In zeitgemäßen Kommunikationssystemen im Rahmen des Kommunikationsdiestes
Sprache bzw. in zeitgemäßen Fernsprechanlagen, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlagen,
sind eine Fülle unterschiedlicher Leistungsmerkmale bekannt, die einerseits
den Bedienerkomfort steigern und andererseits über die Grundfunktionen der
Vermittlung ausgehende Verbindungmöglichkeiten bieten. Ein Beispiel für
ein solches Leistungsmerkmal ist der sogenannte Rückruf, wobei zwischen dem
Besetztzustand und dem Freizustand des angerufenen Teilnehmerendgerätes unterschieden
werden kann. Wenn ein Teilnehmer ein Fernsprechendgerät besetzt vorfindet,
kann er einen automatischen Rückrufauftrag eintragen und die Verbindung beenden.
Wenn das gewünschte Fernsprechendgerät frei wird, so erhält der ursprünglich
rufende Teilnehmer – der den Rückruf eingetragen hat – einen
Anruf. Nach der Entgegennahme wird das ursprünglich angerufene Fernsprechendgerät
erneut gerufen, wobei die gespeicherte Rufnummer dieses Teilnehmerendgerätes
für den Verbindungsaufbau herangezogen wird. Wenn ein Teilnehmer ein Fernsprechendgerät
anruft, an dem sich niemand meldet, kann er ebenfalls einen automatischen Rückrufauftrag
eintragen und die Verbindung beenden. Ist der gewünschte Teilnehmer wieder
anwesend und hat er ein Gespräch über das ursprünglich gerufene Teilnehmerendgerät
geführt, erhält der Rückrufeinleitende einen Anruf. Nach der Entgegennahme
dieses Anrufs wird die gewünschte Sprechstelle – wiederum unter Heranziehung
der gespeicherten Rufnummer des ursprünglich gerufenen Teilnehmers gerufen.
Bei beiden Rückrufvarianten können bei Benutzung digitaler Terminals die
eingegangenen Rückrufeinträge optisch signalisiert werden; ebenso ist
es möglich, gespeicherte Aufträge durch "Blättern" abzufragen.
Im Rahmen von automatischen Sprachinformationsdiensten – Voice-Mail
– ist es auch möglich bei Rufen eines besetzten oder eines freien aber
nicht bedienten Teilnehmerendgerätes eine akustische Nachricht für den
oder die zugehörigen Teilnehmer in einem dem Teilnehmerendgerät zugewiesenen
Speicher zu hinterlegen. Es ist in diesem Zusammenhang auch bekannt, die Rufnummer
des anrufenden Teilnehmers so zu speichern und zu verarbeiten, daß bei Betätigen
einer bestimmten Funktionstaste am die Nachricht abfragenden Teilnehmerendgerät
automatisch eine Verbindung zu dem ursprünglich anrufenden Teilnehmerendgerät
durchgeschaltet wird.
Aus der Druckschrift DE 32 34 081
Gilch "Schaltungsanordnung zur Abspeicherung von Signalisierungs- und Kommunikationsdienstinformationen
in einer Datenzentrale" ist bereits eine Kommunikationsanordnung bekannt, bei der
Nachrichten von einem rufenden Fernsprechendgerät zu einer Fernsprechanlage
übertragen und dort einem gerufenen Fernsprechendgerät zugeordnet gespeichert
werden können. Das Vorliegen derart gespeicherter Nachrichten kann dann an
dem gerufenen Fernsprechendgerät signalisiert werden, beispielsweise durch
eine blinkende Signalleuchte. Ein Benutzer des gerufenen Fernsprechendgerätes
kann somit beispielsweise auch über einen Rückrufwunsch des gerufenen
Fernsprechteilnehmers unterrichtet werden, indem mittels des rufenden Fernsprechendgerätes
– beispielsweise durch Eingabe einer dafür reservierten Dienstekennziffer
– eine entsprechende Nachricht erzeugt und an die Fernsprechanlage übermittelt
wird.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, in einem
solchen Kommunikationssystem bzw. einer Fernsprechanlage auch Fernsprechendgeräten
ohne das Leistungsmerkmal "Rückruf" oder "Voice-Mail" die Möglichkeit
zu eröffnen, möglichst schnell einen Rückruf zu erhalten. Zur Lösung
dieser Aufgabe geht die Erfindung aus von einem Verfahren zur automatischen Durchschaltung
einer Verbindung von einem rufenden zu einem gerufenen Fernsprechendgerät in
einer Fernsprechanlage, insbesondere Fernsprechnebenstellenanlage, mit an die Fernsprechendgeräte
angeschlossenen peripheren Schnittstellenbaugruppen und mit einer zentralen speicherprogrammierten
Anlagen-Steuerung mit endgeräteindividuell zuweisbaren Speicherbereichen, in
die endgerätebestimmende Kennzeichen einspeicherbar sind, und sieht in diesem
Zusammenhang vor, daß in den einem angerufenen Endgerät zugewiesenen Speicherbereich
bei Nichtzustandekommen einer Sprechverbindung das das anrufende Endgerät bestimmende
Kennzeichen eingeschrieben ist und das die zentrale Anlagensteuerung bei Betätigen
einer Funktionstaste und/oder bei Eingabe einer Dienstekennziffer am vergeblich
gerufenen Endgerät mittels des gespeicherten Kennzeichens eine Verbindung zum
ursprünglich rufenden Endgerät schaltet und daß nach Zustandekommen
einer Sprechverbindung beider Endgeräte das Kennzeichen im Speicherbereich
gelöscht wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren bietet unter anderem den
Vorteil gegenüber dem Leistungsmerkmal "Rückruf im Freifall". daß
ein Rückruf nicht erst nachdem unter Umständen erhebliche Zeit später
erfolgenden nächsten Gespräch des vergeblich angerufenen Teilnehmers sondern
bei entsprechender Betätigung der Funktionstaste oder der Eingabe der Dienstekennziffer
sofort möglich ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
bietet für den Betriebsfall, daß der Rückruf des ursprünglich
gerufenen Endgerätes auf ein besetztes Fernsprechendgerät trifft, die
Möglichkeit des schnellen Zustandekommens einer Sprechverbindung
zwischen den beiden betroffenen Fernsprechendgeräten dadurch, daß nach
der Durchschaltung zum ursprünglich rufenden Endgerät und einem Nichtzustandekommen
einer Sprechverbindung in dem diesem Endgerät zugewiesenen Speicherbereich
das das ursprünglich gerufene Endgerät bestimmende Kennzeichen gespeichert
wird und daß nach späterem Zustandekommen einer Sprechverbindung zwischen
den beiden Endgeräten beide Kennzeichen in den entsprechenden Speicherbereichen
gelöscht werden.
Je nach der Art des verwendeten Fernsprechendgerätes kann das
Vorliegen eines vergeblichen Anrufversuches ständig oder durch Abfrage mittels
einer Funktionstaste kenntlich gemacht werden. Bietet das Fernsprechendgerät
diese Möglichkeit nicht, so kann gemäß einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung bei der Betätigung der Funktionstaste und/oder der Eingabe der
Dienstekennziffer bei Nichtvorliegen eines gespeicherten Kennzeichens in dem diesem
Endgerät zugewiesenen Speicherbereich ein von einem in der Fernsprechanlage
verwendeten Besetztton unterschiedlicher Ton an das Endgerät angeschaltet werden.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es auch möglich,
daß in den einem angerufenen Endgerät zugewiesenen Speicherbereich bei
Vorliegen meherer vergeblicher Anrufe eine entsprechende Zahl von Kennzeichen eingeschrieben
werden kann. In diesem Zusammenhang ist als vorteilhaft anzusehen, daß in den
Speicherbereichen eine sukzessieve Darstellung der entsprechenden alpha-numerischen
Informationen auf dem Display eines digitalen Endgerätes erfolgt und daß
in Verbindung damit eine Auswahl des als jeweils erstes anzurufenden Endgerätes
ermöglicht ist.
Wenn mehrere endgerätebestimmende Kennzeichen in den Speicherbereichen
aufgenommen werden könnne, wird bei Möglichkeit der Darstellung der entsprechenden
alpha-numerischen Informativen auf einem Display eine Löschmöglichkeit
für die eingetragenen Kennzeichen vorgesehen. Damit kann insbesondere bei mehrfach
vergeblichen Versuchen ein und desselben Teilnehmers, jeweils ein bestimmtes Fernsprechendgerät
zu erreichen, die daraus resultierende Mehrfachspeicherung desselben Kennzeichens
beseitigt werden. Für den Fall, daß eine darartige Anzeige und Löschmöglichkeit
beim vorliegen mehrerer endgerätebestimmender Kennzeichen in den Speicherbereichen
nicht vorgesehen ist, schafft eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung dadruch
Abhilfe, daß eine Speicherzugriffsprozedur einen Vergleich der zuspeichernden
und/oder gespeicherten Kennzeichen und eine Unterdrückung bzw. Eliminierung
der jeweils gleichen zusätzlichen Kennzeichen umfaßt.
Die den Endgeräten zugewiesenen Speicherbereiche zur Aufnahme
der endgerätebestimmenden Kennzeichen werden im Sinne der Minimierung des durch
die Implementierung des erfindungsgemäßen Verfahrens hervorgerufenen Aufwands
an der Steuerungsstruktur des Kommunikationssystem bzw. der Fernsprechanlage und
an der Art der verwendeten Fernsprechendgeräte orientiert. So kann z.B. beim
Einsatz von ISDN-Endgeräten ein in diesen üblicherweise enthaltener Anrufspeicher
dazu herangezogen werden, die Speicherbereiche zur Aufnahme und Abgabe der Kennzeichen
aufzunehmen. Bei sogenannten digitalen Kommunikationssystemen oder Fernsprechanlagen
wird – sofern das erfindungsgemäße Verfahren nicht nur auf ISDN-Terminals
beschränkt wird – der neben einem Datenprozessor den wesentlichen Bestandteil
der zentralen Anlagensteuerung bildende Arbeitsspeicher dazu herangezogen, die Speicherbereiche
für die engerätebestimmenden Kennzeichen zu bilden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines figürlich dargestellten
Ausführungsbeispiels erläutert. In der Figur ist die Struktur eines digitalen
Kommunikationsnetzes schematisch dargestellt. Zentraler Bestandteil des Kommunikationssystems
ist ein zentrales Koppelfeld SN, über das Endgeräte – von denen
eins, E, schematisch angedeutet ist – miteinander bzw. mit zu einer öffentlichen
Vermittlungsanlage führenden Leitungen verbindbar sind. Das zentrale Koppelfeld
SN steht unter dem Steuereinfluß einer zentralen Anlagensteuerung, die neben
einem Datenprozessor DP, der sämtliche Vermittlungsvorgänge steuert, einen
Arbeitsspeicher MEM enthält, in dem sämtliche vermittlungstechnischen
Programme und die zugehörigen Daten niedergelegt sind. Als Schnittstelle zu
der Peripherie ist eine Baugruppe DCL vorgesehen, die als Master einer HDLC-Verbindung
die Protokollbehandlung auf einem Signalisierungskanal durchführt. Weitere
Einheiten der zentralen Anlagensteuerung sind ein Taktgenerator PCG und ein Schnittstellenprozessor
IP, der die Verbindung zu nicht dargestellten, vermittlungsunterstützenden,
sogenannten Servern herstellt.
Wesentlicher bestandteil der Peripherie sind periphere Schnittstellen
PS1 ... PSn, die teilnehmerbezogene Satzbaugruppen TS und leitungsbezogene Satzbaugruppen
LS aufweisen. Jeder dieser peripheren Schnittstellen PS1 ... PSn ist eine Schnittstellensteuerung
LTUC zugeordnet; die Peripherie wird ergänzt durch eine Serviceeinheit SU,
die eine nichtdargestellte Signalisierungseinheit zur Zeichenversorgung des Systems
aufweist.
Zur Erläuterung der erfindungsgemäßen Verfahrens sei
angenommen, daß von einem nichtdargestellten Endgerät die Rufnummer des
Endgerätes E gewählt wird. Weiterhin wird angenommen, daß kein
Gespräch zustandekommt, da entweder das Teilnehmerendgerät E besetzt ist
oder wegen Abwesenheit des Teilnehmers kein Gespräch zustandekommt. In einem
solchen Fall wird die Rufnummer des rufenden Endgerätes im Arbeitsspeicher
MEM der zentralen Anlagensteuerung gespeichert. Das Teilnehmerendgerät (E),
das mit einem Display D, einer Wähltastatur WT und einem Satz von Funktionstasten
FT ausgestattet ist, erlaubt beispielsweise durch Betätigen der "Sterntaste"
der Wähltastatur WT und Wahl einer Dienstekennziffer, z.B. 33, die Anzeige
der Rufnummer des vorher vergeblich rufenden Teilnehmers auf dem Display D sowie
eine gleichzeitige Durchschaltung einer Rufverbindung zu diesem Teilnehmerendgerät.
Ebenso ist denkbar, das das Kommunikationssystem bzw. das Endgerät derart ausgebildet
ist, daß bei Betätigen einer der Funktionstasten FT die Rufnummer –
oder zusätzlich der Name des rufenden Teilnehmer – angezeigt wird und
zugleich eine Verbindung zu diesem aufgebaut wird. Kommt kein Gespräch mit
ursprünglich rufenden Teilnehmer zustande, so bleibt die Rufnummer gespeichert;
im Falle des Zustandekommens einer Sprechverbindung wird dagegen die Rufnummer aus
dem Speicher MEM gelöscht.