteile haben kann. Durch Einschränken der Anzahl möglicher gegenseitiger
Positionen können beispielsweise Verlegefehler vermieden werden oder können
eine oder mehrere Verlegemuster, wie etwa ein Fischgratmotiv, bereits in die Fußbodenelemente
aufgenommen sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform können die vorgenannten
Bestandteile in Bezug zueinander verschoben werden. In dem Fall, dass die Bestandteile
als Platten ausgeführt sind, spezieller Paneele oder Planken, wird bevorzugt,
dass sie in ihrer Länge und/oder in Breitenrichtung in Bezug zueinander verschoben
werden können. Dieses Verschieben kann auf zwei wichtige Arten und Weisen ausgeführt
werden. Einerseits kann die Verschiebung ausgeführt werden, während die
Bestandteile sich in derselben Ebene befinden, andererseits kann eine solche Verschiebung
auch ausgeführt werden, während die Bestandteile mit ihren Oberseiten
über einen bestimmten Winkel aufeinander zu geschwenkt worden sind.
Ob nun Platten oder Planken betroffen sind, wird bevorzugt, dass jeder
der vorgenannten Bestandteile eine im Wesentlichen flache Seite aufweist, die eine
Zierseite bildet, und dass diese Zierseite sich noch besser mindestens teilweise
an der Oberseite der vorgenannten Einheit und/oder des Fußbodenelements befindet.
In solchem Fall ist es deutlich, dass der Benutzer in der Lage sein wird, mindestens
die jeweiligen vier Seiten der vorgenannten Bestandteile in Bezug zueinander in
Position zu verändern. Dies ist vor allem wichtig für das Erzeugen von
Wildverbänden. Bevorzugt weisen die vorgenannten Bestandteile global ein gleichartiges
Motiv auf. So können sie ein Plankenmotiv, das aus einer bestimmten Holzsorte
besteht, aufweisen oder wiedergeben. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
weist jeder Bestandteile eine Zierseite auf, die, in der Breite solchen Bestandteils
gesehen, das Aussehen einer einzigen Planke hat und, in der Länge gesehen,
das Aussehen von einer oder mehreren Planken hat. In solchem Fall werden vorzugsweise
auf ein und demselben Fußbodenelement Bestandteile kombiniert, die eine verschiedene
Anzahl hölzerner Zierteile aufweisen, speziell Bestandteile, die in der Länge
gesehen das Aussehen einer unterschiedlichen Anzahl von Planken haben.
Es wird angemerkt, dass jeder der vorgenannten Bestandteile vorzugsweise
mindestens an einem ersten Paar und besser noch an beiden Paaren gegenüberliegender
Seiten mit mechanischen Koppelmitteln versehen ist, die ein gegenseitiges Koppeln
zulassen, wobei vorzugsweise an allen Seiten für eine vertikale und horizontale
Verriegelung gesorgt wird.
Zwecks Einfachheit der Konstruktion und/oder des Zusammenstellens
der Fußbodenelemente zu einem Fußbodenbelag ist es anzuraten, Bestandteile
zu verwenden, die jeder eine Zierseite mit gleichförmigen und gleich großen
Abmessungen aufweisen. Es können jedoch auch besondere Effekte erzielt werden,
wenn die Zierseiten der Bestandteile ein und desselben Fußbodenelements beispielsweise
eine verschiedene Länge und/oder Breite aufweisen.
Gemäß einer wichtigen Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung weisen die vorgenannten Bestandteile eine Zierseite mit einer rechteckigen
länglichen Form auf, wobei das vorgenannte Zusammenwirken vorzugsweise derart
ist, dass die Zierseiten der vorgenannten Bestandteile mindestens in den vorgenannten
zwei gegenseitigen Positionen mit ihren Längsrichtungen nebeneinander positioniert
sind und vorzugsweise einen gleichen gegenseitigen Abstand aufweisen. Das bedeutet,
dass die sich ergebende Verlagerung von der einen gegenseitigen Position zu der
anderen gegenseitigen Position der Bestandteile beispielsweise eine reine Verlagerung
oder Verschiebung eines der Bestandteile in seiner Längsrichtung sein kann.
Die vorgenannte wichtige Ausführungsform kann unter anderem zulassen,
ein verbessertes Fußbodenelement vom Typ Zwei- oder Mehrplankenelement zu verwirklichen.
Vorzugsweise weisen die vorgenannten Zierseiten der vorgenannten Bestandteile bei
einem derartigen Fußbodenelement hölzerne Zierteile, oder jeweils ein
oder mehrere Reihen hölzerner Zierteile, auf, welche Zierteile oder Reihen
dann gemäß dieser wichtigen Ausführungsform mehrere gegenseitige
Positionen einnehmen können. Ein Benutzer kann mindestens bei der Installation
der Fußbodenelemente über die gegenseitige Position, die die Bestandteile
des betreffenden Fußbodenelements in dem Fußbodenbelag einnehmen sollen,
bestimmen und somit selbst einen Verband ihrer Zierteile erzeugen.
Es wird angemerkt, dass, wenn die Zierseiten jedes Bestandteils nur ein einziges
Zierteil oder nur eine einzige Reihe von Zierteilen aufweist, ein Fußbodenelement
erhalten wird, womit ein Wildverband erhalten werden kann. Mit anderen Worten betrifft
es in solchem Fall Bestandteile mit einer Zierseite, die, in der Breite solchen
Bestandteils gesehen, das Aussehen einer einzigen Planke hat und in der Länge
gesehen das Aussehen von einer oder mehreren Planken hat.
In Bezug auf die zustande gebrachte Einheit wird angemerkt, dass sie
verschiedener Art sein kann. Hierunter wird ein Unterschied gemacht zwischen zwei
wichtigen möglichen Arten von Einheit. Die Erfindung beschränkt sich jedoch
nicht auf diese Möglichkeiten oder deren Kombinationen.
Eine erste mögliche Art von Einheit betrifft eine Einheit, die
mindestens in den vorgenannten zwei gegenseitigen Positionen der Bestandteile vorhanden
ist, oder mit anderen Worten sind die vorgenannten einheitsbildenden Mittel mindestens
in den vorgenannten zwei gegenseitigen Positionen aktiv. Vorzugsweise bleibt diese
Einheit auch während des Veränderns der einen gegenseitigen Position zu
der anderen gegenseitigen Position der Bestandteile erhalten.
Eine zweite mögliche Art von Einheit betrifft eine Einheit, die
beim verändern der einen gegenseitigen Position der Bestandteile zu der anderen
gegenseitigen Position aufgehoben wird. Eventuell kann die Einheit hierbei so sein,
dass eine eventuelle Aufhebung davon beim Erreichen der vorgenannten zweiten Position
und/oder beim Zurückkehren zu der vorgenannten ersten Position wiederhergestellt
ist oder wiederhergestellt werden kann. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass
die Einheit derart ist, dass eine eventuelle Aufhebung davon unwiderruflich ist.
Es wird angemerkt, dass, wenn von einer Aufhebung der Einheit die Rede ist, gemeint
ist, dass diese Aufhebung vorzugsweise ohne maschinelles Werkzeug stattfinden kann.
Der Gebrauch von Handwerkzeug, wie etwa eines Messers, eines Stoßblocks, eines
Hammers oder dergleichen ist jedoch nicht ausgeschlossen, es wird jedoch bevorzugt,
dass solche Aufhebung der Einheit mit der bloßen Hand stattfinden kann.
Die einheitsbildenden Mittel können auf vielerlei Arten und Weisen
ausgeführt sein, je nachdem, ob sie eine Einheit der ersten und/oder der zweiten
Art und/oder anderer Art zustande bringen können müssen. Verschiedene
mögliche Ausführungsformen werden hier nachstehend erläutert.
In einer ersten möglichen Ausführungsform bestehen die vorgenannten
Einheit bildenden Mittel mindestens aus mechanischen Koppelmitteln, die sich an
mindestens einer Seite jeder der vorgenannten Bestandteile befinden, wobei diese
mechanischen Koppelmittel zulassen, dass die betreffenden Seiten der vorgenannten
Bestandteile miteinander zusammenwirken können. Solche mechanischen Koppelmitteln
oder Koppelteile sind vorzugsweise anders ausgeführt als die mechanischen Koppelmittel,
die das Fußbodenelement an sich an zwei gegenüberliegenden Kanten davon
aufweist. "Anders" ist hierbei im weitesten Sinn zu interpretieren, betrifft jedoch
vorzugsweise andere Abmessungen, Geometrie, Material und/oder Funktionalität
der Koppelmittel selbst oder zumindest eines Teils davon. Was die Funktionalität
der Koppelmittel, die einen Teil der einheitsbildenden Mittel darstellen, betrifft,
wird bevorzugt, dass sie an den betreffenden Seiten eine Verriegelung in einer vertikalen
Richtung senkrecht zur Fläche des Fußbodenelements und/oder in einer horizontalen
Richtung senkrecht zu den vorgenannten Seiten und in der Ebene des Fußbodenelements
zustande bringen können. So ist es möglich, dass diese Koppelmittel so
ausgeführt sind, dass sie zulassen, dass die betreffenden Bestandteile aneinander
gekoppelt werden können und/oder voneinander gelöst werden können,
indem ein erster der vorgenannten Bestandteile an der betreffenden Seite in einen
beziehungsweise aus einem anderen der vorgenannten Bestandteile mittels einer Schwenkbewegung
um die betreffende Seite herum bewegt wird. Es wird angemerkt, dass anhand von Koppelmitteln,
wie etwa anhand dieser ersten Möglichkeit beschrieben, sowohl eine Einheit
der ersten als auch der zweiten Art zustande gebracht werden kann.
In einer zweiten möglichen Ausführungsform bestehen die
vogenannten einheitsbildenden Mittel mindestens aus einem Teil des Fußbodenelements,
der sich an der Unterseite des Fußbodenelements befindet und der seinerseits
mindestens einen vorragenden Teil bildet, der sich ab einem ersten Bestandteil dieses
Fußbodenelements unter einem zweiten Bestandteil erstreckt oder erstrecken
kann, wobei bevorzugt der vorragende Teil mindestens eine Oberfläche bestreicht,
die nahezu gleich der Oberfläche des zweiten Bestandteils oder größer
ist. Der vorgenannte Teil bildet dann bevorzugt eine Basisstruktur. Gemäß
einer ersten Möglichkeit ist diese Basisstruktur einteilig mit dem ersten Bestandteil
ausgeführt oder stellt mit anderen Worten einen Teil dieses Bestandteils dar,
sodass der erste Bestandteil sich in der Tat mit dem vorgenannten vorragenden Teil
bis unter ein oder mehrere andere Bestandteile erstreckt oder erstrecken kann. Gemäß
einer zweiten Möglichkeit ist diese Basisstruktur als eine separate Basisplatte
oder Basislage ausgeführt, worauf dann der erste Bestandteil fest befestigt
ist, beispielsweise geleimt, und diese Basisplatte oder Basislage mit dem vorgenannten
vorragenden Teil über diesen ersten Bestandteil hinausragt.
Als Material für die Basisplatte oder Basislage kann beispielsweise
holzbasiertes Material oder Kunststoffmaterial gewählt werden. So kann die
Basisstruktur beispielsweise eine Lage Weichholz umfassen, des Typs, der üblicherweise
bei sogenanntem „engineered wood" angewendet wird, oder Holzfasermaterial
enthalten, wie etwa HFD-Holzfaserplatte, MDF oder HDF (mitteldichte Faserplatte
oder hochdichte Faserplatte). Eventuell kann die Basisstruktur auch aus mehreren
Teilen aus Lagen, entweder aus verschiedenen Materialien oder nicht, zusammengesetzt
sein.
Die Basisstruktur, die gemäß der vorgenannten zweiten möglichen
Ausführungsform angewendet wird, kann innerhalb der Gesamtheit des Fußbodenelements
auch andere Funktionen erfüllen als nur das Zustandebringen der vorgenannten
Einheit. Sie kann etwa für die Dämpfung von Reflektions- und/oder Durchgangsgeräusch
sorgen. Von diesem Gesichtspunkt aus wird bevorzugt, sogenannte HFD-Holzfaserplatte,
die verpresste Holzfasern enthält, und/oder vernetztes Polyethylen in der vorgenannten
Basisstruktur anzuwenden. Es wird angemerkt, dass anhand eines Teils des Fußbodenelements,
der sich mindestens teilweise unter den vorgenannten Bestandteilen befinden oder
erstrecken kann, wie anhand dieser zweiten Möglichkeit beschrieben, sowohl
eine Einheit der ersten Art als auch der zweiten Art zustande gebracht werden kann.
Es wird angemerkt, dass eine derartige Basisstruktur bei schlanken Bestandteilen,
beispielsweise, wenn mindestens einer der vorgenannten Bestandteile ein Längen-Breiten-Verhältnis
aufweist, das größer als 10 ist, in bedeutendem Umfang zur Steifigkeit
des Fußbodenelements insgesamt beitragen kann und gleichzeitig Widerstand gegen
das Krummziehen solcher Bestandteile bieten kann, wodurch anhand solcher Fußbodenelemente
problemlos ein Fußbodenbelag zusammengestellt werden kann.
In einer dritten möglichen Ausführungsform bestehen die
vorgenannten einheitsbildenden Mittel mindestens aus eienm getrennten Befestigungsmittel,
das mindestens die vorgenannten Bestandteile verbinden kann. So können die
einheitsbildenden Mittel beispielsweise mindestens aus einer entweder lösbaren
oder nicht lösbaren Klebe- oder Leimverbindung oder einem separaten mechanischen
Koppelteil bestehen. Anhand der einheitsbildenden Mittel gemäß dieser
dritten Ausführungsform kann eine Einheit sowohl der ersten als auch der zweiten
Art zustande gebracht werden.
Es wird angemerkt, dass es erfindungsgemäß nicht ausgeschlossen
ist, dass die einheitsbildenden Mittel auf eine andere Weise ausgeführt sind
als gemäß den hier vorangehend beschriebenen Möglichkeiten und/oder
dass sie aus einer Kombination der hier vorangehend beschriebenen Möglichkeiten
bestehen. Solche einheitsbildenden Mittel können an gleich welcher Stelle an
dem Fußbodenelement vorgesehen sein. So können sie ebensogut unter, auf
oder zwischen den vorgenannten Bestandteilen vorgesehen sein. Als Beispiel für
ein einheitsbildendes Mittel, das sich auf den betreffenden Bestandteilen befindet,
wird auf die Möglichkeit hingewiesen, die Bestandteile durch Anbringen einer
entweder durchsichtigen oder durchscheinenden oder nicht durchsichtigen oder durchscheinenden
Klebefolie an ihrer Oberseite oder Zierseite zu verbinden, welche Klebeverbindung
dann natürlich zulassen muss, dass die vorgenannten Bestandteile mindestens
die zwei vorgenannten gegenseitigen Positionen einnehmen können. Für diese
Anwendung können mikrosphärische Leime des Typs, wie in US
3,691,140 beschrieben, nützlich angewendet werden.
Für andere und/oder praktische Beispiele einheitsbildender Mittel
wird auf die detaillierte Beschreibung verwiesen.
Unabhängig von der Tatsache, ob die vorgenannten Mittel eine
Einheit der ersten, der zweiten oder einer anderen Art zustande bringen, wird angemerkt,
dass die Einheit der vorgenannten Bestandteile vorzugsweise derart ist, dass sie,
unabhängig von der Orientierung des Fußbodenelements, unter Einwirkung
nur des Eigengewichts der Bestandteile bewahrt bleibt. Noch besser wird sie auch
bewahrt, wenn die Fußbodenelemente normal gehandhabt werden. Unter „normal
gehandhabt" wird unter anderem das aus der Verpackung Holen der Fußbodenelemente
und das zur Verlegestelle Bringen der Fußbodenelemente verstanden. Weiter wird
angemerkt, dass, obwohl dies bevorzugt wird, die vorgenannten Bestandteile sich
erfindungsgemäß in der Verpackung nicht unbedingt in einer gegenseitigen
Position befinden müssen, worin die vorgenannte Einheit besteht. Gemäß
einer anderen Ausführungsform können die vorgenannten Bestandteile sogar
getrennt verpackt sein und ist nur von einer Einheit die Rede, nachdem die Bestandteile
aus der Verpackung geholt sind und die vorgenannten einheitsbildenden Mittel vom
Benutzer angewendet sind, um die Einheit zustande zu bringen.
Es ist deutlich, dass die Fußbodenelemente der vorliegenden Erfindung
auf verschiedene Weisen aufgebaut sein können.
Beispielsweise kann dies Fußbodenpaneele betreffen, die zum Bilden
eines Massivparketts oder einer Imitation solchen Parketts angewendet werden können.
In dem ersten Fall geht es dann um Fußbodenelemente, wovon mindestens einer
der vorgenannten Bestandteile, und bevorzugt alle Bestandteile, aus massivem Echtholz
bestehen, von einer eventuellen verschleißfesten Toplage beispielsweise
aus Firnis oder Lack abgesehen. In dem zweiten Fall geht es um Fußbodenelemente,
wovon mindestens einer, und vorzugsweise jeder der vorgenannten Bestandteile, einen
Kern und eine darauf angebrachte Toplage aufweist. Diese Toplage, oder jedenfalls
doch mindestens ein Teil dieser Toplage, kann eine Zierseite bilden, die sich mindestens
teilweise an der Oberseite des Fußbodenelements befindet. Die Toplage kann
eine Toplage auf Basis von Kunststoff sein, die bevorzugt ein gedrucktes Dekor mit
beispielsweise einem Holzmotiv enthält, wie dies bei einer Laminattoplage der
Fall sein kann, die anhand eines DPL(Direct Pressure Laminate)- oder HPL(High Pressure
Laminate)-Verfahrens hergestellt ist. Es ist an sich bekannt, eine DPL-Toplage zu
bilden, indem ein oder mehrere mit Harz versehene Träger, beispielsweise Papierbögen,
zusammen mit einem Kernmaterial in eine Presse gebracht und unter Einfluss von Wärme
und Druck die vorgenannte Laminat-Toplage direkt auf dem Kernmaterial gebildet wird.
Für eine HPL-Toplage wird von einer bereits früher gebildeten Laminattoplage
ausgegangen, die an sich aus mit Harz versehenen Trägern besteht, wie etwa
Papierbögen, welche Laminattoplage dann auf einem Kernmaterial befestigt, spezieller
daraufgeleimt wird. Anstelle einer Toplage auf Basis von Kunststoff kann auch eine
Toplage auf Basis von Holz verwendet werden, wobei vorzugsweise die Holzstruktur
das Aussehen der vorgenannten Zierseite bestimmt. Es kann sich hierbei um eine Furnierlage
oder um eine Lage Holz, die dicker als Furnier ist, beispielsweise dicker als 2
Millimeter, handeln. Für den vorgenannten Kern, worauf sich die Toplage befindet,
kann ein holzbasiertes Material gewählt werden, wie etwa ein Material auf Basis
von feingemahlenem Holz, beispielsweise MDF oder HDF (Mitteldichte Faserplatte oder
Hochdichte Faserplatte), oder wie etwa ein entweder zusammengesetztes oder nicht
zusammengesetztes Holzmaterial, beispielsweise massives Fichtenholz oder ein sogenannter
Lamellenkern, wobei ein Kern aus verschiedenen Latten zusammengesetzt wird. Für
ein allgemeines Beispiel eines Fußbodenpaneels mit Lamellenkern wird auf
DE 203 10 959 U1 verwiesen.
In einer wichtigen Anwendung für sogenanntes „engineered
wood", das heißt, Fußbodenelemente, die eine Toplage aus einer Edel- und/oder
Hartholzsorte besitzen, unter der eine Lage oder Struktur aus einer billigeren Holzsorte
angebracht ist, wie beispielsweise aus dem vorgenannten EP
1 589 160 oder DE 203 10 959 U1
bekannt, sind die Bestandteile des Fußbodenelements der Erfindung hauptsächlich
oder nur aus der Edel- und/oder Hartholzsorte ausgeführt, während die
Basisstruktur dann mindestens aus der billigeren Holzsorte verwirklicht ist, wobei
diese Basisstruktur dann eventuell auf gleichartige Weise zusammengesetzt ist wie
auf eine der Weisen, die bereits bei bekannten Ausführungen von „engineered
wood" angewandt werden.
Es ist deutlich, dass die Erfindung sich nicht auf Fußbodenelemente
beschränkt, die zur Bildung eines Massivparketts oder einer Imitation davon
verwendet werden können. Das vorgenannte gedruckte Dekor, das bei Laminattoplagen
angewendet wird, kann schließlich auch andere Motive als ein Holzmotiv wiedergeben.
Beispielsweise kann es ein Steinmotiv oder ein Fantasiemotiv wiedergeben. Außerdem
kann für die vorgenannte Toplage auch Gebrauch gemacht werden von Toplagen
auf Basis eines Materials, gewählt aus der Gruppe von Textil, Teppich, Kork,
Vinyl, Keramik, Naturstein, Kunststein und Backstein. Es ist auch möglich,
dass mindestens einer der vorgenannten Bestandteile aus einem anderen massiven Material
als Holz aufgebaut ist, wie beispielsweise Stein, Kompaktlaminat, Kunststoff oder
dergleichen.
Zum Zusammenstellen der Fußbodenelemente des ersten Aspekts kann
von verschiedenen möglichen Verfahren Gebrauch gemacht werden. Hier nachstehend
werden eine erste und eine zweite Möglichkeit beschrieben.
Gemäß einer ersten Möglichkeit kann ein Verfahren zum
Zusammenstellen von Fußbodenelementen zu einem Fußbodenbelag angewendet
werden, wobei von Fußbodenelementen ausgegangen wird, die mindestens einen
ersten und einen zweiten Bestandteil umfassen, wobei ausgehend von mindestens einem
solchen ersten Bestandteil und einem solchen zweiten Bestandteil mittels einheitsbildender
Mittel eine Einheit zustande gebracht werden kann und wobei das Verfahren mindestens
den Schritt umfasst des Zustandebringens einer solchen Einheit und/oder des Veränderns
einer solchen Einheit, sowie mindestens den Schritt umfasst des in ihre letztendliche
Position in dem Fußbodenbelags Bringens der vorgenannten Bestandteile. Die
Einheit und die einheitsbildenden Mittel können auf dieselbe Weise ausgeführt
werden wie vorangehend anhand des ersten Aspekts erörtert. Dieses erste mögliche
Verfahren gestattet, beim Zusammenstellen der Fußbodenelemente optimalen Gebrauch
vom Vorhandensein der einheitsbildenden Mittel und der Einheit, die sie bilden können,
zu machen.
Bevorzugt besteht das, wie vorgenannt, Verändern einer Einheit
mindestens darin, dass diese Einheit mindestens zeitweilig aufgehoben wird.
Ein solches Verfahren gemäß dieser ersten Möglichkeit
kann beispielsweise zum Zusammenstellen von Fußbodenelementen verwendet werden,
deren Bestandteile sich in einer gegenseitigen Ausgangsposition befinden, wobei
der Schritt des Veränderns einer Einheit dann mindestens darin besteht, dass
die vorgenannten Bestandteile aus der vorgenannten gegenseitigen Ausgangsposition
gebracht werden. Beispielsweise können die vorgenannten Bestandteile
als Einheit in den Fußbodenbelag eingebracht werden, wonach eventuell, vor
dem Erreichen ihrer jeweiligen gegenseitigen Positionen, die vorgenannte Einheit
verändert wird. Wenn die Fußbodenelemente in der vorgenannten gegenseitigen
Ausgangsposition der Bestandteile eine rechteckige, eventuell längliche, Einheit
aufweisen, wird ein sehr praktisches Verlegeverfahren erhalten. Die Fußbodenelemente
können auch in dieser gegenseitigen Ausgangsposition verpackt sein, jedoch
nicht unbedingt.
Das Verfahren kann auch zum Zusammenstellen eines Fußbodenbelags
verwendet werden, wobei die vorgenannten einheitsbildenden Mittel in den letztendlichen
Positionen der vorgenannten Bestandteile aktiv sind, mit anderen Worten, in diesen
letztendlichen Positionen eine Einheit zwischen einem ersten und einem zweiten Bestandteil
zustande bringen. Die Tatsache, dass die Einheit mindestens in der letztendlichen
Position der Bestandteile besteht, kann je nach den angewendeten einheitsbildenden
Mitteln verschiedene unterschiedliche Vorteile in Zusammenhang mit der Stärke
des erhaltenen Fußbodenbelags, Verringerung von Reflektions- oder Durchgangsgeräusch
und dergleichen erbringen.
Jeder der vorgenannten Bestandteile kann mit einer Zierseite versehen
sein, die in der letztendlichen Position des betreffenden Bestandteils in dem Fußbodenbelag
dazu gedacht ist, einen Teil der Fußbodenoberfläche zu bilden. Bevorzugt
umfasst das Verfahren in diesem Fall mindestens den Schritt des Veränderns
der gegenseitigen Positionen der betreffenden Zierseiten, nachdem die Bestandteile
bereits in die Ebene des Fußbodenbelags eingebracht sind.
Gemäß einer zweiten Möglichkeit kann ein Verfahren
zum Zusammenstellen von Fußbodenelementen zu einem Fußbodenbelag angewendet
werden, wobei diese Fußbodenelemente nicht unbedingt einheitsbildende Mittel
im Sinn des ersten Aspekts umfassen. Hierzu wird bei diesem zweiten möglichen
Verfahren von einem ersten Bestandteil und einem zweiten Bestandteil ausgegangen,
die sich in einer gegenseitigen Ausgangsposition befinden, wobei jeder dieser Bestandteile
mit einer Zierseite versehen ist, die in der letztendlichen Position des betreffenden
Bestandteils in dem Fußbodenbelag dazu gedacht ist, einen Teil der Fußbodenoberfläche
zu bilden, wobei das Verfahren nacheinander mindestens die Schritte umfasst des
in der vorgenannten gegenseitigen Ausgangsposition gemeinsam in die Fläche
des Fußbodenbelags Bringens sowohl des ersten als auch des zweiten Bestandteils,
des aus der gegenseitigen Ausgangsposition Bringens des ersten und des zweiten Bestandteils
und des in ihrer jeweiligen letztendlichen Position in dem Fußbodenbelag Anbringens
sowohl mindestens des vorgenannten ersten Bestandteils als auch mindestens des vorgenannten
zweiten Bestandteils. Dank der Tatsache, dass zwei bewegbare Bestandteile zusammen
in die Ebene des Fußbodenbelags gebracht werden, kann die bei einem derartigen
Verfahren benötigte Verlegezeit eingeschränkt werden. Wenn dafür
gesorgt wird, dass die Fußbodenelemente in der vorgenannten gegenseitigen Ausgangsposition
der Bestandteile eine rechteckige, und noch besser auch längliche Form aufweisen,
kann die Verlegezeit noch weiter eingeschränkt werden, da solche Fußbodenelemente
in der Regel sehr praktisch im Gebrauch sind.
Der vorgenannte Schritt des aus der gegenseitigen Ausgangsposition
Bringens des ersten und zweiten Bestandteils beinhaltet bevorzugt, dass der zweite
Bestandteil in einer in Bezug zu dem vorgenannten ersten Bestandteil verschobenen
Position in dem Fußbodenbelag angebracht wird. Bevorzugt wird der vorgenannte
erste Bestandteil in seine letztendliche Position in dem Fußbodenbelag gebracht,
bevor der zweite Bestandteil an seiner letztendlichen Position in diesem Fußbodenbelag
angebracht wird.
Das vorgenannte erste und zweite mögliche Verfahren werden bevorzugt
zur Bildung eines Fußbodenbelags angewendet, der Reihen von Zierteilen wiedergibt,
wobei dieser Fußbodenbelag mindestens eine erste Reihe von Zierteilen umfasst,
die durch erste Bestandteile gebildet wird, und auch mindestens eine zweite Reihe
von Zierteilen umfasst, die durch zweite Bestandteile gebildet wird, wobei die vorgenannte
erste Reihe und die vorgenannte zweite Reihe seitlich, das heißt, in Breitenrichtung
der Reihen, direkt nebeneinander liegen. Es ist auch möglich, dass jede Reihe
von Zierteilen jeweils nur aus einem der vorgenannten Bestandteile zusammengestellt
ist. Im Fall eines Fußbodenelements vom Typ Zweiplankenelement wird bevorzugt
jeweils eine Reihe erster Bestandteile mit einer Reihe zweiter Bestandteile abgewechselt.
Es ist deutlich, dass je nach der Anzahl von Bestandteilen des Fußbodenelements
bevorzugt jeweils nebeneinanderliegende Reihen von ersten, zweiten, dritten und
weiteren Bestandteilen in dem Fußbodenbelag gebildet werden.
Es wird angemerkt, dass die vorgenannten zwei oder mehr Bestandteile
sowohl jeweilige Zierseiten mit im Wesentlichen gleichen Abmessungen als auch Zierseiten
mit voneinander abweichenden Abmessungen aufweisen können. Beispielsweise kann
mit Zierseiten unterschiedlicher Breite und/oder unterschiedlicher Länge gearbeitet
werden. In der meistbevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen alle Bestandteile
ein und desselben Fußbodenelements jedoch dieselbe Länge und bevorzugt
auch dieselbe Breite auf.
Es ist deutlich, dass das erste und/oder das zweite mögliche
Verfahren für das Verlegen der Fußbodenelemente mit den Merkmalen des
ersten Aspekts und der bevorzugten Ausführungsformen davon
angewendet werden können. Bevorzugt werden die Verfahren zum Zusammenstellen
von Fußbodenelementen angewendet, die an mindestens zwei gegenüberliegenden
Kanten Koppelmittel aufweisen, welche zulassen, dass zwei solcher Fußbodenelemente
an den betreffenden Kanten miteinander zusammenwirken können.
In solchem Fall umfasst das Verfahren bevorzugt auch mindestens den
Schritt des Koppelns der Fußbodenelemente an den betreffenden Kanten.
Das erste und/oder vor allem das zweite mögliche Verfahren verschaffen
auch erhebliche Vorteile, wenn die Breite der Bestandteile eine Breite von weniger
als 10 Zentimetern aufweist. Gemäß den Verfahren wird schließlich
mit besser handhabbaren und installierbaren Paketen dieser Bestandteile gearbeitet.
Es wird nämlich entweder von einer Einheit von mindestens zwei dieser Bestandteile
Gebrauch gemacht, oder ein Schritt ausgeführt, der darin besteht, mindestens
zwei Bestandteile gemeinsam in den Fußbodenbelag einzubringen.
Das erste und/oder das zweite mögliche Verfahren kommen vor allem
zur Geltung, wenn hierbei von Fußbodenelementen mit zwei oder mehr Bestandteilen
ausgegangen wird, die sich in gleichen Positionen nebeneinander befinden und somit
in ihrer Ausgangsposition ein global rechteckiges, entweder längliches oder
quadratisches, Ganzes definieren, wobei danach mittels des Verfahrens eine letztendliche
Position geschaffen wird, indem ein oder mehrere der vorgenannten Bestandteile in
eine verschobene Position in Bezug zu den anderen Bestandteilen gebracht werden.
Spezieller wird bevorzugt, dass von Bestandteilen mit Zierseiten ausgegangen wird,
die längliche Latten oder Planken wiedergeben, wobei diese sich in der Ausgangsposition
mit ihren langen Seiten parallel nebeneinander erstrecken.
Weiter ist es deutlich, dass die Erfindung auch einen Fußbodenbelag
betrifft, der anhand der Fußbodenelemente des ersten Aspekts und/oder anhand
des vorgenannten ersten und/oder zweiten möglichen Verfahrens zusammengestellt
ist. Die Erfindung betrifft auch einen Satz von zwei oder mehr Bestandteilen und
einheitsbildenden Mitteln, die dazu gedacht sind, ausgehend von den vorgenannten
Bestandteilen eine Einheit zu bilden, und wobei dieser Satz zulässt, ein Fußbodenelement
gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung oder jedenfalls doch mindestens
einen Teil davon zusammenzustellen. Weiter betrifft die Erfindung einen Bestandteil
für ein Fußbodenelement, der dazu gedacht ist, zusammen mit einem zweiten,
entweder gleichartigen oder nicht gleichartigen, Bestandteil durch Vermittlung einheitsbildender
Mittel eine Einheit zu bilden. Es ist deutlich, dass solche Sätze und Bestandteile
die Veranlassung geben können zum Zusammenstellen von Fußbodenelementen,
die die Merkmale des ersten Aspekts aufweisen, und damit auch die an diesen Aspekt
gekoppelten Vorteile zuwege bringen können.
Weiter betrifft die Erfindung ein Verriegelungssystem, das bei Fußbodenelementen
mit den Merkmalen des ersten Aspekts nützlich angewendet werden kann, jedoch
nicht auf derartige Fußbodenelemente begrenzt ist. Hierzu betrifft die Erfindung
gemäß einem zweiten unabhängigen Aspekt ein Verriegelungssystem zum
seitlichen Aneinanderkoppeln von Fußbodenelementen oder Bestandteilen von Fußbodenelementen,
wobei das Verriegelungssystem von dem Typ ist, der beim Koppeln einer Seite eines
ersten Fußbodenelements an eine Seite eines zweiten Fußbodenelements eine
Verriegelung der Fußbodenelemente sowohl in einer vertikalen Richtung senkrecht
zur Ebene der Fußbodenelemente, als auch in einer horizontalen Richtung senkrecht
auf die betreffenden gekoppelten Seiten zustande bringt, wobei das Verriegelungssystem
mindestens aus Koppelmitteln besteht, die im Wesentlichen als eine Feder an der
vorgenannten Seite des ersten Fußbodenelements und eine mittels einer unteren
Lippe und einer oberen Lippe begrenzte Nut an der vorgenannten Seite des zweiten
Fußbodenelements ausgeführt sind und die auch mit Verriegelungsmitteln
versehen sind, wobei die vorgenannten Verriegelungsmittel ein vorragendes Verriegelungselement
an einer der die Nut begrenzenden vorgenannten Lippen und ein damit zusammenwirkendes
Verriegelungselement an der Feder umfassen, mit dem Merkmal, dass das Verriegelungssystem
zulässt, dass gekoppelte Fußbodenelemente an der betreffenden gekoppelten
Seite mindestens zwei gegenseitige Orientierungen einnehmen können, nämlich
einerseits eine erste gegenseitige Orientierung, wobei die Oberseiten der Fußbodenelemente
sich im Wesentlichen in derselben Ebene befinden und wobei Oberflächen der
vorgenannten Verriegelungselemente miteinander in Kontakt kommende Teile aufweisen,
die sich zwischen einer unteren und einer oberen horizontalen Ebene erstrecken,
und andererseits eine zweite gegenseitige Orientierung, worin die Oberseiten dieser
Fußbodenelemente einen Winkel von weniger als 180 Grad einschließen und
die vorgenannten Oberflächen der Verriegelungselemente frei von gegenseitigem
Kontakt sind, wobei das in der ersten gegenseitigen Orientierung in Kontakt kommende
Teil einer ersten dieser Oberflächen sich in der zweiten gegenseitigen Orientierung
oberhalb der vorgenannten oberen horizontalen Ebene erstreckt, und wobei die Fußbodenelemente
an der betreffenden Seite in der zweiten gegenseitigen Orientierung noch stets sowohl
in vertikaler als auch in horizontaler Richtung verriegelt sind. Mit der Tatsache,
dass das in der ersten gegenseitigen Orientierung in Kontakt kommende Teil einer
ersten der Oberflächen der Verriegelungselemente sich in
der zweiten gegenseitigen Orientierung oberhalb der vorgenannten oberen horizontalen
Ebene erstreckt, ist gemeint, dass die Oberflächen, die in der vorgenannten
ersten gegenseitigen Orientierung einen Kontakt bildeten, vollständig voneinander
weg gedreht oder mit anderen Worten nicht mehr einander zugewandt sind.
Die Tatsache, dass das Verriegelungssystem zulässt, dass die
Fußbodenelemente oder deren Bestandteile eine gegenseitige Orientierung einnehmen
können, worin der Kontakt in Höhe der Verriegelungselemente vollständig
aufgehoben ist, kann dafür sorgen, dass die Fußbodenelemente in dieser
Orientierung, während sie noch in vertikaler und horizontaler Richtung gekoppelt
sind, mit kleinstmöglichem Widerstand entlang einander verschieben können.
Diese Eigenschaft kann in vielen Verlegeweisen und sicher bei den vorgenannten ersten
und/oder zweiten möglichen Verfahren zum Zusammenstellen von Fußbodenelementen
mit den Merkmalen des ersten Aspekts nützlich angewendet werden.
Bevorzugt sind die Fußbodenelemente in der vorgenannten ersten
gegenseitigen Orientierung spielfrei gekoppelt. Diese bevorzugte Ausführungsform
resultiert in der besonders nützlichen Kombination einer spielfreien Kopplung
mit einer einfach in Längsrichtung verschiebbaren Verbindung.
In der zweiten gegenseitigen Orientierung ist dagegen bevorzugt ein
Spielraum zwischen den anhand des Verriegelungssystems gekoppelten Seiten der Fußbodenelemente
vorhanden, wobei dieser Spielraum zulässt, dass die Fußbodenelemente sich
über einen begrenzten Abstand in horizontaler Richtung bewegen können,
und dass bevorzugt in der vorgenannten zweiten gegenseitigen Orientierung die vorgenannte
Verriegelung in vertikaler und horizontaler Richtung über mindestens die Hälfte,
und besser noch den gesamten Bereich der an den Spielraum gekoppelten möglichen
Bewegung erhalten bleibt. Mit dieser bevorzugten Ausführungsform wird erreicht,
dass die Einfachheit des Verschiebens maximiert werden kann, während das Risiko
auf das Entkoppeln der Verbindung der Fußbodenelemente oder deren Bestandteile
minimiert wird.
Es ist möglich, dass in der vorgenannten ersten gegenseitigen
Orientierung die vorgenannte Lippe, die das vorragende Verriegelungselement bildet,
elastisch verformt ist. Bevorzugt ist sie in solchem Fall in der vorgenannten zweiten
gegenseitigen Orientierung weniger oder nicht verformt; beispielsweise verbleibt
in der vorgenannten zweiten gegenseitigen Orientierung nur eine plastische Verformung
dieser Lippe oder ist sie, noch besser, vollständig oder so gut als vollständig
in die Position zurückgekommen, die sie vor dem Koppeln der Fußbodenelemente
an die betreffende Seite eingenommen hat. Wenn ein Restteil der Ausbiegung in der
zweiten gegenseitigen Orientierung festgestellt wird, ist sie am besten kleiner
als die Hälfte der Ausbiegung in der ersten gegenseitigen Orientierung, sodass
der größte Teil der Ausbiegung elastisch ist.
In der meistbevorzugten Ausführungsform betrifft die vorgenannte
Lippe, die das vorragende Verriegelungselement enthält, die vorgenannte untere
Lippe. Solches Verriegelungssystem kann beispielsweise anhand eines Fräsvorgangs
einfach hergestellt werden, wobei die betreffenden Seiten dann mit, mit Profilen
versehenen, Gebieten versehen werden, die vorzugsweise einteilig mit dem Fußbodenpaneel
ausgeführt sind. Solcher Fräsvorgang kann noch einfacher angewendet werden,
wenn die untere Lippe sich über die obere Lippe hinaus erstreckt. Selbstverständlich
beschränkt die Erfindung sich nicht auf Verriegelungssysteme mit einer längeren
unteren Lippe. Die untere Lippe kann beispielsweise auch gleich lang wie die obere
Lippe oder kürzer als diese ausgeführt werden. In Bezug auf Fräsvorgänge
wird noch auf WO 97/47834 verwiesen, das unter anderem das Fräsen von Koppelmitteln,
die sich auf dem Rand von Fußbodenpaneelen befinden, betrifft.
Die gegenseitigen Orientierungen, die das Verriegelungssystem zulässt,
können auf gleich welche Weise durch die Fußbodenpaneele eingenommen werden.
Bevorzugt können die Fußbodenelemente mit einer relativen Schwenkbewegung
um die gekoppelte Seite von der ersten in die zweite gegenseitige Position gebracht
werden.
Es wird angemerkt, dass die Tatsache, dass das Verriegelungssystem
zwei gegenseitige Orientierungen zwischen den Fußbodenelementen oder Bestandteilen
zulässt, nicht bedeutet, dass die betreffenden Fußbodenelemente, sobald
die betreffende Orientierung erreicht ist, von sich aus in dieser Orientierung bleiben,
obwohl dies nicht ausgeschlossen ist. Vielmehr ist gemeint, dass das Verriegelungssystem
zulässt, dass der Benutzer die gekoppelten Fußbodenelemente, bevorzugt
mit der Hand, in diese beiden gegenseitigen Orientierungen bringen kann und/oder
darin halten kann.
Bevorzugt gestattet das Verriegelungssystem des zweiten Aspekts auch,
dass gekoppelte Fußbodenelemente an der betreffenden gekoppelten Seite mindestens
noch eine dritte gegenseitige Orientierung einnehmen können, wobei die Oberseiten
dieser Fußbodenelemente einen Winkel einschließen, der kleiner ist als
der Winkel, den sie in der zweiten gegenseitigen Orientierung einschließen,
und wobei die vorgenannten Verriegelungselemente ebenfalls in Kontakt kommende Oberflächen
aufweisen. Noch besser sind die Fußbodenelemente in dieser dritten gegenseitigen
Orientierung spielfrei gekoppelt. Auch in dieser dritten gegenseitigen Orientierung
ist es möglich, dass die vorgenannte Lippe, die das vorragende Verriegelungselement
enthält, elastisch verformt wird. Diese bevorzugte Ausführungsform sorgt
für eine zusätzliche Barriere gegen das Entkoppeln der Fußbodenelemente.
Selbstverständlich bleibt es möglich, die Fußbodenelemente zu entkoppeln,
jedoch ist es möglich, dass hierzu erst ein gewisser Widerstand überwunden
werden muss.
In derselben Hinsicht wie in dem zweiten Aspekt betrifft die Erfindung
gemäß ihrem dritten Aspekt ein Verriegelungssystem zum seitlichen Aneinanderkoppeln
von Fußbodenelementen oder Bestandteilen von Fußbodenelementen, wobei
das Verriegelungssystem von dem Typ ist, der beim Koppeln einer Seite eines ersten
Fußbodenelements an eine Seite eines zweiten Fußbodenelements eine Verriegelung
der Fußbodenelemente sowohl in einer vertikalen Richtung senkrecht zur Ebene
der Fußbodenelemente, als auch in einer horizontalen Richtung senkrecht zu
den betreffenden gekoppelten Seiten zustande bringt, wobei das Verriegelungssystem
mindestens aus Koppelmitteln besteht, die im Wesentlichen als eine Feder an der
vorgenannten Seite des ersten Fußbodenelements und eine mittels einer unteren
Lippe und einer oberen Lippe begrenzte Nut an der vorgenannten Seite des zweiten
Fußbodenelements ausgeführt sind und die auch mit Verriegelungsmitteln
versehen sind, wobei die vorgenannten Verriegelungsmittel ein vorragendes Verriegelungselement
an einer der die Nut begrenzenden vorgenannten Lippen und ein damit zusammenwirkendes
Verriegelungselement an der Feder umfassen und die vorgenannte Lippe, die das vorragende
Verriegelungselement umfasst, in einem gekoppelten Zustand zweier Fußbodenelemente
elastisch verformt ist, wobei das Verriegelungssystem zulässt, dass zwei anhand
dessen gekoppelte Fußbodenelemente anhand einer relativen Schwenkbewegung um
die gekoppelte Seite voneinander abgekoppelt werden können, mit dem Merkmal,
dass das Verriegelungssystem so ausgeführt ist, dass die vorgenannte elastische
Verformung der Lippe, die das vorragende Verriegelungselement umfasst, beim Entkoppeln
der Fußbodenelemente anhand der vorgenannten Schwenkbewegung mindestens drei
aufeinanderfolgende Veränderungen erfährt, nämlich eine erste Veränderung,
worin die elastische Verformung abnimmt, eine zweite Veränderung, worin die
elastische Verformung zunimmt, und eine dritte Veränderung, worin die elastische
Verformung wieder abnimmt. Bevorzugt betrifft die vorgenannte Schwenkbewegung eine
Bewegung, wobei der eingeschlossene Winkel zwischen den Oberseiten beider Fußbodenelemente
abnimmt.
Die Tatsache, dass bei der ersten Veränderung die elastische
Verformung abnimmt, um danach während einer zweiten Veränderung wieder
zuzunehmen, bedeutet, dass die Fußbodenelemente am Ende der ersten Veränderung
in eine gegenseitige Orientierung gelangen, worin diese elastische Verformung ein
örtliches Minimum aufweist und sie deswegen weniger fest verbunden sind, jedoch
bedeutet dies auch, dass das Risiko des Entkoppelns durch weiteres Herausschwenken
dadurch minimiert ist, dass die vorgenannte Zunahme der elastischen Verformung während
der zweiten Veränderung eine Barriere dafür bildet. Eine gegenseitige
Orientierung, worin ein örtliches Minimum der elastischen Verformung besteht,
eröffnet verschiedene neue Möglichkeiten. Beispielsweise kann dafür
gesorgt werden, dass die Fußbodenelemente in der gegenseitigen Orientierung,
worin das örtliche Minimum der elastischen Verformung erreicht wird, mit kleinstmöglichem
Widerstand entlang einander verschieben können, während sie noch in vertikaler
und horizontaler Richtung gekoppelt sind. Diese Eigenschaft kann in vielen Verlegeverfahren
und sicherlich im Fall des vorgenannten ersten oder zweiten Verfahrens zum Zusammenstellen
von Fußbodenelementen nützlich angewendet werden.
Die vorgenannte elastische Verformung kann beispielsweise eine Verbiegung
der betreffenden Lippe umfassen oder betreffen. In solchem Fall wird bevorzugt,
dass während der vorgenannten ersten Veränderung eine Verbiegung der betreffenden
Lippe abnimmt, bevorzugt um mindestens 50 Prozent; dass während der zweiten
Veränderung die Verbiegung der betreffenden Lippe zunimmt und dass während
der dritten Veränderung die Verbiegung der betreffenden Lippe wieder abnimmt.
Die vorgenannte Lippe, die das vorragende Verriegelungselement umfasst, betrifft
bevorzugt die untere Lippe.
In einer bevorzugten Ausführungsform des dritten Aspekts nimmt
die vorgenannte elastische Verformung und/oder die Verbiegung der betreffenden Lippe
während der ersten und/oder der dritten Veränderung ab, bis diese so gut
als vollständig oder vollständig relaxiert ist. Wenn am Ende der ersten
Veränderung eine vollständige Relaxation erreicht wird, ist die Bequemlichkeit
des Verschiebens beider Fußbodenelemente oder Bestandteile entlang der gekoppelten
Seiten maximiert.
Es ist deutlich, dass die Erfindung auch ein Fußbodenelement
des Typs betrifft, der an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten, und bevorzugt
an allen gegenüberliegenden Seiten, Koppelmittel aufweist, mit dem Merkmal,
dass die vorgenannten Koppelmittel zulassen, mit den Koppelmitteln eines gleichartigen
Fußbodenelements ein Verriegelungssystem mit den Merkmalen des zweiten und/oder
des dritten Aspekts der Erfindung zu bilden.
Weiter ist es deutlich, dass die einheitsbildenden Mittel der Fußbodenelemente
des ersten Aspekts mindestens aus einem Verriegelungssystem mit
den Merkmalen des zweiten und/oder dritten Aspekts bestehen können, womit dann
vorzugsweise die vorgenannten Bestandteile gekoppelt werden. Auch ist es möglich,
dass die vorgenannten Koppelmittel, die die Fußbodenelemente des ersten Aspekts
an mindestens zwei gegenüberliegenden Kanten aufweisen, es zulassen, mit den
Koppelmitteln eines gleichartigen Fußbodenelements ein Verriegelungssystem
gemäß dem zweiten und/oder dem dritten Aspekt zu bilden. Weiter ist es
möglich, dass die vorgenannten Bestandteile mit Hilfe eines Verriegelungssystems
gemäß dem zweiten und/oder dem dritten Aspekt aneinander gekoppelt werden,
ob nun einheitsbildende Mittel betroffen sind oder nicht.
Weiter betrifft die Erfindung noch ein Verriegelungssystem, das äußerst
günstig für die Anwendung an mindestens einem Paar gegenüberliegender
Seiten der vorgenannten Bestandteile ist und das an schwierig erreichbaren Stellen,
wie etwa unter überhängenden Schränken oder unter Türpfosten,
doch noch eine einfache Installation der Fußbodenelemente der Erfindung zulässt.
Im Fall länglicher, rechteckiger Bestandteile wird das betreffende Verriegelungssystem
bevorzugt an den kurzen gegenüberliegenden Seiten dieser Bestandteile angewendet,
während an den langen Seiten dieser Bestandteile bevorzugt ein Verriegelungssystem
angewendet wird, das mindestens eine Kopplung mittels einer Schwenkbewegung zulässt.
Das betreffende Verriegelungssystem ist nicht nur von Nutzen bei den Fußbodenelementen
der vorliegenden Erfindung, sondern kann auch breiter angewendet werden, bei gleich
welchen Fußbodenelementen. Hierzu betrifft die Erfindung nach noch einem vierten
unabhängigen Aspekt davon ein Verriegelungssystem zum seitlichen Aneinanderkoppeln
von Fußbodenelementen, beziehungsweise Bestandteilen von Fußbodenelementen,
wobei dieses Verriegelungssystem im Wesentlichen aus einem männlichen Koppelteil
und einem weiblichen Koppelteil aufgebaut ist, die sich an den Kanten der zu koppelnden
Fußbodenelemente oder Bestandteile befinden, wobei die vorgenannten Koppelteile
mit Verriegelungsmitteln versehen sind, die in einem gekoppelten Zustand einer Seite
eines ersten Fußbodenelements oder Bestandteils und einer Seite eines zweiten
Fußbodenelements oder Bestandteils eine Verriegelung der Fußbodenelemente
oder Bestandteile in einer horizontalen Richtung senkrecht zu den gekoppelten Seiten
in der Ebene der Fußbodenelemente oder Bestandteile zustande bringen, wobei
diese Koppelteile jedoch frei von Verriegelungsmitteln sind, die beim Koppeln an
der betreffenden Seite eine Verriegelung in einer vertikalen Richtung senkrecht
zur Ebene der Fußbodenelemente oder Bestandteile zustande bringen, mit dem
Merkmal, dass der vorgenannte gekoppelte Zustand anhand des vorgenannten Verriegelungssystems
wahlweise erhalten werden kann, indem entweder das vorgenannte männliche Koppelteil
des ersten Fußbodenelements oder Bestandteils mit einer im Wesentlichen abwärtsgerichteten
Bewegung in dem weiblichen Koppelteil des zweiten Fußbodenelements oder Bestandteils
angebracht wird oder indem das erste und das zweite Fußbodenelement oder Bestandteil
mit den Kanten, die mit den vorgenannten Koppelteilen versehen sind, mit einer im
Wesentlichen horizontalen Schiebebewegung aufeinander zu bewegt werden.
Der vierte Aspekt der Erfindung betrifft daher ein Verriegelungssystem,
das sowohl eine Verriegelung anhand einer Abwärtsbewegung als auch eine Verriegelung
anhand einer hauptsächlich horizontalen Schiebebewegung der Bestandteile zulässt,
womit jedoch lediglich eine horizontale Verriegelung erhalten wird und keine vertikale
Verriegelung der betreffenden Bestandteile oder Fußbodenelemente erhalten wird.
Mit der Absicht, die Merkmale der Erfindung zu verdeutlichen, sind
hiernach, als Beispiel ohne jeden einschränkenden Charakter, einige bevorzugte
Ausführungsformen beschrieben, unter Verweis auf die begleitenden Zeichnungen,
worin:
1 in Perspektive ein erfindungsgemäßes Fußbodenelement
darstellt;
2 das Fußbodenelement von 1
darstellt, wobei zwei Bestandteile davon eine andere gegenseitige Position einnehmen,
als dies bei 1 der Fall ist;
3 einen Schnitt gemäß der in 1
dargestellten Linie III-III darstellt;
die 4 bis 6
Varianten des Fußbodenelements von 1 darstellen,
in einer Ansicht gleichartig der von 3;
7 eine Variante des Fußbodenelements von
1 in einer Ansicht gleichartig der von 2
darstellt;
8 einen Schnitt gemäß der in 7
dargestellten Linie VIII-VIII darstellt;
9 eine Variante des Fußbodenelements von
7 in einer Ansicht gleichartig der von 8
darstellt;
10 einen Schnitt gemäß der in 7
dargestellten Linie X-X darstellt;
11 in einer Ansicht gleichartig der von 8
noch eine Variante darstellt;
12 in einer Ansicht gleichartig der von 10
eine Variante darstellt;
13 eine Sicht auf das Gebiet darstellt, das in
12 mit F13 angedeutet ist;
14 in einer gleichartigen Ansicht eine Variante darstellt;
die 15 und 16
noch eine Variante darstellen, jeweils in einer Sicht gleichartig der von
9 und 10;
17 und 18 im Querschnitt
noch eine Variante darstellen, wobei 18 eine Sicht
auf das Gebiet gibt, das in 17 mit F18 angedeutet ist;
die 19 und 20
noch Varianten in einer Ansicht gleichartig der von 15
oder 17 darstellen;
die 21 bis 30
Verriegelungssysteme gemäß der Erfindung darstellen, wobei die
23, 24, 28,
29 und 30 Ansichten auf
die Gebiete darstellen, die jeweils in 21 mit F23,
in 22 mit F24, in 25 mit
F28, in 26 mit F29 und in 27
mit F30 angedeutet sind;
die 31 bis 33
noch weitere Varianten von Fußbodenelementen gemäß der Erfindung
in einer Ansicht gleichartig der von 8 darstellen;
die 34 bis 40
noch einige besondere Varianten und ihre Anwendung in einem Fußbodenbelag illustrieren;
die 41 und 42
verschiedene Schritte in einem möglichen Verfahren zum Zusammenstellen der
Fußbodenelemente der Erfindung darstellen;
die 43 und 44
eine Variante eines derartigen Verfahrens illustrieren;
die 45 bis 48
noch bevorzugte Ausführungsformen eines Fußbodenelements gemäß
dem ersten Aspekt darstellen, wobei 46 in größerem
Maßstab eine Ansicht auf das Gebiet darstellt, das in 45
mit F46 angedeutet ist und die 47 und 48
jeweils Ansichten gemäß der in 46 dargestellten
Linie XLVII-XLVII und der in 45 dargestellten Linie
XLVIII-XLVIII darstellen;
die 49 und 50
im Querschnitt noch Verriegelungssysteme darstellen, die in einem Fußbodenelement
nach der Erfindung angewendet werden können.
1 stellt ein Fußbodenelement 1 gemäß
der Erfindung dar. Solches Fußbodenelement 1 ist, wie vorgenannt,
ausgehend von mindestens zwei Bestandteilen 2-3 zu einer Einheit
4 zusammengestellt. In dem Beispiel umfasst das Fußbodenelement zwei
Bestandteile, die als Planken oder Latten ausgeführt sind, die, wie
1 zeigt, eine gegenseitigen Position P1 einnehmen können,
worin das Fußbodenelement 1 eine global rechteckige und in diesem
Fall längliche Form aufweist. In dieser gegenseitigen Position P1 ist es deutlich,
dass das abgebildete Fußbodenelement 1 an mindestens zwei einander
gegenüberliegenden Kanten 5-6, beispielsweise an den einander
gegenüberliegenden langen Kanten 5-6 und/oder kurzen Kanten
7-8, Koppelmittel oder Koppelteile 9-10 aufweist.
In diesem Fall sind die Koppelmittel im Wesentlichen in Form einer Feder
9 und einer Nut 10 ausgeführt und gestatten sie, dass zwei
solcher Fußbodenelemente 1 an den betreffenden Kanten 5-6-7-8
miteinander gekoppelt werden können.
Jeder der vorgenannten Bestandteile 2-3 weist eine
im Wesentlichen flache Seite auf, die eine Zierseite 11bildet. Diese Zierseiten
11 befinden sich an der Oberseite des zusammengesetzten Fußbodenelements
1, wo sie in diesem Fall zwei nebeneinanderliegende Reihen 12
von Zierteilen 13 bilden oder darstellen. Das Fußbodenelement betrifft
dann auch ein Beispiel für ein verbessertes Mehrplankenelement, spezieller
Zweiplankenelement.
Die Verbesserung, die gemäß der Erfindung in dieser Art
von Fußbodenelementen 1 erreicht wird, wird durch die Tatsache erhalten,
dass, obwohl die vorgenannten Bestandteile 2-3 eine Einheit
4 bilden, sie doch, wie 2 darstellt, mindestens
auch eine zweite gegenseitige Position P2 einnehmen können, entweder mittels
oder nicht mittels Aufheben der vorgenannten Einheit 4. Die vorgenannten
Bestandteile 2-3 können, in diesem Fall in ihrer Längsrichtung
L, in Bezug zueinander verschoben werden. Indem die Fußbodenelemente
1 so in dem Fußbodenbelag angebracht werden, dass die Bestandteile
2-3 sich in dieser zweiten gegenseitigen Position P2 befinden,
wird erreicht, dass die vorgenannten Reihen 12 von Zierteilen
13 dieses verbesserten Zweiplankenelements an den vorgenannten kurzen Kanten
7-8 des Fußbodenelements 1 nicht mehr gleichzeitig
in die Zierteile 13 eines gleichartigen anliegenden Fußbodenelements
übergehen. Es wird angemerkt, dass die hier vorgestellte Einheit
4 mehr als zwei gegenseitige Positionen P1-P2 der Bestandteile
2-3 zulässt, da die Bestandteile 2-3 über
die gesamte Länge L1 einer Seite 5 des Fußbodenelements
1 entlang einander verschoben werden können.
3 gibt wieder, dass jeder der zwei Bestandteile
23 mit mindestens einem Paar komplementärer Koppelmittel oder Koppelteile
9-10A-9A-10 versehen sein kann, mittels derer
sie untereinander oder mit anderen solcher Bestandteile sowohl in horizontaler Richtung
H1 als auch in vertikaler Richtung V1 verbunden werden können. Wie in der Einleitung
vermeldet ist, ist es bekannt, Paare komplementärer Koppelmittel
anzuwenden, um Fußbodenpaneele miteinander zusammenwirken zu lassen. Es wird
angemerkt, dass die dargestellten Koppelmittel 10A-9A zulassen,
dass die Bestandteile 2-3 entlang ihrer gekoppelten Seiten
5A-6A in Bezug zueinander verschoben werden können; auch
können sie mindestens mit einer Schwenkbewegung voneinander gelöst werden.
Weiter wird angemerkt, dass die Koppelmittel 9-10, womit die Fußbodenelemente
aneinandergekoppelt werden können, in dem Beispiel einen Teil der vorgenannten
Paare komplmentärer Koppelmittel 9-10A-9A-10
bilden, die an den Bestandteilen 2-3 vorhanden sind. Wie in weiteren
Beispielen deutlich wird, ist dies nicht unbedingt der Fall. Zur Verdeutlichung
wird angemerkt, dass Koppelmittel, die in erster Linie dazu gedacht sind, Bestandteile
miteinander zu verbinden, in dieser Beschreibung und den begleitenden Figuren mit
einer Referenzziffer mit Suffix A angedeutet sind, während Koppelmittel, die
in erster Linie dazu gedacht sind, Fußbodenelemente miteinander zu verbinden,
mit einer Referenzziffer ohne Suffix angedeutet sind.
Die Besonderheit des Fußbodenelements 1 aus den
1 bis 3 besteht darin,
dass dieses Fußbodenelement 1 mit einheitsbildenden Mitteln
14 ausgestattet ist, die speziell zum Zustandebringen einer Einheit
4 zwischen den vorgenannten Bestandteilen 2-3 vorgesehen
sind. Das betreffende einheitsbildende Mittel 14 umfasst in dem Beispiel
eine Lage 15, die an der Unterseite 16 beider Bestandteile
2-3 angebracht ist, wie etwa eine Papierlage, die an die Unterseite
16 mindestens eines und bevorzugt beider Bestandteile 2-3
befestigt oder darangeklebt ist.
Obwohl anhand der vorgenannten Lage 15 eine Einheit
4 zwischen den zwei Bestandteilen 2-3 zustande gebracht
ist, lässt das Zusammenspiel dieser Lage 15 mit den vorgenannten Koppelmitteln
9A-10A doch zu, dass die Bestandteile 2-3 verschiedene
gegenseitige Positionen P1-P2 einnehmen können. Das Einnehmen einer anderen
Position kann stattfinden, indem die gekoppelten Seiten 5A-6A
der Bestandteile 2-3 entweder entriegelt werden oder nicht. Beim
Verändern der Position, beispielsweise von der gegenseitigen Position P1 von
1 zu der gegenseitigen Position P2 von 2
kann die durch die einheitsbildende Lage 15 zustande gebrachte Einheit
4 eventuell dadurch aufgehoben werden, dass diese Lage 15 beispielsweise
an der abgebildeten Strichlinie 17 reißt und die Einheit
4 unwiderruflich verlorengeht, und/oder dadurch, dass die Leimverbindung
dieser Lage 15 mit den Bestandteilen 2-3 sich entweder
unwiderruflich löst oder nicht. Nach einer nicht dargestellten Variante dieser
Ausführungsform kann anstelle mit einer einheitsbildenden Lage 15
auch mit einheitsbildenden Streifen gearbeitet werden, die sich dann bevorzugt an
mehreren Stellen in Längsrichtung L der Bestandteile 2-3
befinden. Nach einer anderen Variante ist es auch möglich, dass solche Lage
oder solche Streifen sich an der Oberseite oder Zierseite 11 des Fußbodenelements
1 befinden. Solche einheitsbildenden Mittel können dann beispielsweise
nach dem Installieren des Fußbodenbelags weggenommen werden und ergeben im
Fall einer Lage noch den zusätzlichen Vorteil des Schutzes der Zierseite
11 während des Produzierens, Transportierens und Installierens der
Fußbodenelemente.
Die in 3 wiedergegebenen Bestandteile
weisen den Aufbau eines Laminatfußbodenpaneels auf. Hierzu weisen sie einen
Kern 18 und eine darauf angebrachte Toplage 19auf Basis von Kunststoff
auf. Insbesondere betrifft dies hier eine Laminattoplage, die anhand eines DPL-Verfahrens
gefertigt ist und sowohl eine sogenannte Dekorlage 20 umfasst, die ein
gedrucktes Dekor aufweist, als auch eine schützende verschleißfeste Lage
21 über dem Dekor aufweist, wie etwa ein sogenanntes Overlay. An der
Unterseite 16 der Bestandteile befindet sich auch eine sogenannte Rückschicht
22, die ebenfalls Kunststoff, wie etwa ein ausgehärtetes Melaminharz,
umfasst.
4 zeigt eine andere Möglichkeit für die Ausführung
der einheitsbildenden Mittel 14. Sie bestehen hier mindestens aus mechanischen
Koppelmitteln 9A-10A, die zulassen, dass die Bestandteile
2-3 desselben Fußbodenelements 1 miteinander zusammenwirken
können. Diese Koppelmittel 9A-10A sind anders ausgeführt
als die mechanischen Koppelmittel 9-10, die das Fußbodenelement
1 an sich an mindestens zwei gegenüberliegenden Kanten 5-6
aufweist und die gestatten, dass zwei solcher Fußbodenelemente 1 an
sich aneinandergekoppelt werden können. In dem Beispiel ist das „anders"
sein der Koppelmittel 9A-10A, die einen Teil der einheitsbildenden
Mittel 14 deutlich aus dem Unterschied der Geometrie zwischen den Koppelmitteln
9-10 und den einheitsbildenden Koppelmitteln 9A-10A.
Beispielsweise umfassen die einheitsbildenden Mittel 14 an der Nutseite
6A davon ein aufrechtstehendes Verriegelungselement 23A, das die
horizontale Verriegelung zwischen den Bestandteilen 2-3 zustande
bringt und einen höchsten Punkt aufweist, der sich in einer horizontalen Ebene
H2 befindet, wobei diese Ebene H2 sich über dem sich an der Nutseite
6 befindenden aufrechtstehenden Verriegelungselement 23 der Koppelmittel
10 des Fußbodenelements 10 erstreckt. Das „anders"
sein der einheitsbildenden Mittel 14 wird in diesem Fall auch durch einen
Unterschied in der Funktionalität betont. Während die Koppelmittel
9-10 des Fußbodenelements 1 zulassen, dass diese
Fußbodenelemente sowohl mit einer horizontalen Schiebebewegung S aufeinander
zu als auch mit einer Schwenkbewegung W entlang ihrer Oberkanten 24 gekoppelt
werden können, lassen die einheitsbildenden Mittel 14 aus dem Beispiel
lediglich eine Koppelung durch eine Schwenkbewegung W zu. Aus dem Vorangehenden
ist deutlich, dass die abgebildeten einheitsbildenden Koppelmittel
9A-10A bei Kopplung der betreffenden Bestandteile 2-3
eine Verriegelung sowohl in horizontaler H1 als auch in vertikaler Richtung V1 der
Bestandteile 2-3 zustande bringen.
5 zeigt ein Beispiel, wobei die einheitsbildenden Mittel
14 durch ein getrenntes Befestigungsmittel 25, spezieller durch
ein getrenntes mechanisches Koppelteil, gebildet werden, das deutlich anders ist
als die Koppelmittel 9-10, die zulassen, dass das Fußbodenelement
an sich an andere gleichartige Fußbodenelemente 1 gekoppelt werden
kann.
6 zeigt auch, dass einheitsbildende Mittel
14 gewählt werden können, die mindestens aus einer Leimverbindung
26 bestehen, die eventuell lösbar ist und womit Bestandteile
2-3 ein und desselben Fußbodenelements 1 seitlich
aneinander befestigt sind. Solche Leimverbindung 26 kann an gleich welcher
Stelle angebracht werden. Als Alternative ist die Leimverbindung 26A schematisch
dargestellt. Die Leimverbindungen 26-26A müssen sich nicht
über die gesamte Länge eines Bestandteils 23 erstrecken, sondern
können örtlich, eventuell tropfenweise, über diese Länge vorgesehen
sein.
7 gibt in Perspektive noch ein Fußbodenelement
1wieder, wobei die einheitsbildenden Mittel 14 als ein Teil
27 des Fußbodenelements 1 ausgeführt sind, das sich
sowohl unter dem ersten Bestandteil 2 als auch unter dem zweiten Bestandteil
3 befinden kann.
8 zeigt, dass dieses Teil 27 als eine Basisstruktur
28 aufgefasst sein kann, worauf sich jeder der Bestandteile 2-3
befinden kann. Diese Basisstruktur 28 kann beispielsweise aus einem geräuschdämpfenden
Material bestehen, wie sogenannter HFD-Holzfaserplatte oder Polyethylen, oder kann,
wie in 9 wiedergegeben, eventuell eine geräuschdämpfende
Lage 29 umfassen. Anhand dieser Basisstruktur 28 könen auch
andere Effekte erzielt werden. Bevorzugt ist mindestens einer der Bestandteile
2 fest mit der Basisstruktur 28 verbunden, beispielsweise durch
Verleimen dieses Bestandteils mit der Basisstruktur 28, während mindestens
einer der anderen Bestandteile 3 frei auf der vorgenannten Basisstruktur
28 liegt. Auf diese Weise wird die Komplexität des Fußbodenelements
1 in Grenzen gehalten, während doch eine Einheit 4 mit in
Bezug zueinander bewegbaren Bestandteilen 2-3 erhalten wird. Selbstverständlich
bewegt sich in solchem Fall die Basisstruktur 28 zusammen mit dem Bestandteil
2, der fest damit verbunden ist. Durch das auf gleich welche Weise fest
Verbinden mindestens eines der Bestandteile 2 mit einer Basisstruktur
28 wird ein Fußbodenelement mit einer erhöhten Steifigkeit erhalten,
mit allen günstigen Auswirkungen davon. Beispielsweise wird ein derartiges
Fußbodenelement 1 eine geringere Neigung zum Krummziehen aufweisen,
was zu einem erhöhten Verlegekomfort führt. Es wird angemerkt, dass eine
feste Verbindung eines Bestandteils mit einer Basisstruktur auch dadurch erhalten
sein kann, dass der betreffende Bestandteil einteilig mit der Basisstruktur ausgebildet
ist.
Wie bereits aus den 1, 2
und 7 deutlich hervorging, wird mit 10
nochmals betont, dass die Bestandteile 23 der Fußbodenelemente gemäß
der Erfindung auch an einem zweiten Paar gegenüberliegender Seiten
7A-8A mit Koppelmitteln 30-31 versehen sein
können, die beispielsweise gestatten, dass die Bestandteile 2-3
verschiedener Fußbodenelemente 1 aneinandergekoppelt werden können.
In dem Beispiel betrifft dies auch Koppelmittel oder Koppelteile 30-31,
womit sowohl eine Verriegelung in horizontaler Richtung H1 als auch in vertikaler
Richtung V1 an den betreffenden Seiten 7A-8A erhalten werden kann.
Es ist deutlich, dass gemäß einer nicht dargestellten Variante
die Koppelmittel 9 und 10, an den langen Seiten 5-6
des Fußbodenelements, sowie die Koppelmittel 9A-10A, anders
ausgeführt sein können als die Koppelmittel 30 und
31 an den kurzen Seiten des Fußbodenelements. In einer praktischen
Ausführungsform hiervon werden die Koppelmittel 9-10 und/oder
9A-10A beispielsweise so ausgeführt werden, dass die Bestandteile
an ihren langen Seiten seitlich ausschließlich mittels einer Schwenkbewegung
ineinandergefügt werden können und nicht mittels einer Schiebe- und Einrastbewegung,
während die Koppelmittel 30-31 sehr wohl ein Zusammenfügen
mittels einer Schiebe- und Einrastbewegung zulassen.
11 gibt ein erfindungsgemäßes Fußbodenelement
wieder, wobei die vorgenannte Einheit 4, die durch die einheitsbildenden
Mittel 14 zustande gebracht wird, mindestens darin besteht, dass ein erster
Bestandteil 2 der vorgenannten Bestandteile 2-3 sich
bis unter einen anderen Bestandteil 3 der vorgenannten Bestandteile erstreckt
und in diesem Fall auf diese Weise eine Basisstruktur 28 bildet. In Strichlinie
32 ist wiedergegeben, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass die Basisstruktur
28 des Fußbodenelements 1 an sich mit Koppelmitteln
9-10 versehen ist, die dann zulassen, dass die Basisstrukturen
28 von zwei solcher Fußbodenelemente 1 aneinandergekoppelt
werden können.
12 gibt anhand des Fußbodenelements
1 von 11 noch eine Möglichkeit wieder,
wie die Fußbodenelemente 1 der Erfindung an ihrer kurzen Seite
7-8 gekoppelt werden können. Hierzu sind sowohl mindestens
der zweite Bestandteil 3 als auch die Basisstruktur 28 mit mechanischen
Koppelteilen 30-30A-31-31A versehen, die an
sich lediglich eine Verriegelung in horizontaler Richtung H1 zulassen. Wie
13 wiedergibt, kann durch das Zusammenwirken der Koppelmittel
30A-31A der Bestandteile 2-3 und der Koppelmittel
30-31 der Basisstruktur 28 trotzdem doch eine Verriegelung
in vertikaler Richtung V1 erhalten werden. Die vertikale Verriegelung wird dadurch
zustande gebracht, dass mindestens einer der Bestandteile 3 sich in dem
Fußbodenbelag bis über den Rand 8 der Basisstruktur erstreckt.
14 gibt noch eine gleichartige Ausführung wieder,
wobei die Koppelmittel 30A-31A des Bestandteils 3 lediglich
eine vertikale Verriegelung zulassen.
15 gibt ein gleichartiges Fußbodenelement
1 wieder wie das der 8 und 9.
Die Bestandteile 2-3 sind jedoch nicht als Laminatfußbodenpaneele
aufgebaut, sondern mindestens ein und in diesem Fall beide Bestandteile
2-3 davon sind als Paneele für sogenanntes Zweischichtparkett
(Niederländisch: tweelaagsparket; Englisch: dual layer parquet) aufgebaut.
Derartige Paneele bestehen, wie an sich beispielsweise aus EP
1 589 160 bekannt ist, im Wesentlichen aus zwei Lagen Holz, nämlich
einerseits einer Oberflächenschicht 33 aus hartem Massivholz, das
die Zierseite 11 bildet, und andererseits einer Kernlage 34 aus
Weichholz. Diese Ausführung der Erfindung ist besonders interessant für
Hersteller von Paneelen für Zweischichtparkett. Für die Produktion der
Bestandteile 2-3 können sie schließlich ihre bekannten
Produktionsverfahren anwenden, während sie zum Erhalten der Vorteile der vorliegenden
Erfindung lediglich eine Basisstruktur 28 vorsehen können. Bevorzugt
wird in solchem Fall mindestens einer der Bestandteile 2 fest mit der Basisstruktur
28 verbunden, während mindestens ein anderer Bestandteil
3 frei auf dieser Basisstruktur 28 liegt, jedoch mit dem fest
verbundenen Bestandteil 2 zusammenwirkt oder zusammenwirken kann. Basisstrukturen
28 auf Basis von Holz oder gemahlenem Holz, wie etwa HFD-Holzfaserplatte,
werden bei Ausführungsformen mit Bestandteilen 2-3, die als
Zweischichtparkettpaneele aufgebaut sind, bevorzugt.
16 gibt wieder, dass die Kernlage 34 solcher
Zweischichtparkettpaneele als ein sogenannter Lamellenkern ausgeführt sein
kann, der aus mehreren in Querrichtung orientierten Latten 34A-34B
besteht, die beispielsweise an sich aus Massivholz, wie etwa Holz, das weicher als
die vorgenannte Oberflächenlage 33 ist, bestehen können. Beispiele
von Holz, das für diese Latten angewendet werden kann, sind Fichtenholz oder
Pappelholz. Es ist nicht ausgeschlossen, dass eine Anzahl oder alle vorgenannten
Latten 34A-34B aus einem anderen, bevorzugt holzbasierten, Material
ausgeführt sind. Die Latten 34B, aus denen die Koppelmittel
30-31 einteilig geformt sind, können beispielsweise aus MDF
oder HDF bestehen. Aus WO 97/47834 ist inzwischen bekannt, dass solche Faserplatte
ideale Eigenschaften hat, um Koppelmittel daraus zu bilden.
17 gibt noch eine wichtige Ausführungsform eines
Fußbodenelements 1 gemäß der Erfindung wieder, wobei die
einheitsbildenden Mittel 14 außer einer Basisstruktur 28
auch noch mechanische Koppelmittel 9A-10A umfassen, die anders
sind als die Koppelmittel 9-10, die zulassen, dass solche Fußbodenelemente
1 an sich gekoppelt werden können. Das „anders" sein der einheitsbildenden
Koppelmittel 9A-10A kann bei den abgebildeten einheitsbildenden
Mitteln 14 hauptsächlich auf die Tatsache reduziert werden, dass sie
kleiner ausgeführt sind. Als maßgeblich für den Unterschied in den
Abmessungen zwischen den Koppelmitteln 9-10 und 9A-10A
kann unter anderem der Unterschied in dem Abstand D zwischen der Verriegelungsfläche
an dem aufrecht stehenden Verriegelungselement 23-23A der Nut
10-10A und der Oberkante 24 des betreffenden Bestandteils
2, beziehungsweise Fußbodenelements 1, angesehen werden.
Diese Abstände können sich beispielsweise verhalten wie 5 zu 4. Bevorzugt
ist dieses Verhältnis größer als 3 oder besser noch größer
als 2 oder sogar größer als anderthalb.
18 gibt wieder, wie Fußbodenelemente
1, wie diejenigen aus 17, miteinander gekoppelt
werden können. Dies ist beispielsweise möglich anhand einer horizontalen
Schiebebewegung S, oder anhand einer Schwenkbewegung W um die betreffende Kante
5-6. Durch Koppelung der Fußbodenelemente 1 kann
dafür gesorgt werden, dass der Bestandteil 3, der frei auf der Basisstruktur
28 des Fußbodenelements 1 liegt, zwischen dem ersten Bestandteil
2 und dem an dieses Fußbodenelement 1 gekoppelten anderen
Fußbodenelement 1 aufgespannt wird.
19 gibt ein gleichartiges Fußbodenelement
1 wieder wie das Fußbodenelement 1 aus 17,
jedoch mit einem anderen Aufbau als ein Laminatfußbodenpaneel. Beide Bestandteile
2-3 weisen einen Kern 18 mit einer darauf angebrachten
Toplage 19 auf Basis von Holz auf. Das kann beispielsweise eine Furniertoplage
betreffen, oder, wie es hier der Fall ist, eine Holztoplage 19 betreffen,
die dicker als Furnier ist. Der Kern 18 des Fußbodenelements
1 kann beispielsweise aus Weichholz, wie etwa Pappel- oder Fichtenholz,
bestehen oder zusammengestellt sein. In dem Beispiel ist an der Unterseite
35 des Fußbodenelements 1 oder der Basisstruktur
28 noch eine Rückschicht 22 aus Massivholz angebracht. Selbstverständlich
ist es möglich, dass eine solche Rückschicht 22 bei allen Bestandteilen
2-3 vorhanden ist. Es wird angemerkt, dass hier, wie es bei den
15 und 16 der Fall war,
mindestens einer der Bestandteile 3 als ein Paneel von sogenanntem Zweischichtparkett
aufgebaut sein kann und dass der vorgenannte Kern 18 aus Latten zusammengestellt
sein kann.
20 gibt eine Variante des Fußbodenelements
1 aus 19 wieder, wobei die Toplage
19 mindestens genauso dick ausgeführt ist wie einer der vorgenannten
Bestandteile 3. Diese Ausführungsform ist einfach zu fertigen. Es
ist deutlich, dass ein Aufbau, wobei mindestens einer der Bestandteile
3 ausschließlich aus einer entweder zusammengestellten oder nicht
zusammengestellten Toplage 19 besteht, auch Vorteile hat, wenn die Toplage
19 aus anderen Materialien als Holz aufgebaut oder zusammengestellt ist.
In Strichlinie 36 ist in den 17
und 19 noch wiedergegeben, dass die Basisstruktur
28 eines solchen Fußbodenelements 1 aus verschiedenen Teilen
37, die fest miteinander verbunden sind, beispielsweise verleimt sind,
zusammengestellt sein kann. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass bei der
Fertigung solcher Fußbodenelemente 1 zu viel Materialverlust auftritt.
21 gibt ein Verriegelungssystem 38 wieder
für das seitliche Aneinanderkoppeln von Fußbodenelementen 1 mittels
einer Schwenk- und/oder Schiebebewegung, wobei dieses Verriegelungssystem auch die
Merkmale des zweiten Aspekts aufweist. Ein solches Verriegelungssystem
38 besteht mindestens aus Koppelmitteln 9-10, die im
Wesentlichen als eine Feder 9 an der Seite 5 eines ersten Fußbodenelements
1 und eine mittels einer unteren Lippe 39 und einer oberen Lippe
40 begrenzte Nut 10 an der Seite 6 eines zweiten Fußbodenelements
1 ausgeführt sind. Diese Koppelmittel 9-10 sind
weiter mit Verriegelungsmitteln 41 versehen. Wie hier abgebildet, umfassen
diese Verriegelungsmittel 41 ein vorragendes Verriegelungselement
23 an einer der vorgenannten Lippen 39, in diesem Fall ein aufrecht
stehendes Verriegelungselement 23 an der unteren Lippe 39, und
ein damit zusammenwirkendes Verriegelungselement 42 an der Feder
9, in diesem Fall an der Unterseite 43 der Feder 9.
Die 21 und 22
geben zwei gegenseitige Orientierungen O1-O2 wieder, die zwei anhand des vorgenannten
Verriegelungssystems 38 gekoppelte Fußbodenelemente 1 einnehmen
können. Die 22 und 23
verdeutlichen jeweils die gegenseitigen Orientierungen aus den 20
und 21. Die 21 und
23 geben die gleiche erste gegenseitige Orientierung
O1 wieder, wobei die oberen Flächen oder Zierseiten 11 der Fußbodenelemente
1 sich hauptsächlich in derselben Ebene befinden und wobei Oberflächen
44-45 der vorgenannten Verriegelungselemente 23-42
miteinander in Kontakt kommende Teile 46-47 aufweisen, die sich
zwischen einer unteren horizontalen Ebene H3 und einer oberen horizontalen Ebene
H4 erstrecken. 22 und 24
geben dieselbe zweite gegenseitige Orientierung O2 wieder, wobei die oberen Flächen
oder Zierseiten 11 einem Winkel A2 von weniger als 180 Grad einschließen
und die vorgenannten Oberflächen 44-45 frei von gegenseitigem
Kontakt sind. Außerdem erstreckt sich der in der ersten gegenseitigen Orientierung
O1 in Kontakt kommende Teil 46 einer ersten dieser Oberflächen
44 sich in dieser zweiten gegenseitigen Orientierung O2 über der vorgenannten
oberen horizontalen Ebene H4. Auch sind das erste und das zweite Fußbodenelement
1 in der zweiten gegenseitigen Orientierung O2 noch stets sowohl in vertikaler
Richtung V1 als auch in horizontaler Richtung H1 miteinander verriegelt. Es wird
angemerkt, dass, unter anderem bei dem abgebildeten Verriegelungssystem
38, die Fußbodenelemente 1 mit einer relativen Schwenkbewegung
W um die gekoppelte Seite von der ersten zu der zweiten gegenseitigen Orientierung
O1-O2 gebracht werden können. Weiter wird angemerkt, dass gegenseitige Orientierungen
mit den Eigenschaften der vorgenannten zweiten gegenseitigen Orientierung O2 bevorzugt
über einen Schwenkbereich von mindestens 5 Grad, und besser noch von mindestens
10 oder mindestens 15 Grad eingenommen werden können. Die Tatsache, dass die
horizontale und vertikale Verriegelung über einen derartigen Bereich beibehalten
werden kann, ist besonders nützlich beim Installieren von Fußbodenelementen
1, die an mindestens zwei einander gegenüberliegenden Seiten
5-6 mit einem solchen Verriegelungssystem 38 versehen
sind, und bei Bestandteilen 2-3 von Fußbodenelementen
1, die anhand eines solchen Verriegelungssystems 38 zusammenwirken
können.
Aus 23 ist es deutlich, dass die untere
Lippe 39 sich in der ersten gegenseitige Orientierung O1 in einer ausgebogenen
Position befindet. Zum Vergleich ist in Strichlinie die Kontur 48 der unteren
Lippen 39 vor dem Koppeln wiedergegeben. Ein solches Ausbiegen kann beispielsweise
zu einer Vorspannung in dem Verriegelungssystem 18 führen, was an
sich aus WO 97/47834 bekannt ist. Ob nun von Vorspannung die Rede ist oder nicht,
wird bevorzugt, dass die Fußbodenelemente 1 in der vorgenannten ersten
gegenseitigen Orientierung O1, wie es hier der Fall ist, spielfrei gekoppelt sind.
Aus 24 ist deutlich, dass die Oberflächen
44-45, die in 23 einen gegenseitigen
Kontakt bilden, in der zweiten gegenseitigen Orientierung O2 frei von Kontakt sind.
Der in der ersten gegenseitigen Orientierung im Kontakt kommende Teil
46 befindet sich nun vollständig über der vorgenannten oberen
horizontalen Ebene H4. In dieser zweiten gegenseitigen Orientierung O2 ist die untere
Lippe 39 weniger verformt als in der ersten gegenseitigen Orientierung
O1. Wie wiedergegeben, ist die Lippe 39 vollständig in die Position
48 zurückgekommen, die sie vor dem Koppeln der Fußbodenelemente
1 einnahm. Es ist auch möglich, dass in der zweiten gegenseitigen
Position O2 ein Spielraum 50 zwischen den gekoppelten Seiten vorhanden
ist. Eine solche Position ist in Strichlinie 49 in 24
wiedergegeben. Dieser Spielraum 50 hat zur Folge, dass
die Fußbodenelemente 1 sich über einen bestimmten Abstand in
horizontaler Richtung H1 bewegen können. In dem Beispiel ist der entstandene
Bewegungsraum jedoch so klein, dass die vorgenannte Verriegelung in vertikaler Richtung
V1 und horizontaler Richtung H1 über den gesamten Bereich der möglichen
Bewegung erhalten bleibt.
Es ist selbstverständlich möglich, dass die Fußbodenelemente
1 noch andere gegenseitige Orientierungen einnehmen können als Orientierungen
mit den Eigenschaften der vorgenannten ersten oder zweiten gegenseitigen Orientierung
O1-O2, wie die in der Einleitung in diesem Zusammenhang genannte dritte gegenseitige
Orientierung, wobei bevorzugt wieder eine spielfreie Verriegelung erreicht wird
und/oder die vorgenannte untere Lippe wieder elastisch verformt ist.
25 gibt noch ein Verriegelungssystem 38 für
das seitliche Aneinanderkoppeln von Fußbodenelementen 1 mittels einer
Schwenk- und/oder Schiebebewegung wieder, jedoch mit den Merkmalen des dritten Aspekts
der Erfindung. Aus der Figur ist deutlich, dass das Verriegelungssystem
38 global auf dieselbe Weise aufgebaut ist wie das Verriegelungssystem
von 21. Weiter ist das Verriegelungssystem
38 so aufgebaut, dass die untere Lippe 39 in der normalen Gebrauchsposition
der Fußbodenelemente 1, nämlich der Position, worin die oberen
Flächen oder Zierseiten 11 sich im Wesentlichen in derselben Ebene
befinden, elastisch verformt ist. Die Besonderheit des hier wiedergegebenen Verriegelungssystems
38 ist, dass die untere Lippe 39 beim Entkoppeln des ersten und
zweiten Fußbodenelements 1 anhand einer Schwenkbewegung W mindestens
drei aufeinanderfolgende Veränderungen durchmacht.
Die untere Lippe 39 macht eine erste Veränderung durch,
wenn das Fußbodenelement 1 aus der in 25
wiedergegebenen Orientierung in die in 26 wiedergegebene
Orientierung gebracht wird. Die Veränderung besteht hier in einer Abnahme der
elastischen Verformung, im vorliegenden Fall der Ausbiegung, der unteren Lippe
39.
Die zweite Veränderung findet statt, wenn das Fußbodenelement
noch weiter bis in die Orientierung, die in 27 wiedergegeben
ist, ausgeschwenkt wird. Diese zweite Veränderung. besteht in einer Zunahme
der elastischen Verformung oder Ausbiegung der unteren Lippe 39.
Die dritte Veränderung manifestiert sich, wenn das Fußbodenelement
1 aus der in 27 wiedergegebenen Orientierung
heraus vollständig aus dem anderen Fußbodenelement herausgeschwenkt wird.
Diese dritte und in dem Beispiel letzte Veränderung besteht dann wieder aus
einer Abnahme der elastischen Verformung oder Ausbiegung der unteren Lippe
39.
Die 28 bis 30
geben in größerem Maßstab die Verformung, Ausbiegung oder Verlagerung
der unteren Lippe 39 in Nähe ihres distalen Endes 51 für
die gegenseitigen Orientierungen der Fußbodenelemente 1 wieder, die
jeweils in den 25 bis 27
wiedergegeben sind.
Durch Vergleich mit der in Strichlinie wiedergegebenen Kontur
48 der unteren Lippe 39 zum Koppeln der Fußbodenelemente
1 ist es aus den 28 und 29
deutlich, dass in dem Beispiel die vorgenannte erste Veränderung oder die Abnahme
der Verformung zu einer vollständig entspannten unteren Lippe 39 führt,
während die Ausbiegung dieser unteren Lippe 39 während der zweiten
Veränderung wieder zunimmt bis zu einer in 30
wiedergegebenen Position oder Ausbiegung, die mit der Ausbiegung in 28
vergleichbar ist. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Ausbiegung, die nach
der zweiten Veränderung erreicht wird, kleiner oder größer ist als
diejenige, die in der normalen Gebrauchsposition vorhanden ist. Es wird angemerkt,
dass normale Werte für die Verlagerung der unteren Lippe 39 in Nähe
ihres distalen Endes zwischen einigen Hundertstel- und einigen Zehntelmillimetern
schwanken können.
Für den Fachmann ist es deutlich, wie die Ausführungsformen
von Fußbodenelementen 1 gemäß dem ersten Aspekt aus den
1 bis 20 ausgebreitet
werden können zu und wie die Verriegelungssysteme 38 der
21 bis 30 in Fußbodenelementen
1 mit mehr als zwei Bestandteilen 2-3 angewendet werden
können, beispielsweise mit der Absicht, verbesserte Drei-, Vier- oder Mehrplankenelemente
zu bilden.
Im allgemeinen weisen derartige Ausführungsformen die Merkmale
auf, dass, ausgehend von drei oder mehr Bestandteilen 2-3, anhand
eines oder mehrerer einheitsbildender Mittel 14, beispielsweise anhand
einer Basisstruktur 28, eine Einheit 4 zustande gebracht wird,
wobei mindestens einer dieser Bestandteile 3, und bevorzugt mindestens
zwei, und besser noch alle Bestandteile in Hinsicht auf alle übrigen Bestandteile
2 dieses Fußbodenelements 1 verschiedene Positionen P1-P2
einnehmen können. Weiter ist es bevorzugt, dass jeder dieser Bestandteile
2-3 eine Zierseite 11 aufweist, die sich an der Oberseite
des Fußbodenelements 1 befindet. Als Beispiel werden in den
31 bis 40 und
45 bis 48 einige mögliche
Ausführungsformen mit ihrer Anwendung aufgeführt.
31 gibt ein Fußbodenelement gemäß der
vorliegenden Erfindung wieder, gleichartig der Ausführungsform
von 8, 9 oder
15. wo mit dem Fußbodenelement 1 aus
den 8, 9 oder
15 ein verbessertes Zweiplankenelement bezweckt wurde,
wird mit dem Fußbodenelement 1 von 31
ein verbessertes Dreiplankenelement bezweckt. Hierzu umfasst das Fußbodenelement
somit auch drei Bestandteile 2-3-52, die jeder eine Zierseite
11 aufweisen. Ausgehend von diesen drei Bestandteilen 2-3-52
ist anhand eines einheitsbildenden Mittels 14, in diesem Fall einer Basisstruktur
28, eine Einheit 4 gebildet. Mindestens einer dieser Bestandteile
2-3-52, und bevorzugt alle Bestandteile 2-3-52,
können in Hinsicht auf alle übrigen Bestandteile verschiedene Positionen
einnehmen. Bevorzugt ist mindestens einer der Bestandteile 2 fest mit der
Basisstruktur 28 verbunden, während mindestens einer der übrigen
und bevorzugt beide übrigen Bestandteile 3-52 frei auf der
Basisstruktur 28 liegen.
32 zeigt ebenfalls eine Ausführungsform, jedoch
nun gleichartig der von 17, die ein verbessertes Dreiplankenelement
ergeben kann. Hierbei besteht das einheitsbildende Mittel 14 aus einem
Teil 27 des ersten Bestandteils 2, der sich mindestens unter beiden
anderen Bestandteilen 3-52 erstreckt.
33 betrifft ebenfalls eine Ausführungsform, die
ein verbessertes Dreiplankenelement ergeben kann, jedoch lediglich aus zwei Bestandteilen
2-3, die in Bezug zueinander verschiedene Positionen einnehmen
können, aufgebaut ist.
34 zeigt zwei Beispiele von Fußbodenelementen
1 mit den Merkmalen des ersten Aspekts, wobei anhand von vier Bestandteilen
2-3-52-53 eine Einheit 4 zustande gebracht
ist. Das einheitsbildende Mittel 14 betrifft hier eine Basisstruktur
28, die sich mindestens unter allen Bestandteilen 2-3-52-53
erstreckt oder erstrecken kann. Außer den abgebildeten gegenseitigen Positionen
P2 der Bestandteile 2-3-52-53 können auch
noch gegenseitige Positionen P1 eingenommen werden, wobei das Fußbodenelement
1 eine global rechteckige, und in diesem Fall quadratische Form aufweist.
In dem Beispiel weisen sowohl die Basisstruktur 28 als auch die Bestandteile
2-3-52-53 an zwei Paar gegenüberliegender
Kanten oder Seiten Koppelmittel 9-9A-10-10A
auf, bevorzugt betrifft dies Koppelmittel, die mindestens eine horizontale oder
eine vertikale Verriegelung zulassen, und noch besser beide zulassen. Es wird angemerkt,
dass es nicht ausgeschlossen ist, dass lediglich eines von beiden, die Basisstruktur
28 oder die Bestandteile 2-3-52-53,
solche Koppelmittel aufweist. Auch ist es nicht ausgeschlossen, dass die Koppelmittel
an lediglich zwei gegenüberliegenden Seiten der Basisstruktur und/oder den
Bestandteilen vorgesehen werden. Ebenso wird vorzugsweise zwischen solchen Fußbodenelementen
1 in ihrer Gänze, anhand der daran vorhandenen Koppelmittel, sowohl
eine vertikale als auch eine horizontale Verriegelung mit anderen gleichartigen
Fußbodenelementen 1 in dem Fußbodenbelag erzielt.
Der Unterschied zwischen beiden in 34
abgebildeten Fußbodenelementen 1 liegt in der Tatsache, dass die Koppelmittel
9A-10A bei dem zweiten, rechts abgebildeten Fußbodenelement
1 im Vergleich zu den ersten, links abgebildeten Fußbodenelement
1 in gespiegelter Abfolge um die Teile 2-3-52-53
angeordnet sind. Die Koppelmittel 9-10, die an der Basisstruktur
28 vorhanden sind, sind jedoch in gleicher Abfolge geordnet. Wie bekannt
ist, beispielsweise aus WO 2004/063491, kann anhand von Fußbodenelementen,
die eine gegenseitig gespiegelte Anordnung der Koppelmittel aufweisen, ein Fußbodenbelag
mit einem Fischgratmotiv gebildet werden. Wie aus WO 2005/098163 hervorgeht, ist
diese Eigenschaft jedoch keine notwendige Bedingung für das Formen eines Fischgratmotivs.
35 zeigt, dass mit den Fußbodenelementen
1 aus 34 ebenfalls ein solcher Fußbodenbelag
54 gebildet werden kann, dass auch andere Motive, wie etwa das Blockmotiv
aus 36, gebildet werden können. Dieses Blockmotiv
wird einfach dadurch erreicht, indem die Bestandteile 2-3-52-53
in der gegenseitigen Position P1 angewendet werden, worin die Fußbodenelemente
1 eine global rechteckige Form, und in diesem Fall quadratische Form, aufweisen.
Es wird angemerkt, dass, in dem Fall, dass mindestens einer der Bestandteile
2 fest mit der Basisstruktur 28 verbunden ist, sei es mittels
einer Leim- oder Klebeverbindung, oder durch die Tatsache, dass der betreffende
Bestandteil 2 mindestens teilweise einteilig mit der Basisstruktur
28 ausgebildet ist, oder mittels mechanischer Koppelmittel, oder durch
eine Kombination der vorangehenden Möglichkeiten, schon bereits anhand der
Koppelmittel 9-10 der Basisstruktur 28 eine gute Verbindung
in dem Fußbodenbelag 54 erhalten werden kann, da in einem solchen
Fall jeweils Zonen 55 aneinander angeschlossener Bestandteile bestehen
können, die mittels der Koppelmittel 9-10 der Basisstruktur
28 miteinander verbunden sind. Diese Zonen 55 sind in
35 anhand schraffierter Bestandteile 2 veranschaulicht.
Auch in dem in 36 wiedergegebenen Fall eines Blockmotivs
werden solche Zonen 55 erhalten. In Fällen, wo die Basisstruktur
28 an beiden Paaren gegenüberliegender Seiten 5-6-7-8
Koppelmittel 9-10 aufweisen, die zulassen, mit einer gleichartigen
Basisstruktur 28 sowohl eine horizontale als auch vertikale Verriegelung
zu bilden, können die Koppelmittel 9A-10A der Bestandteile
2-3-52-53 an einem Paar oder an beiden Paaren
von Seiten 5A-6A-7A-8A auf Koppelmittel beschränkt
werden, die beispielsweise lediglich eine horizontale, oder lediglich eine vertikale
Verriegelung zulassen. Es ist selbst möglich, beispielsweise
an dem kurzen Paar Seiten 7A-8A oder an dem langen Paar Seiten
5A-6A der Bestandteile 2-3-52-53
die Koppelmittel 9A-10A wegzulassen. Selbst wenn die Koppelmittel
9A-10A der Bestandteile 2-3-52-53
auf ein Minimum beschränkt sind, wird anhand der Koppelmittel 9-10
der Basisstruktur 28 noch ein sehr guter Fußbodenbelag 54
erhalten, da die Bestandteile 2-3-52-53, die
frei auf der Basisstruktur 28 liegen, zwischen den Zonen 55 oder
mit anderen Worten zwischen den Bestandteilen 2, die fest mit dieser Basisstruktur
28 verbunden sind, festsitzen.
37 gibt noch ein Beispiel von Fußbodenelementen
1 mit den Merkmalen des ersten Aspekts wieder, die zur Bildung eines Fußbodenbelags
54 mit Fischgratmotiv angewendet werden können. Das Besondere an dieser
Ausführungsform ist, dass die Bestandteile 2-3-52-53
mit ihrer Längsrichtung L nicht gemäß der Basisstruktur
28 ausgerichtet sind, sondern mit den Hauptrichtungen der Basisstruktur
28 einen Winkel von in diesem Fall 45 Grad bilden. Dieser Ausführungsform
bietet den Vorteil, dass ein Fußbodenbelag 54 mit einem Fischgratmotiv
anhand solcher Fußbodenelemente 1 auf einfache Weise zusammengestellt
werden kann. Durch das Ausrichten der Hauptrichtungen der Basisstruktur
28 zu den Wänden des Raums, worin der Fußbodenbelag
54 zu installieren ist, wird erhalten, dass auch das Fischgratmotiv zu
diesen Wänden ausgerichtet ist.
38 gibt ein Beispiel wieder, wobei ebenfalls eine Einheit
4 mittels einheitsbildender Mittel 14 zustande gebracht ist, in
diesem Fall anhand einer Basisstruktur 28 oder Basisplatte. Wie aus der
Figur deutlich hervorgeht, können die Bestandteile 2-3-52
mindestens zwei verschiedene gegenseitige Positionen P1-P2 einnehmen. Nämlich
einerseits eine erste gegenseitige Position P1, die anhand des links in der Figur
wiedergegebenen Fußbodenelements 1 veranschaulicht ist, worin das
Fußbodenelement 1 eine global rechteckige Form aufweist, und andererseits
mindestens eine zweite gegenseitige Position P2, die anhand des rechts in der Figur
wiedergegebenen Fußbodenelements 1 veranschaulicht ist. Die Fußbodenelemente
1 können sowohl in der links, als auch in der rechts wiedergegebenen
gegenseitigen Position P1 der Bestandteile 2-3-52 zum
Zusammenstellen eines Fußbodenbelags 54 angewendet werden.
39 gibt ein Beispiel eines Fußbodenbelags
54 wieder, der anhand dieser Fußbodenelemente 1 zusammengestellt
ist. Es ist deutlich, dass hierbei von der rechts in 38
abgebildeten Konfiguration der Bestandteile 2-3-52 Gebrauch
gemacht wird.
40 gibt noch ein Beispiel eines erfindungsgemäßen
Fußbodenelements 1 wieder, wobei die Bestandteile 2-3-51,
wie mit den Pfeilen angegeben, in Längsrichtung und Breitenrichtung verschoben
werden können.
41 gibt thematisch einen Schritt in einem Verfahren
zum Zusammenstellen von Fußbodenelementen 1 zu einem Fußbodenbelag
54 wieder. Hierbei wird von Fußbodenelementen 1 ausgegangen,
die mindestens einen ersten Bestandteil 2 und einen zweiten Bestandteil
3 umfassen. Im vorliegenden Fall wird von Fußbodenelementen
1 vom Zweiplankentyp ausgegangen und kann anhand einheitsbildender Mittel
14, in diesem Fall einer Basisstruktur 28, die einteilig ausgeführt
oder auf eine andere Weise fest mit einem Teil des ersten Bestandteils
2 verbunden ist, eine Einheit 4 auf Basis mindestens der vorgenannten
Bestandteile 2-3 zustande gebracht werden. Der Schritt in dem
Verfahren, der in 41 wiedergegeben ist, betrifft das
Einbringen des ersten Bestandteils 2, in diesem Fall mit Inbegriff der
fest damit verbundenen Basisstruktur 28, in die Ebene des Fußbodenbelags
54. Dieser erste Schritt umfasst bevorzugt auch das Koppeln der Fußbodenelemente
1 mit bereits in dem Fußbodenbelag 54 vorhandenen Fußbodenelementen
1 anhand mechanischer Koppelmittel 9-10, die an mindestens
einem Paar 5-6 und bevorzugt zwei Paaren gegenüberliegender
Kanten 5-6-7-8 der Fußbodenelemente
1 vorhanden sind. Dieses Koppeln kann auf an sich bekannte Weise stattfinden.
So können beispielsweise hierzu die Verlegeverfahren angewendet werden, die
aus DE 29 40 945, WO 94/26999, WO 01/02671,
WO 2006/125646, EP 1 282 752 bekannt sind.
42 veranschaulicht einen weiteren Schritt in diesem
Verfahren, welches hierdurch die Merkmale des vorgenannten ersten möglichen
Verfahrens aufweist. Nach dem Beispiel kann dieser Schritt mindestens in dem, ausgehend
von einem ersten Bestandteil 2 und einem zweiten Bestandteil
3, Zustandebringen einer solchen Einheit 4 oder solchen Fußbodenelements
1 und des in der letztendlichen Position in dem Fußbodenbelag
54 Anbringens sowohl des ersten Bestandteils 2 als auch des zweiten
Bestandteils 3 bestehen. Die betreffende Einheit 4 wird in diesem
Fall durch Anbringen des zweiten Bestandteils 3 auf der Basisstruktur
28 eines solchen Fußbodenelements 1 zustande gebracht. Es
ist deutlich, dass zwischen dem ersten Bestandteil 2 und dem zweiten Bestandteil
3 keine eindeutige Beziehung bestehen muss. Damit ist beispielsweise gemeint,
dass ein erster Bestandteil 2 und ein zweiter Bestandteil 3, die
zusammen verpackt wurden und eventuell eine Einheit 4 in der Verpackung
bildeten, nicht unbedingt auch in dem Fußbodenbelag 54 zusammen eine
Einheit 4 bilden müssen. Es ist schließlich möglich, dass
sie in ihrer jeweiligen letztendlichen Position in dem Fußbodenbelag
54 mit anderen gleichartigen ersten Bestandteilen 2 oder zweiten
Bestandteilen 3 solche Einheit 4 bilden.
Es wird angemerkt, dass in dem Beispiel der 40
und 41 der erste Bestandteil 2 bereits in
dem mit Hilfe von 41 beschriebenen vorangehenden
Schritt in seine letztendlichen Position gebracht worden war.
Die 42 und 43
veranschaulichen aufeinanderfolgende Schritte in einer bevorzugten Ausführungsform
eines derartigen Verfahrens. Hierbei werden der vorgenannte erste Bestandteil
2 und zweite Bestandteil 3, wie in 43
veranschaulicht, als Einheit 4, das heißt, zusammen, in dem Fußbodenbelag
54 angebracht, wonach, wie 44 wiedergibt,
zum Erreichen ihrer jeweiligen Positionen die vorgenannte Einheit 4 verändert
wird. Das Verändern der Einheit 4 bedeutet in diesem Fall eine Veränderung
der gegenseitigen Position des zweiten Bestandteils 3 in Bezug zu dem ersten
Bestandteil 2. Wie in der Einleitung und in dem vorangehenden Teil der
detaillierten Beschreibung besprochen, kann eine solche Veränderung der gegenseitigen
Position P1-P2 auf vielerlei Weisen erreicht werden. Hierzu kann die vorgenannte
Einheit 4 entweder zeitweilig aufgehoben oder nicht aufgehoben werden.
Eine mögliche Veränderung ist in 44 mittels
des Pfeils 56 angegeben und beinhaltet mindestens eine Schiebebewegung
entlang dem ersten Bestandteil 2. Hierbei befindet sich der zweite Bestandteil
3 möglicherweise in einer in Hinblick auf den ersten Bestandteil
2 geschwenkten Orientierung. Es wird angemerkt, dass unter anderem in diesem
Fall die Anwendung eines Verriegelungssystems 38 mit den Merkmalen des
zweiten und/oder des dritten Aspekts nützlich zum Aneinanderkoppeln der Bestandteile
2-3 verwendet werden kann.
Weiter wird angemerkt, dass sowohl in dem Beispiel der 40
und 41, als auch in dem Beispiel der 42
und 43 die einheitsbildenden Mittel 14 in
den jeweiligen letztendlichen Positionen der Bestandteile 2-3
in dem Fußbodenbelag aktiv sind. Das heißt, dass auch in dem letztendlichen
Fußbodenbelag 54 jeweils eine Einheit 4 zwischen mindestens
einem ersten Bestandteil 2 und einem zweiten Bestandteil 3 besteht.
Es ist deutlich, dass die 42 und
43 auch ein Verfahren mit den Merkmalen des in der
Einleitung genannten zweiten möglichen Verfahrens veranschaulichen. Hierzu
werden mindestens der vorgenannte erste Bestandteil 2 und der vorgenannte
zweite Bestandteil 3 in einer gegenseitigen Ausgangsposition P1 gemeinsam
in der Ebene des Fußbodenbelags 54 angebracht. Danach werden die Bestandteile
2-3 aus dieser gegenseitigen Ausgangsposition P1 und in ihre jeweilige
letztendliche gegenseitige Position P2 in dem Fußbodenbelag 54 gebracht.
Hierbei erreicht der vorgenannte erste Bestandteil 2 in dem Beispiel früher
seine letztendliche Position als der vorgenannte zweite Bestandteil 3.
Es ist deutlich, dass jeder der vorgenannten Bestandteile
2-3 der Fußbodenelemente 1, womit der Fußbodenbelag
54 gemäß den 41 bis 43
zusammengestellt wird, mit einer Zierseite 11 versehen sein kann, die in
der letztendlichen Position des betreffenden Bestandteils 2-3
in dem Fußbodenbelag 54 dazu gedacht ist, einen Teil der Fußbodenoberfläche
zu bilden. In solchem Fall kann, wie hier, ein Fußbodenbelag 54 erhalten
werden, der Reihen 12 von Zierteilen 13 wiedergibt, wobei dieser
Fußbodenbelag 54 mindestens eine erste Reihe 57 von Zierteilen
13 umfasst, die bevorzugt ausschließlich durch erste Bestandteile
2 gebildet wird, und auch mindestens eine zweite Reihe 58 von
Zierteilen 13 umfasst, die bevorzugt ausschließlich durch zweite Bestandteile
3 gebildet wird, wobei die vorgenannte erste Reihe 57 und vorgenannte
zweite Reihe 58 seitlich direkt nebeneinander liegen. In dem Beispiel der
Figuren wird eine solche erste Reihe 57 jeweils mit einer solchen zweiten
Reihe 58 abgewechselt.
Selbstverständlich können mit dem vorgenannten ersten und
zweiten möglichen Verfahren auch andere Fußbodenbeläge
54 erhalten werden, wie beispielsweise die Fußbodenbeläge, die
anhand der 35 und 39 veranschaulicht
sind. Das Verfahren ist schematisch anhand der Pfeile in 35
veranschaulicht.
Im allgemeinen und unter Verweis auf 1
wird angemerkt, dass die vorgenannten Bestandteile 2-3-52-53
bevorzugt eine Breite B aufweisen, die bedeutend größer als die Dicke
T des betreffenden Bestandteils 2-3-52-53 ist.
Besser noch ist die Breite B größer als zwei oder drei Mal die Dicke T
des Bestandteils 2-3-52-53. Eine bevorzugte
Breite B liegt beispielsweise zwischen fünf und 10 Zentimetern und ist noch
besser größer als 6 Zentimeter.
45 gibt ein Beispiel wieder, wobei die Breite B der
Bestandteile 2-3-52-53 kleiner ist als ein Zehntel,
in diesem Fall sogar kleiner ist als ein Zwanzigstel der Länge L1 der Bestandteile,
und/oder im Verhältnis zur Länge der eventuellen Basisstruktur
28 dieselbe Breite B aufweist. In einer besonders nützlichen Ausführungsform
weisen die Bestandteile 2-3-52-53 eine Breite
B zwischen 5 und 8 Zentimetern, oder besser noch zwischen 6 und 7 Zentimetern auf,
während dieser Bestandteil und/oder die eventuelle Basisstruktur
28 eine Länge L1 aufweist, die größer ist als 1 Meter, und
besser noch größer ist als 1,20 Meter. Bevorzugt wird ausgehend von drei
oder mehr dieser Bestandteile eine Einheit 4 gebildet, wobei mindestens
einer und bevorzugt lediglich einer dieser Bestandteile 2 fest mit der
Basisstruktur 28 verbunden ist. Auf diese Weise wird ein optimales Verhältnis
zwischen der Handhabbarkeit der Einheit 4 und den Abmessungen der Bestandteile
2-3-52-53 erreicht, womit ein für den Benutzer
sehr angenehmer Fußbodenbelag zusammengestellt werden kann. In jedem Beispiel
sind vier Bestandteile 2-3-52-53 angewendet,
die jedes an sich mehrere Zierteile 13 wiedergeben können
oder nicht. Es ist deutlich, dass die Bestandteile 2-3-52-53
des Fußbodenelements 1 in der Figur, außer der gegenseitigen
Position P2, die dargestellt ist, auch mindestens eine gegenseitige Position P1,
im Strichlinie wiedergegeben, einnehmen können, worin die globale Form des
Fußbodenelements rechteckig und länglich ist. Weiter ist es deutlich,
dass das abgebildete Fußbodenelement eine Verbesserung eines sogenannten Vierplankenelements
bedeuten kann.
Wie 46 wiedergibt, können die Bestandteile
2-3-52-53 an sich und/oder die Fußbodenelemente
1 an einer oder mehreren Oberkanten 24 Abfasungen 59
oder Imitations-Abfasungen 59A aufweisen. Abfasungen 59-59A
und Verfahren zu deren Anbringung oder Verwirklichung sind inzwischen zur Anwendung
an verschiedenen Typen von Fußbodenelementen und Fußbodenpaneelen breit
bekannt. Als Beispiel wird auf WO 01/96688 verwiesen, wo derartige Abfasungen für
Laminatfußbodenpaneele vorgestellt werden.
Die 21, 25
und 26 der vorliegenden Anmeldung geben Beispiele einer
Abfasung 59 wieder. Das betrifft in diesem Fall eine Abfasung
59 der Oberkanten 24 in Form einer Fase. Im Fall von Bestandteilen
in Form eines Laminatpaneels können Abfasungen durch vielerlei Techniken angebracht
werden. Sie können beispielsweise lediglich in dem gedruckten Dekor abgebildet
werden, sie können durch das Wegnehmen von Material an der betreffenden Oberkante
gebildet werden, sie können durch einen Eindruck gebildet werden, und dergleichen
mehr. In dem Fall, in dem sie durch das Wegnehmen von Material an der betreffenden
Oberkante gebildet werden, wird bevorzugt eine getrennte dekorative Lage auf der
Abfasung vorgesehen.
47 gibt ein Beispiel wieder, wobei die Bestandteile
2-3 an der Oberkante 24 mindestens an beiden Seiten
5A-6A eines ersten Paares gegenüberliegenden Seiten, und
bevorzugt, jedoch hier nicht wiedergegeben, auch an dem zweiten Paar gegenüberliegender
Seiten 7A-8A, mit einer Abfasung 59 versehen sind, die
durch das Wegnehmen von Material gebildet ist. Die hierbei gebildete Oberfläche
60 erstreckt sich, wie wiedergegeben, bevorzugt durch die Toplage
19 und das Kernmaterial oder den Kern 18 des betreffenden Bestandteils
2-3. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass solche Abfasung
59 auf die vorgenannte Toplage 19 beschränkt bleibt. Obwohl
der hier wiedergegebene Bestandteil wie ein Laminatpaneel vom DPL-Typ aufgebaut
ist, ist es nicht ausgeschlossen, dass solche Abfasungen 59 bei anderen
der vorgenannten möglichen Toplagen 19 angewendet werden. Diese Technik
kann beispielsweise auch besonders nützlich bei Toplagen sein, die aus Furnier
bestehen. Die durch das Wegnehmen des Materials gebildete Oberfläche
60 ist mit einer getrennten dekorativen Lage 61 versehen, beispielsweise
in Form einer ausgehärteten Substanz, wie etwa Lack, Tinte oder dergleichen,
oder in Form eines mittels Transferdrucks angebrachten Aufdrucks.
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