Die Erfindung bezieht sich auf einen Sport-Schnürschuh mit hohem
Schaft, mit einem halbsteifen inneren Teil, der die Ferse, das Fussgelenk und teilweise
den Fuss umgibt, und mit einem relativ biegsamen äusseren Teil, der den inneren
Teil umgibt.
Ein Schuh dieses Typs ist aus dem Patent US
3 807 062 bekannt. Bei diesem Schuh sind die inneren und äusseren
Teile in Formen hergestellt. Der innere Teil ist dazu bestimmt, dem Schuh eine gewisse
Steifigkeit zu verleihen, während der äussere Teil, der um den inneren
Teil herum geformt ist, im allgemeinen flexibel ist. Um das Bein nach vorn beugen
zu können, hat der innere Teil an jeder Seite in Höhe der Knöchel
sich nach hinten erstreckende Ausschnitte. Damit wird zwar der gewünschte Effekt
erreicht, nämlich die Biegsamkeit des Schuhschafts nach vorn; gleichzeitig
ergibt sich jedoch ein unerwünschter Effekt, nämlich dass sich der Schuh
in dem Bereich, wo die Biegung stattfindet, in Querrichtung ausbuchtet. Dieses Ausbuchten
verringert den Halt des Fusses im Schuh.
Es wurden bereits Massnahmen getroffen, um diesen Nachteil zu beseitigen.
Alle diese Massnahmen bestehen darin, den Schuh mit einer Armierung zu versehen,
die das Auseinanderspreizen der beiden Schuhseiten verhindert. Diese Armierungen
haben den Nachteil, den Schuh schwerer zu machen, und wenn sie auch für alpine
Schischuhe akzeptabel sein können, so ist das für andere Schuhe, wie Snowboard-Schuhe,
nicht der Fall.
Ein Sportschuh, der die im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale aufweist, ist aus dem Dokument US 2001/0054240 A bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Anschwellen des Schuhs
bei einem Beugen nach vorn ohne Zuhilfenahme einer zusätzlichen Armierung zu
vermeiden.
Dieses Problem wird durch den Sportschuh nach der Erfindung, wie im
kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 definiert, gelöst.
Der erste Teil und der zweite Teil können aus einem Verbundwerkstoff
gefertigt sein, welcher zwei Filzschichten aufweist, die durch eine Mischung aus
Äthylenvinylazetat (EVA) und Polyäthylen (PE) verbunden sind.
Die Dicke der Filzschichten des ersten Teils ist grösser als
die Dicke der Filzschichten des zweiten Teils.
Gemäss einer Ausführungsform der Erfindung besteht der äussere
Teil im wesentlichen aus Leder, und der innere Teil ist am äusseren Teil befestigt,
z. B. durch eine Naht.
Die durch das Schnüren auf den Schaft ausgeübte Kraft wird
vorteilhafterweise wenigstens im wesentlichen durch den inneren Teil aufgenommen,
so dass das Leder nicht beansprucht wird.
Die Zeichnungen zeigen als Beispiel eine Ausführungsform der
Erfindung.
1 ist eine schräge Vorderansicht eines Snowboard-Schuhs
mit nach vorn geklappter Zunge.
2 ist eine x-Rückansicht des inneren Teils
des in 1 gezeigten Schuhs.
3 ist eine x-Vorderansicht dieses inneren Teils.
Der Schaft des in der Figur dargestellten Schuhs besteht aus einem
im wesentlichen aus Leder gefertigten äusseren Teils 1 und einem inneren
Teil 2 aus halbsteifem Kunststoff, auf welchem das Leder durch Nähte,
wie die Nähte 3, befestigt ist. Vorn hat der Schaft einen breiten
Ausschnitt 4, der von einer Zunge 5 eingenommen wird, welche am
Schaft an einer Stelle nahe dem vorderen Fussende befestigt ist. Ausserdem ist die
Zunge an beiden Seiten bis in den Knöchelbereich mit dem Schaft durch ein imprägniertes
dichtes Gewebe verbunden, das einen Balg bildet und die Dichtheit des Schuhs in
Höhe des Ausschnitts 4 sicherstellt. Der Schuh hat ferner eine Sohle
6 aus auf den Schaft gespritztem Kunststoff. Schliesslich ist der Schuh
mit einem Schnürsenkel 7 versehen, der den Schuh zu spannen erlaubt,
und zwar mittels Stoff-Schlaufen 8 in dem auf dem Fuss befindlichen Schnürungsbereich
und mittels Kunststoff-Schlaufen 9 im oberen, vom Spann ausgehenden Schnürungsbereich.
Der innere Teil 2 ist in den 2
und 3 dargestellt. Er hat die Form eines halbsteifen
Stiefels, der im wesentlichen aus einem ersten Material 21, das die Ferse,
teilweise den Fuss und den Unterschenkel umgibt, und aus einem zweiten Material
22 besteht. Vorn ist dieser innere Teil geschlossen und durch ein verhältnismässig
steifes Teil 23 in Form einer Kappe verstärkt. Die Materialien
21 und 22 haben zwei Filzschichten, die durch eine Mischung aus
Äthylenvinylazetat (EVA) und Polyäthylen (PE) verbunden sind.
Der erste Verbundwerkstoff 21 hat Filzschichten mit einer
Dicke von 1,8 mm. Der Zweite Verbundwerkstoff hat Filzschichten mit einer Dicke
von 1,3 mm und ist infolgedessen weniger steif als der erste Verbundwerkstoff. Die
Vorderseite und/oder die Rückseite der Verbundwerkstoffe kann mit der Mischung
überzogen sein, welche die Filterschichten verbindet.
Diese Verbundwerkstoffe haben den Vorteil, dass sie keine Feuchtigkeit
absorbieren.
Der aus dem ersten Material 21 gebildete erste Teil besteht
aus geformten Platten, die durch Nähte 24 und 25 verbunden
sind. Die beiden Materialien 21 und 22 werden ebenfalls durch
Nähte 26 miteinander befestigt.
Der aus dem Material 21 geformte Teil hat beiderseits des
Fusses im Bereich der Knöchel Ausschnitte 27, die sich nach hinten
erstrecken und dazu bestimmt sind, dem Stiefel beim Beugen nach eine Flexibilität
zu verleihen. In Richtung auf das vordere Stiefelende schliesst sich an die Ausschnitte
27 in dem über dem Fuss liegenden Bereich eine sehr breite Aussparung
an. Man sieht auf der Zeichnung, dass die Ausschnitte 27 und die sich anschliessende
breite Aussparung vom Material 22 besetzt sind. Dieses Material
22 ist wenigstens im Bereich des Spanns vorgeformt, das heisst im Bereich
der Ausschnitte 27, so dass immer dann, wenn der Stiefel nach vorn gebogen
wird, diese Bereiche 27 die Tendenz haben, sich einander zu nähern
anstatt sich zu spreizen, wie das gewöhnlich bei einem Schuh der Fall ist.
Dadurch wird der Halt des Fusses beim Beugen verbessert anstatt verringert.
Die Schlaufen 8 sind ausschliesslich am Material
22 mit Nieten 10 befestigt. Die Schlaufen 9 sind durch
das Leder hindurch mit Nieten 11 am Material 21 befestigt. Daher
wird beim Zusammenziehen des Schnürsenkels das Leder nicht beansprucht.