Derivate von 2-Hydroxybenzoesäureestern eignen sich als Ausgangsmaterialien
für die Synthese von Naturprodukten oder die Herstellung von fungiziden Benzophenonen,
wie denjenigen, die in US 5,773,663 beschrieben
sind. Verfahren zur Herstellung dieser 2-Hydroxybenzoesäureester sind bekannt,
d.h. F.M. Hauser et al., Synthesis, 1980, 814 oder Y. Hamada et al., Tetrahedron,
Bd. 47 (1991), 8635. Bei diesen bekannten Verfahren sind jedoch mehrere Schritte
erforderlich, es werden korrodierende oder toxische Reagentien verwendet, und sie
sind für die Produktion in großem Maßstab bzw. unter Industriebedingungen
ungeeignet.
Bei den oben in Synthesis und Tetrahedron genannten zweistufigen Synthesen
ist ein Isolieren der Zwischenprodukte erforderlich, was zu einer übermäßigen
Lösungsmittelbelastung für die Umwelt führt. Außerdem sind bei
diesen Synthesen gasförmige HCl und ein getrennter Oxidationsschritt, bei dem
Oxidantien wie Br2 oder CuCl2 verwendet werden, erforderlich.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht daher darin, ein wirksames,
schlagkräftiges einstufiges Verfahren zur Herstellung von in 5- und/oder 6-Stellung
substituierten 2-Hydroxybenzoesäureestern bereitzustellen, das sich für
die Produktion im großen Maßstab und für industriemäßige
Herstellungsverfahren eignet.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung
eines schlagkräftigen Mittels zur Darstellung eines substituierten 2-Hydroxybenzoesäureesters
in guter Ausbeute unter relativ milden Reaktionsbedingungen aus leicht zugänglichen
Ausgangsmaterialien und Reagentien.
Diese und weitere Ziele und Merkmale der Erfindung werden aus der
folgenden detaillierten Beschreibung noch klarer werden.
Darstellung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung stellt ein einstufiges Verfahren zur Herstellung
einer Verbindung der Formel I,
in der R C1-C6-Alkyl bedeutet und
R1 und R2 jeweils unabhängig H oder C1-C4-Alkyl
bedeuten, bereit, bei dem man eine Verbindung der Formel II,
in der R C1-C6-Alkyl bedeutet und X Halogen oder OCOCH3
bedeutet, mit einer Verbindung der Formel III,
in der R1 und R2 jeweils unabhängig H oder C1-C4-Alkyl
bedeuten und die Verbindung der Formel III in cis- oder trans-Form
oder einer Mischung davon vorliegen kann, in Gegenwart eines C1-C4-Carbonsäuresalzes
und eines Lösungsmittels umsetzt, wobei das molare Verhältnis von Ausgangsmaterialien:
Verbindung III zu Verbindung II 1,8 oder mehr beträgt.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Substituierte 2-Hydroxybenzoesäureester der Formel I eignen sich
als wesentliche Ausgangsmaterialien bei der Synthese von Naturprodukten und der
Herstellung von wichtigen Benzophenonfungiziden. Eine schlagkräftige Darstellung
solcher fungizid wirksamer Verbindungen auf umweltfreundliche Weise ist daher äußerst
wünschenswert.
Das vorliegende einstufige Verfahren stellt Salicylsäure der
Formel I ausgehend von &bgr;-Ketoestern der Formel II und Aldehyden der Formel
III bereit. Seine Durchführbarkeit wird durch Verwendung des Aldehyds III in
einem molaren Verhältnis von nicht weniger als 1,8 in bezug auf die Verbindung
II gewährleistet. Dies gewährleistet, daß der Ansatz auch bei Verwendung
von niedrigen Lösungsmittelmengen gut rührbar bleibt, und es werden durchwegs
gute Ausbeuten erhalten, sogar im Industriemaßstab.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird der
Aldehyd III vorgelegt und das Salz und das Lösungsmittel werden anschließend
nacheinander oder gleichzeitig zugegeben, und zwar im Lauf von im allgemeinen 0
bis 3 Stunden.
Es kann weiterhin vorteilhaft sein, die Reaktionstemperatur während
der Reaktion von ursprünglich 60-120°C auf eine Endtemperatur von 130-140°C
zu erhöhen.
Bevorzugte Verbindungen, die gemäß dem erfindungsgemäßen
Verfahren dargestellt werden, sind diejenigen Verbindungen der Formel I, bei denen
R1 C1-C4-Alkyl bedeutet und R2 Wasserstoff
bedeutet. Stärker bevorzugte Verbindungen sind diejenigen Verbindungen der
Formel I, bei denen R1 Methyl bedeutet und R2 Wasserstoff
bedeutet.
Bevorzugte Verbindungen der Formel II, die bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren verwendet werden, sind diejenigen Verbindungen, bei denen X Halogen bedeutet.
Stärker bevorzugte Verbindungen sind diejenigen Verbindungen der Formel II,
bei denen X Cl bedeutet.
Die Verbindungen der Formel III können in cis- oder trans-Konfiguration
oder als Mischung davon dargestellt werden. In der Beschreibung und den Ansprüchen
beinhalten Verbindungen der Formel III das cis-Isomer, das trans-Isomer oder eine
Mischung davon.
Der Begriff Halogen bedeutet in der Beschreibung und in den Ansprüchen
Cl, Br, F oder I.
Erfindungsgemäß wird ein &bgr;-Ketoester der Formel II
mit einem &agr;,&bgr;-ungesättigten Aldehyd der Formel III in Gegenwart
eines C1-C4-Carbonsäuresalzes und eines Lösungsmittels
umgesetzt, wodurch das gewünschte Produkt der Formel I gebildet wird. Die Reaktion
wird im Flußdiagramm I gezeigt, bei dem M ein Alkalimetall oder ein Erdalkalimetall
bedeutet.
Flußdiagramm I
Zu den Lösungsmitteln, die sich für das erfindungsgemäße
Verfahren eignen, zählen polare Lösungsmittel, vorzugsweise erotische
Lösungsmittel wie C1-C4-Carbonsäuren oder C1-C6-Alkanole.
Bevorzugte Lösungsmittel sind C2-C4-Carbonsäuren
oder Mischungen aus einer C2-C4-Carbonsäure und einem
C1-C6-Alkanol, stärker bevorzugt Essigsäure oder
eine Mischung davon mit Methanol oder Ethanol. Im allgemeinen wurden mehr als 2,5
Moläquivalente Lösungsmittel, vorzugsweise ungefähr 2,5 bis 5, stärker
bevorzugt ungefähr 2,5 bis 3,5 Moläquivalente Lösungsmittel
verwendet.
Säuresalze, die sich für das erfindungsgemäße
Verfahren eignen, sind C1-C4-Carbonsäurealkalimetall-
oder -erdalkalimetallsalze, stärker bevorzugt Essigsäurealkalimetallsalze
wie Natriumactat oder Kaliumacetat. Vorzugsweise wurde die Reaktionsmischung mit
ungefähr 1,3 bis 3,0 Moläquivalenten, stärker bevorzugt ungefähr
1,4 bis 1,6 Moläquivalenten an Carbonsäuresalz versetzt.
Bei dem vorliegenden Verfahren wird der Aldehyd III in einem molaren
Verhältnis von nicht weniger als 1,8 in bezug auf die Verbindung II verwendet.
Vorzugsweise wurden ungefähr 1,9 bis 2,5, stärker bevorzugt ungefähr
2,0 bis 2,2 Moläquivalente an Aldehyd III umgesetzt.
In einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens wird der
Aldehyd III vorgelegt und das Salz und das Lösungsmittel werden anschließend
nacheinander oder gleichzeitig im Verlauf von im allgemeinen 0 bis 3 Stunden zugegeben.
Hier kann es von Vorteil sein, zuerst einen Teil oder die Gesamtmenge des Salzes
zuzugeben und erst dann mit der Zugabe des Lösungsmittels zu beginnen. Die
Verbindung II wird im allgemeinen zuletzt im Lauf von 0 bis 3 Stunden zugegeben.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren ist die Umsatzrate direkt
zur Reaktionstemperatur proportional, das heißt die Umsatzrate steigt mit steigender
Temperatur. Zu hohe Reaktionstemperaturen können jedoch einen Abbau und die
Bildung von unerwünschten Nebenprodukten bedingen und so die Produktausbeute
und -reinheit herabsetzen. Geeignete Reaktionstemperaturen bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren können im Bereich zwischen Raumtemperatur und der Rückflußtemperatur
des Lösungsmittels, vorzugsweise ungefähr 60°C bis 150°C, stärker
bevorzugt ungefähr 110°C bis 140°C, liegen.
Es kann weiterhin von Vorteil sein, die Reaktionstemperatur während
der Reaktion von ursprünglich 60-120°C auf eine Endtemperatur von 130-140°C
zu erhöhen. Die Reaktionstemperatur kann zum Beispiel dadurch erhöht werden,
daß man niedrig siedende Bestandteile entfernt, gegebenenfalls durch Anlegen
eines Unterdrucks. Ähnlich ist es auch möglich, die Reaktion in einem
geschlossenen System durchzuführen. In diesem Fall wird eine höhere Reaktionstemperatur
automatisch zu einem höheren Druck führen. Der verwendete Druck liegt
vorzugsweise im Bereich von 0,1 bis 6 atm.
Die einzelnen Reaktionspartner werden im allgemeinen bei einer Temperatur
zwischen Raumtemperatur und der Rückflußtemperatur des Lösungsmittels
zugegeben.
Die Reaktionsdauer liegt im allgemeinen im Bereich von 3 bis 8 Stunden.
Das Hydroxybenzoesäureesterprodukt der Formel I kann mit traditionellen
Isolationstechniken isoliert werden, wie Fällung, Abdekantieren, Filtration,
Extraktion, chromatographische Trennung und dergleichen, vorzugsweise Filtration
oder Extraktion.
Die Verbindungen der Formel I eignen sich als Zwischenprodukte bei
der Synthese von Naturprodukten und der Herstellung von Benzophenonfungiziden, wie
dies in US 5,773,663 beschrieben ist.
Zum besseren Verständnis der Erfindung folgt nun ein Beispiel.
Dieses Beispiel dient nur der Veranschaulichung und soll den Umfang der Erfindung
bzw. die Prinzipien, auf denen die Erfindung beruht, auf keinerlei Weise einschränken.
Der Begriff NMR bedeutet magnetische Kernresonanzspektroskopie. Falls
nicht anders erwähnt sind alle Teile Gewichtsteile.
Beispiel 1Herstellung von 2-Hydroxy-6-methylbenzoesäureethylester
In einem 4-l-Kessel mit Heizmantel, der mit einem Destillationsgerät
ausgestattet ist, wurden 770,9 g [11 mol] Crotonaldehyd vorgelegt. Unter Rühren
wurde mit 615,2 g [7,5 mol] wasserfreiem Natriumacetat versetzt und der Ansatz wurde
auf 60°C erhitzt. Anschließend wurden innerhalb einer Stunde 900 g Essigsäure
eingetragen, wobei die Temperatur auf 83°C stieg. Anschließend wurde die
Suspension unter Rückflußbedingungen erhitzt und im Laufe einer Stunde
mit 857,2 g [5 mol] 2-Chloressigsäureethylester (Reinheit: 96%) vermischt.
Anschließend wurde der Ansatz 5 Stunden lang gerührt, wobei
ursprünglich ungefähr 700 ml niedrig siedende Substanzen abdestilliert
wurden, bis eine innere Temperatur von 130°C erreicht wurde. Anschließend
wurde der Druck auf 200 mbar reduziert und es wurde weiter destilliert, bis die
innere Temperatur wiederum 135°C erreicht hatte.
Der Rückstand wurde auf 85°C abgekühlt und mit 1250
g Wasser (das auf 80°C vorgewärmt worden war) vermischt. Nach 10minütigem
Rühren bei 80°C wurde die wäßrige Phase abgetrennt. Hierdurch
erhielt man 893 g organische Phase als dunkelbraunes Öl mit einem Produktgehalt
von 63,2% (was einer Ausbeute von 62,6% der Theorie entspricht).
Anspruch[de]
Verfahren zur Herstellung einer Verbindung der Formel I,
in der R C1-C6-Alkyl bedeutet und
R1 und R2 jeweils unabhängig H oder C1-C4-Alkyl
bedeuten, bei dem man eine Verbindung der Formel II,
in der R C1-C6-Alkyl bedeutet und X Halogen oder OCOCH3
bedeutet, mit einer Verbindung der Formel III,
in der R1 und R2 jeweils unabhängig H oder C1-C4-Alkyl
bedeuten, in Gegenwart eines C1-C4-Carbonsäuresalzes
und eines Lösungsmittels umsetzt, wobei das molare Verhältnis von Verbindung
III zu Verbindung II 1,8 oder mehr beträgt.Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Aldehyd III vorgelegt wird, anschließend
das Salz und das Lösungsmittel entweder nacheinander oder gleichzeitig zugegeben
werden und schließlich die Verbindung II zugegeben wird.Verfahren nach Anspruch 1, wobei eine Reaktionstemperatur von ursprünglich
60°C bis zur Rückflußtemperatur des verwendeten Lösungsmittels
eingestellt wird und die Temperatur im Lauf der Reaktion auf 130-140°C angehoben
wird.Verfahren nach Anspruch 1, wobei es sich bei dem Lösungsmittel
um eine C1-C4-Carbonsäure oder eine Mischung davon mit
einem C1-C6-Alkanol handelt.Verfahren nach Anspruch 2, wobei es sich bei dem Lösungsmittel
um Essigsäure und bei dem C1-C4-Carbonsäuresalz
um Natriumacetat handelt.Verfahren nach Anspruch 1 mit einer Verbindung der Formel II, bei der
X Cl bedeutet.Verfahren nach Anspruch 1 mit einer Verbindung der Formel III, bei der
R1 Methyl bedeutet und R2 H bedeutet.