| Dokumentenidentifikation |
DE4322603B4 20.12.2007 |
| Titel |
Verfahren zur Herstellung von Spinnmaschinen, Spinnmaschine und Betriebsverfahren für eine Spinnmaschine |
| Anmelder |
Maschinenfabrik Rieter AG, Winterthur, CH |
| Erfinder |
Lattion, André, Seuzach, CH; Oehy, Peter, Winterthur, CH |
| Vertreter |
Weiss, P., Dipl.-Forstwirt, Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 78234 Engen |
| DE-Anmeldedatum |
07.07.1993 |
| DE-Aktenzeichen |
4322603 |
| Offenlegungstag |
10.02.1994 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
20.12.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.12.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 7/00(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
D01H 7/10(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
D01H 1/16(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
D01H 15/013(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Spinnmaschinen
mit einem Streckwerk und Spinnstellen mit antreibbaren Rotoren/Spindeln zum Aufwinden
von Garn unter gleichzeitiger Drehungserteilung, wobei den Rotoren ein Lager und
Antriebsteil und ein in Achsrichtung dagegen versetzt liegendes Aufnahmeteil für
Garn zugeordnet wird, die mittels eines Zwischenteils miteinander verbunden werden,
womit ein an eine Länge des Aufnahmeteils angepasster Garnkörper hergestellt
wird.
Außerdem betrifft die Erfindung eine Spinnmaschine und ein Betriebsverfahren
für eine Spinnmaschine.
Bei Spinnmaschinen herkömmlicher Bauart sind die Rotoren in verschiedenen
Höhen an der Spinnmaschine anbaubar, wobei die Befestigungsstelle an der Spinnmaschine
von der Bauhöhe des Rotors abhängt.
Bei einer Ringspinn- oder Ringzwirnmaschine werden als Rotoren Spindeln
verwendet, die von stillstehenden Ringen umgeben sind, auf welchen Läufer zur
Garnführung umlaufen. Die Spindeln setzen sich aus einem Spindelunterteil und
einem Spindeloberteil zur Aufnahme von Spinn- oder Zwirnhülsen zusammen, wobei
Unterteil und Oberteil von einem Zwischenteil zusammengehalten werden. Die Spindelunterteile
weisen im allgemeinen einen Flansch zur Befestigung auf einem Spindelrahmen mittels
einer Verschraubung auf. Der Spindeloberteil weist einen Hülsenanschlag auf,
der bei Maschinen nach dem Stand der Technik bei allen Hülsenlängen bezüglich
des Flansches des Spindelunterteils immer auf derselben Höhe sitzt. Eine übliche
Konfiguration ist beispielsweise in der DE
39 25 529 A1 oder der DE 90 17 627
U1 beschrieben.
Damit bei diversen Hülsen eine gleichbleibende Spinngeometrie
erreicht wird, das heisst, ein konstanter Abstand vom Auslauf des Streckwerks der
Spinnmaschine bis zum Fadenführer oder zur Hülsenoberkante, muss der Spindelrahmen
je nach Anwendungsfall in verschiedenen Höhen an der Maschine befestigt werden.
Dies wird durch eine grössere Zahl von Steck- und Befestigungsbohrungen an
den Gestellen erreicht, wobei bei jedem Anwendungsfall nur ein Teil der Bohrungen
benützt wird. Es können auch verschiedene Maschinengestelle je nach Anwendungsfall
verwendet werden. Die Produktionskosten sind dadurch höher als bei einheitlichen
Gestellen mit nur wenigen Befestigungsstellen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Rotoren so zu konzipieren,
dass die Variantenvielfalt der Spinnmaschinenteile möglichst gering bleibt.
Diese Aufgabe wird gemäss Anspruch 1 dadurch gelöst, dass
bei vorgegebener Länge eines Rotors und des Lager- und Antriebsteils die Länge
des Zwischenteils so gewählt wird, dass sich eine bestimmte Restlänge
des Rotors ergibt, welche die Länge des Aufnahmeteils bestimmt, die der gewünschten
Länge des zu bildenden Garnkörpers entspricht, dass für verschiedene
Anwendungsfälle mit mehreren Längen des Aufnahmeteils immer dieselbe Gesamtlänge
des Rotors vorgesehen wird und dass die Höhenpositionen aller Antriebs- und
Lagerteile gleich gewählt werden und somit auch der Abstand der Aufnahmeteile
zum Streckwerk konstant gehalten wird.
Analog wird die Aufgabe mit einer Spinnmaschine gemäß Anspruch
4 bzw. mit einem Betriebsverfahren für eine Spinnmaschine gemäß Anspruch
8 gelöst.
Wenn Spindeln mit angepassten Hülsenanschlägen durch Verwendung
von verschiedenen Zwischenteilen zur Verfügung stehen, kann mit einer einzigen
Gestellform operiert werden. Der Spindelrahmen der Maschine bleibt dann immer auf
derselben Höhenkoordinate, und das Maschinengestell ist für alle Anwendungsfälle
einheitlich. Bei der Verwendung von fahrbaren Bedienungsgeräten ist dies zusätzlich
von Vorteil, da auch die Bedienungsgeräte nicht an die jeweiligen Maschinengestelle
angepasst werden müssen.
Ein Umbau einer Spinnmaschine von einem Spindeltyp auf einen anderen
beschränkt sich auf das Auswechseln der Rotoren.
In den Unteransprüchen sind weitere Ausführungsformen und
Merkmale der Erfindung beschrieben.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren näher beschrieben.
Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung einer Spinnmaschine
mit einer Spinneinheit,
2a bis 2d verschiedene
Ausführungsformen nach dem Stand der Technik,
3a bis 3c verschiedene
Rotoren gemäss der Erfindung und
4 eine schematische Uebersicht einer Spinnmaschine
mit einem Bedienungsgerät.
In einer Spinnmaschine 1 nach 1
wird Vorgarn 22 aus einem Vorgarnvorrat 21 über Walzen
23 eines Streckwerks 2 einer Spinnstelle 3 zugeführt.
Das Garn 31 bildet auf einem Aufnahmeteil 43 eines Rotors
4 einen Garnkörper 32, wobei sich das Garn entsprechend der
Länge des Aufnahmeteils 43 über eine Länge d1
erstrecken kann.
Der Aufnahmeteil 43 ist über ein Zwischenteil mit einem
Lager- und Antriebsteil 41 verbunden. Dieses befindet sich in einem Gehäuse
12, das entweder ein Lagergehäuse sein kann, wobei ein zusätzliches
Antriebselement am Lager- und Antriebsteil 41 angreift, oder ein Stator
eines Elektromotors, wobei dann das Lager- und Antriebsteil 41 als Rotor
eines Elektromotors ausgebildet ist. Das Gehäuse 12 ist über
einen Flansch 41' mit einer Traverse 13 eines Gestells
11 der Spinnmaschine verbunden.
Während des Spinnens drehen sich die Walzen 23 des Streckwerks
2 in Pfeilrichtung, wobei das Garn in Richtung des Pfeils in Form eines
rotierenden Ballons der Spinnstelle 3 zugeführt wird. Das Garn wird
durch Drehung des Rotors gemäss Pfeil bei 42 auf dem Aufnahmeteil
43 aufgewickelt.
Der Rotor 4 kann beispielsweise eine Spindel einer Ringspinn-
oder Ringzwirnmaschine oder eine Topfspindel einer Topfspinnmaschine sein, wobei
das Aufnahmeteil 43 als Topf ausgebildet ist, in dem das Garn
31 abgelegt wird. Der Rotor besitzt eine Gesamtlänge d1
+ c + d3, wobei erfindungsgemäss bei vorgegebener Gesamtlänge
und Teillänge des Lager- und Antriebsteils 41 je nach Anwendungsfall
die Länge c des Zwischenteils 42 so gewählt wird, dass für
die Länge d1 des Aufnahmeteils eine gewünschte Restlänge
verbleibt. Die Oberkante des Aufnahmeteils 43 ist für alle Anwendungsfälle
in einem konstanten Abstand f vom Streckwerk 2 entfernt, und die Höhenpositionen
der Lager- und Abtriebsteile 41 bei allen Varianten sind identisch, was
eine einheitliche Befestigung der Traverse 13 am Gestell 11 der
Spinnmaschine für alle Anwendungsfälle ermöglicht.
2a bis 2c zeigen bekannte
Anordnungen von Rotoren 4' an Gestellen 11 unter Einhaltung einer
unveränderten Spinngeometrie zwischen Streckwerk 2 und den Rotoren
4', die hier als Spindeln mit Garnträgern dargestellt sind. Einheitliche
Spinngeometrie bedeutet, dass der Abstand f zwischen der Oberkante der Spindeln
4' und dem Streckwerk 2 konstant bleibt.
Mit der Befestigung der Spindeln 4' in unterschiedlichen
Höhen aufgrund unterschiedlicher Hülsenlängen d1, d1',
d1'' bei konstanter Zwischenteillängen c in den 2a
bis 2c am Gestell 11 muss auch bei einem konventionellen
Antrieb der Spindeln 4' mittels Riemen 46 zumindest die Umlenkrolle
49 auf verschiedenen Höhen in der Spinnmaschine 1 montiert
werden.
In 2d ist eine gegenüber
2a andere Ausführungsform der Spindel
4' gezeigt, wobei das Aufnahmeteil 43 im Fall der 2d
länger ist als in 2a und die Befestigung der Spindel
4' am Gestell 11 auf gleicher Höhe ausgeführt ist, wodurch
sich eine veränderte Spinngeometrie mit dem Abstand f zwischen Spindel
4' und Streckwerk 2 ergibt. Diese veränderte Spinngeometrie
ist in manchen Anwendungsfällen unerwünscht, da sich damit unterschiedliche
technologische Bedingungen beim Spinnen ergeben können, welche die Garnqualität
beeinflussen.
Die 3a bis 3c
zeigen, wie bei einer bestimmten Gesamtlänge der Rotoren 4 beziehungsweise
Spindeln 4' die Länge c, des Zwischenteils 42' variiert werden
kann und somit unterschiedliche Längen d1 des Aufnahmeteils
43' resultieren. Im vorliegenden Fall bestehen die Spindeln 4'
aus einer Achse 41'' als Lager- und Antriebsteil, die in einen sogenannten
Wirtel 40' und ein Spindeloberteil 44 eingepresst sind. Eine Unterwindkrone
47 auf dem Spindeloberteil bildet einen Anschlag für eine Hülse
45, die von oben über das Spindelschaft 44 gesteckt wird.
Der Zwischenteil 42' ist der Teil der Spindel zwischen dem Wirtel
40' bis zur Oberkante der Unterwindkrone. Die Länge c des Zwischenteils
42' variiert in den 3a bis 3c;
in 3b ist die Länge des Zwischenteils
42' c – a, in 3c ist die Länge
des Zwischenteils c – b. Die Hülsenlänge d1 kann so
gewählt werden, dass sie um das Mass h das obere Ende des Spindelschafts
44 überragt. Zur Herstellung der verschiedenen Spindeln
4' können gleiche Achsen 41'', Wirtel 40', Spindeloberteile
44 und Unterwindkronen 47 verwendet werden. Lediglich die Lage
der Unterwindkrone 47 muss variiert werden, wozu verschieden lange Buchsen
47' zwischen Wirtel 40 und Unterwindkrone 47 eingesetzt
werden können.
4 zeigt die Anordnung einer Spindel 4' in
einer Ringspinnmaschine 1 zusammen mit einem Bedienungsgerät
5. Das Mass f zwischen dem Streckwerk 2 mit den Walzen
23 und der Oberkante der Spindeln 4' wird für alle Spindelvarianten
konstant gehalten. Ebenso ist der Abstand d1 + c von der Oberkante einer
Hülse 45 bis zur Mittelebene des Riemens 46 für alle
Varianten konstant. Damit befindet sich auch das Gehäuse 12, in dem
jede Spindel 4' gelagert ist, und die Traverse 13, an welche das
Gehäuse 12 angeflanscht ist, für alle Varianten von Spindeln
4' immer am gleichen Platz im Gestell 11 der Spinnmaschine
1.
Für die Antriebe des Fadenführers 33, des Ballonbegrenzers
34 und der Spinneinheit 35, bestehend aus je einem Ring und einem
Läufer, bedeutet dies, dass der obere Umkehrpunkt des jeweiligen vertikalen
Bewegungsbereiches für alle Spindelvarianten konstant bleibt. Ebenso liegt
auch für ein Bedienungsgerät 5, das an der Spinnmaschine
1 mittels eines Fahrwerks 54 auf einer Schiene 55 am
Gestell 11 in Längsrichtung der Spinnmaschine bewegbar ist,
der Arbeitsbereich für die Bedienung des Streckwerks 2 mittels eines
Betätigungsorgans 51 und den Bereich oberhalb des Ursprungs der Koordinate
y fest. Ein Betätigungsorgan 52, das beispielsweise einen Faden an
die Spindel 4' ansetzt und nach oben zum Streckwerk führt, findet
immer gleiche Arbeitsbedingungen oberhalb der Spindel 4' vor.
Bei der Verwendung verschiedener Spindeln 4' zusammen mit
einem Bedienungsgerät 5 kann nur mit einem veränderlichen Parameter
der Länge d1 der Bewegungsbereich des Betätigungsorgans
52 vertikal definiert werden.
Ein anderes Betätigungsorgan 53 beispielsweise zum Abbremsen
einer Spindel 4' oder zur Reinigung findet im Bereich des Lager- und Antriebsteils
41 bei allen Varianten stets gleiche geometrische Verhältnisse vor,
womit die Programmierung des Bedienungsgeräts wesentlich vereinfacht wird.
Da die Aussenkonturen des Spinnmaschine 1 durch stets gleiche Höhe
der Traverse 13 unverändert sind, ist eine einheitliche Gestaltung
des an die Spinnmaschine anzupassenden Bedienungsgeräts 5 möglich.
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| Anspruch[de] |
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Verfahren zur Herstellung von Spinnmaschinen, insbesondere Ringspinn-
oder Ringzwirnmaschine oder Topfspinnmaschine, mit einem Streckwerk (2)
und Spinnstellen (3) mit antreibbaren Rotoren/Spindeln (4,
4') zum Aufwinden von Garn (31) unter gleichzeitiger Drehungserteilung,
wobei den Rotoren (4, 4') ein Lager und Antriebsteil (41)
und ein in Achsrichtung dagegen versetzt liegendes Aufnahmeteil für Garn (43,
43') zugeordnet wird, die mittels eines Zwischenteils (42,
42') miteinander verbunden werden, womit ein an eine Länge (d1)
des Aufnahmeteils (43, 43') angepasster Garnkörper (32)
herstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass bei vorgegebener Länge
(d1 + c + d3) eines Rotors und des Lager- und Antriebsteils
(d3) die Länge des Zwischenteils (c) so gewählt wird, dass
sich eine bestimmte Restlänge (d1) des Rotors (4,
4') ergibt, welche die Länge des Aufnahmeteils (43) bestimmt,
die der gewünschten Länge (d1) des zu bildenden Garnkörpers
(32) entspricht, dass für verschiedene Anwendungsfälle mit mehreren
Längen (d1, d1', d1'') des Aufnahmeteils (43,
43') immer dieselbe Gesamtlänge (d1 + c + d3)
des Rotors vorgesehen wird und dass die Höhenpositionen aller Antriebs- und
Lagerteile (41) gleich gewählt werden und somit auch der Abstand (f)
der Aufnahmeteile (43, 43') zum Streckwerk (2) konstant
gehalten wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Rotoren
(4, 4') bzw. Spindeln Garnträger in Form von Hülsen
(45) aufgesetzt werden, wobei eine Spindel (4, 4') aus
einer Achse (41'') konstanter Länge, einem Wirtel (40,
40') konstanter Länge und einem Spindelschaft (44) konstanter
Länge aufgebaut wird, und wobei die Achse (41'') in den Wirtel (40,
40') und den unteren Teil des Spindeloberteils (44) eingepresst
wird, und dass eine Unterwindkrone (47) je nach Variante der Spindel (4')
in verschiedenen Höhenpositionen am Spindeloberteil (44) befestigt
wird, wobei je nach Anwendungsfall Buchsen (47') unterschiedlicher Länge
zwischen dem Wirtel (40) und der Unterwindkrone (47) zur Bestimmung
der Höhenposition der Unterwindkrone eingesetzt werden.
Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils
mit einer Spindelvariante (4') eine Hülse (45) gewählt
wird, welche auf den Spindelschaft (44) aufgesteckt wird, wobei die Länge
(d1) der Hülse (45) so gewählt wird, dass sich für
alle Spindelvarianten (4') eine konstante Gesamtlänge (d1
+ c + d3) ergibt
Spinnmaschine, insbesondere Ringspinn- oder Ringzwirnmaschine oder Topfspinnmaschine,
mit einem Streckwerk (2) und Spinnstellen (3) mit antreibbaren
Rotoren/Spindeln (4, 4') zum Aufwinden von Garn (31)
unter gleichzeitiger Drehungsteilung, wobei den Rotoren (4, 4')
ein Lager- und Antriebsteil (41, 41'') und ein in Achsrichtung
dagegen versetzt liegendes Aufnahmeteil für Garn (43, 43')
zugeordnet sind, die mittels eines Zwischenteils (42, 42') miteinander
verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass für verschiedene Anwendungsfälle
das Aufnahmeteil (43, 43') eine unterschiedliche Länge (d1,
d1', d2''), jedoch immer einen konstanten Abstand (f) zum
Streckwerk (2) aufweist, wobei die Rotoren/Spindeln (4,
4') immer dieselbe Gesamtlänge besitzen, die sich aus der Länge
(d3) des Lager- und Antriebsteils (41, 41''), der variierbaren
Länge (c) des Zwischenteils (42, 42') und der unterschiedlichen
Länge (d1, d1', d1'') des Aufnahmeteils (43,
43') zusammensetzt.
Spinnmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager-
und Antriebsteil (41) sich in einem Gehäuse (12) befindet,
das ein Lagergehäuse ist, wobei ein zusätzliches Antriebselement am Lager-
und Antriebsteil angreift.
Spinnmaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager-
und Antriebsteil (41) sich in einem Gehäuse (12) befindet,
das ein Stator eines Elektromotors ist, wobei dann das Lager- und Antriebsteil als
Rotor eines Elektromotors ausgebildet ist.
Spinnmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
Gehäuse (12) über einen Flansch (41') mit einer Traverse
(13) des Gestells (11) der Spinnmaschine verbunden ist.
Betriebsverfahren für eine Spinnmaschine (1) nach Anspruch
4 zusammen mit einem Bedienungsgerät (5) mit Betätigungsorganen
(51, 52, 53), dadurch gekennzeichnet, dass im Höhenbereich
oberhalb der Spindeln (4') und unterhalb der Oberkante des Wirtels stets
konstante Arbeitsbedingungen mit gleichen definierten Arbeitsräumen existieren,
und dass lediglich im Arbeitsbereich unterhalb der Oberkante der Spindeln (4')
in einem Raum (y) bis zum Wirtel je nach Anwendungsfall an die Länge (d1)
des Aufnahmeteils (43) und (c) des Zwischenteils angepasste Bewegungen
der Betätigungsorgane (51, 52, 53) des Bedienungsgerätes
programmiert sind.
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